Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am genossenschaftlichen Projekt WBGmobil
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- Gitta Weiner
- vor 6 Jahren
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1 Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am genossenschaftlichen Projekt WBGmobil zwischen der Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg eg, Dessauer Straße 230, in Lutherstadt Wittenberg, nachfolgend WBG genannt, und Name: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: nachfolgend das Mitglied genannt. Die Mitgliedsnummer lautet. Präambel Als besondere genossenschaftliche Leistung bietet die Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg eg Ihren Mitgliedern im Projekt WBGmobil die zeitweise und preisgünstige Nutzung von genossenschaftlichen Autos an. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen der WBG und dem Mitglied das diese genossenschaftliche Leistung in Anspruch nimmt. 1 Laufzeit und Kündigung Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen für den Ablauf des darauffolgenden Monates schriftlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. 2 Registrierung, Buchung und Bezahlung Das Mitglied, das am Projekt teilnehmen will, muss dies bei der WBG beantragen und wird nach Zustimmung durch den Vorstand und Abschluss dieser Rahmenvereinbarung im Buchungsportal freigeschaltet. Das Buchungsportal ist über die Internetseite zu erreichen. Die Anmeldung und Identifizierung erfolgt über die Mitgliedsnummer und die adresse des Mitglieds. Auf die adresse wird nach vollzogener Buchung vom Buchungssystem eine gesandt, die, sofern sie vom Mitglied bestätigt wird, die Buchung abschließt. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung ist während der Geschäftszeiten auch eine persönliche oder telefonische Buchung möglich. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch Bankeinzug. Das Mitglied benennt der WBG ein Konto, von dem die fälligen Beträge abgerufen werden können, und verpflichtet sich auch für ausreichende Deckung zu sorgen. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder 1
2 aus einem anderen durch das Mitglied zu vertretenen Grunde nicht eingelöst wird, kann die WBG vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten für den hierdurch verursachten Mehraufwand pauschalen Schadensersatz von 20,- verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Mitglied verpflichtet sich, der WBG eine Kopie seines Führerscheines zu überlassen. 3 Was ist ein WBGmobil und Tanken Bei dem WBGmobil handelt es sich um einen Volkswagen des Typs Up Ecofuel. Das ist ein erdgasbetriebenes Auto mit einem 11-Kilo-Erdgastank. Daneben haben es einen 10- Liter Benzintank zur Reserve. Vorrang hat immer der Gasbetrieb. Erst wenn der Gastank leer ist, schaltet das WBGmobil automatisch auf den Benzinbetrieb um. Die geschätzte Gesamtreichweite beider Tanks liegt je nach Fahrweise zwischen 400 und 600 Kilometer. Ein Mitarbeiter der WBG ist bei erstmaliger Miete gerne bereit, zur Tankstelle mitzufahren und das Tanken von Erdgas zu erklären. 4 Standorte, Übergabe und Rückgabe Standort sind: in Wittenberg-West der Parkplatz hinter dem Block Emmy-Schach-Straße 3-9 (nördlich des WBG-Verwaltungsgebäudes in der Dessauer Straße 230, Lutherstadt Wittenberg), und das Autohaus Faust GmbH in der Annendorfer Straße 101, in Lutherstadt Wittenberg. An den Standorten wird das WBGmobil dem Mitglied übergeben und dabei Kilometerstand, Füllstände der Tanks und der Zustand in Bezug auf Mängel festgestellt, und in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Zwingende Voraussetzung für die Übergabe des WBGmobils ist ebenfalls, dass das Mitglied seinen gültigen Führerschein vorlegt. Dieser Sachverhalt wird ebenfalls in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Außerdem erhält das Mitglied den Schlüssel, die Tankkarte und die Zulassungsbescheinigung, Teil1, ausgehändigt. Bei Beendigung der Mietzeit ist das WBGmobil bis spätestens Uhr wieder an den Abholstandort zurück zu bringen. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn die Schlüssel, die Zulassungsbescheinigung, Teil1 und die Tankkarte in das dafür vorgesehene Fach eingeworfen sind. Die Türen und Fenster des WBGmobils sind zu verriegeln, das Lenkrad ist einzurasten und die elektrischen Verbraucher sind auszuschalten. 5 Preise und Nutzungsdauer (Tarife) Die nachfolgenden Preise/Tarife verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer und dem Treibstoff innerhalb der Freikilometer, allerdings nur soweit das Erdgas (Reserve Benzin) über die Tankkarte der Total-Tankstelle in der Berliner Chaussee 132, in Lutherstadt Wittenberg, bezogen wird. 2
3 Derzeitige Tarife: Mietdauer: 1. bis 5. Tag 15,-- pro Tag Freikilometer: 30 pro Tag Mietdauer: Wochenende 30,-- Freikilometer: 100 gesamt Mietdauer: 1 Woche 90,-- Freikilometer: 200 gesamt Mietdauer: 2 Wochen 160,-- Freikilometer: 400 gesamt Mietdauer: 3 Wochen 220,-- Freikilometer: 600 gesamt Mietdauer: 4 Wochen 270,-- Freikilometer: 800 gesamt Der Preis für jeden über die Freikilometer hinausgehenden Mehrkilometer beträgt 0,20. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung beträgt 500,--, und bei der enthaltenen Teilkaskoversicherung 150,-- je Schadensfall. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung von der WBG. 6 Stornierungen und verspätete Rückgabe Kann ein Mitglied das gebuchte WBGmobil nicht bzw. nicht über die volle Zeitdauer der Buchung nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. In diesem Falle ist die WBG berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, Stornokosten in Höhe der Hälfte der Zeitkosten des stornierten Buchungszeitraumes als pauschalierten Schadensersatz zu erheben. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei. Kann das Mitglied den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss es die Buchungsdauer vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten werden, ist die WBG berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit zu berechnen. Macht das Mitglied, das nachfolgend gebucht hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des WBGmobils geltend, so hat das die Buchungszeit überziehende Mitglied die WBG hiervon freizustellen, bzw. der WBG bereits aufgewendete Beträge zu erstatten, ganz gleich, aus welchem Grunde die verspätete Rückgabe erfolgte. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat. 7 Fahrberechtigung und Mitführen des Führerscheines Fahrberechtigt ist das Mitglied. Das WBGmobil darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Mitglieds im WBGmobil von einer anderen Person geführt werden. Das Mitglied hat eigenständig zu prüfen, ob diese Person fahrtüchtig und im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Ist das Mitglied eine juristische Person, kann es Personen (Berechtigte) benennen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung ein WBGmobil buchen und/oder nutzen können. Das Mitglied hat in diesem Fall sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieses Rahmenvertrages beachten und bei Fahrten mit einem WBGmobil fahrtüchtig und im Besitz eines gültigen Führerscheines sind. Das Mitglied hat das Handeln seiner jeweiligen Beauftragten wie eigenes Handeln zu vertreten. 3
4 Das Mitglied verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seinen gültigen Führerschein mitzuführen. Das Fahren mit einem WBGmobil ist an das Bestehen einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Diese Berechtigung erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis. Das Mitglied ist verpflichtet, die WBG vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 8 Benutzung WBGmobil Das Mitglied hat das WBGmobil sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern und den WBGmobil -Unterlagen zu benutzen, insbesondere die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Das WBGmobil ist ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Das WBGmobil wird dem Mitglied in sauberem Zustand übergeben, das Mitglied verpflichtet sich, das WBGmobil in ebenso sauberem Zustand zurück zu geben. Muss das WBGmobil durch die WBG gereinigt werden, so ist diese berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadensersatz von 20,-- zu verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Mitglied ist es untersagt, das WBGmobil zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen vereinbarungswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied hat sich verkehrsgerecht zu verhalten und eine materialschonende Fahrweise zu gewährleisten. 9 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat das Mitglied sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden der WBG unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf das Mitglied kein Schuldanerkenntnis abgeben. Das Mitglied ist unabhängig von der unverzüglichen Schadensmeldung verpflichtet, die WBG spätestens zwei Tage nach dem Schadenereignis über alle Einzelheiten schriftlich und in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Hat das Mitglied einen Verkehrsunfall zum Teil oder zur Gänze verschuldet, so ist die WBG berechtigt, für den bei der Schadenabwicklung entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadensersatz von 50,-- zu verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung der WBG. 10 Rauchverbot Im WBGmobil ist das Rauchen untersagt. Verstößt das Mitglied gegen dieses Rauchverbot, wird eine Vertragsstrafe von 20,-- erhoben. 4
5 11 Versicherungschutz, Selbstbeteiligung und Haftung Für das WBGmobil besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung beträgt 500,--, und bei der enthaltenen Teilkaskoversicherung 150,-- je Schadensfall. Das Mitglied haftet für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die es im Rahmen der Nutzung des WBGmobils begeht. Entstehen der WBG aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so hat diese das Mitglied zu ersetzen. Die WBG ist vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens zur Geltendmachung einer Schadenspauschale von 20,-- berechtigt. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern es seine Pflichten aus dem Rahmenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Mitglieds erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat das Mitglied seine Haftung aus Unfällen durch die Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, so bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Mitgliedes führen. 12 Wohin mit dem WBGmobil gefahren werden darf Mit dem WBGmobil darf nur in die Mitgliedsländer der Europäischen Union und in die Schweiz gefahren werden. Beabsichtigt ein Mitglied eine Reise in ein anderes Land, so ist hierfür die ausdrückliche Genehmigung der WBG erforderlich. 13 Änderungen dieser Rahmenvereinbarung Die WBG behält sich einseitige Vertragsänderungen während der Laufzeit dieses Rahmenvertrages vor. Die WBG ist insbesondere nach billigem Ermessen jederzeit berechtigt, die Tarife den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Die neu festgesetzten Tarife haben für das Mitglied Wirkung ab Inkrafttreten. Änderungen der Preise und der Nutzungsbedingungen wird die WBG dem Mitglied spätestens einen Monat vor deren Inkrafttreten unter Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Monates schriftlich mitteilen. Die mitgeteilten Änderungen werden Vertragsbestandteil, sofern das Mitglied nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich die Kündigung zum Ende des laufenden Monates ausspricht. Lutherstadt Wittenberg, den Keller Bitter Mitglied Vorstand Vorstand 5
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