Hawaii - Samoa - Fiji

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1 Erlebnisreise ab Tag 0,00 Höhepunkte der Reise Routenbeschreibung für Tag Verfügbare Termine Im Reisepreis enthalten Reise - & Sicherheitshinweise

2 Übersicht Route Preise & Termine Hawaii, modern und amerikanisch geprägt, die ursprüngliche Inselgruppe von Samoa und Fiji mit seinen Traumstränden und für ihre Freundlichkeit bekannten Bewohnern - größere Kontraste im Südpazifik findet man kaum. Eine neue Flugverbindung ermöglicht uns nun wieder die Kombination dieser gegensätzlichen Ziele. Hawaii, welches den nördlichsten Zipfel des polynesischen Kulturraumes bildet, bietet vielfältige Landschaften, kombiniert mit einer ausgereiften touristischen Infrastruktur. Den Gegensatz dazu bilden die vergleichsweise noch selten besuchten, idyllischen Inseln Samoas, auch als Wiege Polynesiens bezeichnet. Zum Abschluss in das melanesische Fiji, wo uns die kraushaarigen Bewohner mit einem herzlichen "Bula" begrüßen - eine Pazifik-Reise voller Gegensätze! Höhepunkte der Reise Hawaii, Samoa und Fiji - drei der gefragtesten Ziel der Südsee zuerst die grüne "Garteninsel" Kauai, Oahu und das quirlige Waikiki auf Wunsch mit Besuch von Big Island anschließend die Inseln Samoas, Upolu und Savaii zum Abschluss das melanesische Fiji individuelle Verlängerung möglich Abreise zum Wunschtermin! Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

3 Route Routenbeschreibung für Tag -Tage-Tour Abends Flug mit KOREAN AIR Richtung Asien Nachmittags Ankunft in Seoul, abends Flug über die Datumsgrenze nach Hawaii. Daher erfolgt die Ankunft noch am gleichen Vormittag (!). Mittags kurzer Flug nach Kauai (3 Nächte), unser Hotel direkt am Strand. Ganztägiger Ausflug zum Waimea Canyon, auch "Grand Canyon des Pazifiks" genannt. 3. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

4 Route Routenbeschreibung für Tag Heute ein Höhepunkt der Reise, ein Hubschrauber-Rundflug um die grüne "Garteninsel" und entlang der farbenprächtigen NaPali-Steilküste Flug zurück nach Oahu, unser Hotel am Strand von Waikiki, ein Erlebnis für sich (3 Nächte). Anschließend ein Ausflug nach Pearl Harbor und in die Hauptstadt Honolulu. Heute Gelegenheit zu einem ganztägigen Abstecher per Flug nach Big Island, wo der Vulkanismus die Landschaft besonders eindrucksvoll geprägt hat (Mehrkosten ab 420,- pro Person einschl. deutschsprachig geführter Rundfahrt). Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

5 Route Routenbeschreibung für Tag 7. Ganztägige Rundfahrt entlang einer der schönsten Küsten der Welt, vorbei an kleinen Dörfern, Orchideengärten, Regenwäldern, berühmten Surfstränden, Zuckerrohr- und Ananasfeldern. Nach Mitternacht Flug von Honolulu nach Apia / Samoa, über die Datumsgrenze Frühmorgens Ankunft in Samoa, unser Hotel direkt an einem langen, feinsandigen Strand (sofortiger Zimmerbezug, 4 weitere Nächte). Rest des Tages frei, für Erholung im Resort oder für einen Ausflug per Shuttle-Bus in die kleine Hauptstadt Apia mit ihren vielen Kirchen. Schon auf der Fahrt dahin bekommen wir einen Eindruck von der samoanischen Lebensweise in den traditionellen Dörfern mit gepflegten Vorgärten und den nach allen Seiten offenen Häusern. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

6 Route Routenbeschreibung für Tag 10. Programmfreier Tag, der uns Gelegenheit zu einem Kirchenbesuch gibt. Die ergreifenden Gesänge der Einheimischen sind auch für Nicht-Kirchengänger ein Erlebnis! 11. Ganztagesausflug über den Lemafa-Pass und durch üppige Regenwälder zur Südostküste Upolus, mit herrlichen weißen Sandstränden und türkisblauen Lagunen. BBQ am Faofao-Strand, anschließend Zeit zum Schwimmen und Schnorcheln. 12. Bootsfahrt nach Manono Island, das legendäre "Bali Hai". Begrüßung durch eine samoanische Familie mit der traditionellen Kava-Zeremonie, Einblick in die althergebrachte Kultur. Spaziergang durch eine Kokosnuss-Plantage, vorbei an kleinen Dörfern, Schwimmen am einsamen Strand. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

7 Route Routenbeschreibung für Tag Programmfrei, Zeit für einen Abstecher zum Matareva Beach (optional) Tagesausflug zur großen Nachbarinsel Savaii, vulkanisch geprägt. Rundfahrt, vorbei an Regenwäldern, weißen und schwarzen Stränden, durch idyllische Dörfer, zu den "Taga Blow Holes" und den riesigen Lavafeldern. Wir besuchen einen lokalen Markt, sehen wie das traditionelle Tapa hergestellt wird, schwimmen am Strand von Aganoa. Zur freien Verfügung, zur Erholung am Strand oder für einen weiteren Ausflug. 15. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

8 Route Routenbeschreibung für Tag Morgens kurzer Flug nach Fiji, vormittags Ankunft auf der Hauptinsel Fijis, Viti Levu. Kurze Fahrt in das Hotel, nachmittags frei. 16. Bootsüberfahrt nach Matamanoa Island, Teil der vorgelagerten Mamanucas (4 Nächte), umgeben von einem schneeweißen Sandstrand Aufenthaltstage auf der idyllischen Privatinsel, an einem der Tage ein Segelausflug mit der "Seaspray" (Ausflug gemeinsam mit anderen Teilnehmern). Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

9 Route Routenbeschreibung für Tag 19. Rückkehr per Boot zum Festland, letzte Übernachtung in der Südsee. Unser Hotel liegt dort, wo einst die ersten Melanesier das Land erreichten. Gelegenheit zu einem Ausflug in das nahegelegene Dorf Viseisei oder für erholsame Stunden am Strand. Zum Abschied Abendessen unter dem Sternenhimmel. Vormittags Rückflug mit KOREAN AIR nach Seoul, Ankunft spätnachmittags. Hotel in Flughafennähe. 20. Nachmittags Rückflug nach Deutschland, Ankunft in Frankfurt spätnachmittags. 21. Preise und Termine / Bitte weiter blättern

10 Preise & Termine Tag Verfügbare Termine Datum Reisetage Preis ab , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Preise & Termine / bitte weiter blättern

11 Preise & Termine Verfügbare Termine Datum Reisetage Preis ab , , , , , , , , , , , ,00 Im Reisepreis enthalten / bitte weiter blättern

12 Im Preis enthalten Im Reisepreis enthalten Linienflüge mit KOREAN AIR ab/bis Frankfurt inkl. Steuern und Gebühren innerpazifische Flüge Übernachtungen in Hotels und Lodges entspr. Standard (Landeskat.) lt. Tourverlauf oder gleichwertig Mahlzeiten s. Tourverlauf (F = Frühstück, M = Mittagessen, A = Abendessen) Transfers, Besichtigungs-, Rundfahrten- und Erlebnisprogramm einschl. Eintrittsgelder; Ausflüge und Transfers teilweise mit anderen Reisegästen ein Reisehandbuch nach Wahl Reiseleitung örtl., englischspr., teilw. deutschspr., in Seoul ohne Betreuung

13 Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisende nach Fidschi sollten die aktuelle Sicherheitslage über die Medien verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva (daten s. allgemeine Reiseinformationen) einholen. Naturkatastrophen Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u.a. auf Fidschi, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird geraten, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren. Innenpolitische Situation Die ersten Wahlen seit 2006 haben am 17. September 2014 stattgefunden. Die Sicherheitslage ist aktuell normal. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Sicherheitslage rasch und unvorhergesehen verschlechtert. Entsprechend umsichtiges Verhalten wird empfohlen.dazu gehört beispielsweise, größere Menschenansammlungen und Kundgebungen zu meiden, von öffentlichen politischen Meinungsäußerungen abzusehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass auch friedliche Demonstrationen jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen können.

14 Kriminalität In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemüht, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern. Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: Allgemeine Reiseinformationen Geld / Kreditkarten Landeswährung in Fidschi ist der Fidschi-Dollar (FJD). Bankautomaten sind in allen größeren städtischen Gebieten vorhanden. Reiseschecks der Firmen American Express, Visa und Thomas Cook können in den meisten Banken, Wechselstuben und größeren Hotels eingelöst werden. Häufig verwendete Kreditkarten werden in der Regel angenommen. Konsularische Betreuung In Fidschi gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland. Alle Deutschen, die nach Fidschi reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie falls erforderlich in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell

15 Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter: Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben. Hausanschrift: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Hobson Street Wellington 6011 Neuseeland Postanschrift: P.O. Box 1687 Wellington 6140 Neuseeland Tel.: Fax: Internet: info@well.diplo.de In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Suva / Fidschi um Unterstützung gebeten werden. Adresse: Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Herr David Vaughan Aidney Williams & Gosling LTD P.O. Box 79, Harris Road Suva Republic of the Fiji Islands Tel.: Fax: suva@hk-diplo.de

16 Sonstige Hinweise Fidschi unterhält keine Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die fidschianische Botschaft in London /Großbritannien: Adresse: Botschaft der Republik Fidschi-Inseln 34, Hyde Park Gate London SW7 5DN Großbritannien Tel.: Fax: Internet: Weitere Informationen über Fidschi sind auf der Website von Tourism Fiji unterwww.fiji.travelverfügbar. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Passfoto

17 Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche Staatsangehörige erhalten bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich. Bei Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann eine 12-monatige bis unbegrenzte Einreisesperre verhängt werden. Für geschäftliche Zwecke wird die Einreiseerlaubnis lediglich für 14 Tage erteilt. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Fidschi hinaus gültig sein. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt, eine Anmeldung ist jedoch ab Fiji Dollar erforderlich. Aktuelle Informationen zur zollfreien Einfuhr von Waren können auf der Homepage der Fiji Revenue & Customs Authority unterwww.frca.org.fjabgerufen werden. Derzeit können 250 Zigaretten oder 200 Gramm Tabak bzw. Zigarren, 2,25 Liter Spirituosen beziehungsweise 4,5 Liter Wein oder Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von FJD zollfrei eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr dieser Gegenstände liegt bei 17 Jahren. Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden vorherigen Genehmigung (ausgestellt vom Fiji Quarantine Office) eingeführt werden. Für die Einfuhr von pflanzlichem Material, Samen und tierischen Produkten bedarf es einer Genehmigung des Ministry of Agriculture, Fishery and Forests.

18 Landeswährung darf nur bis zur Höhe des eingeführten Betrages ausgeführt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehewww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehewww.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Dengue-Fieber Seit Ende 2013 breitet sich Dengue-Fieber im Inselstaat stark aus. Die

19 Mehrzahl der Erkrankungen wird in der Western, Central und Northern Division registriert. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften heitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Chikungunya-Fieber Auch Chikungunya-Fieber wird seit 2014 vermehrt beobachtet. Es ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.t. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztags Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen Das heitsministerium von Fidschi hat für die von den Haupttourismuszielen in Nadi/Denerau ca. 100 km entfernte und zum Teil schwer zugängliche Region Navosa im Inland der Insel Viti Levu wegen einiger Typhus-Erkrankungen den gesundheitlichen Notstand ausgerufen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden. Einige Grundregeln: Es wird empfohlen ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.b. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,

20 im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen, unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen, Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren, Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten, sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen, Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden. Tollwut Das Tollwutrisiko wird in Fidschi als sehr gering eingeschätzt. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobulin sind im Land nicht verfügbar. Eine Impfung vor der Reise ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Fidschi entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Die Hauptkrankenhäuser Fidschis befinden sich in Suva, Sigatoka, Lautoka, Ba, Savusavu, Taveuni, Labasa und Levuka. Auf allen größeren Inseln sind ferner Kliniken und medizinische Versorgungseinrichtungen mit zumindest rudimentärer Ausstattung vorhanden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Fidschi wird empfohlen ( Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen

21 müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre heit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende

22 Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die aufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.b. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Samoa: Reise- und Sicherheitshinweise Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Samoa besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: Allgemeine Reiseinformationen In Samoa gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland. Alle Deutsche, die nach Samoa reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie falls erforderlich in

23 Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unterwww.wellington.diplo.de Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben. Hausanschrift: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wellington Hobson Street Wellington 6011, Neuseeland Postanschrift: P.O. Box 1687 Wellington 6140, Neuseeland Tel.: Fax.: Internet: info@well.diplo.de In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Apia / Samoa um Unterstützung gebeten werden. Adresse: Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Herr Arne Schreiber Lagoon Computers Ltd. P.O. Box 1620 Papauta Apia Western Samoa Tel.: Fax: germanconsul.samoa@gmail.com Samoa hat einen Honorarkonsul in der Bundesrepublik Deutschland:

24 Adresse: Herr Dr. Ascan Silvester Pinckernelle Oderfelder Str Hamburg Tel.: Fax: Anfragen können außerdem an die samoanische Botschaft in Brüssel /Belgien gerichtet werden. Adresse: Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa 1, av. F. Roosevelt bte Brüssel Belgien Tel.: Fax.: samoa.emb.bx!@skynet.be Geld/Kreditkarten Währung in Samoa ist der Samoa Tala. Bankautomaten sind in städtischen Gebieten vorhanden. Eine Übersicht über die Standorte der Geldautomaten findet sich unter Reiseschecks können in der ANZ Bank, Westpac Bank und der Bank von Samoa eingelöst werden. Weitere Informationen sind auf der Website der Samoa Tourist Authority abrufbar unterwww.visitsamoa.ws Naturkatastrophen Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u. a. auf Samoa, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird geraten, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren.

25 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass : Ja Vorläufiger Reisepass : Ja Personalausweis : Nein Vorläufiger Personalausweis : Nein Kinderreisepass : Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja Anmerkungen : Reisedokumente müssen noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Samoa hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen ist nicht erforderlich. Reisende erhalten bei Vorlage eines bestätigten Rückoder Weiterflugtickets bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von 60 Tagen. Personen, die beabsichtigen, länger als 60 Tage in Samoa zu bleiben, benötigen ein Visum, das vor Einreise bei der samoanischen Botschaft in Brüssel zu beantragen ist. Bei alleinreisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa unter Darlegung der

26 Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarren beziehungsweise 250 Gramm Tabak und 1 Liter Spirituosen dürfen zollfrei eingeführt werden. Schusswaffen, rezeptpflichtige Medikamente und pornografische Publikationen dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in Apia. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehewww.rki.de.

27 Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Dengue-Fieber Dengue-Fieber wird seit 2014 sehr häufig beobachtet. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Der Schutz vor tagund nachtaktiven Mücken ist die beste und einzige Vorsorgemaßnahme. Chikungunya-Fieber Auch Chikungunya-Fieber wird seit 2014 vermehrt beobachtet. Es ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztags Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen

28 Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf Samoa häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden. Einige Grundregeln: Es wird empfohlen ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.b. Flaschenwasser, nie Leitungswasser, im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen, unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen, Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder zu desinfizieren, Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten, sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen, Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden. Tollwut/Hundebissverletzungen Tollwutinfektionen wurden in den letzten Jahren nicht mehr aus Samoa gemeldet. Streunende und teils aggressive Hunde gehören jedoch zum alltäglichen Straßenbild und sollten nach Möglichkeit gemieden werden. Medizinische Versorgung Eine ärztliche Grundversorgung ist neben dem staatlichen Krankenhaus in Apia auch durch Privatkliniken, heitszentren und Zahnärzte

29 gewährleistet. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Samoa wird empfohlen ( oder Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre heit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen

30 Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die aufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.b. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise

31 Aktuelle Hinweise Nach den Unruhen in Baltimore, Maryland, wurde über das gesamte Stadtgebiet von Baltimore der Ausnahmezustand sowie eine einwöchige nächtliche Ausgangssperre beginnend ab Dienstag, , für den Zeitraum 22:00-05:00 Uhr, verhängt. Es wird empfohlen, den Anweisungen der lokalen Behörden zu folgen und Menschenansammlungen zu meiden. Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Department of Homeland Security unterhttp:// bei der nachgeordneten Transportation Security Administration unter Kriminalität Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren. In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu

32 gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren! Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Ähnliches gilt im Mittleren Westen für Gefahren durch Tornados zwischen März und Juli. Im Winter können an der Ostküste Schneestürme auftreten, die u.a. zu Einschränkungen des Flugverkehrs führen. Bei allen diesen Naturkatastrophen wird dringend empfohlen, ausreichende Vorräte an Wasser, Lebensmittel anzulegen und gegebenenfalls Benzin mit sich zu führen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden unbedingt Folge zu leisten. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten. Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Buschund Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Auch in anderen Bundesstaaten insbesondere im Süden und Südwesten der USA können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: Allgemeine Reiseinformationen

33 Besonderheiten bei der Einreise Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. Secure Flight -Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben: vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen), das Geburtsdatum und das Geschlecht Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für: alle internationalen Flüge in die und aus den USA, alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften, alle inneramerikanischen Flüge. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der USTransportsicherheitsbehörde (TSA) Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nichtvisapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security unterwww.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

34 Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden. Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird. Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen. Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den USGrenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen. Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Webseite der amerikanischen Botschaft unterusembassy.govabrufen. Wertvolle Informationen sind auch auf der Website vonu.s. Customs & Border Protectionunter help.cbp.gov abrufbar. Geld / Kreditkarten

35 Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN-Nummer kann an Geldautomaten auch Bargeld abgehoben werden. Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen. In Deutschland hat die Umstellung der EC-Karten auf Chiptechnik begonnen. EC-Karten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist mit diesen neuen Karten nicht mehr möglich Deshalb wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist gegen Gebühr auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden. Straßenverkehr / Mietwagen Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen! Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind. Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Linkwww.statelocalgov.netauf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar. Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflicht-versicherung. Nicht versicherbar ist

36 der in den USA mögliche "Strafschadensersatz" ("punitive damages"), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu "Strafschadensersatz" können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten - stets möglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, Visum erforderlich Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen Kinderreisepass: Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder z.b. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum USVisumverfahren. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

37 Visum Faustregel:Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum. Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur visumfreien Einreise, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Bei einem seit dem ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft US Visa Waiver Programm Deutsche Staatsangehörige nehmen amvisa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie: im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind, mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind ( Electronic System for Travel Authorization -ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen). Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des Visa Waiver Programms möglich. Bei Einreise auf dem

38 Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA). Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am Visa Waiver Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige USGrenzbeamte. Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich zum Beispiel wenn Sie: vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.b. Journalisten), den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule), an einem Austauschprogramm teilnehmen, eine Forschungsarbeit durchführen, in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen, nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z. B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien) keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen). Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)

39 Electronic System for Travel Authorization (ESTA) Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des Visa Waiver Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter eine elektronische Einreiseerlaubnis ( Electronic System for Travel Authorization -ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.b. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.b. Reisebüro) erfolgen. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue Travel Authorization beantragt werden: Wechsel des Reisepasses Änderung des Namen Wechsel des Geschlechts Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a. ESTA-Webseite) Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer

40 Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt. Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer 0 (Null) den Buchstaben O angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe O für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird. Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für ESTA meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTAGenehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link. Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter german.germany.usembassy.gov und german.germany.usembassy.gov/visa Weitere Hinweise Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen

41 und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin: german.germany.usembassy.gov/visa/ Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an dasdepartment of Homeland Security wenden. Das DHS hat ein Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP) unterwww.dhs.gov/tripeingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten. Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unterwww.ice.gov Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht. Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften

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