Freiwillige Angaben zu einer Bonitätsprüfung nach der erfolgten Belehrung über Umfang und Dauer, Haftung und Strafbarkeit durch Falschangaben:
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- Petra Baumhauer
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1 Freiwillige Angaben zu einer Bonitätsprüfung nach der erfolgten Belehrung über Umfang und Dauer, Haftung und Strafbarkeit durch Falschangaben: Ich, der Unterzeichner/die Unterzeichnerin (Gastgeber/-in) Name: Vorname: Geburtstag und -ort: Staatsangehörigkeit: Ausweis/Pass: Adresse: Beruf: verpflichte mich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung für den/die Ausländer/-in bzw. Besucher/-in Name: Vorname: Geburtstag und -ort: Staatsangehörigkeit: Reisepass Nr.: Wohnhaft in: Verwandtschaftsbeziehung mit dem Antragsteller/der Antragstellerin: und folgende sie/ihn begleitenden Personen Ehegatte: Kinder: aufzukommen. Besuchsaufenthalt: Beginn der voraussichtlichen Visumsgültigkeit: (Datum) Aufenthaltsdauer (max. 90 Tage): Tage Sonstiger Aufenthaltszweck: Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftsgebers: Ich bin Mieter ; ich bin Eigentümer ; Größe der Wohnung: qm Arbeitgeber: beschäftigt seit: (Erläuterung: Bei Kurz- und Besuchsaufenthalten ist eine Angabe der Wohnraumgröße des Verpflichtungsgebers bzw. der Verpflichtungsgeberin grundsätzlich nicht erforderlich.)
2 - 2 - Einkommen: Nettoeinkommen: (Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate im Original/letzter Steuer- bzw. Rentenbescheid; bei Selbstständigen aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung, ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes) Sonstiges Einkommen: (z.b. Mieteinnamen) Ausgaben: Ich komme für Personen (Ehefrau, Kinder, etc), die mit mir in häuslicher Gemeinschaft leben, finanziell auf. Davon verfügen folgende Personen über eigenes Einkommen (Nachweise sind beizufügen): Darüber hinaus komme ich für weitere Personen finanziell auf (Unterhalt für Familienangehörige z.b. Kinder, Eltern, frühere Ehegatten, etc.) Miete: Nebenkosten: Kreditverpflichtungen: Ich habe innerhalb der letzten 6 Monate eine Verpflichtungserklärung abgegeben: Ja: Nein: Ich wurde darauf hingewiesen, dass das Vorliegen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumsverfahrens geprüft wird und für die Visumserteilung Voraussetzung ist. Ich wurde informiert, dass ich für die Kosten im Krankheitsfall aufkommen muss, die nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden bzw. die über der Mindestdeckung der Krankenversicherungssumme liegen. Ich erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben im Zusammenhang mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung und Erlangung des Besuchsvisums strafrechtlich verfolgt werden und mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können ( 95 Abs. 2 Ziffer 2 Aufenthaltsgesetz). (Ort und Datum): (Unterschrift der/des Verpflichtenden) Stand
3 INFORMATION ZU EINLADUNGEN UND VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN (FÜR BESUCHERVISA) Wenn Sie einen visumspflichtigen ausländischen Staatsangehörigen für einen Besuchsaufenthalt einladen möchten, beachten Sie bitte folgendes: 1. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Gast ist nicht gestattet. 2. Die maximale Aufenthaltszeit beträgt 90 Tage (ein Daueraufenthalt ist nicht möglich). Der Gast erhält sein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland. Dort muss er eine sogenannte Verpflichtungserklärung vorlegen. Diese Verpflichtungserklärung bedarf der Anerkennung durch die Ausländerbehörde. Mit dieser Erklärung übernimmt der Gastgeber/die Gastgeberin die Verpflichtung, alle eventuell entstehenden Kosten zu übernehmen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Gastes/der Gäste im Bundesgebiet entstehen können. Hierzu gehören z. B. die Versorgung mit Wohnraum, dem Bedarf des täglichen Lebens (Nahrung) etc. die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit und evtl. Aufwendungen für die Rückreise einschließlich möglicher Abschiebekosten. Der Gastgeber/die Gastgeberin haftet persönlich für diese Kosten! Zum Erhalt einer anerkannten Verpflichtungserklärung muss der Gastgeber/die Gastgeberin persönlich bei der Ausländerbehörde in Kleve, Nassauerallee 18 während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis Uhr und mittwochs von Uhr) vorsprechen und dabei folgende Unterlagen mitbringen: a) seinen/ihren Nationalpass oder Personalausweis, b) drei aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen bzw. Bescheinigung eines Steuerberaters über das aktuelle monatliche Nettoeinkommen nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge (bei Selbständigen/Gewerbetreibenden kann die Vorlage weiterer Unterlagen wie z. B. Steuerbescheid und/oder Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich sein), c) Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung für den Gast/die Gäste. Hinweis: Die Gültigkeit der Krankenversicherung muss mit dem vorgesehenen Besuchszeitraum übereinstimmen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz erst später abzuschließen. In diesem Fall muss jedoch der Versicherungsschutz bei der deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden. Nutzen Sie bitte den entsprechenden Vordruck und füllen Sie ihn gut lesbar und vollständig aus. Die Gebühr für die Anerkennung der Verpflichtungserklärung beträgt 25,00. Bitte bringen Sie diesen Betrag bei Ihrem Besuch der Ausländerbehörde mit, da die Gebühr sofort fällig ist. Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter oder im Internet unter
4 AUSLÄNDERBEHÖRDE: KREIS KLEVE DER LANDRAT - Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vom:.. Nr.:.. Ich bestätige, vor Abgabe der Verpflichtungserklärung auf folgende Punkte ausdrücklich hingewiesen worden zu sein: 1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Der Verpflichtungsgeber hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach 66, 67 AufenthG. Derartige Abschiebungskosten sind z. B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft. 2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts. Im Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. info@kreis-kleve.de Postanschrift: Kreishaus Nassauerallee Kleve Telefon: HE Antrag zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung m. Bel.doc - Seite: 3 von 4
5 3. Vollstreckbarkeit Die aufgewendeten öffentlichen Mittel können im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden. 4. Freiwilligkeit der Angaben Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Mir ist dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann. Ich wurde von der Ausländerbehörde auf den Umfang und die Dauer der Haftung hingewiesen, die Möglichkeit von Versicherungsschutz sowie die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme. Ich wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können (z. B. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, vgl. 95 AufenthG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß 69 Absatz 2 Nummer 2h AufenthV gespeichert werden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung bei der Auslandsvertretung abzugeben ist und somit vor Antragstellung eine Kopie gefertigt werden sollte. Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt dieser Belehrung verstanden und einen Abdruck davon erhalten habe. Unterschrift des sich Verpflichtenden:... Datum, Name, Vorname info@kreis-kleve.de Postanschrift: Kreishaus Nassauerallee Kleve Telefon: HE Antrag zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung m. Bel.doc - Seite: 4 von 4
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Ich wurde über den Umfang und Dauer der eingegangenen Verpflichtung und deren Haftung belehrt. Zur Prüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse mache ich freiwillig nachfolgende Angaben. Mir ist bekannt,
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