Master of Science Rechtspsychologie

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1 Berufsbegleitender Master of Science Rechtspsychologie Stand: 26. April 2012 Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND LEITIDEEN LEARNING OUTCOMES ZUGANGSVORRAUSSETZUNGEN UND STUDIENGEBÜHREN CURRICULUM ORGANISATION DES STUDIENGANGES BERUFSORIENTIERUNG DES STUDIENGANGES QUALITÄTSSICHERUNG... 12

2 1. ZIELE UND LEITIDEEN Gesellschaftlicher Bedarf Es besteht ein großer gesellschaftlicher Bedarf an fachlich qualifizierten Psychologen im Bereich der Rechtspsychologie. Zu den wichtigsten Aufgaben in der Rechtspsychologie gehören die Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen insbesondere bei Sexualdelikten, die Beantwortung familienrechtspsychologischer Fragestellungen zum Umgangs- und Sorgerecht, die Beurteilung der Verantwortungsreife und Schuldfähigkeit von Tätern im Strafprozess, die Beurteilung der Rückfallgefährdung von Straftätern im Straf- und Maßregelvollzug, die Durchführung von Therapie- und Resozialisierungsmaßnahmen im Strafvollzug und die Diagnostik und Therapie von psychisch gestörten Straftätern im Maßregelvollzug. Aktuelle Ausbildungssituation Im Zuge der Umstellung auf B. Sc.- und M. Sc.-Studiengänge im Fach Psychologie wurde das bundesweite, universitäre Lehrangebot der ohnehin kleinen Disziplin Rechtspsychologie weiter drastisch reduziert. Obwohl die Studierenden großes Interesse an diesem Fach zeigen, wird es nur noch an wenigen deutschen Universitäten in grundständigen Bachelorund Masterstudiengängen Psychologie angeboten. Dieses Angebot besteht in aller Regel in einzelnen Seminaren oder Teilmodulen im Rahmen von Modulen der Fächer Klinische Psychologie oder Psychologische Diagnostik. Diese universitären Ausbildungsangebote bieten jedoch keine ausreichende Qualifizierung für die anspruchsvolle berufliche Tätigkeit von Rechtspsychologen. Die fachspezifische Ausbildung zum psychologischen Gutachter findet daher weitgehend postgradual in Form von berufsbegleitenden Weiterbildungen nichtuniversitärer Träger zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie statt, die auf dem Abschluss Diplom-Psychologe (bzw. äquivalenten Master-Abschlüssen) aufbauen. Die Umstellung auf B. Sc.- und M. Sc.-Studiengänge wurde in diesen Weiterbildungsangeboten bisher kaum berücksichtigt. Es besteht daher im Bereich der Rechtspsychologie eine große Lücke zwischen einerseits einem großen gesellschaftlichen Bedarf und großem studentischen Interesse an diesem Berufsfeld und andererseits einem unzureichenden fachlich qualifizierten universitären Lehrangebot. Der geplante berufsbegleitende und anwendungsorientierte Weiterbildungsstudiengang Master Rechtspsychologie soll diese Lücke mit einem zeitgemäßen und fachlich hoch qualifizierten Lehrangebot schließen. Die Anlage des Studienganges als berufsbegleitend soll dabei Interessenten erreichen, die schon als Psychologen in anderen Praxisfeldern tätig sind, oder Berufseinsteiger, die nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Psychologie und einer Praxisphase eine Weiterqualifikation für das Berufsfeld Rechtspsychologie anstreben. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie den Niederlanden oder Großbritannien wird z. Zt. an keiner deutschen Universität ein Master in Rechtspsychologie angeboten. Ein berufsbegleitender Masterstudiengang Rechtspsychologie ist daher in Deutschland einzigartig. Stand: Seite 2

3 2. LEARNING OUTCOMES Ziele des Studiums Die Inhalte und Ziele des Studiums bestehen in einer wissenschaftlich fundierten, aber gleichzeitig bedarfsgerechten und praxisorientierten Ausbildung für das Berufsfeld Rechtspsychologie. Absolventen des Studienganges sollen in der Lage sein, nach einer kurzen Einarbeitungsphase in der Praxis selbstständig im Bereich ihrer fachlichen Spezialisierung tätig zu werden. Die Praxisorientierung der Absolventen wird durch eine enge Zusammenarbeit mit selbstständigen Gutachtern und Praktikern gewährleistet. Es ist eine enge Verzahnung der universitären Ausbildung mit der praktischen Tätigkeit im Beruf geplant. Die Anbindung erfolgt möglichst durch eine Berufstätigkeit der Studierenden als Psychologische/r Assistent/in bei Praktikern (z.b. in Sachverständigen-Büros, bei Behörden, in Praxen, Therapie- oder Beratungsinstitutionen) im Bereich Rechtspsychologie. Das Berufsbild des Assistenz-Psychologen ist z.b. in Großbritannien seit vielen Jahren üblich und als Zwischenetappe vor einer weiteren akademischen Qualifikationsphase etabliert. Wir rechnen damit, dass sich in der Folge der Einführung von Bachelor und Masterstudiengängen ähnliche Strukturen mittelfristig auch in Deutschland etablieren werden. Von Seiten des Studienganges ist eine enge Zusammenarbeit mit besonders qualifizierten rechtspsychologisch tätigen Praktikern und Institutionen (Justizvollzugsanstalten, Forensisch-Psychiatrischen Kliniken) vorgesehen. Die praxis- und bedarfsgerechte Gestaltung des Curriculums und der Lerninhalte wird auch durch die Schaffung eines Expertenbeirates unterstützt, der die Studiengangsverantwortlichen und Dozenten bei der Gestaltung des Curriculums und von Lehrinhalten berät und die langfristige Qualitätssicherung des Studienganges im Hinblick auf die Passung des Curriculums mit den Anforderungen der Praxis optimiert. 3. ZUGANGSVORRAUSSETZUNGEN UND STUDIENGEBÜHREN Zulassungsvorrausetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines B. Sc.-Studienganges im Fach Psychologie mit einer Mindestabschlussnote von 2,5 sowie einer anschließenden mindestens einjährigen, für das Weiterbildungsstudium qualifizierenden Berufstätigkeit. Vorbehaltlich einer erfolgreichen Akkreditierung ist der Beginn des Studienganges im November 2012 vorgesehen. Bei der Einschreibung muss die Spezialisierungsrichtung Begutachtung im Straf- und Zivilverfahren oder Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug gewählt werden. Die jeweilige Spezialisierungsrichtung kann nur angeboten werden, wenn sie von einer ausreichenden Anzahl von Studierenden gewählt wird. Ein späterer Wechsel ist grundsätzlich möglich, wenn die jeweils andere Spezialisierungsrichtung angeboten wird. Absolventen eines Diplom- oder M. Sc.-Studienganges Psychologie mit einer Mindestabschlussnote von 2,5 (sowie einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit) können Module im Umfang eines Studienjahres anerkannt werden. Bei entsprechender Nachfrage können Module des ersten und zweiten Studienjahres bereits zum Oktober 2012 simultan Stand: Seite 3

4 angeboten werden, um Studierenden mit einem Master- bzw. Diplomabschluss und Studierende mit einem B.Sc.-Abschluss aufnehmen zu können. Studiengebühren Die Studiengänge müssen vollständig aus Studiengebühren finanziert werden. Die Studiengebühren betragen pro Jahr, also für den dreijährigen Masterstudiengang und für Absolventen eines Master- oder Diplomstudienganges Psychologie, denen die Module des ersten Studienjahres anerkannt werden und die daher nur die Module des zweiten und dritten Studienjahres belegen. 4. CURRICULUM Struktur der Studiengänge, wesentliche Elemente und deren Funktion Das Curriculum verbindet eine empirisch-wissenschaftlich fundierte Ausbildung im Bereich Angewandte Psychologie mit der umfassenden Vermittlung spezifischen Fachwissens im Bereich Rechtspsychologie sowie den für die tatsächliche berufliche Tätigkeit im Arbeitsalltag notwendigen fachspezifischen praktischen Fertigkeiten (insbesondere die praktische Diagnostik, Erstellung von Gutachten, Planung von Therapiemaßnahmen). Das Curriculum des Studienganges ist anwendungsorientiert angelegt. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Vermittlung der wissenschaftlichen Kompetenzen zur sachgerechten Anwendung, wissenschaftlich-kritischen Würdigung und konzeptuellen, methodischen und praktischen Weiterentwicklung des bereichsspezifischen Fachwissens im Berufsfeld Rechtspsychologie. Die Inhalte des Masterstudienganges sollen in diesem Sinne nachhaltig sein, in dem sie die Absolventen befähigen, langfristig Experten in ihrer Disziplin zu bleiben. Zugunsten einer optimalen Ausbildung für die praktischen Erfordernisse wird im Curriculum die Möglichkeit geboten, die Masterarbeit in Form einer Belegarbeit anzufertigen, die den in der Praxis von den Absolventen zu erstellenden Arbeiten entspricht. So kann z.b. in der Spezialisierung Begutachtung im Straf- und Zivilverfahren eine Masterarbeit in Form von Glaubhaftigkeitsgutachten und familienrechtspsychologischen Gutachten angefertigt werden. Diese Form der Abschlussarbeit betont den anwendungsorientierten Charakter der Masterstudiengänge. Die Studierenden haben jedoch auch die Möglichkeit einer traditionellen wissenschaftlichen Masterarbeit, die auf einer eigenständigen empirischwissenschaftlichen Untersuchung in dem jeweiligen Fachgebiet beruht. Diese Form der Masterarbeit soll Studierenden entgegenkommen, die eine wissenschaftliche Karriere im Bereich der Rechtspsychologie anstreben oder sich diese Möglichkeit offenhalten wollen. Der Masterstudiengang hat eine Regelstudienzeit von drei Jahren. Da der Studiengang berufsbegleitend angeboten wird, würde eine Einteilung in universitäre Studiensemester eine unnötige Einschränkung darstellen. Im Sinne einer optimalen Studierbarkeit des Studienganges können Module auch während der in Regelstudiengängen vorlesungsfreien Zeiten angeboten werden. Eine flexible Organisation ermöglicht eine für Dozenten und Studierende optimale Planung der Unterrichtsmodule. In der Folge wird das Curriculum in Form von Studienjahren strukturiert. Bis auf die Module Berufspraktikum und Masterarbeit werden alle Module in Form von Seminaren angeboten. Die Gruppengröße ist im Interesse einer intensiven Interaktion und Diskussion zwischen Studierenden und den Dozenten Stand: Seite 4

5 durchgehend auf maximal 20 begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht oder überschritten werden, ist es ohne weiteres möglich, parallele Veranstaltungen anzubieten. Die Gliederung der Lehrinhalte über die drei Studienjahre folgt einer Entwicklung von generischen, fachübergreifenden Inhalten zu zunehmend fachspezifischen und anwendungsorientierten Kenntnissen und Fähigkeiten. Im 3. Jahr kann zwischen zwei berufliche Spezialisierungen Begutachtung in Straf- und Zivilverfahren oder Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug gewählt werden. Die jeweiligen Spezialisierungszweige entsprechen der beruflichen Realität, da es in der Praxis kaum vorkommt, dass Psychologen in beiden Feldern tätig sind. 1. Studienjahr Die Lehrinhalte des ersten Studienjahres fokussieren auf Grundlagenwissen für die Angewandte Psychologie und umfassen fachübergreifendes aber dennoch berufsrelevantes Wissen. Dazu gehören vertiefende Kenntnisse über das Funktionieren von Organisationen, von Menschen in Organisationen und der Interaktion mit Organisationen (Modul A1). Absolventen des Studienganges operieren in ihrem Berufsalltag ständig in oder mit Organisationen (z.b. Behörden, Gerichten, JVAs, BfFs) und erwerben in diesem Modul Wissen über erwartbare Probleme (z.b. bei Innovationen oder Interessenkonflikten) sowie über Strategien zu ihrer Lösung. Ebenfalls von sehr grundlegender Bedeutung sind vertiefende Kenntnisse in der Entwicklungspsychologie und Pädagogischen Psychologie (Modul A3). Diese Disziplinen vermitteln Wissen über die normale Sozialisation, wichtige Lernprozesse und die normale Entwicklung des Menschen über die Lebensspanne, auf deren Hintergrund problematisches oder delinquentes Verhalten und Strategien zu dessen Änderung überhaupt erst beurteilt werden können. Die weiteren Lehrinhalte umfassen die Bereiche Methoden der Diagnostik und Evaluation (Modul A2), Klinische Psychologie mit Psychischen Störungen (Modul A4) und deren Therapie (Modul A5). Das Modul Aktuelle Fragen der Rechtspsychologie (Modul A6) ist von zentraler Bedeutung, da es die Studierenden an aktuelle Fragen und Probleme der jeweiligen Spezialisierungsrichtung heranführt. Die Studierenden erarbeiten in diesem Modul unter Anleitung eine kritische Literaturübersicht zu einem wichtigen Thema ihrer Spezialisierung und tragen diese in einer Plenarveranstaltung vor. Damit vermittelt dieses Modul drei zentrale Schlüsselkompetenzen für die praktische Tätigkeit: 1) das selbständige Recherchieren des aktuellen Wissenstandes zu einem Sachproblem in wissenschaftlichen Büchern, Zeitschriften und Datenbanken, 2) das Anfertigen eines schriftlichen Berichtes und 3) den mündlichen Vortrag des eigenen Berichtes. 2. Studienjahr Das zweite Studienjahr vermittelt die Grundlagen der Rechtspsychologie. Das Curriculum bietet einen Überblick über das Fach (Modul B1) und seine rechtlichen Grundlagen (Modul B2). Das Modul Psychologie des Straftäters (B3) bietet unabhängig von der späteren Spezialisierung grundlegendes Wissen für alle Rechtspsychologen. Zusätzlich wird im Modul B3 Psychologie bei der Polizei ein weiteres wichtiges Berufsfeld behandelt. Außerdem wird das Programm mit einer weiteren Veranstaltung zur psychologischen Diagnostik komplettiert (Modul B5), die insbesondere die für den Berufszweig zentrale Methode des Explorationsgespräches fokussiert, dessen Technik nicht nur theoretisch vermittelt, sondern auch in Übungen praktisch eingeübt wird. Stand: Seite 5

6 3. Studienjahr Im dritten Studienjahr stehen die Komplettierung des für die praktische Tätigkeit erforderlichen methodischen und theoretischen Wissens sowie dessen konkrete Umsetzung im Vordergrund. In der Spezialisierung Begutachtung in Straf- und Zivilverfahren (Block D) wird die Theorie und Methodik der Glaubhaftigkeitsbegutachtung (Modul D1) sowie der familienrechtspsychologischen Begutachtung (Modul D2 vermittelt. In der Spezialisierung Psychologie des Straftäters (Block E) werden die kriminalpsychologischen Grundlagen von Interventionsmaßnahmen (Therapie, Beratung, Training) der Arbeit mit Tätern (Modul E1) sowie die psychologische Begutachtung von Straftätern in Bezug auf deren Verantwortungsreife, Schuldfähigkeit und Kriminalprognose vermittelt (Modul E2). Masterarbeit Die anzufertigende Masterarbeit kann - entsprechend grundständigen Masterstudiengängen in der Psychologie - in der Durchführung und Dokumentation einer empirischen wissenschaftlichen Forschungsarbeit in der jeweiligen Spezialisierung bestehen. Alternativ gibt es die Option, eine dem anwendungsorientierten Charakter der Masterstudiengänge entsprechende Prüfungsform zu wählen und eine Masterarbeit in Form von Proben der tatsächlich in der Praxis der jeweiligen Spezialsierung zu leistenden Arbeiten anzufertigen. Diese Arbeit besteht entweder in der Anfertigung von mehreren Gutachten, die die wichtigsten Fallkonstellationen der jeweiligen Spezialisierungsrichtung abbilden (Spezialsierungen Block D) oder der Planung von Interventions- und Therapiekonzepten, die ebenfalls wichtige und gängige Fallkonstellationen abbilden (Spezialisierungen Block E). Die anzufertigenden Gutachten und Therapiekonzepte sollen in Form und Inhalt im Wesentlichen tatsächlichen Gutachten oder Therapiekonzepten in der Praxis entsprechen. Allerdings wird dem Charakter einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit dadurch Rechnung getragen, dass methodische und theoretische Aspekte der Arbeit umfassend wissenschaftlich hergeleitet und begründet sein sollen, was in der Praxis nur in geringerem Maße der Fall sein dürfte. Es ist möglich und wünschenswert, dass im Rahmen des zweiten Berufspraktikums auch das Fallmaterial für die Erstellung der Masterarbeit erarbeitet wird. Wenn Studierende jedoch keine dafür geeignete Praktikumsstelle haben, oder bei einem Praktikumsgeber nicht genügend geeignete Fälle vorliegen, wird das Fallmaterial durch die Dozenten der Mastermodule D5 und E4 gestellt. Workload Der Workload des Masterstudienganges beträgt in jedem Studienjahr 40 ECTS, insgesamt 120 ECTS. Im Vergleich zu Vollzeitstudiengängen muss ein größerer Anteil des Workloads von Unterrichtsformen wie Vorlesung, Seminar oder Übung auf das Selbststudium und andere Lehrformen wie das E-Learning verlagert werden. Aufgrund umfangreicher Erfahrung in der Vermittlung der Lerninhalte der Rechtspsychologie wird bei den inhaltlichen Modulen von 6 ECTS der Anteil des Präsenzstudiums auf zwei Wochenenden mit jeweils 16 Stunden Unterrichtszeit festgesetzt. Damit erreichen die Anteile des Präsenzstudiums etwa 50% des bei Vollzeitstudiengängen üblichen Anteils. In den Präsenzanteilen werden insbesondere solche Lerninhalte behandelt, die praktische Übungen mit Feedback durch die Lerngruppe und die Dozenten erfordern, während reine Lektüre eher auf die Vor- und Nachbereitung verlagert wird. Stand: Seite 6

7 Praxisanbindung Idealerweise arbeiten die Studierenden der Masterstudiengänge während des Studiums bereits in ihrem zukünftigen Berufsfeld in einer rechtspsychologischen Praxis oder einer Institution im Strafvollzug (Maßregelvollzug oder JVA) in der Funktion eines Assistenten oder einer Hilfskraft. Falls das nicht der Fall ist, soll berufsrelevantes Praxiswissen in zwei Berufspraktika im Umfang von jeweils 10 ECTS erworben werden. Den im jeweiligen Berufsfeld Tätigen wird ihre Tätigkeit als Praktikum angerechnet. Um Studierenden des Masterstudienganges den Zugang zu geeigneten Praktikumsplätzen im jeweiligen Berufsfeld zu erleichtern, ist eine langfristige Zusammenarbeit mit fachlich besonders qualifizierten Praktikumsgebern geplant. Die Studierenden können aber unter allen geeigneten Praktikumsgebern frei wählen. Die Eignung ist in der Regel durch eine Qualifizierung der direkten Betreuer als Fachpsychologe Rechtspsychologie gegeben. Modulprüfungen Die Beherrschung des Lehrstoffes wird bei allen Modulen (mit Ausnahme des Moduls A6 und der Masterarbeit F4 und G5) durch eine Klausur abgeprüft. Die Module werden je nach Umfang an ein bis zu drei Wochenendterminen unterrichtet und zusätzlich im Selbststudium erarbeitet. Da es didaktisch ungünstig wäre, unmittelbar im Anschluss an eine Unterrichtseinheit die Modulklausur zu schreiben, wird die Klausur regelmäßig am Anfang des darauf folgenden Moduls (bzw. der darauf folgenden Module) geschrieben. Die Studierenden haben drei Versuche, eine Klausur erfolgreich zu bestehen. Im Sinne einer optimalen Studierbarkeit für Berufstätige werden (wenn nötig) mehr als drei Klausurtermine angeboten. Ferner gelten keine engen Fristen. Jeder Prüfungskandidat ist automatisch für alle folgenden Klausurtermine zur Prüfung angemeldet, bis die Klausur bestanden oder bei Teilnahme an der Klausur drei Mal endgültig nicht bestanden wurde. Es müssen daher für jede Klausur drei oder mehr parallele Versionen erstellt werden. Tutorien Ein wesentliches didaktisches Merkmal des Studienganges ist eine enge, persönliche Betreuung der Studierenden durch kompetente und sachkundige TutorInnen. Da nur ein relativ geringer Teil des Workloads vor Ort im direkten Kontakt mit Dozenten geleistet wird, ist eine fachliche Betreuung gerade beim Selbststudium besonders wichtig. Jedem Studierenden steht über die gesamte Dauer des Studiums zwei Zeitstunden Betreuungszeit pro Monat zur Verfügung. Diese Betreuung wird in Form von Sprechstunden (persönlich, per Telefon oder per Skype) angeboten. Die TutorInnen organisieren ihre Arbeitszeiten so, dass sie für jeden Studierenden in ausreichendem Maße erreichbar sind. Stand: Seite 7

8 Curriculum Master of Science Rechtspsychologie Block A: Grundlagen der Angewandten Psychologie 1. Studienjahr A1 Sozial und Organisationspsychologie (Verhalten in Organisationen) Umgang mit Widerständen gegen Innovationen, Durchsetzung von Ideen und eigenen Interessen, Verhandlungsstrategien, Umgang mit Rückschlägen, interpersonelle und Interessenskonflikte der Beteiligten, gruppendynamische Prozesse, Probleme am Arbeitsplatz A2 Methoden der Diagnostik und Evaluation Entscheidungsorientierte Diagnostik als allgemeines Expertensystem für die Erstellung und Evaluation von psychologischen Gutachten A3 Vertiefung Entwicklungs und Pädagogische Psychologie Schutz und Risikofaktoren für die Entwicklung von Kindern, Kindeswohlkriterien, Bindungstheorie, Methoden der Erwachsenenbildung A4 Klinische Psychologie I: Psychischer Störungen Psychische Gesundheit und Krankheit, Systematik psychischer Störungen, Ätiologietheorien A5 Klinische Psychologie II: Interventions und Therapieverfahren Therapieschulen, Therapieverfahren, Wirksamkeit von Therapien, Methoden der Wirksamkeitsforschung A6 Aktuelle Fragen der Rechts und Verkehrspsychologie Anfertigen einer kritischen Literaturübersicht zu einem aktuellen Problem der Rechts oder Verkehrspsychologie und deren mündlicher Präsentation 2. Studienjahr Block B: Grundlagen der Rechtspsychologie B0 Berufspraktikum 1 Berufspraktikum in einer rechtspsychologischen Praxis, im Straf oder Maßregelvollzug oder einer Forschungseinrichtung im Bereich Rechtspsychologie B1 Einführung in die Rechtspsychologie Überblick über Gegenstände, Theorien, Methoden, Anwendungsbereiche und Ergebnisse der Rechtspsychologie B2 Rechtliche Grundlagen der Rechtspsychologie Rechtswesen, Gerichte, Behörden; Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht; Stellung des Gutachter vor Gericht; Haftung des Gutachters B3 Psychologie des Straftäters Ursachen von Kriminalität, Psychologie des Strafens, Prävention, Resozialisierung, Tätertypologien und Täterpersönlichkeit B4 Psychologie bei der Polizei Identifikation von Personen, Psychologie der Zeugenaussage, Befragung, Vernehmung, Schulung, Ausbildung, psychosoziale Beratung bei der Polizei, Unterstützung bei Großeinsätzen, Bedrohungslagen, Geiselnahme, Amoktätern, Unterstützung kriminalpolizeilicher Arbeit, Entwicklung von Präventionskonzepten B5 Rechtspsychologische Diagnostik (Schwerpunkt Exploration) Standardisierte (z.b. Tests, Fragebögen, Inventare) und teilstandardisierte Verfahren (Verhaltens und Interaktionsbeobachtungen, Planung, Durchführung und Auswertung von Explorationen ECTS Dozenten 6 Prof. Banse Dr. Poppelreuter 6 Prof. Kluck Prof. Westhoff 6 Prof. Banse Prof. Röhr Sendlmeier 6 Dr. Schmidt 6 Dr. Schmidt 10 Prof. Banse Dr. Imhoff Prof. Kluck Prof. Schubert ECTS 10 Dozenten 6 Prof. Banse Prof. Kluck 6 N.N. 6 Prof. Banse Dr. Schmidt Dr. Suhling Prof. Leue 6 Prof. Bilsky Prof. Thomas Langel Dr. Weßel Therhorn 6 Prof. Kluck Prof. Westhoff Stand: Seite 8

9 3. Studienjahr Block D: Spezialisierung Begutachtung in Straf und Zivilverfahren D0 Berufspraktikum 2 Berufspraktikum in einer rechtspsychologischen Praxis D1 Glaubhaftigkeitsbegutachtung Feststellung der Zeugentüchtigkeit, Fehlerquellenanalyse, Kriterienbasierte Inhaltsanalyse D2 Zivilrecht: Familienrechtspsychologische Begutachtung; Betreuungsrecht, Sozialrecht Sorge und Umgangsrecht; Zivilrecht, Betreuungsrecht, Sozialrecht; Kindeswohlgefährdung, Kindesherausnahme, Rückführung aus Fremdunterbringung, Pflegschaft, Pflegekinder, Adoptionseignung von Eltern, Namensänderung D4 Masterarbeit Anwendungsorientierte Masterarbeit basierend auf Glaubhaftigkeitsgutachten und familienrechtspsychologischen Gutachten in verschiedenen Fallkonstellationen oder forschungsorientierte Masterarbeit basierend auf einer empirischen Studie Block E: Spezialisierung Psychologie im Straf und Maßregelvollzug E0 Berufspraktikum 2 Berufspraktikum im Straf oder Maßregelvollzug E1 Psychologie im Straf und Maßregelvollzug Vollzugsformen, Therapie und Interventionen (Beratung, Training) für Straftäter, Veränderungsmotivation, Management von Straftätern im Vollzug und in der Sozialtherapie, Stressbewältigung für Vollzugspersonal E2 Psychologische Begutachtung von Straftätern Verantwortungsreife, Schuldfähigkeit, Kriminalprognose E4 Masterarbeit Anwendungsorientierte Masterarbeit basierend auf Kriminalprognosegutachten und Therapiekonzepten in verschiedenen Fallkonstellationen oder Forschungsorientierte Masterarbeit basierend auf einer empirischen Studie ECTS 10 Dozenten 6 Prof. Kluck Prof. Volbert 6 Prof. Kühne Prof. Thomas Langel Prof. Kluck 18 Prof. Banse Prof. Kluck ECTS 10 Dozenten 6 Prof. Dahle Prof. Leue Dr. Suhling Dr. Schmidt 6 Prof. Dahle Dr. Schmidt Dipl. Psych Brandt 18 Prof. Banse Prof. Dahle Stand: Seite 9

10 5. ORGANISATION DES STUDIENGANGES Im berufsbegleitenden Studiengang Master Rechtspsychologie können pro Kohorte bis zu 20 Studierende zugelassen werden. Die Module des Weiterbildungsstudienganges werden an Wochenenden durch externe Dozenten bzw. Dozenten der Universität Bonn im Rahmen einer Nebentätigkeit durchgeführt. Die Dozenten und die Administration des Studienganges erfolgt durch kostendeckende Gebühren (nach 62 (4) des Hochschulgesetzes NRW). Studiengangsverantwortliche und Dozenten Verantwortlich für die Durchführung des berufsbegleitenden Studienganges Master Rechtspsychologie ist der Leiter der Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie (Institut für Psychologie, Universität Bonn) Prof. Dr. Rainer Banse. Als Studiengangsdirektorin ist Hon. Professorin Dr. Marie-Luise Kluck (Universität Bonn) für die fachliche Ausgestaltung des Studienganges und die Gewährleistung einer adäquaten Anbindung an die Berufspraxisverantwortlich. Die Studiengangsdirektorin ist gleichzeitig Modulverantwortliche für alle Module des zweiten und dritten Studienjahres. Prof. Banse ist Modulverantwortlicher für die fächerübergreifenden Module des ersten Studienjahres. Die Dozenten der Studiengänge sind Mitarbeiter der Abteilung Sozial- und Rechtspsychologie der Universität Bonn (Prof. Dr. Rainer Banse, Hon Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, PD Dr. Ina Grau, Dr. Alexander F. Schmidt, Dr. Roland Imhoff), Mitarbeiter anderer Abteilungen (Prof. Dr. Una Röhr-Sendlmeier), sowie externe, ausgewiesene Experten auf den Gebieten der Rechtspsychologie (bisher gewonnen werden konnten z.b. Prof. Dr. Renate Volbert, PD Dr. Klaus-Peter Dahle, Charité Berlin; Herr Prof. Dr. Karl Westhoff, Universität Dresden; Prof. Dr. Wolfgang Bilsky, Universität Münster). Für die meisten Module stehen bereits jetzt mehrere potenzielle Dozenten zur Verfügung. Alle Dozenten sind anerkannte Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten. Die anwendungsorientierten Module werden ausschließlich von Dozenten unterrichtet, die auch in der Praxis tätig sind. Die wissenschaftliche Qualifikation der Dozenten ist (mit Ausnahme einiger besonders qualifizierter Praktiker) durch eine Promotion nachgewiesen. Eine große Anzahl der Dozenten sind habilitiert bzw. haben eine Professur inne. Tutoren Die Module werden zusätzlich durch die Bereitstellung von Ressourcen im Internet (E- Learning) sowie durch qualifizierte Tutoren begleitet und unterstützt (in der Regel durch Wissenschaftliche Hilfskräfte, die bereits einen Abschluss im Fach Psychologie erworben haben, einschlägige Berufserfahrung aufweisen und häufig im Fach Rechtspsychologie promovieren). Umsetzung Der Beginn des Weiterbildungsstudienganges ist für November 2012 geplant. Stand: Seite 10

11 6. BERUFSORIENTIERUNG DES STUDIENGANGES Der Masterstudiengang Rechtspsychologie zielt in seiner gesamten Konzeption darauf ab, Absolventen optimal auf das Berufsfeld der Rechtspsychologie (Rechtspsychologischer Gutachter in Straf- und Zivilverfahren oder PsychologIn im Straf- und Maßregelvollzug) vorzubereiten. Die Inhalte des Curriculums zielen darauf ab, zunächst ein breites theoretisches Grundlagenwissen im Bereich der Angewandten Psychologie zu vermitteln, um dann darauf aufbauend die für die jeweilige berufliche Spezialisierung notwendigen theoretischen, methodischen und praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, die für die praktische Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Praxis erforderlich sind. Für zentrale Fertigkeiten, wie z.b. die Erstellung von Gutachten, wird nicht nur das theoretische und methodische Wissen vermittelt, sondern auch praktische Erfahrungen wie z.b. das Durchführen von Explorationsgesprächen praktisch eingeübt. In dieser Hinsicht geht das Curriculum in seiner Praxisorientierung deutliche über das in Präsenzstudiengängen M. Sc. Psychologie übliche Angebot hinaus. Ein wesentliches Element der Praxisanbindung besteht in der Auswahl der Dozenten. Die Dozenten sind durchgehend durch eigene wissenschaftliche Tätigkeit ausgewiesen (i.d. Regel mindestens durch eine Promotion, häufig durch eine Habilitation oder Professur an einer Universität). Die Dozenten des zweiten Studienjahres sind mehrheitlich und die des dritten Studienjahres fast ausschließlich als Praktiker tätig. Die hohe Praxiskompetenz der Dozenten stellt sicher, dass die im Studium vermittelten Inhalte eine hohe Passung mit den Anforderungen der Praxis aufweisen. Auch die im Curriculum vorgesehenen Berufspraktika erlauben den Studierenden, einen engen Bezug zwischen den in den Masterstudiengängen vermittelten Inhalten und der konkreten Tätigkeit in der Praxis herzustellen. Die Vernetzung der Studiengangsverantwortlichen und der Dozenten mit einer großen Anzahl von selbstständigen Praktikern der Rechtspsychologie sowie den Institutionen des Strafvollzuges erleichtern es den Studierenden, geeignete Praktikumsplätze zu finden, um bereits während des Studiums berufsrelevante Praxiserfahrung zu sammeln. Darüber hinaus werden durch die Unterstützung der Studiengangsverantwortlichen, wenn immer möglich, die Voraussetzungen geschaffen, dass Studierende vor allem im Rahmen des zweiten Berufspraktikums (D0/E0) mit konkreten Fällen in Kontakt kommen, die als Material für die Masterarbeit dienen können. Falls es einzelnen Studierenden nicht möglich sein sollte, ihr Fallmaterial im Rahmen eines Praktikums zu sammeln, erhalten diese Studierenden das Fallmaterial für die Masterarbeit von den jeweiligen Betreuern der Masterarbeit. Die Masterarbeit selber kann als wissenschaftliche Untersuchung wie in einem Präsenzstudiengang M. Sc. Psychologie angelegt werden. Die besondere Praxisorientierung des Studienganges kommt aber auch darin zum Ausdruck, dass die Masterarbeit alternativ in Form von Gutachten bzw. Therapiekonzepten erbracht werden kann, die einen substanziellen Anteil des Spektrums der in der Praxis anzutreffenden Fallkonstellationen abdeckt. Bei der hierfür geforderten Leistung wird sichergestellt, dass das theoretische und methodische Niveau und der für die Abfassung der Gutachten bzw. Therapiekonzepte notwendige Aufwand einer wissenschaftlichen Untersuchung gleichwertig sind. Die Wahl zwischen einer praxis- oder forschungsorientierten Masterarbeit sichert den Studierenden maximale Flexibilität bei der Gestaltung ihres Studiums und eine optimale Qualifikation für ihre angestrebte berufliche Tätigkeit nach dem Studium. Stand: Seite 11

12 7. QUALITÄTSSICHERUNG 7.1. Expertenbeirat Zur Sicherung der Qualität und insbesondere der praxisgerechten Gestaltung des Curriculums des Studienganges wird ein Expertenbeirat berufen, der aus unabhängigen wissenschaftlichen Experten, ausgewiesenen selbständigen Praktikern oder Praktikern in Leitungsfunktionen des jeweiligen Berufsfeldes, oder ggf. aus Vertretern relevanter Fachund Aufsichtsbehörden besteht. Für den Master Rechtspsychologie wurde der renommierte Rechtspsychologe und Kriminologe Prof. Dr. Friedrich Lösel (Universität Erlangen und Cambridge University) gewonnen Qualitätssicherung durch Evaluation Das Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) der Universität Bonn hat ein Bonner Modell der Hochschulevaluation entwickelt, das als Regelverfahren für die Evaluation von Studium und Lehre an der Universität Bonn eingesetzt wird. Es ist vorgesehen, dieses Evaluationsverfahren auch auf den berufsbegleitenden Masterstudiengang Rechtspsychologie anzuwenden. Vorgesehen ist danach ein dreijähriger Evaluationszyklus. Das ZEM stellt der Universität Bonn die onlinegestützten Module des Bonner Modells der Hochschulevaluation bereit, führt die Datenerhebung durch und stellt die Ergebnisse den verschiedenen Adressaten auf gewünschtem Aggregationsniveau zur Verfügung. Stand: Seite 12

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