Absicherung existentieller Risiken. Krankenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

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1 Absicherung existentieller Risiken Krankenversicherung

2 Krankenversicherung gesetzlich (GKV) oder privat (PKV)? Systemunterschiede GKV Die meisten Mitglieder sind pflichtversichert. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze haben keine Wahl. Arbeitnehmer über der Pflichtversicherungsgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. PKV Die PKV kennt nur freiwillig Versicherte. Privat versichern können sich Arbeitnehmer, deren Verdienst in drei aufeinander folgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag und im kommenden Jahr darüber liegt Selbstständige und Freiberufler Beamte 2

3 Systemunterschiede GKV Sie haben die Wahl unter den Vertragsärzten und den nächstgelegenen geeigneten Vertragskrankenhäusern der GKV. Es gilt das Sachleistungsprinzip: Alle Leistungen werden zwischen dem Arzt und Ihrer Krankenversicherung abgerechnet. Zahlreiche Zuzahlungen sind direkt bar zu entrichten. PKV Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern, auch den ausschließlich privat praktizierenden. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung, die sie selbst überprüfen können und welche die Grundlage für die Leistungserstattung Ihrer privaten Krankenversicherung ist. Bei stationären Aufenthalten erfolgt eine direkte Abrechnung mit der Klinik. 3

4 Systemunterschiede GKV Die Beiträge werden abhängig vom Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Minderjährige Kinder sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert. Ehegatten, die maximal 400 Euro im Monat verdienen, können bei Pflichtversicherten beitragsfrei mitversichert werden, bei freiwillig Versicherten wird der halbe Höchstbeitrag zur Berechnung des Ehegattenbeitrages zugrunde gelegt. Der Leistungskatalog ist einheitlich festgelegt. PKV Es gilt der Grundsatz der individuellen Versicherung. Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, dem Geschlecht und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Sie bestimmen den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes vom Basisschutz bis zu Spitzenleistungen. 4

5 Systemunterschiede GKV Umlageverfahren: Jüngere müssen durch ihren Beitrag die höheren Gesundheitskosten für Ältere mitfinanzieren. PKV Äquivalenzprinzip: In jüngeren Jahren werden Beitragsteile zur Bildung von Alterungsrückstellungen verwendet, die die Beitragsbelastung im Alter vermindern. Der sich schrittweise verändernde Altersaufbau der Bevölkerung wird zu weiteren Belastungen der gesetzlichen Sozialsysteme führen. Heute ist jeder fünfte Bundesbürger älter als 60 Jahre; im Jahr 2030 wird es jeder dritte Bürger sein. 5

6 Leistungsunterschiede GKV Behandlung durch Vertragsärzte und zahnärzte. Maßstab der Behandlung ist stets das Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Praxisgebühr. Buchtipp: Sibylle Herbert Diagnose: unbezahlbar. PKV Behandlung durch alle also auch die ausschließlich privat praktizierenden Ärzte und Zahnärzte Die Zahl der Ärzte, die ausschließlich Privatpatienten behandeln, ist von 1999 bis 2007 um 25% gestiegen. (Quelle: Bundesärztekammer) 6

7 Leistungsunterschiede GKV 10% Zuzahlung auf die per Kassenrezept verordneten Medikamente (5-10 Euro), nichtverschreibungspflichtige Medikamente sind nicht mehr erstattungsfähig. 10% Zuzahlung + 10 Euro je Verordnung (z.b. max. 6 physiotherapeutische Anwendungen) Anspruch auf Sehhilfen nur noch in schweren Ausnahmefällen. 10% Zuzahlung (5-10 Euro) bei jedem Hilfsmittel PKV Erstattet werden in der Regel die gezahlten Preise für alle verordneten Arzneimittel. Je nach Tarif bis zu 100% Erstattung für Heilmittel ohne Einschränkung der Anwendungsanzahl. Je nach Tarif bis zu 100% für Brillengläser und Höchstsätze für die Erstattung bei Brillengestellen. Je nach Tarif bis zu 100% Erstattung für Hilfsmittel. 7

8 Leistungsunterschiede GKV Keine Leistung beim Heilpraktiker. Anspruch auf stationäre Behandlung besteht im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus (nicht Privatklinik!). Zuzahlung 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage pro Jahr. Wählt der Patient ein anderes, als das in der Einweisung genannte, muss er eventuelle Mehrkosten selbst tragen. PKV Je nach Tarif bis zu 100% Erstattung. Anspruch auf stationäre Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl. Zusätzlich können im Tarif die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung) vereinbart werden. Durch eine Kostenübernahmeerklärung wird mit Ausnahme der wahlärztlichen Leistungen direkt zwischen der Versicherung und dem Krankenhaus abgerechnet. 8

9 Leistungsunterschiede GKV Bei der Zahnbehandlung stehen Ihnen als Füllmaterial i.d.r. nur Amalgam und Kunststoff zur Verfügung. Bei Zahnersatz werden 50% bis 65% (Bonusheft) der Kosten bezogen auf die einfache und zweckmäßige Lösung als Festzuschuss gezahlt. PKV Je nach Tarif bis zu 100% für Zahnbehandlung, auch aufwendige Füllmaterialien wie Gold und Keramik und professionelle Zahnreinigung Bei Zahnersatz werden je nach Tarif bis zu 80% der Material- und Laborkosten übernommen auch für Implantate. 9

10 Leistungsunterschiede GKV/GRV Nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst sind Kuren i.d.r. alle drei Jahre erstattungsfähig. Zuzahlungen von 9 Euro pro Tag für stationäre Kuren. Bei ambulanten Kuren gibt es für Unterkunft und Verpflegung lediglich einen Zuschuss von 8 Euro täglich. PKV Kurtarife können bei den meisten Anbietern in Verbindung mit einem stationären Tarif abgeschlossen werden und übernehmen entweder die nachgewiesenen medizinischen Kosten oder zahlen ein pauschales Tagegeld. 10

11 Leistungsunterschiede GKV Für Angestellte wird nach Ende der Lohnfortzahlung ein Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttoeinkommens, max. bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens für max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen der derselben Krankheit gezahlt. Für Selbstständige und Freiberufler ist ab 2009 eine Absicherung von Krankentagegeld nicht mehr möglich. PKV Das Krankengeld kann in Höhe von 100% des Nettoeinkommens abgesichert werden. Die Leistungsdauer ist bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit unbegrenzt. Angestellte können Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung beziehen (i.d.r. ab 43. Tag). Selbstständige und Freiberufler können Krankengeld nach wenigen Karenztagen vereinbaren. 11

12 Leistungsunterschiede GKV Außerdem wird Krankengeld gezahlt, wenn der Versicherte wegen Betreuung eines kranken Kindes der Arbeit fernbleiben muss (pro Kind unter 12 Jahren und Elternteil bis zu 10 Tage pro Jahr, max. 25 Tage, bei Alleinerziehenden 20 Tage pro Jahr, max. 50 Tage) Beitragsfreie Weiterversicherung während des Mutterschutzes und des Erziehungsurlaubes. PKV Bei Betreuung kranker Kinder erfolgt keine Krankengeldzahlung. Während des Mutterschutzes und des Erziehungsurlaubes sind bei fortgesetztem Versicherungsschutz weiterhin Beiträge zu entrichten. Einige wenige Versicherer verzichten in ausgewählten Tarifen während dieser Zeit auf Beiträge. 12

13 Die private Vollkrankenversicherung Worauf sollten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung achten? Sind bestimmte Leistungen vom Versicherungsumfang ausgeschlossen (z.b. Heilpraktiker, Psychotherapie, Hilfsmittel)? Welche Selbstbeteiligungen sieht der Tarif vor? Neben einer generellen Selbstbeteiligung, die den Beitrag senkt, kann es z.b. bei Medikamenten und Heilmitteln Selbstbehalte geben. Grundsätzlich fallen bei Material- und Laborkosten für Zahnersatz Eigenbeteiligungen an. Doch die wichtigste Frage lautet: Erstattet der Tarif bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ)? Eine darunter liegende Absicherung kann dazu führen, dass Sie einen Teil der Rechnung selbst bezahlen müssen. 13

14 Die private Vollkrankenversicherung GOÄ/GOZ-Überschreitung Höchstsatz GOÄ/GOZ Regelhöchstsatz GOÄ/GOZ GKV-Punktwert 7,0 3,5 2,3 1,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 Mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung ermächtigen Sie Ihren Arzt, mehr als den 3,5-fachen Satz zu berechnen. Bei entsprechender medizinischer Begründung darf der Arzt ohne Ihr Einverständnis den 3,5-fachen Satz berechnen. Das ist der Satz, den die Ärzte gegenüber Privatpatienten immer abrechnen dürfen und das tun sie auch. Der Punktwert, den ein Arzt gegenüber der GKV abrechnen darf, entspricht in etwa dem einfachen Satz GOÄ/GOZ und ist zudem budgetiert. 14

15 Die private Vollkrankenversicherung Daraus ergeben sich die folgenden Tarifgruppen: Basistarif ab leistet wie die GKV Einsteigertarife leisten bis zum 2,3-fachen Satz oder darunter (z.b. 1,7 oder 2,0). Wer sich aus Preisgründen für einen solchen Tarif entscheidet, sollte mindestens den 2,3-fachen Satz absichern und darauf achten, dass ein Optionstarif den späteren Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht. Normaltarife leisten bis zum 3,5-fachen Satz. Mehr darf ein Arzt ohne Ihr schriftliches Einverständnis nicht berechnen. Werden oftmals auch als Hausarzttarife angeboten vor dem Besuch eines Facharztes benötigen Sie dann eine Überweisung Ihres Hausarztes, wenn Sie die Rechnung zu 100% erstattet haben wollen. Deutliche Beitragsersparnis! Hochleistungstarife Wer DEN Spezialisten seines Fachgebietes zu Rate ziehen will, muss häufig eine über den 3,5-fachen Satz hinausgehenden Honorarvereinbarung unterschreiben. Ein Tarif ohne Begrenzung auf die Höchstsätze amtlicher Gebührenordnungen ist hier richtig. 15

16 Die private Vollkrankenversicherung Im Alter zu teuer? Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Von diesen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind die gesetzliche und die private Krankenversicherung gleichermaßen betroffen. In der GKV wird der Beitrag nach dem Einkommen bemessen. Dazu zählen bei freiwillig versicherten Rentnern alle Einnahmen (neben Rentenzahlungen auch Zins- und Mieteinnahmen). Was also zahlt ein gut situierter Rentner mit monatlichen Einnahmen von Euro 2009 in der GKV? Beitragssatz für die Krankenversicherung ohne Krankentagegeld 14,9% 547,58 Euro Zuzahlungen begrenzt auf 2% des Einkommens 2,0% 73,50 Euro Summe 621,08 Euro 16

17 Die private Vollkrankenversicherung Im Alter zu teuer? Der Beitrag in der PKV richtet sich nach dem gewählten Leistungsumfang in Abhängigkeit vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Innerhalb der PKV gibt es drei Säulen für die Altersvorsorge: 1. Es werden Alterungsrückstellungen gebildet. 2. Die Zinserträge aus den Alterungsrückstellungen stehen ebenfalls der Altersvorsorge zur Verfügung. 3. Seit wird ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der zusätzlich den Alterungsrückstellungen zugeführt wird. Altersrückstellungen werden als Ausgleich dafür gebildet, dass im Alter die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt und sollen also bewirken, dass der Tatbestand des Älterwerdens für sich allein genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. 17

18 Die private Vollkrankenversicherung Im Alter zu teuer? Es ergeben sich folgende Abschnitte der Beitragsentwicklung: Zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr wird ein Zuschlag von 10% erhoben. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt der Zuschlag. Der Beitrag ermäßigt sich also um etwa 10%. Zum 65. Lebensjahr entfällt in der Regel der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung. Ab dem 65. Lebensjahr werden die aus dem Zuschlag angesammelten Mittel zur Begrenzung des Beitragsanstieges verwendet. Bei hinreichend langen Vorversicherungszeiten kann der Beitrag absolut konstant bleiben. Ab dem 80. Lebensjahr kann der Beitrag in Abhängigkeit von der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, der Vorversicherungszeit und der am Kapitalmarkt erzielbaren Verzinsung sogar sinken (vorher erlaubt es der Gesetzgeber nicht!) 18

19 Die private Vollkrankenversicherung Beitragsentwicklung GKV Die jährliche ca. 4%-ige Kostensteigerung im Gesundheitswesen wird durch Mehreinnahmen aus der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatzerhöhungen einerseits sowie Leistungskürzungen und Erhöhung bestehender bzw. Einführung neuer Zuzahlungen ausgeglichen. Leistungen können durch den Gesetzgeber einseitig gekürzt oder gestrichen werden. PKV Die jährliche ca. 4%-ige Kostensteigerung im Gesundheitswesen macht Beitragsanpassungen nötig, die die Zustimmung eines unabhängigen und fachlich qualifizierten Treuhänders erfordern. Es gilt das Vertragsrecht. Die Versicherungsgesellschaft kann versicherte Leistungen nicht kürzen oder streichen. 19

20 Beitragsentwicklung GKV - PKV GKV Höchstbeitrag PKV Universa, Mann geb.1929, seit 1958 privat versichert, Zweibettzimmer, Chefarzt, SB 650 Euro/Jahr 700,00 600,00 500,00 400,00 300,00 200,00 100,00 0,00 569,29575,78 589,59602,88628,43 501,27 424,73 302,71 244,35 241,94 183,28 189,23 151,34 136,27135,75135,75 163,50191,29 112,42106,25 48,67 GKV PKV

21 Die private Vollkrankenversicherung Übrigens: Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage von TNS Infratest gaben im September 2008 über 80% der Privatversicherten an, mit ihrer Krankenversicherung zufrieden zu sein. Nur 3,2% wollen wahrscheinlich oder bestimmt in einen Vollversicherungstarif bei einer anderen Gesellschaft wechseln. Und nur 3-4% wollten in die GKV zurück bzw. in den Basistarif wechseln. Zum Vergleich: Nur ein Drittel der gesetzlich Versicherten ist mit ihrer Krankenversicherung zufrieden. 21

22 Die private Krankenzusatzversicherung Aufgrund der vielfältigen Leistungskürzungen in der GKV schließen heute immer mehr Versicherte eine private Zusatzversicherung ab. Besonders beliebt ist die Zahnzusatzversicherung, die einen Teil der Kosten bei Zahnersatz übernimmt. Vorsicht: In diesem Bereich gibt es besonders viele Mogelpackungen! Beispiel: Eine Zuzahlung in Höhe der Kassenleistung bezieht sich auf die einfache Ausführung also 500 Euro für eine Vollprothese. Ein Implantat kostet ca Euro. Wie bezahlen Sie die anderen 27 Zähne? Auch gern genommen wird die ambulante Zusatzversicherung, die zum Teil Zuzahlungen übernimmt, zur Brille etwas beisteuert und Heilpraktikerleistungen (meist in geringem Umfang) bezahlt. Wirklich wichtig ist dagegen die stationäre Zusatzversicherung, die Ihnen die freie Krankenhauswahl ermöglicht, wenn gewünscht mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztlichen Leistungen. 22

23 Die private Krankenzusatzversicherung Selbstständige und Freiberufler müssen ab 2009 ihr Krankentagegeld zwingend privat absichern. Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte jeder GKV-Versicherte, der ins Ausland reist, abschließen. Denn über die GKV ist man nur im europäischen Ausland mit dem grünen Krankenschein versichert, der bei weitem nicht von allen Ärzten und Krankenhäusern akzeptiert wird. Außereuropäisch besteht kein Versicherungsschutz. Und wer im Alter seinen Kindern nicht zur Last fallen möchte, kommt um eine Pflegezusatzversicherung nicht umhin: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Alterseinkünfte reichen häufig bei weitem nicht für eine menschenwürdige Unterbringung in einem Pflegeheim. 23

24 Die Gesundheitsreform 2007 Allgemeine Versicherungspflicht ab Wer den Versicherungsschutz verloren hat, soll im Zuge der Neuregelung einen erneuten Zugang zu seiner Versicherung erhalten. Dies gilt gleichermaßen für die GKV als auch für die PKV. Für Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht bereits seit dem Versicherte die dem System der PKV zuzuordnen sind, können sich seit dem ohne Risikoprüfung und zuschläge im derzeit bestehenden Standardtarif versichern. Ab besteht auch für ehemals PKV-Versicherte Versicherungspflicht im dann neuen Basistarif. Für diesen besteht Kontrahierungszwang und es werden keine Risikozuschläge erhoben. Wer sich seit im Standardtarif hat versichern lassen, wird in den Basistarif umgestuft. 24

25 Die Gesundheitsreform 2007 Änderungen für gesetzlich Versicherte Einführung des Gesundheitsfonds Warum? Wegen des Rückgangs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sinken die Einnahmen der GKV ständig bei gleichzeitig steigenden Kosten. Der Ansatz des Gesundheitsfonds ist es, an diesen Kosten alle Bürger zu beteiligen (1. Schritt zur allgemeinen Bürgerversicherung?) Der Fonds soll daher - die Einnahmen der Kassen bündeln und - einen Bundeszuschuss aus Steuergeldern (also von allen Bürgern) erhalten. Aus dem Bundeszuschuss werden die Kosten für die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder finanziert. Damit gilt für alle gesetzlich Versicherten ab dem ein von der Regierung festgelegter einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz von 15,5% (für Selbstständige/Freiberufler 14,9% ohne Krankentagegeld). 25

26 Die Gesundheitsreform 2007 Beiträge für Selbstständige/Freiberufler in der GKV (ohne Krankentagegeld) ab Beitrag Krankenversicherung Beitrag Pflegeversicherung Gesamtbeitrag Höchstsatz Monatseinkommen ab Euro 547,58 Mindestsatz auf Monatseinkommen von Euro 281,61 Mindestsatz für Existenzgründer auf Monatseinkommen von Euro 187,74 71,67 80,85* 35,91 41,58* 24,57 27,72* 619,25 628,43* 317,52 323,19* 212,31 215,46* * + 0,25% für Kinderlose 26

27 Die Gesundheitsreform 2007 Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen Durch die Gesundheitsreform soll der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen gestärkt werden. Die Kassen, die mit 15,5% nicht auskommen, müssen einen zusätzlichen Beitrag erheben (max. 1% des Bruttoeinkommens des Versicherten). Kassen, die weniger benötigen, können ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstatten. Zwischen den Krankenkassen wird es weiter einen Risikostrukturausgleich geben, der das Morbiditätsrisiko der Versicherten berücksichtigt (Kassen mit vielen alten und schwerkranken Mitgliedern erhalten zusätzliches Geld von Kassen mit überwiegend jungen, gesunden Mitgliedern. Es können Wahltarife angeboten werden: - Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung - Wahlleistungen im Krankenhaus etc. 27

28 Die Gesundheitsreform 2007 Neureglungen für die private Krankenversicherung 1. Versicherungsfreiheit für Arbeitnehmer: Seit dem 2. Februar 2007 endet für Arbeitnehmer die Versicherungspflicht erst, wenn das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Jahren überstiegen hat. 2. Seit dem 01.Juli 2007 konnten ehemals privat Versicherte in den modifizierten Standardtarif der PKV zurückkehren. Diese Verträge werden ab dem auf den Basistarif umgestellt. 3. Einführung des Basistarifes: Er umfasst exakt die Leistungen der GKV, d.h. bei Änderungen des Leistungskataloges der GKV ändert sich die Leistung im Basistarif entsprechend. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der GKV begrenzt. Dieser Beitrag von über 600 Euro einschl. Pflegeversicherung wird bei einem Mann ca. mit einem Eintrittsalter von 35 Jahren erreicht, bei Frauen eher. 28

29 Die Gesundheitsreform 2007 Neureglungen für die private Krankenversicherung 3. Fortsetzung Basistarif Ein Antrag auf den Basistarif darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden, wenn der Antragsteller zum versicherungsberechtigten Personenkreis gehört. Er muss auch bei bestehenden Vorerkrankungen ohne Risikozuschlag angenommen werden. Vorstandsmitglied der PKV Debeka Roland Weber zum Basistarif: Für die, die eine privaten Versicherungsschutz wollen, bietet er zu wenig. Für das, was er bietet, ist er zu teuer. Im Basistarif würden sich im Zuge der Versicherungspflicht vor allem diejenigen treffen, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten. Der Tarif sei eine Fehlkonstruktion, so Weber. 29

30 Die Gesundheitsreform 2007 Neureglungen für die private Krankenversicherung 3. Fortsetzung Basistarif Im Falle von Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag auf die Häfte, kann diese dadurch nicht beseitigt werden, zahlt das Arbeits- bzw. Sozialamt. Werden die Beiträge vom Versicherten länger als zwei Monate nicht gezahlt, ruht der Vertrag. Während der Ruhenszeit haftet der Versicherer ausschließlich für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Da viele Neuregelungen in die Freiheitsrechte der Unternehmen eingreifen, haben namhafte Staatsrechtler massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Reform. Die privaten Krankenversicherer haben deshalb Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Ungeachtet dessen arbeitet die PKV derzeit an der Umsetzung der auferlegten Maßnahmen. 30

31 Die Gesundheitsreform 2007 Portabilität von Altersrückstellungen Wechselt ein Versicherter innerhalb desselben Unternehmens in einen anderen Tarif, werden wie bisher die Alterungsrückstellungen voll angerechnet. Wer ab dem eine private Krankenversicherung abschließt, kann in Zukunft beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen die gebildeten Alterungsrückstellungen in der Höhe mitnehmen, wie sie im Basistarif entstanden wären (ca. 60%). Diesen vermeintlichen Vorteil bezahlt er mit einem ca. 15%-ígen Mehrbeitrag. Wer bereits vor dem privat krankenversichert war, hat einmalig zwischen dem und dem die Möglichkeit, unter teilweiser Mitnahme seiner Alterungsrückstellungen (s.o.) zu einem anderen Unternehmen zu wechseln. Allerdings ist das nur über den Umweg des Basistarifes möglich, in dem er 18 Monate bleiben muss (schlechte Leistungen zum Höchstbeitrag!). 31

32 Die Gesundheitsreform 2007 Portabilität von Altersrückstellungen Danach kann er in einen beliebigen Tarif des neuen Unternehmens wechseln zum Beitrag seines dann erreichten Eintrittsalters und eventueller Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen abzüglich der mitgenommenen anteiligen Alterungsrückstellung zuzüglich der ca. 15% Mehrbeitrag in der neuen Tarifwelt. Bleibt er bei seinem Unternehmen in der alten Tarifwelt, hat er im Alter die Möglichkeit, unter Mitnahme seiner gesamten Alterungsrückstellungen in den Standardtarif für Rentner zu wechseln, der deutlich preiswerter als der Basistarif ist und bessere Leistungen bietet. In der neuen Tarifwelt gibt es diesen Tarif nicht mehr. FAZIT: Ein Wechsel in die neue Tarifwelt der PKV ab ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Wer in die PKV oder innerhalb der PKV wechseln will, sollte das noch in diesem Jahr tun! Es gilt das Datum der Versicherungspolice in diesem Jahr, auch wenn der Beginn der Versicherung in 2009 liegt. 32

33 Die private Vollkrankenversicherung Wer sich privat versichern möchte, kommt um professionelle Hilfe kaum herum. Zu groß ist die Tarifvielfalt der Versicherungen, um als Laie den optimalen Versicherungsschutz auszuwählen, der leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung ist u n d im Alter bezahlbar bleibt. BDÜ-Mitglieder können sich im Rahmen von Gruppentarifen bei der DKV und der Gothaer privat krankenversichern. Sie erhalten dadurch einen ca. fünfprozentigen Beitragsnachlass und müssen keine Vorversicherungszeiten nachweisen. Die Nationalität des zu Versichernden spielt keine Rolle. Aber nicht immer ist der Gruppentarif die optimale Lösung, sei es aus Leistungs- oder Preisgründen. Die Boss-Assekuranz stellt Ihnen nach Ihren Vorgaben Beitrags- und Leistungsvergleiche aller privaten Krankenversicherer kostenlos zur Verfügung. 33

34 Berufsunfähigkeit ein unterschätztes Risiko Herzinfarkt, Bandscheibenvorfall oder Depression jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Erwerbslebens so krank, dass er den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei spielen Unfälle, gegen deren Folgen ein Großteil der Bevölkerung abgesichert ist, nur eine untergeordnete Rolle. Die Berufsunfähigkeit ist nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag, sie bringt oft erhebliche finanzielle Probleme. Betroffene können ihren Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten. Der Aufbau einer Altersversorgung ist nicht mehr möglich. Bisher Erspartes muss für die Finanzierung des Lebensunterhaltes aufgebraucht werden. Die Folgen reichen von wirtschaftlicher Not bis zum sozialen Abstieg. 34

35 Ursachen der Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit 11,40% 16,50% 30,40% Skelett- und Muskelerkrankung Psyche Herz- und Gefäßerkrankung Unfall 11,60% 13,10% 17,00% Tumor Sonstiges 35

36 Die wird von den Verbraucherzentralen als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt empfohlen. sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, weil bestehende Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder zur Ablehnung des Antrages führen und der Beitrag deutlich günstiger ist. zahlt eine monatliche Rente an Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf zu mehr als 50% auszuüben, bis zu dem vereinbarten Leistungsendalter, derzeit maximal bis zum 67. Lebensjahr. Vereinbart werden kann eine Rente in Höhe von durchschnittlich 80% des Nettoeinkommens, das ab bestimmten Rentenhöhen bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden muss. Durch eine Dynamisierung der Rente kann diese an Einkommenssteigerungen angepasst werden. 36

37 Worauf Sie beim Abschluss einer achten müssen 1. Das Bedingungswerk des Versicherers Hier lauern bei manchen Anbietern Fallstricke, die im Leistungsfall eine Zahlung der Rente in Frage stellen. Achten sie auf die wichtigsten Kriterien: Verzichtet der Versicherer auf das Verweisungsrecht in andere Berufe? Reicht ein Prognosezeitraum für die Berufsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten, um die Rente zu erhalten? Wird auf die Arztanordungsklausel verzichtet (Leistung auch dann, wenn sich der Versicherte angeratenen Operationen nicht unterzieht)? Gibt es Nachversicherungsgarantien? 37

38 Worauf Sie beim Abschluss einer achten müssen 2. Die wahrheitsgemäße Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen Wer Vorerkrankungen, nach denen im Antrag gefragt wird, verschweigt, muss im Leistungsfall mit der Verweigerung der Rentenzahlung rechnen. Leider ist es so, dass bereits leichte Erkrankungen dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht in der beantragten Form, sondern nur mit Leistungsausschlüssen gewährt wird. Hier einige Beispiele: - Heuschnupfen Leistungsausschluss aller Allergien - Hexenschuss Leistungsausschluss aller Wirbelsäulenerkrankungen - Erhöhter Blutdruck Leistungsausschluss von Herz- und Kreislauferkrankungen In Ausnahmefällen versichern einige wenige Versicherer bei günstiger Prognose diese Risiken gegen Beitragszuschlag mit. Schwere Vorerkrankungen sowie alle psychischen Probleme führen meist zur Ablehnung des Antrages. 38

39 Rahmenvertrag zur zwischen dem BDÜ und HDI-Gerling Durch den Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem BDÜ und der HDI-Gerling Versicherung konnte für BDÜ-Mitglieder die Einstufung in die preisgünstigste Berufsgruppe erreicht werden. HDI-Gerling wurde aufgrund der hervorragenden Leistungskriterien ausgewählt: Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung auf andere Tätigkeiten, die eventuell noch ausgeübt werden könnten. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Weltweite Geltung; bei Eintritt der Berufsunfähigkeit werden in der Regel ausländische Arztberichte akzeptiert. Eine ggf. in Deutschland erforderliche Überprüfung erfolgt auf Kosten von HDI-Gerling (Arzt-, Reise- und Unterbringungskosten). 39

40 Beitragsbeispiele Netto-Monatsbeiträge für Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zum Alter 65 Eintrittsalter 25 Jahre 35 Jahre 45 Jahre Männer 44,05 Euro 57,49 Euro 71,29 Euro Frauen 52,22 Euro 72,97 Euro 92,17 Euro 40

41 Die Boss-Assekuranz Versicherungsmakler für den BDÜ - Produkte für BDÜ-Mitglieder mit besonders günstigem Preis- Leistungsverhältnis - Berufshaftpflichtversicherung - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Private Krankenversicherung - - Altersvorsorgeplanung - Kostenlos für BDÜ-Mitglieder - Alle drei Schichten im direkten Vergleich - Alle am deutschen Markt zugänglichen Versicherungsprodukte Boss-Assekuranz, Tauentzienstr. 1, Berlin Telefon: , Fax: , Mail: bln1@boss-assekuranz.de Bürozeiten: Montag bis Freitag 10:00 18:00 Uhr 41

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