Einführung eines Plans zur Bekämpfung der PARATUBERKULOSE auf Ebene einer Herde VERTRAG
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- Hildegard Sachs
- vor 6 Jahren
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1 Einführung eines Plans zur Bekämpfung der PARATUBERKULOSE auf Ebene einer Herde VERTRAG Im Rahmen der Einführung eines Plans zur Bekämpfung der Paratuberkulose hinsichtlich einer Genesung auf Ebene der Herde wurde Folgendes beschlossen, zwischen Der VoG «Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identifizierung», im Folgenden «ARSIA» genannt und Herr (Frau)..., im Folgenden «der Viehhalter» genannt, sanitär Verantwortlicher der Herde Nr. BE...(die Herde) und für die der freiwillige Beitrag «Versicherungs-Kasse» (solidarischer Beitrag) der ARSIA entrichtet wurde. Dieser Vertrag tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft, für eine Mindestlaufzeit von drei Jahren und bezieht sich lediglich auf die Bekämpfung der Paratuberkulose, sowie die Begleitung durch einen beratenden Tierarzt der ARSIA. Nach Ablauf der Mindestdauer wird der Vertrag jedes Jahr stillschweigend um 12 Monate verlängert. 1. Serologisches Screening der Herde Der Viehhalter verpflichtet sich, jedes Jahr eine serologische Bilanz (ELISA Paratuberkulose) an allen Rinder, die im Laufe der letzten 4 Monate bereits mit ELISA Paratuberkulose getestet wurden (auf Blut oder auf Milch), im Rahmen des Kontrollplans der Paratuberkulose, welcher der Gesundheitsfonds Sektor «Milch» vorgeschlagen hat, brauchen nicht erneut getestet zu werden. 2. Bakteriologisches Screening der Herde Zusätzlich zum serologischen Screening verpflichtet sich der Viehhalter jedes Jahr eine bakteriologische Bilanz des Bestand mittels PCR Paratuberkulose anhand von Fäkalien an allen Die Tiere, die im Laufe der letzten 4 Monate bereits einem PCR Test unterzogen wurden, brauchen nicht erneut getestet zu werden. Die Tiere, die in der Vergangenheit (siehe Punkt 6) nachweislich Ausscheider der Paratuberkulose waren, müssen nicht erneut getestet werden. Das bakteriologische Screening kann entweder zum gleichen Zeitpunkt wie das serologische Screening durchgeführt werden, oder zu einem anderen Zeitpunkt die maximale Zwischenzeit beträgt 4 Monate. 3. Bedingungen bezüglich der Blutproben Die ARSIA druckt ein persönliches Dokument zur Identifizierung und Begleitung der Proben aus (DIAP) und sendet es dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung. Dieses Dokument listet alle Tiere auf, die älter als 24 Monate sind und zum Zeitpunkt des Ausdrucks im Sanitrace Herdeninventar eingetragen sind, sowie ein selbstklebendes Etikett für jedes Tier. Jede Probe muss mit dem entsprechenden Etikett gekennzeichnet werden. Die Vorderseite muss vom Tierarzt, der die Proben entnimmt, unterschrieben werden und gemeinsam mit den Proben an das Labor der ARSIA geschickt werden. NB: Der Viehhalter muss darauf achten, dass die Tiere, die bereits im Laufe der letzten 4 Monate einer serologischen Nachsuche auf Blut oder Milch unterzogen wurden, nicht erneut getestet werden. 4. Bedingungen bezüglich der Fäkalproben Die ARSIA stellt dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung (oder dem Stellvertreter), so viele Gefäße zur Probenentnahme zur Verfügung, wie Rinder zu testen sind, sowie ein persönliches Dokument zur Identifizierung und Begleitung der Proben (DIAP). Diesem Dokument ist für jedes Rind, welchem eine Probe entnommen werden muss, ein entsprechendes selbstklebendes Etikett beigefügt. Möchten Sie für die PCR Nachsuche in den Genuss des Vorzugstarifs kommen, wie unter Punkt 5 beschrieben, müssen folgende Punkte respektiert werden: Die Proben müssen gemeinsam mit der Vorderseite des Begleitdokumentes (DIAP), welche der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung (oder der Stellvertreter) unterschrieben hat, der ARSIA zugesandt werden. Nur die Gefäße für Fäkalproben, die die ARSIA bereitgestellt hat, dürfen benutzt werden. Proben in anderen Verpackungen (z. B.: Einweghandschuhe) sind ausgeschlossen. Vertrag Bekämpfungsplan Paratuberkulose (V. 1.0) Exemplar ARSIA Seite 1 von 3
2 Mindestens 25 g Fäkalien müssen entnommen werden. 25 g Fäkalien entsprechen einem halb vollem Gefäß. Jede Probe muss deutlich gekennzeichnet sein, mit dem Etikett der offiziellen Ohrmarkennummer des Tieres. Die Außenseite der Gefäße zur Probenentnahme darf auf keinen Fall verschmutzt sein. Für die Sauberkeit der Gefäße gehen sie am besten in 2 Phasen vor: (1) Phase der Entnahme mithilfe von Einweghandschuhen, die anschließend «umgedreht» werden, verknotet und mit einem unauslöschlichem Filzstift gekennzeichnet werden, (2) außerhalb des Stalls werden die Gefäße gefüllt, indem ein Finger des Handschuhs abgeschnitten wird, danach wird das entsprechende Etikett auf das Gefäß geklebt. 5. Vorzugstarif Das Labor der ARSIA verpflichtet sich eine Nachsuche des Mycobacterium Avium ssp Paratuberculosis (MAP) mittels PCR Technik (PCR Paratuberkulose) an allen erhaltenen Fäkalproben durchzuführen. Diese PCR Analysen werden dem Viehhalter zu einem Vorzugstarif von o. MwSt. in Rechnung gestellt, wovon automatisch eine Ermäßigung von abgezogen wird, die von der «Versicherungskasse» der ARSIA entrichtet wird, um schließlich einen Endpreis von 8.50 o. MwSt. pro Proben zu erhalten. Dieser Tarif unterliegt folgenden Vorbehalten, die der Viehhalter zu akzeptieren bereit ist: Die Proben entsprechen den Qualitätskriterien von Punkt 4; Es wird keine Frist für die Analysen gewährt: o Um die Kosten, die mit den «Referenz-Proben» in Verbindung stehen, so gering wie möglich zu halten, werden die Analysen PCR Paratuberkulose nur in kompletten Serien von 90 Proben durchgeführt. Bei ungenügender Anzahl untersuchbarer Proben, werden diese so lange eingefroren, bis die Mindestzahl erreicht ist. o Sollten die Analyse-Kapazitäten des Labors überschritten sein, werden die Proben eingefroren, bis das sie untersucht werden können. Die ARSIA garantiert jedoch, dass die eingefrorenen Proben (aus welchem Grund auch immer) in der Reihenfolge ihrer Ankunft analysiert werden (Prinzip «wer zuerst kommt, malt zuerst»). 6. Kontrolle der Identitäten Nach Abschluss der Analysen, führt die ARSIA eine Kontrolle der Identitäten der getesteten Tiere durch und vergleicht diese mit der Liste der Rinder, die zum Zeitpunkt der Probenentnahme in der Herde anwesend und älter als 24 Monate waren. Ist die Probenentnahme nicht komplett, so übermittelt die ARSIA die Liste der fehlenden Tiere an den Viehhalter, der dann innerhalb von 45 Tagen seinen Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter mit der Probenentnahme beauftragt. Im Gegenzug sendet die ARSIA dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung ein persönliches Formular zur Anfrage der Analysen zu. 7. Definitionen eines «infizierten», «infizierten ausscheidenden» und «infizierten nichtausscheidenden» Tieres Jedes Rind, welches ein positives oder nicht-interpretierbares Resultat auf den ELISA Test gezeigt hat, wird grundsätzlich als infiziert und Ausscheider des Bazillus der Paratuberkulose angesehen. Der Status «Ausscheider» eines solchen Tieres kann jedoch nach Erhalt eines negativen Resultats auf einen PCR Test anhand einer Fäkalprobe aufgehoben werden. Jedes Rind, dessen Resultat beim PCR Test auf Fäkalien positiv ist, wird als infiziert und Ausscheider des Bazillus der Paratuberkulose bestätigt. Im Falle eines «nicht-interprierbaren» Resultats auf den ELISA Test, kann der Status «infiziert - Ausscheider» aufgehoben werden, wenn ein negativer Test «ELISA Paratuberkulose» vorliegt, welcher anhand einer neuen Blutprobe durchgeführt wurde und ein negatives Resultat auf den Test «PCR Paratuberkulose», welcher anhand eine Fäkalprobe durchgeführt wurde. Zusammenfassung Resultat des ELISA Test Resultat der PCR Analyse Status des Rindes Negativ Negativ Offensichtlich gesund o. nicht interpretierbar Infiziert & wahrscheinlich Ausscheider o. nicht interpretierbar Negativ Infiziert aber NICHT Ausscheider o. nicht interpretierbar Negativ (falsch-negativ auf ELISA) Vertrag Bekämpfungsplan Paratuberkulose (V. 1.0) Exemplar ARSIA Seite 2 von 3
3 8. Zukunft der «infizierten ausscheidenden» Tiere Die Tiere, die, aufgrund der Analysen, die unter Punkt 5 beschrieben sind, als «Ausscheider der Paratuberkulose» nachgewiesen wurden (siehe Punkt 7), dürfen auf keinen Fall für die Zucht verkauft werden, weil sie Gefahr laufen, einen anderen Betrieb anzustecken. Sie dürfen lediglich geschlachtet werden oder an einen Betrieb verkauft werden, in dem während den letzten 12 Monaten keine Geburt registriert wurde (Mastbetrieb). Die ARSIA kontrolliert regelmäßig den Werdegang dieser Tiere. Wenn sie auf die Nichteinhaltung dieser Klausel trifft, hat die ARSIA das Recht den Ankäufer sofort zu informieren, dass dieses Tier infiziert ist, damit dieser dann sofort die notwendigen Untersuchungen durchführen kann und den Kauf wegen Wandlungsmangel (K.E. vom 24. Dezember 1987) rückgängig machen kann; dem Viehhalter im Nachhinein die Summe in Rechnung zu stellen, die der Ermäßigung entspricht, die der Viehhalter von der «Versicherungskasse» der ARSIA auf die PCR Paratuberkulose Analysen erhalten hat (11.50 o. MwSt. / PCR). 9. Kontrolle der Ankäufe Bei der Einführung eines Rindes, welches älter als 24 Monate ist, verpflichtet sich der Viehhalter, dieses Tier innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft mit ELISA Paratuberkulose und PCR Paratuberkulose testen zu lassen. Im Falle eines positiven Resultats auf einen der beiden Tests verpflichtet sich der Viehhalter von seinem Recht Gebrauch zu machen und den Verkauf laut K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren zu annullieren. Die ARSIA verpflichtet sich, die PCR Analyse beim Ankauf zum Vorzugstarif (siehe Punkt 5) durchzuführen. 10. Besuche im Betrieb und Einführung der Bekämpfungsmaßnahmen Der Viehhalter verpflichtet sich, mindestens einmal pro Jahr den beratenden Tierarzt in Sachen Paratuberkulose der ARSIA zu empfangen. Im Rahmen dieses Vertrags sind alle Besuche dieses Tierarztes kostenlos. Die Daten der Besuche werden immer mit dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung und dem Viehhalter vereinbart. Der Besuch sollte am besten nach Erhalt der Resultate der Screenings (Punkt 1 und 2) erfolgen. Bei dem ersten Besuch prüft der Tierarzt die Herde, macht eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Informationen und bestimmt in Einverständnis mit dem Viehhalter und dem Betriebstierarzt und je nach spezifischer Lage des Betriebs, die Maßnahmen, die zur Sanierung des Bestands eingeführt werden sollen. Auch wenn die Einhaltung dieser Maßnahmen nicht Bedingung dieses Vertrags ist, so verpflichtet der Viehhalter sich doch, diese, nach Möglichkeit, bis zum folgenden Besuch des beratenden Tierarztes anzuwenden. 11. Wechsel des sanitär Verantwortlichen und Aufgabe der Aktivitäten Bei einem Wechsel des sanitär Verantwortlichen der Herde Nr. BE..., erbt der neue Viehhalter automatisch die Rechte und Pflichten dieses Vertrags. Er kann jedoch den Vertrag kündigen (siehe Punkt 11). Bei Auflösung der Herde wird der Vertrag automatisch abgebrochen. 12. Einseitiger Vertragsbruch Der Viehhalter kann zu jeder Zeit den Vertrag auf schriftliche Anfrage beenden (Brief, Fax oder E- Mail), sobald alle infizierten Tiere eliminiert wurden, wie unter Punkt 8 beschrieben. Wenn die infizierten Tiere zum Zeitpunkt des Vertragsbruchs noch in der Herde anwesend sind oder nicht gemäß den Bestimmungen des Punktes 8 eliminiert wurden, so wird dem Viehhalter ein Betrag in Rechnung gestellt, der den Ermäßigungen der «Versicherungskasse» der ARSIA auf die PCR Analysen entspricht (11.50 o. MwSt. / PCR). Ausgestellt in doppelter Ausführung zu..., den Dr. Vet. DE MARCHIN EMMANUELLE Frau/Herr... Verantwortlicher des Projekts «Paratuberkulose» Sanitär Verantwortlicher der Herde Vertrag Bekämpfungsplan Paratuberkulose (V. 1.0) Exemplar ARSIA Seite 3 von 3
4 Einführung eines Plans zur Bekämpfung der PARATUBERKULOSE auf Ebene einer Herde VERTRAG Im Rahmen der Einführung eines Plans zur Bekämpfung der Paratuberkulose hinsichtlich einer Genesung auf Ebene der Herde wurde Folgendes beschlossen, zwischen Der VoG «Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identifizierung», im Folgenden «ARSIA» genannt und Herr (Frau)..., im Folgenden «der Viehhalter» genannt, sanitär Verantwortlicher der Herde Nr. BE...(die Herde) und für die der freiwillige Beitrag «Versicherungs-Kasse» (solidarischer Beitrag) der ARSIA entrichtet wurde. Dieser Vertrag tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft, für eine Mindestlaufzeit von drei Jahren und bezieht sich lediglich auf die Bekämpfung der Paratuberkulose, sowie die Begleitung durch einen beratenden Tierarzt der ARSIA. Nach Ablauf der Mindestdauer wird der Vertrag jedes Jahr stillschweigend um 12 Monate verlängert. 1. Serologisches Screening der Herde Der Viehhalter verpflichtet sich, jedes Jahr eine serologische Bilanz (ELISA Paratuberkulose) an allen Rinder, die im Laufe der letzten 4 Monate bereits mit ELISA Paratuberkulose getestet wurden (auf Blut oder auf Milch), im Rahmen des Kontrollplans der Paratuberkulose, welcher der Gesundheitsfonds Sektor «Milch» vorgeschlagen hat, brauchen nicht erneut getestet zu werden. 2. Bakteriologisches Screening der Herde Zusätzlich zum serologischen Screening verpflichtet sich der Viehhalter jedes Jahr eine bakteriologische Bilanz des Bestand mittels PCR Paratuberkulose anhand von Fäkalien an allen Die Tiere, die im Laufe der letzten 4 Monate bereits einem PCR Test unterzogen wurden, brauchen nicht erneut getestet zu werden. Die Tiere, die in der Vergangenheit (siehe Punkt 6) nachweislich Ausscheider der Paratuberkulose waren, müssen nicht erneut getestet werden. Das bakteriologische Screening kann entweder zum gleichen Zeitpunkt wie das serologische Screening durchgeführt werden, oder zu einem anderen Zeitpunkt die maximale Zwischenzeit beträgt 4 Monate. 3. Bedingungen bezüglich der Blutproben Die ARSIA druckt ein persönliches Dokument zur Identifizierung und Begleitung der Proben aus (DIAP) und sendet es dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung. Dieses Dokument listet alle Tiere auf, die älter als 24 Monate sind und zum Zeitpunkt des Ausdrucks im Sanitrace Herdeninventar eingetragen sind, sowie ein selbstklebendes Etikett für jedes Tier. Jede Probe muss mit dem entsprechenden Etikett gekennzeichnet werden. Die Vorderseite muss vom Tierarzt, der die Proben entnimmt, unterschrieben werden und gemeinsam mit den Proben an das Labor der ARSIA geschickt werden. NB: Der Viehhalter muss darauf achten, dass die Tiere, die bereits im Laufe der letzten 4 Monate einer serologischen Nachsuche auf Blut oder Milch unterzogen wurden, nicht erneut getestet werden. 4. Bedingungen bezüglich der Fäkalproben Die ARSIA stellt dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung (oder dem Stellvertreter), so viele Gefäße zur Probenentnahme zur Verfügung, wie Rinder zu testen sind, sowie ein persönliches Dokument zur Identifizierung und Begleitung der Proben (DIAP). Diesem Dokument ist für jedes Rind, welchem eine Probe entnommen werden muss, ein entsprechendes selbstklebendes Etikett beigefügt. Möchten Sie für die PCR Nachsuche in den Genuss des Vorzugstarifs kommen, wie unter Punkt 5 beschrieben, müssen folgende Punkte respektiert werden: Die Proben müssen gemeinsam mit der Vorderseite des Begleitdokumentes (DIAP), welche der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung (oder der Stellvertreter) unterschrieben hat, der ARSIA zugesandt werden. Nur die Gefäße für Fäkalproben, die die ARSIA bereitgestellt hat, dürfen benutzt werden. Proben in anderen Verpackungen (z. B.: Einweghandschuhe) sind ausgeschlossen. Vertrag Bekämpfungsplan Paratuberkulose (V. 1.0) Exemplar Viehhalter Seite 1 von 3
5 Mindestens 25 g Fäkalien müssen entnommen werden. 25 g Fäkalien entsprechen einem halb vollem Gefäß. Jede Probe muss deutlich gekennzeichnet sein, mit dem Etikett der offiziellen Ohrmarkennummer des Tieres. Die Außenseite der Gefäße zur Probenentnahme darf auf keinen Fall verschmutzt sein. Für die Sauberkeit der Gefäße gehen sie am besten in 2 Phasen vor: (1) Phase der Entnahme mithilfe von Einweghandschuhen, die anschließend «umgedreht» werden, verknotet und mit einem unauslöschlichem Filzstift gekennzeichnet werden, (2) außerhalb des Stalls werden die Gefäße gefüllt, indem ein Finger des Handschuhs abgeschnitten wird, danach wird das entsprechende Etikett auf das Gefäß geklebt. 5. Vorzugstarif Das Labor der ARSIA verpflichtet sich eine Nachsuche des Mycobacterium Avium ssp Paratuberculosis (MAP) mittels PCR Technik (PCR Paratuberkulose) an allen erhaltenen Fäkalproben durchzuführen. Diese PCR Analysen werden dem Viehhalter zu einem Vorzugstarif von o. MwSt. in Rechnung gestellt, wovon automatisch eine Ermäßigung von abgezogen wird, die von der «Versicherungskasse» der ARSIA entrichtet wird, um schließlich einen Endpreis von 8.50 o. MwSt. pro Proben zu erhalten. Dieser Tarif unterliegt folgenden Vorbehalten, die der Viehhalter zu akzeptieren bereit ist: Die Proben entsprechen den Qualitätskriterien von Punkt 4; Es wird keine Frist für die Analysen gewährt: o Um die Kosten, die mit den «Referenz-Proben» in Verbindung stehen, so gering wie möglich zu halten, werden die Analysen PCR Paratuberkulose nur in kompletten Serien von 90 Proben durchgeführt. Bei ungenügender Anzahl untersuchbarer Proben, werden diese so lange eingefroren, bis die Mindestzahl erreicht ist. o Sollten die Analyse-Kapazitäten des Labors überschritten sein, werden die Proben eingefroren, bis das sie untersucht werden können. Die ARSIA garantiert jedoch, dass die eingefrorenen Proben (aus welchem Grund auch immer) in der Reihenfolge ihrer Ankunft analysiert werden (Prinzip «wer zuerst kommt, malt zuerst»). 6. Kontrolle der Identitäten Nach Abschluss der Analysen, führt die ARSIA eine Kontrolle der Identitäten der getesteten Tiere durch und vergleicht diese mit der Liste der Rinder, die zum Zeitpunkt der Probenentnahme in der Herde anwesend und älter als 24 Monate waren. Ist die Probenentnahme nicht komplett, so übermittelt die ARSIA die Liste der fehlenden Tiere an den Viehhalter, der dann innerhalb von 45 Tagen seinen Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter mit der Probenentnahme beauftragt. Im Gegenzug sendet die ARSIA dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung ein persönliches Formular zur Anfrage der Analysen zu. 7. Definitionen eines «infizierten», «infizierten ausscheidenden» und «infizierten nichtausscheidenden» Tieres Jedes Rind, welches ein positives oder nicht-interpretierbares Resultat auf den ELISA Test gezeigt hat, wird grundsätzlich als infiziert und Ausscheider des Bazillus der Paratuberkulose angesehen. Der Status «Ausscheider» eines solchen Tieres kann jedoch nach Erhalt eines negativen Resultats auf einen PCR Test anhand einer Fäkalprobe aufgehoben werden. Jedes Rind, dessen Resultat beim PCR Test auf Fäkalien positiv ist, wird als infiziert und Ausscheider des Bazillus der Paratuberkulose bestätigt. Im Falle eines «nicht-interprierbaren» Resultats auf den ELISA Test, kann der Status «infiziert - Ausscheider» aufgehoben werden, wenn ein negativer Test «ELISA Paratuberkulose» vorliegt, welcher anhand einer neuen Blutprobe durchgeführt wurde und ein negatives Resultat auf den Test «PCR Paratuberkulose», welcher anhand eine Fäkalprobe durchgeführt wurde. Zusammenfassung Resultat des ELISA Test Resultat der PCR Analyse Status des Rindes Negativ Negativ Offensichtlich gesund o. nicht interpretierbar Infiziert & wahrscheinlich Ausscheider o. nicht interpretierbar Negativ Infiziert aber NICHT Ausscheider o. nicht interpretierbar Negativ (falsch-negativ auf ELISA) Vertrag Bekämpfungsplan Paratuberkulose (V. 1.0) Exemplar Viehhalter Seite 2 von 3
6 8. Zukunft der «infizierten ausscheidenden» Tiere Die Tiere, die, aufgrund der Analysen, die unter Punkt 5 beschrieben sind, als «Ausscheider der Paratuberkulose» nachgewiesen wurden (siehe Punkt 7), dürfen auf keinen Fall für die Zucht verkauft werden, weil sie Gefahr laufen, einen anderen Betrieb anzustecken. Sie dürfen lediglich geschlachtet werden oder an einen Betrieb verkauft werden, in dem während den letzten 12 Monaten keine Geburt registriert wurde (Mastbetrieb). Die ARSIA kontrolliert regelmäßig den Werdegang dieser Tiere. Wenn sie auf die Nichteinhaltung dieser Klausel trifft, hat die ARSIA das Recht den Ankäufer sofort zu informieren, dass dieses Tier infiziert ist, damit dieser dann sofort die notwendigen Untersuchungen durchführen kann und den Kauf wegen Wandlungsmangel (K.E. vom 24. Dezember 1987) rückgängig machen kann; dem Viehhalter im Nachhinein die Summe in Rechnung zu stellen, die der Ermäßigung entspricht, die der Viehhalter von der «Versicherungskasse» der ARSIA auf die PCR Paratuberkulose Analysen erhalten hat (11.50 o. MwSt. / PCR). 9. Kontrolle der Ankäufe Bei der Einführung eines Rindes, welches älter als 24 Monate ist, verpflichtet sich der Viehhalter, dieses Tier innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft mit ELISA Paratuberkulose und PCR Paratuberkulose testen zu lassen. Im Falle eines positiven Resultats auf einen der beiden Tests verpflichtet sich der Viehhalter von seinem Recht Gebrauch zu machen und den Verkauf laut K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren zu annullieren. Die ARSIA verpflichtet sich, die PCR Analyse beim Ankauf zum Vorzugstarif (siehe Punkt 5) durchzuführen. 10. Besuche im Betrieb und Einführung der Bekämpfungsmaßnahmen Der Viehhalter verpflichtet sich, mindestens einmal pro Jahr den beratenden Tierarzt in Sachen Paratuberkulose der ARSIA zu empfangen. Im Rahmen dieses Vertrags sind alle Besuche dieses Tierarztes kostenlos. Die Daten der Besuche werden immer mit dem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung und dem Viehhalter vereinbart. Der Besuch sollte am besten nach Erhalt der Resultate der Screenings (Punkt 1 und 2) erfolgen. Bei dem ersten Besuch prüft der Tierarzt die Herde, macht eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Informationen und bestimmt in Einverständnis mit dem Viehhalter und dem Betriebstierarzt und je nach spezifischer Lage des Betriebs, die Maßnahmen, die zur Sanierung des Bestands eingeführt werden sollen. Auch wenn die Einhaltung dieser Maßnahmen nicht Bedingung dieses Vertrags ist, so verpflichtet der Viehhalter sich doch, diese, nach Möglichkeit, bis zum folgenden Besuch des beratenden Tierarztes anzuwenden. 11. Wechsel des sanitär Verantwortlichen und Aufgabe der Aktivitäten Bei einem Wechsel des sanitär Verantwortlichen der Herde Nr. BE..., erbt der neue Viehhalter automatisch die Rechte und Pflichten dieses Vertrags. Er kann jedoch den Vertrag kündigen (siehe Punkt 11). Bei Auflösung der Herde wird der Vertrag automatisch abgebrochen. 12. Einseitiger Vertragsbruch Der Viehhalter kann zu jeder Zeit den Vertrag auf schriftliche Anfrage beenden (Brief, Fax oder E- Mail), sobald alle infizierten Tiere eliminiert wurden, wie unter Punkt 8 beschrieben. Wenn die infizierten Tiere zum Zeitpunkt des Vertragsbruchs noch in der Herde anwesend sind oder nicht gemäß den Bestimmungen des Punktes 8 eliminiert wurden, so wird dem Viehhalter ein Betrag in Rechnung gestellt, der den Ermäßigungen der «Versicherungskasse» der ARSIA auf die PCR Analysen entspricht (11.50 o. MwSt. / PCR). Ausgestellt in doppelter Ausführung zu..., den Dr. Vet. DE MARCHIN EMMANUELLE Frau/Herr... Verantwortlicher des Projekts «Paratuberkulose» Sanitär Verantwortlicher der Herde Vertrag Bekämpfungsplan Paratuberkulose (V. 1.0) Exemplar Viehhalter Seite 3 von 3
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