Fragen & Antworten zu den Netzwerk-AGs

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1 Fragen & Antworten zu den Netzwerk-AGs Wozu gibt es überhaupt Netzwerk-AGs? Das Bundeskinderschutzgesetz, genauer das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) enthält viele Arbeitsaufträge, die sich mit Schwangerschaft und der sensiblen Zeitspanne der ersten drei Lebensjahre befassen. Es geht um die fachpraktischen Herausforderungen in der öffentlichen und freien Jugendhilfe ebenso wie um die frühkindliche Versorgungs- und Vorsorgepraxis durch das hiesige Gesundheitssystem. Hierzu gibt es in jedem Landkreis Fachstellen für Frühe Hilfen. Auch im MTK werden derzeit Netzwerk-Strukturen zur Bearbeitung dieser Herausforderungen entwickelt. Dazu gehören unter anderem die Netzwerk-AGs. Die Netzwerk-AGs sollen dazu beitragen, Informations- und Handlungsdefizite z.b. zwischen Fachkräften der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens zu vermindern interdisziplinäre Kooperationshürden zu überwinden. einen bedarfsgerechten Zugang zu den Angeboten der Frühen Hilfen für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren sicherzustellen. Welche Netzwerk-AGs gibt es? Die Netzwerk-AGs sind Teil der durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen - NZFH - beschriebenen Qualitätskriterien für die Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen. Die Projekt-AGs sind neben dem geplanten Beirat und jährlichen Fachtagungen somit Grundlage für nachprüfbare Qualitätsmerkmale in der Planung, Praxis und Bewertung des Netzwerks Frühe Hilfen im MTK. Es gibt zurzeit 4 AGs mit thematischen Bezügen: AG 1 Bestands- und Bedarfsanalyse Erarbeitung und Umsetzung eines Kataloges zur Ermittlung des Bedarfs und Angebotsspektrums Früher Hilfen im MTK aus Sicht der Fachkräfte und Familien AG 2 Information und Infowege (vgl. KKG 2) Entwicklung, Planung und Umsetzung eines Informationsinstruments ("Infowege von den Fachkräften zu den Familien ), bspw. Willkommenspaket, Fami-

2 lienbesuche usw. Entwicklung, Planung und Umsetzung eines Informationsinstruments ("Infowege von den Familien zu den Akteuren ), bspw. Homepage Frühe Hilfen im MTK, Broschüren, Wo finde ich was im MTK-App usw. AG 3 Fortbildungen und Tagungen Fortbildungsinteressen der Fachkräfte im Bereich Frühe Hilfen feststellen. Entwicklung, Planung und Umsetzung einer Netzwerk-Tagung mit entsprechendem Fortbildungsteil in 2015 AG 4 Handlungsleitfäden und Kooperationsvereinbarungen Zur Sicherung einer verlässlichen und systematischen Zusammenarbeit aller am Netzwerk beteiligten Fach- und Führungskräfte (insbesondere Gesundheitswesen und Jugendhilfe) geht es in der AG um die Entwicklung, Planung und Umsetzung verbindlicher Leitlinien für die Kooperation / Handlungsleitfäden *) NZFH nach Definition von Das NZFH wurde 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegründet. Es entstand im Rahmen des Aktionsprogramms Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme, um den präventiven Kinderschutz und die Fachpraxis beim Aufund Ausbau der Frühen Hilfen zu stärken. Das NZFH trägt dazu bei, die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Es wird von einem Beirat aus Wissenschaft und Fachpraxis begleitet. Die Träger sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstituts (DJI). Der Sitz ist in der BZgA in Köln. Weshalb sollte ich überhaupt an einer AG teilnehmen? Was habe ich davon? Sie sind engagiert und haben Interesse am Thema? Außerdem sind Sie der Ansicht, dass manche Dinge zur Vereinfachung Ihrer Berufspraxis und im Interesse von Familien besser laufen könnten (z.b. schnellere, kürzere Kooperationswege für Fachkräfte untereinander, vereinfachte Zugänge für Familien, spezifische Fortbildungen und Informationen usw.)? Dann sind folgende Argumente folgerichtig: Sie können durch Ihre Beteiligung unmittelbar Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung zum Auf- und Ausbau des Frühe Hilfen Netzwerks im Main-Taunus- Kreis nehmen. Beispielsweise können Sie in diesem Zusammenhang Willkommenspakete, Fachtagungen, Fortbildungen, Kooperationsvereinbarungen, Handlungsleitfäden usw. erarbeiten.

3 Die Projektergebnisse werden öffentlichkeitswirksam den Familien und Akteuren im Main-Taunus-Kreis zur Verfügung gestellt. Sie handeln im Interesse Ihrer Klientinnen und der Familien in Ihrer Gemeinde und Stadt. Dadurch kann frühzeitig zur Attraktivitätssteigerung der örtlichen Strukturen für Familien von Säuglingen und Kleinkindern beigetragen werden. Außerdem leisten Sie einen präventiven Beitrag zur Früherkennung und passgenauen Hilfe, bevor sich weitreichende Risiken und Gefährdungen für Babys und Kleinkinder und deren Familiensystem entwickeln. Was ist das Besondere an den Netzwerk-AGs? Es handelt sich bei den Netzwerk-AGs um projektbezogene und zeitlich befristete Arbeitstreffen. Das Besondere ist die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zwischen den Fachkräften Früher Hilfen im MTK. Diese äußern sich auch in der Erarbeitung spezifischer Handreichungen für die Praxis. Wie eigenständig arbeiten die AGs? Die AGs definieren eigene Projektziele im Rahmen ihres Themenbereichs. Sie stehen in gegenseitiger Rückkoppelung mit dem Netzwerk-Beirat. Dies bedeutet auch, dass sie über den Projektfortgang dem Beirat regelmäßig berichten. Darüber hinaus können sich die Projekt-AGs gegenseitig zur Zielerreichung unterstützen. Ist die Teilnehmerzahl der AGs begrenzt? Aus organisatorischen und arbeitsmethodischen Gründen sollte eine AG nicht mehr als 20 Teilnehmer haben. Gegebenenfalls können Unter-AGs gebildet werden. Wann, wo und wie häufig treffen wir uns in den AGs? Für das Jahr 2015 sind ca. acht Treffen je Projekt-AG geplant. Die jeweils 2-stündigen Termine werden mit der Arbeitsgruppe im Vorfeld abgestimmt. Die Veranstaltungen finden in der Regel im Landratsamt in Hofheim am Taunus statt. Die Fachstelle Frühe Hilfen lädt zu den Treffen ein. Die AGs treffen sich so lange wie es nötig ist, um ihr Projekt zu entwickeln, zu planen und umzusetzen.

4 Was ist, wenn ich an einem AG-Treffen nicht teilnehmen kann? Ein Fehlen in der AG sollte der Projektleitung aus organisatorischen Gründen rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Die Netzwerkkoordination vermerkt dies anschließend im Protokoll unter entschuldigt". Es steht den Teilnehmern frei, im Einzelfall Vertretungen zu schicken. Diese sollen der Koordination jedoch namentlich vorher bekannt gegeben werden. Gibt es Ausschlusskriterien hinsichtlich der AG-Teilnahme? Ja, die erwähnte Teilnehmerzahl soll 10 Teilnehmer nicht übersteigen. Außerdem sind die AGs nur für Fachkräfte bestimmt. Eine Teilnahme an der AG ist verbindlich, damit eine vollwertige inhaltliche Mitarbeit an der Projekt-AG sichergestellt ist und die Einhaltung des Projektstrukturplanes erleichtert wird. Wer darf an den Projekt-AGs teilnehmen? Sinnvollerweise alle Akteure, die originär in einem Tätigkeitsfeld, das im Bereich Frühe Hilfen liegt, angesiedelt sind. Mindestens jedoch alle nach dem Bundeskinderschutzgesetz zur Mitwirkung aufgeforderten Einrichtungen bzw. deren Fach- und Leitungskräfte, z.b. Ärzte (insbesondere der Fachrichtungen Pädiatrie, Gynäkologie, Psychiatrie, Allgemeinmedizin) Einrichtungen der U3-Betreuung und Tagespflege Erziehungs-, Ehe-, Familien-, Lebens-, Schwangeren- und Suchtberatungsstellen, Frühförderstellen und weitere psycho- soziale Beratungsstellen Familiengerichte Familienzentren Geburtskliniken, Kinderkliniken, Kinderkrankenschwestern, (Familien-) Hebammen Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt Polizei und Ordnungsbehörden Weitere Träger der öffentlichen und freien Jugend und Gesundheitshilfe Welche Arbeitsgrundlagen für die Netzwerk-AGs gibt es? Zur Vereinfachung und als Basis für das gemeinsame Arbeiten in den AGs und im Netzwerk allgemein wird das Glossar verwendet. Hier finden sich Begriffsbestimmungen wie Frühe Hilfen, Netzwerk etc. Das Glossar sowie Expertisen zu verschiedenen Themen werden durch

5 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen* (NZFH) landesweit den Koordinierungsstellen und Netzwerkpartnern zur Verfügung gestellt. Dadurch bleibt das Recht auf eine Bearbeitung der Definitionen im Netzwerkbeirat jedoch bei Bedarf unberührt. Wer trägt die Verantwortung in den Projekt-AGs? Die AGs werden durch die Projektleitung verantwortet. Diese Rolle übernimmt die Netzwerkkoordination der Fachstelle Frühe Hilfen. Diese ist u.a. verantwortlich für Bewirtung, Raumbuchung, Einladungen, Moderation, ggf. themenbezogenen Input und die Einhaltung des Projektstrukturplanes. Die AG-Teilnehmer übernehmen ihrerseits während der AG-Treffen einzelne, zusammen festgelegte Projekt-Arbeitspakete und setzen diese während der AG-Treffen um. Desweiteren wird das Protokoll reihum zur gemeinsamen Dokumentation über die Projektentwicklung erstellt.

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