Zentrale Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Adoption

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1 Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten Zentrale Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Adoption JAHRESBERICHT 2011 Januar 2012

2 EINLEITUNG Seit September 2005 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Information, Vorbereitung und Nachbetreuung in Sachen Adoptionen zuständig. Auch wenn es aufgrund der geringen Anzahl Adoptionsakten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft schwierig ist, deutliche Entwicklungen davon abzuleiten, sind diese auf Landes- und internationaler Ebene zu erkennen. Vor 20 Jahren wurden im Nachbarland Deutschland noch fast doppelt so viele Kinder wie heute adoptiert. Dies hat sicherlich viele unterschiedliche Gründe. Einer der Gründe ist, dass in den letzten Jahren in gewissen Herkunftsländern die Unterstützung der leiblichen Eltern verbessert wurde und es somit zu weniger Adoptionsfreigaben kommt. Diese Entwicklung ist als positiv anzusehen, da eine Adoption, wie auch im Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 festgeschrieben, immer erst in Betracht gezogen werden kann, wenn der Verbleib des Kindes in der Herkunftsfamilie oder anderweitig im Heimatland nicht dem Wohl des Kindes entspricht. Gewisse Paare werden auch durch den aufwändigen Prozess der Bewerbung und die geringen Chancen ein Kind adoptieren zu können abgeschreckt. Durch die im Haager Übereinkommen festgelegten Bedingungen nicht nur für die Freigabe zur Adoption, sondern auch zur Adoption eines Kindes, ist das Adoptionsverfahren sicherlich aufwendiger und zeitintensiver geworden. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass für ein Kind die geeigneten Adoptiveltern gefunden werden sollen und nicht umgekehrt. Die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft seit 2006 durchgeführten Vorbereitungen der Adoptionskandidaten sind dementsprechend sehr umfangreich. Da die Adoption eines Kindes und auch die spätere Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Herkunft für die Adoptiveltern alles andere als ein leichtes Unterfangen ist, rechtfertigt sich der Zeitaufwand und die tiefgründige Vorbereitung durchaus. Die Auswertungen der Vorbereitungen durch die Teilnehmer machen zudem deutlich, dass die Teilnehmer die Vorbereitung als sehr wichtig und wertvoll für ihr neues Lebensprojekt ansehen. Neben den oben erwähnten Gründen spielt sicherlich auch die Reproduktionsmedizin mit ihren Erfolgen und Misserfolgen eine Rolle bei der Erklärung der niedrigen Adoptionszahlen. Die Misserfolge führen dazu, dass Eltern, die nachdem sie lange vergeblich versucht haben, auf natürlichen und dann auf künstlichem Weg ein eigenes Kind zu empfangen, zu alt sind, wenn sie sich um ein Adoptivkind bewerben. Auch wenn es nicht in allen Herkunfts- und Aufnahmeländern eine gesetzliche Altersgrenze für Adoptiveltern gibt, wollen die Vermittlungsstellen in der Regel, dass zwischen den Eltern und dem Kind ein vertretbarer Altersabstand liegt. Eine Entwicklung, dass Adoptivkinder einmal ganz verschwinden werden, ist sehr unwahrscheinlich. Es wird immer Eltern geben, die das Freigeben zur Adoption als eine verantwortungsbewusste Entscheidung sehen können und es wird immer Umstände geben, bei denen die Freigabe zur Adoption trotz der Gefahr der Entwurzelung dem Wohl des Kindes entspricht. Michael Fryns Fachbereichsleiter 2

3 AKTIVITÄTEN 2011 A. Informationsgespräche 11 Paare oder Einzelpersonen informierten sich im laufe des Jahres 2010 in einem Gespräch über Adoption. Nicht alle Informationsgespräche führen zur Einschreibung für die Vorbereitung auf eine Adoption, die für alle Adoptivbewerber Pflicht ist. B. Vorbereitungsseminare Da die Zahl der Anmeldungen für die Vorbereitungsseminare rückläufig sind, vereinbarten wir mit der StädteRegion Aachen nur noch drei Seminare im Zeitraum von zwei Jahren zu veranstalten. Im Jahr 2011 fand deshalb zum ersten Mal seit 2006 nur ein Seminar zur Vorbereitung der Adoptivbewerber entsprechend der Vereinbarung mit dem Kreis Aachen statt. Im Jahr 2012 sollen dann wieder zwei Seminare stattfinden: eines im Januar/Februar und eines im Herbst. An dem Seminar nahmen 2011 insgesamt 4 Paare und eine Einzelperson aus Belgien teil. Ein Paar und die Einzelperson kamen aus Brüssel, die anderen drei Paare aus der DG. Die Inhalte des Seminars werden ständig von den vier Mitarbeitern und Referenten den Bedürfnissen der Entwicklung im Adoptionsbereich im Allgemeinen und den Bedürfnissen der Teilnehmer im Besonderen angepasst. C. Sozialuntersuchungen Im Jahr 2011 führte der Sozialdienst insgesamt 14 Sozialuntersuchungen für eine Adoption im Auftrag des Jugendgerichts durch. In fünf von diesen zehn Situationen handelte es sich um eine sogenannte Stiefkindadoption, d. h. die Adoption des Kindes durch den neuen Ehepartner. Zum zweiten Mal wurden drei Sozialuntersuchungen zur Aktualisierung des ersten Sozialberichtes im Rahmen einer Verlängerung des Befähigungsurteils erstellt. Durch das Gesetz vom 30. Dezember 2009 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Adoptivbewerber bei Gericht eine Verlängerung der Gültigkeit des Befähigungsurteils um 2 Jahre beantragen. Das Gericht befindet über den Antrag auf Grundlage eines aktualisierten Sozialberichtes der Zentralen Behörde. Diese Gesetzesänderung wurde vorgenommen um der Realität der Dauer eines Adoptionsverfahrens Rechnung zu tragen. Ein Vergleich mit den Zahlen der Vorjahre befindet sich auf den Seiten 6 und 7. Im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens vom abgeschlossen zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft seitens des Föderalstaates für 2011 einen Betrag entsprechend der Anzahl durchgeführten Sozialuntersuchungen. D. Austauschgruppe für Adoptiveltern und Adoptivbewerber Ab 2010 versammeln sich die beiden Austauschgruppen abwechselnd einmal pro Monat jeweils in St.Vith und in Eupen. Die Gruppe in Eupen ist im Allgemeinen besser besucht als die Gruppe in St.Vith, was damit zusammenhängt, dass im Norden der DG sowohl mehr Adoptivfamilien als auch mehr neue Kandidaten vorhanden sind. Teilnehmer sind sowohl Personen, die bereits ein Kind adoptiert haben, als auch Adoptionskandidaten. Das Interesse der teilnehmenden Paare liegt vor allem im Austausch über die Vorgehensweise bei der Ankunft des Adoptivkindes und beim Austausch über die Erfahrungen im alltäglichen Leben mit den Adoptivkindern. 3

4 D. Kooperationspartnern Mit der StädteRegion Aachen Gemeinschaft fand ein Bilanztreffen über die Zusammenarbeit statt. Es wurde vereinbart, ab 2011 regelmäßig gemeinsame Elternabende für Adoptiveltern mit dem Referat eines Experten und anschließendem Austausch abwechseln in Aachen und in Eupen zu organisieren. Am 9. November 2011 fand zum ersten Male ein solcher Elternabend in Eupen statt. Frau Gaby Radermacher, Psychologin und Adoptivmutter zweier Jugendlicher referierte zum Thema Adoptivkinder und Schule. 40 Personen fanden sich zu diesem ersten grenzüberschreitenden Elternabend für Adoptiveltern in Eupen ein. Die Zentrale Behörde der Französischen Gemeinschaft hat eine Bilanz ihrer Tätigkeit seit der Gesetzesreform erstellt. Dabei wurden auch die verschiedenen Partner angehört und die ZBGA nahm an einer solchen Anhörung teil. Am 30. September nahm die ZBGA an der Vorstellung der Resultate und Schlussfolgerungen dieser Bilanz teil. In diesem Jahr fand keine Sitzung der Commission de concertation et de suivi statt, die durch das Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften in Sachen Adoption geschaffen wurde. Dies war vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass seit den Neuwahlen im Juni 2010 auf föderaler Ebene kein Vorsitzender für die Kommission bestimmt wurde. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der vier Zentralen Behörden befasst sich aber seit Juni 2011 mit Vorschlägen für einige notwendige Gesetzesänderungen und hat sich als ersten Schwerpunkt die interne Adoption gesetzt. Ein Vorschlag geht dahingehend, das Befähigungsurteil für Adoptivbewerber auch im Falle einer internen Adoption zur Pflicht zu machen. Auch soll die Unterbringung der in Belgien geborenen Kinder in den zukünftigen Adoptivfamilien zwischen dem Kindervorschlag und der erfolgten Adoption, also von der Ankunft des Kindes in der Familie bis zum Adoptionsurteil durch das Jugendgericht, rechtlich abgesichert werden. Die Arbeitsgruppe wird in 2012 weiterarbeiten und den zuständigen Ministern so schnell wie möglich Vorschläge für die aus ihrer Sicht notwendigen Gesetzesänderungen unterbreiten. E. Adoptionsvermittlung In der Adoptionsvermittlung gab es für Äthiopien eine wichtige Neuerung im Mai 2010 und zwar müssen alle Adoptivbewerber ab jetzt für die Adoption selbst in Äthiopien vor Gericht erscheinen. Dies hat indirekt auch in 2011 zu einer Verlängerung der Wartezeit auf die Adoptivkinder aus Äthiopien geführt. Somit ist nun für alle internationalen Adoptionen wenigstens ein Aufenthalt im Ausland Pflicht. Im Gegensatz zum Vorjahr ging die Zahl der in der Französischen Gemeinschaft zur internen Adoption freigegebenen Kinder drastisch zurück. Dies hat zur Folge, dass die Wartezeiten für die Adoptivkandidaten für die Adoption eines in Belgien geboren Kindes sich erheblich verlängern. Im Herbst dieses Jahres kam zum ersten Mal auch ein Adoptivkind aus Nigeria in die DG. F. Fortbildung und Supervision Der Mitarbeiter nahm auch in diesem Jahr wieder eine Supervision in Anspruch. Dies ist vor allem für die Sozialuntersuchungen bei Stiefkindadoptionen und in besonders kritischen Anfragen oder Situationen eine große Hilfe. Diese Supervision fand etwa einmal monatlich mit Ausnahme der Sommermonate statt. 4

5 Am 2. Dezember nahmen Michael Fryns und Günther Manz an einem Studiennachmittag anlässlich des 20 jährigen Bestehens des Inlandsadoptionsvermittlungsdienstes ONE- Adoption teil. G. Anstehende Änderungen Ende Januar 2012 tritt der Mitarbeiter der ZBGA, Herr Günther Manz, in den wohlverdienten Ruhestand. Seit September 2011 werden seine Nachfolgerinnen Melanie Schmitt und Brigitte Snoeck eingearbeitet. Um eine deutliche Trennung zwischen der Vorbereitung der Kandidaten und der Befähigungseinschätzung der Kandidaten auf Grundlage der Sozialuntersuchung zu erreichen, wird der Dienst ab 2012 neu strukturiert. Frau Snoeck wird die Vorbereitung der Adoptivkandidaten, sowie die Animation der Austauschabend und die Vorbereitung der Elternabende übernehmen. Frau Schmitt wird für die Erstinformation, die Durchführung der Sozialuntersuchung, die Kontakte mit den anderen Zentralen Behörden des Landes und mit den Vermittlungsdiensten der Französischen Gemeinschaft und für die Begleitung der Adoptiveltern und die post-adoptive Betreuung zuständig sein. 5

6 Statistik ZBGA Informationsgespräche Vorbereitungsseminar DG 2 aus FG in der DG 3 aus DG in der FG Vorbereitung verkürzte Form intern: Kind des Partners, verwandt 2. Adoption oder im gleichen Haushalt lebend Sozialuntersuchungen international intern intern: Kind des Partners 2. Adoption Verlängerung des Befähigungsurteils Anzahl durchgeführter Adoptionen 5 Internationale Adoptionen Philippinen Äthiopien, Kolumbien, Mali, Philippinen Äthiopien, Thailand Äthiopien, China Äthiopien Thailand, Äthiopien, Nigeria 1 nicht alle Informationsgespräche führen zu einer Einschreibung für die Vorbereitung 2 Kandidaten aus der DG, die am Vorbereitungsseminar in der DG teilgenommen haben 3 Kandidaten aus der Französischen Gemeinschaft, die am Vorbereitungsseminar in der DG teilgenommen haben 4 Kandidaten aus der DG, die am Vorbereitungsseminar in der Französischen Gemeinschaft teilgenommen haben 5 Unter Vorbehalt, da wir nicht immer zeitnah informiert sind. 6

7 Interne Adoption Interne Adoption Kind des Partners Adoptionen nach Diensten und Länder von 2006 bis 2011 Dienste Land Anzahl Kandidaten ONE - Adoption Inland 10 Service d adoption Thérèse Wante Inland 0 Emmanuel Adoption* Inland 0 Emmanuel Adoption* Ausland 0 A la Croisée des Chemins Ausland 0 Amarna Thailand China 2 1 Enfants de l Espoir Ausland 0 Larisa Mali 1 Los Niños de Colombia Kolumbien 0 Sourires d Enfants Äthiopien Phillipinen Nigeria * Emmanuel Adoption vermittelt nur Kinder mit Beeinträchtigungen 7

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