Rentenberater Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg- Vorpommern

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1 GK 146 Rentenberater Stand: 04/2014

2 Inhalt 1 Markt 2 Einstieg in die Selbständigkeit 3 Leistungsspektrum 4 Kalkulationshilfen 5 Investitionsrahmen / Finanzierung 6 Spezielle Gründerinfos 7 Recht 8 Gründerkontakte / -informationen 9 Fachkontakte / -informationen

3 VR-GründungsKonzept GK Markt Die Branche auf einen Blick: Statistisch erfasst werden Rentenberater zusammen mit anderen juristischen Dienstleistern rund Unternehmen (2012) Branchenumsatz von rund 1,15 Mrd. EUR (2012, netto) Durchschnittsumsatz rund EUR Kapitalbedarf bis EUR für Investitionen Für viele Menschen sind die zahllosen Merkblätter und Broschüren der Versicherungsanstalten eher unverständlich, und nur wenige finden sich ohne fachmännische Beratung zurecht. Die Aufgabe der Rentenberater ist es, einen Weg durch diesen Dschungel zu bahnen und dem Antragsteller zur Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche zu verhelfen. Darüber hinaus können sie jüngeren Versicherten helfen, Lücken in der Altersversorgung zu beziffern, um ausreichende private Vorsorge treffen zu können. Das meint ausdrücklich nicht, in irgendeiner Weise Finanzprodukte zu erläutern oder zu empfehlen. Die Anzahl der selbständigen Rentenberater ist relativ klein. Der Bundesverband der Rentenberater hat rund 300 Mitglieder und schätzt die Zahl der haupt- oder nebenberuflich in der Bundesrepublik tätigen Rentenberater auf 600 bis 800. Der Zugang zur Tätigkeit ist über das Rechtsdienstleistungsregister geregelt; für Interessenten an dieser selbständigen Tätigkeit bietet der Verband der Rentenberater einmal jährlich ein Seminar an (siehe unten: Fachkontakte / - informationen). Statistisch erfasst werden sie zusammen mit anderen juristischen Dienstleistern rund Unternehmen mit einem rund 48 % Unternehmen / Berater mit Jahresumsatz < EUR *) Branchenumsatz destatis 2012 von rund 1,15 Mrd. EUR *) zusammen mit Rechtsanwälten und Steuerberatung erfasst Markt. Die Verunsicherung angesichts des demografischen Faktors, komplizierter Kürzungsverfahren bei vorgezogener Rente und der für viele undurchschaubaren Staffelungen des Zugangs zur Altersrente wächst immer mehr. Groß ist daher der Bedarf nach exakter Analyse der persönlichen Situation und neutraler Beratung zum weiteren Absichern von Deckungslücken. Ein Zeichen für diese Zweifel: Im I. Quartal 2013 ging der Bestand an Riesterverträgen erstmals zurück, und Experten bezweifeln öffentlich, dass hiermit der Altersarmut vorgebeugt werden kann. Überhaupt veranlassen die Meldungen über wachsende Altersarmut immer mehr Menschen, ihre persönliche Situation in der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzversorgung sowie zur betrieblichen Altersversorgung von einem Experten überprüfen lassen, um entscheiden zu können, ob und wie sie sich weiter absichern können. Und nicht zuletzt wächst die Unsicherheit, ob die Rentenbescheide im Einzelfall tatsächlich korrekt berechnet sind. Laien sind bei deren Prüfung i.d.r. überfordert; strittige Fälle sind häufig die Nachzahlungen beim Kinderzuschlag oder die Anerkennung von Berufsausbildungszeiten (bei Überprüfungen ergaben sich 86 % Neufestsetzungen, davon resultierten rund vier Fünftel in Nachzahlungen

4 VR-GründungsKonzept GK146 4 und Erhöhung des monatlichen Rentenbetrags, Bundesversicherungsamt, 2011). Dies gilt u.a. auch für den Versorgungsausgleich im Rahmen von oder auch erst nach Scheidungen (auch nachträglich die Neuregelung von 2009 gilt auch für Altfälle seit 1977). Wettbewerb. Abgesehen von Fachanwälten für Sozialrecht, die aufgrund ihrer Spezialisierung einen besonderen Mandantenkreis anziehen, sind Rechtsanwälte keine echte Konkurrenz für den Rentenberater. Das Sozialrecht ist kein Pflichtfach während der juristischen Ausbildung, außerdem sind die Gebühren in Sozialrechtsangelegenheiten so gering, dass sie für die meisten Volljuristen wenig Attraktivität besitzen. Fachanwälte für Sozialrecht hingegen werden schon deswegen auf dem Gebiet der Rentenberatung tätig, weil sie dadurch Kontakte zu neuen Mandanten aufbauen können. Die Beratungsstellen der Versicherungsträger sowie deren ehrenamtliche Versichertenälteste hingegen mindern die Chancen des selbständigen Rentenberaters nicht, obwohl die Versicherungsanstalten, Krankenkassen und auch die öffentlichen Stellen Rat und Auskünfte kostenlos anbieten. Die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger werden oftmals als zu anonym oder ohne jeden Beleg allerdings als nicht auf Seiten des Versicherten empfunden. Manche, vor allem ältere Menschen, haben Schwellenangst vor Ämtern und Behörden.

5 VR-GründungsKonzept GK Einstieg in die Selbständigkeit Der Erfolg des einzelnen Rentenberaters hängen auch davon ab, ob er den Klienten deutlich machen kann, wie sie von seiner Dienstleistung unmittelbar profitieren können: Optimistische Rentenauskünfte der Versicherungsanstalten tragen zur Beruhigung gerade der Gruppe der 30- bis 45-Jährigen bei, die bei guter Beratung noch rechtzeitig etwas für eine umfassende Alterssicherung tun könnten. Beispiel: Ende 2002 wollte nicht einmal jeder vierte Berechtigte laut Marktforschungsinstitut Psychonomics, Köln, einen Riester-Vertrag abschließen, während zwei Drittel der Berechtigten dies ausdrücklich ablehnte. Mittlerweile wurden rund 10,3 Mio. Verträge (2010, GDW) abgeschlossen, davon allein 4,1 Mio. in den Jahren 2006 und Argumente. Die Beratung kostet zwar Geld, aber dafür bekommt der Klient auch eine auf ihn persönlich zugeschnittene Beratung. Jeder zweite Rentenbescheid, der auf dem Schreibtisch eines Rentenberaters landet, weist nach Aussage des Bundesverbands der Rentenberater Fehler auf. Wer sich mit diesem Bescheid einfach abfindet, verschenkt oft einen Anteil seiner Rente in bis zu fünfstelliger Höhe. Der Ratsuchende erlebt die Beratung außerdem subjektiv völlig anders, wenn er weiß, dass der Berater unabhängig ist und in keinen Interessenkonflikt geraten kann, wenn er etwa im Falle eines Einspruches gegen seine eigenen Arbeit- oder Auftraggeber aktiv werden muss. Dass der Rentenberater für die Richtigkeit seiner Auskünfte haftet, erhöht seine Vertrauenswürdigkeit. Weit verbreitet ist bei den Ratsuchenden im Übrigen auch die Einstellung, dass Beratungen, die nichts kosten, auch nicht viel taugen können. Der Bedarf für Beratung besteht häufig darin, dass die Antragsteller oder die Arbeitgeber die Versicherungsnachweise nicht oder nur unvollständig melden, dass Unterlagen über Militärdienst, Schwangerschaft, Kindererziehungszeiten und Arbeitslosigkeit fehlen und somit nicht als Ersatz-, Anrechnungs- oder Berücksichtigungszeit angerechnet werden. Zwar sind die Angestellten der staatlichen Deutschen Rentenversicherung Bund zu objektiven Auskünften verpflichtet; ob sie aber mit demselben Eifer aus der Ferne Nachforschungen nach Faktoren betreiben können, die die Rente erhöhen könnten, darf man in Frage stellen. Klienten. Potentieller Klient ist jeder, der in irgendeiner Form mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden ist, nicht nur Arbeitnehmer und Rentner. Neben freiberuflich Tätigen und selbständigen Handwerkern betreffen Fragen zur Versicherungspflicht auch Unternehmen, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die über keine oder eine nur kleine Personalabteilung verfügen und Beratung im Rahmen von Arbeitsverträgen, Altersteilzeit oder Streitfällen mit Arbeitnehmern benötigen. Da Rentenberater nur eingeschränkt werben dürfen (keine Mandantenwerbung), ist für sie die Mundpropaganda die zuverlässigste Art, bekannt zu werden: Zufriedene Kunden sind für den Rentenberater die beste Referenz und Werbung. Eine Chance, potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen, besteht in der publizistischen Tätigkeit. Veröffentlichungen in Regionalzeitungen oder Fachzeitschriften, Teilnahme an Podiumsdiskussionen oder Telefonaktionen der lokalen Presse lenken die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit

6 VR-GründungsKonzept GK146 6 auf den professionellen Rentenberater und führen erfahrungsgemäß zu einer Vergrößerung des Kundenstammes. Auch durch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern können Kunden gewonnen werden. Eine eigener Webpräsenz ist mittlerweile ein wesentliches Marketinginstrument (die Internetadresse gehört wie die Telefonnummer auf jede Visitenkarte, in jede Anzeige etc.), wobei die wichtigste Art der Werbung der (kostenfreie) Eintrag in Suchmaschinen ist, damit potentielle Kunden Sie auch finden können. Eine Anzeige im Branchenverzeichnis ("Gelbe Seiten") zahlt sich in jedem Fall aus. Viele Klienten finden durch diese Anzeige den Weg zu Ihnen. Es empfiehlt sich, nicht nur mit Name und Anschrift eingetragen zu sein, sondern auch auf die Sprechzeiten und zusätzliche Vorzüge hinzuweisen (z.b.: "Auf Wunsch Hausbesuche", "Zugelassen beim Sozial- und Landessozialgericht"). Honorarordnung. Für Rentenberater gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beratungshonorare sind mit den Mandanten frei - und ausdrücklich - zu vereinbaren, i.d.r. werden frei ausgehandelte Stundensätze angewandt, wie sie bislang schon üblich waren. Daraus ergibt sich nicht unbedingt eine Chance, die Einnahmen zu verbessern: In der aktuellen Konkurrenzsituation dürften nur erfahrene Spezialisten ihr Fachwissen zu interessanten Honoraren vermarkten können. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die übliche Vergütung nach BGB, die in den nächsten Jahren in etwa den früheren Gebühren entsprechen dürfte. Die Erstberatung von privaten Verbrauchern ist auf pauschal 190 EUR beschränkt (abweichende Vereinbarungen sind erlaubt). Bei rechtlicher Vertretung wie in Verfahren vor dem Sozialgericht begrenzt der Gebührenrahmen die Flexibilität. Aufwandsabhängig kann die 0,5-fache bis 2,5- fache Gebühr erhoben werden (die Gebührentabelle der BRAGO wurde vom RVG im Wesentlichen übernommen). Dabei wurde ein neuer Faktor von 1,3 geschaffen, für Fälle, die nicht besonders umfangreich oder schwierig sind. Er darf nicht gewohnheitsmäßig für jeden Vorgang angewandt werden. In der Praxis kommen höhere Faktoren selten zum Ansatz. Änderungen gegenüber der BRAGO: Die Verfahrens- und Termingebühr ersetzt die Erörterungs- und Prozessgebühr, die Beweisgebühr ist ersatzlos gestrichen; die Verfahrensgebühr wird mit der Geschäftsgebühr verrechnet, die der RA für seine außergerichtliche (grundsätzliche) Tätigkeit erhebt (diese Verrechnung gilt nicht für Dritte, etwa Prozessgegner, muss entsprechend in voller Höhe festgesetzt werden) Vergleichsgebühr wird durch die Einigungsgebühr von gleicher Höhe ersetzt; gilt auch, wenn Einigung nicht im gegenseitigen Nachgeben erzielt wurde

7 VR-GründungsKonzept GK Leistungsspektrum Das Tätigkeitsfeld des Rentenberaters beschränkt sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung. Er ist mittlerweile auf den Gebieten der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Zusatzversorgung, der betrieblichen Altersversorgung und nicht zuletzt auf dem Gebiet der Pflegeversicherung tätig. Rentenversicherung: Information Überprüfung des von der Deutschen Rentenversicherung erstellten Versicherungsverlaufes Aufspüren eventueller Lücken im Versicherungsverlauf Einholen von fehlenden amtlichen Bescheiden Formulieren von Schriftsätzen und Einsprüchen Beratung von Selbständigen Erstellen von Gutachten (z.b. Versorgungsausgleich) Vertretung vor dem Sozialgericht Zusatzversorgung: Information zu den Leistungsansprüchen aus den einzelnen Zweigen der Zusatzversorgung (z.b. Zusatzversorgungskassen, Versorgungsanstalt des Bundes und des Landes) Durchführung von Rentenverfahren Überprüfung von erteilten Leistungsbescheiden Überprüfung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf die Zusatzversorgung Betriebliche Altersversorgung: Information zu den Leistungsansprüchen wie Beginn der Betriebsrente, Höhe der Betriebsrente Klärung der Auswirkungen eines vorzeitigen Ausscheidens beim Arbeitgeber auf die bestehende betriebliche Altersversorgung Überprüfungen und Berechnungen der Betriebsrentenanpassungen Gestaltungen von Betrieblichen Altersversorgungen (z.b. in Form von Direktzusagen für Geschäftsführer und leitende Angestellte) Schwerbehindertengesetz: Information, Aufklärung Durchführung von Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertengesetz gegenüber den Versorgungsämtern Überprüfung von Feststellungsbescheiden nach dem Schwerbehindertengesetz Durchsetzung von besonderen Merkmalen G, ag, H, B, BL Krankenversicherung / Pflegeversicherung: Informationen zu den einzelnen Leistungsansprüchen wie beispielsweise Krankengeld, Sterbegeld, stationäre Behandlung, Zuzahlungen etc. und Leistungsdauer Überprüfung der von den Krankenkassen erstellten Leistungsbescheide Klärung der einzelnen Versicherungsmöglichkeiten wie freiwillige Versicherung bzw. Pflichtversicherung Klärung der Beitragshöhen Durchsetzung einer einkommensabhängigen Einstufung zur Beitragsleistung Durchsetzung von Ansprüchen an die Pflegeversicherung wie Pflegegeld Klärung der Versicherungs- und Beitragspflicht von Pflegepersonen Unfallversicherung: Information zu den Leistungsansprüchen gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheiten Klärung der Leistungsansprüche für Unfallverletzte und Hinterbliebene Durchsetzung von Leistungsansprüchen wie Verletztengeld, Verletztenrente und medizinischen sowie berufsfördernden Leistungen Klärung der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit Gutachterliche Stellungnahmen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit Arbeitslosenversicherung: Information zur Dauer und Höhe der Leistungsansprüche auf Arbeitslosengeld Auswirkungen eines Rentenbescheides der Rentenversicherungsträger auf die Leistungsansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz

8 VR-GründungsKonzept GK Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz *) rund EUR (2012, netto) *) juristische Dienstleister insgesamt, ohne Anwaltschaft und Notare Dies sind in der Umsatzsteuerstatistik erfasste Werte der Rechtsberater, die auch Rechtsbeistände und Rentenberater einschließen. Der Umsatz gilt pro Beratungsbüro - gut gehende Einzelpraxen erzielen in etwa ein Drittel dieses Durchschnittswertes. Grundsätzlich ist ein Stadt-Land- Gefälle zu erkennen. Auf dem Land gibt es so gut wie keine freiberuflich arbeitenden Rentenberater, da für einen Selbständigen erst ein Einzugsbereich von über Menschen interessant ist. Kostenstruktur. Daten des Statistischen Bundesamtes zur Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Rechtsberatung beruhen zwar vorwiegend auf den Daten von Rechtsanwälten, können auch für die Planung herangezogen werden (Dienstleistungserhebung, 2011): Kanzleien unter *) Kanzleien über *) EUR Jahresumsatz Personalkosten 16,6 % 27,9 % Fremdleistungen 4,3 % Sachkosten 17,6 % 15,7 % Raumkosten 7,9 % 5,8 % Überschuss 57,9 % 46,3 % jeweils in % v. Nettoumsatz, Dienstleistungserhebung, erfasst RAs zusammen mit Patentanwälten, Notaren und rechtsberatenden Berufen Bezogen auf den durchschnittlichen Umsatz pro tätige Person (rund EUR, inkl. Inhaber) beträgt in kleineren Beratungsbüros das rechnerische Ergebnis vor Steuern im Schnitt rund EUR. Versicherungen. Rentenberater haften für die Richtigkeit ihrer Auskünfte. Sie sind zudem verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, Mindestversicherungssumme: EUR. Arbeitslosenversicherung: Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung: Wer selbständig ist, kann oft wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde

9 VR-GründungsKonzept GK146 9 Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge: Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet.

10 VR-GründungsKonzept GK Investitionsrahmen / Finanzierung Kapitalbedarf bis EUR für Investitionen Allein die Ausgaben für die Erstausstattung an Fachliteratur, um sämtliche Tätigkeitsbereiche des Rentenberaters abzudecken, belaufen sich auf ca bis EUR. Mit jährlichen Kosten für Fort- und Weiterbildungsliteratur wie Kommentare und Lose-Blatt-Sammlung von ca. 500 bis ca EUR ist zu rechnen. Bei einem hauptberuflichen Einstieg liegt der Kapitalbedarf mit ca bis EUR deutlich höher: Den größten Teil des Geldes benötigt man zur Überbrückung der Anlaufzeit. Für ein Rentenberatungsbüro sind ein, manchmal sogar zwei Jahre einzukalkulieren, bis die Einnahmen die Kosten und die Lebenshaltungskosten des Inhabers decken. Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis EUR, davon bis EUR für Betriebsmittel) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung.

11 VR-GründungsKonzept GK Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab EUR bis 5 Mio. EUR + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + MONEX-Mkrofinanzierung mit Darlehen bis max EUR (Anschlussfinanzierungen bis EUR; spezielle Varianten für Frauen, das Handwerk und die Kreativbranche) + Exi- Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen EUR und EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen EUR und EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis sowie Betriebsmittel zwischen EUR und EUR + Mikrokredite bis EUR aus KMU-Fonds Bremen u.a.: BAB-Mikrokredit bis max EUR / BAB- Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max EUR (bei max EUR Finanzierungsbedarf)+ Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: keine spezifische Förderung für Freiberufler Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen EUR und EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max EUR Niedersachsen u.a.: MikroSTARTer Niedersachsen - Darlehen zwischen EUR und EUR (derzeit regional beschränkt) + Niedersachsen-Gründerkredit zwischen EUR und EUR für Investitionen sowie ggf. Betriebsmittel + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen) Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten)

12 VR-GründungsKonzept GK Rheinland-Pfalz u.a.: Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: IB.Mikrokredit ab EUR bis max EUR + Starthilfedarlehen bis EUR Investitionsbedarf und/oder EUR Betriebsmittelbedarf Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en) Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat.

13 VR-GründungsKonzept GK Spezielle Gründerinfos Gründerqualifikation. Berufsanfänger haben bessere Voraussetzungen mit einem einschlägigen Studium der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Hilfreich für den Einstieg ist auch ein Praktikum bei einem Rentenberater, das allerdings nicht ganz einfach zu bekommen ist, wenn man nicht über die entsprechenden Beziehungen verfügt. Im Prinzip kann aber jeder Rentenberater werden, der die nötigen Vorkenntnisse und praktischen Erfahrungen nachweist. Besonders gute Voraussetzungen haben Bewerber, die von einem der öffentlichen Versicherungsträger kommen, die also jahrelang auf diesem Gebiet tätig waren. Gute Chancen haben auch Bewerber, die in der Personalabteilung eines Unternehmens mit der Sozialversicherung befasst waren und im Rentenrecht sattelfest sind. Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Persönliche Kreditwürdigkeit. Neben den wirtschaftlichen Aussichten des geplanten Unternehmens werden auch die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die Kreditsicherheiten des Gründers eine Rolle spielen. In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie ein Gründer sich das erhofft.

14 VR-GründungsKonzept GK Übliche Bewertungen: in voller Höhe Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben, zu drei Vierteln des Wertes festverzinsliche Wertpapiere (für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen), mit fünfzig Prozent Aktien.

15 VR-GründungsKonzept GK Recht Rentenberater/in ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur führen darf, wer im entsprechenden Sachgebiet ins Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Zulassung zum Rentenberater. Selbständig tätige Rentenberater benötigen eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und werden ins Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit sowie Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde. Die erforderliche theoretische Sachkunde wird in der Regel durch Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs nachgewiesen. Alternativ können auch andere Zeugnisse akzeptiert werden, insbesondere die erste Prüfung nach 5d Abs. des Deutschen Richtergesetzes, das Abschlusszeugnis einer Hoch- / Fachhochschule in einem überwiegend rechtlichen Studiengang (mind. 3 Jahre), der die erforderlichen Rechtskenntnisse vermittelt. Für die praktische Sachkunde ergibt sich aus der praktischen Berufstätigkeit vor dem Antrag auf Eintragung ins Register. Die Zulassung gilt jeweils für das oder die Fachgebiete, für die man die nötigen fachlichen Kenntnisse nachweisen kann bzw. die Eintragung erfolgen soll. Die wichtigsten Fachgebiete sind: Gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Soziales Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (Schwerbehinderten-, Bundesseuchen-, Opferentschädigungs- und Soldatenversorgungsrecht). Der Rentenberater unterliegt im Übrigen der ständigen Aufsicht des zuständigen Amts- bzw. Landgerichtspräsidenten. Im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie der EU (2006/123/EG) muss die Entscheidung über die Berufszulassung seit 2011 nach Rechtsdienstleistungsgesetz innerhalb von drei Monaten erfolgen (außer in begründeten Ausnahmefällen). Sozialgericht. Während die schriftliche Vertretung der Klienten vor dem Sozialgericht keiner besonderen Genehmigung bedarf, ist Rentenberatern die mündliche Vertretung vor dem Sozialgericht nur gestattet, wenn sie über eine entsprechende Zulassung als Sozialprozessagent verfügen. Die Zulassung als Prozessagent wird meist zusammen mit der zum Rentenberater beantragt bzw. bewilligt. Zuständig ist in der Regel das Landessozialgericht. Der Antragsteller muss dafür - unter Umständen durch eine Prüfung - Kenntnisse im Prozessrecht nachweisen. Gewerbliche Tätigkeit. Die Einordnung des Rentenberaters als Freiberufler oder Gewerbetreibender ist immer wieder strittig. Nach einer Verfügung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (vom ESt-Kurzinfo 2012/6) dürfen Rentenberater anders als der Katalogberuf des Rechtsanwalts nur in einem kleinen Ausschnitt der Rechtsberatung tätig werden und sind auch Steuerberatern nicht vergleichbar. Sie wurden daher als gewerbliche Berufe eingestuft und müssen sich demnach bei der Gemeinde als Gewerbetreibende registrieren.

16 VR-GründungsKonzept GK Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner. Mitarbeiter. Wenn Sie später Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter gegen Unfall versichert sein. Deshalb ist innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fällig. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. Aushilfskräfte: Die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussatzungen bzw. Möglichkeiten, der so genannten Geringfügigen Beschäftigung (Entgeltobergrenze: 450 Euro monatlich) und bei der kurzfristigen Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Krankenkassen und Kammern halten zum Thema Minijobs ausführliche Informationsschriften bereit (auch im Internet). Achtung: Nach dem begonnene Minijobs sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber). Beschränkung der Werbung. Das Werbeverbot wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelockert. Danach wird unterschieden zwischen unzulässiger Mandantenwerbung und zulässiger Informationswerbung. Es ist gestattet, auf bestimmte Weise auf sich aufmerksam zu machen. So können Sie die Öffentlichkeit durch Zeitungsanzeigen über die Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit informieren.

17 VR-GründungsKonzept GK Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ ifex@mfw.bwl.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, München Tel. 089/ , Fax 089/ info2010@mittelstand-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, Berlin poststelle@senwtf.berlin.de Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, Bremen Info-Line Bremen: 0421/ Info-Line Bremerhaven: 0471/ info@begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ Kontaktformular: Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do Uhr unter: Online-Beratung:

18 VR-GründungsKonzept GK Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover Existenzgründung in Niedersachsen: Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: Infoline: 0211/ (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: Förderlotse: Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz, Tel / Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/ (Mo.-Do Uhr; Fr Uhr) Förderfinder: Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/ Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kammern Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benennung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc. Links zu allen IHKs: Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/

19 VR-GründungsKonzept GK IHK Bodensee-Oberschwaben: IHK Ulm: IHK Ostwürttemberg: IHK Reutlingen IHK Hochrhein-Bodensee: IHK Rhein-Neckar: IHK Karlsruhe: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: IHK Nordschwarzwald: IHK Südlicher Oberrhein: IHK Heilbronn-Franken: IHK Region Stuttgart: Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.v. Balanstraße 55 59, München Tel. 089/5116-0, Fax 089/ IHK Aschaffenburg: IHK zu Coburg: IHK für München und Oberbayern: IHK für Niederbayern in Passau: IHK Nürnberg für Mittelfranken: IHK für Oberfranken Bayreuth: IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim: IHK Schwaben: IHK Würzburg-Schweinfurt: Industrie- und Handelskammer Berlin Fasanenstr. 85, Berlin Tel. 030/ , -667, Fax 030/ Handelskammer Bremen Am Markt 13, Bremen Tel. 0421/3637-0, Fax 0421/ IHK Bremerhaven: Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ IHKs in Mecklenburg-Vorpommern: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, Schwerin Tel. 0385/ , Fax 0385/ IHK Neubrandenburg: IHK Rostock: Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße 16-18, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ IHK Hannover: IHK Lüneburg-Wolfsburg: Oldenburgische IHK: IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim: IHK für Ostfriesland und Papenburg: IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: IHK NRW - Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Marienstraße 8, Düsseldorf Tel. 0211/ , Fax 0211/ info@ihk-nrw.de IHK Aachen: IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: IHK Mittleres Ruhrgebiet: IHK Bonn / Rhein-Sieg:

20 VR-GründungsKonzept GK IHK Lippe zu Detmold: IHK zu Dortmund: IHK zu Düsseldorf: Niederrheinische IHK Duisburg Wesel Kleve zu Duisburg: IHK für Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen zu Essen: Südwestfälische IHK zu Hagen: IHK zu Köln: IHK Mittlerer Niederrhein: IHK Nord Westfalen: IHK Siegen: IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o IHK Koblenz, Schlossstraße 2, Koblenz Tel. 0261/106-0, Fax 0261/ IHK zu Koblenz: IHK für die Pfalz: IHK Rheinhessen: IHK Trier: Arbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein Flensburg Kiel Lübeck Bergstraße 2, Kiel Tel. 0431/5194-0, Fax 0431/ Betriebs-/Existenzgründungsberatung Beratung der Länder: RKW Deutschland GmbH Kontorhaus Charlottenstraße 65, Quartier 203 Kronenstraße 18-19, Berlin Tel. 030/ , Fax 030/ Das RKW Deutschland GmbH (RKW-D) ist die Dachorganisation der regionalen RKWs. RKW - Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. Düsseldorfer Str. 40 A, Eschborn Tel / Kontakt: Das RKW Kompetenzzentrum ist eine Einrichtung des RKW-Bundesvereins. Es bietet schnelle, pragmatische Lösungen für heutige und künftige Herausforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Beratung vor Ort: Linkkarte auf dem RKW Portal: Die folgenden Verbände legen an die Qualität ihrer beratenden Mitglieder hohe Maßstäbe an und können Existenzgründungsberater aus den Regionen benennen. Die Beratungskosten werden im Allgemeinen vom Bund bezuschusst. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.v. Zitelmannstraße 22, Bonn Tel. 0228/9161-0, Fax 0228/ info@bdu.de Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte (VBV) e.v. Blütenweg 12, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ info@vbv.de

21 VR-GründungsKonzept GK Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e.v. Lerchenweg 14, Zülpich Tel /81361, Fax 02252/ BUS Betreuungs- und Unternehmensberatungs GmbH Kunstmühlstraße 12a, Rosenheim Tel / , Fax 08031/ Regionale Ansprechpartner: Infos zu öffentlichen Fördermitteln GENO-STAR, das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen, informiert nicht nur über Fördermittel, sondern berechnet unverbindlich einen optimalen Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan und liefert Hinweise auf einzureichende Unterlagen. Internet-Service: Förderrechner + Förderprogramme + Förderlexikon + Adressen der lokalen genossenschaftlichen Banken KfW-Infocenter: Montag bis Freitag von 8:00-17:30 Uhr (Zentrales Förderinstitut des Bundes - die KfW-Bankengruppe fördert u. a. Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen.) infocenter@kfw.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Tel Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Finanzierungshotline Tel Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr foerderberatung@bmwi.bund.de Förderdatenbank (Förderprogramme und Finanzhilfen) Hier gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank L-Bank Karlsruhe Tel. 0721/ , Fax 0721/ derung/wirtschaftsfoerderunguebersicht.xml?ceid= LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17, München Kundencenter: Tel. 089/ , Fax 089/ info@lfa.de

22 VR-GründungsKonzept GK Investitionsbank Berlin (IBB) Berlin Start Bundesallee 210, Berlin Tel. 030/ Kontakt: Bremer Aufbau-Bank GmbH Bremen Kontorhaus am Markt, Langenstraße 2-4, Bremen Tel: 0421/ , Fax 0421/ Förderlotse: Hamburgische Investitions- und Förderbank Besenbinderhof 31, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstr.213, Schwerin Gründertelefon: Förderprogramme: NRW.BANK (Mittelstands- und Existenzgründerportal) Friedrichstraße 1, Münster Kavalleriestraße 22, Düsseldorf Beratungscenter Rheinland: Tel. 0211/ , Fax 0211/ Beratungscenter Westfalen: Tel 0251/ , Fax 0251/ Förderlotse: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Holzhofstr. 4, Mainz ISB-Beratertelefon: 06131/ Kontakt: ISB-Förderfinder Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn 29-31, Kiel Tel. 0431/ , Fax 0431/ Kontakt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-14, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ Förderprogrammme: Netzwerk für junge Unternehmen Ehrenamtliche Berater: "ALT HILFT JUNG" Fachleute, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, geben Starthilfe durch Beratung in kaufmännischen, finanziellen und organisatorischen Fragen (keine Rechts- und Steuerberatung). Die Hilfe ist ehrenamtlich und im Prinzip honorarfrei; es wird lediglich ein pauschaler Auslagenrsatz verlangt, dessen Höhe die angeschlossenen Vereine unterschiedlich festgesetzt haben. Telefonische Beratung nur in Ausnahmefällen, der Kontakt wird in der Regel erwünscht über die Formulare Beratungsauftrag bzw. Anfrage auf Beratung auf den jeweiligen Webseiten. Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz: Senioren der Wirtschaft - Arbeitskreis e.v. Bahnhofstraße 4, Schönaich Tel / , Fax: 07031/ kontakt@senioren-der-wirtschaft.de Beratungsanfrage:

23 VR-GründungsKonzept GK Bayern: Alt hilft Jung Bayern e.v. Dr.-Gessler-Str. 20, Regensburg Tel / , Fax 0 941/ kontakt@alt-hilft-jung.de Aktivsenioren Bayern e.v. Landshuter Allee 11, München Tel. 089/ , Fax 089/ info@aktivsenioren.de Berlin: Berliner Beratungsdienst e.v. Silbersteinstr. 120, Berlin Tel. 030/ , Fax 030/ info@bbdev.de Bremen, Bremerhaven und Nds.-Umland: Bremer Senior Service e.v. Fahrenheitstr. 1, Bremen Tel. 0421/ , Fax 0421/ info@existenzgruendung-bremen.de Großraum Hamburg, nördliches Niedersachsen, südliches Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern: Wirtschafts-Senioren-Beraten - Alt hilft Jung e.v. Habichtstraße 41, Hamburg Hotline: kontakt@wirtschafts-senioren-beraten.de Niedersachsen: Wirtschafts-Senioren Hannover Alt Hilft Jung e.v. Vahrenwalder Straße 7, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ info@wirtschafts-senioren.de Wirtschafts-Senioren Osnabrück e.v. c/o C U T Westerbreite 7, Osnabrück Tel. 0541/ , Fax 0541/ wirtschafts-senioren@cut-os.de Ammerländer Wirtschaftssenioren c/o Amt für Wirtschaftsförderung Ammerlandallee 12, Westerstede Tel / , Fax 04488/ info@ammerlaender-wirtschafts-senioren.de Nordrhein-Westfalen: Alt Hilft Jung NRW e.v., Die Wirtschaftssenioren NRW.AHJ Rudolf-Diesel-Str. 3, Mettmann Tel / , Fax 02104/ ahj-nrw@t-online.de Rhein/Main: Die Wirtschaftspaten e.v. - Alt hilft Jung Heinrich-von-Brentano-Straße 15, Bruchköbel Tel / , Fax 06181/ info@wirtschaftspaten.de nexxt-change Unternehmensbörse: Die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und anderen Partnern betriebene Internetplattform richtet sich an Unternehmer, die einen Nachfolger für ihr Unternehmen suchen, sowie an Existenzgründer und Unternehmer, die ein im Zuge einer Nachfolge abzugebendes Unternehmen zur Übernahme suchen. Dabei erfolgt die eigentliche Kontaktaufnahme über die Regionalpartner vor Ort - u. a. IHK, HWK, Volksbanken und Raiffeisenbanken. Leitfaden zur Impressumspflicht auf Webseiten nach dem Telemediengesetz (TMG) zurimpressumspflicht/_node.html Social Media (web 2.0) für Gründer Auswahl Tägliche Informationen über Neuigkeiten aus der heimischen Internet-Gründerszene Branchenrelevante News und Informationen zur deutschen Webwirtschaft Berichte über innovative Start-Ups, junge Unternehmen, Investoren und allgemeines Gründergeschehen

24 VR-GründungsKonzept GK Fachkontakte / -informationen Fachverbände Bundesverband der Rentenberater e.v. Bundesallee 39/40a, Berlin Tel. 030/ , Fax 030/ info@rentenberater.de Sachkundelehrgänge: Der Bundesverband der Rentenberater e.v. kooperiert mit der FHVD - Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Reinfeld, die in regelmäßigen Abständen Sachkundelehrgänge anbietet. Dieser Sachkundelehrgang dient dem Nachweis der theoretischen Sachkunde für die Registrierung als Rentenberater. Einzelheiten zu Lehrgängen: finden Sie auf der Website des Bundesverband der Rentenberater e.v. unter der Rubrik Termine. Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände e.v. Rheinweg 24, Bonn Tel. 0228/ , Fax 0228/ bdr@rechtsbeistand.de Der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände ist eine Organisation für Rechtsbeistände jeglicher Art. Im Bundesverband der Rentenberater sind ausschließlich Rentenberater organisiert. Der Bundesverband der Rentenberater liefert Informationen über Zulassung, Niederlassung, Gebühren etc. und bietet für Mitglieder via Internet ein Forum sowie exklusive Informationen (u. a. zu Fortbildungsseminaren). Fachkontakte Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin Tel. 030/865-0, Fax 030/ Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung: Pieperstraße 14-28, Bochum Tel. 0234/304-0, Fax 0234/ Deutsche Rentenversicherung Regionale Fachkontakte Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, Karlsruhe Tel. 0721/825-0, Fax 0721/ Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Standort Landshut Landshut, Am Alten Viehmarkt 2 Tel , Fax Standort München München, Thomas-Dehler-Straße 3 Tel , Fax Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Standort Bayreuth Bayreuth, Luitpoldplatz 13 Tel , Fax Standort Würzburg Würzburg, Friedenstraße 12/14 Tel , Fax

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