UNECHTE TEILORTSWAHL BEIBEHALTUNG ODER ABSCHAFFUNG. Bürgerinfo der Stadt Gernsbach am 05. Juli Dezernent Norbert Brugger

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1 UNECHTE TEILORTSWAHL BEIBEHALTUNG ODER ABSCHAFFUNG Bürgerinfo der Stadt Gernsbach am 05. Juli 2016 Dezernent Norbert Brugger

2 Gliederung des Vortrags 1. Arten von Wahlen nach Wahlgebietsgliederung 2. Alternativen für Gernsbach 3. Aspekte für Beibehaltung und für Abschaffung 4. Entwicklungen bei der Unechten Teilortswahl 2

3 1. Arten von Wahlen nach Wahlgebietsgliederung 3

4 Variante 1: Wahl ohne Wahlgebietsgliederung Beispiel: Gemeinderatswahlen ohne Unechte Teilortswahl Gremium = Alle gewählten Bewerber/innen Sitzzuteilung Alle Bewerber/innen wählen Alle Wahlberechtigten 4

5 Variante 2: Wahl mit Wahlkreisen ( echte Teilortswahl ) Beispiel: Kreistagswahlen Gremium = Alle gewählten Bewerber/innen Sitzzuteilung Sitzzuteilung Sitzzuteilung Sitzzuteilung + ggf. Ausgleichsitze Bewerber/innen Wahlkreis I Bewerber/innen Wahlkreis II Bewerber/innen Wahlkreis III Bewerber/innen Wahlkreis IV wählen wählen wählen wählen Wahlberechtigte Wahlkreis I Wahlberechtigte Wahlkreis II Wahlberechtigte Wahlkreis III Wahlberechtigte Wahlkreis IV 5

6 Variante 3: Unechte Teilortswahl Diese Option gibt es nur bei GR- und OR-Wahlen in Baden-Württemberg Gremium = Alle gewählten Bewerber/innen Ausgleichsitze aufgrund von Differenzen zwischen Wohnbezirksergebnissen und Gesamtergebnis in Stadt Zwischenergebnis aufgrund der Wohnbezirksergebnisse Bewerber/innen Teilort I Bewerber/innen Teilort II Bewerber/innen Teilort III Bewerber/innen Teilort IV wählen wählen wählen wählen Alle Wahlberechtigten 6

7 2. Alternativen für Gernsbach bei der GR-Wahl

8 GR-Wahl 2019 wie 2014 mit Unechter Teilortswahl Gemeinderat = Alle gewählten Bewerber/innen Ausgleichsitze aufgrund von Differenzen zwischen Wohnbezirksergebnissen und Gesamtergebnis in Gernsbach Zwischenergebnis aufgrund der Wohnbezirksergebnisse Gernsbach Staufenberg Lautenbach Obertsrot Reichental Bewerber/innen sind auf dem Stimmzettel 5 Wohnbezirken zugeordnet Alle Gernsbacher Wahlberechtigten der Gesamtstadt 8

9 GR-Wahl 2019 ohne Unechte Teilortswahl Gemeinderat = Alle gewählten Bewerber/innen Alle Bewerber/innen sind ohne Beschränkung auf Wohnbezirke wählbar Bewerber/innen sind auf dem Stimmzettel nicht in Wohnbezirke eingeteilt Alle Gernsbacher Wahlberechtigten der Gesamtstadt 9

10 3. Aspekte für Beibehaltung und für Abschaffung 10

11 Beibehaltungsaspekte 1. Sichert eine bestimmte räumliche Verteilung der GR-Sitze im Stadtgebiet Stadtteil Mindest- Sitzzahlen Gernsbach 13 Staufenberg 4 Lautenbach 2 Obertsrot 5 Reichental 2 Gesamtsumme 26 1) 1) Ohne Berücksichtigung etwaiger Ausgleichsitze 11

12 Beibehaltungsaspekte 1. Sichert eine bestimmte räumliche Verteilung der GR-Sitze im Stadtgebiet Stadtteil Mindest- Sitzzahlen Mindest- Sitzzahlen in % Einwohnerzahlen Einwohnerzahlen in % Gernsbach Staufenberg Lautenbach Obertsrot Reichental Gesamtsumme 26 1) ) Ohne Berücksichtigung etwaiger Ausgleichsitze 12

13 Beibehaltungsaspekte 2. Fördert(e) das Zusammenwachsen der Gemeindeteile nach der Gemeindegebietsreform der 1970er-Jahre 3. Unterstützt die Umsetzung der Eingliederungsverträge Der Landesgesetzgeber hat den Bestand der Unechten Teilortswahl mit Blick auf diese Funktionen nicht auf Dauer garantiert, sondern nur für zwei Wahlperioden (10 Jahre) Dieser Bestandsschutz lief bei der GR-Wahl 1989 ab. Seither ist es möglich, die Unechte Teilortswahl per Bürgerentscheid oder GR-Votum abzuschaffen ( 27 Abs. 5 GemO) Zu den seitherigen Entwicklungen siehe Abschnitt 4 13

14 Wahlverfahren vereinfachen Integration der Gemeindeteile soll gefördert werden/ist abgeschlossen Ortschaftsverfassung und Ortschaftsräte sollen gestärkt werden Reduzierung der Zahl an Gemeinderäten (Wegfall von Ausgleichsitzen) Kosten reduzieren Abschaffungsaspekte Folgende Gründe haben Kommunen zur Abschaffung der UTW bewogen (Quelle: Städtetagsumfrage aus dem Jahr 1999) Notwendigkeit wegen Erfüllung der Eingemeindungsverträge nicht mehr gegeben Gleichberechtigung aller Gemeindeteile/Bürger/GR herstellen 14

15 Abschaffungsaspekte 1. Wahlergebnisse können verzerrt werden Wähler müssen Stimmen primär nach Wohnbezirkseinteilung abgeben. Persönliche Neigungen müssen sich dem unterordnen Wohnbezirksergebnisse geben nicht unbedingt den Willen der Wohnbezirksbevölkerung wieder Sitzausgleich ist auf Gesamtgemeindeebene nur beschränkt möglich (Ausgleich auf max. Verdoppelung des GR beschränkt) Wähler schöpfen ihre Stimmenkontingente wegen der Beschränkung durch Bewerbereinteilung in Wohnbezirke weniger aus als bei Wahlen ohne Unechte Teilortswahl 15

16 Unechte Teilortswahl bei den Gemeinderatswahlen 2014 in BW Wie haben die Wähler ihre Stimmenkontingente ausgeschöpft? Verhältniswahl-Gemeinden ohne und mit UT im Vergleich in %: Gemeinden ohne UT 88,4 Gemeinden mit UT 78,

17 Unechte Teilortswahl bei den Gemeinderatswahlen 2014 in BW Wie hoch war die Wahlbeteiligung in Prozent? Vergleich der Gemeinden in der Größengruppe von Gernsbach ( Einwohner) Gemeinden ohne UT 50,8 Gemeinden mit UT 48,

18 Abschaffungsaspekte 3. Das Wahlverfahren ist kompliziert und dadurch fehleranfällig Ungültige Stimmzettel bei den Gemeinderatswahlen 2014 Gemeinden ohne und mit Unechter Teilortswahl im Vergleich in %: Gemeinden ohne UT 2,3 Gemeinden mit UT 4,6 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 18

19 Abschaffungsaspekte 4. Der Stimmenausgleich vergrößert oft die Ratsgremien Um wie viel % hat sich die Sitzzahl durch diese Ausgleichsitze erhöht? Zahl der Gemeinden mit Verhältniswahl nach Prozentbereichen:

20 Abschaffungsaspekte 5. Schränkt die Wahlfreiheit der Wähler ein Maximale Anzahl an Bewerbern des eigenen Wohnbezirks, die bei der Gemeinderatswahl gewählt werden dürfen Beispiel: Gemeinderatswahl 2014 mit 26 Stimmen pro Wähler/in Stadtteile Bewerberzahl insgesamt Max. wählbare Bewerberzahl mit UTW Max. wählbare Bewerberzahl ohne UTW Gernsbach Staufenberg Lautenbach Obertsrot Reichental

21 Abschaffungsaspekte 5. Schränkt die Wahlfreiheit der Wähler ein Maximale Anzahl an Stimmen für Bewerber des eigenen Wohnbezirks, die unter Berücksichtigung der Kumulationsmöglichkeit (bis zu 3 Stimmen pro Bewerber) bei der GR-Wahl vergeben werden dürfen Beispiel: Gemeinderatswahl 2014 mit 26 Stimmen pro Wähler/in Stadtteile Bewerberzahl insgesamt Max. vergebbare Stimmenzahl mit UTW Max. vergebbare Stimmenzahl ohne UTW Gernsbach Staufenberg Lautenbach Obertsrot Reichental

22 Abschaffungsaspekte 6. Sitzpotenzial und Stimmenpotenzial der Gemeindeteile 2014 Schlüsselzahl für einen Sitz: Einwohner : 26 Sitze = 553 Einwohner Wohnbezirke bzw. Ortschaften Einwohner Sitzverteilung gemäß Unechter Teilortswahl Sitzpotenzial gemäß Einwohnerzahl Wahlbeteiligung (ohne Briefwahl) in Prozent Gernsbach ,9 31,8% Staufenberg ,86 40,0% Lautenbach ,04 37,5% Obertsrot ,9 34,6% Reichental ,3 44,2% Gesamtstadt ,7 % Das Sitzpotenzial der Ortschaften lässt erwarten, dass alle von ihnen auch nach Abschaffung der Unechten Teilortswahl Gemeinderäte stellen würden 22

23 Abschaffungsaspekte 7. Weitere Aspekte Jedes Gemeinderatsmitglied hat per Gesetz die Interessen der gesamten Stadt zu vertreten, also auch aller Stadtteile. Stadtleitbild 2020: Gernsbach sind wir alle. Kernstadt und die Stadtteile pflegen ihre charakteristischen Kulturen. Sie sind zu einer Einheit zusammengewachsen und identifizieren sich mit ihrer Stadt. Gernsbach zeichnet sich durch eine neue Gestaltungs- und Kommunikationskultur aus. 23

24 4. Entwicklungen bei der Unechten Teilortswahl 24

25 Unechte Teilortswahl bei den Gemeinderatswahlen 2014 in BW In wie viel % der 1101 Gemeinden fand Unechte Teilortswahl statt? 40% MIT OHNE 60% 40 % = 438 Gemeinden; davon 411 mit Verhältniswahl. 25

26 Unechte Teilortswahl bei den Wahlen in BW Gemeinden mit Unechter Teilortswahl in Prozent aller Gemeinden

27 Unechte Teilortswahl bei den Wahlen in BW Gemeinden mit Unechter Teilortswahl

28 28

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