Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit gemeinsame arbeitsmarktpolitische Positionen

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1 Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit gemeinsame arbeitsmarktpolitische Positionen Die positiven Entwicklungen auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt sind erfreulich, erreichen aber über Brandenburgerinnen und Brandenburger nicht, die von verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Sie haben nur wenige Chancen auf eine Verbesserung ihrer Situation. Die Hälfte von ihnen lebt in Haushalten mit Kindern. Verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet auch, dass Kinder und Jugendliche in prekären Verhältnissen aufwachsen und auf Leistungen der Bildungs- und gesellschaftlichen Teilhabe angewiesen sind, um nicht vom sozialen Leben ausgeschlossen zu werden. Mit hoher und anhaltender Langzeitarbeitslosigkeit darf sich Politik nicht abfinden. Arbeit und Teilhabe sind Grundbedürfnisse des Menschen. Sie stiften Sinn. Sie ermöglichen es, eigene Potenziale zu entwickeln und zu einem größeren Ganzen beizutragen. Sie erweitern das persönliche soziale Netzwerk. Um vom Arbeitsmarkt und der Gesellschaft dauerhaft ausgegrenzten Personen Möglichkeiten der Erwerbsarbeit und der Teilhabe zu schaffen, muss es deshalb einen beachtlichen geförderten sozialen Arbeitsmarkt geben. Dabei sollte man auch berücksichtigen, dass sich die meisten Menschen nicht mit ihrer Arbeitslosigkeit abfinden, obwohl sie in der Regel erst nach langfristiger individueller Hilfe (zur Selbsthilfe) in der Lage sind, einen allgemeinen betrieblichen Arbeitsalltag (wieder) zu bewältigen. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Spitzenverbände im Land Brandenburg (kurz: LIGA Brandenburg) und der Brandenburger Landesverband der Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften e.v. (kurz: BLV ABS) unterstützen das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte Ziel der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch Integration in langfristig geförderte öffentliche Beschäftigung. Arbeitsmarktpolitische Beschäftigungsförderung gewährleistet die Teilhabe von Menschen, die auf den regulären Arbeitsmarkt kaum Chancen haben. Sie ist notwendig, um dem dauerhaften Ausschluss von Arbeitssuchenden aus dem Erwerbsleben entgegen zu wirken. Davon profitieren auch Kinder und Jugendliche in Haushalten von langzeitarbeitslosen Menschen. Es ist gut, dass die wirtschaftliche Situation Brandenburgs auch die nachhaltige Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in reguläre Beschäftigung ermöglicht. Das Förderprogramm 'Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg' ist deshalb ein wichtiger Baustein zur individuellen Betreuung bei der Arbeitssuche und in der Probezeit, weil es auch die soziale Situation von Familien und deren Kindern verbessern kann.

2 Gleichwohl bedarf es gerade auch in dieser Brandenburger Legislaturperiode einer (mit)finanzierenden Initiative des Landes zur öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie sollte sowohl die Inanspruchnahme geeigneter Instrumente des SGB II und aus Bundesprogrammen gezielt befördern als auch eine spezielle Unterstützung sozialer Unternehmen und sozialbetrieblicher Arbeitsangebote für langzeitarbeitslose Brandenburger/-innen beinhalten. Die soziale betriebliche Verantwortung ließe sich besser verwirklichen, wenn Leistungsbezug und Arbeit neu und intensiver als gegenwärtig durch einen Passiv-Aktiv- Transfer miteinander verknüpft würden. Notwendige Kernelemente einer öffentlich geförderten Beschäftigung in Brandenburg Die Zielgruppe öffentlich geförderter Beschäftigung wird einfach, unbürokratisch und ohne stigmatisierende Einordnung in einem Katalog von Vermittlungshemmnissen bestimmt. Maßgeblich ist die Dauer der Arbeitslosigkeit. Wer 24 Monate arbeitslos ist, hat die Möglichkeit einer öffentlich geförderten Beschäftigung. Die Beschäftigung ist in allen Tätigkeitsfeldern und bei allen Arbeitgebern möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses an den Arbeitgeber und begleitender Hilfen der Arbeitsintegration. Im Rahmen der Festlegung der lokalen Arbeitsmarktprogramme verabreden die arbeitsmarktpolitischen Akteure unter Berücksichtigung der Beratung im Beirat nach 18 SGB II einen lokalen Konsens über den finanziellen Umfang für die Förderung in der Region und die mögliche Zahl der geförderten Arbeitsplätze. Sie orientieren sich dabei insbesondere am Bedarf der Zielgruppe. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist freiwillig, findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt und basiert auf wirtschaftlicher Tätigkeit. Die Beschäftigungsverhältnisse werden sozialversicherungspflichtig auf Basis eines Arbeitsvertrags ausgestaltet und tariflich entlohnt. Mindestlöhne haben Gültigkeit. Die Sozialversicherungspflicht umfasst auch den Einbezug in die Arbeitslosenversicherung. Arbeitsplätze sind in Teilzeit und Vollzeit möglich. Die Förderung der Beschäftigung umfasst einen längerfristig festgesetzten Lohnkostenzuschuss, der die zu erwartende Minderleistung der geförderten Arbeitnehmer/-innen von Beginn an voll ausgleicht. Bei einer anschließenden Weiterbeschäftigung und -förderung kann der Lohnkostenzuschuss unter Berücksichtigung erzielter Erfolge bei der Verbesserung der individuellen Arbeitsproduktivität abgesenkt werden. In Abhängigkeit vom regionalen Arbeitsmarkt und/oder den persönlichen Voraussetzungen ist grundsätzlich auch eine unbefristete Förderung möglich. Seite 2 von 5

3 Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung werden individuell durch sozialpädagogische Begleitung, Qualifizierung und Coaching in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt. Diese Leistungen der Personalentwicklung werden zusätzlich zum Lohnkostenzuschuss aus öffentlichen Mitteln erbracht. Beim Übergang auf einen nicht geförderten Arbeitsplatz sind begleitende Hilfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich, die diesen Transit fördern und die anschließende Beschäftigung stabilisieren sollen. Zur Finanzierung des Lohnkostenzuschusses wird als Ergänzung zu den Leistungen aus dem Eingliederungstitel des SGB II ein Passiv-Aktiv-Transfer ermöglicht. Dafür werden die passiven Leistungen für das Arbeitslosengeld II sowie der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für den Lohnkostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Die Kommune beteiligt sich mit den eingesparten Kosten der Unterkunft und Heizung. Aus allen Mitteln zusammen wird der Lohnkostenzuschuss für öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse finanziert. Die LIGA Brandenburg und der BLV ABS schließen sich insoweit der Positionierung der BAGFW zum Aktiv-Passiv-Transfer vom an. In Anbetracht der notwendigen gesetzlichen Regelungen eines Passiv-Aktiv- Tausches für einen verstärkten Ausbau sozialversicherungspflichtiger öffentlich geförderter Arbeit bleiben Arbeitsgelegenheiten derzeit eine wichtige Form der öffentlich geförderten Beschäftigung. Für systematische Integrationsfortschritte ist der Erhalt und gezielte Einsatz von Arbeitsgelegenheiten gerade wenn man sie durch weitere Hilfeangebote bereichert - als Fördermodul von Bedeutung. Sie ergänzenden regionale Beschäftigungskonzepte mit sinnhaften Angeboten der Gemeinwesenarbeit, unterstützen, stabilisieren und bereiten auch auf sozialversicherungspflichtige geförderte Arbeit vor. Für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen besonderer sozialer Schwierigkeiten nicht für eine öffentlich geförderte Beschäftigung zur Verfügung stehen, müssen individuelle und niedrigschwellige Integrationsstrategien in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung entwickelt werden. Die nötigen Förderinstrumente und Bausteine müssen den Leistungsberechtigten bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Die LIGA Brandenburg und der BLV ABS begrüßen, dass sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag dazu verständigt haben, zur Integration von Langzeitarbeitslosen auch die mit Sozialbetrieben gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und auf ihre breitere Anwendbarkeit prüfen zu wollen. Die Förderung dieser Betriebe sollte mit dem Anliegen der Arbeitsmarktinklusion für diese Zielgruppe verknüpft werden. Das Land könnte damit günstige Seite 3 von 5

4 Rahmenbedingungen für die Initiierung langfristiger und nachhaltiger Integrationsangebote besonders schwer vermittelbarer arbeitsloser Brandenburger/ -innen schaffen. Die Erfolgskriterien von Integrationsunternehmen in der Verbindung aus marktnaher unternehmerischer Tätigkeit, öffentlich subventionierter Beschäftigung und einem inklusiven Förderansatz sollten dabei Eingang in die Brandenburger Modellkonzepte finden. Wichtig für die öffentlich geförderte sozialbetriebliche Beschäftigung sind demnach langfristige Beschäftigung finanziert durch auskömmlichen Nachteilausgleich und Eigenerwirtschaftung, Integrationsförderung on the Job durch fachliche Anleitung und Qualifizierung sowie Integrationsförderung für den Wechsel in nicht subventionierte Arbeit, einschließlich Nachbetreuung. Für den Gesamterfolg sind parallel weitere förderliche Voraussetzungen auf Bundesebene zu schaffen. Eckpunkte für eine Landesstrategie gegenüber dem Bund Gemeinsame Verhandlungen mit anderen Bundesländern zur Erhöhung der Bundesmittel zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Zukünftige Festlegung des arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsbudgets auf der Grundlage von Bedarfsermittlungen: Die notwendige Höhe der Eingliederungsbudgets muss transparent, sach- und realitätsgerecht ermittelt werden. Aus der Landesstrategie erschließen sich transparent Vorhaben, Volumen und Adressaten. Die SGB II Reform schafft rechtliche Grundlagen für soziale Beschäftigungsunternehmen. Diese brauchen eine gesetzliche Grundlage für die von ihnen erbrachten Leistungen. Darin können u.a. Investitionsförderung und steuerliche Bewertung geregelt werden; die Umsetzung des Passiv-Aktiv-Transfers; eine sozialversicherungspflichtige öffentlich geförderte Beschäftigung am Markt, die ohne die Einschränkungen durch Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität gestaltet wird; den Wegfall von Wartezeiten bei Inanspruchnahme von öffentlich geförderter Beschäftigung innerhalb bestimmter Rahmenfristen: den Zugang zu den Fördermöglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik für alle Erwerbslosen unabhängig von ihrer Rechtskreiszugehörigkeit. Seite 4 von 5

5 Weitere Erfolgsfaktoren für die Integration von Langzeitarbeitslosen sind: Verbesserung des Zusammenwirkens von JobCentern und Arbeitsmarktdienstleistern bezüglich ihrer Funktionen, Aufgaben und Schnittstellen Offensive Kommunikation und Planung der regionalen Arbeitsmarktkonzepte unter Einbeziehung der relevanten Akteure vor Ort nach qualitativ gesicherten Prozessstandards Bei der Gestaltung und Realisierung einer neuen Beschäftigungsinitiative des Landes Brandenburg zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und zur Umsetzung des BMAS Konzeptes Chancen eröffnen soziale Teilhabe sichern bringen die LIGA Brandenburg und der BLV ABS gerne ihre Expertise und Unterstützungsstrukturen ein. Potsdam, den 09. März 2015 Seite 5 von 5

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