Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten WS 2016/17 Kurt Reindl
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1 Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten WS 2016/17 Kurt Reindl 1
2 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Rechtliche Grundlagen 3. UE Persönlicher Geltungsbereich 4. UE Sachlicher Geltungsbereich 5. UE Ausnahmen vom Vergaberecht 6. UE Überblick über die Verfahrensarten 7. UE Ablauf des Vergabeverfahrens I 8. UE Ablauf des Vergabeverfahrens II 9. UE Ablauf des Vergabeverfahrens III 10. UE Rechtsschutz I 11. UE Rechtsschutz II 2
3 Fallbeispiel Die Bruckner Festspiele GmbH (BFG) benötigt für ein Sommernachtskonzert Programmhefte, Eintrittskarten und sonstigen Druckerzeugnisse. Welche Verfahrensart darf sie wählen, a. wenn der geschätzte Auftragswert EUR beträgt b. wenn der geschätzte Auftragswert EUR beträgt? 3
4 Typenzwang ( 25 BVergG für klassischen Bereich, 192 BVergG für Sektorenbereich) Offenes Verfahren (mit vorheriger Bekanntmachung) Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung ohne vorherige Bekanntmachung Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ohne vorherige Bekanntmachung Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (eingeführt durch BGBl I 2012/10) ohne vorherige Bekanntmachung 4
5 Rahmenvereinbarung dynamisches Beschaffungssystems wettbewerblicher Dialog EBRV 1171 BlgNR 22. GP 109: Im Sektorenbereich gibt es keinen wettbewerblichen Dialog. Dieser ist in der RL 2004/17/EG deshalb nicht vorgesehen, weil Sektorenauftraggeber ohnehin jederzeit das Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb wählen können und eine Sonderregelung für besonders komplexe Aufträge von der Kommission daher als nicht erforderlich erachtet wurde. 5
6 Ein- und mehrstufige Vergabeverfahren Einstufiges Vergabeverfahren: zb Offenes Verfahren Ausschreibung/Angebot/Zuschlag Zweistufiges Vergabeverfahren: zb Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Aufforderung zur Teilnahme/Auswahl Bewerber Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Angebot/Zuschlag Dreistufiges Vergabeverfahren: zb Wettbewerblicher Dialog Aufforderung zur Teilnahme/Auswahl Bewerber Dialogphase Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Angebot/Zuschlag 6
7 OSB Verfahrensarten Einstufiges Vergabeverfahren USB Ausschreibung/Angebot/Zuschlag Aufforderung zur Stellung eines Angebots = Ausschreibung Angebotsöffnung Eignungsprüfung des Bieters und inhaltliche Prüfung des Angebots Zuschlagsentscheidung (Absichtserklärung) Zuschlagserteilung = Zuschlag (Vertragsschluss) Beispiele: Offenes Verfahren Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe 7
8 Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden. Nur in Ausnahmefällen zulässig: 28 Abs 2, 29 Abs 2 und 30 Abs 2 BVergG Sonderfall: Verhandlungsverfahren mit einem Unternehmer: OSB USB aus technischen Gründen ( 29 Abs 2 Z 2 Fall 1 BVergG - Lieferauftrag) Leistungen, die Gegenstand des Auftrages sind, müssen eine technische Besonderheit aufweisen auf Grund dieser technischen Besonderheit muss es unbedingt erforderlich sein, den Auftrag an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben, d.h. nur dieses Unternehmen ist in der Lage diese Leistungen zu erbringen (EBRV 1171 BlgNR 22. GP, 46 mit Verweis auf EuGH Rs C-57/94, C-385/02, C-394/02) 8
9 OSB Verfahrensarten USB auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten ( 29 Abs 2 Z 2 Fall 3 BVergG - Lieferauftrag) bestimmter Unternehmer besitzt das ausschließliche Verfügungs- oder Nutzungsrecht (Patentrechte; Urheberrechte an Software) Dritter kann Lizenz zur Nutzung dieses ausschließlichen Rechts nicht in angemessener Weise erlangen Beispiel Arzneimittel: Es genügt nicht, dass diese durch Ausschließlichkeitsrechte geschützt sind. Es ist auch erforderlich, dass sie nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden können. Diese Voraussetzungen liegen nach dem EuGH nur bei denjenigen Arzneimitteln und Arzneispezialitäten vor, für die es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt. (EBRV 1171 BlgNR 22. GP, 46 mit Verweis auf EuGH Rs C-328/92) 9
10 USB Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung Beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Nur im USB zulässig unterhalb bestimmter Sub-Schwellenwerte: 37 BVergG Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (USB) Beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wird eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden. Wenn nicht die Voraussetzungen gem 28 Abs 2, 29 Abs 2 und 30 Abs 2 BVergG (siehe oben) vorliegen, dann nur im USB zulässig unterhalb bestimmter Sub- Schwellenwerte bzw. unter bestimmten Bedingungen zulässig: 38 Abs 2 BVergG 10
11 USB Direktvergabe (ohne vorherige Bekanntmachung) Bei der Direktvergabe wird eine Leistung, gegebenenfalls nach Einholung von Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften von einem oder mehreren Unternehmern, formfrei unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen. Nur im USB zulässig und unterhalb bestimmter Sub-Schwellenwerte ( 41 BVergG): Klassischer Bereich ( 41 Abs 2 BVergG ivm 1 Z 1 und 2 Schwellenwerteverordnung 2012): Euro bis bzw Euro ab Sektorenbereich ( 201 Abs 2 BVergG ivm 1 Z 3 und 2 Schwellenwerteverordnung 2012): Euro bis bzw Euro ab
12 Zweistufiges Vergabeverfahren Erste Stufe (Teilnahmewettbewerb): Aufforderung zur Teilnahme Prüfung der Eignung der Bewerber Auswahl der Bewerber Zweite Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe Angebotsöffnung inhaltliche Prüfung des Angebots Zuschlagsentscheidung (Absichtserklärung) Aufforderung zur Teilnahme/Auswahl Bewerber Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Angebot/Zuschlag Zuschlagserteilung = Zuschlag (Vertragsschluss) 12
13 OSB USB Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden. Nur in Ausnahmefällen zulässig bzw. vorgesehen: 28 Abs 1, 29 Abs 1 und 30 Abs 1 BVergG 13
14 USB Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (USB) Beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden. Im USB ohne weitere Bedingungen zulässig für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 38 Abs 1 Satz 1 BVergG Für Bauaufträge nur unterhalb bestimmter Sub-Schwellenwerte zulässig: 38 Abs 1 Satz 2 BVergG Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung Bei der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung wird, nachdem einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmern die beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrages bekannt gemacht wurde, und nach Einholung von einem oder mehreren Angeboten, eine Leistung formfrei von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen. Nur im USB zulässig und unterhalb bestimmter Sub-Schwellenwerte: 41a BVergG 14
15 Dreistufiges Vergabeverfahren Wettbewerblicher Dialog ( 159 ff) Erste Stufe: Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) Zweite Stufe: Dialogphase Dritte Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe Angebotsöffnung inhaltliche Prüfung des Angebots Aufforderung zur Teilnahme/Auswahl Bewerber Zuschlagsentscheidung (Absichtserklärung) Zuschlagserteilung = Zuschlag (Vertragsschluss) Dialogphase Aufforderung zur Angebotsabgabe/ Angebot/Zuschlag 15
16 Besonderheit: Rahmenvereinbarung ( 150 bis 152 BVergG) Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmern, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genommene Menge. Auf Grund einer Rahmenvereinbarung wird nach Abgabe von Angeboten eine Leistung von einer Partei der Rahmenvereinbarung mit oder ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb bezogen. Öffentliche Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung [oder eines Verhandlungsverfahrens] ohne Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde. Ausschreibung/Angebot/Abschluss RV Aufforderung zur Teilnahme/Auswahl Bewerber Ausschreibung/ Angebot/Abschluss RV Leistung unmittelbar auf Basis der Bedingungen der RV (Zuschlag) oder nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Angebot/Zuschlag) Leistung unmittelbar auf Basis der Bedingungen der RV (Zuschlag) oder nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Angebot/Zuschlag) 16
17 Vergabeverfahren endet nicht mit Zuschlag sondern mit Abschluss der Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung wird abgeschlossen mit einem Unternehmer oder mit mehreren Unternehmern Lieferungen/Dienstleistungen erfolgen auf Basis der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ohne erneutem Aufruf zum Wettbewerb oder mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb 17
18 Besonderheit: Dynamisches Beschaffungssystem 25 Abs 8 BVergG: Ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein vollelektronisches Verfahren für die Beschaffung von Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des Auftraggebers genügen. Bei einem dynamischen Beschaffungssystem wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert und alle geeigneten Unternehmer, die zulässige Erklärungen zur Leistungserbringung abgegeben haben, werden zur Teilnahme am System zugelassen. Bei einem dynamischen Beschaffungssystem wird die Leistung nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem Teilnehmer am dynamischen Beschaffungssystem bezogen. Aufforderung zur Teilnahme/Zulassung zum System Aufforderung zur Angebotsabgabe/Angebo t/zuschlag 18
19 Die Wahl der Verfahrensart ist unter anderem abhängig vom geschätzten Auftragswert Beschaffung im Oberschwellenbereich (OSB), im Unterschwellenbereich (USB) oder unter noch niedrigeren Schwellenwerten (Subschwellen) vom Gegenstand des Verfahrens Vergebe eines Bauauftrags, Lieferauftrags, Dienstleistungsauftrags oder eines Baukonzessionsvertrags oder Dienstleistungskonzessionsvertrags von der Person des Auftraggebers klassischer öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber 19
20 Wettbewerbe ( 26 BVergG) Ideenwettbewerbe oder Realisierungswettbewerbe offene, nicht offene oder geladene Wettbewerbe 20
21 Verfahrensarten und Wettbewerbe im klassischen Bereich 21
22 Verfahrensarten und Wettbewerbe im Sektorenbereich 22
23 Beispiel: Beschaffung von Programmheften Zahlreiche europaweite Bekanntmachungen betreffend Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (CPV-Code ) ted.europa.eu Archive (auch jene, wo Frist bereits abgelaufen) CPV-Code: (siehe VO 2002/2195/EG) Volltext: Programmheft* Quelle: Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, zu finden unter 23
24 Beispiel: Beschaffung einer Ultraschallanlage zb Deutschland-München: Faltblätter 2015/S
25 Beispiel: Beschaffung einer Orgel Zahlreiche europaweite Bekanntmachungen betreffend Orgeln Ca. 158 europaweite Bekanntmachungen (darunter allerdings auch bloße Vorinformationen und Bekanntmachungen über vergebene Aufträge) im Zusammenhang mit Beschaffungen von Orgeln seit dem Jahr 2006 *) : darunter vor allem Lieferaufträge, aber auch Bauaufträge und Dienstleistungsaufträge vor allem im offenen Verfahren, aber auch im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im beschleunigten nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Wettbewerblichen Dialog, im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung *) Quelle: Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, zu finden unter 25
26 Beispiel: Beschaffung einer Orgel Archive (auch jene, wo Frist bereits abgelaufen) CPV-Code: (siehe VO 2002/2195/EG) Quelle: Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, zu finden unter 26
27 Beispiel: Beschaffung einer Orgel Wahl der Auftrags- und Verfahrensart a. Beschaffung der Orgel als Lieferauftrag? In Österreich hat ein öffentlicher Auftraggeber die Vergabe von Lieferaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 209 TEUR ( 12 Abs 1 Z 3 BVergG; sog Oberschwellenbereich - OSB) in der Regel in einem offenen Verfahren oder in einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung durchzuführen ( 27 BVergG). Das Verhandlungsverfahren ist im OSB nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. ( 29 BVergG) b. Beschaffung der Orgel als Bauauftrag? Im Falle der Qualifikation als Bauauftrag stehen neben den oben genannten Vergabeverfahren weitere Verfahrensarten zur Verfügung: In Frage käme etwa die Kategorie Sonstige Bauinstallation (NACE-Code 45.34), Bautischlerei und -schlosserei (NACE-Code 45.42) oder sonstiger Ausbau a.n.g. (NACE- Code 45.45). Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, und zwar ohne Vorliegen der Voraussetzungen gem 28 Abs 1 BVergG, sofern der geschätzte Auftragswert des betreffenden Bauauftrages unterhalb von 1 Mio Euro liegt (38 Abs 1 BVergG). nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung sofern der geschätzte Auftragswert des betreffenden Bauauftrages unterhalb von 1 Mio EUR (ab : 300 TEUR) liegt ( 37 Z 1 BVergG). 27
28 Änderungen wegen neuer Richtlinien RL 2014/24/EU Erweiterung der Möglichkeiten des Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im OSB (Art 26 Abs 4) Im Hinblick auf Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung bleibt es bei den strengen Anforderungen (Art 32) siehe aber in Art 32 und in ErwG 50 die Präzisierungen 28
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