Regierungsvorlage der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XV. GP. Bundesgesetz vom XXXXX, mit dem

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1 1046 der Beilagen XV. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz vom XXXXX, mit dem das Bundesgesetz über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprufung geändert wird Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel I, Das Bundesgesetz über die V orbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 603/1976, wird wie folgt geändert: 1. 1 hat zu lauten:,,, 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann im Einverqehmen mit dem Bundes minister für Unterricht und Kunst in den Stu-. dienjahren 1977/78 bis 1984/85 an den Universitäten Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes einrichten." 2. 5 Abs. 3 zweiter Satz hat,zu lauten: "Der Prüfungssenat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter." Artikel 11 Mit der V ollziehuhg dieses Bundesgesetzes ist der Bund~sminister für Wissenschaft und Forschung, hinsichtlich des Art. I Z 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst, betraut.

2 2 von der Beilagen XV. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) der Beilagen Problem: Vorblatt Obwohl die ersten Absolventen eines Universitätsstudiums nach Ablegung der Studienberechtigungsprüfung erst 1983 zu erwarten sind, läuft ~er Erprobungszeitraum für die Vorbereitungslehrgänge nach dem geltenden Bundesgesetz BGBI. Nr. 603/197~ mit Ende des Studienjahres 1981/82 aus. Ohne Änderung dieser Gesetzeslage würde ab dem Studienjahr 1982/83 bis zum Wirksamwerden einer Neuregelung der Zulassung von Personen ohne Reifeprüfung zu ordentlichen Studien wiederum ausschließlich die Berufsreifeprüfung zur Verfügung stehen; Problemlösung : Verlängerung der Erprobungsfrist für Vorbereitungslehrgänge um drei Studienjahre. Kosten:,. Die Kosten von durchschnittlich rund S je Vorbereitungslehrgang können im Rahmen der bisher für die Vorbereitungslehrgänge zur Verfügung stehenden Kredite bedeckt werden.

3 1046 der Beilagen XV. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 3 von der Beilagen 3 Erläuterungen Zweck des Bundesgesetus über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBI. Nr. 603/1976, ist es, neben der Berufsreifeprüfung ein alternatives Modell der Erlangung einer studienrichtungsspezifischen Hochschulreife zu erproben. Die ersten Absolventen der Studienberechtigungsprüfung sind 1979/80 an die Universitäten gekommen. Sie werden also ihr Studium - je nach gewählter Studienrichtung - frühestens zu Ende des Studienjahres 1982/83 oder im Lauf des Studienjahres 1983/84 abschließen. Zu diesem Zeitpunkt werden demnach erste Aussagen über die Bewährung der Studienberechtigungsprüfung im Vergleich zur Berufsreifeprüfung möglich sein. Studierende aus den Vorbereitungslehrgängen ab dem Studienjahr 1979/80 können dann zumindest den ersten Studienabschnitt abgeschlossen haben. Erste Erfahrungen zeigen, daß je nach Wissenschaftsbereich die Notwendigkeit von Vorbereitungslehrgängen unterschiedlich stark gegeben ist. Besonders bei der Vorbereitung auf naturwissenschaftliche oder technische Studienrichtungen haben sich die Lehrgänge als sehr förderlich erwiesen. In manchen Fällen ist jedoch die Konstruktion der Berufsreifccprüfung wegen der größeren Flexibilität vorzuziehen (vgl. Hochschulbericht 1981, Abschnitt 8.3). Aus diesen Gründen scheint es nicht nur geboten, für eine Neuregelung der fachbezogenen Studienberechtigung den Studienerfolg der ersten Absolventen von Vorbereitungslehrgängen noch genauer zu beobachten, sondern auch den Versuchszeitraum der Vorbereitungslehrgänge um drei Studienjahre zu erstrecken, um in Studienrichtungen, in denen dies zweckmäßig erscheint, entsprechend qualifizierten Interessenten einen zusätzlichen Universitätszugang anzubieten. Die Abänderung des zweiten Satzes von 5 Abs. 3 dient der Beseitigung eines redaktionellen Fehlers. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist auf Grund der bisherigen Erfahrungswerte mit Kosten von rund S je Vorbereitungslehrgang zu rechnen. Auf Grund der 15 Vorbereitungslehrgänge der Studienjahre 1978/79 bis 1980/81 wurden bislang rund 200 Studienberechtigungen erworben. Das bisherige Lehrgangsangebot ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich.

4 4 von der Beilagen XV. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) der Beilagen Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung nach Studienjahren, Universitäten und Studienrichtungen Vorbereitungs lehrgang Studienjahr( e) (= VBL) Universität(en) Studienberechtigung für die Studienrichtung(en), Anglistischer VBL Mathematischer VBL Physikalischer und chemischer VBL 1978/ / / /80~1981/ / / / / Rechtswissenschaftlicher 1980/81 VBL Sozial~ und wirtschafts- 1981/82 wissenschaftlicher VBL Univ. für Bildungswissenschaften Klagenfurt Anglistik und Amerikanistik Übersetzer- und Dolmetscherausbildung 1) Kurzstudium für Übersetzer 1) Mathematik Informatik Univ: für Bildungswissenschaften Klagenfurt Technische Univ. Wien 2) Technische Mathematik Univ. Linz 2) Datentechnik (Kurzstudium) Versicherungsmathematik (Kurzstudium) Technische Univ. Wien 2) Physik Astronomie Univ. Linz 2) Chemie (ohne Biochemie und Lehramt Chemie) Technische Physik Technische Chemie Wirtschaftsingenieurwesen -- Technisch~ Chemie (Studienversuch) Univ. Innsbruck Rechtswissenschaften Univ. Linz Soziologie ~ Sozialwirtschaft Sozial- und Wirtschaftsstatistik Volkswirtschaft Betriebswirtsch'aft Handelswissenschaft Wirtschaftspädagogik Sportwissenschaften und Leibeserziehung Sportwissenschaftlicher 1978/79 Univ. Wien VBL Technischer VBL 1980/ /82, Technische Univ. Wien Bauingenieurwesen Wirtschaftsingenieurwesen -- Bauwesen Architektur Theologischer VBL, 1978/ /80 Univ. Wien 1980/ /82 Univ. Graz Raumplanung und Raumordnung Maschinenbau Wirtschaftsingenieurwesen -- Maschinenbau Elektrotechnik Verfahrenstechnik Vermessungswesen Fachtheologie (kath.) Selbständige Religionspädagogik (kath.) Kombinierte Religionspädagogik (kath.) 1) Mit Englisch als' erster Fremdsprache. 2) Im Studienjahr 1981/82 wird als Zusammenfassung des mathematischen und des physikalischen und chemischen Vorbereitungslehrganges sowohl an der Technischen Universität Wien als auch an der Universität Linz ein mathematischer und naturwissenschaftlicher Vorbereitungslehrgang angebote-':l' QueUe: Hochschulbericht 1981, Seite 90

5 Gegenüberstellung Geltende Fassung: Neu e Fa s s u n g: 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst in den Studienjahren 1977 /78 bis 1981/82 ai!den Universitäten Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesge:. setzes einrichten. 1. Der Bundesministerfür Wissenschaft und Forschung kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst in den Studienjahren " 1977/78 bis 1984/85 an den Universitäten Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes einrichten. 5 Abs. 3 zweiter Satz: Die Auswahlkommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. 5 Abs. 3 zweiter Satz: Der Prüfungssenat wählt aus seiner Mitte ein(!n Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. I -C> ~ 0"- e.. ("0... t::j:j!:!. ~ ("0 ::l der Beilagen XV. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 5 von 5

Regierungsvorlage. I) O"kl.. "" "g" 0 ogle ; 11. Dem 2 Abs.3,233 wird folgende lit. g angefügt:

Regierungsvorlage. I) Okl..  g 0 ogle ; 11. Dem 2 Abs.3,233 wird folgende lit. g angefügt: 1107 der Beilagen XVII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 6 1107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. G P Nachdruck vom 22. 11. 1989 Regierungsvorlage.

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