Fernabsatz-Informationen zum Kreditkartenvertrag

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1 Fernabsatz-Informationen zum Kreditkartenvertrag Die nachstehende Information gemäß den Fern- Gesetzlich Vertretungsberechtigter des Li- Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und zenzinhabers Kunde Werner Böhnke (Vorstandsvorsitzender) absatzbestimmungen für Finanzdienstleistungen gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Fragen hierzu beantwortet gerne Ihr(e) Kundenbetreuer(in). I. Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank (Hauptstelle) Volksbank Bonn Rhein-Sieg eg Heinemannstraße 15 D Bonn Telefon: 0228/716-0 Telefax: 0228/ info@vobaworld.de Sie können auch Ihre zuständige Filiale ansprechen bzw. anschreiben. Falls Sie die Telefonnummer bzw. Adresse nicht wissen, können Sie diese über die Hauptstelle erfragen. Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank Vorstand: Jürgen Pütz, Volker Klein Hauptgeschäftstätigkeit der Bank ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn im Internet unter: Eintragung (der Hauptniederlassung) im Amtsgericht der Stadt Bonn unter Gen.-Register 312 Umsatzsteueridentifikationsnummer FG 206/5897/0091 Vertragssprache ist deutsch. Die Kommunikation erfolgt in Deutsch. Rechtsordnung und Gerichtsstand Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht. Es gilt der allgemeine Gerichtsstand. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagenversicherung Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten mit der Bank können Sie sich an den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe wenden. Die Verfahrensordnung wird Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Beschwerde richten Sie bitte an folgende Stelle: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Postfach , Berlin Telefon: 0 30 / oder II. Allgemeine Informationen zum Lizenzinhaber und zum Lizenzverhältnis Vertragspartner des Kunden für die Zahlungsfunktion der Kreditkarte(n) ist die WGZ Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, Düsseldorf (Lizenzinhaber). Vertragspartner für die optionale Guthabenverzinsung bei Prepaidkarten ist die Bank, bei der auch die wirtschaftliche Kundenbeziehung und -betreuung liegt (vgl. Nr. 1 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten). Name und Adresse des Lizenzinhabers WGZ Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Ludwig-Erhard-Allee Düsseldorf im Internet unter Hauptgeschäftstätigkeit des Lizenzinhaber ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn im Internet unter: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf unter HRB Umsatzsteueridentifikationsnummer DE Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagenversicherung Der Lizenzinhaber ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen. III. Informationen zum Kreditkartenvertrag Wesentliche Leistungsmerkmale der Kreditkarte(n) sind das bargeldlose Bezahlen und das Abheben von Bargeld am Geldautomaten. Die Akzeptanzstellen sind am Logo der jeweiligen Kreditkartenorganisation zu erkennen (vgl. Nr. 2 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten). Mit der/den Kreditkarte(n) sind darüber hinaus Versicherungs- und/oder Mehrwertleistungen verbunden. Die Leistungen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Produktflyer. Preise Der Jahresbeitrag für die Kreditkarte(n) sowie die Entgelte für besondere Leistungen (vgl. Nr. 9 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten) ergeben sich aus dem beiliegenden aktuellen Preisverzeichnis. Die Änderung von Entgelten etc. während der Laufzeit des Kreditkartenvertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinweis auf vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten Sofern im Rahmen der Führung des Kreditkartenkontos Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an das für ihn zuständige Finanzamt bzw. an seinen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtig ist. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Akzeptanzstelle vom Kunden für die Nutzung seiner Kreditkarte einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag (Surcharge) verlangt. Zahlung und Erfüllung des Vertrages Zahlung der Entgelte Die Zahlung der Jahresgebühr und die Entgelte für besondere Leistungen (vgl. Nr. 9 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten) ergeben sich aus dem aktuellen Preisverzeichnis Ihrer Bank. Der Ausgleich erfolgt über das vom Kunden angegebene laufende Konto. Erfüllung des Vertrages Vom Kunden durch Verwendung der Kreditkarte bzw. deren Daten veranlasste Kartenzahlungen erfüllt der Lizenzinhaber durch Zahlung an die Vertragsunternehmen. Versicherungs- und/oder Mehrwertleistungen zu der/den Kreditkarte(n) werden unter Einschaltung von Erfüllungsgehilfen (Dienstleistern) erbracht. Vertragliche Kündigungsregeln sind in Nr. 14 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten geregelt. Hiernach ergibt sich eine Mindestlaufzeit des Vertrages von drei Monaten. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden sind in den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Daneben gelten die beiliegenden Vertragsbedingungen für Kreditkarten, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. IV. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Information zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Kreditkartenvertrages ab, indem er den ausgefüllten und unterschriebenen Kreditkartenantrag an seine Bank per Post übermittelt und dieser ihr zugeht. Die Annahme des Kartenantrages wird durch die Übersendung der beantragten Karte(n) an den Karteninhaber erklärt. Mit Eingang der Kreditkarte(n) bei dem Kunden kommt der Kreditkartenvertrag zustande. Widerrufsbelehrung für den Kunden Seite 2 von 7 Stand:

2 Produktinformation Angebotene Kreditkartenprodukte für Privatkunden Standardleistungen: Alle Kartenprodukte sind sofern nicht anders angegeben mit den nachfolgenden Standardleistungen ausgestattet: Sicherheitspaket Um Ihre Kreditkarte ist nachfolgendes Sicherheitspaket geschnürt: Check online: Im Internet- oder Online-Banking haben Sie jederzeit und überall einen Überblick über die getätigten Umsätze und den Saldo Ihrer Kreditkarte. So haben Sie alles im Blick und sind stets gut informiert. EMV-Chip: Der integrierte Chip bietet Ihnen höchsten Schutz gegen Missbrauch und Fälschung der Kartendaten. 24-Stunden-Sperr-Service: Sollte Ihre Kreditkarte einmal verloren gehen oder gestohlen werden, steht Ihnen rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr der Sperr-Service unter der Rufnummer +49 (0) * zur Verfügung: einfach und unbürokratisch. * 0,14 / Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, bei Anruf aus dem Mobilfunknetz können höhere Kosten entstehen Nullhaftung im Schadensfall: Mit Ihrer Kreditkarte sind Sie immer auf der sicheren Seite: Bei missbräuchlichem Einsatz durch Dritte haften Sie im Regelfall nicht für entstandene Schäden (Ausnahme: Schäden infolge einer vom Karteninhaber zu vertretenden grob schuldhaften Verletzung eigener Sorgfaltspflichten bzw. unsachgemäßen oder missbräuchlichen Verwendung von Berechtigungsmerkmalen (z. B. PIN)). Notfallservice: Bei Verlust der Kreditkarte erhalten Sie mit den Services Emergency Card und E- mergency Cash schnelle Hilfe: Bargeld auf Wunsch und eine Ersatzkarte innerhalb kürzester Zeit. Die Leistungen des Notfallservices stehen leider nicht für das Produkt PrepaidCard Generation2Go zur Verfügung. Kartenprodukte: GoldCard (Visa oder MasterCard) / VR-GoldKombi (Golddoppel) Neben der unter Ziffer III der Fernabsatz-Information beschriebenen Zahlungsfunktion und den in dieser Produktinformation genannten Standardleistungen sind mit der GoldCard / dem VR-GoldKombi nachfolgende wesentliche Leistungen verbunden: Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Taunusstr. 1, Wiesbaden gilt für die ersten 45 Tage einer vorübergehenden Auslandsreise. Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, Wiesbaden ist abhängig vom Karteneinsatz und umfasst den Versicherungsschutz bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagen und während des Aufenthaltes auf dem Hotelgelände. Seite 3 von 7 Stand: 01/2009

3 Gegenstand der Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, Wiesbaden sind z.b. Beistandsleistungen auf Auslandsreisen oder die Übernahme von Rücktransportkosten in Notfällen. Im Rahmen der Auslands-Schutzbrief-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, Wiesbaden erfolgt eine Kostenübernahme bei Panne oder Unfall der vom Karteninhaber benutzten Fahrzeuge im Ausland. Im Rahmen der Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs- Aktiengesellschaft, Hamburg erfolgt bei Nichtantritt oder Abbruch einer Reise aus einem von der Versicherung umfassten Grund z. B. die Zahlung einer entsprechenden Entschädigung. Die Postanschrift der KRAVAG lautet: KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, Direktionsbetrieb Frankfurt, Voltastr. 84, Frankfurt. Telefonischer und Online-Reisebuchungsservice mit 7 % Rückvergütung beim Bezahlen mit der Kreditkarte. Der Reisebuchungsservice wird von der Urlaubsplus GmbH, Sonnenweg 4, Eching, bereitgestellt. Die Versicherungsleistungen sind sofern nicht anders angegeben unabhängig vom Karteneinsatz und werden in der mit der Karte versandten Versicherungsinformation detailliert beschrieben. ClassicCard (Visa oder MasterCard) Die Karte verfügt über die unter Ziffer III der Fernabsatzinformation beschriebene Zahlungsfunktion und die in dieser Produktinformation genannten Standardleistungen. PrepaidCard Generation2Go (Visa oder MasterCard) Das Karte verfügt über die unter Ziffer III der Fernabsatzinformation beschriebene Zahlungsfunktion und die in dieser Produktinformation genannten Standardleistungen. Die PrepaidCard wird ausschließlich auf Guthabenbasis ausgegeben. Bei dieser Variante werden die im Laufe eines Monats getätigten Umsätze in der Umsatzaufstellung saldiert. Im Falle eines negativen Saldos 1) wird dieser per Lastschrift eingezogen. 1) Es ist technisch nicht auszuschließen, dass in Fällen, in denen Vertragsunternehmen keine Online-Autorisierung vornehmen müssen oder können, eine über das Guthaben hinausgehende Belastung erfolgen kann. Abrechnungsart: Charge Die im Laufe eines Monats getätigten Umsätze werden in der Umsatzaufstellung saldiert. Ein etwaiger negativer Saldo wird nach Zugang der entsprechenden Umsatzaufstellung vom definierten Lastschriftkonto eingezogen. Ein etwaiger positiver Saldo (z.b. durch Rückvergütungen entstanden) wird automatisch überwiesen. Seite 4 von 7 Stand: 01/2009

4 Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - Rosenmontag 4.3 Barauszahlung mit Kreditkarte Barauszahlung an eigene Kunden (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 1 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Kreditkarten Ersatzkarte 2 inkl. PIN 20,,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 0,00 EUR - bei Versendung in Europa 0,00 EUR - bei Versendung weltweit 0,00 EUR - bei Versendung per Kurier 30,00 EUR Auslandseinsatz 3 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 4 und der EWR-Staaten 5 1 % vom Umsatz 1 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 3 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 5 von 7 Stand:

5 Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden nach Aufwand - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden nach Aufwand - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 6 0,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 7 0,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 8 0,00 EUR - Nachforschungsaufträge 9 pro Auftrag 10,00 EUR - R-Gespräche, Telefaxe, Fernschreiben u.a. nach Aufwand ClassicCard (MasterCard oder Visa) In Abhängigkeit vom Jahresumsatz pro Karte erfolgt eine Rückerstattung des Kartenpreises: 1.000,00 bis 1.999,99 = Erstattung 2, ,00 bis 2.999,99 = Erstattung 7, ,00 bis 3.999,99 = Erstattung 12,00 ab 4.000,00 = Erstattung 22,00 22,00 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) In Abhängigkeit vom Jahresumsatz pro Karte erfolgt eine Rückerstattung des Kartenpreises: 1.000,00 bis 2.499,99 = Erstattung 12, ,00 bis 4.999,99 = Erstattung 22, ,00 bis 6.999,99 = Erstattung 46, ,00 bis 8.999,99 = Erstattung 56,00 ab 9.000,00 = Erstattung 71,50 71,50 EUR Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen) In Abhängigkeit vom Jahresumsatz pro Karte erfolgt eine Rückerstattung des Kartenpreises: 1.000,00 bis 2.499,99 = Erstattung 20, ,00 bis 4.999,99 = Erstattung 30, ,00 bis 6.999,99 = Erstattung 54, ,00 bis 8.999,99 = Erstattung 64, ,00 bis ,99 = Erstattung 79,50 ab ,00 = Erstattung 110,00 110,00 EUR PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa) für junge Kunden bis 17 Jahre pro Jahr 20,00 EUR für Erwachsene ab 18 Jahre pro Jahr 30,00 EUR BusinessCard (MasterCard oder Visa) 22,00 EUR 6 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 7 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 8 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 9 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 6 von 7 Stand:

6 4.4.4 Kartensperre Kartensperre auf Veranlassung des Kunden 0,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. drei Geschäftstage, ab dem max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. Seite 7 von 7 Stand:

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