ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR EEX INFO-PRODUKTE

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1 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR EEX INFO-PRODUKTE PRÄAMBEL Die vorliegenden Bedingungen und Konditionen gelten ab dem für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden und ab diesem Zeitpunkt bestellten Info-Produkte Abonnements. Die European Energy Exchange ( EEX ) ist ein von der EEX AG betriebener Handelsplatz mit Sitz in Leipzig. Die EPEX SPOT ist ein von der EPEX SPOT SE betriebener Handelsplatz mit Sitz in Paris. Die Powernext ( PWX ) ist ein von der Powernext SA betriebener Handelsplatz mit Sitz in Paris. Die ClearTrade Exchange ( CLTX ) ist ein von der Cleartrade Exchange Pte Ltd. betriebener Handelsplatz mit Sitz in Singapur. Die EEX AG, EPEX SPOT SE, Powernext SA und Cleartrade Exchange Pte Ltd. werden im Folgenden gemeinschaftlich als die Trägergesellschaften bezeichnet. Die EEX, die EPEX SPOT, die Powernext SA und die Cleartrade Exchange Pte Ltd. werden im Folgenden gemeinschaftlich als die Börsen bezeichnet. Die European Commodity Clearing ( ECC ) mit Sitz in Leipzig ist eine Tochtergesellschaft der EEX AG, die ein Clearinghaus für Energie und andere Produkte betreibt. Die Börsen veröffentlichen börsentäglich die Preise und Volumen auf ihren Homepages. Zudem hinterlegen die Trägergesellschaften die ermittelten Preise und Volumen zu den handelbaren Produkten in einer internen Datenbank. Diese Informationen werden allen Bestellern der Info-Produkte zur Verfügung gestellt, wobei abhängig vom jeweiligen Info-Produkt unterschiedliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Außerdem besteht auch die Möglichkeit des Bezugs eines individuellen Info-Vendor Pakets sowie eines Uni-Vendor Pakets. Jede Nutzung der zusammengestellten Informationen oder von Teilen dieser ist nur in den Ländern gestattet, in denen eine solche Verwendung die geltenden Gesetze nicht verletzt. 1

2 1. PARTEIEN Diese Vertragsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der European Energy Exchange AG, Augustusplatz 9, Leipzig im Folgenden als EEX AG bezeichnet und dem im System des EEX-Login registrierten Nutzer im Folgenden als Besteller bezeichnet für den Bezug von Info-Produkten, wie sie dem Preisverzeichnis zu entnehmen sind. 2. DEFINITIONEN Im vorliegenden Vertrag tragen die folgenden Begriffe die ihnen zugewiesene Bedeutung: Besteller: Jede Person, die den Vertrag mit der EEX AG geschlossen hat. Delayed Data: Umfassen Handelsdaten für einzelne Trades der verschiedenen Spot- und Terminmärkte, die mit minütiger Verzögerung bereitgestellt werden; jedoch keine End-of-Day Data. End-of-Day Data: Umfassen die Handelsdaten der verschiedenen Spot- und Terminmärkte vom Ende des Handelstages, jedoch keine Delayed Data. Entgelte: Von dem Besteller für den Zugriff auf die gebuchten Info- Produkte gezahltes Entgelt; der Betrag dieser Entgelte wird im Preisverzeichnis angegeben. 2

3 Geistige Eigentumsrechte: Patente, Markenzeichen, Dienstleistungszeichen, Warenzeichen, Firmennamen, Urheberrechte, topographische Rechte, sui generis Rechte an Datenbanken und Musterrechte, unabhängig davon, ob jegliche dieser eingereicht oder eingetragen worden sind, sowie einschließlich jeglicher Beantragungen solcher, Geschäftsgeheimnisse und Vertraulichkeitsrechte, sämtliche Schutzrechte oder Schutzformen eines ähnlichen Charakters oder gleicher Wirkung wie diese, die irgendwo in der Welt bestehen können. Handelsdaten: Die von diesem Vertrag erfassten Handelsdaten sind Volumina und Preise der an den Börsen gehandelten Produkte seit ihrer jeweiligen Einführung, sofern sie nicht Zusatzdaten sind. Info-Produkt: Informationsprodukte, die dem Benutzer elektronischen Zugriff auf Daten für Produkte der an den Börsen errichteten Spot- und Terminmärkte gewähren. Informationsprodukte unterscheiden sich in ihren Rechten und können in Form von Modulen für verschiedene Commodities, als Zusatzdaten, als Transparency Data oder Reports sowie als End-of-Day oder Delayed Data angeboten werden. Informationen: Handelsdaten, Zusatzdaten, Transparency Data und Reports, welche die EEX AG dem Kunden in Form von Info- Produkten zur Verfügung stellt. Marktdaten: Handelsdaten, Zusatzdaten und Reports. Module: Die EEX AG kann die angebotenen Info-Produkte in verschiedene Module aufteilen. Regulatory Indices Sind Indizes, die die EEX AG auf der Basis von regulatorischen Festlegungen dem Kunden in Form von Info-Produkten zur Verfügung stellt. Reports: Sind graphische Darstellungen oder Tabellen in Bezug auf Handelsdaten, Zusatzdaten o d e r Transparency Data. 3

4 Transparenzdaten: Umfassen sämtliche verfügbare Daten fundamentaler Art für die Produktion, Speicherung, Übertragung und den Verbrauch von Strom, Erdgas und LNG. Vertrag: Der vorliegende Vertrag, seine Anhänge, Nachträge und Änderungen. Vertragsbedingungen: Der nachstehend beschriebene Vertrag. Zusatzdaten: Zusatzdaten sind Ergebnisse mathematischer Berechnungen auf der Grundlage von Handels- oder Transparency Data wie z.b. Indizes. 3. GEGENSTAND Der Gegenstand dieses Vertrags ist es, Art, Umfang sowie die Konditionen festzulegen, unter denen der Besteller Zugang zu den von den Trägergesellschaften zur Verfügung gestellten Info-Produkten erhält. 4. VERTRAGSSCHLUSS Der Vertrag kommt durch ein Angebot seitens des Bestellers auf der Homepage der EEX AG und dessen Annahme durch die EEX AG zustande. Das Angebot erfolgt durch eine Bestellung des jeweiligen Info-Produktes auf der Homepage der EEX AG und die Betätigung der Schaltfläche Kostenpflichtig Bestellen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass die EEX AG dieses Angebot annimmt und dem Besteller eine Bestätigung zuschickt. Erfolgt eine solche Bestätigung nicht, gilt der Vertrag gleichwohl als geschlossen, wenn der Besteller die Info- Produkte nutzen kann. Die EEX AG kann das Angebot des Bestellers ablehnen, einer Mitteilung von Gründen bedarf es nicht. Die EEX AG wird das Angebot eines Bestellers in jedem Fall dann ablehnen, wenn es unterlassen wurde, die zwingend erforderlichen Angaben zum Unternehmen des Bestellers oder zum Unternehmen für welches der Besteller tätig ist, zu machen. Trotz Nutzung eines einheitlichen Formulars bei der Bestellung, kommt hinsichtlich eines jeden Info- Produktes und bei SMS-Produkten für jede Mobilfunknummer jeweils ein einzelner Vertrag zustande. 4

5 5. LAUFZEIT DES VERTRAGES, KÜNDIGUNG, RECHTSFOLGEN Die Verträge für alle Info-Produkte mit Ausnahme der Produkte Info-User Historical Data haben jeweils eine Laufzeit bis zum des Jahres des Vertragsschlusses. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, soweit er nicht bis zum des jeweiligen Jahres gekündigt wird. Eine nicht fristgemäß erfolgte Kündigung gilt als Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Die Kündigung aller Info-Produkte mit Ausnahme der Info-User Historical Data Produkte ist ausschließlich mittels einer Kündigung der Bestellung für das betreffende Produkt im persönlichen EEX-Login auf der Homepage der EEX AG möglich. Der Vertrag für die Info-User Historical Data ist befristet auf zwei Monate. Die Laufzeit beginnt an dem der Bestellung folgenden Tag und endet mit dem Ablauf desjenigen Tages der Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem die Bestellung getätigt wurde. Eine ordentliche Kündigung der Info-User Historical Data Produkte ist nicht möglich. Bei dauerhafter Unzustellbarkeit oder Annahmeverweigerung der Info-Produkte oder der darauf gerichteten Kommunikation durch den Kunden ist die EEX AG berechtigt, nach eigenem Ermessen den betroffenen Service einzustellen oder das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Die Einstellung des betroffenen Services aus den vorgenannten Gründen oder die entsprechende Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund stellen keinen Verzicht auf die Forderung, weder als Ganzes noch teilweise, durch EEX dar. EEX behält sich in diesen Fällen ausdrücklich vor, die Forderung und/oder Schadensersatz weiterhin geltend zu machen. Die EEX AG ist im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Besteller berechtigt, den Zugang bis zur vollständigen Begleichung des ausstehenden Betrages zu sperren oder den Vertrag zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sofern die EEX AG das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht der EEX AG ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe des noch offenen Entgelts zu, das bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wäre. Dem Besteller steht es frei den Nachweis zu führen, ob ein Schaden eingetreten ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ausfällt. Die Urheber- und Markenschutzrechte dieser Vereinbarung bleiben bei einer Kündigung in ihrer Gültigkeit unberührt. 6. ENTGELT Die Höhe des Entgeltes für alle Info-Produkte ergibt sich aus dem Preisverzeichnis. Das Entgelt ist pro Jahr im Voraus vor der Freischaltung zu entrichten. Im Jahr des Vertragsschlusses ist das Entgelt ebenfalls im Voraus zu entrichten, wobei der zu zahlende Betrag zeitanteilig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zum des betreffenden Jahres berech- 5

6 net wird. Die Entgelte für die Produkte Info-User Historical Data sind für den Zwei-Monats-Zeitraum im Voraus vor der Freischaltung zu entrichten. Die Freischaltung des jeweiligen Info-Produktes erfolgt spätestens 10 Werktage nach Zahlungseingang. Der fortlaufende Jahresbetrag ist binnen 21 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte in Verzug, wird ihm nach sieben (7) Tagen eine erste Zahlungserinnerung zugesandt. Verbleibt die Zahlungserinnerung zehn (10) Tage fruchtlos, erfolgt eine Mahnung, wobei zuzüglich zu den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr in Höhe von EUR 10,- erhoben wird. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung zehn (10) Tage lang nicht nach, wird eine zweite Mahnung zugesandt, wobei zuzüglich zu den gesetzlichen Verzugszinsen eine weitere Mahngebühr in Höhe von EUR 20,- erhoben wird. Dem Besteller steht es frei den Nachweis zu führen, ob ein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder wesentlich niedriger als die die jeweilige pauschale Mahngebühr ausfällt. Die EEX AG ist im Falle eines Zahlungsverzuges durch den Besteller berechtigt, den Zugang zu den Informationen auszusetzen. 7. PFLICHTEN DES BESTELLERS, TECHNISCHE ANFORDERUNGEN Der Besteller ist für die Pflege und Aktualisierung seiner Stammdaten wie z.b. Rechnungs- und - Adresse selbst verantwortlich. Die Pflege und Aktualisierung seiner Stammdaten hat der Besteller ausschließlich über das entsprechende Menü des EEX-Login vorzunehmen. Schriftliche Änderungsmitteilungen oder s des Bestellers in Bezug auf die Pflege und Aktualisierung seiner Stammdaten erfüllen diese Voraussetzung nicht. Dies gilt auch wenn der Besteller Handelsteilnehmer der EEX ist. Sollte der Besteller dieser Verpflichtung nicht hinreichend nachkommen und ist die Aktualisierung deshalb durch die EEX AG durchzuführen, kann eine Änderungspauschale in Höhe von EUR 10,- je von der EEX AG durchgeführter Änderung berechnet werden. Ist wegen einer Verletzung der vorstehenden Plicht des Bestellers die Zustellung einer Rechnung der EEX AG an den Besteller nicht möglich, kann zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 10,- je unzustellbarer Rechnung berechnet werden. Das Recht der EEX AG einen höheren Schadensersatz als die vorstehenden Pauschalen geltend zu machen, bleibt unbenommen. Dem Besteller steht es frei den Nachweis darüber zu führen, dass der EEX AG entweder ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden wegen einer Verletzung seiner Pflichten hinsichtlich der Pflege und Aktualisierung seiner Stammdaten entstanden ist, als mit den vorstehenden Pauschalen geltend gemacht wird. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung beim EEX-Login angegebenen -Adressen zur Übermittlung sämtlicher Willenserklärungen genutzt werden. Davon ausgenommen sind nur solche Erklärungen, für die das Gesetz eine besondere Form vorsieht. Der Besteller und weiter genannte Kontaktpersonen verpflichten sich in diesem Zusammenhang ihre -Postfächer regel- 6

7 mäßig zu überprüfen. Für Informationen, die elektronisch übertragen werden, hat der Besteller eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass er über die jeweils aktuell erforderlichen technischen Voraussetzungen zum Empfang derselben verfügt. 8. LEISTUNGEN DER EEX AG / DATENÜBERTRAGUNG Die EEX AG verpflichtet sich, dem Besteller die gebuchten Info-Produkte gemäß den Vertragsbedingungen zugänglich zu machen. Die Informationen auf dem gesicherten FTP-Server sind grundsätzlich 24 Stunden täglich verfügbar. Der Benutzer darf maximal vier (4) gleichzeitige Verbindungen aufbauen und auf einzelne Dateien maximal einmal alle 10 Sekunden zugreifen. Der umfassende Zugriff auf die gesamte Ordnerstruktur oder Teilbereiche davon, wie einzelne Pfade oder Ordner, der über den Zugriff auf eine einzelne Datei hinausgeht, ist maximal alle 120 Sekunden erlaubt. Stellt die EEX AG häufigere Zugriffe fest oder wirkt sich das Verhalten eines Nutzers negativ auf das Gesamtsystem der EEX AG aus, ist die EEX AG zu einer entsprechenden Beschränkung berechtigt. Die EEX AG behält sich vor, die Informationsübertragung aus technischen Gründen kurzzeitig zu unterbrechen. Die jeweiligen tagesaktuellen Informationen werden nach der E r m i t t l u n g der Marktergebnisse auf dem gesicherten FTP-Server der EEX AG zur Verfügung gestellt. Die EEX AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden. Die EEX AG haftet nicht für Übertragungs- und/oder Empfangsverzögerungen oder -ausfälle. Im Fall von Reports jeglicher Art werden die jeweiligen Informationen nach Berechnung der Marktresultate oder der Zusammenstellung von zugelieferten Daten über Drittanbieter versandt. Die EEX AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die jeweiligen tagesaktuellen Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt versandt werden. Unter Umständen kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übertragung der Informationen kommen. Die EEX AG haftet nicht für Übertragungs- und/oder Empfangsverzögerungen oder -ausfälle. Die EEX AG wird die Informationen für alle Besteller des jeweiligen Abonnements in gleicher Quantität sowie Qualität (bezogen auf Stetigkeit, Genauigkeit und Umfang) verfügbar machen. Die EEX AG behält sich das Recht vor, den inhaltlichen Umfang und das Format der auf dem gesicherten FTP-Server zur Verfügung gestellten Daten sowie den inhaltlichen Umfang der verfügbaren Daten und Analysen für Reports jeglicher Art zu ändern, wenn der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Dies gilt insbesondere bei Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten, bei der Einführung neuer Info-Produkte und Berechnungen (wie z.b. Indizes). 7

8 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Die EEX AG übernimmt keine Gewähr für die Exaktheit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Informationen in den Info-Produkten, Reports und dem SMS-Service. Die EEX AG garantiert nicht, dass die Daten unterbrechungsfrei und mit vollständiger Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Die in diesen Produkten enthaltenen Angaben und Mitteilungen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung dar. Keine der in diesen enthaltenen Informationen begründet ein Angebot zum Verkauf oder die Werbung von Angeboten zum Kauf von Produkten, die an den Börsen gehandelt werden, seien es Produkte am Spotmarkt oder Terminmarktprodukte wie z.b. Optionen oder Futures. Insoweit dies rechtlich zulässig ist, übernimmt die EEX AG keine Haftung für Schäden, es sei denn, dass diese durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der EEX AG eingetreten sind. Die EEX AG haftet nicht für Übertragungsfehler oder -ausfälle, die auf mangelnde technische Voraussetzungen des Bestellers zurückzuführen sind. 10. URHEBERRECHTE Das Urheberrecht und das Recht am geistigen Eigentum an den vertragsgegenständlichen Daten der EEX liegen bei der EEX AG. Das Urheberrecht und das Recht am geistigen Eigentum an den vertragsgegenständlichen Daten der EPEX SPOT SE liegen bei der EPEX SPOT SE. Das Urheberrecht und das Recht am geistigen Eigentum an den vertragsgegenständlichen Daten der Powernext SA liegen bei der Powernext SA. Das Urheberrecht und das Recht am geistigen Eigentum an den vertragsgegenständlichen Daten der Cleartrade Exchange Pte Ltd. liegen bei der Cleartrade Exchange Pte Ltd. EPEX SPOT SE, Powernext SA und Cleartrade Exchange Pte Ltd. haben EEX AG ermächtigt, im Rahmen dieser Vereinbarung über Rechte der EPEX SPOT SE, Powernext SA und Cleartrade Exchange Pte Ltd. zu verfügen. Die Zusammenstellung der Daten als solche ist geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk im Sinne des 4 Abs. 2 und 87a Abs. 1 UrhG. Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Positionen jedweder Art sowie Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung verbleiben im jeweiligen Eigentum der Trägergesellschaften. An den überlassenen Daten wird nur insoweit ein Nutzungsrecht eingeräumt, wie dies in den besonderen Regelungen für die einzelnen Info-Produkte bestimmt ist. Die vorliegenden Vertragsbedingungen umfassen keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an den Besteller. 8

9 11. ANPASSUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN, LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN UND PREISE Änderungen der AVB, Änderungen der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen werden dem Besteller mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder auf elektronischem Kommunikationsweg mitgeteilt. Dem Besteller steht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, soweit er durch diese Änderungen betroffen ist. Kündigt der Besteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung über seinen EEX-Login, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Besteller wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. 12. UMFANG DER INFO-PRODUKTE Die EEX AG bietet die Möglichkeit, Handelsdaten wie Preise und Volumina zu den an den Börsen gehandelten Produkten, Transparency Data, Reports und RSS-Feeds verschiedener Art sowie Zusatzdaten wie Indizes zu beziehen. Die EEX AG bietet dazu das Info-Media-, Info-User- und SMS-User-Paket mit verschiedenen Modulen wie Power, Natural Gas, Environmental bzw. Emission Rights, Coal & Oil, Freight, Metals und Agriculture sowie die Regulatory Indices an. Die Info-Media- und Info-User Pakete unterscheiden sich in ihren Nutzungsrechten. Die SMS-User, die RSS-Feeds und die Regulatory Indices sind ausschließlich dem Info-User zuzuordnen. Die Leistungen für die Info-User Pakete unterscheiden sich in Transparency Data, historische und aktuelle Marktdaten sowie End-of-Day und Delayed Data. Die Transparency Data umfassen sowohl historische als auch aktuelle Daten. Die Daten werden zum Herunterladen bereitgestellt und umfassen in Abhängigkeit des gewählten Moduls: Zugriff auf den gesicherten FTP-Server und Nutzungsrecht der dort gespeicherten Daten entsprechend der Regelungen für das jeweilige Paket und der auf der Website der EEX verfügbaren Transparenzdatenspezifikation. Die aktuellen Marktdaten ( Current Data ), die sowohl als End-of-Day als auch Delayed Data erhältlich sind, umfassen das laufende Jahr sowie das vorherige Jahr. Die aktuellen Daten werden börsentäglich zum Herunterladen bereitgestellt und umfassen in Abhängigkeit des gewählten Moduls: Zugriff auf den gesicherten FTP-Server und Nutzungsrecht der dort gespeicherten Daten entsprechend der Regelungen für das jeweilige Paket und der auf der Website der EEX verfügbaren Marktdatenspezifikation. 9

10 Die historischen Marktdaten ( Historical Data ), die sowohl als End-of-Day als auch Delayed Data erhältlich sind, umfassen den Zeitraum seit Beginn der Datenaufzeichnung bis einschließlich des vorherigen Jahres. Die historischen Daten werden über einen Zeitraum von 2 Monaten ab Vertragsschluss zum Herunterladen bereitgestellt und umfassen in Abhängigkeit des gewählten Modules: Zugriff auf den gesicherten FTP-Server und Nutzungsrecht der dort gespeicherten Daten entsprechend der Regelungen für das jeweilige Paket und der auf der Website der EEX verfügbaren Marktdatenspezifikation. Die Leistungen für die SMS-User umfassen in Abhängigkeit des gewählten Moduls: Versand einer SMS an eine Mobilfunknummer und Nutzungsrecht der darin enthaltenen Daten entsprechend der Regelungen für SMS-User. Gegenwärtig werden dort börsentäglich insbesondere Handelsdaten aus dem Spot- und Terminmarkt bereitgestellt (Produktdetails). Die Regulatorischen Indizes ( Regulatory Indices ) umfassen sowohl historische als auch aktuelle Daten. Die Daten werden zum Herunterladen bereitgestellt und umfassen in Abhängigkeit des gewählten Moduls: Zugriff auf den gesicherten FTP-Server und Nutzungsrecht der dort gespeicherten Daten entsprechend der Regelungen für das jeweilige Paket: Indizes auf Basis regulatorischer Festlegungen für das Modul Power Indizes auf Basis regulatorischer Festlegungen für das Modul Natural Gas. Die Leistungen für die RSS-Feeds umfassen in Abhängigkeit des gewählten Moduls: Zugriff auf den REMIT RSS-Feed und Nutzungsrecht der dort enthaltenen Daten entsprechend der Regelungen für das jeweilige Modul: Informationen zu geplanten und ungeplanten Nichtbeanspruchbarkeiten von Produktions-, Speicher- und Verbrauchseinheiten für das Modul Power je Land Informationen zu geplanten und ungeplanten Nichtbeanspruchbarkeiten von Produktions -, Speicher- und Verbrauchseinheiten für das Modul Natural Gas je Land. Informationen, die sich nicht oder nicht ausschließlich auf Handelsaktivitäten an den Börsen und Clearingaktivitäten an der ECC beziehen, werden von diesen Vertragsbedingungen nicht erfasst. 13. INFO-MEDIA NUTZUNGSRECHTE Für die Dauer dieser Vereinbarung ist der Besteller des Produkts berechtigt, die verfügbaren Informationen in beliebiger Form und auf beliebigem Weg allerdings ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen, zu speichern und zu verarbeiten. Es besteht zu keiner Zeit ein Recht zum Weiterverkauf der zur Verfügung gestellten Informationen. Die Daten dürfen nur zur unentgeltlichen Anzeige wie beispielsweise auf Home- 10

11 pages verwendet werden. Die Anzeige darf keinen kommerziellen Zweck verfolgen und hat kostenlos und frei zugänglich zu sein. Die Datennutzung darf sich nicht auf eine geschlossene Benutzergruppe beschränken. Jegliche Verbreitung und Veröffentlichung der Daten darf nur im Einklang mit den geistigen Eigentumsrechten der EEX AG und unter Angabe der Quelle erfolgen. Das Recht zur Nutzung der Informationen ist nicht übertragbar. Der Info-Media ist nicht mehr bestellbar. Die beschriebenen Regelungen für das Info-Media Produkt in diesen AVB gelten ausschließlich für bestehende Verträge. EEX hat das Recht mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum jeweiligen Jahresende (31.12.) bestehende Verträge über INFO-MEDIA-Produkte mit Wirkung zum des jeweiligen Jahres jederzeit zu kündigen. 14. INFO-USER NUTZUNGSRECHTE Die EEX AG gewährt dem Besteller des Info-User Produktes das Recht, die verfügbaren Informationen in beliebiger Form und auf beliebigem Weg allerdings ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Verbreitung, Veröffentlichung und sonstige gewerbliche Nutzung der Daten ist nicht zulässig. Das Recht zur Nutzung der Informationen ist nicht übertragbar. Die SMS-User, die REMIT RSS-Feeds, Reports und die Regulatory Indices sind ausschließlich dem Info-User zuzuordnen. 19. SMS-USER: BESONDERHEITEN BEI MEHREREN MOBILFUNKNUMMERN Der EEX-Login ermöglicht die Anmeldung von bis zu fünf Mobilfunknummern. Für jede Mobilfunknummer kommt ein gesonderter Vertrag zustande. Für diesen Vertrag können die verschiedenen SMS- Produkte gebucht werden; für jede einzelne Mobilfunknummer gilt die Entgeltregelung des Preisverzeichnisses. 20. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / AUFRECHNUNG Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; allein die deutsche Fassung des Textes ist rechtlich bindend. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig, wenn es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Bei Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegen Ansprüche der EEX AG kann der Besteller nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder im 11

12 Rechtsstreit entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Der Besteller darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die EEX AG nur nach schriftlicher Zustimmung durch die EEX AG auf Dritte übertragen. 21. NEBENABREDEN / SALVATORISCHE KLAUSEL Die Rechte und Pflichten des Bestellers hinsichtlich des Vertragsgegenstands richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bestehen nicht. Dieser Vertrag kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung geändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist. 12

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