Studienplan und Prüfungsreglement

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1 Studienplan und Prüfungsreglement Vom. Dezemer 0 zur Erlangung des Bachelor of s im Gesamtereich Sonderpädagogik: Logopädie Der Institutsrat des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiurg gestützt auf das Reglement vom. Juni 005 zur Erlangung des universitären Diploms (Niveau europäischer Bachelor) an der Philosophischen Fakultät; das Reglement vom. April 006 üer die Zulassung an die Universität Freiurg; die Statuten vom 0. Septemer 00 des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiurg; die Statuten vom. Oktoer 009 des Departements für Heil- und Sonderpädagogik; das EDK-Reglement üer die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie vom. Novemer 000 mit den Änderungen vom 8. Oktoer 005 und vom. März 0; die Richtlinien vom. April 009 (Stand am 6. Septemer 0) üer die Evaluationen der Studienleistungen, die Vergae der Punkte und die Validierung der Module an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiurg (Schweiz) eschliesst: I. MERKMALE DES STUDIUMS. Ziel Die Ausildung zum erufsqualifizierenden akademischen Diplom in Logopädie qualifiziert insesondere zur Erkennung und Diagnostik von Sprach- und Kommunikationsstörungen sowie zur Planung, Durchführung und Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am Evaluation von Therapie- und Fördermassnahmen ei Störungen der Kommunikation, der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Schluckens und der Schriftsprache ei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.. is Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zum Studium der Logopädie müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:. Die allgemeinen Zulassungsedingungen zur Universität Freiurg gemäss. 5 des Reglements vom. April 006 üer die Zulassung an die Universität Freiurg;. Die Zulassungsedingungen gemäss. 6 des Reglements üer die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie vom. Novemer 000;. Die esonderen Zulassungsedingungen des Heilpädagogischen Instituts gemäss. 6 der Statuten vom 0. Septemer 00 des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiurg.. Umfang und Dauer Das Studium dauert einschliesslich der Praktika drei Jahre. Es umfasst insgesamt 80, wovon jedes Jahr ungefähr 60 zu erweren sind. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium und wird nicht als erufsegleitendes Studium angeoten. 4 Für die Vergae von n gelten die Richtlinien der Philosophischen Fakultät.. Unterrichtseinheiten Die Ausildung setzt sich aus Unterrichtseinheiten zusammen. Diese haen teils die Form von Vorlesungen, teils von Seminaren, teils von erufspraktischen Kursen, teils von Praktika und teils von schriftlichen Areiten. In der Regel finden Vorlesungen, Seminare und erufspraktische Kurse oder Praktika in den Semestern statt. In einigen Fällen werden sie jedoch auch in Form von Blockkursen zwischen den Semestern angeoten.

2 Eine Liste der Unterrichtseinheiten, zusammengefasst in Module, sowie deren Verteilung auf die drei e efindet sich im Anhang B. 4 Jährlich wird via Internetportal der Philosophischen Fakultät üer die Details der Unterrichtseinheiten informiert.. 4 Praktika Im zweiten und dritten sieht der Studienplan mehrere studienintegrierte Praktika (SIP) vor; diese können während eines Semesters und/oder zwischen den Semestern stattfinden. Im dritten ist das Berufspraktikum von 8 Wochen zu asolvieren und zu estehen. Richtlinien mit den Einzelheiten zu den Praktika puliziert die zuständige Ateilung auf Papier oder via Internet.. 5 Schriftliche Areiten In den Richtlinien zur Erstellung der wissenschaftlichen Hausareiten werden die inhaltlichen und formalen Aspekte zur Erstellung von Seminar- und Bachelorareiten geregelt. Die inhaltlichen und formalen Aspekte des Diagnose- und Therapieerichtes sowie des Fallerichtes werden in Bestimmungen des/der für die Ausildung in Logopädie Verantwortlichen geregelt. Die Vergae der Fragestellung oder die Genehmigung eines eigenen Vorschlages liegt in der Kompetenz des/der für die Ausildung in Logopädie Verantwortlichen. Mit der Bachelorareit wird der Beweis erracht, dass eine eng eingegrenzte Fragestellung selständig wissenschaftlich eareitet werden kann.. 6 Sprachen des Studiums Die Ausildung eschränkt sich auf die logopädischen Aufgaenfelder Erfassung, Diagnostik und Intervention ezogen auf die deutsche Sprache; ein zweisprachiges Studium mit einem Zweisprachigkeitsvermerk im Diplom ist nicht möglich. Ein eschränkter Austausch von Unterrichtseinheiten mit äquivalenten Unterrichtseinheiten des französischsprachigen Studiums Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am in Pédagogie curative clinique et éducation spécialisée ist möglich. Dieser muss durch den Verantwortlichen oder die Verantwortliche für die Ateilung Logopädie genehmigt sein. Der Austausch einer Unterrichtseinheit einhaltet auch die Prüfung in der anderen Sprache.. 7 Einschreiepflicht Die Studierenden sind verpflichtet, sich während des ganzen Diplomstudiums einschliesslich des Berufspraktikums für jedes Semester ei der Dienststelle für Zulassung und Einschreiung der Universität für den Gesamtereich Sonderpädagogik und das Studienprogramm Logopädie einzuschreien.. 8 Adressänderung Adressänderungen (inkl. Telefonnummern) müssen umgehend der Dienststelle für Zulassung und Einschreiung der Universität und nicht dem Heilpädagogischen Institut gemeldet werden. Wenn eine Adressänderung der Universität nicht gemeldet wird, üernimmt das Institut keine Verantwortung für nicht rechtzeitig ankommende Post. II. EXAMINA. 9 Definition Es werden folgende en voneinander unterschieden: ausserhal der Unterrichtseinheiten durchgeführte mündliche oder schriftliche Evaluationen mit Benotung (Notenskala 6); kursintegrierte Evaluationen durch den Dozenten oder die Dozentin mit Benotung (Notenskala 6); kursintegrierte Evaluationen durch den Dozenten oder die Dozentin ohne Benotung, jedoch als estanden oder nicht estanden eurteilt. Im Anhang B ist ersichtlich, welche en jeweils Anwendung finden. Jährlich wird via Internetportal der Philosophischen Fakultät üer die Durchführungsmodalitäten informiert. 4 Die Dozierenden geen zu Beginn der Unterrichtseinheiten den Studierenden ekannt, welche Inhalte Gegenstand der Eva-

3 luationen sind. 5 Das Examen am Ende des ersten Jahres wird durch die diesezüglichen Bestimmungen des Reglements der Philosophischen Fakultät zur Erlangung des universitären Diploms (Niveau europäischer Bachelor) geregelt. Es gilt als estanden, wenn mindestens 0 Punkte in den ersten 4 Semestern validiert worden sind.. 0 Einschreiung in die Unterrichtseinheiten und Examina Der Grundsatz der Einschreiung in die Unterrichtseinheiten und die Examina ist in den Richtlinien der Philosophischen Fakultät geregelt. Für Blockkurse, welche in den ersten 8 Wochen des Semesters stattfinden, muss die Einschreiung in die Unterrichtseinheit und das Examen vor Beginn des Kurses erfolgen, ansonsten ist die Teilnahme an der Unterrichtseinheit und am Examen nicht möglich. Die Annullierung von Einschreiungen in die Unterrichtseinheiten und die Examina ist in den Richtlinien der Philosophischen Fakultät geregelt.. Versuche und Fristen Gemäss Richtlinien der Philosophischen Fakultät kann ein nicht estandenes Examen zweimal wiederholt werden. Ausgenommen davon sind die Praktika und die praktische Prüfung, welche nur einmal wiederholt werden können. Die Fristen für die drei Versuche werden in den Richtlinien der Philosophischen Fakultät festgelegt. Ausgenommen davon sind die von der Studien- und Prüfungskommission der Philosophischen Fakultät ewilligte Aweichung, der Diagnose- und Therapieericht, der Fallericht und die schriftlichen Areiten. Für die von der Studien- und Prüfungskommission der Philosophischen Fakultät ewilligte Aweichung, die schriftlichen Areiten, die Praktika und die praktische Prüfung gelten die vom Heilpädagogischen Institut verindlich festgelegten Fristen. 4 Für den Diagnose- und Therapieericht und Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am den Fallericht gelten die in den Bestimmungen zu den Praktika des/der für die Ausildung in Logopädie Verantwortlichen verindlich festgelegten Fristen.. Erster Versuch Die Teilnahme an Examina ist nur möglich, wenn die Studentin/der Student dafür eingeschrieen ist. Bei Modulprüfungen estimmt die Einschreiung für die letzte Unterrichtseinheit des etreffenden Moduls den Termin für den ersten Versuch. Die Studentin/der Student muss an allen darin enthaltenen Unterrichtseinheiten teilgenommen haen. Ein Examen, in welchem die Note 4 nicht erreicht oder welches mit nicht estanden enotet wird, gilt als ein erstes Mal nicht estanden. 4 Eenfalls gilt ein Examen als ein erstes Mal nicht estanden, wenn es ohne Nachweis von höherer Gewalt wie Krankheit oder Unfall nach erfolgter Einschreiung in die Evaluation nicht asolviert wird. Die Richtlinien der Philosophischen Fakultät regeln das genaue Vorgehen ei einem Nichterscheinen.. Wiederholungen: Zweiter und dritter Versuch Die Teilnahme an Wiederholungen ist nur möglich, wenn die Studentin/der Student dafür eingeschrieen ist. Die Wiederholungen werden entsprechend den schriftlich mitgeteilten Modalitäten durchgeführt. Ein Examen gilt als ein zweites Mal nicht estanden, wenn ei der ersten Wiederholung (. Versuch) die erforderliche Note 4 oder die Benotung estanden nicht erreicht wird. 4 Eenfalls gilt ein Examen als ein zweites Mal nicht estanden, wenn die Studentin/der Student, nach erfolgter Einschreiung in die Evaluation, nicht an der ersten Wiederholung (. Versuch) teilnimmt und keinen Nachweis von höherer Gewalt wie Krankheit oder Unfall erringt. Die Richtlinien der Philosophischen Fakultät regeln das genaue Vorgehen ei einem Nichterscheinen. 5 Der dritte Versuch wird analog zum zweiten Versuch geregelt.

4 . 4 Schriftliche Areiten Die schriftlichen Areiten können einmal üerareitet (. Versuch) und einmal zu einem neuen Thema (. Versuch) geschrieen werden.. 5 Praktika Jedes Praktikum muss vor Beginn vom Institut genehmigt werden, ansonsten gilt es als nicht estanden. Zum Berufspraktikum ist zugelassen, wer - alle Examina des. es estanden hat; - die Seminarareit estanden hat; - an allen Examina des. es teilgenommen hat. Die Wiederholung des erstmalig nicht estandenen Berufspraktikums esteht entweder aus einer Verlängerung in derselen Institution oder aus einer Wiederholung in einer andern Institution. Die Dauer der Verlängerung oder der Wiederholung sowie der letztmögliche Termin für den Beginn der Wiederholung werden von der Institutsdirektion gemeinsam mit dem/der Verantwortlichen für die Ausildung in Logopädie festgelegt.. 6 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung wird nach den Weisungen der zuständigen Ateilung gestaltet; sie git diese in schriftlicher Form oder via Internet ekannt. Die Institutsdirektion legt gemeinsam mit dem/der Verantwortlichen für die Ausildung in Logopädie die Bedingungen für die Wiederholung fest.. 7 Definitiver Misserfolg Das Studium gilt als definitiv nicht estanden und kann nicht fortgesetzt werden, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: - wenn ei der zweiten Wiederholung (. Versuch) die erforderliche Note 4 oder die Benotung estanden nicht erreicht wird; - wenn ei der ersten Wiederholung (. Versuch) der Praktika die Benotung estanden oder der praktischen Prüfung die erforderliche Note 4 nicht erreicht wird; 4 Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am wenn nach erfolgter erster Examenseinschreiung ohne Nachweis von höherer Gewalt wie Krankheit oder Unfall die in den Richtlinien der Philosophischen Fakultät oder vom Heilpädagogischen Institut festgelegten Fristen für die drei Versuche nicht eingehalten werden; - wenn nach erfolgter erster Examenseinschreiung ohne Nachweis von höherer Gewalt wie Krankheit oder Unfall die Praktik die praktische Prüfung ei Alauf der vom Heilpädagogischen Institut festgelegten Frist nicht erfolgt sind; - wenn das Examen am Ende des ersten Jahres nicht als estanden gilt (s. Reglement zur Erlangung des universitären Diploms (Niveau europäischer Bachelor) an der Philosophischen Fakultät).. 8 Erfolgreich ageschlossene Module Ein Modul gilt als erfolgreich ageschlossen und wird validiert, wenn in allen zu diesem Modul gehörenden Examina, kursintegrierten Evaluationen, Praktika und schriftlichen Areiten jeweils mindestens die Note 4 oder das Resultat estanden erreicht ist. Die Note des Moduls wird als Durchschnitt aus den Noten der Examina und der enoteten kursintegrierten Evaluationen dieses Moduls erechnet. Wird ein Modul nicht erfolgreich ageschlossen, weil darin Ausildungselemente definitiv nicht estanden worden sind, gilt das Studium als definitiv nicht estanden und kann nicht fortgesetzt werden.. 9 Diplom Das Diplom wird ausgestellt, nachdem jedes Modul die Mindestnote 4 aufweist zw. estanden ist und das gesamte Studienprogramm validiert wurde. Grundlage für die Ausstellung des Diploms ilden das Reglement zur Erlangung des universitären Diploms (Niveau europäischer Bachelor) an der Philosophischen Fakultät. sowie das geltende EDK-Reglement üer die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie. Die Berechnung der Gesamtnote erfolgt nach den Weisungen im Reglement zur Er-

5 langung des universitären Diploms (Niveau europäischer Bachelor) an der Philosophischen Fakultät. III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN. 0 Rekurse Es gelten die an der Universität Freiurg ülichen Rekurswege und -fristen.. Äquivalenz von Leistungen Üer die Äquivalenz von andernorts errachten evaluierten Leistungen entscheidet der/die Verantwortliche für die Ausildung in Logopädie gemeinsam mit der Institutsdirektion. Das Äquivalenzgesuch mit detaillierten Angaen zu Zielsetzungen, Inhalten, Semesterwochenstunden, erworenen Punkten, Noten, Prüfern und zur Notenskala ist vor Alauf des ersten es schriftlich ei der Institutsdirektion einzureichen. Ein nicht rechtzeitig eingereichtes Gesuch wird nicht mehr erücksichtigt. Die inhaltliche Üerprüfung erfolgt auf der Basis der auf dem Internetportal der Universität pulizierten Ziele und Inhalte von Kursen, für die eine Äquivalenz eantragt wird. Dem Gesuch wird stattgegeen, sofern die entsprechenden Ausildungsinhalte durch isherige evaluierte Studienleistungen (einzelne oder mehrere Kurse) agedeckt sind, und die Vorleistungen auch in formaler Hinsicht die Voraussetzung für eine Äquivalenz erfüllen (ausreichende Anzahl von n zw. Stunden). Das Anrechnungsverfahren entspricht im Einzelnen den Richtlinien für die Anrechnung ereits errachter Studienleistungen im Rahmen der Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschul- und Primarstufe, der Sekundarstufe I, für Maturitätsschulen und für Sonderpädagogik und erfüllt die dort explizierten Anforderungen (gemäss Beschluss der Kommission für die Anerkennung von Lehrdiplomen und Diplomen im Bereich Sonderpädagogik vom 8. Januar 008). 4 Die Entscheidung üer das Gesuch wird den Studierenden von der Institutsdirektion schriftlich mitgeteilt. 5 Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am Anhänge Im Anhang A sind die Termine für die von der Studien- und Prüfungskommission der Philosophischen Fakultät ewilligte Aweichung, die schriftlichen Areiten und die praktische Prüfung festgelegt. Im Anhang B wird der Studienplan konkretisiert. Der Anhang B wird jedes Jahr inhaltlich üerprüft und gegeenenfalls angepasst.. Inkrafttreten Der vorliegende Studienplan und Prüfungsreglement tritt am Tag nach seiner Annahme durch die Studien- und Prüfungskommission in Kraft. Er gilt a Herstsemester 0 und ersetzt Reglement und Studienpläne vom 4. Oktoer 00. Vom Institutsrat des Heilpädagogischen Instituts der Universität eschlossen am. Dezemer 0. Ratifiziert durch die Studien- und Prüfungskommission der Philosophischen Fakultät am

6 Anhang A Termine Examina A) Von der Studien- und Prüfungskommission ewilligte Ausnahme: Ausserhal der Unterrichteinheit durchgeführte mündliche oder schriftliche Evaluationen für Unterrichtseinheiten, welche ein ganzes akademisches Jahr dauern Termin Termin Termin Prüfungssession Anfang Herstsemester Prüfungssession Anfang Frühlingssemester Prüfungssession Ende Frühlingssemester B) Seminaraeiten Die Seminarareit wird während der ersten eiden Semester agefasst. Folgende Agaetermine sind verindlich: Termin Freitag der ersten Semesterwoche Herstsemester (zu Beginn des zweiten es) Termin Freitag der zweitletzten Semesterwoche Herstsemester Termin Freitag der ersten Semesterwoche Frühlingssemester Termin 4 Freitag der zweitletzten Semesterwoche Frühlingssemester C) Bachelorareiten Für die Bachelorareit gelten die nachfolgenden verindlichen Termine. Daei gilt zu eachten, dass eine Agae der Areit zum vierten Termin, mit einer Studienverlängerung um ein Semester einhergeht. Termin Freitag der zweitletzte Semesterwoche Herstsemester Termin Freitag der ersten Semesterwoche Frühlingssemester Termin Freitag der zweitletzten Semesterwoche Frühlingssemester Termin 4 Freitag der ersten Semesterwoche Herstsemester D) Praktische Prüfung Für die praktische Prüfung gelten die nachfolgenden verindlichen Termine. Daei ist zu eachten, dass der dritte Termin mit einer Studienverlängerung um ein Semester einhergeht. Termin Mai/Juni Termin Septemer Termin Dezemer Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am

7 Anhang B Bedeutung der Akürzungen : Code der Unterrichtseinheit in Gestens : der Unterrichtseinheit: V = Vorlesung, E = Schriftliche Areit, K = Kolloquium, S = Seminar, P = Praktika, A = Andere (erufspraktische Kurse) Titel : Titel der Unterrichtseinheit /W: Stunden pro Woche A/S: Anzahl Semester Total/: Total Stunden : a = jährlich angeotene Unterrichtseinheit, = alle zwei Jahre angeotene Unterrichtseinheit : EN = Evaluation ausserhal der Unterrichtseinheit mit Note, EMN = Modulprüfung ausserhal der Unterrichtseinheit mit Note, IN = Integrierte Evaluation mit Note, I = Integrierte Evaluation ohne Note : Anzahl pro Unterrichtseinheit : =., =. und =. MODUL : GRUNDLAGEN I (5 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L V Einführung in die Heilpädagogik und cererale Bewegungsstörungen a oder 8 a I L V Allgemeine Heilpädagogik 56 a EN 6 L V Differentielle Heilpädagogik 56 a EN 6 Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am

8 Titel /W A/S Total/ L V Neuropsychologie 4 a I.5 MODUL : GRUNDLAGEN II (5 KREDITPUNKTE) L V Rechtsfragen in der Heilpädagogik 4 a I.5 R0.0 V Einführung in die Pädagogische 8 a IN Psychologie I R0.00 V Einführung in die Pädagogische 8 a IN Psychologie II L V Entwicklung und Erziehung 8 a IN L05.06 V Sprachwissenschaft 8 a I MODUL : GRUNDLAGEN III (5 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L05.0 V Wissenschaftl. Areiten / 8 a I Forschung verstehen L05.06 V Statistik I und II 56 a EN 6 L V Psychodiagnostik 8 a I L05.08 S Qualitätssicherung und Evaluation 4 a I.5 L S Integrative Didaktik und Kooperation 4 a I.5 Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am

9 MODUL 4: GRUNDLAGEN DER LOGOPÄDIE I (5 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L05.00 V Anatomie/Physiologie des 8 a IN Sprech-/Hörorgans L V Neurolinguistik 8 a IN L V Phoniatrie I 8 a IN L05.00 V Phoniatrie II 8 a IN L V Audiologie 8 a I MODUL 5: GRUNDLAGEN DER LOGOPÄDIE II (5 KREDITPUNKTE Titel /W A/S Total/ L V Logopädie/Sprachheilpädagogik 56 a EN 6 L V Sprache und Spracherwer 8 a IN L V Früherfassung und -intervention 8 a IN L V Schriftspracherwer und LRS-Prävention 8 a IN Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am

10 MODUL 6: LOG. DIAGNOSTIK/INTERVENTION I (5 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L V Sprach-/Kommunikationsstörungen 8 a EMN im Kindes- und Jugendalter L S Aussprachestörungen 4 a EMN 4,5 L S Grammatische Störungen 4 a EMN 4,5 L05.04 S Semantisch-lexikalische Störungen 8 a EMN MODUL 7: LOG. DIAGNOSTIK/INTERVENTION II (5 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L V Schriftspracherwersstörungen 4 56 a EN 6 L S Myofunktionelle und 4 a IN.5 dysphagische Störungen L S Mutismus 4 a I.5 L S Geistig- und Mehrfachehinderung 8 a I L S Verale Entwicklungsdyspraxie 4 a IN.5 L S Mathematische Lernstörungen 4 a I,5 Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am

11 MODUL 8: LOG. DIAGNOSTIK/INTERVENTION III (8 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L05.04 S Stimmstörungen und Stimmklang- 8 a IN störungen L S Redeflussstörungen 8 a IN L05.09 S Kindliche Cereralparese 4 a I.5 L05.05 S Aphasie 4 a IN 4,5 L S Zentrale Sprech- und Schluckstörungen 8 a I L S Sprachstörungen ei Mehrsprachigkeit 8 a IN MODUL 9: BERUFSPRAKTISCHE AUSBILDUNG (47 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L A Stimm- und Sprecherziehung 0 a I L A Gesprächsführung 0 a I L P Studienintegriertes Praktikum I 60 a I L P Studienintegriertes Praktikum II 60 a I L L E Fallericht zu SIP I oder II 0 a I 0.5 L05.* P Studienintegriertes Praktikum III 60 a I L05.* P Studienintegriertes Praktikum IV 0 a I 0.5 L05.* P Berufspraktikum (8 Wochen) 700 a I.5 L05.* E Fallericht zum Berufspraktikum 0 a IN L05.* A Praktische Prüfung 0 a IN 0.5 L A Supervision zu SIP I und SIP II 0 a I Bemerkung: * wird noch ekannt gegeen Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am

12 MODUL 0: SCHRIFTL. ARBEITEN (0 KREDITPUNKTE) Titel /W A/S Total/ L E Seminarareit a I L E Bachelorareit a EN 7 Bemerkung: Die Seminarareit wird während des. es geschrieen und anfangs. agegeen. Ratifiziert durch die Studien- und Examenskommission am

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