Arbeit vermitteln ist unser oberstes Ziel

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1 Hartz IV Arbeit vermitteln ist unser oberstes Ziel > > > Handreichung

2 Herausgeberin: Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag Nina Hauer, MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin Layout: Bernd Sachse Platz der Republik, Berlin Telefon ( ) Telefax ( )

3 Inhaltsverzeichnis I. Franz Müntefering: Arbeit vermitteln ist oberstes Ziel,... 5 II. Gerhard Schröder: Statement zu den Ergebnissen von Neuhardenberg... 7 III. Wolfgang Clement: Statement vom 1. Juli 2004 Zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses IV. Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfen aus einer Hand (mit Berechnungsbeispielen) V. Neue Chancen für Langzeitarbeitslose. Worum geht es bei Hartz IV? - Eine Zusammenfassung VI. Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) VII. Häufig gestellte Fragen zu Hartz IV: Was Sie über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wissen sollten...: 48 VIII. Kleines Wörterbuch zur Arbeitsmarktreform (Hartz-Gesetze) IX. Kommunales Optionsgesetz (Zusammenfassung) X. Gemeindefinanzreform und Hartz IV: Vierfache Entlastung für Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit Joachim Poß, stellv. Fraktionsvorsitzender, Presseerklärung vom 14. Juli XI. Materialien 1. Die Union und Hartz IV: Eine Geschichte vom Tricksen und Täuschen Schnellinfo Thema: Einigung bei der Arbeitsmarktreform - Arbeit vermitteln ist oberstes Ziel Flugblatt: Neue Chancen für Arbeitslose Broschüre: Frischer Wind am Arbeitsmarkt Faltblatt: Mehr Wachstum, mehr Beschäftigung Wichtiger Hinweis: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Insofern sind die vorstehenden Informationen ausschließlich als Grundinformationen über die neue Rechtslage zu verstehen. Rechtsauskünfte können nur bei zugelassenen Anwälten oder bei der Agentur für Arbeit eingeholt werden.

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5 I. Franz Müntefering: Arbeit vermitteln ist oberstes Ziel Unsere wichtigstes Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit abzubauen. Mit der Arbeitsmarktreform zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Langzeitarbeitslose schneller und intensiver als bisher vermittelt und wieder in Beschäftigung gebracht werden. Das ist das Ziel der Hartz-Reformen. Und: Langzeitarbeitslose, die jünger als Jahre sind, bekommen alle ein Angebot auf Ausbildung, Arbeit, sonstiger Beschäftigung. Die Konjunkturlage klingt vielversprechend. Erstmals nach vier Jahren werden die Prognosen wieder nach oben korrigiert., Prozent für dieses und, Prozent für das kommende Jahr dürfen uns zuversichtlich stimmen. Wichtigstes Prinzip unserer Arbeitsmarktpolitik ist "Fördern und Fordern". Wir bieten Langzeitarbeitslosen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir setzen auf ihre Eigeninitiative. Gerade für Langzeitarbeitslose, die bisher Sozialhilfe erhalten, wird die soziale Sicherung verbessert: Und anders als in der Sozialhilfe werden zukünftig für. erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger Beiträge zur Krankenversicherung, Pflege und Rente gezahlt. Wie Sozialhilfe wird Arbeitslosenhilfe bisher aus der Steuerkasse bezahlt und zwar differenziert je nach vorheriger Höhe des Lohns bzw. des Arbeitslosengeldes. Das ändert sich und das bedeutet für die Betroffenen Abstriche, zum Teil erhebliche. Vor allem werden Partnereinkommen angerechnet. Das wiederum ist nicht unsozial. Wir haben Wort gehalten: Die Kommunen werden zum um, Milliarden Euro entlastet. Damit stärken wir die Investitionskraft der Kommunen und schaffen Arbeitsplätze. Eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern (insgesamt: ) kann im Rahmen einer Experimentierklausel sich dafür entscheiden, für einen Zeitraum von sechs Jahren die Langzeitarbeitslosen in Eigenverantwortung zu betreuen, also nicht in Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur. Mit den beschlossenen Entlastungen für die Kommunen ist zugleich der Weg für den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren frei. Das ist auch eine große Chance, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Wir greifen damit zudem eine Forderung von Eltern und Wirtschaft nach verlässlichen und guten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen auf. Diese Unterstützung hat die Bundesregierung im Vermittlungsausschuss mit der Aufnahme einer konkreten Protokollnotiz deutlich gemacht. Es liegt nun an allen Beteiligten, gemeinsam die Kommunen beim Ausbau neuer Betreuungsangebote zu unterstützen. Der Bund wird dazu neben der finanziellen Unterstützung mit einem neuen Tagesbetreuungsgesetz rechtliche und qualitative Maßstäbe setzen, damit Betreuung auch frühkindliche Bildung und pädagogische Qualität beinhalten kann. Jetzt dürfen die Diskussion um die Hartz-IV- Reform nicht in einen grundsätzlichen Ost- West-Gegensatz münden. Vielmehr müssen in den kommenden Wochen die konkreten Umsetzungswege geschaffen werden, um ab Januar eine bessere Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen zu gewährleisten. Aufgrund der besonderen Situation in Ostdeutschland wurden den neuen Bundesländern bereits im Vermittlungsverfahren Millionen Euro zusätzlich zugesagt. Auch die Gemein-

6 schaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur ist mit Millionen Euro für die ostdeutschen Länder ausgestattet und wird ungekürzt fortgeführt. Hinzu kommen, Milliarden Euro im Bundeshaushalt für die Bundesagentur für Arbeit für Eingliederungshilfen. Das sind Prozent mehr als in diesem Jahr. Dies kommt auch den Menschen in den neuen Ländern zugute. Der Bundeskanzler hat mit den ostdeutschen Ministerpräsidenten u.a. vereinbart, dass die BA Regionen mt einer Arbeitslosigkeit von mehr als % mehr Mittel für Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung stellt. Das gilt auch für strukturschwache Regionen in den alten Bundesländern. Ich appelliere an Städte und Gemeinden, jetzt schnell zu entscheiden, ob sie Langzeitarbeitslose künftig gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit oder in Eigenregie betreuen wollen. Nur wenn das klar ist kann die Umsetzung der Reform erfolgreich sein. Sie fordert von allen Beteiligten manche Kraftanstrengung. Doch Menschen in Arbeit zu bringen, lohnt jede Anstrengung. Gemeinsam werden wir es schaffen.

7 II. Gerhard Schröder: Statement zu den Ergebnissen von Neuhardenberg 10. Juli 2004 Meine Damen und Herren, vor gut einem Jahr hat das Kabinett schon einmal hier in Neuhardenberg getagt. Die damalige Sitzung war sehr erfolgreich. Damals haben wir eine umfangreiche Steuersenkung beschlossen, die zum. Januar diesen Jahres wirksam wurde. Damit hat die Bundesregierung eine notwendige Voraussetzung für den Aufschwung geschaffen. Die konjunkturelle Entwicklung bestätigt dies: In den letzten Wochen haben immer mehr Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Wachstumsprognosen für dieses und das nächste Jahr angehoben. Ich freue mich, dass, Prozent Wirtschaftswachstum für dieses Jahr wohl eher die Untergrenze sein werden und dass im nächsten Jahr rund Prozent im Bereich des Möglichen liegen. Mehr Wachstum und bessere Betreuung sind die grundlegenden Voraussetzungen für mehr Erfolg beim Abbau der Arbeitslosigkeit. Wir haben diskutiert, wie wir diesen Erfolg mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II erreichen können. Unser Ziel ist es, die Vermittlungschancen von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Vor allem die Doppelzuständigkeit von Kommunen und Arbeitsämtern hat sich nicht bewährt. Zwischen den Verschiebebahnhöfen des alten Systems sind es immer die Langzeitarbeitslosen gewesen, die auf der Strecke blieben. Wir wollen diese ungerechte Situation auflösen. Mit der neuen Betreuung aus einer Hand werden zukünftig Arbeitslose schneller und besser in Arbeit vermittelt. Am wichtigsten ist uns, dass die Jungen bessere Chancen bekommen. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Jugendlichen in die Arbeitswelt überhaupt erst einmal herein kommen und Qualifikationen erwerben, die die Grundlage für ihr gesamtes Arbeitsleben bilden. Deswegen bin ich froh, dass mir Wolfgang Clement versichert hat, dass für Jugendliche von Anfang an der beste Betreuungsschlüssel gelten wird. Ein Betreuer wird sich in Zukunft um nur Jugendliche kümmern. Jedem jungen Menschen unter Jahren wird in Zukunft ein Angebot auf einen Ausbildungsplatz, eine Arbeitsgelegenheit oder eine berufsvorbereitende Maßnahme gemacht. Meine Damen und Herren, die Arbeitsklausur des Kabinetts war erfolgreich. In intensiver und konzentrierter Diskussion wurden Teamgeist und Entschlossenheit deutlich, den Reformprozess erfolgreich umzusetzen. Wir haben uns in den letzten beiden Tagen intensiv mit den voraussichtlichen Ergebnissen unserer Politik auseinandergesetzt. Wir wollen, - dass Arbeitslose schneller und kompetenter in Arbeit vermittelt werden und - dass vor allem Jugendlichen Arbeitslosigkeit erspart bleibt. Jeder Jugendliche soll ein Arbeitsplatz-, ein Ausbildungsplatz-, ein Qualifizierungsangebot oder zumindest eine Arbeitsgelegenheit erhalten. Das müssen und wollen wir mit unseren Reformen leisten. - Wir wollen auch nicht, dass junge Eltern den Kinderwunsch als Karrieregefahr empfinden. Deswegen werden wir für mehr und bessere Betreuung arbeiten.

8 Wir haben auch darüber geredet, dass die Arbeit in den Gesetzgebungsgremien jetzt erst einmal geleistet ist. Das ist gut. Es bedeutet aber auch: Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt erst! Das Kabinett wird sich mit aller Kraft um die anstehende Umsetzung kümmern. Wir wissen, dass sich die angestrebten positiven Ergebnisse nicht von alleine einstellen. Das leistet kein Markt, das leistet aber auch kein Gesetz und kein Ausbildungspakt von alleine. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, nicht nur für das ganze Kabinett, sondern auch für die Länder, Kommunen, Gewerkschaften und Unternehmen. Deswegen hat sich jeder von uns in den beiden Tagen vorgenommen, mit den Verantwortlichen für die Umsetzung der Reformprozesse so zu arbeiten, dass sich die gewünschten Ergebnisse auch einstellen. Das betrifft natürlich zuallererst Hartz IV. Der Umsetzungsprozess der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist mit vielen Schwierigkeiten und Herausforderungen verbunden. Wir müssen die Sorgen und Ängste der rund Millionen Betroffenen und ihrer Familien und Angehörigen ernst nehmen. Wir müssen Ihnen das Gefühl geben, dass sie nicht allein gelassen werden. Wir müssen auch deutlich machen: Es ist schlicht nicht wahr, dass Langzeitarbeitslose erst ihr gesamtes eigenes Geld aufbrauchen müssten, ehe sie staatliche Hilfe erhalten. Im Gegenteil haben wir die Freigrenzen für Erspartes, Lebensversicherungen, Altersvorsorge und selbst genutztes Wohneigentum für Sozialhilfeempfänger sogar erhöht. Und wir führen die Möglichkeit eines Lohnzuschusses ein das so genannte Einstiegsgeld. Mit solchen Instrumenten aber auch mit zusätzlichen Qualifizierungsangeboten und Mehraufwandsentschädigungen für öffentliche Arbeitsgelegenheiten verbessern wir die Chancen von Langzeitarbeitslosen, wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Künftig werden. Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung beschleunigen. Beschäftigungsangebote wird es vor allem dort geben, wo gesellschaftlicher Bedarf besonders groß ist: bei Kinderbetreuung, Pflege, Umwelt etc. Damit dies klappt, kommt es vor allem auf die Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den kommunalen Trägern an. Deswegen wird eine Monitoring-Gruppe unter der Leitung von Minister Clement den Umsetzungsprozess begleiten. Beteiligt sind neben der Bundesregierung, die Fraktionen, Länder, Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus geht es darum, dafür zu sorgen - das eine ist von dem anderen nicht zu trennen,dass jedem Jugendlichen im Herbst ein Ausbildungsplatz oder eine Fortbildungsmöglichkeit angeboten wird. Ich freue mich, wie engagiert sich vor allem der DIHK und der ZDH darum bemühen, das von der Wirtschaft zugesagte Ziel von. neuen Ausbildungsplätzen und. Einstiegsqualifikationen zu erreichen. Die Bundesregierung hat beschlossen, die neuen Chancen für Jugendliche noch weiter zu verbessern. Wir werden nächsten Mittwoch im Kabinett ein Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung beschließen, das Arbeitgeber monatlich mit bis zu bei der Vergütung und beim Sozialversicherungsbeitrag unterstützt - damit Jugendlichen der Einstieg in betriebliche Qualifizierung ermöglicht wird. Außerdem wird die Bundesregierung zusätzlich. Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anbieten. Damit stellen wir sicher, dass der Bund die avisierte Prozent-Quote tatsächlich auch erreicht.

9 Um mehr Ausbildung geht es auch bei der angestrebten Neuordnung der Berufsausbildung. Auch hier werden wir nicht bis nach der Sommerpause warten, sondern schon nächste Woche die Novelle des Berufsbildungsgesetzes verabschieden. Gewinner sind die Jugendlichen und die ausbildenden Betriebe. Wir wollen, dass Jugendliche ihre Ausbildung schneller abschließen können und dass sie unterschiedliche Ausbildungsabschnitte sinnvoll kombinieren können, ohne Angst zu haben, dass das nicht anerkannt wird. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung will mehr Chancengleichheit für alle Kinder. Dafür benötigen wir ein gutes Netz von Kinderbetreuung. Zentral für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist der Ausbau der Betreuung für Kinder unter Jahren. Hier haben wir den Kommunen mit neuer Finanzsicherheit die Voraussetzung zum Ausbau gegeben. Der Bund garantiert den Kommunen mit der vereinbarten Revisionsklausel eine finanzielle Entlastung von, Mrd. pro Jahr. Das Geld versetzt die Kommunen in die Lage, die Angebote zur Kinderbetreuung insbesondere für die unter -Jährigen in einem Volumen von, Mrd. auszubauen. Es können Tausende von Betreuungsplätzen neu geschaffen werden. Wer jetzt behauptet, das Geld sei nicht da, torpediert unsere Bemühungen um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das kann ernsthaft niemand wollen. Die Revisionsklausel wird zum ersten Mal bereits im März nächsten Jahres die Richtung der Finanzströme überprüfen. Darüber hinaus hat das Kabinett BM in Renate Schmidt konkrete Prüfaufträge erteilt: - Weiterentwicklung des Kinderzuschlags, damit Eltern mit geringem Einkommen nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. - Fortentwickung des Erziehungsgeldes zu einem Elterngeld mit Orientierung am schwedischen Modell der Lohnersatzleistung, von Vätern und Müttern abschnittsweise. Meine Damen und Herren, darüber hinaus haben wir im Bundeshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von, Mrd. für Eingliederungsleistungen im Jahr zur Verfügung gestellt, die auch von den Kommunen in Anspruch genommen werden kann. Damit können Maßnahmen sowohl für die bisherigen Sozialhilfeempfänger als auch für bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe noch in diesem Jahr geplant und bewilligt werden. Der von manchen befürchtete Einbruch bei der kommunalen Beschäftigungsförderung kann durch das Ausschöpfen dieser Mittel verhindert werden. In der jetzigen Situation muss niemand das Schreckgespenst fehlender Beschäftigungsoder Ausbildungsmöglichkeiten an die Wand malen. Das von den Experten übereinstimmend erwartete Wirtschaftswachstum würde reichen, um wieder Arbeitsplätze entstehen zu lassen. Sie können sich vorstellen, dass mich das freut. Aber es reicht nicht. Deswegen haben wir intensiv darüber diskutiert, wie wir durch gezielte Innovationspolitik die Zukunftsmärkte in Deutschland stärken können, die für den Erfolg am Arbeitsmarkt entscheidend sind. Die deutsche Exportwirtschaft ist Weltspitze, hochproduktiv und wettbewerbsfähig.

10 Aus meinen Gesprächen mit den Innovationspartnern im Land und den Gesprächspartnern im Ausland ergeben sich wichtige Ansatzpunkte für rechtzeitige Weichenstellungen durch die neue, zukunftssichere Arbeitsplätze entstehen können. Dabei geht es nicht nur um Markt- und Arbeitsplatzchancen, sondern auch um die außenwirtschaftliche Absicherung unserer Strategie Weg vom Öl. Die Bundesregierung strebt an, durch den Abbau von Vergangenheitssubventionen finanzielle Mittel für Zukunftsinvestitionen frei zu bekommen. BM Eichel wird im Kabinett nächsten Mittwoch den Gesetzentwurf zum Abbau der Eigenheimzulage für mehr Investitionen in Forschung und Bildung vorlegen. Es gibt viele gute Beispiele für innvolle Investitionen in Zukunftsbereiche: z.b. den Ausbau nachwachsender Rohstoffe. Die ökologisch und ökonomisch vernünftige Reform der EU-Agrarpolitik und die jüngsten WTO-Beschlüsse ergeben exzellente Rahmenbedingungen für innovative Vorhaben. Landwirte können sich neue Einkommensquellen erschließen. Um mehr Chancen geht es auch bei der Förderung von Spitzenforschung und lehre in Spitzenuniversitäten. Hier müssen die Länder ihre Blockade aufgeben. Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Instrument PPP stärker zu nutzen. Durch eine professionelle Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit Privaten können Engpässe beim Ausbau von Infrastruktur überwunden werden. Meine Damen und Herren, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, mehr Ausbildung und mehr Betreuung sind natürlich ebenso wichtige Ziele für den Westen wie für den Osten. Gestern hat uns hier der brandenburgische Landesvater, Ministerpräsident Platzeck, sehr herzlich empfangen. Er hat uns aber auch ins Gewissen geredet, uns beim Aufbau Ost Kurs zu halten: Die Bundesregierung hat bereits seit Abstand genommen von der Förderung mit der Gießkanne. Seitdem haben wir die Förderung auf Wachstumskerne konzentriert, ohne die Fläche ganz aufzugeben. Seitdem stand neben der Förderung der Infrastruktur ganz wesentlich der Ausbau wissenschaftlicher Strukturen. Nicht wenige der begabtesten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leben und arbeiten heute in den neuen Ländern. Beispiele wie Greifswald und Jena, aber auch die Region Potsdam mit deren enorm positiver Wirtschafts- und Wissenschaftsentwicklung zeigen, dass unser Konzept richtig ist. Wir werden davon nicht abrücken. Und wir werden die Investitionsförderung über die Gemeinschaftsaufgabe Ost weiter auf hohem Niveau erhalten. Dies habe ich Ministerpräsident Platzeck zugesagt. Wir haben aber auch verstanden, dass die Situation in den neuen Ländern zum Teil schlicht so aussieht, dass es auf absehbare Zeit nicht genügend neue Jobs geben wird. In diesen Regionen übrigens auch denen im Westen -, wo die Arbeitslosigkeit über Prozent beträgt, muss besonderes Augenmerk auf öffentliche Beschäftigung gelegt werden. Hierum werden wir uns kümmern...

11 III. Wolfgang Clement: Statement vom. Juli Zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses Mit der gestrigen Einigung kann jetzt die bedeutendste und umfassendste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik vollständig und erfolgversprechend ins Werk gesetzt werden. Fünf Gesetze, die die Beziehungen von arbeitssuchenden Menschen, betreuenden Organisationen und der Bundesagentur neu gestalten, verkrustete Strukturen am Arbeitsmarkt aufbrechen und das Verhältnis von Eigenverantwortung und staatlicher Unterstützung neu bestimmen: Das ist das Ergebnis von eineinhalb Jahren arbeitsmarktpolitischer Reformarbeit meines Hauses und die Realisierung dessen, was der Bundeskanzler mit der Agenda für den Arbeitsmarkt angekündigt hat. Hartz IV - wie wir uns alle zu sagen angewöhnt haben - war ohne Zweifel der gewichtigste Brocken, der im politischen Prozess zu bewältigen war. Allerdings wurde weniger um Inhalte, als um finanzielle und organisatorische Fragen gestritten. Deshalb ist HartzIV auch am Ende des Vermittlungsverfahren noch das, was es am Anfang war: Die Verwirklichung der Philosophie des " 'Fördern und Fordern' unter einem Dach, aus einer Hand. Also, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für alle Arbeitssuchende verbunden mit dem Ziel, Langzeitarbeitslose in Zukunft besser und schneller als bisher in Arbeit zu vermitteln. Wir bieten allen Menschen, die arbeiten können und wollen, künftig in allen Fragen der Arbeitsuche eine intensivere Beratung und Betreuung an, damit sie so schnell wie möglich wieder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Auch diejenigen, die bisher Sozialhilfe bezogen haben, können nunmehr auf alle Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung der Agenturen für Arbeit zugreifen. Und diejenigen, die bisher Arbeitslosenhilfe bekommen haben, werden mit dem neuen Gesetz direkt alle Beratungs- und Hilfeleistungen vor Ort und aus einer Hand offen stehen, auch wenn sie soziale Probleme - zum Beispiel Drogenabhängigkeit oder Verschuldung - haben und deshalb bisher keine Arbeit gefunden haben. Der Grundsatz " 'Fördern und Fordern' unter einem Dach" - Oder ist Hartz IV gerecht? In dieser Frage lassen sich viele Diskussionen, die das Vermittlungsverfahren der letzten Monate begleitet haben, bündeln. Deshalb hier noch mal im Einzelnen, was sich hinter "Fördern und Fordern" verbirgt:

12 . Fördern Fördern - Persönliche Ansprechpartner/Fallmanager helfen Ein persönlicher Ansprechpartner erforscht durch ein eingehendes Gespräch (Profiling) die Vermittlungshemmnisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegensteht. Dann wird eine für beide Seiten verbindliche Eingliederungsvereinbarung erstellt. Der persönliche Ansprechpartner soll in der Regel nicht mehr als Arbeitssuchende und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen betreuen. Für Jugendliche wird dieser Schlüssel sofort - also ab Januar - umgesetzt, für Erwachsene wird er noch eine zeitlang etwa doppelt so hoch sein, mittelfristig aber ebenfalls realisiert werden. Fördern - Neue Leistungen In der gemeinsam erarbeiteten Eingliederungsvereinbarung werden alle Anforderungen an die Eigenbemühungen des Arbeitssuchenden und die Eingliederungsleistungen der Träger der Grundsicherung aufgenommen. Alle Arbeitssuchenden erhalten die Leistungen, die für ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Dies sind insbesondere die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelten Leistungen. z.b. Qualifizierungs- oder Trainingsmaßnahmen. Darüber hinaus kann der persönlichen Ansprechpartner weitere, dem individuellen Bedarf angepasste Leistungen - zum Beispiel die erforderliche Arbeitskleidung oder die Finanzierung eines Führerscheins - gewähren. Fördern - Arbeit für junge Menschen Wer jünger als Jahre ist und einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, wird künftig unverzüglich in Arbeit oder Ausbildung, berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt. Fördern - Arbeit lohnt sich Wer durch eine wenn auch nicht bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit selbst etwas verdient, kann davon mehr behalten als bisher in der Sozialhilfe. Denn ein geringes Einkommen ist besser als gar keine Arbeit. Wer arbeitet auch in einem Mini-Job - hat auf jeden Fall mehr in der Tasche, als jemand, der keine Eigeninitiative zeigt. Durch die Freibeträge wird der Bereich, ab dem jeder hinzuverdiente Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, künftig erst bei monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb von. erreicht (Bisherige Sozialhilfepraxis: ab monatlichem Bruttoeinkommen von ).

13 Dies begünstigt insbesondere Familien. Fördern - Einstiegsgeld Neu ab dem.. ist auch die Möglichkeit eines Lohnzuschusses ( Einstiegsgeld ). Die Leistung können erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten, wenn sie eine Arbeit annehmen, deren Bezahlung zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Der persönliche Vermittler entscheidet, ob das Einstiegsgeld notwendig ist, um zur Aufnahme einer Arbeit zu motivieren und in welcher Höhe es geleistet wird. (Auf das Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch.) Fördern - Kinderzuschlag für Familien Ein Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, deren Arbeitseinkommen zwar das eigene Auskommen sichert, aber für das der Kinder nicht reicht. Der Zuschlag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. So wird verhindert, dass erwerbstätige Eltern allein wegen des Unterhalts für ihre Kinder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen müssen. Familien in bestimmten Einkommenssituationen werden so von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld unabhängig. Erwerbseinkommen der Eltern, das ihren eigenen Bedarf an Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übersteigt, wird nur zu % auf den Kinderzuschlag angerechnet, so dass ein zusätzlicher finanzieller Arbeitsanreiz besteht. Der Kinderzuschlag wird im Rahmen einer Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ab dem. Januar eingeführt. Fördern- Soziale Sicherung Für alle hilfebedürftigen Arbeitssuchenden werden künftig Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt, soweit nicht bereits eine Familienversicherung vorliegt. Zudem sind sie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung auf der Basis des Mindestbeitrages versichert. Damit bekommen erwerbsfähige Hilfebedürftige, die früher Sozialhilfe bezogen haben, erstmals eine eigene Absicherung für das Alter und eine generelle Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

14 . Fordern Fordern - Zumutbare Arbeit Wer Hilfe erhält, muss selber alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung so schnell wie möglich zu beenden. Hilfebedürftigen Arbeitssuchenden ist deshalb jede Arbeit zumutbar. Eine Arbeit darf nicht allein deswegen abgelehnt werden weil sie nicht dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht, weil der Beschäftigungsort weiter entfernt ist als der frühere, weil die Bedingungen ungünstiger sind als bei der letzten Tätigkeit. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts steht der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht entgegen. Allerdings darf die Arbeit nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Fordern - Kürzung des Arbeitslosengeldes II wegen Arbeitsablehnung Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um etwa gekürzt. Das gilt auch bei fehlender Eigeninitiative bei der Jobsuche. Gleichzeitig entfällt auch der befristete Zuschuss, der beim Übergang von Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Wenn Hilfebedürftige unter Jahren eine zumutbare Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Eingliederungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheit ablehnen, so erhalten sie für drei Monate keine Geldleistung. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit unmittelbar an den Vermieter gezahlt. Der Zugang zu Beratung und Betreuung und allen Eingliederungsleistungen bleibt während des dreimonatigen Zeitraumes aber erhalten. Ebenso können, wie bei über -Jährigen, in diesen Fällen ergänzend Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Zur Organisation In der Regel arbeiten Kommunen und die regionalen Agenturen für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den regionalen regionalen Agenturen für Arbeit wird seit Mai diesen Jahres durch ein bundesweites Netzwerk von Pilot-Ar-

15 beitsgemeinschaften vorbereitet und erprobt - ingesamt beteiligen sich Kommunen daran. Viele stehen in den Startlöchern und haben nur auf den gestrigen Tag gewartet. Daneben gibt es für Städte und Gemeinden eine kommunale Option. Diese Regelung ist das weitgehenste was unterhalb einer Verfassungsänderung möglich war und wird den Wettbewerb um die besseren Ergebnisse am Arbeitsmarkt beflügeln. Ich habe eine solche Option immer für richtig und sinnvoll gehalten. Ich bin allerdings überzeugt - und mit mir die allermeisten Kommunen dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ohne die Bundesagentur nicht bewältigt werden kann. Die Philosophie des " 'Fördern und Fordern' unter einem Dach" ist effizienter und gerechter als alles, was wir in der Arbeitsmarktpolitik bisher zustande gebracht haben. Die derzeitigen Strukturen sind ineffizient und auf Dauer nicht mehr finanzierbar. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung rund, Milliarden für Arbeitslosenhilfe ausgegeben, die Kommunen wendeten rund, Milliarden Euro für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf. Dennoch hat dieser enorme Aufwand nicht dazu beigetragen, die Hilfebedürftigkeit der Betroffenen rasch zu überwinden. Durchschnittlich Monate musste Arbeitslosenhilfe gezahlt werden, Sozialhilfe im Schnitt sogar Monate lang. Und mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit wird es für die Betroffenen immer schwerer, wieder in Arbeit zu kommen. Nicht umsonst sprechen wir seit zwei Jahrzehnten von einer sich stetig verfestigenden Sockelarbeitslosigkeit. Das muss jetzt aufgebrochen werden, und dass es auch anders geht, zeigt sich dort, wo jetzt schon Arbeits- und Sozialämter vor Ort zusammenarbeiten, wo sich ein persönlicher Ansprechpartner intensiv um jeden einzelnen kümmert, wo die Probleme, die zur Hilfebedürftigkeit geführt haben, mit allen Mitteln umfassend angepackt werden. Allein durch ein intensives Betreuungskonzept, das zeigen auch Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern, kann die Zahl der Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, deutlich sinken. Und auch das muss klar gesagt werden: Wer keine eigenen Anstrengungen unternimmt, kann nicht auf Kosten der Allgemeinheit leben. Soziale Gerechtigkeit ist keine Einbahnstraße. Zusammenfassend zu der Frage, ob Hartz IV sozial gerecht ist - nach meiner festen Überzeugung ist die Antwort: Ja.

16 Für die rund eine Million erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger bedeutet Hartz IV in vielen Punkten eine deutliche Verbesserung: Sie werden in das intensive Betreuungsund Vermittlungsangebot der JobCenter einbezogen. Sie sind ab dem.. rentenversichert. Zusätzliches Erwerbseinkommen wird in wesentlich geringerem Umfang auf die staatliche Hilfeleistung angerechnet, als das bisher der Fall ist. Auch die Freibeträge für sonstiges Einkommen und Vermögen liegen in Zukunft höher als im bisherigen Sozialhilfesystem. Für Barvermögen wird ein Grundfreibetrag bis zu einem Betrag von Euro je Lebensjahr eingeräumt. Er beträgt pro erwerbsfähigem Hilfebedürftigen und seines Partners - mindestens. und maximal jeweils.. Aber auch für diejenigen, die bisher Arbeitslosenhilfe beziehen, ergeben sich keine unzumutbaren Einschnitte, sondern vor allem mehr und gezielte Fördermöglichkeiten und Vermittlungschancen. Der wesentlichste Unterschied zwischen dem bisherigen System der Arbeitslosenhilfe und der neuen Leistung liegt darin, dass sich die neue Leistung so wie schon jetzt die Sozialhilfe - im Grundsatz am Bedarf des Hilfeempfängers orientiert und nicht wie bei der Arbeitslosenhilfe am letzten Nettolohn. Und diese Orientierung am Bedarf ist auch sozial gerecht, weil das Arbeitslosengeld II - übrigens genau wie die heutige Arbeitslosenhilfe, aber anders als das Arbeitslosengeld I - keine Versicherungsleistung ist, sondern eine Fürsorgeleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird und nicht aus Beitragsgeldern. Insbesondere die gegenüber dem gegenwärtigen Praxis der Arbeitslosenhilfe stärkere Anrechnung des Partnereinkommens ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt. Wenn das Einkommen des Ehepartners den Bedarf der Familie deckt, ist der Haushalt nicht auf staatliche Fürsorge angewiesen. Gleichzeitig vermeiden wir durch einen gestuften Zuschlag in den beiden ersten Jahren des ALGII-Bezugs, dass das Einkommen der von Arbeitslosigkeit Betroffenen zu stark absinkt. Durch diesen Zuschlag erhält zum Beispiel ein Alleinstehender, der früher Euro Brutto verdient hat, künftig im ersten Jahr des ALGII-Bezugs sogar Euro mehr an Fürsorgeleistung als zur Zeit. Und auch im zweiten Jahr liegt die Leistung nur geringfügig unter dem jetzigen Niveau. Von einem "Absturz" - wie immer wieder zu hören oder zu lesen ist - kann also keine Rede sein.

17 Gleichzeitig schaffen wir durch die auch gegenüber der heutigen Arbeitslosenhilfe geringere Anrechung von Hinzuverdiensten die Möglichkeit und den Anreiz, das Einkommen durch eigene Arbeit zu steigern. Auch die Vermögensanrechnung ist in Hartz IV großzügiger geregelt als in der heute geltenden Arbeitslosenhilfeverordnung: Neben dem Freibetrag von maximal., der Riesterrente und einer betrieblichen Altersversorgung bleibt in Zukunft auch weiteres Vermögen von bis zu. anrechnungsfrei, soweit es der Altersvorsorge dient. Eine deutliche Verbesserung ergibt sich durch Hartz IV auch für die große Zahl derjenigen Arbeitslosen, die heute zwar Arbeitslosenhilfe bekommen, die aber nicht ausreicht, um ihr Existenzminimum zu sichern, und die daher zusätzlich noch ergänzend Sozialhilfe erhalten. Statt zwei Anlaufstellen, Arbeitsagentur und Sozialamt, haben sie in Zukunft im Jobcenter einen Ansprechpartner. Unser Ziel ist - wie gesagt -, dass im Jobcenter künftig ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin Arbeitssuchende betreut. Klar ist aber auch, dass dafür Personal umgeschichtet und in den Bestimmungen des neuen Gesetzes weitergebildet werden muss. Dies gilt sowohl für kommunales Personal als auch für die Mitarbeiter der Bundesagentur. Und das kann nicht "über Nacht" geschehen, es wird aber mit Hochdruck geschehen. Für Jugendliche werden wir diese Quote pünktlich zum.. erreichen, für alle Erwachsenen streben wir zunächst einen Schlüssel von : an. Dabei sollen die persönlichen Fallmanager allerdings von sogenannten Fachvermittlern unterstützt werden. Andere Länder haben für einen solchen Umbau, wie wir ihn mit der Reform der BA und der Reform des Arbeitsmarktes machen, fünf Jahre benötigt. Wir werden deutlich schneller sein - und die Gerechtigkeit bleibt dabei nicht auf der Strecke - im Gegenteil: Es ist wohl nichts sozialer als die unbedingte Anstrengung, Menschen wieder in die Lage zu bringen, selbst für ihren Lebensunterhalt und den der Familie Sorge tragen zu können.

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19 IV. Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfen aus einer Hand Einleitung Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist ein Gebot der Vernunft. Die ab dem. Januar in Kraft tretende neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch/SGB II) verbessert sowohl die Betreuung als auch die Chancen zur Eingliederung in Arbeit für die Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Außerdem entstehen Einspareffekte bei Bund und Kommunen. Menschen, die arbeitslos und hilfebedürftig sind, obwohl sie arbeiten können, werden derzeit von verschiedenen Stellen betreut: den Agenturen für Arbeit oder den Sozialämtern. Sie erhalten Leistungen aus zwei verschiedenen Systemen mit unterschiedlich hohen Geldleistungen und unterschiedlichen Eingliederungsmaßnahmen. - Arbeitslose, die durch eine Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung erworben haben, bekommen nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes von den Agenturen für Arbeit Arbeitslosenhilfe. Die Agenturen unterstützen sie auch bei der Suche nach einer neuen Arbeit. - Alle übrigen Arbeitslosen bekommen Sozialhilfe und Hilfe zur Arbeit vom Sozialamt. - Schließlich gibt es noch eine Gruppe Arbeitsloser, die Arbeitslosenhilfe bekommt, die jedoch nicht ausreicht, um ihr Existenzminimum zu sichern und daher zusätzlich noch ergänzend Sozialhilfe erhalten (sog. Aufstocker ). Diese Strukturen sind ineffizient und sie sind unbezahlbar geworden. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung rund, Milliarden für Arbeitslosenhilfe ausgegeben, bei den Kommunen schlugen die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger mit rund, Milliarden zu Buche. Doch dieser enorme Aufwand hat nicht dazu beigetragen, die Hilfebedürftigkeit der Betroffenen rasch zu überwinden. Durchschnittlich Monate musste Arbeitslosenhilfe gezahlt werden, Sozialhilfe im Schnitt sogar Monate lang. Und mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit wird es für die Betroffenen immer schwerer, wieder in Arbeit zu kommen. Dass es auch anders geht, zeigt sich dort, wo jetzt schon Arbeits- und Sozialämter vor Ort zusammenarbeiten, wo sich ein persönlicher Ansprechpartner intensiv um jeden einzelnen kümmert, wo die Probleme, die zur Hilfebedürftigkeit geführt haben, mit allen Mitteln umfassend angepackt werden. Allein durch ein intensives Betreuungskonzept, das zeigen auch Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern, sinkt die Zahl der Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind.

20 I. Wer kann die Leistungen bekommen? Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten alle Arbeitssuchenden zwischen und unter Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Sie umfassen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Geldleistung heißt Arbeitslosengeld II. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung gegenwärtig oder auf absehbare Zeit (ca. Monate) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Bei der Bestimmung der Erwerbsfähigkeit ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (z.b. wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren). Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt ( Bedarf ) und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus den einzusetzenden Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang decken kann. Bedarfsgemeinschaft Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten auch Angehörige, die mit einem oder mehreren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben und nicht selbst erwerbsfähig sind. Diese Leistung wir Sozialgeld genannt. Sie erhalten grundsätzlich auch Dienst- und Sachleistungen wenn hierdurch die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft beendet oder verringert wird oder Hemmnisse bei der Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt beseitigt oder vermieden werden. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören: - die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, - die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes; - der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, - die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, - der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, - die dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beschaffen können.

21 II. Fördern und Fordern Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt Das Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es vor allem Langzeitarbeitslosigkeit und damit Hilfebedürftigkeit durch intensive Betreuung zu beseitigen. Die hilfebedürftigen Menschen sollen sich möglichst bald wieder ihren Lebensunterhalt ganz oder zumindest zum Teil selber verdienen. Dies soll vor allem durch eine bessere Betreuung erreicht werden.. Fördern Fördern - Persönliche Ansprechpartner helfen Ein persönlicher Ansprechpartner erforscht durch ein eingehendes Gespräch (Profiling) die Vermittlungshemmnisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegensteht. Dann wird eine für beide Seiten verbindliche Eingliederungsvereinbarung erstellt. Um diese intensive Beratung und Hilfe auch wirklich leisten zu können, soll es für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einen persönlichen Ansprechpartner geben. Hierbei soll ein persönlicher Ansprechpartner mittelfristig in der Regel nicht mehr als erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen betreuen. Erfahrungen in Modellprojekten wie FAIR haben gezeigt, dass allein durch die intensivere Betreuung die Zahl der Hilfebedürftigen um bis zu % gesenkt werden konnte und das trotz schwacher Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Fördern - Neue Leistungen In der gemeinsam erarbeiteten Eingliederungsvereinbarung werden alle Anforderungen an die Eigenbemühungen des Arbeitslosen und die Eingliederungsleistungen der Träger der Grundsicherung aufgenommen. Die oder der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält die Leistungen, die für seine Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Dies sind insbesondere die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelten Leistungen wie z.b. ABM oder Trainingsmaßnahmen. Darüber hinaus kann der persönlichen Ansprechpartner weitere, dem individuellen Bedarf angepasste Leistungen wie z.b. erforderliche Arbeitskleidung oder die Finanzierung eines Führerscheins gewähren. Verbesserungen Der neue Leistungskatalog führt für bisherige Sozialhilfeempfänger wie auch für bisherige Arbeitslosenhilfebezieher zu wesentlichen Verbesserungen. Wer bislang Sozialhilfe erhielt, hat nunmehr auch Zugang zu Maßnahmen und Schulungen des Arbeitsamtes. Wer bisher Arbeitslosenhilfe bezog, bekommt ab.januar. über das Job-Center direkten Zugang zu sozialen Angeboten wie Schulden- oder Suchtberatung.

22 Fördern - Arbeit für junge Menschen Wer jünger als Jahre ist und einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, wird künftig unverzüglich in Arbeit oder Ausbildung vermittelt. Wenn es keine Ausbildungsstelle für die junge Frau oder den jungen Mann gibt, wird ihnen eine Arbeit oder eine befristete Arbeitsgelegenheit angeboten, die möglichst auch zur Besserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beitragen soll. Hierfür wird auch auf das Angebot kommunaler Träger zurückgegriffen werden. Fördern - Arbeit lohnt sich Beim neuen Arbeitslosengeld II wird die Aufnahme von Arbeit nicht nur gefordert, sondern auch gefördert. Wer durch eine wenn auch nicht bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit selbst etwas verdient, kann davon mehr behalten als bisher in der Sozialhilfe. Denn ein geringes Einkommen ist besser als gar keine Arbeit. Wer arbeitet, und sei es auch nur ein Mini-Job, hat auf jeden Fall mehr in der Tasche, als jemand, der keine Eigeninitiative zeigt. Durch die Freibeträge wird der Bereich, ab dem jeder hinzuverdiente Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, künftig erst bei monatlichen Bruttolöhnen oberhalb von. erreicht (Bisherige Sozialhilfepraxis: ab monatlichem Bruttolohn von ). Dies begünstigt insbesondere Familien. Fördern - Einstiegsgeld Neu ab dem.. ist auch die Möglichkeit eines Lohnzuschusses ( Einstiegsgeld ) für erwerbsfähige Hilfebedürftige, wenn sie eine Arbeit annehmen und diese zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Der persönliche Ansprechpartner entscheidet, ob das Einstiegsgeld notwendig ist, um zur Aufnahme einer Arbeit zu motivieren und in welcher Höhe es geleistet wird. Auf das Einstiegsgeld besteht jedoch kein Anspruch. Fördern - Kinderzuschlag für Familien Ein Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, deren Arbeitseinkommen zwar für ihren eigenen Bedarf, aber nicht auch für den der Kinder reicht. Der Zuschlag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. So wird verhindert, dass erwerbstätige Eltern allein wegen des Unterhalts für ihre Kinder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen müssen. Familien in bestimmten Einkommenssituationen werden so von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld unabhängig. Erwerbseinkommen der Eltern, das ihren eigenen Bedarf an Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übersteigt, wird nur zu % auf den Kinderzuschlag angerechnet, so dass ein zusätzlicher finanzieller Arbeitsanreiz besteht.

23 Höhe und Dauer des Kinderzuschlages. Der Kinderzuschlag wird maximal in Höhe von pro Kind für längstens Monate erbracht. Kindergeld, Kinderzuschlag und der ggf. auf das Kind entfallende Wohngeldanteil entsprechen einem Betrag, mit dem der durchschnittliche Bedarf des Kindes im Sinne des Arbeitslosengeldes II - oder des Sozialgeldes - gedeckt ist. Der Kinderzuschlag wird durch Einkommen und Vermögen des Kindes - mit Ausnahme des Kindergeldes und des Wohngeldes wie auch durch das Erwerbseinkommen der Eltern gemindert. Fördern- Soziale Sicherung Für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen werden künftig Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt, soweit nicht bereits eine Familienversicherung vorliegt. Zudem besteht für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf der Basis des Mindestbeitrages. Damit bekommen erwerbsfähige Hilfebedürftige, die früher Sozialhilfe bezogen haben, erstmals eine eigene Absicherung für das Alter und eine generelle Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.. Fordern Fordern - Zumutbare Arbeit Wer Hilfe erhält, muss selber alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung so schnell wie möglich zu beenden. Den Arbeitssuchenden ist deshalb jede Arbeit zumutbar. Eine Arbeit darf nicht allein deswegen abgelehnt werden weil sie nicht dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht, weil der Beschäftigungsort weiter entfernt ist als der frühere, weil die Bedingungen ungünstiger sind als bei der letzten Tätigkeit. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts steht der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht entgegen. Allerdings darf die Arbeit nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.

24 Nicht zumutbare Arbeit Arbeit ist nicht zumutbar, wenn: der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich dazu nicht in der Lage ist die Ausübung der Arbeit dem Hilfebedürftigen die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt, die Ausübung der Arbeit die Erziehung eines Kindes des Hilfebedürftigen oder des Kindes seines Partners gefährden würde. Die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege oder auf sonstige Weise sichergestellt ist die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. Fordern Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt wegen Arbeitsablehnung Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um etwa Euro gekürzt. Das gilt auch bei fehlender Eigeninitiative bei der Jobsuche. Gleichzeitig entfällt auch der befristete Zuschuss, der beim Übergang von Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird (siehe unten). Wenn Arbeitsuchende unter Jahren eine zumutbare Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Eingliederungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheit ablehnen, so erhalten sie für drei Monate keine Geldleistung. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit unmittelbar an den Vermieter gezahlt. Der Zugang zu Beratung und Betreuung und allen Eingliederungsleistungen bleibt während des dreimonatigen Zeitraumes aber erhalten. Ebenso können, wie bei über -Jährigen, in diesen Fällen ergänzend Sachoder geldwerte Leistungen erbracht werden. Die Höhe der neuen Leistungen Wer als Erwerbsfähiger trotz aller Anstrengungen hilfebedürftig bleibt, bekommt Leistungen zum Lebensunterhalt für sich und die Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, aus einer Hand im Job-Center. Mit dem Arbeitslosengeld II bekommen diese Menschen eine einheitliche, bedarfsdeckende Leistung. Auch Wohngeldanträge müssen Hilfebedürftige nicht mehr stellen. Denn die angemessenen Wohn- und Heizkosten werden von der Kommune als Träger der Grundsicherung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften gewährt.

25 Arten der Leistungen zum Lebensunterhalt Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe. Die Hilfebedürftigen erhalten einen einheitlichen Leistungsbescheid, den die Arbeitsgemeinschaft erlässt, in der Kommune und Agentur für Arbeit zusammenarbeiten. Wesentliche Bestandteile der Leistungen zum Lebensunterhalt Regelleistungen Bundesweit gibt es zwei Pauschalen für Regelleistungen (Ost und West). Die Regelleistungen umfassen laufende und - soweit sie pauschalierbar sind - einmalige Bedarfe. Sonderbeträge in besonderen Lebenssituationen Diese Beträge werden, z.b. bei Schwangerschaft oder Behinderung, als Pauschale zusätzlich zur Regelleistung gezahlt. Die Pauschale für diese sogenannten Leistungen für Mehrbedarfe errechnet sich aus einen bestimmten Prozentsatz der Regelleistung. Die Regelleistungen für minderjährige Kinder errechnen sich ebenfalls nach einem bestimmten Prozentsatz der Regelleistung. Unterkunftskosten Unterkunftskosten und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. (Miet)- Schulden in anderen Fällen können bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen als Darlehen oder Beihilfe vom Sozialamt übernommen werden.

26 Das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Sonstige Angehörige der Bedarfgemeinschaft Alleinstehende(r) oder Alleinerziehende(r) Kinder bis zur Vollendung des. Lebensjahres Kinder ab Beginn des. Lebensjahres bis zur Vollendung des. Lebensjahres Partn er ab Begin n des. Leben sjahre s jeweils Jeweils jewe ils % % RL % RL % RL Alte Länder einschließlich Berlin (Ost) Euro Euro Euro Euro Neue Länder Euro Euro Euro Euro jeweils zuzüglich Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: -Erstausstattungen für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen Für Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Vorliegen der Voraussetzungen ein befristeter Zuschlag von bis zu Euro jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und bis zu Euro für jedes Kind, Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Für Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte

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