Das Pflegestärkungsgesetz II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Pflegestärkungsgesetz II"

Transkript

1 Das Pflegestärkungsgesetz II Informationen für Ehrenamtliche Betreuer Jörg Bracke Pflegestützpunkt

2 Inhalt: Überblick: wichtigste Änderungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) mit den Kernpunkten: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neue Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Neue Leistungsbeträge ab

3 Ein paar Impressionen von Betroffenen und Angehörigen... Ungerechte Begutachtung! Wie soll man in 20 Minuten geduscht haben? Unser Vater ist körperlich noch recht fit für sein Alter, aber er kann sich nichts mehr merken......aber der tägliche Spaziergang tut unserer Oma doch gut; warum wird das nicht angerechnet? Alleine bekommt er nichts mehr geregelt; es muss ständig jemand bei ihm sein...

4 Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes Der derzeit noch geltende verrichtungsbezogene Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI ( 14) wird quasi bereits seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 immer wieder kritisiert. Die Kritik bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass der Begriff der Pflegebedürftigkeit zu sehr somatisch, also körperbezogen, ausgerichtet ist. Weitere wesentliche Aspekte wie Kommunikation oder soziale Teilhabe finden kaum Beachtung und der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wird zu wenig berücksichtigt.

5 Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes Zum 1. Januar 2017 wird die Soziale Pflegeversicherung nun gut 20 Jahre nach ihrer Einführung nach umfangreichen Studien und der Erprobung von Modellprojekten auf eine neue Grundlage gestellt. Der Gesetzgeber setzt mit dem PSG II nun den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff als weiteren Teil der großen Pflegereform um, die bereits 2015 mit dem PSG I auf den Weg gebracht wurde. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden, eine schwerwiegende psychische bzw. gerontopsychiatrische Erkrankung haben (zum Beispiel Demenz).

6 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Pflegegrade BIS gilt: Als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten Antragsteller, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Ursachen der Pflegebedürftigkeit müssen demnach Krankheiten oder Behinderungen sein. Es ist bei der Begutachtung zu berücksichtigen, dass nicht die Schwere der Erkrankung oder Behinderung, sondern allein der aus der konkreten Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten resultierende Hilfebedarf in Bezug auf die gesetzlich definierten Verrichtungen als Grundlage der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit dient.

7 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Pflegegrade (2) Maßgeblich für die Einstufung ist zukünftig (ab ) überwiegend der Grad der Selbständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen. Damit soll sich für die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen die Leistungstransparenz erheblich erhöhen. Die durch die Pflegeversicherung gewährten Leistungen sollen dabei künftig allein auf dem festgestellten Pflegegrad beruhen. Dadurch werden alle pflegebedürftigen Personen innerhalb des jeweiligen Pflegegrads Zugang zu den gleichen Leistungen haben.

8 Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 1. Januar 2017 verändert sich damit einhergehend auch grundlegend das Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Als Maßstab von Pflegebedürftigkeit wird künftig der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen herangezogen. Bei den künftigen Begutachtungen kommt es dann nicht mehr darauf an, wie viele Minuten Hilfebedarf ein Mensch bei einzelnen Verrichtungen hat. Im Mittelpunkt wird dann vielmehr die Frage stehen, wie selbstständig ist der Mensch in der Bewältigung seines Alltags was kann er und was kann er nicht mehr oder nur noch mit Hilfe? Dazu werden seine Fähigkeiten und Fertigkeiten umfassend in allen Lebensbereichen begutachtet.

9 Das Pflegestärkungsgesetz 2 Quelle: bmgs

10 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt: 1. Mobilität: (körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen) 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Verstehen und Reden: zum Beispiel Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, Erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen) 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen) 4. Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbstständig Waschen und Ankleiden, Essen und Trinken, selbständige Benutzung der Toilette)

11 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel die Fähigkeit haben die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können oder gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können) 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zum Beispiel die Fähigkeit haben den Tagesablauf selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakte zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen) Zu beachten: Die Module 7. (Ausserhäußliche Aktivitäten) und 8. (Haushaltsführung) fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Sie können jedoch für die weitere Hilfe- und Versorgungsplanung genutzt werden.

12 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Jedes einzelne Kriterium der erwähnten Module wird individuell mit einem Punktwert versehen. Diese reichen in den Modulen 1, 4 und 6 vom Punktbereich 0 (keine Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten; also selbständig) bis hin zum Punktbereich 3 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten; also unselbständig). Hierzu ein Beispiel (Auszug) aus dem Modul 4 - Selbstversorgung: Ziffer Kriterien selbständig überwiegend selbständig 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers überwiegend unselbständig unselbständig Innerhalb der Module wird jedoch bei einzelnen Kriterien, aufgrund der besonderen Bedeutung für die pflegerische Versorgung, noch eine stärkere Gewichtung vorgenommen, wie folgendes Beispiel, ebenfalls ein Auszug aus dem Modul 4, zeigt: Ziffer Kriterien selbständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig 4.8 Essen

13 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Die BRi beinhalten in den Modulen 2, 3 und 5 andere Formen der zuvor genannten Skala. Hier gilt, dass der Grad der Beeinträchtigung mit der jeweils erforderlichen Häufigkeiten der Hilfen steigt. 0 bedeutet, dass Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten nie vorliegen. 5 bedeutet, dass ein entsprechender Hilfebedarf täglich vorliegt. Hierzu ein Beispiel (Auszug) aus dem Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ziffer Kriterien nie oder selten 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen) Häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich) täglich Nachdem alle Verrichtungen bewertet wurden, erfolgt eine Addition der Punkte je Modul. Die errechneten Punkte werden dann noch individuell gewichtet. Die dadurch erreichte Gesamtpunktzahl ergibt schließlich den Pflegegrad.

14 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Modul 1: Mobilität

15 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten

16 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen PSG II Informationen für ehrenamtl. Betreuer ~

17 Modul 4: Selbstversorgung Pflegestützpunkt PSG II Informationen für ehrenamtl. Betreuer ~

18 Modul 5 PSG II Informationen für ehrenamtl. Betreuer ~

19 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

20 Bewertung der Selbständigkeit Zu bewerten ist, ob die untersuchte Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Es ist unerheblich, ob die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen oder ob Teilaspekte bereits in anderen Modulen berücksichtigt worden sind. [F 4.4.1] Waschen des vorderen Oberkörpers Sich die Hände, das Gesicht, den Hals, die Arme, die Achselhöhlen und den vorderen Brustbereich waschen und abtrocknen Selbständig: Überwiegend selbständig: Überwiegend unselbständig: Unselbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen. Die Person kann die Aktivität selbständig durchführen, wenn benötigte Gegenstände, z. B. Seife, Waschlappen, bereitgelegt werden oder sie Aufforderung bzw. punktuelle Teilhilfen, z. B. Waschen unter den Achseln oder der Brust, erhält. Die Person kann nur geringe Anteile der Aktivität selbständig durchführen, sich z. B. nur Hände oder Gesicht waschen, oder benötigt umfassende Anleitung. Die Person kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal beteiligen.

21 Module Gewichtung Pflegestützpunkt Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten keine geringe erhebliche schwere schwerste 10% Mobilität Summe der Punkte 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte 15% Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Summe der Punkte 40% 20% 15% Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Summe der Punkte 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte Modul 2 oder 3 Selbstversorgung Summe der Punkte Gewichtete Punkte Bewältigung von und mit selbstständigem Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens sozialer Kontakte Summe der Punkte Gewichtete Punkte Summe der Punkte 0 3,75 7,5 11,25 15 Gewichtete Punkte

22 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Festlegung des Pflegegrades der Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätze:

23 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Die neuen Pflegegrade: Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte) Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte) Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte) Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte) Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte) Hinweis: Pflegebedürftige aus dem Pflegegrad 4, deren Funktionsfähigkeit beider Arme und Beine nicht mehr vorliegt, können in den Pflegegrad 5 eingestuft werden.

24 Überleitung in die neuen Pflegegrade: Die Überleitung von den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch! WICHTIG: Pflegebedürftige müssen sich weder neu begutachten lassen, noch einen erneuten Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei ihrer Pflegekasse stellen! Alle Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden automatisch durch ihre Pflegekasse von der Pflegestufe in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet. Dies gilt auch für Pflegebedürftige mit der sogenannten Pflegestufe 0 das heißt, Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Formel für die Überleitung: Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden in den nächst höheren Grad (+1) übergeleitet; Personen mit anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz in den übernächsten Pflegegrad (+2).

25 Überleitung in die neuen Pflegegrade: Beispiele für die Überleitung bereits Pflegebedürftiger: - Menschen mit körperlichen Einschränkungen (+1): aus Pflegestufe I wird Pflegegrad 2 aus Pflegestufe III wird Pflegegrad 4 - Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (+2): aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad 2 aus Pflegestufe II wird Pflegegrad 4

26 Überleitung in die neuen Pflegegrade: Wie erfährt ein pflegebedürftiger Mensch seinen neuen, individuellen Pflegegrad? Die Pflegekasse teilt jedem Pflegebedürftigen mit, in welchen Pflegegrad er übergeleitet wird und welche Leistungen er daraus in welcher Höhe zu Lasten der Pflegekasse ableiten kann. Dies wird durch ein Informationsschreiben erfolgen; ein neuer Bewilligungsbescheid wird im Normalfall nicht erlassen, da Bewilligungsbescheide der Pflegekasse Verwaltungsakte mit Dauerwirkung darstellen und deshalb der bisherige Bescheid dem Grunde nach aufzuheben wäre. Das würde nicht nur einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Pflegekassen darstellen, sondern ist nur bei Änderungen der Verhältnisse notwendig. Da sich aber nicht der Pflegebedarf, sondern eine Gesetzesgrundlage geändert hat, wird kein neuer Bescheid erforderlich. Sofern man im Einzelfall jedoch der Meinung ist, dass der neue Pflegegrad nicht gerechtfertigt ist (zum Beispiel wenn das Vorliegen von eingeschränkter Alltagskompetenz übersehen wurde), kann man trotzdem der Graduierung widersprechen.

27 Überleitung in die neuen Pflegegrade: WICHTIG: Niemand, der vorher schon Leistungen der Pflegeversicherung erhalten hat, soll zukünftig schlechter gestellt werden! Das gilt auch dann, wenn ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt wurde, der Gutachter des MDK aber einen niedrigeren Pflegegrad feststellt!

28 Überleitung in die neuen Pflegegrade: Erfolgt jedoch die Feststellung, dass keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der 14, 15 SGB XI in der ab dem geltenden Fassung (mehr) vorliegt, sind die Leistungen der Pflegeversicherung für die Zukunft einzustellen.

29 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Leistungsrechtliche Änderungen: 28a SGB XI - Leistungen bei Pflegegrad 1: Dem Pflegegrad 1 dürften solche Antragsteller zugeordnet werden, denen bislang eine Pflegestufe von der Pflegekasse abgelehnt wurde. Bei Pflegegrad 1 sind folgende Leistungen (abschließende Aufzählung) vorgesehen: Pflegeberatung gemäß der 7a und 7b SGB XI, Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß 37 Abs. 3 SGB XI, zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß 38a SGB XI, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß 40 Abs. 1-3 u. Abs. 5 SGB XI, finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes (bis zu EUR!), zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß 43b SGB XI, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gemäß 45 SGB XI.

30 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Leistungsrechtliche Änderungen (1): 37 SGB XI Pflegegeld: Bereits ab 2016 wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes während einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr fortgewährt (bis 2015 erfolgte jeweils nur für maximal 28 Kalendertage eine hälftige Weiterzahlung des Pflegegeldes). Personen mit Pflegestufe 0 können bislang auf freiwilliger Basis einen Beratungseinsatz abrufen. Durch die Zuordnung zum Pflegegrad 2 entsteht hier ab 2017 eine Verpflichtung, den Beratungseinsatz halbjährlich nachzuweisen. Pflegegeldbezieher mit der Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben nach aktuellem Recht halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst abzurufen. Mit der Überleitung Pflegestufe > Pflegegrad erfolgt zum die Zuordnung in den Pflegegrad 4, sodass ab 2017 ein entsprechender Beratungseinsatz vierteljährlich abzurufen ist!

31 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Leistungsrechtliche Änderungen (2): 39 SGB XI - Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige vom Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5. Pflegegeld wird für bis zu 6 Wochen hälftig weitergezahlt. Der Anspruch beträgt weiterhin EUR im Kalenderjahr für maximal 42 Kalendertage. Auch ist weiterhin eine Übertragung der Ansprüche aus der hälftigen Kurzzeitpflege (=806 EUR) auf die Verhinderungspflege möglich. 42 SGB XI - Kurzzeitpflege Anspruchsberechtigt sind auch hier die Pflegegrade 2 bis 5. Der Leistungszeitraum wird nunmehr eindeutig auf 8 Wochen festgesetzt. Die Leistungshöhe verbleibt bei EUR, wobei die Aufstockung um die Mittel der Verhinderungspflege (insgesamt maximal EUR) weiterhin möglich ist. Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.

32 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Leistungsrechtliche Änderungen (3): 43 SGB XI - Vollstationäre Pflege: Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich. Ab 2017 zahlen alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes. Hierdurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Restkosten für die Versicherten (bzw. deren Angehörigen) in Pflegeheimen führt. Gleichzeitig schafft dies Planungssicherheit für die Versicherten. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) wird zum entweder durch Vertragsverhandlungen oder - sofern nicht bis zum vertraglich abgeschlossen - per gesetzlicher Formel festgelegt. Dies führt dazu, dass sich der Eigenanteil z.b. in der heutigen Pflegestufe I ab 2017 voraussichtlich erhöhen wird, da der EEE ja den Durchschnitt aller Eigenanteile abbildet und daher wohl höher liegen wird als der heutige Eigenanteil für Pflegstufe I. Diese zu erwartende Erhöhung soll im Rahmen der Überleitung nicht zu Lasten der heutigen Heimbewohner gehen. Daher übernimmt die Pflegekasse etwaige Differenzen zwischen dem alten Eigenanteil und dem ab 2017 gültigen EEE. Ein solcher Ausgleich ist jedoch für Pflegebedürftige, die ab 2017 erstmalig in ein Pflegeheim aufgenommen werden, nicht geplant.

33 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Weitere Änderungen: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen ( 44 SGB XI): Beiträge zur Rentenversicherung (RV) werden gezahlt, wenn ein Pflegegrad 2-5 vorliegt und die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Der MDK stellt im Rahmen der Begutachtung fest, ob die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens zehn Stunden wöchentlich pflegt, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche. Pflegen Personen (nicht erwerbsmäßig) am 31. Dezember 2016 regelmäßig mind. 10 Stunden in der Woche verteilt auf mindestens zwei Tage einen Versicherten ohne Pflegestufe, jedoch mit eingeschränkter Alltagskompetenz (sog. Pflegestufe 0), sind sie ab dem 1. Januar 2017 nach neuem Recht für diese Pflegetätigkeit in der RV versicherungspflichtig, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Durch die Absenkung der erforderlichen wtl. Mindestpflege von 14 Stunden auf 10 Stunden, sowie der Einbeziehung der bisherigen Pflegebedürftigen der Pflegestufe 0 (künftig Pflegegrad 2) ist von einer nicht unerheblichen Ausweitung der sozial abgesicherten Pflegepersonen auszugehen.

34 Überblick über die Pflegereformen Pflegestärkungsgesetz 2 Weitere Änderungen: NEU: Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson Neu ist, dass Pflegepersonen ab 2017 nach den Vorschriften des SGB III in der Arbeitslosenversicherung versichert werden. Hierbei ist grundsätzlich erforderlich, dass unmittelbar vor der Pflegetätigkeit eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestanden haben muss oder eine Leistung nach dem SGB III (z.b. Arbeitslosengeld) bezogen wurde ( 26 SGB III). Diese Regelung greift nur, sofern nicht ohnehin schon eine Absicherung in der Arbeitslosenversicherung (z.b. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung etc.) besteht. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden aus 50 % der monatlichen Bezugsgröße berechnet. Dies entspricht im Jahre ,50 EUR mtl. und damit einem monatlichen Beitrag von ca. 43,58 EUR. Im Jahre 2017 dürfte dieser Beitrag durch die bis dahin noch anstehenden Anpassungen tatsächlich noch etwas höher ausfallen. Für Pflegepersonen besteht damit die Möglichkeit, nach dem Ende der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld zu beantragen und Leistungen der Arbeitsförderung zu beanspruchen.

35 LEISTUNGSBETRÄGE AB : SACHLEISTUNGEN PSG II Informationen für ehrenamtl. Betreuer ~

36 LEISTUNGSBETRÄGE AB : GELDLEISTUNGEN PSG II Informationen für ehrenamtl. Betreuer ~

37 LEISTUNGSBETRÄGE AB : TEILSTATIONÄRE LEISTUNGEN PSG II Informationen für ehrenamtl. Betreuer ~

38 LEISTUNGSBETRÄGE AB : STATIONÄRE LEISTUNGEN PSG II Informationen für ehrenamtl. Betreuer ~

39 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jörg Bracke Tel: 0611 / Fax: 0611 / joerg.bracke@wiesbaden.de pflegestuetzpunkt@wiesbaden.de

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE CHARLOTTE KÖNIG GMBH & CO. KG Informationen für unsere Patienten und Angehörige Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

Aktuelles zur Pflege. Gut zu wissen - Allgemeines. Das Wichtigste zum Pflegestärkungsgesetz II

Aktuelles zur Pflege. Gut zu wissen - Allgemeines. Das Wichtigste zum Pflegestärkungsgesetz II Aktuelles zur Pflege Gut zu wissen - Allgemeines Das Wichtigste zum Pflegestärkungsgesetz II 1 Ich darf mich Ihnen kurz vorstellen: Christine Meiers 60 Jahre alt Ausbildungen / Studium: Kinderpflegerin

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

Mehr

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-

Mehr

I K K - I N F O R M AT I V

I K K - I N F O R M AT I V IKK-INFORMATIV Änderungen in der Pflege ab 2017 ÄNDERUNGEN IN DER PFLEGE AB 2017 Vorwort Sicher haben Sie auch schon davon gehört: Zum 1. 1. 2017 wird sich in der Pflegeversicherung einiges ändern. So

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem in Kraft.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem in Kraft. Kundeninformation zum PSG II Zweites Pflegestärkungsgesetz Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem 01.01.2017 in

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Jahrestagung Fragiles-X e.v. Bad Salzdetfurth 30.09.-02.10.2016 Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Interessengemeinschaft Fragiles-X e.v. Inhalt - Grundsätzliches - Ziel der

Mehr

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Änderungen in der P fl e g e2 0 17

Änderungen in der P fl e g e2 0 17 LEISTUNGEN Änderungen in der P fl e g e2 0 17 Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Liebe Leserin, lieber Leser, sicher haben Sie auch schon davon gehört: Zum 1.1.2017 wird sich in der Pflegeversicherung

Mehr

Mehr Leistungen in der Pflege

Mehr Leistungen in der Pflege Die neuen Pflegegrade ab 2017 Mehr Leistungen in der Pflege Liebe Leserin, lieber Leser, sicher haben Sie auch schon davon gehört: Zum 1.1.2017 wird sich in der Pflegeversicherung einiges ändern. So werden

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren

Mehr

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 E-Mail vdk-muenstertal@t-online.de Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Im Mittelpunkt der Menschen - 1 - Änderungen und Neuregelungen durch ein

Mehr

STADT BECKUM. Das neue PSG II. Pflegeversicherungsreform. Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017

STADT BECKUM. Das neue PSG II. Pflegeversicherungsreform. Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017 STADT BECKUM Das neue PSG II Pflegeversicherungsreform Eggi Steinhoff Seniorenbüro Januar 2017 Neu: Begriff der Pflegebedürftigkeit Fokus auf Selbstständigkeit im Alltag In der Begutachtung durch den MDK

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Überleitung in das neue System und Bestandsschutz Änderungen im ambulanten Bereich Änderungen in stationären

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren bis Ende 2016 zugrunde

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue

Mehr

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Stand November 2016 Pflegestützpunkt SBK Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Unter Vorbehalt anderer Regelungen und Anwendungsempfehlungen 21.11.2016 1 Was ist

Mehr

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Gut umsorgt zuhause. Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Was muss ich tun, um die Leistungssteigerungen in Anspruch nehmen zu können?

Was muss ich tun, um die Leistungssteigerungen in Anspruch nehmen zu können? Themen für den Angehörigenabend PSG 1 Fragen und Antworten Durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz I bekommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich mehr Unterstützung.

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Stand: 24. Juni 2015 Gliederung: 1.) Überleitung von

Mehr

Informationen über das

Informationen über das Informationen über das Sämtliche Angaben und Darstellungen in dieser Broschüre entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens und sind bestmöglich dargestellt. Der Pflegedienst Zweite Hilfe GmbH kann jedoch

Mehr

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II Aktuelle Marktentwicklung Bundespflegestatistik: Anzahl der Pflegebedürftigen Ambulant in % Stationär in % Gesamt 1999 1.442.880 71,57

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: )

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: ) Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (Stand: 15.08.2015) Ziele des Pflegestärkungsgesetzes II Die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrade Geringe.. Erhebliche.. Schwere.. Schwerste.. Schwerste.. Leistungen Punkte: (frühere Pflegestufe:) Geldleistung ( 37 private

Mehr

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Veränderungen

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Veränderungen Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: ( 14 (1) und (2) SGB XI) Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere

Mehr

Pflegestärkungsgesetzt II

Pflegestärkungsgesetzt II Pflegestärkungsgesetzt II 14 SGB XI - Begriff der Pflegebedürftigkeit Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben Kreis Siegen-Wittgenstein Das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II)

Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II) Übersicht: Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften ( PSG II) Stand: Zweite und Dritte Lesung v. 13.11.2015 Inkrafttreten: 2016 bzw. 2017 Das 2015

Mehr

Pflegeversicherung. Was hat sich zum Jahreswechsel geändert? Welche Leistungen gibt es?

Pflegeversicherung. Was hat sich zum Jahreswechsel geändert? Welche Leistungen gibt es? Pflegeversicherung Was hat sich zum Jahreswechsel geändert? Welche Leistungen gibt es? Nico Petschner Geschäftsführer Verband der Behinderten Wartburgkreis e.v. Verband der Behinderten Wartburgkreis e.v.

Mehr

Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Nr. 3 - Januar 2017 Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen So funktioniert die Pflegereform! Zum 01.01.2017 greift die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Leistungen der Pflegeversicherung sind: - Sachleistungen und Pflegegeld - Verhinderungspflege - Kurzzeitpflege

Mehr

Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016

Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Koalitionsvertrag Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen ( ). Dazu

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der - Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform

Mehr

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin 26 Jahre Mitarbeiterin im Interessenverband für Contergangeschädigte NRW e.v. seit Dezember 2016. Zuständig für den Bereich rundum die Pflege Pflegestärkungsgesetze

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Aufgaben der Pflegestützpunkte Sprechzeiten Pflegeversicherung und Veränderungen im Hinblick auf das

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein

Pflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Pflegestärkungsgesetz II Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Wichtige Eckpunkte der Pflegereform 1. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Sabine Schürmann, AOK Rheinland/Hamburg Köln, Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Verhältnis der Leistungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford

Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am 16.02.2017 in Minden AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford Agenda Gesetzgebung und Finanzierung des PSG II Neuer

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

Die Pflegestärkungsgesetze

Die Pflegestärkungsgesetze Die Pflegestärkungsgesetze Die Soziale Pflegeversicherung vor und nach dem 01.01.2017 Meilensteine der Sozialen Pflegeversicherung 1995 Soziale Pflegeversicherung Einführung der Pflegeleistungen 2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz

Mehr

Neu seit dem

Neu seit dem Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2

Mehr

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen!

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Was ändert sich für Sie und ihre pflegenden Angehörigen im kommenden Jahr? Was müssen Sie als pflegender Angehöriger jetzt wissen für 2017? Maßgebliche

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Auswirkungen auf Bestand und Neugeschäft

Pflegestärkungsgesetz II. Auswirkungen auf Bestand und Neugeschäft Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf Bestand und Neugeschäft Agenda Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Auswirkungen auf Pflegebedürftige Auswirkungen auf die Pflegeergänzungstarife der Barmenia 2 PSG

Mehr

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem

Mehr

Pflegeleistungen ab 2017

Pflegeleistungen ab 2017 Pflegeleistungen ab 2017 Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Info-Abend am

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Info-Abend am Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Info-Abend am 22.11.16 Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

PFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst!

PFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! PFLEGEREFORM 2017 Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! INHALT DIE PFLEGEREFORM 2017 Die Pflegereform 2017 1 Allgemeine Übersicht zur Pflegereform 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI) Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Was ist neu an der neuen Pflege?

Was ist neu an der neuen Pflege? Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, PSG II Impulsvortrag Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 GLIEDERUNG PSG II Artikel 1 (Inkrafttreten zum 1.1.2016) Schwerpunkte: Beratung, Qualitätssicherung, Übergangsregelungen Artikel 2 (Inkrafttreten zum 1.1.2017)

Mehr

Gröhe: Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Gröhe: Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Meldungen 2015 Gröhe: Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II Das Bundeskabinett hat am 12. August 2015 den Entwurf des

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017

Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Leistungen der Pflegeversicherung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege April 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU! Es entscheidet der Grad der Selbstständigkeit

Mehr

Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem

Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem Übersicht Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II ab dem 01.01.2017 Vorbemerkung: Die vorliegende Zusammenfassung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für den Inhalt wird jedoch

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrade Geringe.. Erhebliche.. Schwere.. Schwerste.. Schwerste.. Leistungen Punkte: (frühere Pflegestufe:) Geldleistung ( 37 private

Mehr

Wissen kompakt Pflegeversicherung

Wissen kompakt Pflegeversicherung Wissen kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,

Mehr

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege? T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen

Mehr

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen?

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen? Die Soziale Pflegeversicherung Änderungen zum 01.01.2017 durch das PSG II Was sollte ich dazu wissen? Aktuelles Pflegeversicherung Zwei Pflegestärkungsgesetze ab 2015 Zum 01.01.2015 Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Was bringt das PSG II?

Was bringt das PSG II? II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

.de kr we s e rth.pe w w

.de kr we s e rth.pe w w Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Die Regelungen des Pflegestärkungsgesetz II sind grob in zwei Teile gegliedert, der erste Teil ist seit dem 1.1.2016 gültig, der zweite Teil wird am 1.1.2017 in Kraft

Mehr

Was ist vom Pflegestärkungsgesetz II zu erwarten?

Was ist vom Pflegestärkungsgesetz II zu erwarten? Was ist vom Pflegestärkungsgesetz II zu erwarten? Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Fockbek, den 17.5.2016 Wichtige Eckpunkte der Pflegereform

Mehr

Treff Sozialarbeit, Stuttgart Ziel erreicht? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz II den Betroffenen? Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

Treff Sozialarbeit, Stuttgart Ziel erreicht? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz II den Betroffenen? Die Gesetze zur Stärkung der Pflege Treff Sozialarbeit, Stuttgart Ziel erreicht? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz II den Betroffenen? 10.03.2016 Die Gesetze zur Stärkung der Pflege Heike Baehrens, MdB, stellv. Sprecherin der AG Gesundheit

Mehr