Workshop Kreditvermittlung. am von Mag. Hannes Dolzer und Mag. Philipp H. Bohrn
|
|
- Astrid Baumann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop Kreditvermittlung am von Mag. Hannes Dolzer und Mag. Philipp H. Bohrn
2 Rückblick 2008 hat die Europäische Kommission den Diskussionsprozess begonnen. Auslöser war die Fertigstellung der Verbraucherkreditrichtlinie (RL 2008/48/EG), da diese weder Hypothekarkredite noch Kreditvermittler regelte. Neben indirekten Kontakten hat sich der Fachverband und BIPAR als einzige Vertreter beim ersten offiziellen Stakeholder-Treffen der Europäischen Kommission aktiv eingebracht.
3 Kommissionsentwurf Themen vor der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfes: Mehrfach gefordert wurde ein Provisionsverbot im Kommissionsentwurf, aufgrund der Interessenvertretung des Fachverbands Finanzdienstleister wurde diese jedoch im Kommissionsentwurf nicht aufgenommen.
4 Kommissionsentwurf Im Europäischen Parlament und im Rat wurde der Richtlinienvorschlag intensiv diskutiert. Dabei wurden unter anderem auch folgende Themen eingebracht: Eigenkapitalvoraussetzungen für Kreditvermittler Provisionsverbot für Kreditvermittler Hohe Befähigungs- und Weiterbildungshürden für Kreditvermittler Über die diskutierten Punkte hat der Fachverband Finanzdienstleister und BIPAR Aufklärung betrieben und konnte die Einführung verhindern.
5 Fertige Richtlinie Die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (WIK-RL, RL 2014/17/EU) wurde 2014 endgültig finalisiert. Die nationale Umsetzungsfrist läuft bis zum Umsetzung erfolgt im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)
6 Nationale Umsetzung Als Vertreter der Kreditvermittler hat nur der Fachverband Finanzdienstleister bereits 2014 aktiv mit der Interessenvertretung zur Umsetzung begonnen. Dazu hat der Fachverband bei Verhandlungen teilgenommen und in Workshops konkrete Vorschlagstexte entwickelt.
7 Nationale Umsetzung In der nationalen Umsetzung wäre es möglich gewesen, Provisionsverbote und andere strengere Regelungen vorzusehen. Dem Fachverband Finanzdienstleister gelang es hier zum dritten Mal diese Entwicklungen zu verhindern. Die aufbereiteten Fachargumente konnten die Regierung von praxisnahen Vorschlägen überzeugen.
8 Die Kreditvermittlung
9 Inhalt Durchsicht der Muster und Vorlagen und Erläuterung der Verwendung Überblick über die neue Rechtslage für Hypothekarkreditvermittlungen Austausch über die weitere Verbreitung und Verteilung an die Mitglieder
10 Muster und Vorlagen
11 Die Dokumente Artikel mit allen relevanten Themenbereichen Was ist zu tun? Grundlage und Entscheidung der Tätigkeitsform Dokumente für die Tätigkeitsform gebunden Dokumente für die Tätigkeitsform ungebunden Dokumente für die Tätigkeitsform unabhängig
12 Offene Themen Stellungnahme des Fachverbands zur Verordnung Kurzname für die Standesregeln Umschuldung ohne wirtschaftliche Mehrbelastung Anwendungsbereich nur Personalkredite Kreditinstitute verwenden das neue ESIS-Merkblatt nicht.
13 Weitere Spezialfragen GISA Eintragung von Kreditinstituten, für welche gebundene Kreditvermittler tätig sind.
14 Überblick über die neue Rechtslage
15 Anwendungsbereich des HIKrG 1 a. Sachlich ( 5 Abs 1 HIKrG) Verbraucherkreditverträge, die durch ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht an einer unbeweglichen Sache oder einem Superädifikat besichert werden oder die für den Erwerb oder die Erhaltung von Eigentumsrechten an einer unbeweglichen Sache oder einem bestehenden oder geplanten Superädifikat bestimmt sind.
16 Anwendungsbereich des HIKrG 2 Umfasst entgeltliche Gelddarlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Kreditgeber und einem Verbraucher als Kreditnehmer; Erhaltung von Eigentumsrechten = Erhaltung des Eigentumsrechts als rechtliche Position (zb auch die Kreditaufnahme zur Finanzierung einer Ausgleichszahlung izm nachehelicher Aufteilung) Auf alle hypothekarisch besicherten Kreditverträge anzuwenden: nicht nur auf Wohnimmobilien, sondern auch auf andere Liegenschaften.
17 Anwendungsbereich des HIKrG 3 b. Ausnahmen ( 5 Abs 2 HIKrG) Wie 4 VKrG: Kreditverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geschlossene Kreditverträge; Wohnbauförderungskredite Immobilienverzehrkredite (isd 2 Abs 15 HIKrG): Kreditgeber nimmt pauschale oder regelmäßige Zahlungen an Kreditnehmer vor und erhält im Gegenzug einen Betrag aus dem künftigen Erlös des Verkaufs einer Wohnimmobilie oder erwirbt ein Recht an einer Wohnimmobilie. Kreditgeber kann erst nach Tod bzw Auszug des Verbrauchers aus der Wohnimmobilie eine Rückzahlung fordern.
18 Anwendungsbereich des HIKrG 4 c. Zeitlich ( 31 Abs 2 HIKrG) Das HIKrG ist nur auf Kreditverträge bzw Kreditierungen anzuwenden, die nach dem (= ab dem ) geschlossen bzw gewährt werden. Für bis dahin erworbene Kreditverträge gilt das VKrG unverändert.
19 Allgemeines Die Vorschriften in diesem Gesetz sind einseitig zwingend ( 3 HIKrG). Die Informationen für Verbraucher sind unentgeltlich zu erteilen ( 4 HIKrG).
20 Informationspflichten 1 a. Werbung ( 6 HIKrG) Wie 5 VKrG: Angaben sind anhand eines repräsentativen Beispiels zu veranschaulichen (NEU: inklusive Anzahl der Raten). NEU: Identität des Kreditgebers bzw Kreditvermittlers ggf Hinweis auf hypothekarische Besicherung ggf Warnhinweis auf mögliche Auswirkungen von Wechselkursschwankungen Gut lesbar (nicht im Kleingedruckten!) und akustisch gut verständlich.
21 Informationspflichten 2 b. Allgemeine Informationen ( 7 HIKrG) Kreditgeber und ggf gebundene Kreditvermittler haben stets allgemeine Informationen über Kreditverträge ( 7 Z 1 bis 14 HIKrG) auf Papier, auf einem dauerhaften Datenträger oder in elektronischer Form (auf Website) bereitzustellen.
22 Informationspflichten 3 c. Vorvertragliche Informationspflichten ( 8 HIKrG) ESIS- Merkblatt Die Informationen sind unter Verwendung des ESIS- Merkblatts (Anhang II) auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zu erteilen, unverzüglich, nachdem der Verbraucher die erforderlichen Angaben zu seinen Bedürfnissen, seiner finanziellen Situation und seinen Präferenzen gemacht hat und rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen Kreditvertrag oder ein Angebot gebunden ist.
23 Informationspflichten 4 Die Verwendung des ESIS-Merkblatts ist grundsätzlich verpflichtend. Zusätzliche Informationen, wie bei Krediten mit Tilgungsträgern sowie bei Fremdwährungskrediten, sind in einem gesonderten Dokument zu übermitteln. Ausnahmen: Informationsformular nach Anhang II des VKrG erlaubt, wenn Kreditvertrag ursprünglich ohne hypothekarische Besicherung geplant war. Informationspflichten des 19 VKrG, wenn Kreditvertrag in Form einer Überziehungsmöglichkeit gewährt wird, bei dem die Rückzahlung binnen eines Jahres erfolgt.
24 Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers ( 9 HIKrG) Der Kreditgeber hat vor Abschluss des Kreditvertrags eine eingehende Prüfung des Verbrauchers vorzunehmen. Der Kreditvermittler hat dem Kreditgeber die vom Verbraucher erhaltenen erforderlichen Angaben korrekt vorzulegen, damit diese Prüfung durchgeführt werden kann. Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie den Kreditbetrag übersteigt, außer bei Bau bzw Renovierung der Sache. Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Kreditgeber. Verpflichtungen müssen vom Verbraucher auf die im Vertrag beschriebenen Weise wahrscheinlich erfüllt werden können (vgl 7 Abs 2 VKrG: nur Warnpflicht bei negativem Ergebnis!), ansonsten kann Kredit nicht gewährt werden. Informationspflicht des Kreditgebers für den Fall der Ablehnung des Kreditantrags.
25 Verbindliche Angebote ( 12 HIKrG) Diese sind auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Kreditgeber bzw Kreditvermittler hat eine Ausfertigung des Kreditvertragsentwurfs auszuhändigen und spätestens dann auch ein (aktualisiertes) ESIS-Merkblatt. Verbindlichkeit für mindestens 7 Tage, Verbraucher kann das Angebot allerdings auch vor Ablauf der Bindefrist annehmen. Folgen von Mängeln im ESIS-Merkblatt wie 9 Abs 5 VKrG
26 Rücktrittsrecht des Verbrauchers ( 13 HIKrG) Rücktrittserklärung auf Papier oder anderem dauerhaften Datenträger. Binnen 2 Werktagen ab Abgabe der Vertragserklärung bzw ab Erhalt des ESIS-Merkblatts einschließlich der Belehrung über das Rücktrittsrecht. Spätestens ein Monat nach Zustandekommen des Vertrages.
27 Standards für Beratungsdienstleistungen ( 14 HIKrG) Bei der Beratung müssen die notwendigen Informationen über die persönliche und finanzielle Situation sowie die Ziele des Kunden eingeholt werden (Eignungstest). muss eine ausreichend große Anzahl von Kreditverträgen in der eigenen Reichweite berücksichtigt werden, um ein geeignetes Produkt empfehlen zu können (Unterscheidung Kreditgeber/Kreditagent vs ungebundener Kreditmakler). muss im besten Interesse der Kunden gehandelt werden, wobei die Bedürfnisse und Umstände des Kunden berücksichtigt werden müssen. muss ein Bericht über die Empfehlung gegeben werden.
28 Wohlverhaltensregeln ( 15 HIKrG) Kreditgeber und Kreditvermittler haben bei der Gestaltung von Kreditprodukten, bei der Gewährung und der Vermittlung von Kreditverträgen, bei der Erbringung von Beratungsdienstleistungen zu Kreditverträgen und ggf von Nebenleistungen für Verbraucher sowie bei der Ausführung eines Kreditvertrags unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Verbraucher ehrlich, redlich, transparent und professionell zu handeln.
29 Vorzeitige Rückzahlung ( 20 HIKrG) Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der bedungenen Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen (wie 16 VKrG). NEU: Abs 6 sieht vor, dass der Kreditgeber dem Verbraucher, der eine vorzeitige Rückzahlung beabsichtigt, unverzüglich bestimmte Informationen zur Prüfung dieser Möglichkeit liefern muss.
30 NEU: ESIS-Merkblatt (statt VKrG) Telefonnummer des Kreditgebers/-vermittlers verpflichtend anzugeben besonderer Hinweis bei Fremdwährungskredit (20 %-Regel) Punkt 6 Höhe der einzelnen Raten Punkt 11 sonstige Rechte des Kreditnehmers, insb Bedenkzeit und Widerspruchsrecht ( 12 HIKrG) Punkt 12 Beschwerden Punkt 15 Aufsichtsbehörde
31 Standesregeln der Kreditvermittlung
32 Standesregeln für Kreditvermittlung in VO des BMWFW geregelt (noch nicht in Kraft) Inhalt: Standesgemäßes Verhalten = Kreditvermittler haben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kreditvermittlers auszuüben ( 2) Wohlverhaltensregeln ( 3) Informationspflichten & Standards für Beratungsdienstleistungen ( 4) Personal, Kenntnisse & Fähigkeiten ( 5) Umschuldung ( 6) Höchstbeträge der Provision/Vergütung ersichtlich machen ( 7, 8)
33 Wohlverhaltensregeln 1 ehrlich, redlich, transparent & professionell zu handeln Informationseinholung vor Kreditvermittlungs- /Beratungstätigkeit über: Umstände des Verbrauchers von ihm angegebene konkrete Bedürfnisse realistische Annahmen bzgl Risiken für Situation des Verbrauchers während Laufzeit des Kreditvertrages
34 Wohlverhaltensregeln 2 bei Beratungsdienstleistung: Einholung aller erforderlichen Informationen über persönliche und finanzielle Situation Präferenzen Ziele um geeigneten Kreditvertrag empfehlen zu können Bewertung stützt sich auf zum betreffenden Zeitpunkt aktuelle Informationen & zeigt realistische Annahmen bzgl Risiken für Situation des Verbrauchers während Laufzeit des Kreditvertrages Kreditvermittler darf sich auf die vom Verbraucher übermittelten Informationen verlassen, es sei denn, er weiß oder müsste wissen, dass die Informationen offensichtlich veraltet, unzutreffend oder unvollständig sind (!) = 43 Abs 3 WAG
35 Wohlverhaltensregeln 3 Gebundener KV hat bei Erbringung von Beratungsdienstleistungen eine ausreichende Zahl von Kreditverträgen aus seiner Produktpalette einzubeziehen und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, der finanziellen Situation und der persönlichen Umstände des Verbrauchers einen oder mehrere aus geeignete Kreditverträge aus seiner Produktpalette zu empfehlen Ungebundener KV hat bei Erbringung von Beratungsdienstleistungen eine ausreichende Zahl von auf dem Markt verfügbaren Kreditverträgen einzubeziehen und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, der finanziellen Situation und der persönlichen Umstände des Verbrauchers einen oder mehrere auf dem Markt verfügbaren geeignete Kreditverträge zu empfehlen
36 Wohlverhaltensregeln 4 Kreditvermittler haben im besten Interesse des Verbrauchers zu handeln und eine Aufzeichnung der abgegebenen Empfehlung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen
37 Informationspflichten des KV 1 rechtzeitig vor Ausübung jeder Kreditvermittlungstätigkeit auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger folgende Informationen erteilen: Identität & Anschrift Register & Nummer Umfang der Befugnisse (Werbung, Unterlagen) + gebunden oder ungebunden (ggf ob unabhängig) ob Beratungsdienstleistungen angeboten werden Beschwerdemöglichkeit bei Ombudsstelle des FV FDL Entgelt Offenlegung des Entgelts, wenn möglich (Honorar oder Provision) ESIS- Merkblatt II (ACHTUNG: Übergangsfrist für Kreditgeber bis dzt Unstimmigkeit für Kreditvermittler) ungebundene KV auf Nachfrage von Verbraucher Auskunft über Höhe der Provisionen, die ihnen von Kreditgebern gezahlt werden bzw Info darüber, dass Nachfrage möglich Erhalt Honorar + Provision Erläuterung, ob Provision ganz oder teilweise auf Entgelt (Honorar) angerechnet wird
38 Informationspflichten des KV 2 Kreditvermittler hat dem Kreditgeber das an den Kreditvermittler für dessen Dienste zu zahlende Entgelt zur Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes mitzuteilen erneut festgehalten, dass Bestimmungen zur Werbung und vorvertraglichen Informationspflichten nach dem VKrG einzuhalten sind Informationspflichten nach den Standesregeln sind auch in den angemessenen Erläuterungen isd 8 Abs 6 HIKrG einzubeziehen Informationspflicht unentgeltlich
39 Personal; Kenntnisse & Fähigkeiten Personal = alle natürlichen Personen, die als Dienstnehmer für den KV arbeiten und direkt an Tätigkeiten des Kreditvermittlers mitwirken und dabei Kontakt zu Verbrauchern haben ODER solchen Personen unmittelbar vorstehen und diese beaufsichtigen Personal muss über angemessene Kenntnisse & Fähigkeiten in Bezug auf Kreditvermittlung (inklusive Nebenleistungen, wenn mit Kreditvertrag verbunden) verfügen Kreditvermittler trifft Pflicht zur Schulung des Personals
40 Umschuldung Bei Personalkreditvermittlung, der der Umschuldung dienen, ist es unzulässig, Kredit anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber den effektiven Zinssätzen der abzulösenden Kredite bei Einreichung der Provision eine wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kreditwerber bedeutet Vor Umschuldungen, bei denen Zahlungsunfähigkeit droht, ist eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle zu empfehlen.
41 Höchstbeträge Kreditivermittler müssen die Höchstbeträge ihrer Provisionen oder sonstigen Vergütung ersichtlich machen Wo? in den für den Verkehr mit Verbrauchern bestimmten Räumen auch bereits bei Anbot in Schaufenstern, Schaukästen oder Flugblättern Höchstbetrag = 5 vh der Bruttokreditsumme (exklusive Zinsen)
42 FRAGEN? Alle Informationen immer aktuell unter
Ihre Chance zum Vorsprung
Ihre Chance zum Vorsprung 1 Inhalt Entwicklung Einstufung Standesregeln HiKRG 2 MCD Regelungen für die Kreditvermittlung Rückblick 2008 hat die Europäische Kommission den Diskussionsprozess begonnen. Auslöser
MehrWorkshop Kreditvermittlung. Fachgruppe Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn Mag. Susanne Manauer
Workshop Kreditvermittlung Fachgruppe Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn Mag. Susanne Manauer Rückblick 2008 Europäische Kommission beginnt den Diskussionsprozess Auslöser: Fertigstellung der Verbraucherkreditrichtlinie
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 21. April 2016 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 21. April 2016 Teil II 86. Verordnung: Standesregeln für Kreditvermittlung [CELEX-Nr.: 32014L0017] 86. Verordnung des Bundesministers
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz 2. (1) (2) 2. (1) (2) (3) Zur Wertpapieraufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse,
Mehr2 Jahre HIKrG: Rückblick und Umgang mit gegenwärtigen Herausforderungen. Bernhard Egger, WKÖ, Bundessparte Bank und Versicherung
2 Jahre HIKrG: Rückblick und Umgang mit gegenwärtigen Herausforderungen Bernhard Egger, WKÖ, Bundessparte Bank und Versicherung Inhalt - Wesentliche Inhalte des HIKrG - Kreditvergabeverbot - Einschränkung
MehrWohnimmobilienkreditvertragsrichtlinie bringt brandaktuelle Neuerungen
Wohnimmobilienkreditvertragsrichtlinie bringt brandaktuelle Neuerungen KommR Dr. Wilhelm Miklin Helmut Apounig Klagenfurt, am 19.04.2016 Aktuelle Richtlinien / Themen 1. MiFID II: Market in Financial Instruments
MehrPerspektive(n) Fachverband Finanzdienstleister Fachverbandsobmann Mag. Hannes Dolzer St Florian, am
Perspektive(n) Fachverband Finanzdienstleister 2015-2020 Fachverbandsobmann Mag. Hannes Dolzer St Florian, am 27.6.2016 Überblick Herausforderungen von Aussen Interne Zielsetzungen Vision 2020 2 Herausforderungen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. November 2015 Teil I
1 von 15 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. November 2015 Teil I 135. Bundesgesetz: Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz HIKrG sowie Änderung des Verbraucherkreditgesetzes
MehrHYPOTHEKAR- UND IMMOBILIENKREDITGESETZ
Titel Autor, Datum HYPOTHEKAR- UND IMMOBILIENKREDITGESETZ Anwendung der gesetzlichen Neuerung in der Praxis durch die Kreditgeber April 2016 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz 2 ÜBERBLICK April 2016
MehrMuster für das ESIS-Merkblatt
Muster für das ESIS-Merkblatt (Vorbemerkungen) Dieses Dokument wurde am [Datum] für [Name des Verbrauchers] erstellt. Das Dokument wurde auf der Grundlage der bereits von Ihnen gemachten Angaben sowie
MehrEBA Leitlinien. zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung EBA/GL/2015/
EBA/GL/2015/12 19.08.2015 EBA Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt 2 Gegenstand,
MehrBezirksstammtische Fachgruppe Finanzdienstleister. Herzlich Willkommen!
Bezirksstammtische Fachgruppe Finanzdienstleister Herzlich Willkommen! Unterscheidung Varianten: Standesregeln und AGB Alles ONLINE unter www.finanzdienstleister-noe.at Standesregeln für Kreditvermittlung
MehrPraxisfragen - Kreditvermittlung (Stand 23.05.2016)
Praxisfragen - Kreditvermittlung (Stand 23.05.2016) Seit 21.3.2016 gelten für die Kreditvermittlung (Personal- und Hypothekarkredite) neue Rechtsvorschriften. Umfangreiche Informationen des Fachverbands
MehrBundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz (xxx xxx) erlassen und das Verbraucherkreditgesetz geändert wird
1 von 14 Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz (xxx xxx) erlassen und das Verbraucherkreditgesetz geändert wird Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel 1 Bundesgesetz 1. Abschnitt Regelungsgegenstand,
MehrUmsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Christian König Syndikus, Leiter Rechtsabteilung Verband der Privaten Bausparkassen e.v.
Die neue Baufinanzierung Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Christian König Syndikus, Leiter Rechtsabteilung Verband der Privaten Bausparkassen e.v. Finanz Colloquium Heidelberg, 2016 Inhalt
MehrDie Kreditvermittlung
Fachverband Finanzdienstleister Bundessparte Information und Consulting Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien T 05 90 900-4818 F 05 90 900-4817 E finanzdienstleister@wko.at W http://wko.at/finanzdienstleister
MehrPraxisfragen - Kreditvermittlung (Stand )
Praxisfragen - Kreditvermittlung (Stand 29.12.2016) Seit 21.3.2016 gelten für die Kreditvermittlung (Personal- und Hypothekarkredite) neue Rechtsvorschriften. Umfangreiche Informationen des Fachverbands
MehrVerbraucherrechtliche Aspekte. in der. gewerblichen Vermögensberatung
Verbraucherrechtliche Aspekte in der gewerblichen Vermögensberatung 1 Wohlverhaltensregeln 36 ff WAG 2007 Ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden handeln Information und
MehrSpezialprobleme der Kreditwürdigkeitsprüfung nach dem HIKrG unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen zu Informationspflichten
Exposé zum Dissertationsvorhaben Spezialprobleme der Kreditwürdigkeitsprüfung nach dem HIKrG unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen zu Informationspflichten (vorläufiger Titel der Arbeit) Verfasserin
MehrDie Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG und deren Umsetzung ins deutsche Recht
Philipp Wösthoff Die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG und deren Umsetzung ins deutsche Recht PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A) Einleitung 19 I. Einführung
MehrVerbraucherkredit. Sommersemester 2017
Verbraucherkredit Sommersemester 2017 Gesetze: VKrG - Verbraucherkreditgesetz div. Gesetzesänderungen in den letzten Jahren:!ABGB!BWG!KSchG!Versicherungsaufsichtsgesetz!Wertpapieraufsichtsgesetz!Investmentfondgesetz!ZADIG!Gewerbeordnung!Maklergesetz
MehrEuropäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz
Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber zutreffend nicht zutreffend Kreditvermittler
MehrAchtung! Interessanter Preis - Sonniges Baugrundstück in Grafenstein
Achtung! Interessanter Preis - Sonniges Baugrundstück in Grafenstein 9131 Grafenstein, Österreich Eckdaten Objektnummer 126 Grundstücksfläche: ca. 917 m² Eigentumsform: Alleineigentum Kaufpreis: Kaufpreis
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt
150/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - WFA 1 von 6 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung der zivilrechtlichen Sonderbestimmungen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge von Verbrauchern wie von der
MehrCheckliste. Der rechtskonforme Marktauftritt des gewerblichen Vermögensberaters. erstellt durch. Dr. Christian Winternitz Rechtsanwalt
Checkliste Der rechtskonforme Marktauftritt des gewerblichen Vermögensberaters erstellt durch Dr. Christian Winternitz Rechtsanwalt Winternitz Rechtsanwalts GmbH Burgring 1 1010 Wien Wien, im Juni 2018
MehrLeistbares Juwel am Silbersee!
Leistbares Juwel am Silbersee! 3421 Höflein an der Donau, Österreich Nähe: Klosterneuburg Eckdaten Objektnummer 371 Wohnfläche: ca. 29 m² Grundstücksfläche: ca. 534 m² Ihr Ansprechpartner: Dieter Biegel
Mehr492a Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen b Zulässige Kopplungsgeschäfte Informationen während des
Inhalt: Geschichte und Hintergründe der Regulierung des europäischen Hypothekarkredites... 9 1. Bisherige Versuche zur Regulierung des europäischen Hypothekarkreditmarktes... 11 2. Der Cecchini-Bericht
MehrH & M Hennes & Mauritz GesmbH Kirchengasse 6/6, 1070 Wien (Kostenfrei) hm.com
E U R O P ÄISCHE S T ANDARDINFORMATIONEN F ÜR V E R B R AUCHERK R E D I T E ( S E C C I ) 1. Name und Kontaktadresse des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Anschrift Telefon E-Mail Fax Internet-Adresse
Mehr6.5.2014. Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge RL 2014/17/EU - kurz WIK-RL
Fachverband Finanzdienstleister Bundessparte Information und Consulting Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien T 05 90 900-4818 F 05 90 900-4817 E finanzdienstleister@wko.at W http://wko.at/finanzdienstleister
MehrNeues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk
Neues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 Umsetzungsgesetz seit 13. Juni 2014 in Kraft Ziel: EU will hohen, einheitlichen Verbraucherschutz und Hindernisse in grenzüberschreitenden
Mehr30.3.2015. Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge RL 2014/17/EU - kurz WIK-RL
Fachverband Finanzdienstleister Bundessparte Information und Consulting Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien T 05 90 900-4818 F 05 90 900-4817 E finanzdienstleister@wko.at W http://wko.at/finanzdienstleister
MehrTäglich Urlaub am Badesee
Täglich Urlaub am Badesee 9241 Jánossomorja, Ungarn Nähe: Andau Eckdaten Objektnummer 2369 Wohnfläche: ca. 62 m² Grundstücksfläche: ca. 459 m² Zustand: gepflegt Zimmer: 3 Garten: 1 Bad: 1 WC: 1 Kaufpreis:
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 31 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 20. Mai 2010 Teil I 28. Bundesgesetz: Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz DaKRÄG (NR: GP XXIV RV 650 AB 652 S.
MehrImmobilierichtigverkaufen.de. - Makleralleinauftrag -
Immobilierichtigverkaufen.de - Makleralleinauftrag - Auftraggeber/ Eigentümer Name: Straße: PLZ Ort: Tel.: E-Mail: - nachfolgend Auftraggeber genannt - Auftragnehmer - nachfolgend Makler genannt - Auftragsobjekt:
Mehr"OPATIJA M BIS ZUM MEER!"
"OPATIJA - 400 M BIS ZUM MEER!" 51415 Lovran, Kroatien Nähe: Opatija Eckdaten Objektnummer 37 Wohnfläche: ca. 150 m² Grundstücksfläche: ca. 150 m² Beziehbar: sofort Zustand: Erstbezug Zimmer: 3 Garten:
MehrPreisgünstiges Eigenheim für die junge Familie 9500 Villach-Auen Nähe: Schulen
Preisgünstiges Eigenheim für die junge Familie 9500 Villach-Auen Nähe: Schulen Detailbeschreibung Dreizimmerwohnung mit familienorientierte Nachbarschaft in ruhiger und zentral gelegener Wohngegend Optimale
MehrInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Finanzanlagenvermittler
MehrMuster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge
Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
MehrDie Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) Eine Zwischenbilanz. Ass. jur. Timo Bruns Referent Abteilung Recht
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) Eine Zwischenbilanz. Ass. jur. Timo Bruns Referent Abteilung Recht 02.12.2016 Heidelberg Die Umsetzung der WKR Eine Zwischenbilanz. Ass. jur. Timo
MehrWohnhaus mit Stall/Wirtschaftsgebäuden sowie Wiesenparzellen und Schwimmteich in Ferlach
Wohnhaus mit Stall/Wirtschaftsgebäuden sowie Wiesenparzellen und Schwimmteich in Ferlach 9163 Ferlach, Österreich Eckdaten Objektnummer 149 Wohnfläche: ca. 250 m² Nutzfläche: ca. 270 m² Gesamtfläche: ca.
MehrFinanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO. Stand: Januar 2015
Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO Kurze Darstellung wesentlicher Pflichten sowie Inhalte der Prüfung Stand: Januar 2015 Vorbemerkungen und Haftungsausschluss Diese Präsentation geht auf die wesentlichen
MehrEdelrohbau in sonniger Ruhe-/Stadtrandlage zur individuellen Gestaltung - St. Magdalen 9524 Villach Nähe:
Edelrohbau in sonniger Ruhe-/Stadtrandlage zur individuellen Gestaltung - St. Magdalen 9524 Villach Nähe: Detailbeschreibung Das moderne und von Kärntner Unternehmen gefertigte Niedrigenergiehaus befindet
MehrInformations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab )
Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab 13.06.2014) 312d Abs.1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312f Abs. 2 Abschriften und Bestätigungen
MehrAn das Bundesministerium für Justiz Wien
3/SN-150/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 REPUBLIK ÖSTERREICH OBERLANDESGERICHT WIEN DER PRÄSIDENT (Bitte in allen Eingaben anführen) Schmerlingplatz 11, Postfach
Mehr96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb
96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,
MehrMerkblatt 6/14 Beiblatt
Merkblatt 6/14 Beiblatt Telefonnummer, u.a.) 3. Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen (inkl. Steuern und Abgaben) bzw. Art der Preisberechnung; ggf. Fracht-, Liefer-, oder Versandkosten bzw. Hinweis
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
MehrErfolgsfaktoren für die Zusammenarbeit von Kreditgeber und Vermittler Sparda-Bank Hamburg eg Madeleine Kuhlmann
Erfolgsfaktoren für die Zusammenarbeit von Kreditgeber und Vermittler Sparda-Bank Hamburg eg Madeleine Kuhlmann Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen. (Chinesische
MehrVI. Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag
VI. Rücktrittsrechte 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss
MehrDer Verbraucher kann auf die ihm aufgrund dieser Richtlinie eingeräumten Rechte nicht verzichten.
Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Amtsblatt Nr. L 372 vom 31/12/1985 S. 0031-0033
MehrA. Einführung (Freckmann) 1. B. Anwendungsbereich (Merz) 11. C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 37
Inhaltsübersicht A. Einführung (Freckmann) 1 B. Anwendungsbereich (Merz) 11 C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 37 D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merz)
Mehrl AAuftrag zur Berechnung eines aktuellen
Rechenservice Immobiliendarlehen l AAuftrag zur Berechnung eines aktuellen Tilgungsplanes nach Sondertilgung/ Tilgungssatzänderung oder der dadurch geänderten Restschuld Bitte füllen Sie diesen Auftrag
MehrRücktrittsbelehrung AUSZUG AUS ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
im Fernabsatz nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz FAGG (Österreich) 1. Belehrung über das Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge 1.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des 1 des Konsumentenschutzgesetzes
MehrFachgruppentagung Finanzdienstleister Tirol Interessensvertretung auf europäischer Ebene
Fachgruppentagung Finanzdienstleister Tirol Interessensvertretung auf europäischer Ebene Hannes Dolzer Innsbruck, am 07.10.2015 Zielsetzung Nicht nur Status Erklärungen weil Vermeidung bösen Überraschungen
MehrDES DVVS E. V. Thema: Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Dreieich,
12. PRAKTIKER-WORKSHOP FÜR STEUERBERATER DES DVVS E. V. Thema: Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie Dreieich, 06.10.2016 ZUR PERSON Andreas Fink (Gesellschafter/Geschäftsführer) Haus & Wohnen GmbH Vermittlungsgesellschaft
MehrNeues, exklusives 3-Zi-Apartment mit Privatgarten und fantastischem
Neues, exklusives 3-Zi-Apartment mit Privatgarten und fantastischem Seeblick in Brenzone Wichtiges im Überblick: Objekt-ID 6674pi Land: Italien Ort: Brenzone sul Garda Kaufpreis: 398.000,00 EUR Energieklasse:
MehrDie Kundenakquise für Finanzdienstleister Geschäftsvermittler - Namhaftmachung - Tippgeber
Sie wollen mehr Informationen? Dann schauen Sie auch in unsere Wissensdatenbank! www.wko.at/wissensdatenbank oder www.wko.at/wdb Fachverband Finanzdienstleister Bundessparte Information und Consulting
MehrH & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG Spitalerstraße 12, Hamburg (Kostenfrei) hm.
E U R O P ÄISCHE S T ANDARDINFORMATIONEN F ÜR V E R B R AUCHERK R E D I T E ( S E C C I ) 1. Name und Kontaktadresse des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Anschrift Telefon E-Mail Fax Internet-Adresse
MehrVERKAUFT - E.T. nach Hause telefonieren!
VERKAUFT - E.T. nach Hause telefonieren! 3400 Klosterneuburg, Österreich Nähe: Rathausplatz Eckdaten Objektnummer 516 Wohnfläche: ca. 67 m² Ihr Ansprechpartner: Doris Deutsch, MBA, akad. IM. Mobil: +43
MehrEinleitung 1. A. Allgemeines 5. I. Entstehungsgeschichte Richtlinie 87/102/EWG Richtlinie 2008/48/EG 6. II. Ziel 8
Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Teil: Die Novellierung der Verbraucherkredit-Richtlinie 5 A. Allgemeines 5 I. Entstehungsgeschichte 5 1. Richtlinie 87/102/EWG 5 2. Richtlinie 2008/48/EG 6 II. Ziel 8
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrVorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu)
15. April 2004 A5-0224/176 ÄNRUNGSANTRAG 176 Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu) pa) verbundener Vertrag : ein mit einem Kreditvertrag verbundener Vertrag über die Lieferung einer Ware oder
MehrVERKAUFT! Schnäppchen! Garconniere in Schulnähe in Villach-Auen 9500 Villach Nähe:
VERKAUFT! Schnäppchen! Garconniere in Schulnähe in Villach-Auen 9500 Villach Nähe: Detailbeschreibung Die 31,77 m² große Garconniere befindet sich im Hochparterre (ohne Lift) einer gepflegten Mehrparteienanlage
MehrDarlehensvermittlungsvertrag und vorvertragliche Information
Darlehensvermittlungsvertrag und vorvertragliche Information Inhalte nach den gesetzlichen Wohnimmobilienkreditrichtlinien notwendigen Informationen: Angaben des Mandanten Angaben der Olaf Zahn Immobilienfinanzierung
MehrWiderrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs
für den Verkauf von Waren für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen
MehrTrautes Heim, Glück allein! Reihenhaus mit S/W-Terrasse und gediegenem Garten in Landskron 9523 Landskron Nähe:
Trautes Heim, Glück allein! Reihenhaus mit S/W-Terrasse und gediegenem Garten in Landskron 9523 Landskron Nähe: Detailbeschreibung Das behagliche Reihenhaus, mit einer Wohnfläche von ca. 120 m², wurde
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher im Sinne des 13 BGB
1/5 Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des 13 BGB Nachfolgend erhalten Sie unsere allgemeine Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher. Bitte beachten Sie: im Fall der Lieferung von digitalen
MehrGrundstück in guter Wohnlage von Herne-Eickel
Stark in unserer Region Grundstück in guter Wohnlage von Herne-Eickel Hordeler Straße, 44651 Herne Objektart: Grundstück Grundstücksfläche: 472 m² Verfügbar ab: Sofort Kaufpreis: Käuferprovision: 90.000,00
MehrRESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.
Mehrimmomedia Immobilien GmbH
Einholung der Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit Sehr geehrter Kaufinteressent/, gerne lassen wir Ihnen kurzfristig weitere Informationen zu diesem Objekt zukommen. Damit wir Ihnen die Informationen
MehrVereinbarung. zwischen. IndexRennen GmbH, Unterreut 6, Karlsruhe. und. über die Berechnung von. (Anzahl zu berechnende Darlehen)
Vereinbarung zwischen, Unterreut 6, 76135 Karlsruhe und über die Berechnung von (Anzahl zu berechnende Darlehen) Darlehensrückabwicklungen. Der Auftraggeber hat bzgl. eines Darlehensvertrages den Widerruf
Mehr***EINMALIGES SONDERANGEBOT***für Liebhaber - renovierte
***EINMALIGES SONDERANGEBOT***für Liebhaber - renovierte 2-Zi-Wohnung in altem Steinhaus Wichtiges im Überblick: Objekt-ID 6020 Land: Ort: Kaufpreis: Energieklasse: Weitere Daten: Italien Bogliaco 139.000,00
MehrAuswirkungen der Umsetzung der EU- Verbraucherrechte-Richtlinie hinsichtlich der Erbringung von Content-Diensten
Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Auswirkungen der Umsetzung der EU- Verbraucherrechte-Richtlinie hinsichtlich der Erbringung von Content-Diensten Ursula Assmann, DW 432 Recht - Streitschlichtung
MehrA. Einleitung... 1 I. Einführung... 1 II. Problemstellung...2 III. Gegenstand der Untersuchung... 6 IV. Aufbau... 7
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 1 I. Einführung... 1 II. Problemstellung...2 III. Gegenstand der Untersuchung... 6 IV. Aufbau... 7 B. Europäisches Verbraucherkreditrecht...9 I. Richtlinie 87/102/EWG
MehrI. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung
I. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts im Falle eines Kaufvertrags über die Lieferung einer oder mehrerer Waren in einer Sendung Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen
MehrVERKAUFT - Nebeneinkommen durch Vermietung!
VERKAUFT - Nebeneinkommen durch Vermietung! 1210 Wien, Österreich Eckdaten Objektnummer 489 Wohnfläche: ca. 38 m² Mobiliar: Küche Beziehbar: sofort Eigentumsform: Wohnungseigentum Baujahr: ca. 1957 Stockwerk:
MehrVERKAUFT - Perma-Kultur oder andere Denkprinzipien!
VERKAUFT - Perma-Kultur oder andere Denkprinzipien! 3400 Klosterneuburg, Österreich Nähe: IST-Austria Eckdaten Objektnummer 518 Grundstücksfläche: ca. 3.820 m² Ihr Ansprechpartner: Doris Deutsch, MBA,
MehrMAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen
MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen 20/10/2016 ESMA/2016/1478 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Rechtsrahmen, Abkürzungen und Begriffsbestimmungen... 3 3 Zweck...
MehrGepflegte und großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit Süd/West-Loggia 9500 Villach Nähe:
Gepflegte und großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit Süd/West-Loggia 9500 Villach Nähe: Detailbeschreibung Die 85 m² große Eigentumswohnung befindet sich im ersten Stock (ohne Lift) einer gepflegten Mehrparteienanlage
MehrWohnen im Grünen, nur 5 Minuten vom Stadtzentrum entfernt 9500 Villach-Völkendorf Nähe:
Wohnen im Grünen, nur 5 Minuten vom Stadtzentrum entfernt 9500 Villach-Völkendorf Nähe: Detailbeschreibung Große, sehr sonnige Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mitten im Grünen, jedoch nur 20 Gehminuten
MehrGroßzügige und modernisierte 3-Zimmer-Wohnung mit S/OLoggia
Großzügige und modernisierte 3-Zimmer-Wohnung mit S/OLoggia 9500 Villach Nähe: Detailbeschreibung Die 105,66 m² große und modern renovierte Wohnung befindet sich im Hochparterre einer Mehrparteienanlage.
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
MehrNeubau-Doppelhaus mit Garten und Dachterrasse - PROVISIONSFREI
Neubau-Doppelhaus mit Garten und Dachterrasse - PROVISIONSFREI Fischauer Gasse, 2700 Wiener Neustadt, Österreich Eckdaten Objektnummer 2223 Wohnfläche: ca. 102,05 m² Grundstücksfläche: ca. 200,46 m² Beziehbar:
MehrFerienresidenz oder ganzjährig nutzbare Eigentumswohnung am Wörthersee
Ferienresidenz oder ganzjährig nutzbare Eigentumswohnung am Wörthersee 9212 Töschling, Österreich Eckdaten Objektnummer 162 Wohnfläche: ca. 57 m² Mobiliar: Küche, Bad Eigentumsform: Wohnungseigentum Heizung:
MehrÄrmel hochkrempeln - dann gehts los!
Ärmel hochkrempeln - dann gehts los! 3130 Ossarn, Österreich Eckdaten Objektnummer 368 Wohnfläche: ca. 110 m² Grundstücksfläche: ca. 429 m² Mobiliar: nicht möbliert Beziehbar: sofort Eigentumsform: Alleineigentum
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren: Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Erster Abschnitt Anwendungsbereich 1 Geltung der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
MehrVerbraucherrechterichtlinie. Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich
Verbraucherrechterichtlinie Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Sehr geehrte Sachverständige, am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Erster Abschnitt Anwendungsbereich 1 Geltung der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
MehrWelche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?
Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrMarly, Praxishandbuch Softwarerrecht, 6. Aufl. 2014
Marly, Praxishandbuch Softwarerrecht, 6 Aufl 2014 II Softwareüberlassung mittels Telekommunikation, insb des Internets Revision Rdn 842 Anbieter Kunde der 312b ff BGB (bis 1262014) der 312c ff BGB (ab
MehrVERKAUFT-Singlewohnung zum Sanieren
VERKAUFT-Singlewohnung zum Sanieren 1140 Wien, Österreich Nähe: Matznerpark Eckdaten Objektnummer 573 Wohnfläche: ca. 42 m² Mobiliar: möbliert Beziehbar: sofort Baujahr: ca. 1975 Heizung: Fernwärme Stockwerk:
MehrErweiterbares Einfamilienhaus mit großem Grund bei Caprino
Erweiterbares Einfamilienhaus mit großem Grund bei Caprino Wichtiges im Überblick: Objekt-ID 6762gl Land: Italien Ort: Caprino Veronese Kaufpreis: 495.000,00 EUR Energieklasse: In Bearbeitung Weitere Daten:
MehrFerienresidenz oder ganzjährig nutzbare Eigentumswohnung am Wörthersee
Ferienresidenz oder ganzjährig nutzbare Eigentumswohnung am Wörthersee 9212 Töschling, Österreich Eckdaten Objektnummer 161 Wohnfläche: ca. 99 m² Grundstücksfläche: ca. 177 m² Mobiliar: Küche, Bad Eigentumsform:
Mehr