Workshop Kreditvermittlung. Fachgruppe Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn Mag. Susanne Manauer

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1 Workshop Kreditvermittlung Fachgruppe Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn Mag. Susanne Manauer

2 Rückblick 2008 Europäische Kommission beginnt den Diskussionsprozess Auslöser: Fertigstellung der Verbraucherkreditrichtlinie (RL 2008/48/EG), da diese weder Hypothekarkredite noch Kreditvermittler regelte Neben indirekten Kontakten hat sich der Fachverband und BIPAR als einzige Vertreter beim ersten offiziellen Stakeholder-Treffen der Europäischen Kommission aktiv eingebracht

3 Kommissionsentwurf Themen vor der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs: mehrfach gefordert wurde ein Provisionsverbot im Kommissionsentwurf, aufgrund der Interessenvertretung des Fachverbands Finanzdienstleister wurde dieses jedoch im Kommissionsentwurf nicht aufgenommen

4 Kommissionsentwurf Im Europäischen Parlament und im Rat wurde der Richtlinienvorschlag intensiv diskutiert. Dabei wurden unter anderem auch folgende Themen eingebracht: Eigenkapitalvoraussetzungen für Kreditvermittler Provisionsverbot für Kreditvermittler Hohe Befähigungs- und Weiterbildungshürden für Kreditvermittler Über die diskutierten Punkte hat der Fachverband Finanzdienstleister und BIPAR Aufklärung betrieben und konnte die Einführung verhindern.

5 Fertige Richtlinie Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (WIK-RL, RL 2014/17/EU) wurde 2014 endgültig finalisiert nationale Umsetzungsfrist läuft bis zum Umsetzung erfolgt im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)

6 Nationale Umsetzung Als Vertreter der Kreditvermittler hat nur der Fachverband Finanzdienstleister bereits 2014 aktiv mit der Interessenvertretung zur Umsetzung begonnen. Dazu hat der Fachverband bei Verhandlungen teilgenommen und in Workshops konkrete Vorschlagtexte entwickelt.

7 Nationale Umsetzung In der nationalen Umsetzung wäre es möglich gewesen, Provisionsverbote und andere strengere Regelungen vorzusehen. Dem Fachverband der Finanzdienstleister gelang es hier zum dritten Mal diese Entwicklungen zu verhindern. Die aufbereiteten Fachargumente konnten die Regierung von praxisnahen Vorschlägen überzeugen.

8 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) Tritt mit in Kraft Umsetzung einer EU Richtlinie (WIK-RL)

9 Vorschriften sind einseitig zwingend, das heißt vom HIKrG abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers sind unwirksam. Vom HIKrG vorgeschriebene Informationen sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

10 Anwendungsbereich Verbraucherkreditverträge ab Durch Pfandrecht an unbeweglicher Sache/ Superädifikat besichert (hypothekarisch besicherte KreditV) Für Erwerb/ Erhalt von Eigentumsrechten an unbeweglicher Sache/ Superädifikat bestimmt

11 Anwendungsbereich Verbraucherkreditverträge= Verträge an denen ein Unternehmer als Kreditgeber und ein Verbraucher als Kreditnehmer beteiligt sind Kreditvermittler= Person, die nicht als Kreditgeber oder Notar handelt, eine Vergütung erhält und nicht lediglich als Tippgeber den bloßen Kontakt herstellt

12 Kreditvermittler KreditV vorstellen/ anbieten bei anderen Vorarbeiten/ vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten bei Abschluss von KreditV behilflich sein für Kreditgeber KreditV abschließen bei sonstigen Kreditierungen f Kreditgeber handeln

13 Kreditvermittler Gebunden im Namen und auf Rechnung eines Kreditgebers einer Gruppe Zahl oder Gruppe, die keine Mehrheit am Markt bildet Ungebunden Unabhängig keine indirekte Vergütung oder Zahl der einbezogenen Kreditgeber ist die Mehrheit am Markt bis deklarieren

14 Gebundener Kreditvermittler Arbeitet für einen oder mehrere Kreditgeber, die nicht die Mehrheit am Markt darstellen Agent oder Erfüllungsgehilfe Bietet eigene Produkte an Erhält vom Kreditgeber Entgelt

15 Ungebundener Kreditvermittler Arbeitet für einen oder mehrere Kreditgeber Bietet grundsätzlich alle am Markt verfügbaren Produkte an Erhält vom Kreditgeber Entgelt Marktüberblick über die relevanten Angebote am österreichischen Markt Ungebunden auch wenn nur Kredite für wenige oder einen Kreditgeber vermittelt werden

16 Unabhängiger Kreditmakler Arbeitet für einen oder mehrere Kreditgeber Bietet grundsätzlich alle am Markt verfügbaren Produkte an Erhält vom Kreditgeber kein Entgelt Es sei denn, es wurde eine ausreichende Anzahl von Kreditgebern (mehr als die Hälfte am Markt) miteinbezogen

17 Werbung Informationspflichten I Identität Kreditgeber oder vermittler (NEU) Hinweis auf hypothekarische Besicherung (NEU) Sollzinssatz + Angabe ob fest oder variabel Gesamtkreditbetrag Effektiver Jahreszins genauso hervorzuheben Laufzeit Höhe der Raten Gesamtbetrag Anzahl der Raten (NEU) Warnhinweis auf Wechselkursschwankung (NEU)

18 Werbung Informationspflichten II Klar, prägnant & auffallend anhand eines repräsentativen Beispiels Angabe Kosteninfo im Kleingedruckten NICHT möglich gut lesbar bzw. akustisch gut verständlich nicht betroffen: reine Imagewerbung sondern: Werbung für Kredit in der Zinssätze oder sonstige Kosten eines Kredits genannt werden

19 Vorvertragliche Informationspflichten I Verbraucher muss auf ihn zugeschnittene Informationen erhalten die er benötigt um die auf dem Markt verfügbaren Kreditprodukte zu vergleichen ihre Auswirkungen zu prüfen und eine fundierte Entscheidung zu treffen

20 Vorvertragliche Informationspflichten II VOR Abschluss des Vertrages unverzüglich nachdem Verbraucher erforderliche Angaben gemacht rechtzeitig bevor Verbraucher an Angebot/KreditV gebunden Mittels ESIS II Merkblatts (bis ESIS I zulässig) auf Papier oder anderem dauerhaften Datenträger Pflicht trifft Kreditvermittler und Kreditgeber

21 Vorvertragliche Informationspflichten III 1. Kontaktangaben Kreditgeber oder vermittler 2. Wesentliche Merkmale d Kreditprodukts (Kreditart, Gesamtkreditbetrag, Bedingungen d Inanspruchnahme, Laufzeit, Teilzahlungen, Gesamtbetrag) 3. Kreditkosten (Sollzinssatz, effektiver Jahreszinssatz) 4. andere wichtige rechtliche Aspekte (Rücktrittsrecht, vorzeitige Rückzahlung, Recht auf KreditV Entwurf)

22 Vorvertragliche Informationspflichten IV zusätzliche Informationspflichten bei Kredit mit Tilgungsträger Fremdwährungskredit LeasingV in gesondertem Dokument anzugeben!

23 Kredit mit Tilgungsträger Risiken im Vergleich zum Ratenkredit Aufklären, dass es nicht garantiert ist, dass der benötigte Betrag tatsächlich erzielt wird grafische Darstellung der Wertentwicklung des Tilgungsträgers prozentmäßige bzw. betragsmäßige Darstellung der Kosten des Tilgungsträgers

24 Fremdwährungskredit Betragsmäßige Angaben sind auch in Euro anzuführen Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiko Zusätzlich anfallende Kosten Grafische Darstellung der Wechselkursentwicklung Rechenbeispiel zur Darstellung der Schwankungsneigung

25 Leasingvertrag Barzahlungspreis Restwertrisiko Wertfeststellung = Begutachtungsverfahren über das Leasingobjekt

26 Allgemeine Informationspflichten I Jederzeit klare & verständliche allgemeine Informationen Auf Papier oder anderem dauerhaften Datenträger Pflicht trifft Kreditgeber und Gegebenenfalls gebundenen Kreditvermittler

27 Allgemeine Informationspflichten II Identität + Anschrift Urheber Zweck für den Kredit verwendet werden kann Hauptmerkmale des Kredits Kosten Mögliche Optionen d Rückzahlung Angabe, ober Bewertung der Immobilie erforderlich, ob Verbraucher Kosten entstehen Warnhinweis Konsequenzen Nichteinhaltung der mit KreditV verbundenen Verpflichtungen

28 Kreditwürdigkeitsprüfung Vor Abschluss Kreditvertrag Auf Grundlage der Infos zu Einkommen, Ausgaben, anderer finanzieller und wirtschaftlicher Umstände Kreditvermittler hat dem Kreditgeber die Angaben der Verbrauchers korrekt vorzulegen Verfahren + Angaben auf die sich Kreditgeber stützt, sind zu dokumentieren

29 Vorvertragliche Informationspflichten - Kreditwürdigkeitsprüfung Kreditgeber hat klare + einfache Angaben zu machen welche Infos und Nachweise Verbraucher zu bringen hat und Zeitrahmen Hinweispflicht: Angaben des Verbrauchers müssen korrekt + vollständig sein Warnpflicht: Kredit kann nicht gewährt werden, wenn Verbraucher Infos + Nachweise nicht vorlegt Trifft Kreditgeber + Kreditvermittler

30 Verbindliches Angebot Papier oder anderer dauerhafter Datenträger Ausfertigung KV-Entwurf & spätestens auch dann (aktualisiertes) ESIS Merkblatt durch Kreditgeber oder Kreditvermittler an Verbraucher auszuhändigen Angebot mind. 7 Tage verbindlich

31 Rücktrittsrecht Erklärung auf Papier/ dauerhaftem Datenträger Absenden vor Fristablauf genügt Gibt Verbraucher innerhalb von 2 Werktagen ab Erhalt ESIS Merkblatt oder ohne ESIS Merkblatt erhalten zu haben Vertragserklärung ab Rücktritt binnen 2 Werktagen ab Abgabe der Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen

32 Beratungsdienstleistung Ist die Erteilung individueller Empfehlungen Wird von Kreditvermittlung unterschieden

33 Standards für Beratungsdienstleistungen I Kreditgeber und vermittler haben Verbraucher zu informieren, ob Beratungsdienstleistungen erbracht werden Auf Papier/ dauerhaftem Datenträger: Ob Empfehlung nur eigene Produktpalette oder größere Auswahl von Produkten Entgelt für Beratungsdienstleistung

34 Standards für Beratungsdienstleistungen II Eignungstest: Kreditvermittler haben Infos über persönliche & finanzielle Situation, Präferenzen & Ziele des Verbrauchers einzuholen Ausreichende Anzahl von KreditV aus ihrer Produktpalette (gebundene KV) ausreichende Anzahl von auf dem Markt verfügbaren KreditV (ungebundene KV) einbeziehen & geeigneten KreditV empfehlen Aufzeichnung der Empfehlung Papier/dauerhafter Datenträger

35 Wohlverhaltensregeln Kreditgeber und vermittler haben bei Gestaltung von Kreditprodukten Gewährung/ Vermittlung von KreditV Erbringung von Beratungsdienstleistungen Ausführung eines KreditV unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen des Verbrauchers ehrlich, redlich, transparent und professionell zu handeln

36 Kündigung Vertrag auf unbestimmte Zeit Keine Frist für Verbraucher Frist ist ausdrücklich zu vereinbaren Darf 1 Monat nicht überschreiten Keine zusätzlichen Kosten für Verbraucher

37 Vorzeitige Rückzahlung Kreditnehmer hat Recht den Kreditbetrag vor Ablauf der Zeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen Teilt Verbraucher dem Kreditgeber die Absicht mit, muss dieser ihm unverzüglich die Info erteilen, die dieser für die Prüfung der Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung benötigt.

38 Weitere Informationen Fachgruppe Wien Finanzdienstleister Tel und Fachverband Finanzdienstleister

39 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

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