öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau

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1 öffentliches Protokoll 7. Sitzung der Fluglärm-Kommission Lübeck 6. April 2017, 14:00 Uhr Gemeindehaus der Gemeinde Groß Grönau TOP 1. Eröffnung der Sitzung Begrüßung durch den Vorsitzenden Feststellung der Beschlussfähigkeit Zustimmung zur Tagesordnung Der Vorsitzende schlägt vor, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern, da die Referentin des MELUR die Sitzung früher verlassen muss. Vorschlag: die Tagesordnungspunkte zum Thema Außenwohnbereichsentschädigung werden vorgezogen bzw. auf Anregung der Referentin zusammengefasst. Damit werden die Tagesordnungspunkte wie folgt behandelt. TOP 3 Außenwohnbereichsentschädigung Zuständigkeit Rechtsgrundlagen Entschädigungsanspruch Feststellung - Höhe Antrag und Verfahren TOP 4 Bericht des Geschäftsführers der Flughafen Lübeck GmbH TOP 5 Geltendmachung und Erstattung von Entschädigung für baulichen Schallschutz TOP 6 Beschwerden wegen Fluglärm durch Flugschulen TOP 7 Vorstellung eines Konzeptes zur Fluglärmminderung TOP 8 "Flugschulen am Lübecker Flughafen" TOP 9 Verschiedenes Der Vorschlag wird angenommen. TOP 2. Bestellung neuer Mitglieder der Fluglärmkommission Für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wird ein neues Mitglied in der Kommission benannt. Die Luftfahrtbehörde hatte bereits ihre Zustimmung erteilt. Für das MELUR wird die heutige Referentin als Gast an den Sitzungen teilnehmen; sie ist im MELUR zuständig für Grundsatzangelegenheiten des Immissionsschutzes, u.a. Fluglärm. Ob formell ein weiterer Wechsel als Kommissionsmitglied oder in der Vertretung erfolgen soll, wird der Geschäftsführung noch mitgeteilt. Die Stöcker Flughafen GmbH & CO. KG als Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens wird der Geschäftsführung ein Kommissionsmitglied und einen Vertreter benennen. Die Gemeinde Lüdersdorf wird ein Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Vertreter benennen, der nicht mehr Gemeindevertreter ist.

2 TOP 3. Außenwohnbereichsentschädigung Die Referentin des MELUR trägt die Grundsätze zur Außenwohnbereichsentschädigung vor, die insbesondere durch das Entstehen des Anspruches für die Außenwohnbereichsentschädigung für den Verkehrsflughafen Lübeck zum 30. März 2017 aktuell geworden sind. Zuständigkeit Rechtsgrundlagen Entschädigungsanspruch Feststellung - Höhe Antrag und Verfahren Der Vortrag wird als PowerPoint-Präsentation diesem Protokoll angefügt. TOP 4. Bericht des Geschäftsführers der Flughafen Lübeck GmbH Der Geschäftsführer der Flughafen Lübeck GmbH berichtet über die weiteren Planungen und Absichten des Eigentümers für den Flughafen Lübeck. Der Eigentümer habe schon beim damaligen Übergang des Flughafens aus der Regie der Hansestadt Lübeck an einen privaten Betreiber sein Interesse am Fortbestand des Flughafens bekundet. Dies insbesondere deshalb, weil er als ortsansässiger Geschäftsmann mit Wirtschaftsbeziehungen in zahlreiche Staaten auf funktionierende Flugverkehrsverbindungen angewiesen sei. Nach dem Scheitern des damaligen Betreibers habe er selbst auch ein Angebot als Betreiber für die Fortführung abgegeben, um auf jeden Fall den Fortbestand zu sichern, sei aber nicht zum Zuge gekommen. Nachdem auch dieser Betreiber mit seinem Konzept des Flugbetriebes gescheitert war, habe er jetzt nach längeren Verhandlungen mit der Hansestadt Lübeck einen Vertrag für die Übernahme des Flughafens als neuer Betreiber geschlossen. Die Flughafen Lübeck GmbH werde den Rechtsstreit vor dem OVG als neuer Betreiber des Flughafens wieder aufnehmen. In dem anhängigen Rechtsstreit wird gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine bauliche Erweiterung bzw. Änderung des Flughafens geklagt. Für 2018 sei die Wiederaufnahme des Flugbetriebes für Passagierflugzeuge geplant - Verträge mit low-cost-airlines (z.b. Ryanair) seien nicht vorgesehen. Einen konkreten Zeitplan für den geplanten Flugbetrieb gebe es nicht. Der Flughafen Lübeck werde in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag feiern. Er lud die Anwesenden ein, sich Anfang September bei den Veranstaltungen zum Geburtstag über die weitere Entwicklung auf dem Flugplatz zu informieren. TOP 5. Geltendmachung und Erstattung von baulichen Schallschutz Die Vertreterin des MELUR, trägt vor, dass der bisher im Ausschuss mehrfach erörterte Anspruch auf baulichen Schallschutz neben dem Anspruch auf eine Außenwohnbereichsentschädigung bestehen kann und daher zu prüfen ist. die Vertreterin der Hansestadt Lübeck, berichtet, dass bereits mehrere Anträge für passiven Schallschutz bei der Hansestadt Lübeck gestellt und abgearbeitet worden sind. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung gegen Fluglärm fragt den Geschäftsführer der Flughafen Lübeck GmbH, ob die Bereitschaft des Flughafens weiterhin bestehe, die Begutachtung der Antragsteller für Schallschutz durch einen gemeinsamen Sachverständigen durchführen zu lassen, der - wie in Hamburg Fuhlsbüttel - vom Flughafen beauftragt und bezahlt wird ( Hamburger Modell ).

3 Diese Zusage war von dem damaligen Vertreter des Flughafens nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer gemacht worden. (siehe TOP 3 des Prot. der 5. Sitzung vom 27. März 2014). Anmerkung der Geschäftsführung der Fluglärmkommission: Bei der gegenwärtigen Rechtslage ist es so, dass der Antragsteller auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragen kann und die Kosten dessen Inanspruchnahme auch erstattet werden, wenn ein Anspruch auf baulichen Schallschutz besteht. Wenn der SV aber feststellt, dass kein Anspruch besteht, werden dem Antragsteller die Kosten des SV auch nicht erstattet, vgl. 5 Abs. 1 Satz 2 und 5 Abs. 4 der 2. FlugLSV). Die Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße ist nach 5 Abs. 1 Satz 2 FlugLSV Nebenleistung. Die Nebenleistungen sind erstattungsfähig. Der Höchstbetrag für die Erstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen beträgt 150 je Quadratmeter Wohnfläche (einschließlich der Nebenkosten für den Sachverständigen), 5 Abs. 4 FlugLSV. Der Geschäftsführer des Flughafens wird dies mit dem Eigentümer besprechen und prüfen, ob diese Verfahrensweise übernommen werden kann. TOP 6. Beschwerde wegen Fluglärm durch Flugschulen Wiederaufnahme des TOP aus der 6. Sitzung. Der Geschäftsführer der Fluglärmkommission berichtet über eingegangene Fluglärmbeschwerden seit der 6. Sitzung der FLK am 29. Oktober Mehrere Lärmbeschwerden richteten sich gegen Flugschulen, die das gerichtete Funkfeuer bei Stockelsdorf angeflogen hatten; dies gehöre zur Ausbildung von Piloten. Mittlerweile ist dieses Funkfeuer nicht mehr in Betrieb, sodass die dadurch veranlassten Schulungsflüge nicht mehr zu erwarten sind. Bei der Luftfahrtbehörde sind keine weiteren Fluglärmbeschwerden mehr eingegangen. TOP 7. Vorstellung eines Konzeptes zur Fluglärmminderung Wiederaufnahme des TOP aus der 6. Sitzung Mit dem zuständigen Mitarbeiter von austrocontrol wurde Kontakt aufgenommen. Übersendung des TOP 4 der 6: Sitzung an austrocontrol mit der Bitte, über das weitere Vorgehen zu berichten, vgl. TOP 5 der 6. Sitzung. TOP 8. "Flugschulen am Lübecker Flughafen" Nach Angaben des Geschäftsführers des Flughafens ist nicht geplant, neben den zurzeit ansässigen Flugschulen und Luftsportvereinen Gespräche mit weiteren Flugschulen oder -vereinen zu führen. TOP 9. Verschiedenes Die nächste Sitzung soll Ende des Jahres 2017 stattfinden. Ende der Sitzung um 16:50 Uhr genehmigt Prof. Dr. Huzel

4 Anlagen Vortrag

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10 Die im Vortrag verwendeten Karten im Format PowerPoint konnten als Anlage lesbar nicht wiedergegeben werden (Seiten 14 und 15 des Vortrages). Daher verweise ich auf die im Original hinterlegten Dateien im Internet auf der Seite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) Karten für den Lärmschutzbereich Verkehrsflughafen Lübeck Blankensee

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