Wie das Swiss Medical Board zu seinen Empfehlungen kommt
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- Paulina Bäcker
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1 Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: m NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe März 2015 AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN Fachgesellschaften empfehlen das Mammographie- Screening-Programm Nach wie vor kann allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren die Teilnahme am qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programm in Deutschland empfohlen werden / Berlin. Die Kritik am Mammographie-Screening habe in den vergangenen Monaten potenzielle Teilnehmerinnen erheblich verunsichert. Die wissenschaft- Rawpixel - Fotolia.com liche Bewertung neuer Ergebnisse aus anderen Ländern bestätige jedoch, dass durch dieses Programm zur Brustkrebsfrüherkennung eine deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit erreicht werde auch bei Anwendung der heute üblichen medikamentösen Behandlung mit Hormon- und Chemotherapie. Zu diesem Fazit gelangen die Arbeitsgemeinschaft gynäkologische Radiologie, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, die Deutsche Gesellschaft für Senologie sowie der Berufsverband der Frauenärzte in einer aktuellen gemeinsamen Stellungnahme. Quelle Frauenarzt, Ausgabe 55 (2014), Nr. 12 Hintergrund Krebs in Deutschland Brustkrebsneuerkrankungen Jährlich erkranken über Frauen in Deutschland neu an Brustkrebs (Robert Koch-Institut 2010); rund Frauen sterben jedes Jahr daran. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken. Kooperationsgemeinschaft Mammographie Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie ist in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im August 2003 gegründet worden. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms. Im Jahr 2005 gingen die ersten Screening-Einheiten an den Start. Seit 2009 ist das Programm in Deutschland flächendeckend umgesetzt. 1
2 Die Evaluations- und Qualitätsberichte der Kooperationsgemeinschaft sind veröffentlicht im Online-Fachservice unter fachservice.mammo-programm.de. Frauen können sich informieren unter Kontakt Pressestelle Kooperationsgemeinschaft Mammographie Corinna Heinrich Telefon: Presseinformationen und Bildmaterial unter: newsroom.mammo-programm.de AKTUELLES AUS UNSEREM BLOG Wie das Swiss Medical Board zu seinen Empfehlungen kommt , Autorin: Dr. Vanessa Kääb-Sanyal, Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR, Leiterin der Referate Evaluation und Qualitätsmanagement Die Frage nach dem Nutzen-Schaden- Verhältnis eines Mammographie-Screening- Programms wird seit geraumer Zeit öffentlich und hitzig diskutiert. Eine der jüngeren und immer wieder zitierten Publikationen vege - Fotolia.com zu diesem Thema stammt vom Swiss Medical Board [1], einem unabhängigen und interdisziplinären Gremium. Ziel seiner Arbeit ist die Beurteilung des Kosten-Wirksamkeits-Verhältnisses medizinischer Leistungen. Erwünschte und unerwünschte Wirkungen des Screenings Zur Beurteilung der Wirksamkeit des Screenings berufen sich die Autoren auf die neuesten Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen, welche sich ihrerseits auf die bekannten acht randomisierten kontrollierten Studien im Zeitraum von 1963 bis 1991 beziehen. Das Swiss Medical Board hält fest, dass die Durchführung eines systematischen Screenings zu einer relativen Risikoreduktion der Brustkrebssterblichkeit für eingeladene Frauen von 20 % führt. Legt man die im Bericht genannten Zahlen zur absoluten Reduktion der Brustkrebssterblichkeit zugrunde, werden bezogen auf 20 Jahre Screening und weiteren 10 Jahren Nachbeobachtungszeit nach Beendigung des Screenings durch das Mammographie-Screening 5 von Frauen vor dem Tod an Brustkrebs bewahrt [3], [4]. Als unerwünschte Nebenwirkungen des Screenings werden u.a. falsch-positive Befunde sowie Überdiagnosen aufgeführt. Zur Schätzung der falsch-positiven Befunde einer Screening-Runde verweist das Gremium auf eine Untersuchung von 20 Programmen in 17 Ländern [5]: Der Anteil der Frauen, die aufgrund von Auffälligkeiten in der Mammographie zu weiteren Untersuchungen eingeladen wurden, entsprach hier knapp 4 %. Diese Angabe ist grundsätzlich vergleichbar mit den Ergebnissen in Deutschland. In seiner Bewertung zu Überdiagnosen schließt sich das Gremium der Aussage von Puliti [6] an: Die methodisch adäquaten Analysen von Beobachtungsstudien sowie die Ergebnisse 2
3 aus der Nachbeobachtung der randomisierten klinischen Studien schätzen den Anteil der Überdiagnosen auf Werte zwischen 1 bis 10 %. Wie kommt das Swiss Medical Board nun auf Basis dieser Daten zu seiner Einschätzung, dass das Screening ein ungünstiges Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis habe? Zur Bestimmung der Wirksamkeit verwenden die Vertreter des Boards das Konzept der sogenannten QALYs (Quality Adjusted Life Years): Diese werden verwendet, um Therapieergebnisse unter Berücksichtigung der Lebensqualität mess- und vergleichbar zu machen. Dabei wird die Lebenszeit entsprechend der Lebensqualität, ausgedrückt als Nutzwertfaktor (siehe Tabelle 1), gewichtet. Für einen Patienten werden jeweils alle Zeiten mit einer bestimmten Lebensqualität mit dem entsprechenden Nutzwertfaktor multipliziert und anschließend diese gewichteten Zeiten aufaddiert. Anhand der so berechneten QALYs können dann Patientengruppen mit und ohne Therapie direkt verglichen werden. Wie genau allerdings der Nutzwertfaktor ermittelt werden kann, ist umstritten, weshalb z. B. das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Deutschland bisher eine Kosten-Nutzen-Bewertung aufgrund von QALYs ablehnt. Zur Bewertung des Mammographie-Screening Programms wurden Frauen mit und ohne Screening in vier Gruppen unterteilt: 1. Frauen ohne Brustkrebserkrankung und unauffälliger Mammographie 2. Frauen mit einem falsch-positiven Mammographie-Befund (nur Screening) 3. Frauen, bei denen Brustkrebs diagnostiziert und behandelt wird und die weiterleben 4. Frauen, die an Brustkrebs versterben Pro Gruppe und Screening-Situation wurden feste Annahmen zu Lebenszeiten und entsprechenden Nutzwertfaktoren gemacht. Zum Beispiel wurde für Frauen mit einem falsch-positiven Befund im Screening für ein halbes Jahr ein reduzierter Nutzwertfaktor von 0,9 angenommen. Ein Vergleich der QUALYs von Frauen ohne Screening und von Frauen mit Screening ergibt eine, wenn auch sehr kleine, negative Bilanz von -0,00014 qualitätsadjustierten Lebensjahren pro Frau mit Screening [1]. Bei dieser Bewertung von Lebenszeit werden starke Vereinfachungen vorgenommen und Annahmen gemacht, die sich wesentlich auf das Ergebnis auswirken. Im Bericht des Swiss Medical Board heißt es dazu: Verschiedene der im Wirkungsmodell getroffenen Annahmen weisen Unschärfen aus und können variieren. [1] Wenn beispielsweise angenommen wird, dass sich eine Frau mit falsch-positivem Befund anstatt 6 nur 2 Monate beeinträchtigt fühlt, ergibt sich daraus rechnerisch bereits eine positive Wirkung von 0,00327 QALY pro Frau mit Screening [1]. Zu guter Letzt wird dieser in QALY berechneten Wirksamkeit die Kosten pro Screening-Untersuchung gegenübergestellt. Da die Bewertung der Wirksamkeit negativ ausfällt, kommt das Swiss Medical Board auch zu einem negativen Kosten-Wirksamkeit-Verhältnis. Die vom Board ausgesprochenen Empfehlungen sind auf dieser Basis nur eine logische Konsequenz. Gleiche Erkenntnisse unterschiedliche Schlussfolgerungen Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die vom Swiss Medical Board dargestellten Erkenntnisse aus der aktuellen Studienlage zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen des Screenings entgegen vieler Berichte in der Presse mit dem globalen Konsens der führenden Experten decken. Die durchgeführte Modellierung zur Messung der Wirksamkeit des Screenings greift allerdings zu kurz. Warum das Gremium seine Empfehlungen auf das Ergebnis dieser vereinfachten und instabilen Modellierung basiert, bleibt leider unklar. Zwei andere unabhängige Expertengremien in Großbritannien [3] und in den Niederlanden [7] haben auf Basis derselben Studienlage unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Mammographie-Screening-Programm im eigenen Land die 3
4 Fortführung der nationalen Programme empfohlen. Sie kommen zu dem Schluss, dass das organisierte Mammographie-Screening-Programm Leben rettet und die Vorteile überwiegen. Tabelle 1: Karnofsky-Index [8] Wert Beschreibung 1.0 Keine Beschwerden, keine Zeichen der Krankheit. 0.9 Fähig zu normaler Aktivität, kaum oder geringe Symptome. 0.8 Normale Aktivität mit Anstrengung möglich. Deutliche Symptome. 0.7 Selbstversorgung. Normale Aktivität oder Arbeit nicht möglich. 0.6 Einige Hilfestellung nötig, selbständig in den meisten Bereichen. 0.5 Hilfe und medizinische Versorgung wird oft in Anspruch genommen. 0.4 Beträchtlich behindert. Qualifizierte Hilfe praktisch täglich benötigt. 0.3 Schwerbehindert. Hospitalisation erforderlich. 0.2 Schwerkrank. Intensive medizinische Maßnahmen erforderlich. 0.1 Moribund. Unaufhaltsamer körperlicher Verfall. 0.0 Tod. (Quelle: Tabelle 7 Swiss Medical Board [1]) Literatur [1] Swiss Medical Board, Hrsg. Systematisches Mammographie-Screening. Bericht vom 15. Dezember Zollikon [2] Kääb-Sanyal V. Ungünstiges Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis des sys. Mammografie-Screenings? Alte Zahlen, neue Bewertung wie das Swiss Medical Board zu seinen Empfehlungen kommt. Senologie Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2014; 11(3): [3] Independent UK Panel on Breast Cancer Screening. The benefits and harms of breast cancer screening: an independent review. Lancet 2012; 380 (9855): [4] Duffy SW, Ming-Fang Yen A, Hsiu-Hsi Chen T. Long-term benefits of breast screening. Breast Cancer Management 2012; 1: 31-8 [5] Hofvind S, Ponti A, Patnick J, et al. False-positive results in mammographic screening for breast cancer in Europe: a literature review and survey of service screening programmes. J Med Screen 2012; 19 Suppl 1: [6] Puliti D, Duffy SW, Miccinesi G, et al. Overdiagnosis in mammographic screening for breast cancer in Europe: a literature review. J Med Screen 2012; 19 Suppl 1: [7] Health Council of the Netherlands. Population screening for breast cancer: expectations and develop-ments. The Hague: Health Council of the Netherlands, 2014; publication no. 2014/01E [8] Karnofsky D, Burchenal J. The Clinical Evaluation of Chemotherapeutic Agents in Cancer. In: Mac Leod C, ed.; Evaluation of Chemotherapeutic Agents. New York: Columbia University Press p. 196 Weitere Beiträge finden Sie auf: 4
5 NEUES AUS UNSEREM FRAUENPORTAL Gut informiert entscheiden der neue Flyer für Frauen NING kranken, en Tumore Regel noch icht befallen. n. nen Frauen mer von rn kann. den deckt am icheren. sst, GUT INFORMIERT ENTSCHEIDEN Ob Sie am freiwilligen Früherkennungs-Programm teilnehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Es ist uns deshalb wichtig, Sie bestmöglich aufzuklären und zu informieren. Auf unserer Website finden Sie alle wichtigen Fakten, Hintergründe und Adressen zur Brustkrebs-Früherkennung: Terminvergabe zur Teilnahme: Zentrale Stelle Mammographie-Screening Hessen Abraham-Lincoln-Straße Wiesbaden Telefon Fax Mail mammo-info@kvhessen.de GUT INFORMIERT ENTSCHEIDEN GUT INFORMIERT ENTSCHEIDEN GUT INFORM ENTSCHEIDEN Das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm Das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm Das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm die Teiln WAS IST DAS MAMMOGRA Alle Frauen zwischen 50 die Teilnahme am Mam Alle die Alle zwei zur Frühe Das Screen M Alle zur D Alle zwei Jahre erhalt zur Früherkennungsu u Das Screening-Progra und den Kassenärztli und unterliegt höchst Jede Mammographie w geschulten FachärztIn begutachtet. Die Teilnahme ist freiw Frauen sollten vor einer Teilnahme am Mammographie-Screening gut über die potenziellen Vor- und Nachteile der Untersuchung informiert sein. Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie fasst in einem aktuellen Flyer häufig gestellte Fragen von Frauen zusammen und gibt Antworten. Flyer Downloaden: programm.de/download und den Ka die privat krankenvers überna AUCH NOCH GUT ZU WISSEN Aktualisierung des G-BA-Merkblatts Konkretisierung des Auftrags des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Erstellung eines Einladungsschreibens und einer Versicherteninformation zum Mammographie-Screening Vom 21. August 2014 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gemäß 91 SGB V hat in seiner Sitzung vom 21. August 2014 beschlossen, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung eines Einladungsschreibens und einer Versicherteninformation gemäß 139b Abs. 1 S. 1 i.v.m. 139a Abs. 3 SGB V zu beauftragen. Dieser Auftrag wird im Folgenden konkretisiert. I. Auftragsgegenstand und -umfang Jede Frau ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres wird persönlich und schriftlich zum Mammographie-Screening eingeladen. Hierfür soll ein Einladungsschreiben und eine Versicherteninformation erstellt werden. Die Inhalte des Einladungsschreibens und der Versicherteninformation sollen aufeinander abgestimmt sein und wie folgt gestaltet sein: Es sollen alle relevanten Informationen zur Organisation des Mammographie-Screenings enthalten sein. Nutzen und Risiken des Mammographie-Screenings sollen umfassend und verständlich dargestellt werden. Die Information über die vorgesehene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die zum Schutz dieser Daten getroffenen Maßnahmen, die verantwortliche Stelle und bestehende Widerspruchsrechte sollen in der Versicherteninformation verständlich dargestellt werden. 5
6 Die gesetzlich verpflichtenden datenschutzrechtlichen Aspekte werden hierzu von der AG Mammographie- Screening erarbeitet und dem IQWiG zur Verfügung gestellt. Die anspruchsberechtigten Frauen sollen unterstützt werden, eine informierte Entscheidung für oder gegen die Teilnahme am Mammographie-Screening treffen zu können. Dies bedeutet für die konkrete Umsetzung, dass ein Produkt in 2 Stufen in insgesamt 18 Monaten entwickelt werden soll: 1. Stufe: Intermediäres Produkt (Überarbeitung des Merkblatts und des Einladungsschreibens mit Nutzerinnentest, Dauer sechs Monate) 2. Stufe: Weiterentwickelte Versicherteninformation (i.s. einer Entscheidungshilfe, mit Stellungnahmeverfahren bei dem IQWiG, weitere 12 Monate) II. Weitere Auftragspflichten Mit dem Auftrag wird das IQWiG gemäß 1. Kapitel 20 der Verfahrensordnung des G-BA verpflichtet a) die jeweils gültige Verfahrensordnung zu beachten, b) in regelmäßigen Abständen über den Stand der Bearbeitung zu berichten, c) den Gremien des G-BA für Rückfragen und Erläuterungen auch während der Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung zu stehen und d) die durch die Geschäftsordnung des G-BA bestimmte Vertraulichkeit der Beratungen und Beratungsunterlagen zu beachten. III. Unterlagen zum Auftrag Mit diesem Auftrag werden dem IQWiG folgende Unterlagen zugeleitet: Beschluss zur Beauftragung des IQWiG vom , Literaturrecherche und -auswertung zur aktuellen Studienlage zum Nutzen des Mammographie-Screenings in europäischen Programmen seit 2009 (vorgelegt am von der Fachberatung Medizin im Auftrag der AG Mammographie-Screening), Literaturrecherche und -auswertung zum Einfluss des Mammographie-Screenings auf die stadienspezifische Inzidenz (vorgelegt am von der Fachberatung Medizin im Auftrag der AG Mammographie- Screening), Literaturrecherche und -auswertung zum Thema Ultraschall-Screening und dichtes Brustgewebe, (vorgelegt am von der Fachberatung Medizin im Auftrag der AG Mammographie-Screening), NHS-Breast Screening Helping you decide, London, Juni 2013, Kritik an der G-BA Broschüre zum Mammographie-Screening, Arbeitskreis Frauengesundheit, , Synopse aus Kommentaren zum Überarbeitungsbedarf des Merkblatts, AG Mammographie-Screening vom
7 IV. Abgabetermin Die Abgabe der gesamten Auftragsergebnisse (Stufe 1 und 2) an den Gemeinsamen Bundesausschuss soll bis I. Quartal 2016 erfolgen. Es werden vorläufig weiterhin folgende Zeitpunkte für die Fertigstellung bzw. Vorlage von Teilergebnissen der Auftragsbearbeitung definiert im Methodenpapier des IQWiG vereinbart: 1. Stufe: I. Quartal Stufe: Vorbericht im III. Quartal 2015 und Abschlussbericht im I. Quartal 2016 Aktualisierung des G-BA-Merkblatts im Internet ansehen: fachservice.mammo-programm.de/publikationen-und-stellungnahmen Österreichisches Brustkrebs-Früherkennungsprogramm: Bilanz nach dem ersten Jahr Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm läuft mehr als ein Jahr. Vorläufige Zahlen für das Jahr 2014 liegen nun vor: Österreichweit wurden insgesamt rund Mammographien durchgeführt, der Screening-Anteil daran ist Mitte des Jahres auf 62 % angestiegen und hat sich in den darauf folgenden Monaten bei rund 60 % eingependelt. Bereits 86 % der Screening-Untersuchungen wurden in der Kernzielgruppe der 45- bis 69-jährigen Frauen durchgeführt. Die Qualitätssicherung des Programms ist ein großer Vorteil für die Frauen. Dass wir die richtigen Frauen erreichen ist eine gute Nachricht, sagt Romana Ruda, Leiterin des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms. Das heißt, dass das Screening überwiegend von Frauen zwischen 45 und 69 Jahren in Anspruch genommen wird. Dies ist erfreulich, da Frauen dieser Altersgruppe den größten Nutzen und das geringste Risiko von der Teilnahme an einem systematischen Brustkrebs-Screening haben. Frauen zwischen 45 und 69 Jahren sind die Kernzielgruppe des Österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms, ihre e-card ist alle zwei Jahre für die Früherkennungsmammographie freigeschaltet. 4 % bzw. 10 % der Früherkennungsmammographien wurden bei Frauen im Alter von 40 bis 44 bzw. ab 70 Jahren, also den Opt-In Zielgruppen, durchgeführt. Diese können sich zum Programm anmelden, wenn sie daran teilnehmen möchten. Für diese beiden Altersgruppen ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis laut internationalen Studien aber nicht so eindeutig. Das Durchschnittsalter der am Screening teilnehmenden Frauen im ersten Jahr des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms liegt bei 58 Jahren. Zwtl.: Vorläufig: Mammographien österreichweit, rund 60 % Screening-Anteil Die Programmevaluierung erfolgt durch die Gesundheit Österreich GmbH. Insgesamt wurden auf Basis der aktuell vorliegenden Zahlen (Stichtag: ) im Jahr 2014 österreichweit rund Mammographien durchgeführt. Zu bedenken ist aber, dass es sich dabei um eine vorläufige Zahl handelt. Da die radiologischen Standorte im Jahr 2014 durchgeführte Untersuchungen noch bis März 2015 nachmelden können, erklärt Ruda. Von allen in Österreich durchgeführten Mammographien, waren im letzten Halbjahr 2014 rund 60 % Früherkennungsmammographien. Für ein Programm, das erst ein Jahr läuft und nach wenigen Monaten grundlegend geändert wurde, ist das ein durchaus vorzeigbarer Wert. Die Befundergebnisse der im Jahr 2014 durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass 4 bis 5 % der Frauen zur Kontrolle in 6 oder 12 Monaten wiedereingeladen werden, bei ca. 1 % sind weitere Untersuchungen notwendig und beim überwiegenden Anteil der gescreenten Frauen lag ein unauffälliger Befund vor. 7
8 Zwtl.: Brustkrebs-Früherkennungsprogramm: Qualität im Interesse der Frauen Mit Einführung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms wird Frauen in Österreich erstmals ein systematisches, qualitätsgesichertes Brustkrebs-Screening zur Verfügung gestellt. Mehr als 20 Jahre lang gab es in Österreich das sog. graue oder opportunistische Screening ohne jegliche externe Qualitätssicherung. Daher ist die Einführung eines Brustkrebs-Früherkennungsprogramms in Österreich ein großer Vorteil für die Frauen und aus diesem Grund ein Erfolg, so Ruda. Bei den Untersuchungen dürfen nur strahlungsarme, digitale Geräte zum Einsatz kommen, die einer laufenden technischen Qualitätssicherung unterliegen. Im Zuge der von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durchgeführten Tests wurden 2014 bei über 50 radiologischen Standorten Adjustierungen an den Röntgensystemen bis hin zum Austausch der Geräte notwendig. Derzeit nehmen 190 radiologische Standorte am Programm teil. Alle beteiligten Berufsgruppen (Radiologinnen und Radiologen bzw. Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen) haben umfangreiche Schulungen absolviert. Die Untersuchungen werden ausschließlich von Radiologinnen und Radiologen durchgeführt, die über ein eigenes Zertifikat für Mammadiagnostik verfügen. Dieses wird nach erfolgreicher Absolvierung spezieller Schulungen und einer Fallsammlungsprüfung verliehen. Nicht zu vergessen ist auch die standardisierte Doppelbefundung nach dem 4-Augen-Prinzip, wodurch zwei Radiologinnen oder Radiologen jeden Befund unabhängig voneinander beurteilen. Europaweit einzigartig ist, dass direkt im Anschluss an die Mammographie bei medizinischer Notwendigkeit ein Ultraschall durchgeführt werden kann, erklärt die programmverantwortliche Medizinerin Dr. Marianne Bernhart. Zwtl.: Programm auf gutem Weg Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm ist auf einem guten Weg auch wenn es noch zu früh ist, um Schlussfolgerungen über den Gesamterfolg des Programms zu ziehen. Die letzten Monate weisen nicht nur einen Aufwärtstrend in den Screening-Mammographien aus, sondern zeigen auch, dass im Alltag auftretende Detailfragen gemeinsam mit den Radiologinnen und Radiologen gelöst werden können. Als Koordinierungsstelle unterstützen wir alle unsere Partner in der täglichen Abwicklung des Programms, so Ruda. Zwtl.: Fortsetzung der Informationskampagne 2015 und Informationsfilm Die im Herbst 2014 gestartete Informationskampagne wird auch 2015 weiter geführt. Der Informationsbedarf bei den Frauen ist nach wie vor groß. Um das Programm und die Teilnahmemöglichkeiten daran bekannter zu machen, setzen wir die erfolgreiche Informationskampagne im Frühjahr 2015 fort, so Bernhart. Zudem wurde ein Informationsfilm produziert, der die wichtigsten Eckpunkte des Programms einfach verständlich darstellt. Der Film kann über die Programm Website angesehen und heruntergeladen werden. Eine untertitelte Kurzversion für Wartezimmer-TV kann in den Ordinationen vieler Gynäkologinnen und Gynäkologen gesehen werden bzw. ist bei der Koordinierungsstelle kostenlos verfügbar. Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm bietet einen qualitätsgesicherten, systematischen Ablauf für Frauen in Österreich. Es ersetzt alle Mammographie-Angebote zur Früherkennung von Brustkrebs vor Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren können alle 24 Monate mit ihrer e-card zur Früherkennungsmammographie gehen; eine Einladung oder Zuweisung zur Untersuchung ist nicht notwendig. Frauen im Alter von 40 bis 44 Jahren bzw. ab 70 Jahren können sich bei der Telefon-Serviceline oder online auf www. frueh-erkennen.at zum Programm anmelden und mit der Einladung und ihrer e-card zur Untersuchung gehen. Das qualitätsgesicherte Mammographie-Screening gilt derzeit als die verlässlichste Methode zur Früherkennung von Brustkrebs. Umfassende Qualitätskriterien für die Untersuchung wie eine standardisierte Doppelbefundung 8
9 nach dem 4-Augen-Prinzip sowie neueste technische Geräte und verbindliche Zertifizierungen für die am Früherkennungsprogramm teilnehmenden Radiologinnen und Radiologen sichern die hohe Qualität des Programms. Die Möglichkeit zur diagnostischen Mammographie, die der Abklärung von Beschwerden oder eines Krankheitsverdachts dient, bleibt unverändert. Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Sozialversicherung, Ländern und Österreichischer Ärztekammer. Rückfragehinweis: Koordinierungsstelle Brustkrebs-Früherkennungsprogramm Mag.a Katrin Gastgeb Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße 15-19, A Wien Telefon: katrin.gastgeb@wgkk.at Mag.a Nina Roth Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße 15-19, A Wien Telefon: nina.roth@wgkk.at Digitale Pressemappe: *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS *** Pressemitteilung im Internet ansehen unter: 9
10 INFOGRAFIK DES MONATS TEILNAHMERATE IM MAMMOGRAPHIE-SCREENING-PROGRAMM NACH BUNDESLÄNDERN Weitere Infografiken im Internet: newsroom.mammo-programm.de/infografiken FÜR FRAUEN FÜR MEDIEN FÜR INTERESSIERTE FÜR EXPERTEN newsroom.mammoprogramm.de fachservice.mammoprogramm.de IMPRESSUM Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR Kommissarische Leitung der Geschäftsstelle: Dr. Vanessa Kääb-Sanyal und Catharina von Rautenberg Redaktion: Corinna Heinrich, Leiterin Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft: Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV)., Goethestraße 85, D Berlin c K Copyright Kooperationsgemeinschaft Mammographie 2015, Alle Rechte vorbehalten. 10
m NEWSLETTER Neues Merkblatt zum Mammographie-Screening veröffentlicht GUT ZU WISSEN
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