m NEWSLETTER Neues Merkblatt zum Mammographie-Screening veröffentlicht GUT ZU WISSEN
|
|
- Ludo Hofmeister
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: m NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 09 Januar 2016 GUT ZU WISSEN Neues Merkblatt zum Mammographie-Screening veröffentlicht für den Versand der neuen Merkblätter gestalten sich in den Bundesländern unterschiedlich. Daher kann die Versendung an einzuladende Frauen nicht zeitgleich starten. Das Merkblatt wurde überarbeitet, um Frauen in ihrer informierten Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme am Mammographie-Screening zu unterstützen, betont Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Nach Ansicht des G-BA gehören bereits in das Einladungsschreiben und das beigefügte Merkblatt wissenschaftlich gut aufgearbeitete und verständlich dargestellte Informationen zum Nutzen und Schaden des Screenings, zum Umgang mit den personenbezogenen Daten, zu den organisatorischen Rahmenbedingungen etc. Die überarbeiteten Fassungen werden dem besser gerecht als bisher, sagt Deisler. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss im Oktober vorigen Jahres eine überarbeitete Fassung des Merkblatts und Einladungsschreibens zum Mammographie-Screening-Programm. Das überarbei tete Merkblatt trat nun mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 18. Januar 2016 in Kraft. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten mit ihrer Einladung zum Screening-Termin das neue Merkblatt von den Zentralen Stellen. Die logistischen Voraussetzungen Mit Einladungsschreiben und Merkblatt werden die eingeladenen Frauen nun zudem ausdrücklich auf ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine mündliche ärztliche Aufklärung aufmerksam gemacht, erklärt der G-BA in seiner Pressemitteilung zur Beschlussfassung. Da die hierfür notwendigen organisatorischen und strukturellen Anpassungen noch nicht abgeschlossen sind, hat der G-BA beschlossen, die Regelungen zum überarbeiteten Einladungsschreiben mit dem Hinweis auf die ärztliche Aufklärung erst ab dem 1. Juli 2016 in Kraft treten zu lassen. Das neue Einladungsschreiben und Merkblatt hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) entworfen. In einem nächsten Schritt wird das Merkblatt nach international geltenden Standards zu einer Entscheidungshilfe weiterentwickelt, die eine individuelle Wichtung der Informationen ermöglichen soll. KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 1
2 MSP GUT ZU WISSEN G-BA-Beschluss zum Merkblatt im web Der G-BA hat das Einladungsschreiben und das Merkblatt zum Mammographie-Screening überarbeitet und die Neufassungen auf seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen. Im Netz findet sich der Beschluss unter dem Titel Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Überarbeitung Merkblatt und Einladungsschreiben Mammographie-Screening (Umsetzung 630e BGB). G-BA-Beschluss unter: Merkblatt unter: AKTUELLES ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Mammo Report informiert über wissenschaftliche Basis des Merkblatts Die Berechnung der Kennzahlen zur brustkrebsspezifischen Mortalität und Überdiagnosen beinhaltet erhebliche Unsicherheiten, erläutert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Institut hat die neuen Versicherteninformationen zum Mammographie-Screening im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses erstellt. Wie die Bilanz der Vor- und Nachteile im Merkblatt abgeleitet wird und welche Unsicherheitsfaktoren hineinspielen, thematisiert der aktuelle Mammo Report der Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Die Kurzdarstellung für ÄrztInnen umfasst zudem Daten aus der Evaluation und Qualitätssicherung des aktuellen Berichtsjahres Foto: Fotolia contrastwerkstatt Mammo Report unter: KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 2
3 AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN Vanessa Kääb-Sanyal übernimmt Leitung der Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ihren beruflichen Werdegang startete Dr. Vanessa Kääb-Sanyal 2004 als Fachreferentin im strategischen Versorgungsmanagement der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Schon kurz darauf wurde ihr die Leitung des Bayerischen Mammographie-Screening-Programms und der Abteilung Qualitätssicherung in der Mammographie übertragen. Das Mammographie-Screening ist in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Im nächsten Schritt werden wir das Programm weiter ausbauen und zugleich die qualitäts gesicherte Krebsfrüherkennung weiter stärken. Vanessa Kääb-Sanyal Foto: Manuel Tennert Dr. Vanessa Kääb-Sanyal führt seit kurzem die Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Das gaben die Gesellschafter, der G-KV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), im Dezember 2015 bekannt. Die promovierte Mathematikerin hatte bereits seit Januar 2015 die kommissarische Geschäftsstellenleitung inne. Zuvor verantwortete sie in der Kooperationsgemeinschaft Mammographie das Referat Evaluation und Qualitätssicherung und baute die Dokumentation, Evaluation und Rezertifizierung für das deutsche Mammographie-Screening-Programm auf. Kooperationsgemeinschaft Mammographie 2002 beschließt der Deutsche Bundestag parteiübergreifend, das Mammographie-Screening-Programm in Deutschland einzuführen. Im August 2003 wird in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Kooperationsgemeinschaft Mammographie gegründet. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms. Im Jahr 2005 gehen die ersten Screening-Einheiten an den Start. Seit 2009 ist das Programm in Deutschland flächendeckend umgesetzt. Heute wird das Mammographie-Screening von 95 Screening-Einheiten an rund 400 Standorten angeboten. Die Evaluations- und Qualitätsberichte der Kooperationsgemeinschaft sind veröffentlicht unter Frauen können sich informieren unter KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 3
4 NEUES AUS DEM FRAUENPORTAL Kurzfilm online: Wie funktioniert das Mammographie-Screening? Der Animationsfilm der Kooperationsgemeinschaft Mammographie erklärt die einzelnen Schritte im Screening-Programm von der Einladung bis hin zur pathologischen Gewebeuntersuchung. Frauen erfahren in kurzer Zeit alles Wesentliche über Einladung, Befundmitteilung, Doppelbefundung und Abklärung. Film ansehen: AKTUELLES AUS UNSEREM FACHSERVICE Veröffentlicht: Geschäftsbericht 2015 Für die Geschäftsstelle der Kooperationsgemeinschaft Mammographie standen im Berichtsjahr die Überarbeitung der Versicherteninformationen sowie die Umsetzung des Patientenrechtegesetzes im Fokus. Weitere wichtige Projekte waren die Anpassung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages, die Begleitung der Umsetzung der Evaluation der Intervallkarzinome sowie der Genehmigungsvoraussetzungen nach Röntgenverordnung. Um den Bekanntheitsgrad des deutschen Mammographie-Screening-Programms zu erhöhen und den Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene zu unterstützen, war die Geschäftsstelle 2015 verstärkt auch auf europäischer Ebene präsent. KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 4
5 VERANSTALTUNGEN WORKSHOP: Neue Versicherteninformationen und Patientenrechtegesetz Am 20. Februar 2016 führt die Kooperationsgemeinschaft Mammographie einen Workshop für Programmverantwortliche ÄrztInnen, LeiterInnen der Zentralen Stellen sowie Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Auf der Agenda: wissenschaftlicher Hintergrund zur Nutzen-Risiken-Bilanz des Mammographie-Screenings, Patientenrechtegesetz Aufklärungsfragen und Praxis, Ergebnisse eines Pre-Tests, Umsetzungskonzepte und IT. FRAUEN MEDIEN INTERESSIERTE EXPERTEN newsroom.mammoprogramm.de fachservice.mammoprogramm.de Impressum Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR Leitung der Geschäftsstelle: Dr. Vanessa Kääb-Sanyal Redaktion: Corinna Heinrich, Leiterin Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft: Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Goethestraße 85 D Berlin Telefon Fax Copyright Kooperationsgemeinschaft Mammographie 2016, Alle Rechte vorbehalten. KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 5
Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: fachservice.mammo-programm.de/mammo-newsletter. m MAMMO NEWSLETTER
Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: fachservice.mammo-programm.de/mammo-newsletter m MAMMO NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 03 17. Februar 2016 MSP
MehrKooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe Oktober 2016
Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: http://newsroom.mammo-programm.de/newsletterarchiv NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 14 19. Oktober 2016 AUS DER
MehrMammographie-Screening in Deutschland: Positiver Trend der Vorjahre bestätigt
PRESSEINFORMATION 1 Mammographie-Screening in Deutschland: Positiver Trend der Vorjahre bestätigt Weltkrebstag Kooperationsgemeinschaft Mammographie legt Evaluationsbericht für 2011 vor 04.02. 2015 / Berlin.
MehrKooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe August Erste internationale Publikation über das deutsche Mammographie-Screening
Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: http://newsroom.mammo-programm.de/newsletterarchiv NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 13 10. August 2016 AKTUELLES
MehrWenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: fachservice.mammo-programm.de/mammo-newsletter MAMMO NEWSLETTER
Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: fachservice.mammo-programm.de/mammo-newsletter MAMMO NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 05 27. Oktober 2016 AUS
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss
MehrAufklärungsgespräch oder Erklärung zum Verzicht
Aufklärungsgespräch oder Erklärung zum Verzicht mammo-programm.de Sehr geehrte Screening-Teilnehmerin, Was wird in dem Aufklärungsgespräch zum Mammographie- Screening-Programm besprochen? Sie haben Anspruch
MehrMammo REPORT. Dezember 2015 Daten und Fakten zum deutschen Mammographie-Screening-Programm. Frühindikatoren und Leistungsparameter
Mammo REPORT Dezember 2015 Daten und Fakten zum deutschen Mammographie-Screening-Programm Das deutsche Mammographie-Screening-Programm wird jährlich evaluiert. Anhand von Referenzwerten für ausgewählte
MehrBeschluss. Wurde durch den Beschluss vom geändert.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Erstellung von Einladungsschreiben und Versicherteninformationen
MehrRezertifizierung von Screening-Einheiten im Rahmen des gesetzlichen Programms zur Früherkennung von Brustkrebs
Rezertifizierung von Screening-Einheiten im Rahmen des gesetzlichen Programms zur Früherkennung von Brustkrebs Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung KBV
Mehrzum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krebsfrüherkennungs- Richtlinie: Merkblatt und Einladungsschreiben mit Umsetzung von 630e BGB sowie Widerspruchsrecht
MehrQualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?
Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen
MehrTragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ( Mutterschafts-Richtlinien
MehrWie das Swiss Medical Board zu seinen Empfehlungen kommt
Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: http://newsroom.mammo-programm.de/newsletterarchiv m NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 02 04. März 2015 AKTUELLE
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrWenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: http://newsroom.mammo-programm.de/newsletterarchiv.
Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: http://newsroom.mammo-programm.de/newsletterarchiv m NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 03 06. Mai 2015 AKTUELLE
MehrFactsheet Vorsorgemodell des G-BA Co-Testung
Factsheet Vorsorgemodell des G-BA Co-Testung Kernelemente des G-BA-Modells Gekürzte Textfassung des Eckpunktepapiers des G-BA vom 15. September 2016 Chronologie und Fakten zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge
MehrBeschluss. in der Fassung vom 26. April 1976
1 Beschluss einer Änderung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen ( Krebsfrüherkennungs-Richtlinien ) in der Fassung vom 26. April
MehrNeue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet
Berlin, 1. Juni 2012 Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet Ab jetzt wird es für niedergelassene Frauenärzte in Sachen Ultraschall-Prüfung konkret:
MehrV E R T R A G zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Thüringen vom
V E R T R A G zur Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Thüringen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft des öffentlichen
MehrGut informiert entscheiden. Das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm
Gut informiert entscheiden Das Brustkrebs-Früherkennungs-Programm Warum wird Frauen eine Mammographie in einem qualitätsgesicherten Screening- Programm angeboten? Frauen in der Altersgruppe von 50 bis
MehrAusschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Ausschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein) schreibt gemäß der
MehrAusschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Ausschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Screening-Einheit NO07 Köln linksrheinisch, Erftkreis Versorgungsauftrag im
MehrVereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
MehrVereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
Mehrvor zehn Jahren ist in Niedersachsen flächendeckend das Mammographie-Screening-Programm von den Partnern der
Festveranstaltung 10 Jahre Mammographie-Screening in Niedersachsen 13. April 2016 Grußwort Dr. Christoph Titz Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Sehr geehrte
MehrVereinbarung Mammographie-Screening (Verbände der Krankenkassen)
Information (Verbände Krankenkassen) 1.18. 1/6 über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2015 1.
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2045 4. Wahlperiode 06.02.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ilka Lochner-Borst, Fraktion der CDU Mammographie-Screening als Brustkrebsvorsorge und ANTWORT
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
Mehr1. In 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Das Verfahren zur Erstellung der Liste ist in Anlage 3 bestimmt.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Beschluss einer Anlage 3 (Erstellung der Liste gemäß 8 Abs. 1 Qb-R) Vom 18. Juni 2015
MehrMammo REPORT. Januar Mammographie-Screening-Programm. der Untersuchungen untersuchungen 2015
Mammo REPORT Januar 2018 Mammographie-Screening-Programm Für das deutsche Mammographie-Screening-Programm werden jährlich Leistungsparameter und Frühindikatoren ausgewertet. Zu den wichtigsten zählen die
MehrAufklärung im Wandel Vom Motivieren zum Informieren. Früherkennung von Brustkrebs Mammographie-Screening-Programm. Dr. Barbara Marnach-Kopp
Aufklärung im Wandel Vom Motivieren zum Informieren Früherkennung von Brustkrebs Mammographie-Screening-Programm Dr. Barbara Marnach-Kopp Tutzing, 11. September 2010 1 EMMA September 1996 Titel des Berichtes:
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss historischer Abriss: G-BA 1913/1923: Reichsausschuss Ärzte/Krankenkassen 1956: Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen
MehrMedizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?
Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung
MehrTragende Gründe. Vom 22. März 2019
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erteilung des nach 87 Absatz 5b Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderlichen Einvernehmens zu der Verfahrensordnung des
MehrGesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4384 10. 06. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
Mehrscreening Das Programm
MaMMographie screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das MaMMographie screening programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrB E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen
MehrRegelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
MehrGESCHÄFTS- BERICHT Kooperationsgemeinschaft Mammographie
GESCHÄFTS- BERICHT 2015 Kooperationsgemeinschaft Mammographie Impressum Kooperationsgemeinschaft Mammographie Goethestraße 85 10623 Berlin Telefon 030 3199851-0 Fax 030 3199851-88 info@koop-mammo.de www.mammo-programm.de
MehrHäufig gestellte Fragen und Antworten zum Mammografie-Screening. 1. Haben privat krankenversicherte Frauen Anspruch auf das Mammografie- Screening?
Seite 1 von 5 Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Mammografie-Screening (Stand: August 2017) 1. Haben privat krankenversicherte Frauen Anspruch auf das Mammografie- Screening? Das Mammografie-Screening
MehrAusschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
A1526 Ausschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gem. der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung
MehrBAnz AT B5. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Berichtsjahr 2015 - Änderung der Regelung und Neufassung ihrer Anlage 3 Vom 21. April
MehrErste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert
Pitavastatin Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Berlin (18. August 2011) Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Mehrzum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie: Vom 19. Juni 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2. Eckpunkte der Entscheidung... 2 3. Bürokratiekosten...
MehrGESCHÄFTS- BERICHT Kooperationsgemeinschaft Mammographie
GESCHÄFTS- BERICHT 2016 Kooperationsgemeinschaft Mammographie Impressum Kooperationsgemeinschaft Mammographie GbR Goethestraße 85 10623 Berlin E-Mail: info@koop-mammo.de www.mammo-programm.de Korrektorat:
Mehrdes Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 39. Sitzung am 18. Dezember 2013 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2014 1.
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 354. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
Mehrehealth Conference Telematik kommt an - Kiel, 10. September 2008
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns / Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe IT-gestützte Qualitätssicherung am Beispiel des Mammographie-Screenings ehealth Conference 2008 - Telematik kommt an -
MehrIst Gender-Medizin im gesundheitspolitischen Bewusstsein angekommen?
Ist Gender-Medizin im gesundheitspolitischen Bewusstsein angekommen? Is Gender Medicine politically accepted? Bundesebene? Gesundheitspolitik Ebenen des Gesundheitssystems Bundesebene: z.b. Präventionsgesetz
MehrNr. 02/ Februar Inhalt: Sitzungen/Beschlüsse Seite 2. In Kraft getretene Beschlüsse Seite 2. Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse Seite 2
Nr. 02/ Februar 2008 Inhalt: Sitzungen/Beschlüsse In Kraft getretene Beschlüsse Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse Sitzungstermine Seite 3 Kommentar des Vorsitzenden Seite 4 Impressum Seite 5 2 Im
MehrSehr geehrter Herr Bertram, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Die Vorsitzende Herrn Heinrich Bertram Winterfeldtstr. 24 10781 Berlin Berlin, 6. Juni 2016 Bezug: Ihre Eingabe vom 27. Oktober 2014; Pet 2-18-15-8271- 013372 Anlagen:
MehrMammographie-Screening-Programm - Was sage ich der Patientin? Dr. Tatjana Heinen-Kammerer. 23. Januar 2015, Köln
Mammographie-Screening-Programm - Was sage ich der Patientin? Dr. Tatjana Heinen-Kammerer 23. Januar 2015, Köln 1 2 Agenda Gründe für die Einführung Ziele des Mammographie-Screening-Programms Konzept der
Mehr5.2.3 Normen der Qualitätssicherung
5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen
MehrKonferenz: Entlassmanagement 2017 im Krankenhaus
02516582402516623362516592642516602880251658240251662336251659 26425166028802516582402516623362516592642516602880251658240251 66233625165926425166028802516582402516592642516602880251658240 Gemeinsam für
MehrDie Erprobungsregelung - eine Einführung Neue Wege in die Versorgung: Richtlinien zur Erprobung Berlin 15. April 2013
Die Erprobungsregelung - eine Einführung Neue Wege in die Versorgung: Richtlinien zur Erprobung Berlin 15. April 2013 Dr. Harald Deisler, Unparteiisches Mitglied Agenda Ausgangssituation Einführung des
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Anpassung des Beschlusses in seiner 127. Sitzung (Beschlussteil E) zur Finanzierung des Instituts
Mehr4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Anpassung
MehrMammographie-Screening Ziele, Inhalte und Struktur. Screeningerfahrungen in Greifswald
Mammographie-Screening Ziele, Inhalte und Struktur. Screeningerfahrungen in Greifswald OÄ Dr.Anette Schimming Programmverantwortliche Ärztin Institut für Diagnostische und interventionelle Radiologie der
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Anpassung des Beschlusses in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Finanzierung des
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 392. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 392. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrVom 16. September 2010
Tragende Gründe zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Strukturelle Anpassung des Ultraschallscreenings in der Schwangerenvorsorge Vom
MehrZusammenfassung. Einführung
AG Krebsepidemiologie der DGEpi und GMDS Monitoring und Evaluation von Krebs-Früherkennungsprogrammen Workshop im Rahmen der Jahrestagung der DGEpi, DGMS und DGSMP 07.09.2017, 16:00 bis 17:15 Zusammenfassung
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Anpassung des Beschlusses in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Finanzierung des
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017
MehrGKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
MehrZiele und Herausforderungen eines Qualitätsinstituts nach 137a SGB V
BDPK Bundeskongress am 4. Juni 2014 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Forum B: Krankenhaus Qualitätsoffensive im Krankenhaus Ziele und Herausforderungen eines Qualitätsinstituts nach 137a SGB
Mehrzum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Mammographie-Screening):
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Mammographie-Screening): Einladungsschreiben und Entscheidungshilfe sowie weitere
MehrMammographie-Screening
Mammographie-Screening Erfolgreiche Telemedizin seit über 10 Jahren Stefan Recknagel, KVB Stefan Recknagel 29. April 2016 1 Agenda Einleitung, Umfeld Fachliche Abläufe im Mammographie-Screening Technische
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms Vom 16. Dezember 2010 Der Gemeinsame
MehrAmbulante vertragsärztliche Psychotherapie
Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der
MehrGesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland. (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)
Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) zeitliche Einordnung (I) 10.11.2014 Eckpunkte-Papier von Bundesminister Hermann Gröhe MdB Verbesserung
MehrDie Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
MehrÄnderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken
Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin
MehrLernende Systeme im Gesundheitswesen Beispiel: Mammographie-Screening-Programm Dr. med. Gerold Hecht Leiter Referenzzentrum Mammographie Nord
Lernende Systeme im Gesundheitswesen Beispiel: Mammographie-Screening-Programm Dr. med. Gerold Hecht Leiter Referenzzentrum Mammographie Nord Oldenburg Mammographie-Screening-Programm Bevölkerungsbezogen
MehrB E S C H L U S S. mit Wirkung zum 1. Oktober Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen
B E S C H L U S S zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der vom 18. Juni 2009 in seiner 201.
MehrVersorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV
Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV Stand: 03.08.2015 Geändert durch Vereinbarung vom 26.06.2015 Inhaltsverzeichnis Abschnitt A Besonderer Versorgungsauftrag...
MehrInformationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen: Mehr Transparenz über Patientenre
Informationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen Mehr Transparenz über Patientenrechte in Deutschland Berlin (26. Juni 2013) - Drei Monate nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes
MehrEntscheidungserhebliche Gründe
Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie
MehrBericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
Anlage 1 des Beschlusses des G-BA vom 20.12.2012 Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Stichprobenprüfungen 2011 nach
MehrDer Innovationsfonds: Stand der Dinge. November 2017
Der Innovationsfonds: Stand der Dinge November 2017 Der Innovationsfonds 2016 bis 2019: 300 Mio. p. a. Verwendung Förderung neuer Versorgungsformen: 225 Mio. p.a. Förderung von Versorgungsforschung: 75
Mehrnach Satz 4 Buchstabe b. übernimmt die zuständige LAG oder ein von ihr mit der
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur einrichtungsund sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Finanzierungsregelung für die Datenannahme gemäß Richtlinie
MehrKanada-Studie bislang als Beweis gegen Mammographiescreening angeführt zeigt erhebliche methodische Mängel
PRESSEINFORMATION 1 Kanada-Studie bislang als Beweis gegen Mammographiescreening angeführt zeigt erhebliche methodische Mängel Als einzige von 8 randomisierten kontrollierten Screeningstudien zeigte die
MehrRahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion
Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. Rahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion Informationsveranstaltung der GeQiK am 5.12.2016
MehrNr. 03/ März Inhalt: Sitzungen/Beschlüsse Seite 2. In Kraft getretene Beschlüsse Seite 3. Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse Seite 3
Nr. 03/ März 2008 Inhalt: Sitzungen/Beschlüsse Seite 2 In Kraft getretene Beschlüsse Seite 3 Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse Seite 3 Sitzungstermine Seite 4 Kommentar des Vorsitzenden Seite 5
Mehr10. QUALITÄTSSICHERUNGSKONFERENZ DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES 24. SEPTEMBER 2018
FREQUENZ-REGELUNGEN IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG 10. QUALITÄTSSICHERUNGSKONFERENZ DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES MARKUS STENGEL REFERENT QUALITÄTSSICHERUNG IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG EIN ÜBERBLICK
MehrStrahlenexposition im Mammographie-Screening
Strahlenexposition im Mammographie-Screening PD Dr. R. Pfandzelter Krebs und Strahlung 2006 RPfandzelter@kbv.de 14. November 2006 Hamburg Kassenärztliche Bundesvereinigung Strahlenexposition im Mammographie-Screening
MehrKonferenz: Entlassmanagement 2017 im Krankenhaus
02516582402516623362516592642516602880251658240251662336251659 26425166028802516582402516623362516592642516602880251658240251 66233625165926425166028802516582402516592642516602880251658240 Gemeinsam für
MehrKonferenz: Entlassmanagement 2017 im Krankenhaus
02516582402516623362516592642516602880251658240251662336251659 26425166028802516582402516623362516592642516602880251658240251 66233625165926425166028802516582402516592642516602880251658240 Gemeinsam für
MehrFrüherkennung. Ihre Chance. Mammographie-Screening. für alle Frauen zwischen. 50 und 69 Jahren
Früherkennung Ihre Chance Mammographie-Screening für alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren Brustkrebs in Deutschland: Zahlen und Fakten Eine von 9 Frauen ist betroffen Ca. 51.000 Neuerkrankungen an Brustkrebs
Mehrdes ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015
Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 5a SGB V BESCHLUSS des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5 a SGB V in seiner 2. Sitzung am 22. Mai 2015 zur Anpassung des
Mehr