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1 Wenn Sie den Newsletter im Internet ansehen möchten, besuchen Sie: m NEWSLETTER Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ausgabe 09 Januar 2016 GUT ZU WISSEN Neues Merkblatt zum Mammographie-Screening veröffentlicht für den Versand der neuen Merkblätter gestalten sich in den Bundesländern unterschiedlich. Daher kann die Versendung an einzuladende Frauen nicht zeitgleich starten. Das Merkblatt wurde überarbeitet, um Frauen in ihrer informierten Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme am Mammographie-Screening zu unterstützen, betont Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Nach Ansicht des G-BA gehören bereits in das Einladungsschreiben und das beigefügte Merkblatt wissenschaftlich gut aufgearbeitete und verständlich dargestellte Informationen zum Nutzen und Schaden des Screenings, zum Umgang mit den personenbezogenen Daten, zu den organisatorischen Rahmenbedingungen etc. Die überarbeiteten Fassungen werden dem besser gerecht als bisher, sagt Deisler. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss im Oktober vorigen Jahres eine überarbeitete Fassung des Merkblatts und Einladungsschreibens zum Mammographie-Screening-Programm. Das überarbei tete Merkblatt trat nun mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 18. Januar 2016 in Kraft. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten mit ihrer Einladung zum Screening-Termin das neue Merkblatt von den Zentralen Stellen. Die logistischen Voraussetzungen Mit Einladungsschreiben und Merkblatt werden die eingeladenen Frauen nun zudem ausdrücklich auf ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine mündliche ärztliche Aufklärung aufmerksam gemacht, erklärt der G-BA in seiner Pressemitteilung zur Beschlussfassung. Da die hierfür notwendigen organisatorischen und strukturellen Anpassungen noch nicht abgeschlossen sind, hat der G-BA beschlossen, die Regelungen zum überarbeiteten Einladungsschreiben mit dem Hinweis auf die ärztliche Aufklärung erst ab dem 1. Juli 2016 in Kraft treten zu lassen. Das neue Einladungsschreiben und Merkblatt hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) entworfen. In einem nächsten Schritt wird das Merkblatt nach international geltenden Standards zu einer Entscheidungshilfe weiterentwickelt, die eine individuelle Wichtung der Informationen ermöglichen soll. KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 1

2 MSP GUT ZU WISSEN G-BA-Beschluss zum Merkblatt im web Der G-BA hat das Einladungsschreiben und das Merkblatt zum Mammographie-Screening überarbeitet und die Neufassungen auf seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen. Im Netz findet sich der Beschluss unter dem Titel Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Überarbeitung Merkblatt und Einladungsschreiben Mammographie-Screening (Umsetzung 630e BGB). G-BA-Beschluss unter: Merkblatt unter: AKTUELLES ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Mammo Report informiert über wissenschaftliche Basis des Merkblatts Die Berechnung der Kennzahlen zur brustkrebsspezifischen Mortalität und Überdiagnosen beinhaltet erhebliche Unsicherheiten, erläutert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Institut hat die neuen Versicherteninformationen zum Mammographie-Screening im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses erstellt. Wie die Bilanz der Vor- und Nachteile im Merkblatt abgeleitet wird und welche Unsicherheitsfaktoren hineinspielen, thematisiert der aktuelle Mammo Report der Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Die Kurzdarstellung für ÄrztInnen umfasst zudem Daten aus der Evaluation und Qualitätssicherung des aktuellen Berichtsjahres Foto: Fotolia contrastwerkstatt Mammo Report unter: KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 2

3 AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN Vanessa Kääb-Sanyal übernimmt Leitung der Kooperationsgemeinschaft Mammographie Ihren beruflichen Werdegang startete Dr. Vanessa Kääb-Sanyal 2004 als Fachreferentin im strategischen Versorgungsmanagement der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Schon kurz darauf wurde ihr die Leitung des Bayerischen Mammographie-Screening-Programms und der Abteilung Qualitätssicherung in der Mammographie übertragen. Das Mammographie-Screening ist in Deutschland erfolgreich umgesetzt. Im nächsten Schritt werden wir das Programm weiter ausbauen und zugleich die qualitäts gesicherte Krebsfrüherkennung weiter stärken. Vanessa Kääb-Sanyal Foto: Manuel Tennert Dr. Vanessa Kääb-Sanyal führt seit kurzem die Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Das gaben die Gesellschafter, der G-KV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), im Dezember 2015 bekannt. Die promovierte Mathematikerin hatte bereits seit Januar 2015 die kommissarische Geschäftsstellenleitung inne. Zuvor verantwortete sie in der Kooperationsgemeinschaft Mammographie das Referat Evaluation und Qualitätssicherung und baute die Dokumentation, Evaluation und Rezertifizierung für das deutsche Mammographie-Screening-Programm auf. Kooperationsgemeinschaft Mammographie 2002 beschließt der Deutsche Bundestag parteiübergreifend, das Mammographie-Screening-Programm in Deutschland einzuführen. Im August 2003 wird in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Kooperationsgemeinschaft Mammographie gegründet. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms. Im Jahr 2005 gehen die ersten Screening-Einheiten an den Start. Seit 2009 ist das Programm in Deutschland flächendeckend umgesetzt. Heute wird das Mammographie-Screening von 95 Screening-Einheiten an rund 400 Standorten angeboten. Die Evaluations- und Qualitätsberichte der Kooperationsgemeinschaft sind veröffentlicht unter Frauen können sich informieren unter KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 3

4 NEUES AUS DEM FRAUENPORTAL Kurzfilm online: Wie funktioniert das Mammographie-Screening? Der Animationsfilm der Kooperationsgemeinschaft Mammographie erklärt die einzelnen Schritte im Screening-Programm von der Einladung bis hin zur pathologischen Gewebeuntersuchung. Frauen erfahren in kurzer Zeit alles Wesentliche über Einladung, Befundmitteilung, Doppelbefundung und Abklärung. Film ansehen: AKTUELLES AUS UNSEREM FACHSERVICE Veröffentlicht: Geschäftsbericht 2015 Für die Geschäftsstelle der Kooperationsgemeinschaft Mammographie standen im Berichtsjahr die Überarbeitung der Versicherteninformationen sowie die Umsetzung des Patientenrechtegesetzes im Fokus. Weitere wichtige Projekte waren die Anpassung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages, die Begleitung der Umsetzung der Evaluation der Intervallkarzinome sowie der Genehmigungsvoraussetzungen nach Röntgenverordnung. Um den Bekanntheitsgrad des deutschen Mammographie-Screening-Programms zu erhöhen und den Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene zu unterstützen, war die Geschäftsstelle 2015 verstärkt auch auf europäischer Ebene präsent. KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 4

5 VERANSTALTUNGEN WORKSHOP: Neue Versicherteninformationen und Patientenrechtegesetz Am 20. Februar 2016 führt die Kooperationsgemeinschaft Mammographie einen Workshop für Programmverantwortliche ÄrztInnen, LeiterInnen der Zentralen Stellen sowie Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Auf der Agenda: wissenschaftlicher Hintergrund zur Nutzen-Risiken-Bilanz des Mammographie-Screenings, Patientenrechtegesetz Aufklärungsfragen und Praxis, Ergebnisse eines Pre-Tests, Umsetzungskonzepte und IT. FRAUEN MEDIEN INTERESSIERTE EXPERTEN newsroom.mammoprogramm.de fachservice.mammoprogramm.de Impressum Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR Leitung der Geschäftsstelle: Dr. Vanessa Kääb-Sanyal Redaktion: Corinna Heinrich, Leiterin Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft: Gesellschafter der Kooperationsgemeinschaft sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Goethestraße 85 D Berlin Telefon Fax Copyright Kooperationsgemeinschaft Mammographie 2016, Alle Rechte vorbehalten. KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT MAMMOGRAPHIE 5

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