Sozialausschuss Sitzungsdatum öffentlich

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1 I. Anmeldung TOP: 1.0 Betreff: Benchmarking der großen Großstädte 2015 Leistungen nach dem SGB XII und SGB II Sozialausschuss Sitzungsdatum öffentlich Anlagen: 1.1 Sachverhalt Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Der Kreis der 16 großen Großstädte Deutschlands hat auch wieder im hr 2015 intensiv die Leistungen nach dem SGB XII und SGB II verglichen. Für das hr 2015 wurden die Entwicklungen in den Leistungsbereichen des SGB XII und SGB II in einem Bericht zusammengefasst und zusätzlich als Fokusthema "geringes Einkommen im Alter" gewählt. Der entsprechende Bericht Leistungen nach dem SGB XII und SGB II 2015 wurde von con_sens (Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH) und den teilnehmenden Städten erstellt und bildet die Grundlage für diese Sozialausschussvorlage. Der Bericht wird voraussichtlich erst kurz vor dem Sitzungstermin veröffentlicht, sollte aber rechtzeitig unter (Sozialhilfe/Veröffentlichungen) zur Verfügung stehen. Weiterhin liegt der Bericht in der Sitzung aus. Die Ergebnisse des Benchmarkings 2015 sind vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders Leitlinien: 4. Beschäftigung ermöglichen, 5. Armut bekämpfen, Chancen eröffnen sowie 6. eine alternde Stadtgesellschaft gestalten) zu sehen. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Seite 1 von 3

2 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: ( weiter bei 2.) Nein ( weiter bei 2.) Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten Folgekosten pro hr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv davon Sachkosten pro hr davon konsumtiv davon Personalkosten pro hr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein ( weiter bei 3.) Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 3

3 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Leistungen nach dem SGB XII und SGB II geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Grupen auszugleichen. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. Herrn Ref. V Nürnberg, Prölß (55 00) Seite 3 von 3

4 Beilage: 1.1 zur Sitzung des Sozialausschusses am Benchmarking der großen Großstädte 2015 Leistungen nach dem SGB XII und SGB II 1. Fokus des Berichts 2015 Der Benchmarkingkreis der 16 großen Großstädte kann auf ein über 20-jähriges Bestehen zurückblicken (Nürnberg nimmt seit 1999 teil). Im Laufe dieser Zeit sind umfangreiche quantitative Vergleiche, begleitet von intensivem qualitativem Austausch, entstanden. Mittlerweile liegen ausführliche Kennzahlensets zur Betrachtung der Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), der Prävention von Wohnungsnotfällen, der Schuldnerberatung und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Vor dem Hintergrund der in den letzten hren diskutierten Kennzahlenergebnisse zu den steigenden Zahlen der Empfänger von Grundsicherung im Alter hat sich der Benchmarkingkreis für den Bericht 2015 entschieden, das Thema geringes Einkommen im Alter in den Fokus zu nehmen. Die Entwicklungen in den Leistungsbereichen des SGB XII und des SGB II werden deshalb in einem Bericht betrachtet und im Vergleich zu den Vorjahren auf das Fokusthema ausgerichtet. Zusätzlich wurden die präventiven, niedrigschwelligen Maßnahmen der Seniorenarbeit und der Altenhilfe in den qualitativen Austausch aufgenommen. Im Bericht werden so eine Reihe neuer Bereiche und Kennzahlen betrachtet, die aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Vorlage hier nicht vollständig aufgeführt werden können, so dass ein Blick in den Bericht unbedingt zu empfehlen ist. Weiterhin werden in einem Anlagenband zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt. Trotz des Fokusthemas wurden selbstverständlich die Entwicklungen in allen Kennzahlensets umfassend beobachtet sowie ein entsprechender Austausch zwischen den Städten durchgeführt. 2. Definitionen von Armut und niedrigem Alterseinkommen Der Bericht der großen Großstädte versteht sich nicht als Armutsbericht im eigentlichen Sinne. Hierzu ist das Thema Armut zu vielschichtig und zu umfassend, als dass es im Benchmarkingkreis wissenschaftlich fundiert bearbeitet werden könnte. Der Fokus wurde deshalb auf geringes Einkommen im Alter gesetzt und sich über vorhandene altersspezifische Kennzahlen dem Thema angenähert sowie einzelne Einflussfaktoren beleuchtet. 3. Gesamtentwicklung in Nürnberg Die Zahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz in Nürnberg (Melderegister) ist zum hresende 2015 deutlich gestiegen (+ 2,0 %). Überwiegend ist dieser Anstieg auf Zuwanderung und auf die Unterbringung von Flüchtlingen zurückzuführen. Im hr 2015 haben sich im Bereich des SGB XII die Entwicklungen der letzten hre fortgesetzt. Die Dichte der Leistungsberechtigten (Leistungsberechtigte je Einwohner) von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU - 3. Kap. SGB XII) und die Aufwendungen je Leistungsbeziehenden konnten deutlich unter dem Mittelwert der Städte gehalten werden. Immer mehr Personen waren auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE - 4. Kap. SGB XII) angewiesen. Die GSiAE-Dichte liegt in Nürnberg noch knapp unter dem Mittelwert, die Aufwendungen je Leistungsbeziehenden liegen leicht darüber. Im Bereich der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (HzP - 7. Kap. SGB XII) blieb die Dichte der Leistungsberechtigten konstant, die Aufwendungen je Leistungsbeziehenden stiegen um 7,2 Prozent. Dieser Anstieg ist weitgehend auf die verstärkte Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten zurückzuführen.

5 - 2 - Durch die gute wirtschaftliche Lage und die Aktivitäten des Jobcenters konnte im hr 2015 die Dichte der SGB II-Leistungsberechtigten gesenkt werden (- 3,4%). Allerdings ist dieser deutliche Rückgang auch auf die Einwohnerentwicklung zurückzuführen. Zum hresende sank die Zahl der Leistungsberechtigten um 1,2 Prozent, die Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug gingen um 1,0 Prozent zurück. Nürnberg konnte somit weiter die gute Stellung im Vergleich der Großstädte stabilisieren. Insgesamt ergibt sich für die Stadt Nürnberg erneut eine vergleichsweise positive Entwicklung, die auch in der folgenden Grafik zur Transferleistungsdichte (HLU, GSiAE und SGB II) sichtbar wird. 4. Einflussfaktoren auf niedriges Alterseinkommen Der Benchmarkingkreis hat eine Vielzahl von Faktoren, die vermutlich mit einem geringen Einkommen im Alter in Zusammenhang stehen, ermittelt und soweit möglich für die Städte die entsprechenden Daten zusammen gestellt. Grundsätzlich ist die Höhe der gesetzlichen Rente von der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens und der Länge der Erwerbsbiografie abhängig. Somit ist davon auszugehen, dass z. B. eine hohe Arbeitslosigkeit und niedrige Entlohnung zu niedrigeren Renten führen. Für alle Faktoren gilt, dass sie Einfluss hinsichtlich eines geringen Einkommens älterer Menschen haben können, jedoch nicht haben müssen. Vor diesem Hintergrund hat der Benchmarkingkreis für die Städte sechs Wirtschaftsindikatoren in Bezug zueinander gesetzt. Im Vergleich zum Mittelwert der Städte zeigt sich für Nürnberg im positiven Bereich eine hohe Dichte an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ein relativ hohes verfügbares Einkommen je Einwohner und eine niedrige Unterbeschäftigungsquote. Dagegen liegt das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und je Erwerbstätigen unter dem Mittelwert. Weiterhin werden vergleichsweise geringere steuerpflichtige Einkommen erzielt und die Armutsgefährdungsquote liegt deutlich über dem Durchschnitt der Städte. Somit erreicht Nürnberg insgesamt eine durchschnittliche Position im Vergleich. Ebenfalls uneinheitlich sind die Werte zur Verschuldung in Nürnberg. Nach Angaben der SCHUFA lag der Privatverschuldungsindex um 5,8 Prozent über dem Mittelwert der Städte, dagegen er-

6 - 3 - rechnet die Creditreform im SchuldnerAtlas für Nürnberg eine Schuldnerquote die 11,7 Prozent unter dem Durchschnitt der Großstädte liegt. Allerdings musste bei beiden Instituten ein Anstieg der Quoten für Nürnberg verzeichnet werden. Weiterhin beeinflussen die Unterkunftskosten deutlich die Lebenshaltungskosten in den Städten. So mussten für die Kosten der Unterkunft je Leistungsbezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in München monatlich 447 Euro und in Leipzig nur 273 Euro (N: 325, MW: 366 ) aufgewendet werden. Bei einer gleichen Rentenhöhe wird man somit in Leipzig auskömmlicher leben können als beispielsweise in München. Neben den Leistungsbereichen des SGB XII und SGB II sind hier auch die Haushalte mit dem Bezug von Wohngeld zu beachten. Die vergleichsweise hohe Wohngeldquote in Nürnberg (+ 10,9 % über Mittelwert) zeigt, dass hier in überdurchschnittlich vielen Haushalten nicht ausreichend Einkommen für die Unterkunft zur Verfügung steht und sie deshalb zur Sicherung ihrer Wohnung auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Zusätzlich erhöht ein längerer Bezug von SGB II oder SGB XII-Leistungen das Risiko von geringem Einkommen im Alter beträchtlich, da während des Leistungsbezugs häufig keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Besonders bei den Leistungsbeziehenden im Alter von 55 bis unter 65 hren sind hier negative Auswirkungen zu erwarten. Im Vergleich der Großstädte erreicht Nürnberg bei der Dichte in dieser Altersgruppe ähnlich gute Werte wie bei der Transferleistungsdichte (s.o.). Allerdings ist hierbei zu beachten, dass 61 Prozent der SGB II-Leistungsberechtigten (MW 65,3 %) vier hre und länger im Leistungsbezug sind und sicher mit deutlichen Abschlägen bei einer Altersrente rechnen müssen. Insgesamt nimmt Nürnberg im Vergleich zum Mittelwert der am Benchmarking beteiligten Städte eher eine positive Stellung bei den Einflussfaktoren ein. Ergänzend wird auch auf die Studie Rentenperspektiven 2040 der Prognos AG hingewiesen. Dort wird ausgeführt, dass nicht nur die Höhe der Rente entscheidend ist, sondern auch, was man

7 - 4 - sich tatsächlich dafür leisten kann. In München ist laut Prognos AG ein Euro Renteneinkommen zum Beispiel 23 Prozent weniger Wert als im Bundesdurchschnitt. Im Fazit sagt die Prognos AG, dass die Städte mit hoher Wertschöpfung, Zunahme der Erwerbstätigkeit, starker Einkommensentwicklung und niedriger Arbeitslosigkeit zwar gute Voraussetzungen bieten, um hohe Rentenansprüche zu erwerben, aber keine guten Orte zum Leben für Rentner sind, da man sich hier mit der Rente weniger leisten kann. 5. Inanspruchnahme von Transferleistungen im Alter Der Bedarf von Leistungen der Grundsicherung im Alter entsteht dann, wenn Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Folglich spricht eine hohe Dichte von Leistungsbeziehenden dafür, dass die Alterseinkommen in der Stadt vergleichsweise niedrig sind und / oder das Mietniveau überdurchschnittlich ist. Hier sind dann besonders viele Rentner auf ergänzende Leistungen zur Existenzsicherung angewiesen. Die geringen Dichten in den neuen Bundesländern sind wohl noch auf die hohe Erwerbsbeteiligung, insbesondere der Frauen, zurückzuführen und sind auch im Zusammenhang mit den dort höheren durchschnittlichen Renteneinkommen und den geringeren Unterkunftskosten zu sehen. Es ist allerdings zu vermuten, dass sich die hohen Arbeitslosenquoten nach der Wiedervereinigung zukünftig in den Dichten der Grundsicherung im Alter niederschlagen werden. Die Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter sind mehrheitlich Frauen (N: 57,6 %, MW: 56,4 %). Allerdings ist hier die höhere Lebenserwartung der Frauen mit zu berücksichtigen. So zeigt ein Blick auf die Dichte der leistungsbeziehenden Frauen und Männer in Nürnberg, dass 61,3 Frauen je Frauen im Alter von über 65 hren und sogar 62,5 Männer je Männer im Alter von über 65 hren auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen waren. Die überdurchschnittliche GSiA-Dichte in Nürnberg ist u. a. auf den hohen Anteil von nichtdeutschen Leistungsbeziehenden (N: 49,4 %, MW: 34,7 %) zurückzuführen. Viele Zuwanderer konnten aufgrund des späteren Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt keine ausreichenden Rentenanwartschaftszeiten bis zum Erreichen der Altersgrenze erzielen, so dass neben den (kleinen) ausländi-

8 - 5 - schen Renten nur geringe oder keine Renten aus der Deutschen Rentenversicherung erreicht werden konnten. Grundsätzlich können die Sozialämter der großen Großstädte die Faktoren, die ein geringes Einkommen im Alter beeinflussen können, kaum selbst steuern. Dies bedeutet aber nicht, dass die Städte nichts gegen die sozialen Auswirkungen von geringem Einkommen im Alter tun können. 6. Förderung der sozialen Teilhabe im Alter und Linderung der sozialen Auswirkungen von geringen Alterseinkommen Die Großstädte versuchen mit verschiedensten präventiven und niedrigschwelligen Maßnahmen, aber auch mit übergreifenden Strategien, die sozialen Auswirkungen von geringem Einkommen im Alter sowie der Vereinsamung der älteren Menschen zu dämpfen. Durch den Austausch wurde die Vielfalt der unterschiedlichen Angebote und Projekte für ältere Menschen deutlich. Folgende Ziele werden dabei u. a. verfolgt: Möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung, Verhinderung von Vereinsamung und Isolation, Ermöglichung sozialer bzw. kultureller Teilhabe und Bildung, Tagesstrukturierung Erhöhung der Mobilität. Anhand von Leitfragen werden im Bericht grundlegende Überlegungen und Beispiele aus den Städten beschrieben. Allerdings handelt es sich hierbei nur um einen Ausschnitt aus dem breiten Angebot der Städte. Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass Projekte und Maßnahmen nur dann effektiv wirken können, wenn ihre Zielgruppe und die verfolgten Ziele klar definiert sind. Weiterhin kann es nur in einer dezentralen Struktur, wie im Konzept der Sozialraumorientierung gelingen, Netzwerke vor Ort wirksam zu gestalten. Diese sollten generationsübergreifend sein und benötigen Koordination zur Bündelung von Informationen über Bewohnerschaft und Angebote. Wichtig ist zudem, dass hier zu Beginn und vor Initialisierung der Angebote bereits die beabsichtigte Wirkung definiert wird. Der Benchmarkingkreis liefert hier eine Basis, um im Austausch der großen Großstädte die gesellschaftliche Herausforderung von Altersarmut anzugehen und gemeinsam effektive Maßnahmen für ihre Einwohner zu entwickeln. September 2016 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration Sozialamt

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