Information an alle Schüler des GaKs. Anlage zum Aushang in den Klassen Anschreiben zum Vortrag durch die Klassensprecher/innen oder Lehrer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Information an alle Schüler des GaKs. Anlage zum Aushang in den Klassen Anschreiben zum Vortrag durch die Klassensprecher/innen oder Lehrer"

Transkript

1 Information an alle Schüler des GaKs Anlage zum Aushang in den Klassen Anschreiben zum Vortrag durch die Klassensprecher/innen oder Lehrer Liebe Schülerinnen und Schüler, Die meisten von Euch werden wissen, dass Ihr eine Schülervertretung und einen Schülerrat an dieser Schule habt, die versuchen sollten, Euch zu informieren, zu vertreten und Eure Interessen durchzusetzen. In meiner bisherigen Zeit als Schülervertreter habe ich aber immer wieder gemerkt, dass spätestens da das Wissen zu den Themen oft aufhört und diese Themen auch häufig nicht ernst genommen werden. Daraus entstehen nun aber die Probleme, dass die Wahlen meistens nur ein chaotischer Zeitvertreib sind, es Nachwuchsprobleme gibt und vor allem auch dass IHR nicht vernünftig informiert und vertreten werdet. Deswegen soll dieses Infoblatt euch einen Überblick über die Wahlen, die Gremien der Schule, und die Aufgaben der SV geben. Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Möglichkeit, in verschiedenen Ämtern das Schulleben mit zu gestalten und ich würde mich freuen, wenn Ihr die Informationen zur Kenntnis nehmt. Bei der Anfertigung dieses Infoblattes ist inzwischen einiges zusammengekommen und ich weiß, dass die Motivation solche Romane zu lesen nicht die größte ist, zumal die Informationen teilweise sicherlich nicht sofort verständlich sind. Aber glaubt mir, die über 100 Seiten des Schulgesetzes sind es noch weniger ;). Ich hoffe dennoch, dass möglichst viele von Euch versuchen werden, möglichst viel davon zu lesen und zu verstehen. Selbstverständlich müsst Ihr nicht alles wissen und auch nicht alles in dieser Reihenfolge lesen. Wenn man von den Sachen aber schon einmal etwas gelesen hat, versteht man vermutlich einiges viel eher, wenn es soweit ist. PS.: freundliche Grüße Roberto Seidel Schülervertretung (SchuVo) Die momentan aktuelle Version des Schulgesetzes von Niedersachsen und anderer Bestimmungen könnt Ihr unter folgender Adresse abrufen: (gesammelte Version als PDF) oder: (aktuelle Version) Anlage: Gremien der Schule, Was machen, wenn...? (folgt noch)

2 Die Gremien der Schule: Im folgenden werden hauptsächlich Gremien aufgelistet, in denen Schüler/-innen vertreten sein sollten. Es werden in den Unterkategorien nur wichtigeren Dinge aufgeführt. Als Grundlage dienten sowohl Erfahrungen, als auch das aktuelle niedersächsische Schulgesetz. (Klassen-)Schülerschaft ( SuS ): Mitglieder : Rechte: Stand: alle Schüler(innen) wählen: 1 Klassensprecher(in) + 1 Vertreter(in) (für die Oberstufe siehe Klassen- / Stufensprecher) den Schülervertretern: der Schule: Klassen- / Stufensprecher: Mitglieder : Vertreter/innen der Klassenkonferenz (nicht zwingend; ansonsten übernehmen Klassensprecher/innen dies) bei Bedarf zusätzlich 1 Klassenvertreter(in) für den SR + 1 Stellvertreter(in) (nicht zwingend; ansonsten übernehmen Klassensprecher/innen dies) Kann beschließen, dass mehr Vertreter oder andere als die Klassensprecher in den SR oder die SV entsendet werden. Können grundsätzlich Auskünfte von den Schülervertretern im Schulvorstand, den Konferenzen und den Gremien einfordern. Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts müssen mit den Klassenschülerschaften erörtert werden! Recht alle erforderlichen Informationen von Lehrkräften & Schulleitung zu erhalten. Darf eigene Veranstaltungen in der Unterrichtsfreien Zeit durchführen und Arbeitsgruppen einrichten und darf hierzu Schulanlagen nutzen. (Dies sollte am besten mit der SV besprochen werden und ist auf jeden Fall im Voraus der Schulleitung anzukündigen. Zeit, Ort und Art sollten mit Ihr abgesprochen werden. Die Schulleitung kann bei Sicherheitsbedenken und ähnlichem die Nutzung der Schulanlagen untersagen. Dieses Verbot kann auf Antrag vom Schulvorstand aufgehoben werden.) Unter- & Mittelstufe: Oberstufe (Sek II): je 2 Klassenvertreter (im Normalfall die Klassensprecher) Wahl durch die einzelnen Stufenverbände: pro 20 Schüler(innen) jeweils 1 Sprecher(in) Vertretung der Klasse gegenüber den Lehrern und gegenüber der Schulleitung Streitschlichtung innerhalb der Klasse ggf. Repräsentation der Klasse

3 Schülerrat ( SR ): Rechtlich gesehen sind Mitglieder des SR auch Schülervertreter. Mitglieder: Unter- & Mittelstufe: Oberstufe (Sek II): weitere: empfohlene Voraussetzungen: Rechte: der Schule: je 2 Klassenvertreter (im Normalfall der/die Klassensprecher/-innen) (an unserer Schule; das Schulgesetz sieht nur 1/Klasse vor*) Alle Oberstufensprecher (siehe Klassen- / Stufensprecher) Bei mind. 10 ausländischen Schüler(innen) haben diese das Recht aber nicht die Pflicht ebenfalls 2 Vertreter(innen) aus ihrer Mitte zu wählen, falls nicht bereits ausländische Klassenvertreter im SR sind. das Bewusstsein, dass man als SR-Mitglied auch Verantwortung hat zumindest grobe Kenntnisse über die Funktion der verschiedenen Gremien Interesse an der Weiterentwicklung der Schule, Ernsthaftigkeit wählt: 1 Schülersprecher(in) + Vertreter(in) bei uns ist es bisher üblich, 7 Vertreter(innen) zu wählen (je 2 für Unter-, Mittelund Oberstufe + 1 direkten Vertreter), mindestens 1 Vertreter(in) muss gewählt werden 4 gleichberechtigte Schülervertreter(innen) für den Schulvorstand 18 gleichberechtigte Schülervertreter(innen) für die Gesamtkonferenz mindestens je 1 Vertreter(in) für jede Teil-/Fachkonferenz, außer den rein organisatorischen Teilkonferenzen je 1 Kreisschülerratsmitglied und eine(n) Vertreter(in) Informationsaustausch zwischen SuS und SV Darf eine Geschäftsordnung beschließen, in der das eigene Wahlrecht für einzelne oder mehrere der oben genannten Gremien an die Schüler(innen) zurückgegeben wird. Somit würden dann die entsprechenden Schülervertreter direkt von allen Schülern und Schülerinnen gewählt werden. Abberufung einzelner/mehrerer Schülervertreter(innen) mit 2/3-Mehrheit Die jeweils zuständige Konferenz/der Ausschuss/die Schulleitung muss den SR vor grundsätzlichen Entscheidungen (vor allem Organisatorische Dinge oder Entscheidungen zur Leistungsbewertung) anhören! kann sich aus der Lehrerschaft Beratungslehrer(innen) wählen je Woche 1 Schulstunde innerhalb der regulären Unterrichtszeit für Beratungen. je Jahr 4 zweistündige Schülerratssitzungen und Schülerversammlungen (weitere ggf. bei Genehmigung durch die Schulleitung) Benutzung der Schulanlagen für Beratungen Darf eigene Veranstaltungen in der Unterrichtsfreien Zeit durchführen und Arbeitsgruppen einrichten und darf hierzu Schulanlagen nutzen.* (Dies sollte am besten mit der SV besprochen werden und ist auf jeden Fall im Voraus der

4 Schulleitung anzukündigen. Zeit, Ort und Art sollten mit Ihr abgesprochen werden. Die Schulleitung kann bei Sicherheitsbedenken und ähnlichem die Nutzung der Schulanlagen untersagen. Dieses Verbot kann auf Antrag vom Schulvorstand aufgehoben werden.) Schülervertretung inkl. Schülersprecher/-in ( SV ): Mitglieder: direkt: 1 Schülersprecher(in) + Vertreter(innen) indirekt: empfohlene Voraussetzungen und Anforderungen: Rechte: Als Schülersprecher(in) zusätzlich: 4 Schüler(innen) für den Schulvorstand beratende Schüler (gewählt von der SV)* Zeit und Lust, sich um die anfallenden Aufgaben zu kümmern. Dies beinhaltet nicht nur die Planung/Umsetzung ein oder zwei Veranstaltungen, sondern auch dass Alltagsgeschäft, kleinere Projekte und die regelmäßigen SV-Treffen! Diskussionsbereitschaft & Teamfähigkeit ein wenig planerisches Können die nötige Ernsthaftigkeit, wenn Sie gebraucht wird Kontakte zu Schüler(inne)n und Lehrer(inne)n am besten schon Ideen, was diese Schule unbedingt mal braucht ;) Koordinationsvermögen Überblick über verschiedene Projekte, Termine etc. behalten können Rednerisches Talent ist von Vorteil (Stressresistenz) wählt: ihre Beratungslehrer organisiert: Wahlen der nächsten SV Großveranstaltungen (z.b. Schulbälle, Projektwochen) bei Interesse Treffen mit den SV anderer Schulen arbeitet aus: Pläne um Wünsche der Schüler(innen) umzusetzen eigenständig allgemeinen Schüleranliegen nachgehen bei Bedarf auch mal unbeliebtere Pläne, um bestimmte Ziele oder Wünsche überhaupt langfristig erfüllen zu können oder akute Probleme zu beseitigen repräsentiert: Alle Schüler(innen) bei offiziellen Anlässen vertritt: Schüler(innen) und die Interessen gegenüber den Lehrern, den Gremien und der Schulleitung diskutiert: mit Lehrern, Herrn May, Schülern und innerhalb der SV über zukünftige Projekte & muss sich hierbei auch selbstständig einbringen der Schule: je Woche 1 Schulstunde innerhalb der regulären Unterrichtszeit* Benutzung der Schulanlagen für Beratungen Darf eigene Veranstaltungen in der Unterrichtsfreien Zeit durchführen

5 und Arbeitsgruppen einrichten und darf hierzu Schulanlagen nutzen. (Dies ist im Voraus der Schulleitung anzukündigen. Zeit, Ort und Art sollten mit Ihr abgesprochen werden. Die Schulleitung kann bei Sicherheitsbedenken und ähnlichem die Nutzung der Schulanlagen untersagen. Dieses Verbot kann auf Antrag vom Schulvorstand aufgehoben werden.) Grenzen: dem Schulträger: Der erforderliche Geschäftsbedarf und die notwendigen Einrichtungen werden vom Schulträger (oder ggf. der Schule) bereitgestellt. Für Projekte können weitere Gelder beantragt werden.* Die SV selbst hat keine direkte Möglichkeit auf schulische Prozesse Einfluss zu nehmen. Sie kann Vorschläge machen und muss selbstständig Pläne zum Erreichen der Ziele ausarbeiten und diese dann durchsetzen. Somit ist Sie auf die Unterstützung aller Schüler(innen) angewiesen und vor allem auch mehr oder weniger an die selben Vorgaben und Grenzen gebunden, die die Schule als Ganzes hat. Schülergruppen Zusammenschluss von Schülern und Schülerinnen, die ein bestimmtes Zeil verfolgen, welches innerhalb des allgemeinen Bildungsauftrags der Schule liegt. - dürfen Schulanlagen & Einrichtungen nutzen - können, wenn die Mitglieder 14 Jahre alt sind, für politische/religiöse/weltanschauliche Richtungen eintreten Kreisschülerrat Die Gemeinde- und Kreisschülerräte können Fragen beraten, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen für ihre Tätigkeit die notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Schulleitung ( SL ) repräsentiert die Schule nach außen leitet das Tagesgeschäft kümmert sich um akute Probleme, trifft kurzfristige Entscheidungen, leitet den Verwaltungsbeich, genehmigt ggf. Freistellungsanträge/Beurlaubungen, trägt Hauptverantwortung für Schule, Schüler, Lehrer, etc. setzt Beschlüsse der Gremien um und gestaltet sie ggf. aus sorgt für die Einhaltung von Schulordnung und Schulprogramm führt jährlich eine Überprüfung der Arbeit der Schule durch führt in den meisten Gremien den Vorsitz (um mit einem Gerücht aufzuräumen: dies beinhaltet kein Vetorecht) erstellt jährlich einen Haushaltsplan (Finanzplan) zur Genehmigung durch den Schulvorstand trifft alle Entscheidungen, die nicht der Schulvorstand oder die GK trifft

6 Gesamtkonferenz ( GK ): Mitglieder: Schüler: 18 Schüler (bisher üblich: ab der 10. Klasse) Lehrer: Eltern: empfohlene Voraussetzungen: offiziell: ca. 100 stimmberechtigt, alle übrigen beratend* + Referendare 18 Eltern Diskussionsfreude & keine Angst vor Lehrern ;) Hintergrundwissen über die Vorgänge an der Schule Verantwortungsbewusstsein Der Kompetenzbereich umfasst die Unterrichts- und Erziehungsarbeit wählt/bildet: bei Bedarf zusätzliche untergeordnete Teilkonferenzen und Arbeitsgruppen entscheidet Schulprogramm (Leitlinien der Schule etc.) über: Schulordnung Grundsätze zur Leistungsbewertung und Beurteilungen Grundsätze zu Klassenarbeiten, Hausaufgaben und deren Koordinierung Wahl- und Geschäftsordnung von Konferenzen und Ausschüssen/Arbeitsgruppen erstellt: Vorgaben für Klassen-, Fach- und sonstige Teilkonferenzen diskutiert: Grundlegende geplante Veränderungen Teil- / Fachkonferenzen ( FK ) Teilkonferenzen arbeiten ähnlich wie die GK nur in kleinerem Rahmen. Sie erarbeiten konkrete Pläne zu ihrem Fachgebiet und treffen auch eigenständig Entscheidungen. Zumindest zu jedem Unterrichtsfach gibt es eine dauerhafte Teilkonferenz mit allen Lehrern, die dieses unterrichten. In die Fachkonferenzen kann jeweils mind. 1 Schülervertreter entsendet werden. Die Fachkonferenzen treffen mehr konkrete aber weniger grundlegende Entscheidungen als die GK. Schulvorstand ( SchuVo ): prinzipiell das höchste Schulgremium (innerhalb der Schule) neben der Schulleitung Mitglieder: Schüler: 4 Schülervertreter (bisher üblich: ab der 10. Klasse) Lehrer: 7 Lehrervertreter + Schulleiter Eltern: empfohlene Voraussetzungen: 4 Elternvertreter Diskussionsfreude & keine Angst vor Lehrern ;) Hintergrundwissen über die Vorgänge an der Schule Verantwortungsbewusstsein Zeit zur Teilnahme an den regelmäßigen abendlichen Sitzungen (ca. 4-8 pro Jahr) Gestaltet die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung

7 entscheidet über: Grundlagen & wichtige Veränderungen in der Schule die Verwendung der finanziellen Mittel die Zusammenarbeit mit anderen Schulen & Schulpartnerschaften die Ausgestaltung eines grundlegenden Stundenplans (Stundentafel) im Rahmen der Vorgaben des Kultusministeriums Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule Grundsätze für Werbung & Sponsoring in der Schule Einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung (GK muss versuchen diesem zu Folgen oder sachliche Gründe dagegen darlegen) Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen Anträge an die Schulbehörde über die Genehmigung von Schulversuchen (Pilotprojekte außerhalb des üblichen vorgesehenen Rahmens der schulischen Gestaltung) Vorschläge an die Schulbehörde zu nötigen Besetzungen der Stellen von Schulleiter(in) und Vertreter(in) setzt Ausschüsse (Projektgruppen) zur Vorbereitung komplexerer Entscheidungen ein/bildet: diskutiert & aktuelle Vorgänge, Veränderungen, Projekte etc. an der Schule bespricht: Eindrücke und Projekte von SV, SL, SER (Schulelternrat) und Lehrerschaft Vereinigung mehrerer Ämter auf einer Person & Begründung unserer SV Es ist durchaus möglich, eine einzelne Person in mehrere (verschiedene) Ämter und/oder Gremien zu wählen! In einigen Fällen ist dies sogar durchaus praktisch, um den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Gremien zu gewährleisten. Beispielsweise ist es üblich, dass zumindest einige der Schülervertreter(innen) für die Gesamtkonferenz auch Mitglieder der SV sind. Da der Schulvorstand eines der wichtigsten Gremien ist, sollte jede(r) Schülervertreter(in) für den Schulvorstand auch in der SV mitwirken. Hierzu muss er allerdings nicht zwingend auch ein weiteres Amt in der SV haben. Grundsätzlich ist es nicht Notwendig, mehr als 2 Schülersprecher(innen) für die SV zu wählen, dann würde allerdings der SR einen Großteil der Aufgaben übernehmen müssen und an die Stelle der SV treten. Da sich dies als schwierig erweist und außerdem die entsprechenden Passagen im Schulgesetz sehr schwammig & ungenau formuliert sind, existiert bei uns (und an einigen anderen Schulen) die SV in der oben beschriebenen Form. Prinzipiell wäre es übrigens z.b. genauso gut möglich, im Voraus feste Gruppen mit Wahlprogrammen für die SV zu bilden (ähnlich wie in der außerschulischen Politik) und dann eine(n) Schülersprecher(in) und die Gruppen als ganzes zu wählen.

8 Da einige Aufgaben der SV sehr arbeits- und zeitintensiv sind, sollten neben der/dem Schülersprecher(in) 7 noch Vertreter gewählt werden. Wie oben beschrieben, müssen davon je 2 pro Stufe gewählt werden. Es ist außerdem nicht möglich, gleichzeitig Schülersprecher(in) UND Stufenvertreter zu sein, schon weil die Stufenvertreter der SV im Prinzip schon Schülersprechervertreter sind. Wenn mehr als 2 Schülervertreter(innen) für den Schulvorstand gleichzeitig direkt einen SV-Posten inne haben, sollte pro Stufe zusätzlich ein weiteres SV-Mitglied gewählt werden um die anfallenden Aufgaben besser bewältigen zu können.

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 03. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 - Auszug - 72 Allgemeines Vierter

Mehr

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept)

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina

Mehr

Die "Eigenverantwortliche Schule"

Die Eigenverantwortliche Schule Die "Eigenverantwortliche Schule" - Kurzeinführung - 3 Die Schulgesetznovelle (ab 01.08.07) Die wesentlichen Neuerungen im Kontext der Schulverfassung: 32 Eigenverantwortung der Schule 34 Gesamtkonferenz

Mehr

Aufgaben und Zusammensetzung schulischer Gremien Stand: Organigramm. Schulleitung. Schulvorstand. Steuergruppe.

Aufgaben und Zusammensetzung schulischer Gremien Stand: Organigramm. Schulleitung. Schulvorstand. Steuergruppe. Organigramm Schulleitung Schulvorstand Personalrat Steuergruppe Gleichstellungsbeauftragte Gesamtkonferenz Fachkonferenz beauftragen bilden Dienstbesprechung Schülervertretung Elternrat bilden Teams unterrichtet

Mehr

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2013 - Auszug - 32 Eigenverantwortung der

Mehr

Gymnasien für Erwachsene Gläser 1

Gymnasien für Erwachsene Gläser 1 17.08.2016 Gymnasien für Erwachsene Gläser 1 Was liegt heute an? Sie erhalten Informationen über die Möglichkeiten, die Sie als Schülerinnen und Schüler besitzen, um an den Entscheidungsprozessen in unseren

Mehr

DER KLASSENSCHÜLERSPRECHER...5 GRUNDSÄTZE GUTER SCHÜLERVERTRETUNGSARBEIT... 6 DER SCHÜLERSPRECHER... 7 DIE SCHULKONFERENZ... 8

DER KLASSENSCHÜLERSPRECHER...5 GRUNDSÄTZE GUTER SCHÜLERVERTRETUNGSARBEIT... 6 DER SCHÜLERSPRECHER... 7 DIE SCHULKONFERENZ... 8 2012 INHALT VORWORT... 2 RECHTE UND AUFGABEN VON SCHÜLERINNEN/DER SCHÜLER- VERTRETUNG...3 DER KLASSENSCHÜLERSPRECHER...5 GRUNDSÄTZE GUTER SCHÜLERVERTRETUNGSARBEIT... 6 DER SCHÜLERSPRECHER... 7 DIE SCHULKONFERENZ...

Mehr

Die Mitwirkungsrechte der SV nach 80 NSchG

Die Mitwirkungsrechte der SV nach 80 NSchG Die Mitwirkungsrechte der SV nach 80 NSchG 80 (1): Erörterung aller schulischer Fragen Erörtert werden dürfen alle schulischen Fragen. Es kann sich hierbei um Fragen der einzelnen Schule handeln (z.b.

Mehr

Schülervertretung des Ulrichsgymnasiums Norden - Satzung -

Schülervertretung des Ulrichsgymnasiums Norden - Satzung - Präambel Die Schülervertretung ist die Interessenvertretung aller Schülerinnen und Schüler, die das Ulrichsgymnasium Norden besuchen. 1 Allgemeines (1) Für die Schülervertretung gelten die einschlägigen

Mehr

Alles Rund um die Schülervertretung

Alles Rund um die Schülervertretung Alles Rund um die Schülervertretung Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt

Mehr

Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz)

Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz) Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz) Schulverfassung 32 Eigenverantwortung der Schule (1)Die Schule ist im Rahmen der staatlichen Verantwortung

Mehr

SchülerInnenvertretung (SV) Statut

SchülerInnenvertretung (SV) Statut 1 SchülerInnenvertretung (SV) Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule (Standort Schreventeich) Statut Die SchülerInnenvertretung (SV) der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule hat sich folgendes Statut gegeben:

Mehr

Leitfaden zur Elternarbeit

Leitfaden zur Elternarbeit Grundschule Haßbergen Schulstr. 15 31626 Haßbergen Tel: 05024/444; Fax: 05024/88 76 20 e-mail: gshassbergen@gmx.de www.gs-hassbergen.de Leitfaden zur Elternarbeit Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung

Mehr

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule. Artikel 1 Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule. Artikel 1 Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes Anlage Nr. 1 zur Kab. Vorlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule Entwurf Stand: 19.04.2006 Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule Artikel 1 Änderung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis SV-SATZUNG 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...3 2.1. Wahl der Klassensprecher...3 2.2. Wahl der Jahrgangsstufensprecher (Sek. II)...3 2.3. Wahl des Schülersprechers...3 2.4. Weitere

Mehr

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. August 2013 gültig. Inhaltsverzeichnis Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen...1 1 Organe...1 2 Aufgaben...1

Mehr

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen

Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Statut der Schülervertretung des Gymnasium Kronshagen Dieses Statut ist ab dem 1. Januar 2017 gültig. Inhaltsverzeichnis 1 Organe...1 2 Aufgaben...1 3 Klassensprecherin oder Klassensprecher...2 4 Aufgaben

Mehr

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums

SMV-Satzung. des Carlo-Schmid-Gymnasiums SMV-Satzung des Carlo-Schmid-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Grundsätzlich stehen jedem Schüler

Mehr

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der Grundschule Alt-Wolfsburg (Beschluss 2.SV-Sitzung

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der Grundschule Alt-Wolfsburg (Beschluss 2.SV-Sitzung Grundschule Alt Wolfsburg Am Lerchengarten 30 38448 Wolfsburg Tel.: 05361 866 05-11 Fax: 05361 866 05-18 e-mail: GS7@wobline.de Geschäftsordnung für den Schulvorstand der Grundschule Alt-Wolfsburg (Beschluss

Mehr

G e s c h ä f t s o r d n u n g

G e s c h ä f t s o r d n u n g G e s c h ä f t s o r d n u n g der Schülervertretung des Gymnasiums Meinersen i.e. (gemäß 72-87 des NSchG vom 03. März 1998, zuletzt geändert am 08. Juni 2010) Präambel In der Geschäftsordnung werden

Mehr

I. Grundsätze der Schülervertretung

I. Grundsätze der Schülervertretung I. Grundsätze der Schülervertretung Artikel 1 Aufgaben und Ziele der Schülervertretung (1) Die Schülervertretung vertritt ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und Schüler des Scharnhorstgymnasiums

Mehr

184 a NSchG Übergangsregelungen für die Wahlen zum Landesschülerrat Niedersachsen.

184 a NSchG Übergangsregelungen für die Wahlen zum Landesschülerrat Niedersachsen. Niedersächsisches Kultusministerium Hinweise zur Schülervertretung an Oberschulen 1. Sachlage und rechtliche Grundlagen Der Niedersächsische Landtag hat am 15.03.2011 das Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur

Mehr

Elternrechte und Elternpflichten THG

Elternrechte und Elternpflichten THG Elternrechte und Elternpflichten 04.10.2012 THG Interesse? Nur Eltern können Elterninteressen wahrnehmen Nein Ist es mir wirklich egal wie mein Kind beschult wird? Nein Nein, aber... Ja ElternvertreterIn

Mehr

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK

Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf. SV-Satzung des HHBK Heinrich-Hertz-Berufskolleg Düsseldorf SV-Satzung des HHBK Niklas Lay, im Auftrag SV-Team 22.01.2011 Inhalt Inhalt...1 1. Aufbau der SV...2 2. Wahlordnung...4 2.1. Wahl der Klassensprecher...4 2.2. Wahl

Mehr

Schulverfassung für die Evangelische Integrierte Gesamtschule in Wunstorf

Schulverfassung für die Evangelische Integrierte Gesamtschule in Wunstorf Schulverfassung für die Evangelische Integrierte Gesamtschule in Wunstorf (Beschluss des Kuratoriums des Evangelischen Schulwerks der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 16. März 2011)

Mehr

Klaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher

Klaus-Groth-Schule. Grund- und Regionalschule der Stadt Heide. Statut der Schülervertretung. 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Klaus-Groth-Schule Grund- und Regionalschule der Stadt Heide Statut der Schülervertretung 1 Organe Die Schülervertretung hat folgende Organe: 1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher 2. die Schülersprecherin

Mehr

Satzung der Schülervertretung des Nikolaus-Ehlen-Gymnasiums Velbert

Satzung der Schülervertretung des Nikolaus-Ehlen-Gymnasiums Velbert Satzung der Schülervertretung des Nikolaus-Ehlen-Gymnasiums Velbert Satzungsrecht Die SV kann sich im Rahmen der geltenden Bestimmungen eine Satzung geben, in der Regelungen über Einzelheiten von Aufgaben

Mehr

Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule

Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Geschäftsordnung der Schülervertretung der Gerhart-Hauptmann-Schule Allgemein 1 Aufgabe und Ziele (1) Die Schülervertretung vertritt und repräsentiert ehrenamtlich die Interessen aller Schülerinnen und

Mehr

Der Schulelternrat. Info Elternarbeit für das Ratsgymnasium in Peine. Info-EA

Der Schulelternrat. Info Elternarbeit für das Ratsgymnasium in Peine. Info-EA . Der Schulelternrat Info Elternarbeit für das Ratsgymnasium in Peine Info-EA Version: 1.01 Stand: 06.08.2013 Status: Eingeführt PID: Autoren: Wibke Ballnus, Christiane Borchert-Edeler, Dirk Iwasinski

Mehr

Organisation der Gremien einer hessischen Schule

Organisation der Gremien einer hessischen Schule Organisation der Gremien einer hessischen Schule Übersicht der Gremien Lehrer / Behörden Eltern Schüler Kultusministerium Landeselternbeirat Landesschülerrat Schulamt Kreiselternbeirat Kreisschülerrat

Mehr

Geschäftsordnung (nach 94, 95 NSchG ) des Schulelternrates der Grundschule am Moor in Neu Wulmstorf

Geschäftsordnung (nach 94, 95 NSchG ) des Schulelternrates der Grundschule am Moor in Neu Wulmstorf Geschäftsordnung (nach 94, 95 NSchG ) des Schulelternrates der Grundschule am Moor in Neu Wulmstorf 1 Organisation 1.1 Der Schulelternrat (SER) besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften und

Mehr

Mitwirkung im Land Brandenburg

Mitwirkung im Land Brandenburg Mitwirkung im Land Brandenburg Allgemeines Gute Schule bekommt eine immer zentralere gesellschaftliche Bedeutung. Die großen Veränderungen und Ereignisse der letzten Jahre seien es die schlechten Ergebnisse

Mehr

Petra Voß Lehrerin seit 1984 an verschiedenen Schulen Zuletzt stellv. Schulleiterin an BS Parchim Diplomlehrerin für Ma/Ph, Ernährung Verheiratet,

Petra Voß Lehrerin seit 1984 an verschiedenen Schulen Zuletzt stellv. Schulleiterin an BS Parchim Diplomlehrerin für Ma/Ph, Ernährung Verheiratet, Schuljahr 2013/14 Petra Voß Lehrerin seit 1984 an verschiedenen Schulen Zuletzt stellv. Schulleiterin an BS Parchim Diplomlehrerin für Ma/Ph, Ernährung Verheiratet, zwei erwachsene Kinder 1. Zusammensetzung

Mehr

SMV Satzung der Realschule Tettnang

SMV Satzung der Realschule Tettnang SMV Satzung der Realschule Tettnang I) Grundsätze und Aufgaben $1: Die SMV der Realschule Tettnang ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur mit Erfolg haben, wenn wirklich alle Schüler sie unterstützen.

Mehr

C h r i s t i a n - H ü l s m e y e r - S c h u l e

C h r i s t i a n - H ü l s m e y e r - S c h u l e C h r i s t i a n - H ü l s m e y e r - S c h u l e Walsener Straße 2 49 406 Barnstorf 05442 2382 Fax: 05442 3931 Barnstorf, November 2007 Geschäftsordnung für die Arbeit des Schulvorstandes Die vorliegende

Mehr

Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule

Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule Statut der Schülervertretung der Immanuel-Kant-Schule Die Schülervertretung der IKS hat sich nach dem Beschluss des Schülerparlamentes in der Sitzung am 20. März 2018 das folgende Statut gegeben: Die Schülervertretung

Mehr

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV

SV-Ordnung. 1. Aufgaben der SV. Die SV SV-Ordnung 1. Aufgaben der SV Die SV 1.1. vertritt im Rahmen ihrer Rechte & Pflichten die Schüler im Gesamten wie im Einzelnen. 1.1.1. Bis zum Ende des Schuljahres 2011-12 werden im Rahmen der SV-Arbeit

Mehr

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn.

Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Diese Satzung trifft Regelungen für die Arbeit der Schülermitverantwortung (SMV) an der Luise-Bronner-Realschule Heilbronn. Dabei bezieht sich diese Satzung auf die 62 70 des Schulgesetzes (SchG) vom 01.08.1983

Mehr

Elterninfo. für gewählte Elternvertreter/-innen. Herausgeber: SER Vorstand

Elterninfo. für gewählte Elternvertreter/-innen. Herausgeber: SER Vorstand Elterninfo für gewählte Elternvertreter/-innen Herausgeber: SER Vorstand Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Eine lebendige Schule entsteht nur dann, wenn Eltern und Lehrer/

Mehr

Statut der Schülervertretung der Hahnheide-Schule Trittau

Statut der Schülervertretung der Hahnheide-Schule Trittau Hahnheide-Schule Gemeinschaftsschule mit Oberstufe des Schulverbandes Trittau in Trittau i. E. Schülervertretung Im Raum 23 * 22946 Trittau * Tel. 04154 80780 * Fax 04154 807819 * Hahnheide-Schule.Trittau@Schule.LandSH.de

Mehr

Hinweise zur Schülermitwirkung

Hinweise zur Schülermitwirkung Hinweise zur Schülermitwirkung Allgemeines zur Schülermitwirkung Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler am Leben in der Schule und bei der Entscheidung über schulische Angelegenheiten ergibt sich

Mehr

IGS Buchholz i.d.n. Integrierte Gesamtschule

IGS Buchholz i.d.n. Integrierte Gesamtschule IGS Buchholz i.d.n. Integrierte Gesamtschule Buenser Weg 42 in 21244 Buchholz i.d.n. @ info@igs-buchhoz.de www.igs-buchholz.de 04181-2177860 und 0151 10772198 04181-2177869 Buchholz, 05.10.2010 Konferenzbestimmungen

Mehr

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn 1 Grundsätze für die Arbeit der Schülervertretungen 1.1 Satzungsrecht Jede Schülervertretung kann sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Mehr

Das Amt des Elternsprechers....und was man daraus machen kann

Das Amt des Elternsprechers....und was man daraus machen kann Das Amt des Elternsprechers...und was man daraus machen kann Diese Präsentation... erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bietet lediglich einen generellen Überblick für das Amt in den Klassen 1-9

Mehr

Klassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz...

Klassenteam Klassenkonferenz Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung Lehrerkonferenz... 6-1 Inhalt 6 Kooperation und Kommunikation in der Schule... 6-2 6.1 Klassenteam... 6-2 6.2 Klassenkonferenz... 6-3 6.3 Fachkonferenz sonderpädagogische Förderung... 6-4 6.4 Lehrerkonferenz... 6-5 6.5 Schulkonferenz...

Mehr

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010

Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum. Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 Satzung der Schülervertretung am Gymnasium Andreanum Inkraftgetreten durch Beschluss des Schülerrates am 28. April 2010 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen 3 II. Organisation der Schülervertretung 4 1.

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der

Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien. der Wahl- und Geschäftsordnung für die Schulmitwirkungsgremien der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der

Mehr

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse

Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klasse Seite 2 / 6 1 Die Schülerschaft der Humboldt-Schule Kiel hat folgende Organe: Abs. 1 die Schülerversammlung Abs. 2 die Klassensprecherinnen und Klassensprecher Abs. 3 die Klassensprecherkonferenz (im Folgenden

Mehr

SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen

SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen SMV-Satzung des Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 des Schulgesetzes (Stand: 18. Dezember 2013) und orientiert sich an dem Entwurf einer SMV-Satzung des Landesschülerbeirates.

Mehr

SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch

SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch SMV Satzung des Gymnasiums Haigerloch Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 08.06.1976, zuletzt geändert am 20.07.2018.

Mehr

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath

Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Geschäfts- und Wahlordnung für die Mitwirkungsgremien der Freiherr-vom-Stein-Schule, Gymnasium Rösrath Grundsätze (1) Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern unserer Schule wirken

Mehr

Weisungen über die Elternmitwirkung sowie Schülerinnen- und Schülermitsprache an den Schulen der Gemeinde Köniz

Weisungen über die Elternmitwirkung sowie Schülerinnen- und Schülermitsprache an den Schulen der Gemeinde Köniz Gestützt auf Art. 31 des Volksschulgesetzes und Art. 17 und 18 des Bildungsreglementes der Gemeinde Köniz vom 13. Februar 2006 erlässt die Zentrale Schulkommission folgende Weisungen über die Elternmitwirkung

Mehr

Auszug aus dem Schulgesetz

Auszug aus dem Schulgesetz Auszug aus dem Schulgesetz Siebter Teil Schulverfassung Zweiter Abschnitt Mitwirkung in der Schule 65 Aufgaben der Schulkonferenz (1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste

Mehr

Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule

Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Die SMV-Satzung der Karl-Drais-Schule Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchulG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung 1. Aufgaben der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur

Mehr

Rechtliche Regelungen zur Schülermitbestimmung

Rechtliche Regelungen zur Schülermitbestimmung Seminar Schüler Schule Mitbestimmung 29. März 2014 Rechtliche Regelungen zur Schülermitbestimmung Bernhard Strube, Sprecher der Landeselterninitiative für Bildung e.v. www.eltern-fuer-bildung.de Schulgemeinschaft

Mehr

Elternmitwirkung Welche Rechte habe ich als Elternteil an der Schule? unser Gastgeber:

Elternmitwirkung Welche Rechte habe ich als Elternteil an der Schule? unser Gastgeber: Elternmitwirkung Welche Rechte habe ich als Elternteil an der Schule? unser Gastgeber: Kinder hungern nach Bildung. Sie wollen lernen und haben ein Recht darauf. Dabei haben sie Anspruch auf jede erdenkliche

Mehr

Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 1/7 Seiten ANLAGE II Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Erzieherische Maßnahmen Maßnahme 1. Mündlicher Tadel Entscheidende Stelle Sachliche Voraussetzungen Schulbezogenes, Verfahren 2. Ausführliches

Mehr

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV

Max-Eyth-Realschule Backnang SMV Max-Eyth-Realschule Backnang SMV SMV-Satzung der Max Eyth Realschule Backnang Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung für die MER in der

Mehr

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums

SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums SMV-Satzung des Paul-Klee-Gymnasiums I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg

Mehr

Katholische Elternschaft Deutschlands = KED

Katholische Elternschaft Deutschlands = KED Elternmitwirkung Eltern mit Wirkung Katholische Elternschaft Deutschlands = KED KED im Bistum Aachen bildet mit KED der Bistümer Köln, Essen, Paderborn und Münster den Landesverband KED NRW Die KED NRW

Mehr

Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz

Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz 20-10-2010 Sechster Abschnitt: Mitwirkung von Eltern 68 - Träger der Elternrechte, Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem

Mehr

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn

Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn 1 Grundsätze für die Arbeit der Schülervertretungen 1.1 Satzungsrecht Jede Schülervertretung kann sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Mehr

Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament Hess. Schulgesetz

Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament Hess. Schulgesetz Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament 121-126 Hess. Schulgesetz Der Klassenrat Aufgaben des Klassenrates: Gemeinsames, regelmäßiges Gremium der ganzen Klasse inkl. Lehrkraft (LK als Garant dafür,

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom Schulzentrum Rudersberg Grund-, Werkreal- und Realschule SMV-Satzung Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 04.04.2007

Mehr

Geschäftsordnung der Schülervertretung

Geschäftsordnung der Schülervertretung Geschäftsordnung der Schülervertretung der IGS Fürstenau 1 Mitglieder 1.1 Schülerrat Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprecher/innen und deren Vertreter/innen aus allen Jahrgängen zusammen. 1.2

Mehr

SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule

SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule SMV Satzung der Eugen-Bolz-Förderschule 2 I. Grundsätze und Aufgaben der SMV... 3 1... 3 2... 3 3... 3 II. Organe der SMV... 5 4... 5 5... 5 6... 5 7... 6 8... 7

Mehr

SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach

SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach SMV-Satzung der Augusta-Bender-Schule Mosbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 23. Februar 2016 und die SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015. I. Aufgabe der

Mehr

Der Schulvorstand. Handlungssicherheit in Rechtsfragen. Gerald Nolte

Der Schulvorstand. Handlungssicherheit in Rechtsfragen. Gerald Nolte Der Schulvorstand Handlungssicherheit in Rechtsfragen Niedersächsisches Kultusministerium Referat 35 Schiffgraben 12 30159 Hannover Tel.: 0511/120-7332 Email: Gerald.Nolte@mk.niedersachsen.de In welchen

Mehr

Rechtliche Grundlagen der SV-Arbeit

Rechtliche Grundlagen der SV-Arbeit Verbindungslehrer/-innen zwischen Anspruch und Alltag Rechtliche Grundlagen der SV-Arbeit Dr. Michael Thews, MBWJK 3. Februar 2009 Rechtsgrundlagen der SV-Arbeit Schulgesetz 31 ff. VV Aufgaben, Wahl und

Mehr

Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau

Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau Satzung für die Schülermitverantwortung (SMV) der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad Saulgau 1 Vorwort Die Schülerinnen und Schüler der Kaufmännischen und Sozialpflegerischen Schule Bad

Mehr

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll

Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014

Mehr

Schulverfassung GYMNASIUM ULRICIANUM AURICH. Teil A - Grundlagen 1 GRUNDLAGEN

Schulverfassung GYMNASIUM ULRICIANUM AURICH. Teil A - Grundlagen 1 GRUNDLAGEN GYMNASIUM ULRICIANUM AURICH Schulverfassung Teil A - Grundlagen 1 GRUNDLAGEN (1) Grundlage dieser Schulverfassung sind das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBI.

Mehr

Satzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim

Satzung der SMV. Markgräfler-Gymnasium Müllheim Satzung der SMV Markgräfler-Gymnasium Müllheim Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Aufgaben ( 1-3) 2. Organe der SMV ( 4-10) 4 Organe der SMV 5 Der Klassensprecher 6 Der Kurssprecher 7 Der Schülerrat

Mehr

SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt

SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt SMV SchülerMitVerantwortung der Pestalozzi-Schule Rastatt Dezember 2017 SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt Aus... Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, es ist

Mehr

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007

SMV-Satzung. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April 2007 SMV-Satzung d e r B e r u f l i c h e n S c h u l e R i e d l i n g e n Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom April

Mehr

Mitbestimmung in der Demokratie

Mitbestimmung in der Demokratie Mitbestimmung in der Demokratie Vom Klassensprecher bis zum Landesschulsprecher Präsentiert von Anna-Lena Schepp Arezo Abirinejad Michelle Müller Wie wird die Demokratie in den hessischen Schulen sichtbar?

Mehr

Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck. vom 22. Januar 2018

Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck. vom 22. Januar 2018 Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck vom 22. Januar 2018 Statut der Schülervertretung des Johanneums zu Lübeck vom 22. Januar 2018 Präambel Die Klassensprecher-Voll-Versammlung hat am

Mehr

Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek

Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek -Entwurf- Statut der Schülervertretung der Europaschule Gymnasium Schwarzenbek Inhaltsverzeichnis 1 Organe 2 Aufgaben 3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher; Kurssprecherinnen und Kurssprecher 4 Aufgaben

Mehr

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1

Geschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1 Geschäftsordnung für den Schulvorstand der FSP 1 1. Grundlage Schulvorstände An berufsbildenden Schulen beraten Schulvorstände die Schulleitung in sämtlichen Angelegenheiten und fassen Beschlüsse nach

Mehr

Klassenelternschaft (Auszüge)

Klassenelternschaft (Auszüge) Klassenelternschaft (Auszüge) Quelle: Reader Nr. 1 Informationen und Materialen für die Fortbildung von Elternverteter/innen in Niedersachsen herausgegeben vom Landeselternrat Niedersachsen Aufgaben (

Mehr

Konferenzordnung Kurzfassung

Konferenzordnung Kurzfassung GEESTLANDSCHULE FREDENBECK Oberschule mit gymnasialem Zweig Konferenzordnung Kurzfassung Stand: 9.2015 Grundsätze Zuständigkeit 38a NschG Entscheidet über: SCHULVORSTAND Entscheidungsspielräume i. Rahmen

Mehr

SMV-Satzung der Auberlen-Realschule Fellbach

SMV-Satzung der Auberlen-Realschule Fellbach Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 8. September 2004 und vom 4. April 2007 (K. u. U. 2007, S. 70). I. Aufgabe der

Mehr

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule Vom 17. Juli 2006 (Nds.GVBl. Nr.20/2006 S.412) - VORIS 22410 01, 22410 01 40 - Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: A

Mehr

Einführung in die Arbeit als gewählte Elternvertreterin

Einführung in die Arbeit als gewählte Elternvertreterin Einführung in die Arbeit als gewählte Elternvertreterin dritter Versuch Seite 1 Inhaltsverzeichnis Ein Wort zur Gleichberechtigung... 2 1. Aufgaben der Elternvertreterinnen... 3 1.1. Vertretung aller Eltern

Mehr

Gewusst wie der Weg zu einem. Klassensprecher

Gewusst wie der Weg zu einem. Klassensprecher Gewusst wie... Leitfaden Leitfaden Moderation... der Weg zu einem besseren... der Weg zu einer besseren in SV Schülerinnen- - und - Schülervertretung der Albert Schweitzer Schule Solingen SV - Was ist

Mehr

Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen

Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen Die Satzung der Schülervertretung des Lessing-Gymnasiums Uelzen SV-Satzung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Grundlagen der SV 2. Organe der SV 3. Aufbau der SV 4. Wahlordnung a. Wahl der Klassensprecher

Mehr

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014

Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014 Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht Stand: August 2014 Übersicht über die Paragrafen des Statuts der Schülervertretung Präambel 1 Satzungsgrundlage 2 Grundsätze für Richtlinien

Mehr

DEUTSCHE SCHULE COLEGIO ALEMÁN SANTA CRUZ DE TENERIFE

DEUTSCHE SCHULE COLEGIO ALEMÁN SANTA CRUZ DE TENERIFE Satzung für die Schülervertretung der Deutschen Schule Santa Cruz de Tenerife 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung In der Schülervertretung (SV) sind alle Schüler der Deutschen Schule Teneriffa (DST) zusammengeschlossen.

Mehr

_mcgdd_ Schülerschaft des MCG Dresden

_mcgdd_ Schülerschaft des MCG Dresden Aufbau des SR am MCG Schulkonferenz (2x im Schuljahr zusammen mit Elternrat und Lehrervertreter) Schülerratsvorstand 1x im Monat (Schülersprecher & Stellvertreter + 5 Vorstandsmitglieder) Schulleitung

Mehr

Satzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow

Satzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Satzung der Schülervertretung der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL 3 1. KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG 3 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG]

Mehr

Geschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover

Geschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover Geschäftsordnung des Schulelternrats der Elsa-Brändström-Schule Hannover Grundlagen dieser Geschäftsordnung sind die Bestimmungen des NSchG in der Fassung vom 19. Juni 2013 und der Verordnung des Niedersächsischen

Mehr

Schülervertretungskonzept. 1. Aufgaben einer Schülervertretung S Rechte der Schülervertretung S. 2

Schülervertretungskonzept. 1. Aufgaben einer Schülervertretung S Rechte der Schülervertretung S. 2 Grundschule Osburg Grundschule Osburg, Schulstraße 16, 54317 Osburg Schülervertretungskonzept Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgaben einer Schülervertretung S. 2 1.1 Rechte der Schülervertretung S. 2 2. Zusammensetzung

Mehr

SMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule

SMV-Satzung der Friedrich-Schelling-Schule FRIEDRICH-SCHELLING-SCHULE Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Schulweg 6 74354 Besigheim Telefon: 07143/803010 Fax: 07143/31368 e-m@il: richter@friedrich-schelling-schule.de www.friedrich-schelling-schule.de

Mehr

Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April III 144

Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April III 144 Musterstatut für Schülervertretungen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 1. April 2010 - III 144 Wesen und Aufgaben der Schülervertretung sind in den 79 ff. des Schleswig- Holsteinischen

Mehr

Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf

Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule. Schule an den Standorten: Siegburgerstr , Düsseldorf. und Räuscherweg 40, Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp- Schule Schule an den Standorten: Siegburgerstr. 137-139, 40591 Düsseldorf und Räuscherweg 40, 40221 Düsseldorf Satzung der SV der Elly-Heuss-Knapp-Schule 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

SMV-Satzung. 4. Kooperationen Zusammenarbeit mit dem Landesschülerbeirat und der Schäfersfeldschule.

SMV-Satzung. 4. Kooperationen Zusammenarbeit mit dem Landesschülerbeirat und der Schäfersfeldschule. SMV-Satzung Schüler, Klassensprecher, Verbindungslehrer, etc. stehen in Anlehnung an die Formulierung in Gesetzestexten und Verordnungen immer für die männliche und die weibliche Form. Diese Satzung bezieht

Mehr

Protokoll der SR-Sitzung am von Uhr bis Uhr. 1. Eröffnung

Protokoll der SR-Sitzung am von Uhr bis Uhr. 1. Eröffnung Protokoll der SR-Sitzung am 18.05.2016 von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr 1. Eröffnung Die SR-Sitzung wird durch Luis Rieger um 10:30 eröffnet. Außer den Klassen 5c, 5d (Klassenarbeiten) und 6a, 9b, 9c (Klassenfahrten)

Mehr