Einführung in die Arbeit als gewählte Elternvertreterin

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1 Einführung in die Arbeit als gewählte Elternvertreterin dritter Versuch Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Ein Wort zur Gleichberechtigung Aufgaben der Elternvertreterinnen Vertretung aller Eltern der Klassen und damit Vertretung der Interessen aller Kinder der Klasse Ansprechpartnerin der Eltern der Klasse der Lehrerinnen der Klasse Elternvertreterinnen anderer Klassen der Schulelternratsvorsitzenden der Schulleitung Organisatorische Helferin der Klassenlehrerin Konfliktlotse Zusammenfassung Noch ein Wort zum Elternabend Organisation der Elternvertretung Organisation innerhalb dieser Schule Gesamtkonferenz Teilkonferenz Grundschule Teilkonferenz Hauptschule Fachkonferenzen, z. B. Deutsch Arbeitsgruppen Klassenkonferenz Zeugniskonferenz Personen dieser Schule Weitere Informationen Ein Wort zur Gleichberechtigung Die meisten Angaben sind vereinfachend in der weiblichen Form geschrieben. Sie gelten aber gleichberechtigt auch in der männlichen Form und umgekehrt. Seite 2

3 1. Aufgaben der Elternvertreterinnen 1.1. Vertretung aller Eltern der Klassen 1.2. und damit Vertretung der Interessen aller Kinder der Klasse die anderen Eltern kennen lernen. Elternabende durchführen Konkrete Fragen stellen, z. B. Wollt ihr Laterne laufen? Veranstaltungen zum Kennen lernen, z. B. Elternstammtisch Gesprächsbereitschaft kundtun Gespräch suchen Immer ein Ohr an der Heizung die Kinder kennen lernen öfter mal in die Klasse gehen, z.b. bei Ausflügen dem eigenen Kind gut zu hören und auch mal fragen anderen Kinder gut zu hören und auch mal fragen Sprecher der Eltern, z. B. durch Auftrag einzelner Eltern bewusst als Sprecherin mit Lehrerinnen o. a. reden Vertraulichkeit beachten, z. B. durch Anonymisierung Gründe sachlich erläutern informieren der Eltern, z. B. auf den Elternabenden regelmäßigen Kontakt zur Klassenlehrerin Telefonieren in der Klasse besuchen Zum Geburtstag gratulieren Frohe Weihnachten wünschen Vor den Sommerferien für das erfolgreiche Schuljahr bedanken bei Entscheidungen an das Wohl der ganzen Klasse denken Aus dem Bauch heraus Sie sind demokratisch gewählt und damit befugt, selbst zu entscheiden Entscheidung auf einem Elternabend durch die Eltern treffen lassen 1.3. Ansprechpartnerin der Eltern der Klasse Fragen, z. B. gibt es eine Weihnachtsfeier Sorgen, z. B. Länge der Hausaufgaben Hintergründe, z. B. Vertretungsregelung Seite 3

4 der Lehrerinnen der Klasse Entscheidungen, z. B. Beförderungsmittel bei Ausflug Konflikte bzw. Probleme in der Klasse, z. B. aggressive Kinder Hintergründe, z. B. lange Krankheit von Lehrerinnen Terminabsprachen, z. B. für einen Elternabend Elternvertreterinnen anderer Klassen Absprachen, z. B. für gemeinsame Ausflüge Rückfrage zum Klassenstand, z. B. Unterrichtsstoff Absprache bei Problemen, z. B. mit Lehrerinnen der Schulelternratsvorsitzenden in der Schulelternratssitzung bei Problemen, z. B. mit Lehrerinnen bei Meinungsabfragen Informationen zur Weitergabe an Klassenelternschaft der Schulleitung in der Schulelternratssitzung bei Problemen 1.4. Organisatorische Helferin der Klassenlehrerin Bei Veranstaltungen Helferinnen akquirieren Zutaten organisieren Räumlichkeiten reservieren und anderes Unterrichtshilfen Lesemütter anbieten Aktionen vorschlagen, z. B. Museumsbesuch Sponsoren suchen, z. B. für Klasse2000 Spenden an Land ziehen, z. B. Sitzkissen und vieles mehr 1.5. Konfliktlotse In folgender Reihenfolge: Eltern - Lehrerin Eltern - Lehrerin mit Vermittlung durch die Elternvertreterin Einschaltung der Klassenlehrerin Seite 4

5 Einschaltung der Vertrauenslehrerin Einschaltung der Schulelternratsvorsitzenden Einschaltung der Schulleitung Einschaltung des Schuldezernenten (Hr. Vietze) Auch wenn der Konflikt gelöst wird oder ist, ist es sinnvoll, die Klassenlehrerin zu informieren die Elternvertreterinnen die Schulelternratsvorsitzenden zu informieren!! 1.6. Zusammenfassung Elternvertreterinnen vertreten die Eltern und Kinder der Klasse. sind Sprecher der Elternschaft. sind Bindeglied zwischen Lehrerin und Eltern. stimmen im Schulelternrat der Schule ab. sind verschwiegen. haben eine Berichtspflicht den Eltern gegenüber Noch ein Wort zum Elternabend Gesetzesausdruck: Elternversammlung Grundsätzlich organisiert die Elternvertreterin die Abende, also Termin und Ort festlegen: in der Schule nur Dienstags oder Donnerstags; Absprache mit Klassenlehrerin; Anmelden bei Herrn Sievers Einladungen schreiben (ggf. Tagesordnung) und zur Verteilung an die Klassenlehrerin geben (Kopien können in der Schule gemacht werden) Elternabend leiten Anwesenheitsliste vorbereiten, evtl. Namensschilder Erforderlichenfalls Protokoll fertigen Alternative: Elternstammtisch Mindestens 2 Elternabende pro Schuljahr Berichte der Tätigkeiten (lfd. sammeln) Fachlehrerinnen einladen Anderer Referenten einladen Gestaltung, z. B. Kerzen, Getränke, o. ä. Seite 5

6 2. Organisation der Elternvertretung 2.1. Klassenelternschaft 2.2. Schulelternrat Seite 6

7 2.3. Stadtelternrat 2.4. Kreiselternrat Seite 7

8 2.5. Landeselternrat 2.6. Bundeselternrat Seite 8

9 2.7. Schulvorstand Seite 9

10 3. Organisation innerhalb dieser Schule 3.1. Schulvorstand setzt sich aus zusammen aus der Schulleiterin, = Vorsitzende 5 Lehrerinnen 3 Eltern 3 Schülern = zusammen 12 Personen 3.2. Gesamtkonferenz setzt sich aus zusammen aus der Schulleiterin, den Lehrerinnen, den Referendarinnen und Anwärterinnen, den pädagogischen Mitarbeiterinnen, ein sonstige Mitarbeiterin (Frau Hesse-Giersch), 10 gewählten Elternvertreterinnen 1 Schülervertreter 3.3. Teilkonferenz Grundschule setzt sich aus zusammen aus dem Schulleiter als Vorsitzender, den Lehrerinnen, die an der GS unterrichten, den Referendarinnen und Anwärterinnen der GS, den pädagogischen Mitarbeiterinnen, ein sonstige Mitarbeiterin (bei uns nicht), 5 gewählten Elternvertreterinnen 3.4. Teilkonferenz Hauptschule setzt sich aus zusammen aus der Schulleiterin als Vorsitzende, den Lehrerinnen, die an der HS unterrichten, den Referendarinnen und Anwärterinnen der HS, ein sonstige Mitarbeiterin (Frau Hesse-Giersch), 3 gewählten Elternvertreterinnen Schülervertreterinnen 3.5. Fachkonferenzen, z. B. Deutsch bilden sich aus der Fachbereichsleiterin, den Lehrerinnen, die viel in dem Fach unterrichten, den Referendarinnen und Anwärterinnen, 5 gewählten Elternvertreterinnen Seite 10

11 3.6. Arbeitsgruppen werden nach Bedarf gebildet. Es gibt beispielsweise Schulprogramm Ganztagsschule Integrative Beschulung Nicht immer sind dort Eltern vertreten! 3.7. Klassenkonferenz bilden sich aus Schulleiterin Lehrerinnen, die die Klasse unterrichten 3 Elternvertreterinnen 3.8. Zeugniskonferenz ist eine besondere Klassenkonferenz und bilden sich aus Schulleiterin Lehrerinnen, die die Klasse unterrichten 3 Elternvertreterinnen, die nicht stimmberechtigt sind Personen dieser Schule sind Schulleiter: Frau Kuhlmann Konrektorin GS: Frau Kramer Konrektor HS: Herr Petersen Sekretärin: Frau Griepke Hausmeister: Herr Sievers Schulassistentin: Frau Lübberstedt Sozialpädagogin: Frau Hesse-Giersch Beratungslehrerin HS: Frau Bernhagen Beratungslehrerin GS:???? 4. Weitere Informationen Internetadressen: o o o o o o o Gesetze: o Niedersächsisches Schulgesetz, o insb Elternvertretung: o Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule Seite 11

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