Nachhaltigkeit, Energie und Umwelt

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1 Nachhaltigkeit, Energie und Umwelt UMWELTBERICHT

2 IMPRESSUM Herausgeber: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Flatschacher Straße Klagenfurt Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) post.abt8@ktn.gv.at Internet: Abteilungsvorstand: DI Harald Tschabuschnig Themenbeiträge: Wasser: Seen: Mag. Gabriele Wieser, Fließgewässer: Dr. Erich Polzer Trinkwasser: DI Gerhard Freundl, DI Herfried Zessar; DI Günther Weichlinger Grundwasser: Dr. Jochen Schlamberger; Maritha Unterberger; Abwasser: Dr. Kurt Traer, DI Günther Weichlinger Fischerei: Dr. Wolfgang Honsig-Erlenburg Schutzwasserwirtschaft: DI Norbert Sereinig Hydrologie und Wasserhaushalt: DI Johannes Moser Energie: DI Erich Mühlbacher Klima: Mag. Dr. Markus Kottek, Rosemarie Malicha Luft: Emission: Dipl.-Ing. Ewald Sallinger Immission: Dipl.-Ing. Gerhard Heimburger; Ing. Johannes Maurer Abfall: Dipl.-Ing. Michael Rabitsch Boden: Dipl.-Ing. Michael Rabitsch Geologisches Informationssystem: MSc Harald Oswalder Naturgefahren: Dipl.-Ing. Dr. Stefan Schober, Mag. Franz Goldschmidt Naturschutz: Mag. Christian Kau, Mag. Bernhard Gutleb, Mag. Dr. Werner Petutschnig Flächenwidmung: Dipl.-Ing. Ewald Holzer; Dipl.-Ing. Gisela Wolschner Verkehrslärm: DI. Dr. Helmut Hadolt (Abteilung 7 - Wirtschaftsrecht und Infrastruktur) Umschlagfoto Tine STEINTHALER / Kaernten Werbung / Faaker See Koordination, Grafik und Layout: Manfred Spitzer, Lorenz Reinsperger Herstellung: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 - Öffentlichkeitsarbeit / Umweltinformation Rechtliche Grundlage: Der Umweltzustandsbericht basiert auf dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz (K-ISG), das am 1. November 2005 in Kraft getreten ist. In 12 ist geregelt, dass das Land Kärnten in regelmäßigen, höchstens vierjährigen Abständen einen Umweltzustandsbericht herauszugeben hat, der Informationen über die Umweltqualität enthalten soll. Stand: März 2013 Das Amt der Kärntner Landesregierung hat keinen Einfluß auf die Gestaltung und den Inhalt von anderen Webseiten, auf die im folgenden verwiesen wird. Für diese fremden Inhalte wird daher keine Verantwortung übernommen.

3 INHALT Wasser Seen 5 Fließgewässer 9 Grundwasser 11 Trinkwasser 13 Abwasser 16 Fischerei 18 Schutzwasserwirtschaft 20 Hydrographie 24 Energie Klima Luft Emission Immission Abfall Boden GIns - Geologisches Informationssystem Naturgefahren Naturschutz 49 Flächenwidmung Verkehrslärm 52 55

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5 SEEN EINLEITUNG AUFGABEN Die Kärntner Seen liegen in landschaftlich reizvoller Umgebung und zeichnen sich durch eine ausgezeichnete Wasserqualität aus. Als attraktive Erholungsräume laden sie zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Hohe Wassertemperaturen während der Sommermonate gewährleisten eine Badesaison von Mai bis September. Segeln, Surfen, Wasserski aber auch der Angelsport sind attraktive Nutzungsmöglichkeiten, die die Grundlagen für die Fremdenverkehrswirtschaft an den Kärntner Seen bilden. Mit der Entwicklung des intensiven Tourismus sind die stehenden Gewässer einem Nutzungsdruck ausgesetzt, der zu nachhaltigen Veränderungen im Ökosystem und damit auch der Wasserqualität führen kann. Den guten ökologischen Zustand zu erhalten und die Seen des Landes, mit ihren Ufern, Lebensgemeinschaften, ihren typischen Strukturen und Funktionen zu schützen und in einem möglichst naturnahen Zustand zu erhalten, sind eine wichtige Aufgabe der Abteilung 8 Umwelt, Wasser und Naturschutz. Verankert ist der Gewässerschutz im Österreichischen Wasserrecht, in dem im Jahr 2003 die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrechtlinie durch eine Wasserrechtsnovelle formal umgesetzt wurden. Der Schutz der Ufervegetation und der Landschaftsschutz sind im Kärntner Naturschutzrecht geregelt ENTWICKLUNG Die Kärntner Seen werden im Rahmen der Gewässeraufsicht des Landes seit dem Jahr 1971 regelmäßig untersucht. Das Überwachungsnetz erfasste ursprünglich nur die größeren Seen Kärntens und wurde im Laufe der Jahre auch auf kleinere, für den Tourismus und die Badenutzung bedeutende Seen ausgeweitet. Heute wird die Wasserqualität von 42 Kärntner Badeseen jährlich bis zu 12 mal kontrolliert und der ökologische Zustand bewertet. Umfangreiches Datenmaterial spiegelt die limnologische Entwicklung der Seen über einen mehr als 40-jährigen Zeitraum wider. Zeigten die Kärntner Seen in den 1960er und 1970er Jahren infolge von Abwasserbelastungen Eutrophierungserscheinungen mit hohen Nährstoffkonzentrationen und Algenbiomassen, Wasserblüten und aufschwimmende Algenwatten, die zu einer massiven Beeinträchtigung der Badenutzung führten, so hat sich die Wasserqualität der Seen durch abwassertechnische Maßnahmen in den Einzugsgebieten in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Heute ist ihr ökologische Zustand wieder vergleichbar mit den Verhältnissen vor Beginn der Entwicklung des intensiven Tourismus. Bemerkenswert ist, dass sich die konstant sehr gute Wasserqualität der größeren Kärntner See von Jahr zu Jahr kaum mehr verändert. Nur kleinere Seen zeigen naturgemäß erhöhte Gesamtphosphor- Konzentrationen mit größeren jährlichen Schwankungen. Im Jahr 2012 konnten 17 Seen der Trophiestufe oligotroph, d.h. sehr geringe Phosphorkonzentrationen (nährstoffarm) und 12 Seen der Trophiestufe schwach mesotroph, d.h. Seewasser mit geringen Phosphorkonzentrationen, zugeordnet werden. Als mesotroph, d.h. mäßig mit Nährstoffen belastet, beurteilt wurden neun Seen. Von den kleineren, zum Baden genutzten Teichen wiesen acht relativ hohe Phosphorkonzentrationen auf. Drei Kleingewässer wurden als schwach mesotroph und ein weiteres als eutroph (nährstoffreich) eingestuft. (Abb. 1). Aus hygienischer Sicht waren jedoch auch diese Gewässer zum Baden geeignet. Da der Phosphor in unseren Seen als Minimum-Nährstoff das Algenwachstum steuert, resultiert aus der Nährstoffarmut der größeren Kärntner Seen auch eine geringe Algenbiomasse und die sehr gute optische Qualität des Seewassers. Sichttiefen mit mehr als 4 m sind keine Seltenheit. Im Weissensee wurde 2012 eine maximale Sichttiefe von 9,3 m gemessen (Abb. 2). ZIELE - WAS IST UNS WICHTIG * den Lebensraum See schützen * Seengüte überwachen * Seengüte verbessern * Seen erforschen * Öffentlichkeit informieren Bewußtsein für den empfindlichen Lebensraum See stärken MASSNAHME 1 Aus den Freizeitaktivitäten an unseren Seen resultiert ein Druck auf die natürliche Ufervegetation. Mit dem steigenden Bedarf an Badestegen und Bootsanlegestellen werden Unterwasserpflanzen-, Schwimmblatt- und Schilfbestände geschädigt. Hierdurch kommt es zu einer Erhöhung der Nährstoffeinträge und zu einer Verminderung der Selbstreinigungskraft des Gewässerökosystems. Um die noch vorhandene natürliche Ufervegetation zu schützen, wird bei der Bewilligung weiterer Seeinbauten restriktiv vorgegangen. Es wurden am Wörthersee schützenswerte Uferzonen ausgewiesen. Als Basis dienten Kartierungen der Ufervegetation, Schilfbestände wurden vermessen und verbaute Uferlinien sowie überbaute Seeflächen ausgewiesen. Georeferenzierte Aufnahmen wurden bisher am Wörthersee, am Millstätter See, am Weißensee und am Ossiacher See durchgeführt. Weitere Erhebungen werden folgen Umweltbericht Kärnten

6 SEEN MASSNAHME 2 Im Rahmen der Seengüteüberwachung werden 42 Badeseen routinemäßig untersucht und die Wasserqualität anhand von chemisch-physikalischen Parametern sowie der Biomasse und des Artenspektrums des Phytoplanktons beurteilt. Die Seengüteüberwachung erfolgt an den größeren Seen jährlich an 4 Terminen, an den kleineren an 2 Terminen. Schwerpunktmäßig wird an ausgewählten Seen eine verdichtete Probennahme mit bis zu 12 Probenahmeterminen im Jahr durchgeführt. Die Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen mit einer Fläche > 50 ha erfolgt nach den Vorgaben der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV). Die Parameter Phosphor, Phytoplanktonbiomasse (Schwebealgen) und artenspektrum, Makrophyten (untergetauchte, mit freiem Auge sichtbare Pflanzen der Uferregion) und Fischbestand fließen in diese Bewertung ein. Kontrollen nach der Bäderhygieneverordnung werden an frequentierten Badestellen seitens der LUA durchgeführt. Die Einhaltung der Qualitätsvorgaben der Badegewässerrichtlinie der Europäischen Union werden durch mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen überwacht..massnahme 3 Nach weitgehender Sanierung der Einzugsgebiete der Seen, mehr als 90 % der Siedlungen sind abwassertechnisch erfaßt, waren weitere technische Maßnahmen notwendig, um die Regeneration der Seen zu beschleunigen. Zur Verbesserung der Sauerstoffsituation und zur Unterbindung von Nährstoffrücklöseprozessen aus dem Sediment wurde am Feldsee eine Tiefenwasserbelüftung installiert. Aus 24 m Tiefe wird Seewasser entnommen, mit Sauerstoff angereichert und in Grundnähe wieder zurückgeführt. Tiefenwasserableitungen, über die anstelle des sauberen Oberflächenwassers nährstoffreiches, sauerstoffarmes Tiefenwasser abgeleitet wird, wurden an einer Reihe von kleineren Seen installiert: Klopeiner See, Kraiger See, Hörzendorfer See, Vassacher See, Leonharder See. Schlammabsaugungen werden großflächig in Seen durchgeführt, in denen sich am Seegrund organischer Schlamm in großen Mengen abgelagert hat und eutrophierungsbedingt kein Makrophytenwachstum mehr möglich ist oder eine übermäßigen Verkrautung auftritt, die nicht dem natürlichen Zustand entspricht. Bisher wurden Schlammabsaugungen am Ossiacher See, am Pressegger See, am Afritzer See und am St. Urbaner See durchgeführt. Mächtige Schlammablagerungen im Ossiacher See Ostbecken sind die Ursache für das weitgehende Fehlen einer natürlichen Unterwasservegetation und das Auftreiben von Schlammalgen. Hier wird ein Sanierungsprojekt umgesetzt, mit dem Ziel, den ökologischen Zustand zu verbessern. Durch die Errichtung eines Flutungsbeckens im Bleistätter Moor zwischen dem See und der Moorstraße sollen Schwebstoff- und Nährstofffrachten des Hauptzuflusses Tiebel zurückgehalten und der See entlastet werden. Großflächige Schlammabsaugungen wurden im Bereich der Tiebelmündung und im weiteren flachen Ostbecken durchgeführt und sollen die Voraussetzung schaffen, dass sich hier wieder ein Unterwasserpflanzengürtel ausbreiten kann, der den Seegrund beschattet und damit das Auftreiben von Bodenalgen einschränkt. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden auf einer Fläche von 24 ha mehr als m³ Weichschlamm entfernt und kompakte Sedimentstrukturen freigelegt, die eine Bepflanzung mit Makrophyten ermöglichen. Erste Initialpflanzungen erfolgten im Frühsommer Ca Unterwasserpflanzen wurden in unterschiedlichen Tiefenstufen eingesetzt. Auf Grund der nach wie vor hohen Schwebstofffracht konnten sich die eingesetzten Pflanzen jedoch nicht ausbreiten. An stark verkrauteten Badeseen werden Unterwasserpflanzen, im Bereich der Bäder lokal begrenzt, gemäht. Die Entkrautung erfolgt mit Hilfe eines Mähbootes. Das Mähen von Unterwasserpflanzen wurde bisher am Pressegger See, Afritzer See, Feldsee, St. Urbaner See, Maltschacher See und am Leonharder See durchgeführt. MASSNAHME 4 Seit den 1930er Jahren werden die Kärntner Seen regelmäßig limnologisch untersucht. Die Ergebnisse werden in Langzeitstudien präsentiert. Derzeit liegen Langzeitberichte für den Wörthersee, Millstätter See, Weissensee, Turracher See, Goggausee, Längsee und Ossiacher See vor. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien werden in einschlägigen Fachzeitschriften publiziert. Das umfangreichen Datenmaterial der langjährigen Studien an den Kärntner Seen war die Grundlage für die Teilnahme an internationalen Forschungsprogrammen. Alpine Space Projekt SILMAS ( ) Das Alpenraum- (Alpine Space) Projekt SILMAS, mit dem französischen Leadpartner Rhone Alpes und 15 Partnern aus Frankreich, Italien, Deutschland Slovenien und und Österreich, fördert den Austausch von Erfahrungen und die Entwicklung neuer Methoden in Bezug auf die Umsetzung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinien für 6 Umweltbericht Kärnten 2014

7 SEEN Oberflächengewässer, Natura 2000 Gebiete und der Alpenkonvention. Im Rahmen des Projektes wurden der aktuelle ökologische Zustand der Alpenseen und ihre Uferstrukturen untersucht, weiters die Auswirkungen des Klimas auf die Dynamik physikalisch-chemischer und biologischer Prozesse. Darüber hinaus befasste sich das Projekt mit Konfliktlösungs- und Steuerungselementen zum Schutz der Alpenseen und erarbeitet Informations- und Lehrmaterial zur nachhaltigen Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. Im August 2012 wurde das Projekt abgeschlossen und die Ergebnisse im Rahmen Final conference SILMAS in Pörtschach am Wörthersee päsentiert. MASSNAHME 5 Die Ergebnisse der Aktivitäten zum Seenschutz und der Seengütekontrolle werden in Form von Berichten Die Ergebnisse der Aktivitäten zum Seenschutz und der Seengütekontrolle werden in Form von Berichten und Faltblättern der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Jährlich erscheint im Juli der Kärntner Seenbericht, in dem die Ergebnisse der Seengüteüberwachung des Vorjahres der Öffentlichkeit präsentiert werden. Gleichzeitg wird die Öffentlichkeit über ein Faltblatt über die aktuelle Badewasserqualität informiert. Die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien werden in einschlägigen Fachzeitschriften publiziert. In Lehrveranstaltungen und Exkursionen mit praktischen Übungen, durchgeführt vom das Kärntner Institut für Seenforschung, wird Kindern und Jugendlichen Wissen über ökologische Zusammenhänge vermittelt und die Gefahren, denen Gewässer ausgesetzt sind, näher gebracht. VERWEISE (Wörthersee, Millstätter See, Weißensee, Goggausee, Längsee, Turracher See, Ossiacher See) BILDER UND GRAFIKEN Abb. 1: Trophieeinstufung der routinemäßig untersuchten Kärntner Seen im Zeitraum 1971 bis Umweltbericht Kärnten

8 SEEN Trophieeinstufung nach der Gesamtphosphorkonzentration des Epilimnions (0 m bis 6 m Tiefe) : oligotroph < 10 µg/l, schwach mesotroph µg/l, mesotroph µg/l, schwach eutroph µg/l, eutroph > 40 µg/l Abb. 2 : Sichttiefe und Gesamtphosphor-Konzentration von Kärntner Seen im Jahr (Jahresmittelwerte) oligotroph ( sehr niedrige Nährstoffkonzentration) schwach mesotroph (niedrige Nährstoffkonzentration) mesotroph (mittlere Nährstoffkonzentration) Sichttiefe schwach eutroph (erhöhte Nährstoffkonzentration) eutroph (hohe Nährstoffkonzentration) Sichttiefe > Wassertiefe an der Messstelle 8 Umweltbericht Kärnten 2014

9 FLIESSGEWÄSSER WAS IST UNS WICHTIG? Sehr guter bis guter ökologischer Zustand der Fließgewässer Funktionierende Kläranlagen Förderung von ökologischen Sanierungsmaßnahmen Um Schäden, Belastungen, unzulässige Einleitungen oder Veränderungen rechtzeitig erkennen und ihnen gegensteuern zu können, werden im Rahmen einer Gewässeraufsicht schwerpunktmäßig im Hinblick auf die EU-Anforderungen Erhebungen der Gewässerzustände in ausgewählten Einzugsgebieten zur Erarbeitung von Flussgebietsbewirtschaftungsplänen durchgeführt. Kontrollen an Fließgewässern sind erforderlich, um die Auswirkung der Emissionen auf die chemische Wasserqualität und Risikogewässer abschätzen zu können. Diese Daten fließen in die Beurteilung des chemischen Zustandes ein. Zur Zustandsbeschreibung werden weiters biologische Daten (Fische, Makrozoobenthos, Phytobenthos und Makrophythen) sowie der ökomorphologische Zustand der Fließgewässer erhoben und ausgewertet. Sämtliche Daten werden zur Erstellung der Zustandsbewertung zusammengefasst. RECHTLICHE GRUNDLAGEN: WASSERRECHTSGESETZ, WASSERRAHMENRICHTLINIE Zustandsbewertung der Fließgewässer nach WRRL anhand chemisch-physikalischer und biologischer Qualitätselemente (GZÜV-Daten bis Januar 2014) KERNAUSSAGE: War es früher das Ziel, eine zufriedenstellende Gewässergüte zu erreichen, so ist es jetzt die Vorgabe der EU- Wasserrahmenrichtlinie, einen zumindest guten Gewässerzustand zu erreichen. Dies setzt die Kenntnis der Ist-Zustände voraus, denn nur dann ist es möglich, als nächsten Schritt Maßnahmen für Zustandsverbesserungen zu setzen. Derzeit ist die Zustandsbewertung der großen Fließgewässer abgeschlossen. Maßnahmenpakete, die zumeist die Beseitigung von Migrationshindernissen zum Ziele haben, sind angelaufen. Sie betreffen die Gewässer Drau, Lavant, Gurk, Gail, Möll und wesentliche Zubringer. Weitere Maßnahmenpakete, deren Umsetzung von Bund und Land gefördert wird, werden ausgearbeitet. INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG: Nach Inangriffnahme der Seensanierung wurde in den frühen 1970-er Jahren das Augenmerk auf eine Verbesserung der Gewässerqualität der Kärntner Fliessgewässer gelenkt. Durch Forcierung von industrieller und kommunaler Abwasserreinigung mit Errichtung ausgedehnter Kanalisationsnetze und biologischer Kläranlagen werden nun nur mehr gereinigte Abwässer in Kärntens Flüsse geleitet. Nachdem sich durch die Sanierungsmaßnahmen nahezu überall ein Umweltbericht Kärnten

10 FLIESSGEWÄSSER zufriedenstellender chemisch- physikalischer Gütezustand eingestellt hat, wurden diejenigen Fehler sichtbar, welche durch strukturelle anthropogene Einflüsse bewirkt wurden. So ist in den Fließgewässern eine Fischpassierbarkeit nicht überall gegeben, es fehlen Laichplätze. Den zum Hochwasserschutz begradigten Flüssen fehlen Ruhe- und Überflutungszonen im Uferbereich, Restwasser lässt nur eine eingeschränkte Besiedelung zu, vielfach sind Revitalisierungen erforderlich. Das Gewässermonitoring wurde nicht zuletzt durch die neuen EU-Anforderungen (Wasserrahmenrichtlinie) auch auf die Überprüfung dieser morphologischen und der daraus resultierenden biologischen Zustände ausgedehnt. Gesamt- Zustandbewertungen setzen sich aus chemischen, biologischen und hydromorphologischen Daten zusammen. Die entsprechend der neuen Bewertungssysteme im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) und im Rahmen des Landesmessnetzes und von Sonderfragestellungen erhobenen Fließgewässer Kärntens sind in der oben abgebildeten Karte dargestellt. ZIELE Folgende Ziele der Wasserwirtschaft und des Wasserrechts, entsprechend der EU-Vorgaben, können genannt werden: Die Erhaltung der naturgegebenen Gewässerqualität. Die 100%-ige Einhaltung der Wasserqualitätskriterien als Voraussetzung für eine artenreiche Fauna und Flora. Das Erreichen optimaler ökologischer Bedingungen (eines zumindest guten ökologischen Potentials in als heavily modified eingestuften Gewässern). Diesbezügliche zeitliche Vorgaben werden vom Gesetzgeber in Abhängigkeit von der EU gesetzt. WAS TUN WIR? Um Gewässerzustände nachhaltig zu verbessern, werden folgende Maßnahmen gesetzt: Revitalisierungen Fischwanderhilfen Einbindungen von Seitengewässern Rückbau von Migrationshindernissen Ausreichende Dotationen und v.a.m. Die jeweiligen Erfordernisse sind von den Einzelfällen abhängig. Sie sind vielfach nicht überall bekannt, und müssen weiterhin sehr aufwendig erhoben werden. Bei Revitalisierungsfällen, an denen es möglich ist, Maßnahmen zu setzen, werden diese geprüft und finanziell gefördert. So weit wie möglich wird bei wasserrechtlichen Neubewilligungen auch den zukünftigen Entwicklungen Rechnung getragen, und versucht, vom Gesetzgeben auch bislang noch nicht definierte Grenzwerte oder zu erreichende Zielzustände für die Einzelfälle abzuschätzen, durch Untersuchungen zu belegen, und entsprechende Auflagen zur Sicherung der nachhaltigen ökologischen Funktionsfähigkeit des Wasserkörpers vorzuschlagen. Auch die Information der Bevölkerung zählt zu unseren Aufgaben. VERWEISE: Nähere Informationen zu den Fließgewässern in Kärnten unter: Informationen zum Fließgewässermonitoring: Informationen zur neuen Bewertung: 10 Umweltbericht Kärnten 2014

11 GRUNDWASSERR EINLEITUNG AUFGABEN Das Grundwasser und das Quellwasser weist in Kärnten unterschiedliche Qualität auf. Ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Qualität stellt der chemische Parameter Nitrat dar. Er zeigt an, wie groß der Einfluss des Menschen auf das Grundwasser ist. Die Messungen der Nitratwerte und zahlreicher anderer Parameter erfolgen seit 1992 auf Basis der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung BGBl. II Nr. 479/2006 mehrmals jährlich an 229 Messstellen. Grundsätzlich entspricht die Qualität der Grundwasserkörper Kärntens den Anforderungen an Trinkwasser. Nur einige Teilbereiche weisen erhöhte chemische Werte, insbesondere bei Nitrat, auf. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG In der Grafik sieht man die Entwicklung der Nitratwerte der wichtigsten Grundwasser-vorkommen Kärntens. Die großen Karstquellen Kärntens (zb. Quellwässer des Förolacher Stollens) weisen konstante Nitratwerte auf, die zwischen 1-4 mg/l schwanken. Diese Werte entsprechen der natürlichen Grundbelastung. Die Talgrundwasserkörper weisen höhere Werte an Nitrat auf, die meist zwischen 10 mg/l und 25 mg/l schwanken. Die höchsten Nitratwerte wurden in den 90er Jahren beobachtet. Einige wenige Bereiche können Nitratwerte bis über 40 mg/l aufweisen. INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Die Höhe der Nitratwerte ist abhängig von der menschlichen Nutzung im Bereich des Grundwasserkörpers. In landwirtschaftlich extensiv genutzten Gebieten (zb Gailtal, Oberes Drautal) weist das Grundwasser nur leicht erhöhte Nitratwerte auf. In Tälern mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung (zb Krappfeld, Glantal, Unteres Gurktal, Jauntal) treten mittlere Nitratwerte um mg/l auf, die in einzelnen Teilbereichen bis über 45 mg/l ansteigen können (zb Unteres Gurktal in der Gemeinde Magdalensberg, Bereich Kraindorf im Glantal, Bereich Steinkogel bei Völkermarkt, Bereiche im Jauntal). ZIELE - WAS IST UNS WICHTIG Die Qualität der Grund- und Quellwässer Kärntens soll möglichst der natürlichen Zusammensetzung entsprechen. Menschlich unbeeinflusste Wässer mit niederen Nitratwerten sollen erhalten bleiben. In Gebieten mit erhöhten Nitratwerten darf kein weiterer Anstieg erfolgen, sondern soll ein fallender Trend erreicht werden. MASSNAHMEN Überprüfung von Einzelmessstellen mit erhöhten Werten. Bewerbung der Programme für den vorbeugenden Gewässerschutz von ÖPUL 2007 in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Kärnten. Risikobewertung der Teilbereiche, in denen erhöhte Nitratwerte im Grundwasser vorliegen. Durchführung von Bildungsmaßnahmen mit den LandwirtInnen in den betroffenen Risikogebieten zur Bewusstseinsbildung und zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Praxis. Umsetzung einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung in der Landwirtschaft in Gebieten mit deutlich erhöhten Nitratwerten und einer Nutzung des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung Erhöhung des Fassungsvermögens von Behältern zur Lagerung von Wirtschaftsdünger und Verzicht auf die Herbstausbringung von Flüssigdünger in Gebieten mit deutlich erhöhten Nitratwerten. BILDER UND GRAFIKEN Umweltbericht Kärnten

12 GRUNDWASSER 60 Nitrat Mittelwerte im Grundwasser Kärntens Nitrat [mg/l] Glantal Unteres Gurktal Altes Gurktal Zollfeld Krappfeld Jauntal Förolach Oberes Drautal Gailtal Mittelwert Schwellenwert Parameterwert 12 Umweltbericht Kärnten 2014

13 TRINKWASSER EINLEITUNG AUFGABEN Selbstverständlich fließt es aus dem Wasserhahn. Natürlich, klar, trink- und nutzbereit. Wasser ist der Inbegriff des Lebens. Sauberes, jederzeit verfügbares Trinkwasser ist die Grundlage unseres hohen Lebensstandards ein kostbares Gut dessen wir uns oft nicht bewusst sind. Die Anforderungen an das Trinkwasser sind vielfältig: die gute Qualität, in ausreichender Menge, stets verfügbar, mit ausreichendem Druck aus dem Wasserhahn im Haus und das zu einem sozial verträglichen Preis. Das ist bei öffentlichen Anlagen in Kärnten Standard. Damit der hohe Standard in Zukunft gehalten werden kann, sind gemeinsame Anstrengungen erforderlich DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Derzeit erfolgt die Trink-Wasserversorgung in Kärnten zu 2/3 aus Quellen und zu 1/3 aus Brunnen. 80,6 % der KärntnerInnen werden aus Gemeinde- und Verbandsanlagen mit Trinkwasser versorg, in Zahlen sind es 130 Anlagen (125 GemeindeWVA plus WV Faaker-See-Gebiet, WV Völkermakrt-Jaunfeld, WV Verbundschiene-Lavant, WV Klagenfurt-St. Veit und WV Ossiachersee). Davon versorgen die 15 größten WVA mehr als 50 % unserer Bevölkerung. 12,2 % werden von den rd. 650 Wassergenossenschaften und 7,2 % der Bevölkerung durch Private Hausquellen, Wassergemeinschaften WGem und Einzelwasserversorgungsanalgen EWVA versorgt. Davon existieren (vorsichtige Schätzung) rd Anlagen, die amtlich bekannt sind. Diese versogen rd Einwohner in Kärnten. Zwischen 1960 und 2013 wurden 385 Mio. in die Wasserversorgung investiert. Die Gesamtlänge aller Wasserleitungen im Land beträgt ~4.590 km die Strecke Klagenfurt Saudi Arabien. Der öffentliche Versorgungsgrad, auch Anschlussgrad, beträgt im Jahr 2013 rund 92,8 %. Die Wassergebühr beträgt in Kärnten durchschnittlich 1,20.- für 1000 Liter Trinkwasser. Sprich: Damit kommen wir fürs Duschen, Wäschewaschen, Trinken, Kochen, etc. rd. 8 ½ Tage lang aus. Trinkwasser ist damit das mit Abstand billigste Lebensmittel. Verglichen mit einem Liter Benzin, der rund 1,50 /l kostet erhält man um denselben Preis Liter Trinkwasser. Für Wasser und Abwasser zahlt man im Schnitt 38 Cent pro Tag. Das funktioniert deshalb so kostengünstig, weil Gemeinden nicht gewinn- sondern versorgungsorientiert arbeiten. Laut Prognosen wird die Kärntner Bevölkerung von derzeit bis zum Jahr 2050 auf abnehmen. Der Zentralraum wächst bis etwa 2030, die Peripherie nimmt ab (Binnenmigration). Mit der Zunahme der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum wird tendenziell auch der Wasserverbrauch ansteigen. Die Zunahme der Bevölkerung im Zentralraum kann sich durch den Tourismus mit charakteristischen Trink- und Nutzwasser Verbrauchsspitzen im Sommer überlagern. Besonders betroffen ist die Wörthersee-Region, gefolgt von der Ossiacher See-Region. In den peripheren Regionen Kärntens mit Abwanderungstendenz ergibt sich für die verbleibende Bevölkerung eine Verteuerung der Ver- und Entsorgungs-Infrastruktur: Gleichbleibende Betriebskosten werden auf weniger Kunden aufgeteilt. Ein Großteil der zentralen Leitungs-Infrastruktur stammt aus den 60er bis 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Bei einer Lebensdauer von Jahren beginnen Leitungserneuerung und Behältersanierung langsam und werden künftig mit stärker steigenden Zusatzkosten die Betriebskosten (Personal, Energie) überlagern. Der Klimawandel findet auch in Kärnten statt: Betrachtet man die Niederschlagsverteilung der letzten Jahrzehnte, so ist zu erkennen, dass die zentralen, südlichen und östlichen Bereiche des Landes weniger Niederschlag aufweisen als in der Vergangenheit. Quellschüttungen im Sattnitzgebirge z.b. haben in den letzten 50 Jahren um etwa 25% abgenommen. INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Die Höhe der Nitratwerte ist abhängig von der menschlichen Nutzung im Bereich des Grundwasserkörpers. In landwirtschaftlich extensiv genutzten Gebieten (zb Gailtal, Oberes Drautal) weist das Grundwasser nur leicht erhöhte Nitratwerte auf. In Tälern mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung (zb Krappfeld, Glantal, Unteres Gurktal, Jauntal) treten mittlere Nitratwerte um mg/l auf, die in einzelnen Teilbereichen bis über 45 mg/l ansteigen können (zb Unteres Gurktal in der Gemeinde Magdalensberg, Bereich Kraindorf im Glantal, Bereich Steinkogel bei Völkermarkt, Bereiche im Jauntal). ZIELE - WAS IST UNS WICHTIG Schutz der Ressource flächendeckender Grundwasserschutz Sicherung der Ressource Förderinstrumente sinnvoll nützen, die Kärntner Wasserstiftung stützen Zusammenschluss Anlagen mit Mangel und Überschuss verbinden Umweltbericht Kärnten

14 TRINKWASSER Erhaltung der Versorgungssicherheit laufende Investition in permanente Rohrnetzerneuerung und Behältersanierung, Bundesmittel SWW dafür gesetzlich verankern Fortbildung im Trinkwasserfach Schlüssel zum Erfolg Eigen- und Fremdüberwachung Vertrauen ist gut, Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben Bewußter Umgang mit dem Lebensmittel Nr. 1 unserem Trinkwasser MASSNAHMEN Noch fehlende Schongebiete einrichten: Fachlich ausstehende Grundlagen werden derzeit geschaffen und sind rechtlich in Form einer Verordnung umzusetzen. Flächenhafter Grundwasserschutz als Prinzip: Erfordert flächenhafte Abwasserreinigung im kommunalen und Einhaltung der Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft, dem Aktionsprogramm Nitrat sowie die Teilnahme an Agrar-Umweltprogrammen. Umsetzung des Kärntner Wasserversorgungskonzeptes 2005: Vernetzung bestehender Wasserversorgungsanlagen (lokal bis überregional) Ausbau der Kärntner Wasserschienen: Der Zentralraum Villach, Klagenfurt, St. Veit, Feldkirchen sollte langfristig mit Trinkwassertransportschienen (Ringschluss) verbunden werden. Von Außen sollten in diesen Ring um das Zentrum bei Bedarf weitere Ressourcen eingespeist werden. Ressourcen sichern: Derzeit verfügt die Kärntner Wasserstiftung über Wasserbezugsrechten an Trinkwasserbrunnen im Jauntal. Empfohlen wird, Ressourcen in Ober- und Mittelkärnten aus dem Zukunftsfonds zum Wohle der Kärntner Bevölkerung zu sichern, um sie jedweder Spekulation zu entziehen. Wasserverbände stärken: 19 Verbände im Bereich Abwasser stehen 4 Verbände im Bereich Trinkwasser gegenüber. Sinnvoll wäre hier sowohl eine Verschmelzung der Aufgaben als auch der Territorien (Synergien). Bau von Brunnen forcieren: Künftig werden die Quellschüttungen stärker schwanken. Empfehlenswert ist der Bau zusätzlicher Spitzenbedarfs- oder Notversorgungs-Brunnen, dort, wo Porengrundwasser vorhanden ist. Das betrifft z.b. das mittlere Gurktal. Der Raum mit Grundwasservorkommen als auch der Platzbedarf für die Einrichtung von Brunnen - Schutzgebieten außerhalb von Hochwasserabflussräumen ist knapp; eine gemeinsame Anstrengung von Raumplanung, Wasserwirtschaft und Gemeinden ist gefragt. Trockenwetter Frühwarnsystem Kärnten: Praxistauglich gestalten: Quellkataster online: Der Wassermeister als Verantwortlicher Experte vor Ort mißt die Quellschüttung und übermittel die Daten online; erhält im Gegenzug eine statistische Auswertung aller vorhandenen Messdaten seiner Quelle. Alarmierung: sollte zukünftig zentral erfolgen. Wassermeister kann ggf. erforderliche Maßnahmen bei drohendem Wassermangel einleiten oder diese Information an die politischen Entscheidungsträger in der Gemeinde/dem Verband/der Genossenschaft weiterleiten, wie Aktivierung von Spitzen- oder Notversorgungsanlagen: Das können Notversorgungsbrunnen sein, oder z.b. offline arbeitende Trinkwasserkraftwerke sowie der dazugehörige Verbindungsleitungen. Fortbildung im Trinkwasserbereich Schlüssel für eine nachhaltige Wasserversorgung: Wird mit den UAbt. Siedlungswasserwirtschaft u. Wasserwirtschaft inhaltlich geplant. Jährlich findet ein Wasserinfotag statt ( in Villach). Aus- und Weitbildung erfolgt gemeinsam mit der Kärntner Verwaltungsakademie und der ÖVGW zu Wassermeistern, und zu Wasserwarten; Vereinstreffen der Kärntner Wassermeister Kärntner Wasserer am Anlagenkontrolle in Form von Eigen- und Fremdüberwachung - Vertrauen ist gut, Kontrolle jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist für einen Verantwortungsvollen Umgang mit unserem wichtigsten Lebensmittel eine laufende Eigenüberwachung mit Betriebs- und Wartungsbuch wichtig. Periodisch alle 5 Jahre ist auch eine Fremdüberwachung vorgesehen. Das soll dem Anlagenbetreiber helfen, den potentiell vorhandenen blinden Fleck zu erkennen; z.b. wurden seit der Einführung der Fremdüberwachung zahlreiche seit Jahrzehnten genutzte Trinkwasserquellen im Nachhinein rechtlich und fachlich mit Schutzgebieten ausgestattet. Die Tarifgestaltung der Gemeinden erfordert eine Rücklagenbildung für zukünftig erforderliche Leitungsauswechslung bzw. Behältersanierung. Die Zweckbindung eingehobener Mittel ist vermehrt gefordert um sozial verträgliche Preise sowie die Versorgungssicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten. Bewusstseinsbildung forcieren: Wasserwerke und auch Landesregierungen sind über eine UN-Konvention aufgefordert, zum Weltwassertag Information allgemeiner Art zum nachhaltigen Umgang mit Trinkwasser zu 14 Umweltbericht Kärnten 2014

15 TRINKWASSER verbreiten. Katastrophenvorsorge im Trinkwasserbereich: Vorhandene Investitionen, z.b. die mobile Trinkwasserabfüllanlage der Stadt Villach pflegen und ausbauen. EU-Dienstleistungs RL und Privatisierungsdisskussion: Private Unternehmer müssen Gewinn machen. Eine öffentliche Wasserversorgung der Kommune oder eines Verbandes muss kostengünstiger ihre Bewohner versorgen, denn bei gleichen Bedingungen ist ein Gewinnanteil in der Kostenkalkulation ex lege nicht vorgesehen (sh. K-GWVG). Anstelle Gewinne auszuschütten, wird ein öffentlicher Versorger Rücklagen bilden, um seine Leitungen ständig auf neuem Stand zu halten. VERWEISE: Trinkwasserversorgungskonzept Kärnten 2005 Empfehlungen für eine nachhaltige Trinkwasserversorgung, Kärntner Wasserstiftung Wasser für Kärnten Kärntner Wasserwirtschaftsfonds: BILDER UND GRAFIKEN Umweltbericht Kärnten

16 ABWASSER EINLEITUNG AUFGABEN Seit 1962 wurden in Kärnten ca km Kanal und 125 kommunale Kläranlagen errichtet. Diese Baumaßnahmen erforderten einen Finanzaufwand von 2,1 Milliarden Euro. In den letzten Jahren sinkt die Bautätigkeit aufgrund des hohen Ausbaugrades der Abwasserbeseitigungsanlagen in den Gemeinden kontinuierlich, dennoch weist das Jahr 2011 ein Investitionsvolumen von ca 30 Mio Euro auf. Mit diesen hohen Investitionen konnte erreicht werden, dass 91,5% der Bevölkerung Kärntens an eine öffentliche Kanalisationsanlage mit biologischer Abwasserreinigung angschlossen ist. Damit wird ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz und für die Qualität der Trinkwasserversorgung für die Kärntner Bevölkerung geleistet und sind die getätigten Investitionskosten auch ein wesentlicher Faktor zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Baugewerbe. INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG D i e kommunalen Abwässer Kärntens in Siedlungsgebieten mit mehr als 50 Einwohnern werden zwar weitgehend, aber noch nicht vollständig durch Kanalisation erfasst und in biologischen Kläranlagen gereinigt. 6 Gemeinden verfügen über keine geordnete Abwasserreinigung, in einer Gemeinde ist nur ein Ortsteil mit Fremdenverkehr erfasst. Die installierte Ausbaukapazität der 81 größten ARAs betrug 1,282 Mio. Einwohnerwerte Stand Ende Tatsächlich registrierte Abwassermengen und Zulauffrachten betrugen für das Bilanzjahr 2010 in den 66 Anlagen mit entsprechenden Messungvorrichtungen 63,942 Mio m³ und to CSB. Die Kläranlage des AWV Karnische Region nahe Hermagor wurde von auf EW ausgebaut und kann die durch den Winterfremdenverkehr geprägten Belastungsspitzen auch bei weiterem Ausbau des Naßfelds gut reinigen. Die Anpassungen älterer Kläranlage an den Stand der Technik wurden an den maßgebenden Kläranlagen Kärntens abgeschlossen. Noch zu vollziehende Anpassungen bzw. Erweiterungen betreffen den Ausbau der Kläranlage Irschen von EW auf EW, um die Abwässer aus Oberdrauburg aufnehmen zu können. Die Kläranlage Sirnitz wird von EW auf EW ausgebaut. Die Kläranlage Bad St. Leonhard wurde durch Sanierung der Kanalisation bereits wesentlich von übermäßigen Fremdwässern entlastet; die Anpassung der Biologie und der Mischwasserbehandlung ist jedoch noch ausständig. Die alte Kläranlage in Steinfeld weist noch keine biologische Reinigungsstufe auf und erhält derzeit noch eine Restfracht, bis die Anschlussgebiete in Steinfeld West entflochten werden. Ein wesentlicher Teil der Abwässer aus Steinfeld wird bereits in einer modernen ARA für EW zusammen mit den Frachten aus den Gemeinden Weißensee und Greifenburg gereinigt. Industrie: Der Großteil der industriellen Abwässer wird in Kärnten in Kanalisationen entwässert und in biologischen Kläranlagen nach dem Stand der Technik gereinigt. Bestimmte brachenspezifische Inhaltsstoffe müssen werden am Standort soweit vorgereinigt werden, dass die Kläranlage die vorbehandelten Abwässer ohne Behinderung reinigen kann. Die Umsetzung der Vorreinigung ist weitgehend umgesetzt. Direkte Einleitungen aus Industrieanlagen betreffen zumeist Oberflächenwässer, Kühlwässer, Abwasser aus der Wasseraufbereitung, Halbleiter-herstellung und Verarbeitung von Industriemineralien. Direkte Einleitungen biologisch gereinigter Abwässer betreiben 2 fleischverarbeitende Betriebe und 2 Anlagen zur Herstellung von Schleifmitteln. 16 Umweltbericht Kärnten 2014

17 ABWASSER AUSBLICK: Die zukünftige Herausforderung der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft wird die nachhaltige Bewirtschaftung und der Werterhalt der in den letzten Jahrzehnten errichteten Anlagenteile sein. Insbesondere ältere Kanalisationsanlagen auch im Bereich der Seenkanalisation werden erhebliche Aufwendungen für die Sanierung erfordern. Ein längerfristiges Programm zur Mischwasserentflechtung wird im Stadtgebiet von Spittal/Drau zur Entlastung der Kläranlage von Oberflächenwässern durchzuführen sein. In den Gemeinden Neuhaus, Globasnitz, Zell Pfarre, Feistritz/Gail, Dellach/Gail und Lesachtal, sowie den zum Liesertal zugehörigen Siedlungsbereich der Gemeinde Krems, bestehen noch keine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserentsorgungsanlagen. Diese sind bis 2015 zu errichten und zu betreiben. Errichtung von Restentsorgungsgebieten und Siedlungsbereichen in Gemeinden, deren Abwasserentsorgungsanlagen noch nicht fertiggestellt sind. Schwerpunkte befinden sich im vor allem Bezirk Spittal/Drau. Fortsetzung der Sanierung an der ARA Bad St. Leonhard. Klärschlamm 2010 wurden in den kommunalen Kläranlagen mit einer Belastung von 63,94 Mio m³/a und to CSB als Reste der Abwasserreinigung Klärschlamme mit einer Trockensubstanz (TS) von 12500,7 Tonnen gewonnen. Die Verwertung erfolgte hauptsächlich in folgenden Kategorien: In der zwischenzeitlich stillgelegten Teichkläranlage - Gurk lagert der Klärschlamm aus 20 Betriebsjahren und wird nach einem längerfristigem Entsorgungskonzept zu entsorgen sein. Diese Klärschlammenge ist in der obigen Aufstellung nicht enthalten Klärschlamm Kärnten Verwertungsarten in to TS/a 50 Klärschlamm Kärnten 2010: Verwertungsarten in % , , ,31 39, to TS/a 3000 % TS , , ,88 206,70 167,80 62,55 to TS/a to TS/a to TS/a to TS/a to TS/a To TS/a to TS/a 0 1,84 1,65 1,34 0,50 % TS/a % TS/a % TS/a % TS/a % TS/a % TS/a % TS/a Verbrenn Kompost Lw Zw i-lager Rekultiv Vererdung sonst. Verbrenn Kompost Lw Zw i-lager Rekultiv Vererdung sonst. Umweltbericht Kärnten

18 FISCHEREI AUFGABE Die Aufgaben des Fischereiwesens liegen einerseits in der Kontrolle und dem Monitoring der Entwicklung der Fischbestände in den Kärntner Gewässern, v.a. im Hinblick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) andererseits in der Erstellung von fischereilichen Gutachten in Wasserrechts- und Fischereirechtsverfahren und die fachliche Begleitung von fischereilichen Projekten DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Anhand der Anzahl der Ausgabe von Fischerkarten ist die Bedeutung der Fischerei in Kärnten ersichtlich. Gleichzeitig ist ein Verlust an Lebensräumen erkennbar, der allerdings durch die Verbesserung im Zuge ökologischen Entwicklung der Fischerkarten Anzahl der Fischerkarten Jahresfischerkarten Gastfischerkarten Sanierungsmaßnahmen, wie Revitalisierungen und Errichtung von Fischaufstiegshilfen, damit Fische wieder zu ihren angestammten Laichplätzen gelangen können, teilweise kompensierbar ist. Anzahl FAH s Anzahl (Summe)der errichteten Fischaufstiegshilfen bei Querbauwerken an Fliessgewässern im prioritären Raum Zielzustand im Jahre Jahr 18 Umweltbericht Kärnten 2014

19 FISCHEREI INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Aufgrund der noch weiter zunehmenden Zahl der Fischer an Kärntens Gewässer, wird der Druck auf die Fischbestände immer höher. Gerade in letzter Zeit haben Untersuchungen gezeigt, wie wichtig die Erhaltung und Förderung autochthoner Fischbestände ist. Im Rahmen von 2 Bachforellen- Genetik-Projekten in Kärnten zeigen die Ergebnisse, dass es infolge von Besatzmaßnahmen zu einer genetischen Verarmung der Populationen kommt. Zudem kommt es durch Revitalisierungsmaßnahmen zu deutlichen Verbesserungen für die Fischbestände. Derzeit werden jedoch Revitalisierungsmaßnahmen und nachträgliche Errichtungen von Fischaufstiegshilfen (FAH s) aufgrund der Verordnung für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (NGP) (Umsetzung der WRRL) durchgeführt, die es möglich macht, in bestehende Bescheide einzugreifen. Somit können nachträglich FAH s errichtet werden. Von den 55 Kontinuumsunterbrechungen bei Fliessgewässern, die im prioritären Sanierungsraum liegen (größere Flüsse), wurden bisher bereits einige kompensiert und dies auch mit Hilfe der Landesförderung Ökologische Sanierungsmassnahmen sowie der Bund-Länder Umweltförderung. Mehrere Anlagen sind bereits in Planung und zum Teil bereits wasserrechtlich verhandelt. Bis zum muss im prioritären Sanierungsraum die Fischdurchgängigkeit gewährleistet sein. ZIELE Ziel ist es, eine ökologischere Fischereibewirtschaftung zu erreichen. Damit sind die Förderung der bodenständigen Ziel ist es, eine ökologischere Fischereibewirtschaftung zu erreichen. Damit sind die Förderung der bodenständigen Fischpopulationen sowie die Restrukturierung der Lebensräume der Fische inklusive der Errichtung von FAH s verbunden, damit die natürliche Reproduktion wieder möglich wird und so Besatzmaßnahmen nicht mehr in dem derzeitigen Ausmaß erforderlich sind. Laut Wasserrechtsgesetz müssten alle Gewässer bis zum Jahre 2015, bzw. spätestens bis 2027 zumindest den guten ökologischen Zustand aufweisen, dies bedeutet auch, dass alle Querbauwerke in Gewässern mit einem natürlichen Fischbestand mit einer Fischaufstiegshilfe versehen werden müssten. Derzeit sind ca. 45 % der FAH s in Fliessgewässern, die im prioritären Sanierungsraum liegen in Betrieb MASSNAHMEN Weiterhin erscheint die Förderung von ökologischen Sanierungsmaßnahmen von großer Bedeutung um wieder vielfältige Lebensräume für Fische zu gewährleisten. Da Fische auch wandern (z.b. zur Laichzeit, nach Hochwasserereignissen) ist zudem die Errichtung von Fischaufstiegshilfen zur Wiederherstellung der fischökologischen Funktionsfähigkeit von großer Bedeutung. Die derzeit vielerorts noch massiven Fischbesatzmaßnahmen sind zu reduzieren und Besatz nur mit bodenständigen, so genannten autochthonen Jungfischen durchzuführen Umweltbericht Kärnten

20 SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT EINLEITUNG AUFGABEN Die Schutzwasserwirtschaft Kärnten fördert und betreut Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem finanziellen Gesamtvolumen von jährlich etwa 12 bis 15 Mio. Euro (Finanziert von Bund, Land und Gemeinden). Dazu gehören Bauprojekte (Rückhaltebecken, Hochwasserschutzdämme, Gewässerregulierungen u. a.), die vorbereitende Planung und die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen für bereits errichtete Schutzbauwerke. Als Antragsteller für die Förderungen treten in den überwiegenden Fällen Gemeinden oder Wasserverbände als Bauträger auf. Ausgelöst wird die Errichtung von Schutzmaßnahmen in erster Line aufgrund der Erhebungen des Gefährdungspotentiales im Rahmen der Gefahrenzonenplanung, die einen wesentlichen Schwerpunkt in der Tätigkeit der Schutzwasserwirtschaft darstellt. Neben der Umsetzung von Schutzkonzepten ist auch die Gewässerrevitalisierung ein zentrales Thema der Schutzwasserwirtschaft. Revitalisierungen werden entweder als Einzelprojekte im Rahmen der Umsetzung des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes durchgeführt, oder sind begleitender Bestandteil von Hochwasserschutzprojekten. Im Rahmen des sogenannten integrierten Hochwasserschutzes stehen nämlich nicht nur technische Verbauungen im Vordergrund, sondern auch ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zum natürlichen Hochwasserrückhalt. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Darstellung der investierten Mittel in der Schutzwasserwirtschaft (2003 bis 2013), sowie der Anzahl der Projekte und der Neuanträge. Im Jahr 2013 wurden für Bundesgewässer in Kärnten etwa 3,4 Mio. Euro, für Interessentengewässer etwa 5,1 Mio. Euro Bundesmittel bereitgestellt. Mit diesen Gesamtinvestitionen an Bundesmitteln von 8,5 Mio. Euro konnte - gekoppelt mit Landes- und Interessentenbeiträgen - ein Bauvolumen von 13,5 Mio. Euro ausgelöst werden. INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG: 20 Umweltbericht Kärnten 2014

21 SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT Im Jahr 2013 wurden für Bundesgewässer in Kärnten etwa 3,4 Mio. Euro, für Interessentengewässer etwa 5,1 Mio. Euro Bundesmittel bereitgestellt. Mit diesen Gesamtinvestitionen an Bundesmitteln von 8,5 Mio. Euro konnte - gekoppelt mit Landes- und Interessentenbeiträgen - ein Bauvolumen von 13,5 Mio. Euro ausgelöst werden. Die im Jahre 2012 seitens des Bundes vorgenommene Mittelkürzung um ca. 20% wurde somit auch 2013 prolongiert. Aufgrund der in Österreich aufgetretenen Hochwasserereignisse im Juni 2013 wurden seitens der Bundesregierung Ende 2013 zusätzliche Mittel bereitgestellt. Obwohl Kärnten von HW-Ereignissen nicht direkt betroffen war, konnte auch eine Erhöhung der Mittel erreicht werden. Durch diese Mittelaufstockung konnte wieder annähernd das Niveau von 2008 erreicht werden. Bezogen auf diese Daten konnte somit in den letzten 3 Jahren ein Bauvolumen von ca. 39 Mio. Euro umgesetzt werden. Im langjährigen Durchschnitt werden in Kärnten jährlich etwa 60 Instandhaltungsprojekte, etwa 60 Planungen und Projektierungen (inkl. Gefahrenzonenplanungen) und 25 Bauprojekte gefördert und finanziert. Die Umsetzung an Gefahrenzonenplänen beträgt ca. 90% des siedlungsrelevanten Raumes. Durch die Tatsache, dass in der Schutzwasserwirtschaft praktisch zur Gänze externe Firmen sowohl bei der Planung als auch bei der Bauausführung eingesetzt werden, kommt dieses Finanzvolumen zum überwiegenden Teil der heimischen Wirtschaft vorwiegend der lokalen Bauwirtschaft zugute. Eine vom Lebensministerium, dem Land Kärnten und der Forschungsgesellschaft Interpraevent 2010 veröffentlichte Studie zur Kostenwirksamkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Gail hat gezeigt, dass die in den letzten 40 Jahren aufgewendeten Investitionen einen gesamten Wertschöpfungszuwachs von 370 Mio. Euro bewirkten. Die Studie zeigte weiters, dass jeder in den Hochwasserschutz investierte Euro eine fast 6-fache Erhöhung der Bruttowertschöpfung nach sich zog und eine mehr als 9-fache Schaffung von Gebäudewerten bewirkte. Trotz der intensiven Bemühungen und finanziellen Aufwendungen konnten bislang noch nicht alle schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Erhebung des notwendigen Finanzbedarfes zur Verbesserung der Hochwassersicherheit ergibt für den Zeitraum 2013 bis 2023 einen Investitionsbedarf in der Höhe von ca. 214 Mio. Euro. ZIELE - WAS IST UNS WICHTIG Waren in früheren Zeiten die Schutzmaßnahmen vor Naturgefahren auf die Verhinderung bzw. die Bekämpfung der Gefahr ausgerichtet, so sind neue Schutzkonzepte durch die fachübergreifende Abstimmung verschiedener Maßnahmen gekennzeichnet. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Integralen Risikomanagement: Ein Konzept, wonach das Ziel nämlich die Reduzierung des Schadens im Ereignisfall durch ein Maßnahmenbündel beginnend bei technischen Schutzbauten, über flächenwirtschaftliche (ökologische) Maßnahmen, Vorwarnung und Alarmierung, Katastropheneinsatzplanung bis hin zur Bewusstseinsbildung und Eigenvorsorge (Objektschutz) erreicht werden soll. Nur mit diesem Maßnahmenbündel kann es gelingen den möglichen Schaden nachhaltig zu reduzieren. Die Betonung liegt auf Schadensreduktion, da ein absoluter Schutz sowohl technisch, als auch ökologisch und wirtschaftlich nicht machbar ist. Das integrale Risikomanagement umfasst also im Wesentlichen die Phasen Prävention Bewältigung Nachsorge. In jeder dieser Phasen sind spezifische Maßnahmen zu setzten, um in der Gesamtheit also integral eine Risikoreduktion zu erreichen. Die zu setzenden Maßnahmen sollen sich dabei an den übergeordneten Zielen des Hochwasserschutzes in Österreich orientieren: Schutz von Menschenleben - Der Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität. Maßnahmen zur Evakuierung und zur Rettung von Personen sind stets einzuplanen. Schutz der Lebensgrundlagen - Wichtige Infrastrukturanlagen wie Spitäler, Wasserversorgung und andere Versorgungslinien benötigen einen höheren Schutz als ersetzbare Sachwerte. Minderung der Sachschäden - Sachschäden müssen in Kauf genommen werden, wenn es um den Schutz von Menschen geht. Durch geeignete Maßnahmen sind die Schäden jedoch zu minimieren. Schutz der Gewässer - Gewässer führen nur selten zerstörerische Hochwässer. Ihre Funktion für den Naturhaushalt und die Erholung müssen bei der Planung stets berücksichtigt werden. Sicherung des Wiederaufbaus und Neuanfang - Nach einem Schadensereignis müssen wir weiterleben können. Dies erfordert Mittel zum Wiederaufbau. Nachhaltigkeit der Maßnahmen - Unsere Natur als Lebensgrundlage muss gesichert bleiben. Alle Maßnahmen müssen daher langfristig den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen entsprechen. MASSNAHMEN Wie bereits einleitend beschrieben, werden in Kärnten jährlich hohe Summen in den Hochwasserschutz investiert und mehr als 140 Projekte abgewickelt. Im Folgenden sollen beispielhaft einige Projekte dargestellt werden, die in ihrer Wirkung auch eine hohe Umweltrelevanz aufweisen. LIFE Projekt Umweltbericht Kärnten

22 SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT Lebensraumvernetzung für gefährdete Kleinfischarten Die Lavant galt historisch als das fischreichste Fließgewässer Kärntens sowohl im Bezug auf die vorkommenden Fischarten als auch deren Dichte. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die hohe Vielfalt gewässerspezifischer Lebensräume (Mäander, Furkationsbereiche mit Schotterbänken, Schluchtstrecken) auf sehr engem Raum sein. Durch massive Eingriffe in das Gewässerökosystem sind von den historischen Fischbeständen heute nur mehr Restbestände erhalten. In einem Life-Projekt werden nunmehr von 2011 bis 2015 Maßnahmen gesetzt werden, welche die Fischwanderung wieder ermöglichen und besonders auf die Habitatansprüche von Steingreßling, Streber und Hundsbarbe ausgerichtet sind. Um dies zu erreichen werden vier Kontinummsunterbrechungen umgebaut und eine weitere durch eine großräumige Laufverschwenkung der Lavant umgangen werden. Derzeit laufen zu diesen Maßnahmen die Planungen. Baubeginn ist 2013 mit den ersten Anbindungen zur Verbesserung der Organismenwandermöglichkeit. Projektträger: Wasserverband Lavant Projektleitung: Wasserbau Kärnten (Bundeswasserbauverwaltung) Finanzierung/Partner: EU, Lebensministerium, Land Kärnten, Wasserverband Lavant, ÖBB Hochwasserschutz Gösselsdorf Der Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis am Suchabach im Gemeindegebiet von Eberndorf wird mit einem Rückhaltebecken im Bereich des bestehenden Geschiebeablagerungsplatzes südöstlich von Gösselsdorf und durch Profilaufweitungen mittels Dammerhöhungen und Brückenanhebungen bzw. Neubauten erreicht werden. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurden auch Geschieberückhaltesperren und Brückenneubauten im Oberlauf des Suchabaches im Gemeindegebiet von Sittersdorf und Eberndorf im Zusammenarbeit mit der WLV errichtet. Mit dem Gesamtkonzept werden künftig etwa 35 ha bebautes Siedlungsgebiet mit 370 Objekten und ca. 8 km Infrastrukturanlagen (Wege) geschützt werden. Seit Herbst 2011 werden die Maßnahmen in Gösselsdorf durchgeführt, wobei die zentrale Anlage das Rückhaltebecken zum überwiegenden Teil 2012 errichtet wurde. Im Jahre 2013 erfolgte die Gesamtfertigstellung der wesentlichen Anlagenteile. Die Gesamtkosten für den Bereich der Wasserbauverwaltung betragen ca. 4 Mio. Euro. Projektträger: Gemeinde Eberndorf Projektleitung: Wasserbau Kärnten (Bundeswasserbauverwaltung) Finanzierung: 48 % Bund, 36% Land, 16% Gemeinde Hochwasserschutz Untere Glan Im Zuge der Erstellung des Gefahrenzonenplanes der Glan im Jahre 2004 wurde festgestellt, dass in den Gemeinden Maria Saal und Ebenthal, sowie der Stadt Klagenfurt Siedlungs- und Industriegebiete bei einem hundertjährlichen Hochwasser bedroht sind. Insbesondere in Klagenfurt sind knapp 800 Objekte betroffen. Aufbauend auf zwei Studien (Untersuchung des Hochwasserrückhaltes) und einem generellen Projekt wurde ein Schutzkonzept entwickelt, welches unter Rücksichtnahme der bestehenden Überflutungsflächen im Zollfeld folgende Maßnahmen vorsieht: Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens (RHB) an der Glan im Zollfeld mit einem Rückhaltevolumen von ca. 3 Mio. m3 und einem Damm mit einer Länge von ca m und einer maximalen Höhe von 5 m. Aufweitung der Glan unmittelbar oberhalb des Rückhaltebeckens zur ökologischen Verbesserung und Optimierung der Abflussreduktion durch das RHB auf einer Länge von rd. 2,5 km. Ergänzende Maßnahmen in den Gemeinden (lokale Schutzmaßnahmen, Brückenadaptierungen, Weghebungen etc.) Im Jahre 2013 konnten sämtliche Genehmigungen erreicht werden und schlussendlich mit der Finanzierungszusage des Bundes der Projektstart mit der Ablöse von Grundstücken erfolgen. Die Gesamtkosten werden etwa 20 Mio. Euro betragen. Die Bauzeit bis Projektträger: Wasserverband Glan Projektleitung: Wasserbau Kärnten (Bundeswasserbauverwaltung) Finanzierung: 45 % Bund, 37.5% Land, 17.5% Wasserverband VERWEISE 22 Umweltbericht Kärnten 2014

23 SCHUTZWASSERWIRTSCHAFT Hochwasserrückhaltebecken Suchabach, Gösselsdorf (in Bau) Umweltbericht Kärnten

24 HYDROGRAPHIE DIE HYDROLOGISCHE BILANZ 2013 IN KÄRNTEN Das Jahr 2013 war ähnlich dem Jahr 2012 von sehr ausgeprägten, zum Teil extremen, saisonalen Niederschlags- und Abflussverhältnissen bestimmt. Der Winter und das Frühjahr waren überdurchschnittlich nass, kalt und schneereich und von hohen Grundwasserständen, Seewasserständen und Abflüssen gekennzeichnet, während der Sommer noch nie dagewesene Höchsttemperaturen (über 38 C) und Niederschlagsdefizite aufwies. Im Herbst fiel wieder überdurchschnittlich viel Regen, sodass das Jahr mit einen Überschuss an Niederschlägen (+6,7%) und Abflüssen(+20,5) bilanziert werden kann. Die Gebietsverdunstung lag 2013 mit (-5,5%) unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Es gab an den Flüssen kaum größere Hochwässer in diesem Jahr. Abb. 1: Kärnten Wasserkreislaufbilanz 2013 im Vergleich zu WasserbilanzKärnten2013 Ͳ imvergleichzumdurchschnitt1981ͳ2010 Gebietsniederschlag 1278mm(1198)=+6,7% AbflussKWKaprun 3,67m 3 /s(4,23)=ͳ13,2% Gebietsverdunstung 550mm(582)= Ͳ5,5% Zufluss Olsa,Görtschitz u.lavant 3,61m 3 /s(2,93)=+23,4% GebietsabflussKärnten 715mm(593)=+20,5% = 212,8m 3 /s(176,6) ZuflussObereDrau 71,8m 3 /s(58,4)=+22,9% ZuflussGail GebietGurkundGlan Ͳ %AnteilvonAbflussundVerdunstung amniederschlag 4,58m 3 /s(3,98)=+15,1% GebietGail Ͳ %AnteilvonAbflussundVerdunstungamNiederschlag ZuflussGailitz HYDRO grafie Kärnten am Puls des Wassers. 7,37,0m 3 /s(7,31)=+0,8% AbflussDrau 296,5m 3 /s(245)=+21,0% GebietKärnten Ͳ %AnteilvonAbflussundVerdunstungamNiederschlag Abb. 2: Jahresniederschlag 2013 (mm) Abb. 3: Verhältnis 2013 zu in Prozent % dargestellt 24 Umweltbericht Kärnten 2014

25 HYDROGRAPHIE Beispiel Flussgebiet Gurk: Überdurchschnittliche Niederschläge bis Ende Mai. Ein trockener, heißer Sommer und wieder ein Herbst mit überdurchschnittlichen Niederschlägen. Der Gebietsniederschlag des Einzugsgebietes der Gurk bis zur Mündung in die Drau betrug auf Kärntner Gebiet (2356 km2) ca. 975 mm. Der mittlere Gebietsniederschlag der Periode Umweltbericht Kärnten

26 HYDROGRAPHIE beträgt 944 mm. Der Jahresniederschlag 2013 in Weitensfeld betrug 911 mm. Die mittlere Jahressumme von für Weitensfeld beträgt 887 mm, das entspricht einem Plus von 2,7 %. Die Mittelwassermenge der Gurk bei Gumisch betrug MQ = 33,5 m3/s. Sie liegt deutlich über dem langjährigen Mittel von 27,8 m3/s (das entspricht einem Plus von 20,5 %). Das größte Hochwasser des Jahres trat am 23. April auf. Die Abflussspitze betrug 82,7 m3/s, das ist ebenfalls kleiner als ein häufig auftretendes 1-jährlichem Hochwasser (HQ1). Abb. 5: Monatliche Niederschlagssummen des Jahres 2013 (blau) und 2012 (lila) im Vergleich zur Langzeitbeobachtung in Weitensfeld Hydrographie Kärnten Abb. 6: Abflussmengen (m3/s) des Jahres 2013 (dunkelblau) im Vergleich zur Langzeitbeobachtung am Pegel Gumisch / Gurk HD Kärnten BESONDERE HYDROLOGISCHE EINZELEREIGNISSE 2013: Wassertiefstände im Wörthersee Der Wörthersee erreichte anfangs Oktober 2013 einen Rekordwassertiefstand für diesen Monat von 94 cm am Pegel Pörtschach. Vor 42 Jahren (1971) wurde ein noch niedrigerer Wert von 90 cm gemessen. Der niederste Wasserstand überhaupt wurde 1961 mit 72 cm und der höchste 1916 mit 196 cm beobachtet. Die Niederschläge im Herbst haben 26 Umweltbericht Kärnten 2014

27 HYDROGRAPHIE den See wieder auf 143 cm (18 cm über das Normalmaß) angehoben. Es ist ein beständiges auf und ab bei den Wasserständen und den Wassertemperaturen zu beobachten, wobei extreme Verhältnisse nur sehr selten auftreten. Der Wasserhaushalt des Sees ist hauptsächlich von den gefallenen Niederschlagsmengen, den Zuflüssen aus der Umgebung, aber auch von den Lufttemperaturen abhängig. Temperaturen über 30 C bewirken eine hohe Verdunstungsrate. Bleiben die Niederschläge, wie im Sommer 2013 aus, dann sinkt der Wasserspiegel stark ab. Die Abflüsse aus dem Wörthersee in die Glanfurt werden mit der Seeschleuse bei fallendem Wasserstand unter dem Mittelwert auf ein Mindestmaß, das für die Biosphäre der Glanfurt erforderlich ist, reduziert. Die Seeschleuse besteht bereits seit dem 19. Jahrundert. Damals wurde die Glanfurt bzw. auch Sattnitz genannt aus Hochwasserschutzgründen reguliert. Mit der Vergrößerung der Abflussverhältnisse in der Glanfurt (Tieferlegung) wurde der Bau der Schleuse erforderlich, um die ursprünglichen, natürlichen Wasserstandsverhältnisse zu erhalten. Mit der Schleuse können, wie häufig falsch verstanden, weder Niederwasserstände noch Hochwasserstände im See als auch in der Glanfurt verhindert werden! In den Wasserstandsaufzeichnungen des Sees von kann man deutlich erkennen, dass im Mittel die Wasserstände über die Jahre in etwa gleichgeblieben sind (Mittelwasserstand 125 cm). Ein leichter Abwärtstrend ist auf die in Kärnten abnehmenden Niederschlagsmengen im letzten Jahrhundert und die zunehmende Verdunstung infolge der Erderwärmung zurückzuführen. Dies kann an vielen Gewässern beobachtet werden. Abb. 7: Wasserstände Wörthersee 2013 HD Kärnten Abb. 8: Niederste, mittlere und höchste Wasserstände des Wörthersees seit 1903, gemessen am Pegel Pörtschach (HD Kärnten) Umweltbericht Kärnten

28 ENERGIE WAS IST UNS WICHTIG? Bis zum Jahr 2015 sollen folgende Ziele erreicht werden: Reduktion des Raumwärmebedarfs der Bestandsgebäude des Jahres 2004 um 20% Erhöhung der Fern- und Nahwärmenutzung (Stand 2004) um 50% Solarthermische Anlagen für jedes dritte Gebäude Steigerung der Nutzung des jährlichen Holzzuwachses von derzeit 60% auf 80% Erhöhung der Stromerzeugung aus Wasserkraft (Stand 2004) um 7% In den letzten Jahrzehnten wurde mit dem Bau einer Vielzahl von Wasserkraftwerken die Möglichkeit geschaffen, die vorhandene Wasserkraft in hochwertige elektrische Energie umzuwandeln und zu nützen. Auch die in reichem Ausmaß vorhandene Biomasse wurde und wird durch Verbrennen in Wärme umgewandelt und zur teilweisen Abdeckung des Raumwärmebedarfs verwendet. In den letzten 15 Jahren wurde Biomasse vermehrt als Energiequelle für Fernwärmeanlagen aber auch zur Stromerzeugung eingesetzt. Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrtausends begann man in Kärnten die Sonnenenergie mit Solarkollektoren für Warmwasser und Raumwärme zu nutzen. Nebenbei entstand in Kärnten der größte europäische Kollektorproduzent. So konnte Kärnten im Jahr 2012 den europaweit im Spitzenfeld angesiedelten Anteil von 51,2% Erneuerbare Energieträger am Gesamtenergiebedarf erreichen und will diesen weiter erhöhen. Die Maßnahmen für die Erhöhung werden im Energiemasterplan des Landes festgeschrieben. Der Endenergieverbrauch stieg von 2005 bis 2013 um 2,3% an. Hauptziel der Kärntner Energiepolitik war und ist ein möglichst hoher Anteil Erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch. Dieses Ziel soll durch spezifische Förderungen für Solaranlagen, Biomasseheizungen, Fernwärmeanlagen, Fernwärmeanschlüsse und Wärmepumpen zur Raumheizung erreicht werden. Wie die Entwicklung der Jahre 2005 bis 2012 zeigt, ist dies auch gelungen. Denn die höchsten Zuwachsraten wurden bei 28 Umweltbericht Kärnten 2014

29 ENERGIE der Umgebungswärme, der Biomasse und beim Fernwärmeeinsatz erzielt, sodass der Anteil Erneuerbarer Energieträger von 38,9% auf 51,2% anstieg. Eine weitere Erhöhung des Anteiles wird nur möglich sein, wenn die Energieeffizienz wesentlich gesteigert wird, wie dies auch entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie gefordert wird. Den höchsten gesamtwirksamen Effekt in Bezug auf Endenergieeffizienz und Erneuerbare Energieträger wird durch die Installierung von thermischen Solaranlagen erreicht. Nächst gereiht wäre der Einsatz von Biomasseheizungen oder der Anschluss an Biomassefernwärme. Aber auch durch den Einsatz von Wärmepumpen zur Raumheizung kann die Endenergieeffizienz gesteigert und die CO2-Emissionen gesenkt werden. Durch die oben erwähnten Förderungen konnte bei der Raumwärme der Energieverbrauch reduziert werden, obwohl ca Wohngebäude mit ca Wohnungen in den letzten 10 Jahren neu errichtet wurden. Durch die Energieförderungen wird nur der Bereich Raumwärme beeinflusst. Die folgenden Grafiken zeigen die Veränderung des eingesetzten Energieträgermixes für Kärnten der Jahre 2005 und Dabei steigerten sich der Anteil der Biomasse von 18% auf 22%, der Fernwärme von 4% auf 8% und der Strom von 18% auf 21%. Gleichzeitig verloren Heizöl von 13% auf 8%. Dadurch konnte in Kärnten eine höhere Steigerung des Erneuerbarenanteils im Vergleich mit Gesamtösterreich erreicht werden. Energieträgeranteil 2005 Strom 19% Kohle 2% Fernw ärme 4% Umgebungswärme 1% Treibstoffe 32% Biomasse 19% Gas 10% Heizöl 13% WAS TUN WIR? * Die Erhöhung der Fern- und Nahwärmenutzung soll weiterhin durch eine gleichbleibende Förderung der Umweltbericht Kärnten

30 ENERGIE Anschlüsse fortgesetzt werden. Die öffentlichen Dienstleister (Land u. Gemeinden) sollten sich verpflichten ihre Gebäude an eine Fernwärme anzuschließen. Wo noch keine Fernwärme besteht sollte zu diesem Zwecke eine initiiert werden. * Durch die Beibehaltung der bestehenden Nahwärmeerrichtungsförderung ( 1,5 Mio. pro Jahr) und der Förderung von Holzzentralheizungen soll der Bedarf an Brennholz bzw. Hackschnitzel oder Pellets weiter gesteigert werden. Durch diese Steigerung wird auch die Nutzung des jährlichen Holzzuwachses verbessert. Dafür ist es aber notwendig, dass Kleinwaldbesitzer Ihren Wald auch entsprechend bewirtschaften. Dies könnte unter anderem mit der Errichtung von Biomassemikronetzen (5 bis 10 Häuser werden durch einen zentralen Biomassekessel mit Wärme versorgt) durch Kleinwaldbesitzer oder von Vereinigungen derselben bewirkt werden. * Um das Ziel einer 20% Einsparung beim Raumwärmebedarf für Gebäude zu erreichen, müssen bis 2015 jährlich ca Gebäude umfassend saniert werden, gegenwärtig sind es jährlich ca. 500 bis Neben steuerlichen Erleichterungen und Investitionsförderungen kann die notwendige Steigerung der Anzahl nur durch besonders erfolgreiche Informationskampagnen und kostenlose Energieberatung durch unabhängige Experten annähernd erreicht werden. Die Sanierung der gewünschten Anzahl von Gebäuden würde einen besonders starken Impuls für die Bauwirtschaft in Kärnten bewirken. Zusätzlich sollten die bereits gestarteten Projekte zur Energieberatung für Gewerbebetriebe und Wohnbauträger fortgesetzt werden. Zur Steigerung der Energieeffizienz bei Neubauten gibt es seit 2010 eine Passivhausförderung innerhalb der Wohnbauförderung. WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA ENERGIE UNTER: (Förderungen, Richtlinien, Beratung und Information) Umweltbericht Kärnten 2014

31 KLIMA AUFGABEN Das Klima spielt eine Schlüsselrolle im Naturhaushalt der Erde. Ändert es sich, hat das einschneidende und teilweise nicht überschaubare Folgen für Mensch und Umwelt. Durch den Ausstoß von Treibhausgasen haben wir den Stoffhaushalt der Atmosphäre verändert. Dies wirkt sich auf das globale Klima und damit auch auf die Temperatur und den Wasserhaushalt der Erde aus. Unser Klima wandelt sich, mit heute schon erkennbaren Auswirkungen, die sich regional unterschiedlich äußern. Die Abschwächung des durch den Menschen verursachten Treibhauseffekts ist einer der größten globalen Kernpunkte des Umweltschutzes für die nächsten Jahrzehnte. Den weiter fortschreitenden Klimawandel zu bremsen und sich an seine Folgen anzupassen sind daher nicht nur in Kärnten große Herausforderungen. Am 16. Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft. Als Vertragspartei dieses Protokolls hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum markant zu senken. Für Österreich galt ein Reduktionsziel von minus 13 % im Vergleich zum Basisjahr Für die Jahre nach dem Kyoto-Protokoll haben sich die Mitgliedstaaten der EU mit dem Klima- und Energiepaket verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Basisjahr 2005 um 20 % zu reduzieren. Für Österreich ist in diesem Zeitraum eine Emissionsminderung von 16 % vorgesehen. Zur Erreichung dieser Ziele wurde im Juni 2002 die Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels verabschiedet, welche im März 2007 eine Anpassung erfuhr. Sektorale Verhandlungen zu Maßnahmen und Zielwerterreichungen für die Periode nach dem Kyoto-Protokoll ab 2013 werden über das Klimaschutzgesetz geregelt. Ein zwischen Bund und Ländern akkordierter Maßnahmenplan für die Jahre 2013 und 2014 liegt bereits vor. Die zweite Säule der Klimapolitik sieht neben dem Klimaschutz die Anpassung an den Klimawandel vor, um die nicht mehr vermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels früh- und rechtzeitig abschätzen und sich an die Folgen des Klimawandels anpassen zu können. Der Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel in Österreich basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen: * Strategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels, BMLFUW Anpassung der Klimastrategie Österreichs zur Erreichung des Kyoto-Ziels, BMLFUW 2007 ( * Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz KSG) * Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel ( DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Verlauf der Treibhausgasemissionen Kärntens von 1990 bis 2009 unterteilt nach Sektoren. Die Treibhausgasemissionen Kärntens sind von 1990 bis 2011 um 0,1 % auf rund 4,5 Mio. t CO2-Äquivalent Umweltbericht Kärnten

32 KLIMA gestiegen; Verkehr und Industrie sind die wesentlichsten Verursachersektoren dafür. Mit einer neuerlichen Abnahme der THG-Emissionen im letzten Jahr um knapp 3,6 % (-168 kt) konnte der insgesamt sinkende Trend seit dem Spitzenjahr 2003 weiter fortgesetzt werden, wobei die Emissionen seit 2003 um fast 20 % (-1,1 Mio. t) vermindert wurden. INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Im Jahr 2011 lebten 6,6 % der österreichischen Bevölkerung in Kärnten. Der Anteil Kärntens an Österreichs Treibhausgasemissionen lag mit rund 4,5 Mio. t CO2-Äquivalent bei 5,4 %. Die Pro-Kopf-Emissionen lagen im Jahr 2011 mit etwa 8,1 t CO2-Äquivalent deutlich unter dem österreichischen Schnitt von 9,8 t. Die Treibhausgasemissionen Kärntens sind von 1990 bis 2011 um 0,1 % auf rund 4,5 Mio. t CO2-Äquivalent gestiegen; Verkehr und Industrie sind die wesentlichsten Verursachersektoren dafür. Mit einer neuerlichen Abnahme der THG- Emissionen im letzten Jahr um knapp 3,6 % (-168 kt) konnte der insgesamt sinkende Trend seit dem Spitzenjahr 2003 weiter fortgesetzt werden, wobei die Emissionen seit 2003 um fast 20 % (-1,1 Mio. t) vermindert wurden. Kohlendioxid (CO2) war im Jahr 2011 mit einem Anteil von 77 % hauptverantwortlich für die Treibhausgasemissionen Kärntens und stieg im Vergleich zum Basisjahr 1990 um 6,5 % (+211 kt). Die Methan (CH4) Emissionen konnten insgesamt um 37 % (-270 kt) reduziert werden und erreichten 2011 einen Anteil von 10 % der Treibhausgasemissionen Kärntens. Lachgas (N2O) lag 2011 bei einem Anteil von 8 % und konnte seit 1990 um 2 % (-7 kt) vermindert werden. Die fluorierten Gase (F-Gase) stiegen seit 1990 um 53 % (+71 kt) und lagen 2011 bei einem Anteil von 5 %. Hier konnte im Vergleich zum Spitzenjahr 1997 eine Reduktion von rund 68 % (-441 kt) erreicht werden. Der Sektor Verkehr ist maßgeblich verantwortlich für den steigenden Treibhausgastrend in Kärnten. Seit 1990 kam es hier zu einer Zunahme der Emissionen um 57 % (+602 kt). Neben der laufend zunehmenden Straßenverkehrsleistung ist der in den letzten Jahren stark gestiegene Tanktourismus treibende Kraft dieser Entwicklung. Der Anteil des Tanktourismus in Kärnten lag 1990 bei insgesamt 4,3 % der Verkehrsemissionen, 2011 bei 26,2 %. Betrachtet man den Verkehrssektor über eine fahrleistungsorientiere Abschätzung, also ohne Tanktourismus, so sind die Emissionen im Zeitraum um 22 % (+208 kt) gestiegen. Seit 2005 haben die fahrleistungsorientierten Verkehrsemissionen um 5,2 % (-63 kt) abgenommen. Die Treibhausgasemissionen der Industrie erhöhten sich von 1990 bis 2011 um 32 % (+288 kt), wobei zu beachten ist, dass nach einem Einbruch im Jahr 2009 die Emissionen im Jahr 2010 wieder um 4 % angestiegen sind. Im Jahr 2011 waren die Treibhausgasemissionen auf dem Niveau von Die signifikante Emissionsreduktion im Jahr 2009 wurde durch die Wirtschaftskrise verursacht. Für die starke Reduktion 2004 auf 2005 war eine Verringerung des F-Gas- Ausstoßes in der Halbleiterherstellung verantwortlich. Die angestiegenen Emissionen aus der Zementindustrie und der wieder etwas erhöhte F-Gasausstoß waren hauptverantwortlich für die neuerliche Zunahme von 2005 auf Im Sektor Kleinverbrauch reduzierten sich die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2011 insgesamt um 36 % (-394 kt). Von 2006 auf 2007 ist eine deutliche Abnahme zu verzeichnen, bedingt durch die milde Heizperiode 2007 und die turbulente Entwicklung der Heizölpreise. Von 2008 auf 2009 sanken die Emissionen, einerseits aufgrund der Wirtschaftskrise und andererseits wegen des nachhaltigen Rückgangs beim Heizölverbrauch wurden aufgrund der milden Witterung um 8 % weniger Treibhausgase emittiert als im Vorjahr. Der stärkste Emissionsrückgang wurde im Sektor Sonstige verzeichnet, wo es durch Maß-nahmen im Bereich der Abfallwirtschaft seit 1990 zu einer Abnahme der Treibhausgasemissionen um 67 % (-244 kt) kam. Durch die Verringerung des Heizöleinsatzes seit dem Jahr 2005 wurden im Sektor Energieversorgung von 1990 bis 2011 um insgesamt 48 % (-210 kt) weniger Treibhausgase emittiert. Die Landwirtschaft reduzierte ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 1990 bis 2011 um 5,5 % (-36 kt). ZIELE Reduktion der Treibhausgasemissionen im Zeitraum um 16 % verglichen zum Basisjahr Weitere Verhandlungen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes und Abstimmung von Klimaschutzmaßnahmen für den Zeitraum ab Anpassungsmaßnahmen an die negativen Folgen des Klimawandels und Nutzung seiner positiven Auswirkungen. 32 Umweltbericht Kärnten 2014

33 KLIMA Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein jedes einzelnen für den Klimaschutz und für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu stärken. MASSNAHMEN Im Bereich Klimaschutz wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die aufgrund der vorliegenden Klimastrategie Österreichs und der Verhandlungen laut Klimaschutzgesetz die in Kärnten zu setzenden Konzepte und Maßnahmen koordinieren und umsetzen soll. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus je einem Vertreter der betroffenen Fachbereiche in der Landesverwaltung zusammen. Im Dezember 2011 hat diese Arbeitsgruppe ihren 4. Zwischenbericht zur Umsetzung der Österreichischen Klimastrategie im Bundesland Kärnten veröffentlicht, der 5. Zwischenbericht wird im Frühjahr 2014 erscheinen. Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen Kärntens betreffen in erster Linie den Verkehrssektor. Vor allem im Bereich des Öffentlichen Verkehrs sind seither auch viele Maßnahmen umgesetzt worden, wie die Go-Mobil Initiative, erweiterte Regionalverkehrskonzepte oder Park & Ride. Für den Bereich Güterverkehr sind insbesondere die Maßnahmen in der Verkehrstelematik zu erwähnen, die seit einiger Zeit im Versuchsbetrieb in der Praxis getestet werden. Im Sektor Raumwärme und Kleinverbrauch stehen vor allem neue Wohnbauförderungsrichtlinien in Kärnten zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen, der Ausbau der Fernwärme sowie die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden im Vordergrund. Weiters ist eine Erstenergieberatung bei Inanspruchnahme einer Wohnbauförderung verpflichtend (Energieausweis). Im Sektor Industrie existiert als Bundesmaßnahme die Industriegasverordnung, wodurch die Verwendung der fluorierten Gase in bestimmten Bereichen beschränkt und teilweise verboten wird. Weitere Konzepte und Maßnahmen in Kärnten betreffen einen weiteren Anstieg der erneuerbaren Energieträger durch entsprechende Förderungen, die weitere Umsetzung der Deponieverordnung im Bereich der Abfallwirtschaft sowie die Umsetzung der EU-Biokraftstoffrichtlinie. Die Land- und Forstwirtschaft in Kärnten leistet einerseits durch schonende nachhaltige Bewirtschaftungsweisen und andererseits durch kleinbäuerliche Strukturen einen großen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Trotz der umgesetzten und noch umzusetzenden Maßnahmen im Bereich Klimaschutz ist ein bestimmtes Maß des durch den Menschen mit verursachten Klimawandels nicht mehr aufzuhalten. Zukünftig gilt es, sich an diese Erwärmung mit all ihren Facetten anzupassen. Auf Bundesebene wurde in den letzten Jahren eine Nationale Anpassungsstrategie an den Klimawandel unter Miteinbeziehung der breiten Öffentlichkeit erarbeitet und im Jahr 2012 vom Ministerrat verabschiedet. Österreich setzt bereits zahlreiche Aktivitäten in der Klimawandelanpassung in Forschung und Praxis um, besonders in den Bereichen Wasserwirtschaft, Schutz vor Naturgefahren, Land- und Forstwirtschaft und Tourismus. Jedoch sind Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel noch nicht hinreichend vernetzt. Daher scheint eine nationale Anpassungsstrategie notwendig, besonders weil die wirtschaftlichen Kosten des Nichthandelns die Kosten heutiger Emissionsminderungen und Anpassungsaktivitäten bei weitem übersteigen. Außerdem bringt frühzeitiges Intervenieren deutliche wirtschaftliche Vorteile. So gilt es, in den nächsten Jahren die nationale Anpassungsstrategie in Kärnten umzusetzen und Sektoren zu definieren, in denen Maßnahmen speziell in Kärnten zu priorisieren sind. Dafür wurde in der Kärntner Landesverwaltung Anfang 2009 eine eigene Arbeitsgruppe gegründet. Um das Bewusstsein jedes einzelnen für den Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen zu stärken, ist Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Zur besseren Umsetzung von Klimaschutzzielen und der Erarbeitung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel wurde im Jahr 2008 das Kärntner Institut für Klimaschutz (KIKS) gegründet, das mit allen relevanten Abteilungen des Landes Kärnten, speziell mit den Fachbereichen der Abteilung 8, sowie mit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik und dem Naturwissenschaftlichen Verein für Kärnten eng zusammen arbeitet und relevante Informationen an die Öffentlichkeit bringt. VERWEISE Nähere Informationen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in Kärnten finden Sie auf der Homepage des Kärntner Instituts für Klimaschutz (KIKS) unter sowie auf der Homepage der Abteilung 8 (Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz) beim Amt der Kärntner Landesregierung unter ktn.gv.at. BILDER UND GRAFIKEN Umweltbericht Kärnten

34 KLIMA Verlauf der Treibhausgasemissionen Kärntens von 2005 bis 2011 unterteilt nach Sektoren laut Klimaschutzgesetz. Die Treibhausgasemissionen Kärntens (ohne Emissionshandel) sind im Zeitraum 2005 bis 2011 um 16 % (-760 kt) gesunken und liegen im Jahr 2011 bei insgesamt 3,88 Mio. t CO2-Äquivalent. Die größten Einsparungen konnten bis jetzt in den Sektoren F-Gase (-43 % bzw kt), Gebäude (-32 % bzw kt) sowie Abfallwirtschaft (-30 % bzw. -61 kt) erzielt werden. Im Verkehrssektor konnten die Treibhausgasemissionen seit 2005 um insgesamt 14 % (-254 kt) vermindert werden. Die Treibhausgasemissionen in den Sektoren Landwirtschaft und Energie/Industrie stagnieren seit dem Jahr Umweltbericht Kärnten 2014

35 EMISSION WAS IST UNS WICHTIG? * Minimierung der Luftschadstoff und Geruchsemissionen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und technischen Machbarkeit aus industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Anlagen sowie Anlagen zur Energieerzeugung * Vermeidung von unzumutbaren Luftschadstoffbelastungen oder gar Immissionsgrenzwertüberschreitungen in der unmittelbaren Umgebung bzw. Wohnnachbarschaft solcher Anlagen * Senkung der vorhandenen Luftschadstoffemissionen aus dem Hausbrand in den Wintermonaten generell und insbesondere in den Ballungsgebieten RECHTLICHE GRUNDLAGEN: * Gewerbeordnung * Abfallwirtschaftsgesetz * Emissionsschutzgesetz Kesselanlagen * Kärntner Bauordnung * Kärntner Heizungsanlagengesetz Eine saubere Luft, sehr wichtig für die Gesundheit und Lebensqualität unsere Bevölkerung und auch sehr bedeutend für Kärnten als Tourismusland. Kärnten hat aufgrund der Topographie auch den Nachteil, dass die Ausbreitung, Verdünnung und der Abtransport der entstehenden Luftschadstoffe nicht so gut bzw. so optimal wie in anderen Regionen von statten geht und infolge dessen gerade während der Immissionswetterlagen im Herbst und in den Wintermonaten lokal relativ hohe Schadstoffkonzentrationen auftreten können Die Statistiken zeigen, dass die relevanten Luftschadstoffe im Land überwiegend durch Verbrennungsprozesse und Staubaufwirbelungen in die Atmosphäre gelangen. Die Emissionen stammen zum Großteil aus dem regionalen und überregionalen Verkehrsaukommen, der Erzeugung von Energie aus industriellen Prozessen und der Raumwärmegewinnung (Hausbrand) Die Verursacher von Luftschadstoffemissionen in die Atmosphäre werden üblicherweise in Emittentengruppen Industrie inklusive Kraftwerke, Verkehr und Kleinverbraucher (Hausbrand) untergliedert. Mit einem Rechenmodell bzw. aufbauend auf Emissionsangaben der Betriebe und auf statistische Daten bzw. Emissionsfaktoren wurden für diese Hauptemittentengruppen in Form eines Emissionskatasters eine Berechnung der vorhandenen Emissionen aus Industrie, Gewerbe, Heizwerken, Verkehr und dem Hausbrand erstellt. Daraus kann zumindest eine Darstellung der Gesamtsituation bzw. Darstellung des Beitrages einzelner Emittentengruppen zur Gesamtimmissionssituation in Kärnten erfolgen. NOx Emissionen Kärnten 2013 Emissionen Feinstaub (PM10) Kärnten 2013 Verursachergruppen Verursachergruppen INDUSTRIE UND GEWERBE Einerseits ist es in den letzten Jahren im Bereich der gewerblichen und industriellen Betriebsanlagen zu einer Erhöhung der Kapazität bzw. Leistung der einzelnen Betriebsanlagen gekommen, andererseits führen moderne Abgasreinigungstechniken und Prozesstechniken bei Erneuerungen bzw. dem Austausch von alten Anlagen zu einer ständigen Reduktion der spezifischen Schadstoffausstöße. So werden verbreitet neuartige Entstaubungstechniken (Gewebefilter) angewendet, 19% 49% 7% 14% 67% 44% Industrie, Gewerbe, Heizwerke Verkehr Kleinverbraucher Industrie, Gewerbe, Heizwerke Verkehr Kleinverbraucher Umweltbericht Kärnten

36 EMISSION vor allem in den vorhandenen Belastungsgebieten konnten die Feinstaubemissionen aus Industrieanlagen in den letzten Jahren noch deutlich reduziert werden. Hinsichtlich der Emissionen von organischen Stoffen und Stickoxiden gibt es, wenn auch nicht dem hohen Ausmaß wie beim Feinstaub durch verbesserte Prozesse und durch Einsatz von relativ kostengünstigen Entstickungsanlagen Fortschritte VERKEHR Der Kraftfahrzeugverkehr zählt zweifelsfrei durch die große Anzahl von Fahrbewegungen, der größtenteils hausgemacht ist, zum Luftverschmutzer Nummer eins. Aus den Motoren werden hauptsächlich Schadstoffprobleme wie Stickoxid, Kohlenmonoxid und unverbrannte Kohlenwasserstoffe, aber auch Feinstaub aus den Fahrwegen und Ruß emittiert. Die Aufrüstung von mit Benzin betriebener Kraftfahrzeuge mit Dreiwegekatalysatoren brachte in den 90-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts geringere spezifische Schadstoffausstöße Durch die rasante jährliche Zunahme des Verkehrs sowie der verstärkte Umstieg auf Diesel betriebene Kraftfahrzeuge ergibt sich in diesem Bereich schon seit Längerem eine negative Auswirkungen auf die Luftschadstoffbilanz. HAUSBRAND Im Bundesland Kärnten werden über Wohnungen über verschiedene Heizsysteme mit Wärme versorgt. Schadstoffmessungen zeigen, dass der Hausbrand während der kalten Jahreszeit, neben Industrie, Gewerbe und Verkehr einen wesentlichen Beitrag, vor allem in Hinblick auf unverbrannte Kohlenwasserstoffe und Feinstaub liefert. Vor allem der noch relativ hohe Anteil an veralterten Festbrennstoffkesseln führt in den Wintermonaten mit Immissionswetterlagen in den Siedlungs- und Stadtgebieten zu unzulässig hohen Konzentrationen an Luftschadstoffen. WAS TUN WIR? * Vorgabe strenger Grenzwerte für Luftschadstoff und Geruchsemissionen unter Berücksichtigung moderner Prozesse und Technologien (beste verfügbare Technologien) bei der Planung und Neubau bzw. Änderungen von gewerblichen und industriellen Anlagen, Heizwerken, Anlagen zur Energieerzeugung, Mineralrohstoffgewinnungsanlagen Abfallbehandlungsanlagen, Stallgebäuden usw. * Vorgabe zusätzlicher Auflagen wie Kaminerhöhungen usw. zur Minimierung der Auswirkung der Luftschadstoffemissionen aus Anlagen solcher Art auf die Umgebung. * Prüfung und Optimierung, eventuell auch Abweisung der geplanten örtlichen Situierung von beantragten Flächenwidmungen und Trassen für Strassen in Hinblick auf die Umgebung. * Vorgabe verpflichtender wiederkehrender Emissionsmessungen sowie Durchführung systematischer Kontrollen wie die Umweltinspektion sowie Überprüfungen bei Nachbarschaftsbeschwerden * Darstellung der relevanten Schadstoffemissionen flächendeckend durch die Erstellung und Aktualisierung des Kärntner Emissionskatasters * Senkung der Luftschadstoffemissionen aus dem Hausbrand durch die Umsetzung der Vorgaben des im Jänner 2014 aktualisierten Heizungsanlagengesetzes. In der betreffenden Durchführungsverordnung wird ein Vorschlag für die gesetzlichen Voraussetzungen zum Austausch veralteter Heizungsanlagen, die aufgrund ihrer massiven Luftschadstoffemissionen überproportional zur Luftschadstoffbelastung in den Ballungsgebieten beitragen, enthalten sein. * Senkung der Luftschadstoffemissionen aus dem Hausbrand durch Kontrolle der Umsetzung der Typenprüfung bei Einbau neuer Heizungsanlagen.. 36 Umweltbericht Kärnten 2014

37 IMMISSION EINLEITUNG AUFGABEN Aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften zur Luftqualität besteht u.a. die Verpflichtung zur Messung von Luftschadstoffen und zur Kontrolle der Einhaltung bestimmter Immissionsgrenz- und Zielwerte einschließlich der Beurteilung der zeitlichen Entwicklung der Immissionssituation (Trendabschätzung). Das Land Kärnten betreibt daher ein automatisiertes Luftgütemessnetz mit insgesamt 21 Luftgütemessstationen und einem Messgeräteumfang von 54 Schadstoffanalysatoren sowie 105 meteorologischen Sensoren. Zusätzlich werden an ausgewählten Standorten 40 Staubniederschlagsmessstellen zur Überwachung des Schadstoffeintrages in das Ökosystem betrieben. Zur Beurteilung und Prognose der meteorologischen Situation (Inversionen) befinden sich im Bereich des Klagenfurter Beckens 4 höhengestaffelte meteorologische Messstationen. Die permanent registrierten Messdaten werden stündlich in die EDV-Zentrale des Luftgütemessnetzes übertragen sowie an den österreichweiten Immissionsdatenverbund (IDV) weitergeleitet und stehen zur Erstellung von Berichten sowie für die Online-Information (Internet, öffentliche Großanzeigen) zur Verfügung. Im Fall des Überschreitens von Warnwerten ermöglicht eine ständige Grenzwertüberwachung mit angeschlossener Alarmierung des Luftgütebereitschafts-dienstes die rasche Information der betroffenen Bevölkerung. Einen weiteren Teilbereich der Immissionsmesstechnik stellt die Erfassung von Innen-raumluftschadstoffen sowie die Bewertung der Raumluft hinsichtlich Raumklima, Schimmelpilzsporen und flüchtigen organischen Verbindungen dar. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG In Hinblick auf die geltenden Grenzwertbestimmungen werden zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung speziell die beiden Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) herangezogen, deren Hauptquellen den Bereichen Straßenverkehr sowie Hausbrand zuzuordnen sind. Die Grafiken zeigen den zeitlichen Verlauf der jeweiligen Jahresmittelwerte sowie der Anzahl der PM10-Überschreitungstage und der maximalen NO2-Halbstundenmittelwerte einiger ausgewählter Messstationen in Relation zu den geltenden Grenzwerten. Umweltbericht Kärnten

38 IMMISSION 38 Umweltbericht Kärnten 2014

39 IMMISSION INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Die Messung der Feinstaub(PM10)-Konzentrationen erfolgte seit dem Jahre 2001 auf Basis einer Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L), wobei die Anzahl der Messstellen im Laufe der Jahre kontinuierlich erhöht wurde und im Jahre 2013 insgesamt 12 Messstellen umfasste. Die dargestellten Grafiken zeigen, dass der Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40μg/m³ nur einmalig im Jahre 2006 an der Messstelle Wolfsberg - Hauptschule überschritten wurde, während bei der pro Kalenderjahr zulässigen Anzahl der Tage mit Überschreitungen des als Tagesmittelwert festgelegten Grenzwertes von 50μg/m³ vor allem in den verkehrs- und hausbrandbelasteten Bereichen der Siedlungsräume Klagenfurt und Wolfsberg z.t. deutliche Überschreitungen zu verzeichnen waren. Bei Stickstoffdioxid (NO2) wurde der dzt. geltende Grenzwert für den Jahresmittelwert von 35μg/m³ - bedingt durch die stufenweise Grenzwertabsenkung gemäß IG-L - erstmals im Jahre 2005 sowie in weiterer Folge auch in den Jahren 2006, 2007, 2010, 2011 und 2012 an der Messstelle Klagenfurt-Völkermarkterstraße überschritten. Bei den maximalen NO2-Halbstundenmittelwerten wurde der zugehörige Grenzwert erstmals im Jahr 2005 sowie in weiterer Folge auch in den Jahren 2006, 2010 und 2012 (bedingt durch eine in unmittelbarer Nähe befindliche Großbaustelle) überschritten. Aus den dargestellten Zeitverläufen ist weiters eine deutliche Wertevarianz infolge meteorologischer Einflüsse (milde bzw. strenge Winter mit häufig länger andauernden Inversionen) ersichtlich. ZIELE - WAS IST UNS WICHTIG * der dauerhafte Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestands, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen * die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen * die Bewahrung der besten mit nachhaltiger Entwicklung verträglichen Luftqualität in Gebieten, die Umweltbericht Kärnten

40 IMMISSION bessere Werte für die Luftqualität aufweisen als die festgelegten Immissionsgrenz- und Zielwerte sowie die Verbesserung der Luftqualität durch geeignete Maßnahmen in Gebieten, die schlechtere Werte für die Luftqualität aufweisen als die festgelegten Immissionsgrenz- und Zielwerte MASSNAHMEN Sofern an einer Messstelle eine Überschreitung eines festgelegten Immissionsgrenzwertes auftritt, welche nicht auf einen Störfall oder eine andere in absehbarer Zeit nicht wiederkehrende erhöhte Immission zurückzuführen ist, hat der Landeshauptmann eine sogenannte Statuserhebung zu erstellen. Diese hat jedenfalls die Darstellung der Immissionssituation für den Beurteilungszeitraum, die Beschreibung der meteorologischen Situation, die Feststellung und Beschreibung der in Betracht kommenden Emittenten oder Emittentengruppen, die einen erheblichen Beitrag zur Immissionsbelastung geleistet haben und eine Abschätzung ihrer Emissionen sowie die Feststellung des voraussichtlichen Sanierungsgebietes und bestimmte Informationen gemäß Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie zu enthalten. Zur Erreichung der va. Ziele hat der Landeshauptmann auf Grundlage der Statuserhebung, eines allenfalls erstellten Emissionskatasters sowie unter Berücksichtigung allfälliger Stellungnahmen ein Programm (vormals Maßnahmenkatalog) zur Einhaltung der Grenzwerte zu erstellen. Derartige Programme bzw. Maßnahmenkataloge existieren bereits für die Landeshauptstadt Klagenfurt (Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)) sowie für das Lavanttal (Feinstaub (PM10)). VERWEISE IInformationen zum Themenbereich Luftreinhaltung und Immissionsschutz unter: Informationen zur österreich- und europaweiten Luftgütesituation unter: Informationen zu den PM10- bzw. NO2-Maßnahmenkatalogen Klagenfurt und Wolfsberg: anonym_ pdf Programm zur Reduktion von Stickstoffdioxid für Klagenfurt am Wörthersee gemäß 9 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L): Maßnahmen zur Reduktion der PM10-Belastung im Lavanttal: Informationen zum EU-Projekt PMinter (Projekt über die interregionale Wechselwirkung von Maßnahmen zur Reduktion von Hausbrand und Verkehr mit der Feinstaubbelastung im Grenzgebiet Slowenien-Österreich ): 40 Umweltbericht Kärnten 2014

41 ABFALL AUFGABE In Vollziehung des Bundesabfallwirtschaftsgesetzes, der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung und entsprechend der derzeit geltenden 3. Fortschreibung 2012 des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landes Kärnten hat die Steigerung der Altstoffsammlung weiterhin oberste Priorität. Gleichzeitig soll das Restmüllaufkommen reduziert werden. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Altstoffe ohne Spermüll kg/ew.a Haus- und Sperrmüll kg/ew.a Ziel Ziel INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Wie aus den o.a. Grafiken ersichtlich, hat die Menge der getrennt gesammelten Altstoffe aus Haushalten (vergleiche 1990 mit 2012) stark zugenommen. Parallel dazu ist es beim Restmüllaufkommen (nicht verwertbare Abfälle aus Haushalten) zu einer leichten Abnahme gekommen bzw. ist eine bedingt durch die verstärkte getrennte Sammlung von Altstoffen Stabilisierung eingetreten. Diese Mengenentwicklungen sind insbesondere auf die Einrichtung einer kärntenweit flächendeckenden Altstoffsammlung (ab Haus, Sammelinseln) und die Einrichtung von Alt- und Problemstoffsammelzentren durch die Kärntner Gemeinden zurückzuführen. Im Jahr 2012 konnte bereits das im K-AWP angeführte Ziel für 2015 unterschritten werden. ZIELE Weitere Reduktion des Anteils an der nicht verwertbaren Restmüllmenge aus Haushalten durch Optimierung der getrennten Sammlung (ab Haus, Sammelinseln, Alt- und Problemstoffsammelzentren). Weitere Errichtung bzw. Adaptierung und Erweiterung von Alt- und Problemstoffsammelzentren (Förderung durch das Land entsprechend den geltenden Förderungsrichtlinien) und Erreichung einer Flächendeckung bis Der Zuwachs der nicht verwertbaren Restmüllmenge aus Haushalten soll unter 2 % pro Jahr gehalten werden. Die Steigerung der Altstoffsammelmenge sollte 2 bis 3 % pro Jahr betragen. MASSNAHMEN 1. Information und Umweltberatung durch das Land, die Abfallwirtschaftsverbände und die Gemeinden. 2. Förderung (finanzielle Unterstützung durch das Land) der getrennten Sammlung von verwertbaren Altstoffen z.b. durch die weitere Einrichtung von Alt- und Problemstoffsammelzentren. 3. Gezielte (finanzielle) Förderung durch das Land zur Sammlung von verwertbaren Altstoffen (z.b. Alttextilien, Kunststoffe, Frittierfette/-öle.). Umweltbericht Kärnten

42 ALTLASTENSANIERUNG AUFGABE Altlasten sind durch den Eintrag von Schadstoffen in den Boden sowie die ungeschützte Ablagerung von Abfällen entstanden, von denen Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen. Diese Schadstoffe können die Qualität des Trinkwassers gefährden, Gewässer und Böden verunreinigen, sich in Futterund Nahrungsmitteln anreichern sowie die Luft beeinträchtigen. Weiters kann auch die Sicherheit von technischen Einrichtungen bzw. Bauwerken gefährdet und damit auch die weitere Nutzung von Grundflächen beeinträchtigt werden. Die Altlastenbearbeitung setzt sich aus dem Aufsuchen bzw. dem Erfassen von Altablagerungen und Altstandorten, deren Bewertung auf Gefahren für die Umwelt und deren Sanierung oder Sicherung durch die Vorschreibung bzw. Genehmigung von Maßnahmen oder Nutzungseinschränkungen zusammen. Altlasten, die nicht gesichert oder saniert sind, verhindern oder schränken eine Wiedernutzung von Flächen ein, obwohl sie in der Regel eine gute Infrastruktur und Akzeptanz zur gewerblichen bzw. industriellen Nutzung aufweisen. Daher sind im Sinne des Flächenrecyclings und des sparsamen Umgangs mit unverbautem Boden Sanierungsmaßnahmen zu fördern. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Altablagerung Altstandort Erhoben Intranet Bewertet Saniert/gesichert Monitoring Altlastenatlas saniert/gesichert Monitoring INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Wie aus den Grafiken ersichtlich, liegt der Anteil an bewerteten Altablagerungen bei ca. 51 % der erhobenen. Im Altlastenatlas sind davon 12 Altablagerungen aufgenommen, die bereits zu 100 % saniert, gesichert sind. Der Anteil der Altablagerungen, die aktuell einem Grundwasser-, Deponiegas- und/oder Bodenluftmonitoring unterzogen werden, liegt mit 30 Standorten bei rund 13 % der bewerteten Altablagerungen. Der Anteil an bewerteten Altstandorten liegt ebenfalls bei ca. 10 % der erhobenen. Der Anteil an bereits sanierten Altstandorten im Wesentlichen Tankstellen und Chem. Reiniger liegt deutlich höher als die in der AltlastenatlasVO ausgewiesenen. Von den 18 im Altlastenatlas ausgewiesenen Altstandorten wurden bereits 16 Altstandorte einer Sicherung oder Sanierung zugeführt. ZIELE Bewertung sämtlicher Standorte und soweit Auswirkungen auf die Umwelt durch Untersuchungen nachgewiesen sind Überführung in den Altlastenstatus und Setzen von Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen bis 2035 Monitoring der als potentiell umweltgefährlich bewerteten Standorte MASSNAHMEN 1. Fortführung der Erhebungsarbeiten für Altablagerungen und Altstandorte 2. Fortführung der Datenbank und Bewertung von Standorten 3. Förderung (finanzielle und fachliche Unterstützung durch das Land) von Untersuchungen, Projekten und Sanierungsmaßnahmen 42 Umweltbericht Kärnten 2014

43 BODEN AUFGABE Boden ist der oberste Bereich der Erdkruste, der durch Verwitterung, Um- und Neubildung entstanden ist und weiter verändert wird. Er setzt sich aus festen anorganischen (Mineralstoffen) und organischen (Humus, Lebewesen) teilen, aus Wasser und darin gelösten Stoffen sowie mit Luft gefüllten Hohlräumen zusammen und steht in Wechselwirkung mit Lebewesen. Boden ist ein Regulator für wichtige Kreisläufe (Wasser, Nährstoffe), Filter für Schadstoffe (Senke) und Lebensraum für Organismen, Träger von Infrastruktur, Rohstoffen sowie Grundlage für die Produktion von Lebensmitteln. Boden nimmt innerhalb der Ökosysteme eine Sonderstellung ein, da seine Neubildung sowie die Regeneration beeinträchtigter Böden nur sehr langsam verläuft, er einerseits eine Senke für Schadstoffe darstellt und andererseits kontaminierte Böden Quelle von Schadstoffeinträgen in angrenzende Ökosysteme und eine Gefahr für Menschen, Tiere und Pflanzen sein können. Bodenschutz zielt auf die langfristige Bewahrung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Funktionen und der Vielfalt von standortspezifischen Bodenformen und typen, durch die Verminderung von quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen, sparsamen Umgang mit Boden, Eindämmen von Erosion und Beschränkung der Versiegelung von Böden ab. Für landwirtschaftlich genutzte Böden ist ein Bodenzustandskataster zu führen. Dieser hat auf Grundlage einer Bodenzustandsinventur und mögliche Schaffung von Dauerbeobachtungsflächen zu basieren. Erfassung von belasteten Böden und Ausweisung der erosionsgefährdeten Gebiete Schaffung von geochemischen und bodenkundlichen Daten zur Bewertung der vorhandenen Hintergrundbelastung Reduktion des Zuwachses dauerhaft versiegelter Flächen bzw. Flächenverbrauches durch raumplanerische Maßnahmen, wie Baulandkontingentierung, Schaffung von förder- und abgabenrechtlichen Instrumenten, eines Bodenbewertungssystems und von Anreizen zur Wiedernutzung von Industrie- und Gewerbebrachflächen. Prüfung der Bodenschutzbelange bei SUP und UVP-Verfahren. RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Europäische Bodenschutzstrategie (KOM/2006/231), Alpenkonvention Protokoll Bodenschutz (BGBL III 235/2002 idgf), Kärntner Abfallwirtschaftsordnung (LGBL 17/2004 idgf); Leitlinien BMLFUW: - Umweltqualitätsziele 2005 zur Österreichischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung (2002), 9. Umweltkontrollbericht 2010 DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Geochemie Messpunkte in Kärnten Umweltbericht Kärnten

44 BODEN INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Bis dato wurden insgesamt rund Messpunkte mit geochemischen, geologischen und bodenkundlichen Daten im digitalen geologischen Archiv erfasst. Diese beinhalten die Ergebnisse der Bodenzustandsinventur Kärnten mit 481 Messpunkte (Probenahmestellen), des Geochemieatlas Österreich, der 2 Waldbodenzustandsinventuren und von Sonder- bzw. Einzelprojekten. ZIELE Führung aller Messstellen samt Messergebnissen in einer Datenbank und georeferenzierte Darstellung im Intranet Bewertung der Hintergrundbelastung und möglicher Belastbarkeit von Böden sowie Auswertung von allf. kontaminierten Flächen bis 2025 Monitoring des Bodenzustandes MASSNAHMEN 1. Fortführung der Datenbank und Einarbeitung bereits vorliegender Daten 2. Förderung (finanzielle und fachliche Unterstützung durch das Land) von Untersuchungen bzw. Projekten und Brachflächennutzungen 3. Einrichtung eines Monitoring des Bodenzustandes 44 Umweltbericht Kärnten 2014

45 GINS -GEOLOGISCHES INFORMATIONSSYSTEM AUFGABE Zur Darstellung der landesgeologischen Verhältnisse bzw. Erfassen der fachspezifischen Informationen (Wasservorkommen, Rohstoffabbaue, Untergrundbedingungen) wurde im Rahmen des Kärntner Geographischen Informationssystems (KAGIS) ein Geologisches Informationssystem (GInS) entwickelt, das sich in das Konzept einer elektronischen Landesverwaltung einfügt und dem gesetzlichen Auftrag des Amtes der Kärntner Landesregierung, im Raumordnungskataster die raumbedeutsamen Grundlagen zu sammeln, entspricht. Seit 2011 ist die Abt. 8 laut Geschäftsordnung des Amtes der Kärntner Landesregierung mit dem Führen des geologischen Informationssystems beauftragt. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG GInS Geologische Karten Geolog. Datenbanken KAGIS Basisdaten 2001/ /2002 DKM Baurohstoffpotential Ktn. GeoArchiv Situation Locker- und Festgesteine Bohrungen WIS Geologische Karten Rohstoffabbaue WLV Bodenkarte 2005 FläWi Hydrogeologische Karte Ereigniskataster Ortho Photos 2005 ALS - Laserscanning Geochemie 2011 Georisikopotential Web Applikation für GeoArchiv, BohrlochDb, Ereigniska Blattschnittfreie Geol. taster Karte 2011 Naturgefahren Geophysis INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Das Geologische Informationssystem GInS besteht aus Datenbanken (Archiv, Bohrungen, Seismik, Katastrophenereignis-se) und GIS Applikationen (Verknüpfung von Karten und Datenbanken). Wesentliche Elemente aus dem GInS sind im KAGIS Intramap und im Kärnten Atlas (Internet) verfügbar. Es gibt eine ständige Betreuung des Systems, Überprüfung der Funktionalität und Optimierungen der einzelnen Module im Zuge der Weiterentwicklung der EDV. Eine Verknüpfung von Domea und Archivdatenbank wurde hergestellt. Die Datenübertragung der geologischen Kartenwerke und Datenbanken ins KAGIS ist ein zunehmend wichtiger Aufga-benbereich. Dadurch wird es den Kunden (verschiedenen Landesdienststellen, Projektanten, Privatpersonen, etc.) ermög-licht, sich die neuesten Informationen aus dem GInS mittels Internet- bzw. Intranetabfragen zu beschaffen. Neue Module, wie die 2011 dazugekommenen, werden in das Informationssystem integriert. Umweltbericht Kärnten

46 GINS -GEOLOGISCHES INFORMATIONSSYSTEM ZIELE ArcView Version 10.X des GInS (online) für die Sachverständigen der UAbt. 8GB u. Internet- Intranetversionen (KAGIS Fachschale - Geologie Updates) Führung, Koordination und Kontrolle der Geologischen Datenbanken u. Erstellung von weiteren GIS Datensätzen, Access Lösung mit KAGIS Viewer für GeoDb und BohrDb weiterentwickeln Erfüllung der INSPIRE Auflagen Qualtitätskontrolle bei Datenbanken MASSNAHMEN Weiterführen der Datenbanken und der GIS Applikationen Prüfung der Datenqualität auf ihre Sinnhaftigkeit und Effizienz Im Zuge von Schulungen wird internen und externen Fachleuten bzw. Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich in dieses System einzuarbeiten. Die Gemeinden, Abt. 9 und Abt. 10 Forst werden in die Datenerfassung und -eingabe im Ereigniskataster eingebunden. 46 Umweltbericht Kärnten 2014

47 NATURGEFAHREN AUFGABE Laut Kärntner Raumordnungsgesetz LGBl. Nr. 76/1969 idgf. ist die Bevölkerung durch eine entsprechende Standortplanung vor Naturgefahren zu schützen. Dafür sind im Rahmen von Entwicklungsprogramme die Gefahrengebiete zu erfassen und räumlich darzustellen (K-RoG, 3, Abs.3, Ziff.5). Nach den Protokollen der Alpenkonvention Bereich Bodenschutz hat Österreich lt. Bundesgesetz die Verpflichtung die alpinen Gefahrengebiete zu kartieren (Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz, BGBl. III, 235/2002, Artikel 10, Ausweisung und Behandlung gefährdeter Gebiete im alpinen Raum - Kartierung und Darstellung in Kataster). Laut Gemeindeplanungsgesetz LGBl. Nr. 88/2005 idgf. dürfen insbesondere Gebiete, die im Gefährdungsbereich von Hochwasser, Steinschlag, Lawinen, Muren, Altlasten u. ä. gelegen sind nicht als Bauland festgelegt werden (K-GplG, 3, Abs.3). Daher ist die Ersichtlichmachung, Darstellung und Ausweisung dieser gefährdeten Gebiete eine Voraussetzung. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG Im Rahmen vom Projekt Naturgefahren Kärnten und dem Interreg Projekt AdaptAlp wurde ein Gemeindesteckbrief entwickelt, der einen Überblick über die Naturgefahren in Kärnten gibt. Die Umsetzung erfolgte über ein Arc GIS Model der Firma Esri. Im Laufe des Jahres 2013 wurden zur stabileren Handhabung diese Arc GIS Modells in die Python Programming Language übersetzt. Über das Python Skript wurde die Handhabung stabiler und effektiver. Ebenfalls wurde der Steckbrief so aufbereitet, dass über das Intranet Portal der Abt. 8 abgefragt werden kann. Die Darstellung des Naturgefahrensteckbriefes im Intranet auf Gemeindebasis ist unter folgendem Link zu finden ( ktn.gv.at/abt18/asp/ngk/default.asp). Die nebenstehende Grafik zeigt das Eingangsportal zur Gemeindeauswahl. INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Im Projekt Naturgefahren Kärnten wurde versucht sämtliche Naturgefahren auf Gemeindeebene darzustellen und deren Risiken zu analysieren. Im Zeitraum war eine interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe aus den Landesabteilungen Raumplanung, Forstwesen, Schutzwasserwirtschaft, Geologie und Bodenschutz sowie des Forsttechnischen Dienstes der Wildbachund Lawinenverbauung, Sektion Villach und des Studienbereichs Geoinformation der FH-Kärnten in das Projekt Naturgefahren Kärnten eingebunden. Durch die Vernetzung der unterschiedlichen Gefahren wird dem Bürger ein zentrales Werkzeug zur Verfügung gestellt, woraus ersichtlich ist durch welche Naturgefahren er betroffen sein kann/ist. Umweltbericht Kärnten

48 NATURGEFAHREN Aufbauend auf die Ergebnisse des Naturgefahren Kärnten Projektes wurde in einer Kooperation der Abteilung 1, Abteilung 3 und Abteilung 8 sowie der WLV Villach ein VO-Entwurf eines Sachgebietsprogrammes zum Schutz vor Naturgefahren erarbeitet (nach 3 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 1969, LGBl. Nr. 76/1969). Diesbezüglich findet 2 mal jährlich eine Sitzung der AG Naturgefahren statt. Im Bereich Geologie wurde in einem weiteren Testgebiet ein Modul zur Darstellung der Reichweite von seichten Rutschungen entwickelt. Dieses Modul ist Voraussetzung für die Erstellung der Gefahrenhinweiskarten betreffend geogene Massenbewegungen. Im Bereich der Gefahrenzonenplanung und Abflussuntersuchung innerhalb der Zuständigkeit Bundeswasserbauverwaltung (BWV) wurde 2007 ein raumrelevanter Bereich festgelegt. Mittlerweile ist die Gefahrenausweisung für 95% dieses raumrelevanten Bereiches abgeschlossen und es konzentrieren sich die weiteren Untersuchungen auf Revisionen und der Festlegung einer verdichteten Gebietskulisse. Die Entwicklung der Ausweisung durch Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen der BWV ist in der folgenden Grafik dargestellt. ZIELE Zusammenfassende Erfassung von Gefahren, die von unterschiedlichen Naturereignissen ausgehen und Entwicklung einer Methodik für ein effizientes Risikomanagement im Land Kärnten. Abklären wo und mit welcher Intensität Naturgefahren auftreten können. U.a. landesweite Gefahrenhinweiskarte (GHK) für geogene Naturgefahren bis Darstellung und Aktualisierung welche schützenswerte Güter (wie z.b. Wohn-, Geschäfts- und Industriegebiete und Infrastrukturanlagen) betroffen sind. Festlegung einer verdichteten Gebietskulisse für Gefahrenzonenpläne und Abflussuntersuchungen im Zuständigkeitsbereich der BWV MASSNAHMEN Die Grundlagendaten sind weiter zu verdichten, um für alle Kärntner Gemeinden eine flächendeckende Information zu Naturgefahren in Kärnten zu schaffen (u.a. GHK Geologie, Schulung Erstmeldung), um eine Risikoanalyse durchführen zu können. In einem zweiten Schritt sollen die Ergebnisse laufend aktuell gehalten werden um als eine Basisinformation für Fachgutachten zu fungieren. Weiterführen der abteilungsübergreifenden, institutionalisierten Expertenrunde für den Ausbau bzw. Weiterentwicklung des Gefahrensteckbriefes und Entwicklung von Werkzeugen zur Information über die Naturgefahren in Kärnten. Weiterentwicklung und Verbesserungen zur webbasierten Darstellung des Naturgefahrensteckbriefes. Abschließende Arbeiten zur Verordnung des Sachgebietsprogrammes zum Schutz vor Naturgefahren, sodass diese erlassen werden kann. 48 Umweltbericht Kärnten 2014

49 NATURSCHUTZ WAS IST UNS WICHTIG? Natur als Lebensgrundlage des Menschen schützen und pflegen, sodass o Vielfalt, Eigenart und Schönheit, o Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt samt natürlichen Lebensräumen und o ungestörtes Wirkungsgefüge des Lebenshaushaltes der Natur erhalten und nachhaltig gesichert werden. Verordnungen zum Schutz von Gebieten, Landschaftselementen, Tieren und Pflanzen Nationalpark, Naturpark, Biosphärenpark Schutz von Naturhöhlen, Mineralien und Fossilien Erhebung, Entwicklung und Pflege von Natur- und Landschaftsräumen Internationaler Natur- und Artenschutz Das Land und die Gemeinden sind verpflichtet, im Rahmen der Besorgung der ihnen nach landesrechtlichen Vorschriften obliegenden Aufgaben für den Schutz und die Pflege der Natur zu sorgen, als Träger von Privatrechten den Schutz und die Pflege der Natur zu fördern und vermeidbaren Naturverbrauch hintanzuhalten. Das Land hat für die Überwachung des Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Sicherung der Artenvielfalt der wildlebenden Tiere und Pflanzen unter anderem durch die Förderung der erforderlichen Forschung und der notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten zu sorgen, wobei die prioritären Lebensraumtypen und die prioritären Arten besonders zu berücksichtigen sind. Die prioritären Lebensraumtypen sind im Anhang I der FFH-Richtline als solche besonders gekennzeichnet und gelten als vom Verschwinden bedrohte Lebensraumtypen. Für deren Erhaltung kommt der Europäischen Gemeinschaft besondere Verantwortung zu ebenso wie für die im Anhang II der FFH-Richtlinie enthaltenen prioritären Tier- und Pflanzenarten. Zu schützen sind also: die freie Landschaft, der Erholungsraum, Pflanzen und Tiere, besondere Gebiete und Landschaftselemente, Naturhöhlen, Mineralien und Fossilien. RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Kärntner Naturschutzgesetz und Verordnungen Kärntner Nationalpark- u. Biosphärenparkgesetz und Verordnungen Kärntner Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz Kärntner Landesverfassung EU-RL: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie Abkommen (Berner und Bonner Konvention, RAMSAR, CITES) uva WAS TUN WIR? Das Sachgebiet NSch Arten, Projekte, Förderungen mit dem Verein Förderstelle Ländliche Entwicklung Naturschutz Kärnten (LE.NA) erledigt den internationalen Natur- und Artenschutz (CITES), den angewandten Artenschutz im Bundesland Kärnten, die Bärenanwaltschaft, die Naturschutzbildung (u.a. mittels Öffentlichkeitsarbeit) sowie die Projektabwicklung sowohl aus Mitteln der Kärntner Naturschutzabgabe als auch über das Österreichische Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) über die AMA mit Mitteln der EU aber auch unmittelbare EU-Projekte im Life+ und Interreg-Programm. Die im ELER enthaltene ÖPUL-Naturschutzmaßnahme WF ( Wertvolle Flächen ) beinhaltet neben der Einzelflächenförderung auch die Umsetzung der Gesamtbetrieblichen und der Regionalen Naturschutzpläne. Letztere werden vor allem im Bundesland Kärnten angeboten. ÖPUL-Naturschutzmaßnahme WF: Fakten für Kärnten Umweltbericht Kärnten

50 NATURSCHUTZ Auszahlungssumme im Jahr 2011: 5,86 Mio. Euro Auszahlung bis 2009: 33,76 Mio. Euro vorauss. Auszahlung bis 2013 ca. 55 Mio. Euro Vertragspartner Hektar Vertragsfläche WF Im Schutzgebietsmanagement lag der Schwerpunkt der Tätigkeiten in der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie (Erhebungen, Monitoring, Berichtspflichten, Behördenverfahren) sowie in der Vorbereitung zur Ausweisung neuer Schutzgebiete. Darüber hinaus findet eine Aktualisierung des Höhlenkatasters sowie des Naturdenkmalkatasters statt. Nicht zuletzt wurden umfangreiche Beschilderungen von Schutzgebieten durchgeführt. Mit Ende der 1980er-Jahre erhielt Kärnten ein neues Naturschutzgesetz und in den frühen 1990er-Jahren wurde das Wasserrechtsgesetz umfassend in Bezug auf ökologische Anforderungen novelliert. Seit dieser Zeit sind zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen (Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Naturverträglichkeitsprüfung etc.) in Kraft getreten, in denen naturschutzfachliche Gutachten bzw. Stellungnahmen erforderlich sind. Seit dieser Zeit hat die Anzahl der Erledigungen im Naturschutz-Sachverständigendienst ständig zugenommen. Neben der Sachverständigentätigkeit im Rahmen des Naturschutz- und Wasserrechtsgesetzes fallen auch zunehmend naturschutzfachliche Begutachtungen im Rahmen der Cross-Complience-Prüfung (EU-Umweltrichtlinien) an und beratende Tätigkeiten wie z. B. im Rahmen von Naturschutzprojekten (z. B. LIFE-Projekte), Teilnahme an Sitzungen des Projektsbeirates und Naturschutzbeirates sowie Beratungen für die Abwicklung von Projekten. Im Rahmen der Behördenverfahren werden auf Basis des Naturschutzgesetzes Ersatzleistungen in Form von Ersatzgeldlebensräumen vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang stehen auch die Erstellung einer Ersatzflächen- Datenbank und die Vorschreibung von Ersatzgeldzahlungen in Behördenverfahren. Nicht zuletzt versteht sich der Naturschutz auch als Bürgerservice-Stelle. 50 Umweltbericht Kärnten 2014

51 NATURSCHUTZ Abbildung: Ersatzgeldvorschreibungen gemäß 12 K-NSG 2002 in den Jahren Erlassen von Schutzgebietsverordnungen Vertragsnaturschutz: Das Land schließt Vereinbarungen ab als Träger von Privatrechten mit Grundeigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten über die Pflege von Natur und Landschaft oder über einen im Interesse des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung gelegenen Verzicht auf bisher ausgeübte Nutzungsformen. Das Land zahlt auch Entschädigungen für erlittene vermögensrechtliche Nachteile oder Wirtschaftserschwernisse aus, die durch gesetzte Naturschutzmaßnahmen entstanden sind. Erstellen einer Naturraumerhebung (Naturinventar) für Schutzgebiete zur Sicherung des jeweiligen Schutzzweckes; Erlassen von Sachgebietsprogrammen; Vorschreibung Ökologischer Bauaufsichten ; Wir sind auch Geschäftsstelle des Kärntner Naturschutzbeirates und Umweltanwaltes. Umweltbericht Kärnten

52 FLÄCHENWIDMUNG EINLEITUNG AUFGABEN Raumplanung im Sinne der Flächenwidmung ist eine vorbereitende Tätigkeit zur Erzielung einer dem Allgemeinwohl dienenden geordneten Nutzung des Lebensraumes. Dabei ist auf die natürlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten und die abschätzbaren Bedürfnisse der Bevölkerung innerhalb des Planungsraumes, aber auch innerhalb des übergeordneten Raumes Bedacht zu nehmen. Die Flächenwidmung selbst ist die Festsetzung der zulässigen Bodennutzung entsprechend den im Gemeindeplanungsgesetz festgelegten Widmungsarten. Betrachtet man zum Beispiel den Umweltfaktor Lärm, so besteht im Rahmen der Flächenwidmung eine große Herausforderung darin, gut getrennte Bereiche für Wohnen, Verkehr und Gewerbe bzw. Industrie zu schaffen. Durch gezielte raumordnerische Planung, wie z.b. schalltechnisch günstige Standortwahl von Emittenten (Gewerbe, Industrie, Verkehr, Freizeitanlagen etc.) bzw. Ruhezonen (Wohnen, Erholung etc.), ausreichende Schutzabstände zwischen konfliktträchtigen Gebietskategorien oder durch Emissionsbeschränkungen können Konfliktpotentiale im Vorfeld vermieden werden. Ähnlich werden auch Bereiche wie Luft oder Geologie behandelt. Mit der EU-Richtlinie Strategische Umweltprüfung, umgesetzt im Kärntner Umweltplanungs-gesetz 2004 (K-UPG), wurde ein Instrument geschaffen, welches bereits im Vorfeld auf Ver-meidung gegenseitiger Beeinträchtigung abzielt, um dadurch örtlich unzumutbare Umweltbe-lastungen ausschließen zu können. Aufgrund dieses Gesetzes kann auch die Umweltabteilung, welche zur öffentlichen Umweltstelle gemäß K-UPG erklärt wurde, zu geplanten Umweltplänen und -programmen eine Stellungnahme abgeben. In diesen Stellungnahmen wird auf mögliche Konfliktpotentiale hingewiesen, um in weiterer Folge durch gezielt geplante Maßnahmen diese möglichst eliminieren zu können. Einbeziehung der öffentlichen Umweltstellen: Eine enge Zusammenarbeit zwischen der jeweils planenden Gemeinde mit ihrem Ortsplaner und den öffentlichen Umweltstellen für den fachlichen Naturschutz und Umwelt in der Abteilung 8 Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz, sowie der Abteilung 3 Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden (Raumordnungsrecht und örtliche Raumplanung) soll eine perfekte Planung garantieren, um Nutzungskonflikte bestmöglich vermeiden zu können. Integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung: Lärmrelevante Widmungsvorhaben können in effizienter und kostengünstiger Art und Weise durch den Einsatz der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, unter Einbeziehung von spezifischen schalltechnischen Planungswerkzeugen bzw. angepassten Schallschutzmaßnahmen in der Regel einer Genehmigungsfähigkeit zugeführt werden. Widmungsvorhaben mit Emissionsrelevanz (z.b. Gewerbegebiet): Durch den Einsatz eines geeigneten Lärmkontingentierungssystems kann der zu wahrende Nachbarschaftsschutz bei gleichzeitiger Vollausschöpfung von Emissionskontingenten sicherge-stellt werden. Im Weiteren besteht u.a. auch die Möglichkeit, schallschirmende Wirkungen durch geschlossene Bebauungen oder durch Errichtung von Lärmschutzwänden bzw. -wällen zu erreichen. Widmungsvorhaben mit Immissionsrelevanz (z.b. Wohngebiet): Durch eine lärmtechnisch optimierte örtliche Ausrichtung und Anordnung der Gebäude bzw. der Wohnungsgrundrisse kann in den meisten Fällen die anzustrebende Wohnqualität gesichert werden. Im Sinne der nunmehr durch die Kärntner Bauordnung gesetzlich verbindlich geltenden OIB-Richtlinie 5 (Schallschutz) kommt auch der Bau- und Raumakustik entsprechende Bedeutung zu, insbesondere hinsichtlich der richtigen Dimensionierung des Schallschutzes der Außenbauteile von Wohnobjekten und den Trennbauteilen aneinander grenzender Wohneinheiten. DARSTELLUNG DER ENTWICKLUNG INTERPRETATION DER ENTWICKLUNG Die Gesamtzahl der Widmungsanträge ist in den letzten Jahren beinahe gleich geblieben. Die Zuordnung zu den einzelnen Gemeinden variiert. 52 Umweltbericht Kärnten 2014

53 FLÄCHENWIDMUNG ZIELE WAS IST UNS WICHTIG Stärkere Einbeziehung der öffentlichen Umweltstellen in der Abteilung 8 ( Umwelt und fachlicher Naturschutz ) bereits bei der Erstellung von überörtlichen bzw. örtlichen Plänen und Programmen. Verstärkte Anwendung des Instruments des Masterplanes und der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung der planerstellenden Gemeinden. Die im Rahmen eines Widmungsverfahrens von Seiten der Umweltstelle vorgegebenen umweltrelevanten Bedingungen und Auflagen sind in den Materiengesetzen bezüglich ihrer Umsetzung zwingend sicherzustellen. Dies bedingt eine Anpassung des Kärntner Raumordnungs- und des Gemeindeplanungsgesetzes. MASSNAHMEN Für das derzeit noch immer in Überarbeitung befindliche Raumordnungsgesetz wurden von der Umweltstelle einschlägige Konkretisierungen vorgeschlagen. Zusätzlich wurden Vorschläge für eine Überarbeitung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes an die zuständige Abteilung 3 übermittelt; hiezu gab es bis dato noch keine Reaktion. Nach erfolgter Adaptierung dieser Gesetze sollte ein Leitfaden zur Abwicklung von Widmungen als Hilfestellung für planerstellende Behörden und beteiligte Ortsplaner entwickelt und veröffentlicht werden. VERWEISE Weitere Informationen unter: Handbuch Umgebungslärm, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2007): Lärm und Raumentwicklung, Österreichische Gesellschaft für Raumplanung (2006) Richtlinie über Anforderungen und Vorgangsweise bei Raumordnungsverfahren sowie Bauvorhaben in immissionsbelasteten Gebieten, Land Salzburg (2003) Umgebungslärmkarten für Hauptverkehrsträger (Straße bzw. Schiene): SUP Leitfaden für die örtliche Raumplanung, AKL OIB-Richtlinie 5 Schallschutz RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Kärntner Gemeindeplanungsgesetz (K-GPlG) 23/1995 idgf Kärntner Umweltplanungsgesetz (K-UPG) 52/2004 idgf Umweltbericht Kärnten

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