NRW.BANK.Baudenkmäler 08. Oktober 2013 in Münster 11. Oktober 2013 in Düsseldorf

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1 NRW.BANK.Baudenkmäler 08. Oktober 2013 in Münster 11. Oktober 2013 in Düsseldorf

2 Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrund 2. Zielsetzung 3. Das Produkt 4. Antrags-/Zusageverfahren 5. EU-Beihilfebestimmungen 6. Beispiele 2

3 1. Hintergrund Auftrag des MBWSV Entwicklung eines Darlehensprogramms zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen bei Baudenkmälern. Ziel Die Gesamtkosten (einschließlich Finanzierungskosten) sollen trotz Wegfall des Zuschusses für den Eigentümer der Maßnahme nach Möglichkeit nicht steigen. 3

4 1. Hintergrund Ausgangslage Bisher wurden im Rahmen der Zuschussförderung des Landes max. 25% der denkmalbezogenen Mehrkosten von Sanierungsmaßnahmen gefördert. Denkmalbezogene Mehrkosten machen weniger als die Hälfte der Gesamtkosten der Investitionen aus. Mit dieser Fördermethode konnte nur ein geringer Anteil der Investitionskosten gefördert werden - der überwiegende Teil muss aus Eigenmitteln aufgebracht bzw. durch Bankkredite finanziert werden. Viele Anträge konnten auf Grund begrenzter Fördermittel nicht bedient werden. Bisher hatten steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten eine größere Bedeutung als der Zuschuss des Landes für die Investitionsbereitschaft. 4

5 2. Zielsetzung Vorteile neues Programm- Angebot Ausweitung der Investitionsbasis: Gefördert werden die Gesamtinvestitionen und nicht nur die denkmalbezogenen Mehrkosten. Ausweitung der Verwendungszwecke: Ausweitung auf erhaltenswerte Bausubstanz: Deutlich mehr Fördernehmer können eine Förderung in Anspruch nehmen. Zusätzliche Zielgruppe: Mit dem neuen Programm gehören nun auch Unternehmen zum Antragstellerkreis. 5

6 2. Zielsetzung Vorteile neues Programm- Angebot Jährlich hohes Fördervolumen möglich: Jährlich stehen für die Förderung von Denkmälern über dieses Programm 40 Mio zur Verfügung, im Rahmen der Wohnraumförderung 20 Mio. Geringer Finanzierungsaufwand: Durch günstige Zinssätze wird der Finanzierungsaufwand der Antragsteller sinken. Steuervorteile steigen: Keine Minderung des Steuervorteils nach dem EStG für die denkmalbezogenen Kosten durch Abzug der Zuschüsse, sodass die Steuervorteile insgesamt höher ausfallen. 6

7 3. Das Produkt Neues Förderangebot für überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Zwecke: Selbstnutzende Wohneigentümer (Auch wenn neben dem Eigentümer weiterer Wohnraum im selben Gebäude von diesem vermietet wird.) überwiegend nichtwohnwirtschaftlich genutzte Zwecke: Mittelständische Unternehmen Gemeinnützige Einrichtungen Religionsgemeinschaften Natürliche Personen Abgedeckt durch die Richtlinie BestandsInvest Abgedeckt durch das neue Programm NRW.BANK.Baudenkmäler 7

8 3. Das Produkt Voraussetzungen Investive Maßnahmen an und in nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen Gesamtfinanzierung gesichert Investitionsort in Nordrhein-Westfalen Darlehensantrag ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank einzureichen Förderbare Kosten: Gesamtinvestition Bauliche Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach 9 DSchG NRW sind zu beachten. 8

9 3. Das Produkt Voraussetzungen Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, reicht eine Bestätigung des Antragstellers aus. Bei allen anderen Gebäuden mit sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz entscheidet die Kommune. Nicht förderfähig: - Einrichtungs- und Ausstattungsinvestitionen -Umschuldung Der Endkreditnehmer hat der Hausbank unaufgefordert unmittelbar nach Abschluss des Vorhabens die Verwendung der Kreditmittel und die Erfüllung etwaiger Auflagen nachzuweisen. 9

10 3. Das Produkt: Fördervoraussetzung I Das Gebäude ist durch die Kommune durch Satzung, öffentliche Listung bzw. im Rahmen eines beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts oder Quartierskonzepts ausdrücklich als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen. Fördervoraussetzung Das Gebäude ist ein Teil eines durch Satzung gemäß 5 DSchG NRW geschützten Denkmalbereichs. Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gem. 172 Abs 1 Nr. 1 BauGB. 10

11 3. Das Produkt: Fördervoraussetzung II Das Gebäude befindet sich in einem Sanierungsgebiet gem. 142 BauGB, zu dessen besonderen Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört ( 136 Abs. 4 Nr. 4 BauGB). Fördervoraussetzung Das Gebäude ist auf sonstige Weise durch örtliche Bauvorschriften (z.b. Gestaltungssatzung, Altstadtsatzung, Satzung zum Erhalt des Stadtbildes oder entsprechende Festsetzungen örtlicher Bauvorschriften im Bebauungsplan) auf Basis der Landesbauordnung geschützt. Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet der Liste Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger. 11

12 3. Das Produkt: Fördervoraussetzung III Das Gebäude ist wegen seines Baualters oder seiner besonderen (städtebaulichen) Lage ortsbild- oder landschaftsprägend. Fördervoraussetzung Das Gebäude ist wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt, Bauweise und architektonischen Erscheinungsbild als Teil regionaler Bautradition ortsbild- und landschaftsprägend. 12

13 3. Das Produkt: Umfang der Förderung Finanzierungsanteil Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Förderbetrag bis 2 Mio. (im Einzelfall auch höher möglich) Weitere Förderungen Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Maßnahme nicht übersteigen. 13

14 3. Das Produkt : Umfang der Förderung Besicherung Die Hausbank trägt das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK. Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart. 14

15 3. Das Produkt: Darlehenskonditionen Laufzeit Annuitäten- oder Ratendarlehen 10 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr 20 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr Zinssatz Bei Darlehen über 10 Jahre = fest Bei Darlehen über 20 Jahre = ersten 10 fest, dann an Zinsniveau angepasst 15

16 3. Das Produkt: Darlehenskonditionen Zinssatz Die Zinssätze sind unter abrufbar, werden endgültig aber mit bei der Hausbank vereinbart. Es gilt der am Tage der Zusage veröffentlichte Zinssatz. Die Preisklasse ist anhand des risikogerechten Zinssystems (RGZS) zu ermitteln. Abruffrist Beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlängerbar. Bereitstellungs- Provision 0,25% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird. 16

17 3. Programmmerkmale: Darlehenskonditionen Tilgung Die Tilgung beginnt nach Ablauf des Tilgungsfreijahres in vierteljährlichen Raten oder Annuitäten. Eine außerplanmäßige Tilgung kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. Auszahlung Es wird zu 100% ausgezahlt. Beihilfe Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm erfolgt als De-minimis - Beihilfe. 17

18 4. Antrags-/Zusageverfahren - Hausbankverfahren Antrag des Kreditnehmers und Bestätigung der Kommune bezüglich des erhaltenswerten Gebäudes 1 2 Refinanzierungsantrag, De-minimis-Erklärung Hausbank Abrufformular (Zusage) 3 NRW.BANK 4 Abruf (bis 12 Monate nach Zusage) Auszahlung 5 18

19 4. Antrags-/Zusageverfahren Endkreditnehmer bestätigt Erklärung der Denkmaleigenschaft des Gebäudes (Denkmal) oder holt Bestätigung der Kommune ein (Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz) 2 Der Antrag des Darlehens (Vordruck) wird bei der Hausbank eingereicht. 3 Die Hausbank leitet es der NRW.BANK zu Die NRW.BANK sagt der Hausbank die Refinanzierung des Darlehens zu Hausbank schließt Kreditvertrag mit dem Endkreditnehmer und ruft Mittel bei der NRW.BANK ab. 6 Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung nach. 19

20 5. EU-Beihilfebestimmungen Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen für gewerbliche Unternehmen sowie unternehmerisch Tätige andere Antragsteller aus diesem Programm erfolgt auf Grundlage der EU-Freistellungsverordnungen für Deminimis - Beihilfen. Antragsteller, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, dürfen innerhalb von zwei Steuerjahren De-minimis -Beihilfen von maximal erhalten. Der etwaige De-minimis -Beihilfewert der gewährten Finanzierungshilfe wird von der NRW.BANK berechnet. 20

21 6. Beispiele NRW.BANK. Baudenkmäler Finanzierungsbeispiele Die katholische Kirchengemeinde betreibt in einem denkmalgeschützten Pfarrhaus ein Café und investiert in die Fassadengestaltung. Der private Eigentümer des Objektes saniert das Dach des vermieteten Restaurants im Baudenkmal. Das Deutsche Rote Kreuz betreibt ein Seniorenheim und renoviert die Zimmer. Die Kirchengemeinde saniert den Kirchenturm. Der Sportverein saniert den Kabinentrakt eines denkmal-geschützten Stadions. 21

22 Kontaktdaten Service-Center Das Service-Center führt als erster Ansprechpartner für Kunden und Geschäftspartner der NRW.BANK eine Erstberatung für Förderprodukte durch. Sie erreichen das Service-Center unter: Tel.: Fax.: Bei weitergehenden Fragen zu Fördervorhaben leitet Sie das Service-Center gerne an die Förderberater der zuständigen Förderberatung weiter. Weitere Informationen sowie Dokumente (z.b. Merkblätter) können unter: abgerufen werden. NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Vertreten durch den Vorstand Dietmar P. Binkowska Michael Stölting Dietrich Suhlrie Klaus Neuhaus Handelsregister: HR A Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 22

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