Gebührenstruktur - Modell A -
|
|
- Matilde Engel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gebührenstruktur - Modell A - getrennte Einrichtungen mit + OVG- konform Sackabfuhr (30% wohnungsspezifische Grundgebühr) und + hoher Dienstleistungsstandard bleibt Behälterabfuhr (30% wohnungsspezifische Grundgebühr) - Restmüllsack nicht mehr marktfähig - Kostendeckender Betrieb unsicher Kosten der Sackabfuhr T - keine Angleichung der Gebührenstruktur 30% Grundgebühr T - Flucht aus dem Restmüllvolumen GG für Wohnungsgleichwerte 4,20 /Monat - Förderung wilder Ablagerungen 70% variable Gebühr T - Verunreinigungen der Wertstoffe wird befürchtet Restmüllsackvolumen l - zusätzlicher Verwaltungsaufwand Biomüllsackvolumen l Restmüllsack mit 35 l 3,86 /Sack personenstarke Umland-HH personenschwache Umland-HH Kosten der Behälterabfuhr T 30% Grundgebühr T GG für Wohnungsgleichwerte 5,65 /Monat 8,35 /Beh. 1FHmB 16,60 19,25 24,65 30,05 15,00 17,08 21,25 25,42-1,60-2,17-3,40-4,63 2FHmB 10,21 15,03 22,54 30,05 12,69 15,55 20,50 25,45 2,48 0,53-2,04-4,60 3FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 4FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 5FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 6FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 7FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 8FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 9,41 13,18 16,94 20,70 3,54 1,42-0,69-2,80 9FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 9,41 13,18 16,94 20,70 3,54 1,42-0,69-2,80 10FHmB 5,24 10,48 15,71 20,95 9,18 12,71 16,24 19,77 3,94 2,23 0,53-1,18 >10 FHmB 5,16 10,32 15,48 20,65 9,03 12,41 15,79 19,17 3,87 2,09 0,31-1,47 1FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 13,01 21,81 30,62 39,43-1,41 5,37 12,16 18,95 2FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 13,01 21,81 30,62 39,43-1,41 5,37 12,16 18,95 3 FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 13,01 21,81 30,62 39,43-1,41 5,37 12,16 18,95
2 Gebührenstruktur - Modell B - getrennte Einrichtungen mit + OVG- konform Sackabfuhr (60% personenspezifische Grundgebühr) und + hoher Dienstleistungsstandard bleibt Behälterabfuhr (30% wohnungsspezifische Grundgebühr) - Restmüllsack nicht mehr marktfähig - Kostendeckender Betrieb unsicher Kosten der Sackabfuhr T - keine Angleichung der Gebührenstruktur 60% Grundgebühr T - Flucht aus dem Restmüllvolumen GG für Personengleichwerte 5,15 /Monat - Förderung wilder Ablagerungen 40% variable Gebühr T - Verunreinigungen der Wertstoffe wird befürchtet Restmüllsackvolumen l - zusätzlicher Verwaltungsaufwand Biomüllsackvolumen l Restmüllsack mit 35 l 2,32 /Sack personenstarke Umland-HH personenstarke LHH-HH Kosten der Behälterabfuhr T größere LHH-Wohnanlagen 30% Grundgebühr T GG für Wohnungsgleichwerte 5,65 /Monat 8,35 /Beh. 1FHmB 16,60 19,25 24,65 30,05 15,00 17,08 21,25 25,42-1,60-2,17-3,40-4,63 2FHmB 10,21 15,03 22,54 30,05 12,69 15,55 20,50 25,45 2,48 0,53-2,04-4,60 3FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 4FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 5FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 6FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 7FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,60 15,55 20,50 25,45 3,09 0,53-2,04-4,60 8FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 9,41 13,18 16,94 20,70 3,54 1,42-0,69-2,80 9FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 9,41 13,18 16,94 20,70 3,54 1,42-0,69-2,80 10FHmB 5,24 10,48 15,71 20,95 9,18 12,71 16,24 19,77 3,94 2,23 0,53-1,18 >10 FHmB 5,16 10,32 15,48 20,65 9,03 12,41 15,79 19,17 3,87 2,09 0,31-1,47 1FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 10,53 21,05 31,58 42,10-3,89 4,61 13,12 21,62 2FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 10,53 21,05 31,58 42,10-3,89 4,61 13,12 21,62 3 FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 10,53 21,05 31,58 42,10-3,89 4,61 13,12 21,62
3 Gebührenstruktur - Modell C - Behälterabfuhr (30% grundstücksspezifische Grundgebühr) + Angleichung der Gebührenstruktur + Reduzierung wilder Ablagerungen Kosten der Behälterabfuhr T + hoher Dienstleistungsstandard bleibt 30% Grundgebühr T GG für Grundstücke 15,02 /Monat 1- und 2-Familien Häuser personenstarke LHH-Haushalte größeren LHH-Wohnanlagen 1FHmB 16,60 19,25 24,65 30,05 24,15 29,25 34,35 39,45 7,55 10,00 9,70 9,40 2FHmB 10,21 15,03 22,54 30,05 13,61 19,73 25,84 31,95 3,40 4,70 3,30 1,90 3FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 11,11 17,23 23,34 29,45 3,60 2,20 0,80-0,60 4FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 9,86 15,98 22,09 28,20 2,35 0,95-0,45-1,85 5FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 9,11 15,23 21,34 27,45 1,60 0,20-1,20-2,60 6FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 8,61 14,73 20,84 26,95 1,10-0,30-1,70-3,10 7FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 8,26 14,37 20,48 26,59 0,74-0,66-2,06-3,46 8FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 6,54 11,20 15,87 20,53 0,66-0,55-1,76-2,97 9FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 6,33 10,99 15,66 20,32 0,45-0,76-1,97-3,18 10FHmB 5,24 10,48 15,71 20,95 5,86 10,22 14,58 18,94 0,62-0,25-1,13-2,01 >10 FHmB 5,16 10,32 15,48 20,65 5,54 9,72 13,90 18,08 0,38-0,60-1,58-2,56 1FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 20,98 24,41 29,11 33,81 6,56 7,97 10,65 13,33 2FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 12,20 16,91 21,61 26,31-2,22 0,47 3,15 5,83 3 FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 9,70 14,41 19,11 23,81-4,72-2,03 0,65 3,33
4 Gebührenstruktur - Modell D - Behälterabfuhr (30% wohnungsspezifische Grundgebühr) + Angleichung der Gebührenstruktur + Reduzierung wilder Ablagerungen Kosten der Behälterabfuhr T + hoher Dienstleistungsstandard bleibt 30% Grundgebühr T - zusätzlicher Verwaltungsaufwand GG für Wohnungsgleichwerte 5,25 /Monat personenschwache LHH-HH größeren LHH-Wohnanlagen personenschwache Umland-HH 1- und 2-Familien Häuser 1FHmB 16,60 19,25 24,65 30,05 14,40 19,50 24,60 29,70-2,20 0,25-0,05-0,35 2FHmB 10,21 15,03 22,54 30,05 11,36 17,48 23,59 29,70 1,15 2,45 1,05-0,35 3FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 11,36 17,48 23,59 29,70 3,85 2,45 1,05-0,35 4FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 11,36 17,48 23,59 29,70 3,85 2,45 1,05-0,35 5FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 11,36 17,48 23,59 29,70 3,85 2,45 1,05-0,35 6FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 11,36 17,48 23,59 29,70 3,85 2,45 1,05-0,35 7FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 11,36 17,48 23,59 29,70 3,85 2,45 1,05-0,35 8FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 9,91 14,58 19,24 23,91 4,04 2,83 1,61 0,40 9FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 9,91 14,58 19,24 23,91 4,04 2,83 1,61 0,40 10FHmB 5,24 10,48 15,71 20,95 9,61 13,97 18,33 22,69 4,37 3,50 2,62 1,74 >10 FHmB 5,16 10,32 15,48 20,65 9,43 13,61 17,79 21,97 4,27 3,29 2,31 1,32 1FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 11,23 14,66 19,36 24,06-3,19-1,78 0,90 3,58 2FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 9,95 14,66 19,36 24,06-4,47-1,78 0,90 3,58 3 FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 9,95 14,66 19,36 24,06-4,47-1,78 0,90 3,58
5 Gebührenstruktur - Modell E - Behälterabfuhr (15% wohnungsspezifische Grundgebühr und + Angleichung der Gebührenstruktur 15% grundstücksspezifische Grundgebühr) + Reduzierung wilder Ablagerungen + hoher Dienstleistungsstandard bleibt Kosten der Behälterabfuhr T - zusätzlicher Verwaltungsaufwand je 15% Grundgebühr T GG für Wohnungsgleichwerte 2,60 /Monat GG für Grundstücke 7,50 /Monat personenschwache LHH-HH personenstarke Umland-HH personenschwache Umland-HH 1FHmB 16,60 19,25 24,65 30,05 19,25 24,35 29,45 34,55 2,65 5,10 4,80 4,50 2FHmB 10,21 15,03 22,54 30,05 12,46 18,58 24,69 30,80 2,25 3,55 2,15 0,75 3FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 11,21 17,33 23,44 29,55 3,70 2,30 0,90-0,50 4FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,59 16,70 22,81 28,93 3,08 1,68 0,27-1,13 5FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 10,21 16,33 22,44 28,55 2,70 1,30-0,10-1,50 6FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 9,96 16,08 22,19 28,30 2,45 1,05-0,35-1,75 7FHmB 7,51 15,03 22,54 30,05 9,78 15,90 22,01 28,12 2,27 0,87-0,53-1,93 8FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 8,20 12,87 17,53 22,19 2,33 1,11-0,10-1,31 9FHmB 5,88 11,75 17,63 23,50 8,10 12,76 17,43 22,09 2,22 1,01-0,20-1,42 10FHmB 5,24 10,48 15,71 20,95 7,71 12,07 16,43 20,79 2,47 1,60 0,72-0,16 >10 FHmB 5,16 10,32 15,48 20,65 7,46 11,64 15,82 20,00 2,30 1,32 0,34-0,64 1FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 16,08 19,51 24,21 28,91 1,66 3,07 5,75 8,43 2FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 11,05 15,76 20,46 25,16-3,37-0,68 2,00 4,68 3 FHmS 14,42 16,44 18,46 20,48 9,80 14,51 19,21 23,91-4,62-1,93 0,75 3,43
Künftige Abfallgebührenstruktur in der Region Hannover
Künftige Abfallgebührenstruktur in der Region Hannover Axel Priebs im Februar 2013 Aktueller Stand Wie brauchen bis zum 30. Juni einen Satzungsbeschluss für eine neue Abfallgebührensatzung Durch die erfolgreiche
MehrFAQ s zu der Gebührenstrukturreform. gesamt ALLGEMEINE FRAGEN. 1. Warum ist die Gebührensatzung für unwirksam erklärt worden?
FAQ s zu der Gebührenstrukturreform gesamt Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Karl-Wiechert-Allee 60 c 30625 Hannover Postfach 60 01 70 30601 Hannover www.aha-region.de Stand: 27. März 2013
MehrExpertenhearing Region Hannover
Expertenhearing Region Hannover 14.07.2015 Dr.-Ing. Christoph Tiebel ATUS GmbH, Hamburg www.atus.de Seite 1 Themen Abfallentsorgungssystem im Umland Mindestbehältervolumen Bioabfall Quersubventionierung
MehrDie Welt der natürlichen Zahlen: 2b Variablen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 Die Welt der natürlichen Zahlen: 2b Variablen Variablen A B C Total 12 7 9 22 27 33 Grundgebühr pro Anruf in Rappen 15 15 15 15 15 Minutengebühr in Rappen 49 52 45 50 47 Kosten für 3
MehrArtikel I. a) für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60. b) mit einem Fassungsvermögen von: 770 Liter 66,30 1.
Anlage 1 zurds-nr. 122/2018 vom 06.11.2018 Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen
MehrTarife und Gebühren - Marktgemeinde Gratkorn; Stand
Müllgebühren/jährlich Kontakt: Manfred Pucher, 03124/22201 530 Grundgebühr pro Person 32,87 Variable Gebühr 120 Liter Restmüll 64,00 Variable Gebühr 120 Liter Biomüll 60,00 mit Biotonne ohne Biotonne 1
MehrEinleitung Februar 2013
Einleitung Februar 2013 Inzwischen ist die aha Satzung genau in den von mir kritisierten Punkten im Normenkontrollverfahren 9 KN 47/10 vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 12.10.2012 für gesetzeswidrig
MehrTarife und Gebühren Marktgemeinde Gratkorn; Stand
Müllgebühren/jährlich Kontakt: Manfred Pucher, 03124/22201 530 Grundgebühr pro Person 32,87 Variable Gebühr 120 Liter Restmüll 64,00 Variable Gebühr 120 Liter Biomüll 60,00 mit Biotonne ohne Biotonne 1
Mehr- 1 - a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 500 %
- 1 - DURCH DIE GEMEINDEVERTRETUNG (15.12.2015) BESCHLOSSENEN GEMEINDEABGABEN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2016 1) Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 500 % b)
MehrHeterogene Siedlungsstrukturen Kundenbedürfnisse und Wirtschaftlichkeit. Kornelia Hülter aha- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Heterogene Siedlungsstrukturen Kundenbedürfnisse und Wirtschaftlichkeit Kornelia Hülter aha- Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover ANS : Abfallwirtschaft in Städten und Ballungsräumen, Braunschweig,
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg (Abfallgebührensatzung) S a t z u n g :
3-4-02 S. 1 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg vom 25. Juli 2006 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 15 vom 05. August 2006 - Die Stadt Amberg erlässt
MehrEntsorgung + Recycling Stadt Bern
Präsentation Kurs Abfallwirtschaft in Städten und Gemeinden 3. September 2010 Inhalt Organisation Kennzahlen Finanzierung der Abfallentsorgung Bereiche Administration und Projekte Bereich mobil Bereich
Mehr- 1 - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT. Inhaltsübersicht
- - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT 00 Inhaltsübersicht - - I. Allgemeine Bestimmungen Zweck 3 Geltungsbereich 3 3 Verantwortlichkeiten 3 II. Organisation, Entsorgungsdienst 4 Allgemeines 4 5 Sammelstellen
MehrPilotversuch zur Einführung der Wertstofftonne in der Region Hannover Kornelia Hülter
26/.27. Mai 2011 13. Erfahrungsaustausch Kommunale Abfallwirtschaft - Berlin Pilotversuch zur Einführung der Wertstofftonne in der Region Hannover Kornelia Hülter 2011-05-26/27 Erfahrungsaustausch Kommunale
MehrProfessur für Abfall- und Ressourcenmanagement, Justus-Liebig-Universität Giessen, Heinrich-Buff-Ring 26 c, Giessen.
ABFALLGEBÜHRENMODELLE IM VERGLEICH AUSWIRKUNGEN AUF DIE ABFALLMENGEN UND ABFALL- QUALITÄTEN SOWIE DAS GEBÜHRENAUFKOMMEN DER HAUSHALTE SROVNÁNÍ MODELŮ POPLATKŮ ZA ODPADY VLIV NA MNOŽSTVÍ A KVALITU ODPADŮ
MehrInformationsbroschüre
Informationsbroschüre zur Einführung der neuen Gebührenstruktur im Bereich Abwasser im Verbandsgebiet des WAZ Sonneberg ab Januar 2010 Wasserwerke im Landkreis Sonneberg Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband
MehrWer trennt, der spart
21. Dezember 2010/bsu21 RECYLING-OFFENSIVE IN EUROPAS UMWELTHAUPTSSTADT: Wer trennt, der spart Der Senat hat heute eine Recycling-Offensive der kommunalen Abfallwirtschaft in Hamburg als Beitrag zum Klima-
MehrGebührensatzung. zur Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau (Abfallgebührensatzung AbfGebS 2016 ) vom
Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau (Abfallgebührensatzung AbfGebS 2016 ) vom 18.11.2015 Aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG i. V. m. Art. 1, 2 und 8 KAG
MehrPreis pro zus. Leerung
Restmülltonne Tonnenvolumen Leerungsintervall Preis jährlich Stadt Aachen Aldenhoven Alsdorf Baesweiler 60 l wöchentlich 276,00 60 l 14-täglich 138,00 60 l monatlich 69,00 120 l wöchentlich, Vollservice
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg (Abfallgebührensatzung) S a t z u n g :
3-4-02 S. 1 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Amberg vom 25. Juli 2006 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 15 vom 05. August 2006 - Die Stadt Amberg erlässt
MehrDer Abfall und das liebe Geld...
Der Abfall und das liebe Geld... Die Gebühren ab 2019 für die Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis Leistung steht im Vordergrund Gebühren werden oft als Last von denen empfunden, die diese Gebühren zu zahlen
MehrExpertenhearing zum Abfallgebührensystem. am 14. Juli 2015 im Haus der Region Hannover
Seite 1 von 57 Experten-Hearing Abfallgebührensystem am 14. Juli 2015 im Haus der Region Hannover Begrüßung Einen schönen guten Abend, meine Damen und Herren! Es ist schön, dass sich die Reihen so angenehm
MehrTabelle 3: Anteil der gew. Energieausgaben am Nettoäquivalenzeinkommen München
Tabelle 3: Anteil der gew. Energieausgaben am Nettoäquivalenzeinkommen München Variable Fälle 10% höchste Baujahr vor 1919 818 0,154 (0,363) Baujahr 1919-1948 818 0,256*** (0,440) Baujahr 1949 1971 818
MehrSatzung vom zur zweiten Änderung der Abfallgebührensatzung der BEST AöR für das Gebiet der Stadt Bottrop vom
Satzung vom 21.11.2018 zur zweiten Änderung der Abfallgebührensatzung der BEST AöR für das Gebiet der Stadt Bottrop vom 30.11.2016 Der Verwaltungsrat der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST)
MehrBundesweite Umfrage zur erweiterten Wertstofftonne. Ergebnispräsentation
Bundesweite Umfrage zur erweiterten Wertstofftonne Ergebnispräsentation Vorbemerkungen Nicht nur aus Gründen der Verbraucherfreundlichkeit, auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll, die derzeit praktizierte
MehrRestmüllsäcke und die Restmülltonne
1 Ein starkes Duo für die Abfallentsorgung Restmüllsäcke und die Restmülltonne neue Marcel Mooij Sie haben die Qual der Wahl! Warum? Wie geht s? Was? Was kostet wie viel? Was muss ich tun? Liebe Mitbürgerinnen,
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom 21.12.1995 - in Kraft getreten am 01.01.1996 Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der
MehrDemografiesicheres Gebührensystem für den Zweckverband Ostholstein
Demografiesicheres Gebührensystem für den Zweckverband Ostholstein Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck September 2010 Einleitung Abfallgebühren Vergleich der Abfallgebühren mit ausgewählten sonstigen Ausgaben
MehrDer Zweckverband Abfallwirtschaft begrüßt die Bestätigung durch die Bürgerinnenund Bürgerarbeitsgruppe.
Betr.: Bürgerbeteiligungsverfahren Abfallgebühren Informationsdrucksache Nr. 2863 (III) IDs Beantwortung der Empfehlungen gem. Anlage 1 Mündliche Beantwortung in der Sitzung des AfA am 14.04.2016 Das vorliegende
MehrNeue Abfallgebühren. in der Stadt Aachen ab 1. Januar
Neue Abfallgebühren in der Stadt Aachen ab 1. Januar 2017 www.aachener-stadtbetrieb.de Vorwort Liebe Aachenerinnen, liebe Aachener, ob Sie Gewerbetreibender, Grundstückseigentümer oder Mieter sind: Abfallgebühren
MehrDemografiesicheres Gebührensystem für den Zweckverband Ostholstein
Demografiesicheres Gebührensystem für den Zweckverband Ostholstein Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck RA Stefan Gries Juni 2010 Einleitung Abfallgebühren Vergleich der Abfallgebühren mit ausgewählten sonstigen
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Haar. 1 Gebührenerhebung
LESEFASSUNG! Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich die im Rathaus hinterlegten und von jedermann einsehbaren Fassungen der folgenden Satzung nebst Änderungen rechtswirksam sind. Aus dem folgenden
MehrTARIFE (Steuern und Gebühren) 2018
TARIFE (Steuern und Gebühren) 2018 Grundsteuer A 500 % Grundsteuer B 500 % Kommunalsteuer 3 % Lustbarkeitsabgabe Verrechnung lt. Lustbarkeitsabgabeverordnung. Nächtigungsabgabe Die Nächtigungsabgabe beträgt
MehrAntwort auf Anfragen öffentlich. geplant für Sitzung am. g Ausschuss für Abfallwirtschaft
Der Regionspräsident Dezernat III Nr. 3026 (III) AaA Hannover, 30. Mai 2016 Antwort auf Anfragen öffentlich Beschlus s Abstimmung Gremium geplant für Sitzung am Laut Vorschlag abweiche nd Ja Nein Enthaltun
Mehr1. Zu Artikel 1 Nummer 7 ( 32 Absatz 2 GBO) Artikel 1 Nummer 7 32 Absatz 2 ist zu streichen.
Bundesrat Drucksache 66/09 (Beschluss) 06.03.09 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie
MehrDie neue Abfallgebührenstruktur
Die neue Abfallgebührenstruktur ab dem 1. Januar 2014 DIE NEUE ABFALLGEBÜHREN- STRUKTUR AB DEM 1. JANUAR 2014 Ob als Grundstückseigentümer, Firmeninhaber oder Mieter: Abfallgebühren betreffen alle Bremer
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Bamberg
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Bamberg Gebührensatzung - GS-AWS - Der Landkreis Bamberg erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG i. V. m. Art. 1 und 8 KAG
MehrKostendeckend oder mit Gewinn. Quo vadis Wasserversorgung?
Kostendeckend oder mit Gewinn Quo vadis Wasserversorgung? Ullrich Schardt Wasser Verband Nordhausen Stand: 20.06.2003 1 Kostendeckend oder mit Gewinn Quo vadis Wasserversorgung? Überblick der Wasserverband
MehrStadt Ratingen Der Bürgermeister -Tiefbauamt- Einführung der getrennten Abwassergebühr
Einführung der getrennten Abwassergebühr In der Stadt Ratingen werden seit dem 01.01.2007 die Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abgerechnet. 1 Zusammensetzung des Abwassers
Mehrulm Für eine saubere Stadt
ulm Für eine saubere Stadt Angebot der EBU Umweltschutz an Schulen Schuljahr 2015/2016 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, unter dem Motto - Für eine saubere Stadt - versuchen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt
MehrVERORDNUNG. über die Abfallgebühren der Stadt Bludenz (Abfallgebührenordnung)
VERORDNUNG über die Abfallgebühren der Stadt Bludenz (Abfallgebührenordnung) Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Bludenz vom 16. November 2006 i.d.g.f., sowie den 16 bis 18 Vorarlberger
MehrEntsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm ulm Für eine saubere Stadt
Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm ulm Für eine saubere Stadt Angebot der EBU Umweltschutz an Schulen Schuljahr 2016/2017 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, unter dem Motto - Für eine saubere Stadt - versuchen
MehrAbfallgebührenstruktur ab 2011
Abfallgebührenstruktur ab 2011 Fragen und Antworten Warum wird eine neue Gebührenstruktur eingeführt? Die neue Gebührenstruktur wurde insbesondere wegen der erkennbaren und bereits vorhandenen Auswirkungen
MehrAbfallentsorgungsgebühren
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der neunten Änderungssatzung vom 21.12.2016 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung
MehrBürgergutachten. Hannover, im November INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH
Bürgergutachten zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Optimierung oder Neugestaltung des Gebührenmodells für die Abfallsammlung aus Privathaushalten in der Region Hannover Hannover, im November 2015
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung durch das Kommunalunternehmen CEB (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung)
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung durch das Kommunalunternehmen CEB (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) vom 12.11.2014 (Coburger Amtsblatt Nr. 43 vom 21.11.2014), geändert durch 1. Änderungssatzung
MehrGEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG
Nr. U1.C.7.5.2 Ausgabe vom 3. Oktober 2017 GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG www.uster.ch Seite 1 U1.C.7.5.2 Gebührenreglement zur Abfallverordnung U1.C.7.5.2 Gebührenreglement zur Abfallverordnung
Mehr1 Allgemeine Grundsätze
der Gemeinde Der Gemeinderat der Gemeinde Angerberg hat mit Beschluss vom 11.10.1993 folgende, den Bestimmungen des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetztes LGBl. Nr. 50/1990 entsprechende, Müllfuhrordnung erlassen.
MehrAbfallwirtschaftliche Gesamtkosten versus Müllgebühren
Kommunale Optionen im Zeichen der Effizienz Abfallwirtschaftliche Gesamtkosten versus Müllgebühren MR Otto Bischlager Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit MR Otto Bischlager Abfallwirtschaftliche
MehrGebührenmodell / Abfall-ID-System
Die Abfallgebühren setzen sich aus drei Komponenten zusammen: gebühr Diese bemisst sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden (laut Einwohnermeldeamt). Pro werden, berechnet. Diese Gebühr bemisst sich
MehrVorgangsweise zur Harmonisierung der Abfuhrordnung und der Abfallgebühren auf Basis der Kosten-/Leistungsrechnung
Vorgangsweise zur Harmonisierung der Abfuhrordnung und der Abfallgebühren auf Basis der Kosten-/Leistungsrechnung Praktisches Beispiel 26. Juni 2014 - Steiermarkhof Ing. Daniela List, ecoversum Ausgangssituation
MehrKreis Höxter Umweltschutz und Abfallwirtschaft
Was gehört in die Tonne? Gelbe Tonne / Gelber Sack nur Verkaufsverpackungen, z.b. Joghurtbecher Shampooflasche Plastiktüte Spülmittelflasche Lebensmittelschalen aus Kunststoff Zahnpastatuben Konservendosen
MehrNachfolgend die Lesefassung in der Form der 3. Änderung: Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar. 1 Grundsatz
Die Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar hat der Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 14.12.2005 beschlossen (bekannt gemacht im Rathauskurier, Amtsblatt der Stadt Weimar, Nr. 24/05 vom 25.12.2005,
MehrBeschlussprotokoll. über die KREISAUSSCHUSSSITZUNG
Beschlussprotokoll über die KREISAUSSCHUSSSITZUNG am Dienstag, 03.09.2013, 11:00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in Eichstätt, Residenzplatz 1. Sämtliche Mitglieder sind form- und fristgerecht
MehrG e b ü h r e n s a t z u n g
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Roth in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2016 1 Der Landkreis Roth erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen
MehrNachhaltige Bestandserhaltung von öffentlichen Abwasseranlagen und ihre Refinanzierung (NaBAR)
Nachhaltige Bestandserhaltung von öffentlichen Abwasseranlagen und ihre Refinanzierung (NaBAR) Gebühren senken / stabilisieren Erträge und Aufwändungen verstetigen Haushalt entlasten Optimierung Handlungsspielräume
MehrDer Abfall und das liebe Geld...
Der Abfall und das liebe Geld... Die Gebühren ab 2016 für die Haushalte im Rhein-Neckar-Kreis Leistung steht im Vordergrund Gebühren werden oft als Last von denen empfunden, die diese Gebühren zu zahlen
MehrEinwohnergemeinde Spiringen
Einwohnergemeinde Spiringen Tarifordnung der Wasserversorgung Spiringen 9. April 00 Inhaltsverzeichnis Artikel A. Gebühren Grundsatz B. Anschlussgebühren Grundsatz Anschlussgebühren 3 Fälligkeit 4 Gebührenpflichtige
MehrGemeinde Eschenburg. Bürgerversammlung Kommunen in der Finanzkrise Ist Eschenburg pleite?
Gemeinde Eschenburg Bürgerversammlung Kommunen in der Finanzkrise Ist Eschenburg pleite? 13.03.2014 Gemeinde Eschenburg Bürgerversammlung Kommunen in der Finanzkrise Ist Eschenburg pleite? 13.03.2014 Prognose:
MehrGültigkeit. Gebührenrechnung. Abfallgebühren. Gebühr Sonderleerung. Grundgebühren pro Jahr
A lles über bfallgebühren Gültigkeit Alle nachfolgenden Abfallgebühren sind bis Ende 2019 gültig. Sie stehen allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Kreistag. Diese wird am 15. Dezember
MehrHamburger Recycling-Offensive
Holger Lange Geschäftsführer 31. Mai 2016 SRH im Überblick Hamburg Stadtfläche: 755 km² Einwohner: 1,8 Mio. Haushalte: 900.000 Stadtreinigung Hamburg Seit 1994 Anstalt öffentlichen Rechts (vorher Teil
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Haltern am See
- 1-6.05 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Haltern am See Hinweis: Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand dar. (Satzung vom 28.11.2014
MehrInfoblatt zur Abrechnung der Gebühren für Trink- und Abwasser
Potsdamer Straße 50 14974 Ludwigsfelde (www.warl.de) Infoblatt zur Abrechnung der Gebühren für Trink- und Abwasser Der Wasserver- und Abwasserentsorgungszweckverband - Region Ludwigsfelde WARL erhebt Wasser-
MehrAbfallgebührensatzung der Gemeinde Nauheim. 1 Gebührenmaßstab, Anzahl und Größen der Müllbehälter, Benutzungsgebühr
Abfallgebührensatzung der Gemeinde Nauheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert
MehrAUE, Monika Bolliger, 19. und 26. April Siedlungsabfallentsorgung Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinden
AUE, Monika Bolliger, 19. und 26. April 2018 Siedlungsabfallentsorgung Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinden 2 Siedlungsabfallentsorgung Aufgabenteilung Gemeinden und Kanton Fallbeispiele: illegale
Mehr6.1. Abfallbehälter und Abfallgebühren Abfallbehälter
6 Abfallgebühren 37 6.1. Abfallbehälter und Abfallgebühren 6.1.1 Abfallbehälter Abb. 6.1.1-1: Blechmülleimer, vor 1977 Vor 1977 gab es im Ortenaukreis, je nach Gemeinde, unterschiedlich große Blechmülleimer
MehrMarkt Dinkelscherben
Markt Dinkelscherben Betriebsabrechnungen 2014-2015 vorläufige Betriebsabrechnung 2016 Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017-2018 für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung Schneider & Zajontz
MehrFARBSACK-TRENNSYSTEM WERTSTOFFSAMMLUNG NEU GEDACHT
FARBSACK-TRENNSYSTEM WERTSTOFFSAMMLUNG NEU GEDACHT WIE FUNKTIONIERT DAS FARBSACK-TRENNSYSTEM? Das «Farbsack-Trennsystem» ermöglicht eine flexible Sammlung von Wertstoffen. Bei diesem System werden die
Mehrunterirdische abfallcontainer
unterirdische abfallcontainer Viele Vorteile für die Wohnungswirtschaft SRH. Wir sind für Sie nah. Wohin mit den Abfallbehältern? Diese Frage stellt sich nicht nur bei vielen Altbauten, sondern auch bei
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Baierbrunn (Gebührensatzung Abfallentsorgung)
Gemeinde Baierbrunn Landkreis München Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Baierbrunn (Gebührensatzung Abfallentsorgung) vom 14. Dezember 2017 Gemeinderatsbeschluss: 12. Dezember
MehrGebührenreglement zur Abfallverordnung
Präsidiales Stadtkanzlei Freiestrasse 6 Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 15 76 Gebührenreglement zur Abfallverordnung (vom 30. Oktober 2006) nachgeführt bis 1. Januar 2018 SKR Nr.
MehrErfahrungen in der Konzeption innovativer Gebührenmodelle. 20. November Graz. Ing. Mag. Walter Hauer
Erfahrungen in der Konzeption innovativer Gebührenmodelle 20. November 2003 Graz Ing. Mag. Walter Hauer Inhalt Einführung Bemessungsgrundlage Beziehung Haushalt Institutionen / Betriebe Gebührenhoheit
MehrAnlage 5. Gebührenbedarfsberechnung. Abfallentsorgung
Anlage 5 enbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2018 1 enbedarfsberechnung Abfallentsorgung 2018 I. Umlagefähige Kosten Mit der Durchführung der Abfallentsorgung ist der als Eigenbetrieb geführte Zentrale
MehrGebührenreglement zur Abfallverordnung
Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 Gebührenreglement zur Abfallverordnung (vom 30. Oktober 2006) nachgeführt bis 17. Mai 2016 SKR Nr. 11.12 Art.
MehrNichtamtliche Lesefassung der
Nichtamtliche Lesefassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Haßberge vom 28.10.2011 in der seit dem 01.01.2018 geltenden Fassung Die Lesefassung berücksichtigt: 1.
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Fürstenfeldbruck (Abfallgebührensatzung AbfGS)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Fürstenfeldbruck (Abfallgebührensatzung AbfGS) Aufgrund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes
MehrLiberalisierung Gewerbekehricht (Motion Schmid) - Sicht der Kantone
Mehr Markt und mehr Recycling in der komm. Abfallwirtschaft?, 14.06.12, Bern Liberalisierung Gewerbekehricht (Motion Schmid) - Sicht der Kantone Brigitte Fischer, Stv Sektionsleiterin Abfallwirtschaft
MehrGEBÜHRENKALKULATION WAZV Rheinsburg
GEBÜHRENKALKULATION WAZV Rheinsburg zentrale Entsorgung - SW Anmerkung: Aufgabenträger: WAZV Rheinsburg Rheinsburger Straße 10 12345 Rheinsburg Kalkulationsperiode: 01.01.2009 bis 31.12.2011 Erstellungsdatum:
MehrWirtschaftliche Rahmenbedingungen aus Sicht eines kommunalen Unternehmens
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen aus Sicht eines kommunalen Unternehmens Michael Theis, Mitglied des Vorstands der BSR Ökonomische Aspekte der Abfallwirtschaft / Leipzig, den 28.01.2015 Agenda 1. Wirtschaftliche
MehrRestmüllsammlung 2015
Restmüllsammlung 2015 Nach dem Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, das bebaute Grundstück an die kommunale Restmüllsammlung anzuschließen. Die Abfallgebühr wird
MehrReglement über die Abfallentsorgung und die Separatsammlungen in der Gemeinde Dörflingen
Reglement über die Abfallentsorgung und die Separatsammlungen in der Gemeinde Dörflingen Reglement über die Abfallentsorgung und die Separatsammlungen in der Gemeinde Dörflingen Präambel Gestützt auf das
MehrWesentliche Produkte, Ziele und Kennzahlen
Wesentliche e, Ziele und Kennzahlen der Stadt zum Haushalt 2017 Haushalt 2017 Fortschreibung der wesentlichen e, ziele und Kennzahlen Strategische Ziele der Stadt : 1. die Erfüllung des Zukunftsvertrages
MehrRaiba Montafon , BLZ Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns TelNr / ; Fax: DW 3
Tschagguns, am 16.12.2016 Raiba Montafon 3.810.348, BLZ 37468 Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW 3 gemeinde@tschagguns.at www.tschagguns.at Verordnung über die Abfallgebühren
Mehr3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Goslar (Abfallgebührensatzung)
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Goslar (Abfallgebührensatzung) Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrABFALLGEBÜHRENORDNUNG DER MARKTGEMEINDE REUTTE
ABFALLGEBÜHRENORDNUNG DER MARKTGEMEINDE REUTTE GR-Beschluß: 2. Dezember 2010 Gültig ab 1.1.2011 A B F A L L G E B Ü H R E N O R D N U N G der Marktgemeinde Reutte Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte
MehrAUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DES STADTRATES VON OLTEN
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DES STADTRATES VON OLTEN vom 28. August 2017 Prot.-Nr. 189 Postulat Deny Sonderegger (FDP) betr. «Entsprechen die aktuellen Abfallgebühren den gesunkenen Kosten?»/Beantwortung
MehrAbgaben / Gebühren / Tarife
Abgaben / Gebühren / Tarife BAUABGABE Auf Grund des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 ist dem Bauwerber bei Erteilung der Baubewilligung eine Bauabgabe vorzuschreiben. Die Bauabgabe errechnet sich aus
MehrSperrmüll. Fragen und Antworten Stand: April Was gehört alles zum Sperrmüll? Wie kann ich Sperrmüll entsorgen? Abfallwirtschaft.
Was gehört alles zum? Zum gehören alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind.
MehrRisiko energetische Sanierung?
Risiko energetische Sanierung? Die Beispiele München und Ulm Abschlussveranstaltung Lokale Passung 07. Oktober 2016, München 1 Inhalt 1. Hintergrund 2. Wohnungsspezifischer Bedarfsrechner 3. Datenerhebung
MehrAbfallentsorgung in Hamburg 2014
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q II 9 - j 14 HH Abfallentsorgung in Hamburg 2014 Teil 3: Einsammlung von n Herausgegeben am: 15. Oktober 2015 Impressum
MehrAbfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom
Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 01.01.2009 4. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom 12.12.2018 Aufgrund - der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
MehrLANDKREIS HEIDENHEIM. Abfallwirtschaft im Landkreis Heidenheim
MÜLLBEWUSSTSEIN Abfallwirtschaft im Landkreis Heidenheim 1 Der Landkreis Heidenheim einige Daten ELB Thomas Reinhardt Landrat Hermann Mader 133.500 Einwohner 627 qkm 11 Städte / Gemeinden 2 Welche Aufgaben
Mehr