Künftige Abfallgebührenstruktur in der Region Hannover

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1 Künftige Abfallgebührenstruktur in der Region Hannover Axel Priebs im Februar 2013 Aktueller Stand Wie brauchen bis zum 30. Juni einen Satzungsbeschluss für eine neue Abfallgebührensatzung Durch die erfolgreiche Klage eines Bürgers vor dem OVG ist die aktuelle Satzung teilweise außer Kraft gesetzt, die Auflagen des Gerichtes müssen erfüllt werden Ebenfalls ist der Auftrag der Regionsversammlung vom Dezember 2010 zu berücksichtigen (z.b. Familienfreundlichkeit) Der Vorschlag der Regionsverwaltung steht am Beginn der Diskussion, alle Zahlen und Fakten werden auf den Tisch gelegt Folie 2

2 Abfallgebühren heute: Behälterabfuhr LHH und verdichtete Siedlungen im Umland (insg. ca. 2/3 aller Einw. der Region) Keine Grundgebühr, aber pro Grundstück Regelmenge: 30 Liter/Person/Woche; kann auf Antrag mit Nachweis reduziert werden auf 10 Liter/Person/Woche Kleinster Behälter: 60 Liter Leerung wöchentlich oder 14täglich Bis 15 Meter von der Straße wird Behälter kostenfrei geholt Möglichkeit der Ermäßigung (1,15 ): wenn nur 1 Person auf Grundstück lebt und Behälter regelmäßig nur halb gefüllt ist Preisbeispiel: 60 Liter, 14-tägliche Leerung: 8,15 monatl. Preisbeispiel: 80 Liter, wöchentl. Leerung: 21,60 monatl. Folie 3 Abfallgebühren heute: Sackabfuhr In allen übrigen Bereichen im Umland (ca. 1/3 der Einw.) Über eine Grundgebühr werden ca. 81% der Abfuhrgebühren finanziert, diese beträgt je Wohnung: 12,40 Zusätzlich Kauf von Restabfallsäcken (19 % des Gebührenaufkommens); Kosten je 35-Liter-Sack: 85 Cent Säcke sind an die Straße zu stellen Abfuhr wöchentlich Folie 4

3 Konsequenzen aus dem OVG-Urteil In die Grundgebühr dürfen nur Fixkosten einfließen (volumenunabhängig), z. B. Kosten für Fahrzeuge und Personal Der derzeitige Anteil der Grundgebühr (80,76%) ist zu hoch Gleich hohe Grundgebühr für Haushalte/Wohnungen nur zulässig, wenn der Gebührensatz unterhalb von 30% der fixen Kosten liegt (Grundstücks- oder Haushaltsmaßstab) Bis zu 50% der Fixkosten, wenn personenbezogener Maßstab 50 bis 75% bei personenbezogenem Maßstab und mit dezidierter Begründung möglich (bei aha nach rechtl. Einschätzung nur 60%) Folie 5 Was heißt das alles für uns? Wir brauchen eine neue Abfallgebührensatzung zum Die bisherige Sack- und Tonnenabfuhr kann fortgesetzt werden in einer gemeinsamen oder einer getrennten Einrichtung Da die Grundgebühr unter den heutigen 81% liegen muss, würde der Verkaufspreis des einzelnen Sackes jedoch bei gleich bleibendem Gebührenvolumen stark ansteigen: ca. 2,30 bis 2,70 (statt 85 Cent) pro Sack, wenn es eine personenbezogene Grundgebühr gibt (die mit vielen Schwierigkeiten versehen ist) über 5 (statt 85 Cent) pro Sack, wenn es eine haushaltsoder grundstücksbezogene Grundgebühr gibt Folie 6

4 Deswegen: Ein Sackpreis von 2,30 oder 5 ist nicht durchsetzbar Niedrigere Verkaufspreise sind nicht möglich, weil die Kosten gedeckt werden müssen und die Grundgebühr durch das Gericht nach oben begrenzt ist Der Sack kann deswegen nach Überzeugung von aha und der Regionsverwaltung künftig nicht mehr für die Abfuhr verwendet werden Regionsweit muss die Behälterabfuhr eingeführt werden Bei der Kalkulation der Behälterabfuhr gibt es unterschiedliche Maßstäbe: grundstücks-, haushalts- und personenbezogen Jede Kalkulationsweise hat Vor- und Nachteile Es gibt immer Gewinner und Verlierer Folie 7 Verschiedene Maßstäbe für die Grundgebühr Folie 8 Grundstücksbezogener Maßstab: günstig bei Grundstücken mit vielen Wohnungen (z. B. Hochh.) relativ ungünstig für Einfamilienhäuser Familien stellen sich relativ günstiger als 1-Personenhaushalte Abnahme der Kosten bei steigender Personenzahl Haushaltsbezogener Maßstab: Gleichbehandlung von Einfamilienhäusern und Hochhäusern Familien stellen sich relativ günstiger als 1-Personenhaushalte Personenbezogener Maßstab Familien werden stark benachteiligt (mehrfache Grundgebühr), während 1-Personenhaushalte übermäßig begünstigt werden Kompliziert in der Ermittlung der Personenzahl, Ablehnung bei Bürgermeistern (Gebührenbescheide)

5 Vorschlag von aha und Regionsverwaltung Nach einer Übergangszeit einheitliche Behälterabfuhr im gesamten Regionsgebiet, Grundgebühr überall grundstücksbezogen 29 % Vorteile dieser Lösung: Familiengerecht (weil große Haushalte die gleiche Grundgebühr bezahlen wie kleine Haushalte) Entlastungen in Großwohnanlagen Geringste Verwerfungen im heutigen Sack- und Behältergebiet Keine Umsetzungsprobleme (anders als personenbezogener Maßstab) Nachteile: Erhöhungen bei 1-Pers.-Haushalten Einfamilienhäuser zahlen gleiche Grundgebühr wie Hochhaus Folie 9 Wie geht es weiter? Gibt es Alternativen? Ja, die haushaltsbezogene Grundgebühr mit folgenden Effekten: geringere Kosten vor allem in Einfamilienhäusern höhere Kosten für Einpersonenhaushalte im Geschosswohnungsbau tendenziell Belastungen im heutigen Behältergebiet, durchgehend Entlastung im heutigen Sackgebiet Ist die Befragung der Bevölkerung vorgesehen? Nein, sie gäbe nur dann einen Sinn, wenn es ein rechtssicheres und umsetzbares Modell für die Weiterführung der Sackabfuhr gäbe. Folie 10

6 Wie geht es weiter? Wie ist der Zeitplan? - Eckpunkte: nächste Beratung im Ausschuss für Abfallwirtschaft am (ergänzte Vorlage) und Satzungsbeschluss: Beratung im Ausschuss für Abfallwirtschaft am und Beschluss im Regionsausschuss am und in der Regionsversammlung am Folie 11 Danke für die Aufmerksamkeit! Folie 12

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