Inklusionsstrategie. unseres Landes im Überblick. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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1 Inklusionsstrategie unseres Landes im Überblick 1 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

2 Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023 Inklusionsstrategie unseres Landes im Überblick

3 Was ist Inklusion? Inklusion bedeutet, alle Menschen gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Sie sollen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer ethischen und sozialen Herkunft sowie von Geschlecht und Alter an den verschiedenen Lebensbereichen teilnehmen können. Sehr geehrte Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, seit einigen Jahren gelingt es uns, dass Kinder mit und ohne Beeinträchtigung miteinander lernen können. Dafür danke ich Ihnen und unterstütze Ihre Arbeit und Ihren Einsatz auch weiterhin. Die Umsetzung der Inklusion wird uns die nächsten Jahre begleiten und ich bin sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode den Weg für die Umsetzung festschreiben konnten. Das vom Landtag beschlossene Inklusionskonzept werden wir mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Elternwillens umsetzen. Das möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal betonen. Mir ist bei allen Fragen im Bildungsbereich der Dialog mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie allen anderen, die an Schule beteiligt sind, wichtig. Wir werden die gemeinsam verabredeten Wege in bewährter Weise weitergehen. Im Gegensatz zur Integration, bei der ein Mensch in ein bereits bestehendes System eingebunden wird, geht Inklusion von einem gemeinsamen Leben von Anfang an aus. So sollten etwa Schüler/innen mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache Kinder von Anfang an eine gemeinsame Gruppe in einer Kindertageseinrichtung bzw. eine gemeinsame Schulklasse besuchen und voneinander lernen. Seit Deutschland die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ratifiziert hat, sollen alle Bundesländer ihre Bildungssysteme so gestalten, dass eine chancengleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen möglich ist. Schulen, die bereits heute gemeinsam mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und dem Schulträger Schritte hin zu einer inklusiven Schule gehen, werden wir besonders unterstützen. Ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam die Herausforderungen im Rahmen der Umsetzung der Inklusionsstrategie zu meistern. Birgit Hesse Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Wie dieser Weg für Mecklenburg-Vorpommern aussehen soll, können Sie in der Inklusionsstrategie nachlesen: 4 5

4 Der Weg zur Inklusionsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern In Vorbereitung der Entwicklung einer Inklusionsstrategie für Mecklenburg- Vorpommern hatte die Landesregierung im Januar 2012 eine Experten kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Praxis und der Kommunen berufen. Die Aufgabe der Expertenkommission bestand in der Erarbeitung von Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems in unserem Land. Mit ihrem Bericht legte die Expertenkommission insgesamt 19 Empfehlungen für die Umsetzung des Inklusionsprozesses vor. Auf dieser Grundlage wurde die Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern bis 2023 entwickelt. Der Landtag hat sich ganz bewusst für eine Umsetzung der Inklusion mit Augenmaß entschieden. Inklusion soll gelingen. Dazu ist es nötig, alle mitzunehmen, nichts zu überstürzen und niemanden zu überfordern. Auch deshalb wird die Umsetzung der Inklusionsstrategie schrittweise und flächendeckend beginnend zum Schuljahr 2017/2018 erfolgen. Foto: Fotolia_Syda Productions! Eingebettet war und ist das Gesamtkonzept in den nach langer und intensiver Diskussion erreichten Schulfrieden für Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Vereinbarung ist historisch: Erstmals seit der deutschen Einheit gibt es in der Schulpolitik des Landes für viele Jahre einen parteiübergreifenden Grundkonsens. Bis zum Jahr 2023 und damit bis zur nächsten Legislaturperiode haben sich die Fraktionen der SPD, der CDU und DIE LINKE auf einen gemeinsamen Weg verständigt. Damit ist im Bereich der Inklusion ein Kurswechsel nach der Landtagswahl ausgeschlossen. Mit dem Schulfrieden für Inklusion werden folgende drei übergeordnete Leitlinien verfolgt: 1. Die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems soll im größtmöglichen gesellschaftlichen Konsens geschehen. 2. Die eingeleiteten Maßnahmen sollen durch einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens unumkehrbar sein. Das Jahr 2023 wird nicht als Abschluss, sondern als ein realistisch planbarer Zwischenschritt auf dem Weg zu einem vollständig inklusiven Bildungssystem verstanden. 3. Für alle Beteiligten insbesondere für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte soll ein verlässlicher Reformpfad beschrieben werden, der Bestand hat. 6 7

5 Mit der Inklusionsstrategie ist ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission beschrieben, das alle Bildungsbereiche berücksichtigt von der Kindertagesförderung über die Schule bis zur Ausbildung oder zum Studium. Ganz konkrete Entwicklungskonzepte zur Ausgestaltung der einzelnen Bildungsbereiche kann die Strategie nicht enthalten. Hierfür sind, wie von der Expertenkommission vorgeschlagen, ein Inklusionsbeirat sowie entsprechende Arbeitsgruppen zum Schuljahr 2017/2018 zu berufen, so zum Beispiel für die Bereiche: Zusätzliche Lehrerstellen Für die Umsetzung der Inklusionsstrategie werden von der Landesregierung schrittweise bis zum Jahr 2023 insgesamt 237 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Bereiche Lehrerstellen (gesamt) frühkindliche Bildung, flexible Schuleingangs- und Schulausgangsphase, Weiterentwicklung von Förderschulen, Beurteilungs- und Bewertungspraxis sowie Berufsorientierung. Gemeinsamer Unterricht in den Förderschwerpunkten 50 Schulen mit spezifischer Kompetenz* 43 Programm zur Verhinderung von Schulabbrüchen an weiter führenden Schulen (jahresdurchschnittlich) Zusatzausstattung zum Aufbau eines Systems der Beschulung verhaltensauffälliger Kinder Gymnasium (u. a. Begabtenförderung) Inklusion beschränkt sich nicht auf das Schulwesen, sondern betrifft alle Aspekte menschlichen Lebens. Neben den vermehrten Anstrengungen im Bildungssystem erfordert inklusive Entwicklung stets auch eine gesellschaftliche Akzeptanz. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Maßnahmen zu ergreifen, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigter Menschen verbessern. Hierzu leistet die beschlossene Strategie einen entscheidenden Beitrag. Ausweitung Erzieher-System an Grundschulen und weiterführenden Schulen Besondere Angebote an Beruflichen Schulen (11 Standorte) Schulaufsicht 10 Summe * Schulen mit spezifischer Kompetenz sind ein ergänzendes Angebot zum gemeinsamen Unterricht an Regelschulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung. 8 9

6 Inklusion im Bildungssystem bis zum Jahr 2023 Programm für Schulbauten Das Land will die Schulträger bei der Finanzierung inklusiver Umbauten an Regelschulen und bei barrierefreien Schulneubauten finanziell unterstützen. Das Bildungsministerium erarbeitet derzeit inklusionsorientierte Empfehlungen, die die Regelungen der Landesbauordnung ergänzen. Die Höhe der Unterstützung leitet sich von inklusiven Mindeststandards ab. Für den inklusionsorientierten Schulbau stehen Fördermittel des Landes und des Bundes zur Verfügung. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass diese Mittel nach einem abgestimmten Gesamtkonzept investiert werden. Foto: Colourbox Tatiana Belova Frühkindliche Bildung, Erziehung und Förderung In den Kindertageseinrichtungen unseres Landes werden schon jetzt über 80 Prozent aller beeinträchtigten Kinder integrativ gefördert. Damit ist für Kinder mit einer drohenden oder diagnostizierten Behinderung eine wohnortnahe Bildung, Erziehung und Förderung weitgehend gesichert. Für Kinder mit besonderen Förderbedarfen in den Bereichen Sehen und Hören wird es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten spezialisierte Förderangebote geben. Diese Kindertageseinrichtungen mit spezifischer Kompetenz werden das Netz der landesweiten Förderangebote in den beiden genannten Bereichen ergänzen. Die zukünftige inklusive Entwicklung stellt hohe Anforderungen an das Wissen, die Kenntnisse, Erfahrungen und das Handeln der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen. Deshalb werden für mehr als Fachkräfte Weiterbildungen organisiert und durchgeführt. Zielstellung dieser Fortbildungen ist die Erweiterung professioneller Handlungskompetenzen im Bereich der individuellen Förderung. Grundlage der individuellen Förderung bildet die Beobachtung und regelmäßige Dokumentation von Entwicklungsverläufen im Alltag. Um die Förderung zielgenauer realisieren zu können, werden zukünftig landesweit einheitliche Verfahren zur Feststellung der Kompetenzen und Entwicklungsstände der Kinder eingeführt

7 Im Überblick: Schulmodell für inklusive Schule* Grundschule Hochschulreife Hochschulreife Mittlere Reife Berufsreife Primarbereich Sekundarbereich I Sekundarbereich II Weiterführende Schule mit spezifischer Kompetenz Orientierungsstufe mit spezifischer Kompetenz Grundschule mit spezifischer Kompetenz Berufliche Schulen Regionale Schule mit flexibler Schulausgangsphase Schulartunabhängige Orientierungsstufe Grundschule Fachgymnasien Integrierte oder Kooperative Gesamtschule mit flexibler Schulausgangsphase Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe Schulartunabhängige Orientierungsstufe Grundschule Gymnasium 1 Die Einrichtung temporärer Lerngruppen erfolgt an ausgewählten Schulstandorten nur im Grundschulbereich. 2 Die Einrichtung temporärer Lerngruppen erfolgt an ausgewählten Schulstandorten im Grundschulbereich in flexiblen Leistungsund Unterstützungslerngruppen. Im Bereich der Regionalen Schule und Gesamtschule erfolgt die Einrichtung temporärer Lerngruppen an ausgewählten Schulstandorten in flexiblen Bildungsgängen. * Die Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung bleiben als Schulstandorte erhalten. Dies gilt auch für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Das Schulmodell für die inklusive Schule in Mecklenburg-Vorpommern wird auf den folgenden Seiten erläutert. Temporäre Lerngruppen in den Bereichen Sprache 1, Lernen 2 und emotionale und soziale Entwicklung Gymnasium mit spezifischer Kompetenz Sport-, Musikgymnasien, Klassen für hochbe gabte Schüler/innen Das Rügener Inklusionsmodell hat gezeigt, dass das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung werden daher sukzessive aufgehoben. In der inklusiven Grundschule werden deshalb alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Förderung in der Grundschule Im gemeinsamen Klassenverband sollten regelmäßige Lernfortschrittsmessungen stattfinden, um die individuellen Lernfortschritte bei jedem Kind festzustellen ( Kinder mit Lernschwierigkeiten in den Fächern Deutsch oder Mathematik oder in den Bereichen Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung sollten eine zusätzliche Förderung in einer Kleingruppe erhalten. Bei manifestierten Lernschwierigkeiten, die nicht durch eine Förderung im Klassenverband und in einer Kleingruppe kompensiert werden konnten, sollte eine individuelle Förderung auf der Grundlage einer abgestimmten Förderplanung zwischen Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft erfolgen. Für weitere Informationen zu diesem Mehrebenenpräventionsmodell stellt das Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Universität Rostock digitale Materialien bereit. Die Universität bietet zudem auch eine Internetplattform an. Alle Lehrkräfte des Landes erhalten hier die kostenlose Nutzungsmöglichkeit des Lernfortschrittsservers. Mit Hilfe dieses Servers können Lehrkräfte digitale Lernfortschrittsdokumentationen und Förderhinweise für jedes Kind ihrer Klasse erhalten. 12 Das kostenlose Angebot des Landes, das im Rahmen des Rügener Inklusionsmodells erprobt wurde, steht allen Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung: 13

8 Durch eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen wird sichergestellt, dass in der inklusiven Grundschule alle Kinder bestmöglich und entsprechend ihrer besonderen Bedarfe gefördert werden können. Die Inklusionsstrategie sieht zum Beispiel folgende Maßnahmen vor: Die Grundschulen haben die Möglichkeit, flexible Schuleingangsphasen zu bilden. In der flexiblen Schuleingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen und ihres individuellen Lerntempos ohne Versetzung oder Zurückstufung ein bis drei Jahre in der Schuleingangs phase zu verweilen. Grundschulen erhalten eine verlässliche Grundausstattung an Stunden für die pädagogische und sonderpädagogische Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen arbeiten gemeinsam mit Grundschullehrkräften und gegebenenfalls weiterem pädagogischen Personal in einem multiprofessionellen Team und sind Teil des Grundschulkollegiums. Die Diagnoseförderklasse (DFK) wird fortentwickelt und bleibt als besonderes Angebot an ca. 20 Standorten im Land erhalten. Bis 2020 sollen mindestens Lehrkräfte zur Inklusion grundständig fortgebildet werden. Möglichkeiten der besonderen Beschulung von Kindern mit stark ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarfen werden auf den folgenden Seiten in den Ausführungen zum Förderschulbereich erläutert. Sekundarbereich I und II An Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien wird das im Grundschulbereich begonnene gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen fortgeführt. Die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen schließt dabei alle Förderbedarfe ein, auch die Förderung besonderer Begabungen. Damit zukünftig noch mehr Schülerinnen und Schüler mindestens den Schulabschluss Berufsreife erwerben können, wird die Schulausgangsphase neu ausgerichtet und flexibel gestaltet. Hiernach haben Schülerinnen und Schüler an ausgewählten Schulstandorten die Möglichkeit, die Berufsreife auch in Klassen im Produktiven Lernen, in Klassen des freiwilligen 10. Schuljahres und in Lerngruppen des schulischen Angebots 9+ zu erwerben. Darüber hinaus werden an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen sogenannte flexible Bildungsgänge eingerichtet. Hier können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen in eigenständigen Lerngruppen gefördert und in ausgewählten Fächern auch in Regelklassen unterrichtet werden. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Regionale Schulen Gesamtschulen Klassen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Weitere Möglichkeiten der besonderen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit stark ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarfen werden auf den folgenden Seiten in den Ausführungen zum Förderschulbereich erläutert

9 Förderschule Die Inklusionsstrategie zielt darauf ab, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler Regelschulen besuchen können und besondere Förderangebote in Wohnortnähe eingerichtet werden. Umso mehr wird die Professionalität der Sonderpädagogik zukünftig an vielen verschiedenen Lernorten gebraucht. Die Inklusionsstrategie sieht ein weitreichendes Wahlrecht für Erziehungsberechtigte vor. Die Entscheidung, ob Kinder inklusiv beschult werden oder in eine Förderschule gehen, liegt letztendlich bei den Eltern. Im Fokus der Inklusionsstrategie stehen die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Auf diese Förderschwerpunkte entfallen ca. 75 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bezogen auf das Schuljahr 2014/2015). Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung werden als eigenständige Förderschulen auslaufen. Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten in diesen Bereichen werden zukünftig flächendeckend an Grundschulen eingeschult. Für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägten Auffälligkeiten im Lernen, in der Sprache oder emotionalen und sozialen Entwicklung werden besondere Beschulungsmöglichkeiten in Form temporärer Lerngruppen vorgehalten. Für den Bereich Sprache werden diese Lerngruppen an Grundschulen angebunden, für den Bereich emotionale und soziale Entwicklung an Grundschulen und weiterführenden Schulen. Hierdurch wird jederzeit ein gleitender Übergang in den regulären Klassenverband ermöglicht. Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung sieht die Inklusionsstrategie Schulstandorte mit spezifischer Kompetenz vor. Diese Schulen erhalten zusätzlich je eine Lehrerstelle und eine PmsA-Stelle (Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung). Zur Festlegung der Schulstandorte mit spezifischer Kompetenz werden Vereinbarungen zwischen dem Land, den kommunalen Landesverbänden, den Trägern der Schulentwicklungsplanung und den Schulträgern getroffen. Die Schulen für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung bleiben im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erhalten. Die Schulträger sind angehalten zu prüfen, welche Regelschulen heute schon barrierefrei sind und wie die entsprechende Ausstattung geschaffen werden kann. Die nachträgliche barrierefreie Gestaltung wird sich überwiegend auf Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie auf eine entsprechende Ausstattung beziehen. Schulen mit spezifischer Kompetenz sind ein ergänzendes Angebot zum gemeinsamen Unterricht an Regelschulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung. Damit werden in allen Schulamtsbereichen zwar keine extra Förderschulen, aber dauerhafte Strukturen für temporäre Lerngruppen und temporäre Beschulungsformen existieren sowohl im Grundschulbereich als auch im weiterführenden Bereich

10 Foto: Colourbox Phovoir Foto: Colourbox Berufliche Schule Hochschule Alle Jugendlichen sollen grundsätzlich in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Dafür steht ein umfangreiches Spektrum an betrieblichen und schulischen Ausbildungsangeboten zur Verfügung. Die Hochschulen sind durch 3 Absatz 4 Landeshochschulgesetz MecklenburgVorpommern (LHG M-V) verpflichtet, die besonderen Belange beeinträchtigter Studierender zu berücksichtigen. Ungefähr acht Prozent aller Studierenden sind auf Nachteilsausgleiche und spezifische Unterstützungen im Studium angewiesen. Gleichzeitig sollen dabei individuelle Ausbildungsregelungen gemäß 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und 42m Handwerksordnung (HwO) in den Fällen ermöglicht werden, in denen die Art und Schwere der Beeinträchtigung eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf nicht zulassen würde. Diese Regelungen richten sich an den Möglichkeiten der beeinträchtigten Jugendlichen aus und eröffnen einen flexiblen Übergang in eine Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf. Grundsätzlich sind alle für den jeweiligen Beruf oder Bildungsgang zuständigen beruflichen Schulen angehalten, Fördermaßnahmen zu gewährleisten und durchzuführen. 18 Im Sinne der Chancengleichheit müssen studienbezogene und mithin auch bauliche Barrieren abgebaut beziehungsweise Nachteile kompensiert werden. Für das Prüfungswesen wird auf 38 LHG M-V verwiesen, für die baulichen Aspekte auf die Vorschriften der Landesbauordnung. Gleichwohl sind weitere Veränderungen notwendig. Dies betrifft vor allem die sachgemäße didaktische Information und Qualifizierung der Lehrenden sowie der Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Die Belange beeinträchtigter Studierender wurden in den Zielvereinbarungen 2016 bis 2020 verankert. Mit allen Hochschulen des Landes wurde ein Schwerpunkt im Bereich Inklusion gesetzt. Gemeinsam soll in den kommenden Jahren ein Leitfaden Inklusionsorientierte Hochschule unter Federführung der Universität Rostock erarbeitet werden. Dafür ist die Teilnahme aller hauptberuflich Lehrenden an entsprechenden Qualifikationsveranstaltungen vorgesehen. 19

11 Interkulturelle Bildung Eine inklusive Schule ist eine Schule der Vielfalt: Hier lernen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Altersgruppen, mit verschiedenen Lernvoraussetzungen, mit und ohne Beeinträchtigung, mit besonderen Begabungen, aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen grundsätzlich in gemeinsamen Lerngruppen. Die sprachliche sowie kulturelle Integration von Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache ist auch eine Aufgabe für die inklusive Schule. Grundlage der Integration ist das bewährte Konzept des Erlernens der deutschen Sprache in eigenständigen Kursen Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus ist eine altersgerechte Einführung in die Grundsätze der rechtsstaatlichen parlamentarischen Demokratie einschließlich ihrer Werteordnung sicherzustellen. Um dies zu bewältigen, erhalten Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen Fortbildungen, z. B. in den Bereichen Interkulturelle Bildung, Interkulturelle Elternarbeit und Mehrsprachigkeit. Wertebildung Inklusive Kooperationspartner Untere und oberste Schulaufsichtsbehörde Im Rahmen der Aufgaben der Schulaufsicht wurden sowohl im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Referentinnen und Referenten als auch in allen Staatlichen Schulamtsbereichen Schulrätinnen und Schulräte für Inklusion und Migration eingestellt. Zusätzlich wurde mit den Servicestellen für Inklusion ein Beratungsangebot für Eltern und Erziehungsberechtigte eingerichtet, das in jedem Schulamtsbereich zur Beantwortung aller Fragen und zur koordinierenden Unterstützung im Bereich der individuellen Förderung zur Verfügung steht. Darüber hinaus leisten die Servicestellen Inklusion auch eine effiziente Vernetzung bereits bestehender schulischer und außerschulischer Beratungs- und Hilfsangebote. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie ergänzt das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte rund um den inklusiven Schulalltag. Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) Mit inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung verändern sich die An forderungen an Lehrkräfte. Angebote der Beratung, Fortbildung und Qualifizierung sollen helfen, diesen veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Wertebildungsordner Erfahren Sie mehr dazu unter: 1 Begleitet und unterstützt wird der Prozess der inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung von den Beraterinnen und Beratern des Unterstützungssystems, das dem IQ M-V zugeordnet ist. Die Beraterinnen und Berater bieten Unterrichtshospitationen und Prozessbegleitungen an Schulen an und unterstützen Schulleitungen unter anderem bei der Planung inklusiver Schulprogrammarbeit

12 Kontakte Servicestelle Inklusion im Staatlichen Schulamt Greifswald Außenstelle Stralsund Heinrich-Heine-Ring Stralsund 4. Etage (barrierefreier Zugang) Corinna Kösterke Tel.: Servicestelle Inklusion im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg Helmut-Just-Straße Neubrandenburg 1. Etage (barrierefreier Zugang) Charlotte Kaercher Tel.: (persönliche Beratungstermine vor Ort nach Vereinbarung) inklusion-nb@bm.mv-regierung.de Servicestelle Inklusion im Staatlichen Schulamt Rostock Möllner Str Rostock 7. Etage (barrierefreier Zugang) Annette Hampel Tel.: inklusion-hro@bm.mv-regierung.de Servicestelle Inklusion im Staatlichen Schulamt Schwerin Zum Bahnhof Schwerin 4. Etage (barrierefreier Zugang) Verena Kimmig Tel.: inklusion-sn@bm.mv-regierung.de 22 Impressum Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bestehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als eine Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße Schwerin Verantwortlich: Henning Lipski (V.i.S.d.P.) presse@bm.mv-regierung.de Gestaltung: fachwerkler-grafik.de Druck: Produktionsbüro Tinus Titelbild: shutterstock_wavebreakmedia Porträt Birgit Hesse: Udo Tanske Stand: Mai

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