Die Transparenz der Kosten als Herausforderung und Chance.
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- Linda Hofmann
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1 ab Fokus für Institutionelle Anleger Juli 2012 Die Transparenz der Kosten als Herausforderung und Chance. Seit der Kapitalmarktkrise ( ) sind die zentralen Herausforderungen der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Die Herausforderungen entstammen im Wesentlichen den Bereichen Demographie, Regulierung und Kapitalmärkte. Ihre Folgen finanzieller Art sind steigende Verpflichtungen, Kostendruck und Ertragsrückgang. Detailkenntnisse über die Entstehung von Kosten können dabei mithelfen, die Nettorendite zu verbessern. Herausforderungen für Schweizer Pensionskassen Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes ist zwischen 1981 und 2010 von 79,3 auf 83,9 Jahre gestiegen. Für 65-jährige Frauen stieg sie von 83,2 auf 87,2 Jahre. Die Rente muss also 4 bis 4,5 Jahre länger ausgerichtet werden als noch vor 30 Jahren, was auf den Deckungsgrad drückt. Eine Trendumkehr ist nicht auszumachen. Die Regulierungsdichte nimmt weiter zu. Was 1985 als Rahmengesetz mit Mindestvorschriften und weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten für die Sozialpartner begann, hat sich zu einem Regelwerk aus komplexen Vorschriften entwickelt. Internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) schaffen zudem eine direkte Verbindung der betrieblichen Vorsorge zur Bilanz der Unternehmung. Damit hat die berufliche Vorsorge in der Dieser Bericht wurde durch UBS AG erstellt. Bitte beachten Sie den Disclaimer und die Offenlegung auf Seite 5. 1
2 Schweiz stark an Miliztauglichkeit eingebüsst und ist zu einem Feld für Spezialisten geworden. Mit der Strukturreform 2. Säule dürfte dieser Prozess noch nicht abgeschlossen sein und der Kostendruck auf die Vorsorgeeinrichtungen anhalten. Gemäss einer vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebenen Studie zu den Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule, welche im Frühling 2011 publiziert wurde, betrugen die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule basierend auf einer Hochrechnung durchschnittlich ca. 0,56% des verwalteten Vermögens. Die Spannbreite der Vermögensverwaltungskosten, welche in der Studie erhoben wurden, reichte von 0,15% bis 1,86% des Vorsorgevermögens. Nur ein Viertel dieser Kosten wurde bis anhin in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Wie Abbildung 1 zeigt, sind die Renditen für die wichtigsten Anlageklassen, Obligationen und Aktien massiv unter Druck geraten. So betrug die durchschnittliche Rendite auf Verfall von Schweizer Bundesobligationen zwischen 1980 und ,6% pro Jahr, die durchschnittliche Zehnjahresrendite von globalen Aktien in CHF lag bei annualisierten 8,9%. In der Periode von 1990 bis 2000 rentierten Bundesanleihen durchschnittlich ebenfalls 4,6% auf Verfall, Aktienrenditen in rollenden 10- Jahresperioden sogar 10,7%. Seit 2000 schrumpfte die durchschnittliche Eidgenossenrendite auf 2,6% (0,7% Ende Juni 2012) und die Zehnjahresrendite der globalen Aktien auf noch 4,8% (1,1% Ende Juni 2012). Die gestrichelten Linien zeigen den Trend der Renditen der beiden wichtigsten Vermögensklassen der Vorsorgeeinrichtungen in dieser über 30-jährigen Periode. Auf den dritten Beitragszahler scheint je länger je weniger Verlass zu sein. Optimierung der Nettorendite Real steigende Leistungen und ungenügende Anlagerenditen drücken auf den Deckungsgrad. Die schweizerischen Pensionskassen dürften daher dem Kosten-Management ein stärkeres Augenmerk schenken, da Kosten im aktuellen Anlageumfeld einen spürbaren Einfluss auf die Nettorenditen haben können. Die von den Vorsorgeeinrichtungen seit Januar 2006 erwirtschafteten Renditen liegen für Einrichtungen mit Vermögen unter CHF 300 Mio. bei 1,3% p.a., für diejenigen mit einem Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. bei 1,5% p.a. und für solche mit mehr als CHF 1 Mrd. bei 1,8% pro Jahr. Vergleicht man diese Ergebnisse mit dem eingangs erwähnten Vermögensverwaltungsaufwand, haben die Kosten im aktuellen Anlageumfeld einen Einfluss auf die Nettorendite. Regulatorische Veränderungen Der Bundesrat hat im Juni 2011 Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet, darunter auch Art. 48 a Abs. 1 3 BVV2 (Anfang 2012 in Kraft getreten). Gemäss dieser Bestimmung haben die Vorsorgeeinrichtungen ihre (allgemeinen) Verwaltungskosten inskünftig detaillierter und umfassender auszuweisen. Hiervon sind auch die Vermögensverwaltungskosten betroffen. Die Darstellung der Verwaltungskosten in dieser Form wird erstmals für die Jahresrechnung 2012 erfolgen müssen. Im Rahmen der vom BSV in Auftrag gegebenen Studie ist eine Definition der Vermögensverwaltungskosten entwickelt worden. Seit der Publikation der oben erwähnten Studie und dem erläuternden Bericht des BSV zu den Änderungen der Verordnung BVV2 vom Juni 2011 zeichnet sich ab, dass sich diese Darstellung der direkten und indirekten Vermögensverwal- 2
3 tungskosten mit den drei Kostenkomponenten «Total Expense Ratio» (TER), «Transaktionskosten & Steuern» (Transaction and Tax Cost TTC) sowie «übrige Kostenbestandteile» (Supplementary Cost SC) zu einem Standard entwickeln dürfte. Die Ausführungsbestimmungen der Oberaufsichtskommission mit den technischen Details über den Geltungsbereich und die Berechnungsgrundlagen sind voraussichtlich frühestens in einigen Monaten zu erwarten. Konsequenzen für Vorsorgeeinrichtungen Neben den Angaben über die bereits verfügbaren direkten Kosten werden die Vorsorgeeinrichtungen zur Steigerung der Kostentransparenz erstmalig für die Jahresrechnung 2012 zusätzliche Informationen zu den indirekten Kosten benötigen, um die Höhe der jeweiligen Kostenblöcke soweit als möglich ausweisen zu können. Dabei werden sich verschiedene Herausforderungen stellen, die es in der technischen Umsetzung zu meistern gilt und wie so oft liegt auch hier der Teufel im Detail. So ist zunächst zu definieren, was der genaue Anwendungsbereich ist und welche Instrumente konkret einzubeziehen sind (Fonds, Dachfonds, ETF, strukturierte Produkte, Immobiliengesellschaften, Direktanlagen, Private Equity, Hedge Funds usw.). Es wird Aufgabe der Oberaufsichtskommission sein, Klarheit darüber zu schaffen, welche Kostenblöcke ausgewiesen werden müssen, damit das Instrument als «kostentransparent» gilt (zum Beispiel, ob nur die TER oder auch die Transaktionskosten der Kollektivanlagen zu deklarieren sind). Zudem müssen die Methoden festgelegt werden, die für die Berechnung der TER und der nicht explizit ausgewiesenen Transaktionskosten angewandt werden sollen, und es muss die Basis bestimmt werden für die prozentuale Darstellung der Kosten (zum Beispiel durchschnittlich investiertes Kapital oder Marktwert per Stichtag am Jahresende). Bezüglich der Datenbeschaffung wird zu klären sein, welche Informationen bei welchen Instrumenten gebraucht werden (so ist zum Beispiel die Performance-Gebühr einiger ausländischer Fonds nicht in der TER enthalten). Überdies sind die Bedingungen an die Aktualität der Daten festzulegen. Schliesslich muss die Darstellung der Kosten im Anhang zum Geschäftsbericht definiert werden. So ist zu entscheiden, ob eine einzelne Zahl für die Darstellung der Gesamtkosten genügt oder ob eine detaillierte Auswertung nach Kostenart und Portfolio Manager gewünscht ist. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Kosten immer die vertraglich vereinbarten Verhältnisse widerspiegeln (zum Beispiel «All-inclusive Fees»). Der mit der Datenbeschaffung anfallende Aufwand und die hier erwähnten Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung werden vermutlich zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen dazu veranlassen, die notwendige Berichterstattung zu den Vermögensverwaltungskosten extern einzukaufen. Kostentransparenz-Report der UBS UBS reagiert auf dieses Kundenbedürfnis und entwickelt gegenwärtig einen entsprechenden Kostentransparenz-Report, welcher im Rahmen des Global Custody Investment Reporting angeboten werden soll. Der neue Report wird die Vorsorgeeinrichtungen bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen bezüglich Kostentransparenz unterstützen. Zudem soll das Analyseinstrument eine effiziente Kostenkontrolle und damit ein effektives Kostenmanagement ermöglichen. Inhalt des UBS Kostentransparenz-Reports Der Kostentransparenz-Report orientiert sich an der Vorgehensweise der BSV-Studie und unterteilt die Gesamtkosten in: Total Expense Ratio (TER) Transaktionskosten und Steuern (TTC) übrige Kostenbestandteile (SC) Sobald die definitiven Ausführungsbestimmungen vorliegen, werden diese direkt in die Report-Entwicklung einfliessen. UBS erstellt eine rein quantitative Auswertung und nimmt keinerlei Beurteilungen über die Angemessenheit der einzelnen Kostenelemente oder Anlageinstrumente vor. Titelinstrumente und Datengrundlagen Die abschliessende Liste aller Anlagetypen, welche im Kostentransparenz-Report Eingang finden, wird im Glossar ausgewiesen. UBS beschafft sich die Kosteninformationen für Kollektivanlagen aus öffentlich zugänglichen Quellen oder beim Management der jeweiligen Gesellschaft. Wo effektive Daten nicht erhältlich sind (zum Beispiel bei diversen alternativen Anlagen), werden Näherungswerte zur Anwendung gelangen. In Bereichen, in denen es keine sinnvollen Näherungswerte gibt (zum Beispiel strukturierte Produkte), wird darauf verzichtet, synthetische Kosten zu berechnen. 3
4 Instrumente, für die keine Kosteninformationen ermittelt werden können, werden einzeln und namentlich im Report aufgelistet, sodass diese von der Vorsorgeeinrichtung im Anhang der Jahresrechnung separat ausgewiesen werden können. Die Kosten für Vermögensbestandteile in Eigenverwaltung können ebenfalls berücksichtigt werden, sodass der Report eine möglichst vollständige Kostentransparenz über das Gesamtvermögen aufzeigen soll. Autoren: Alexander Furrer, Asset Servicing, Leiter Market Development Andreas Kim, Institutional Clients, Leiter IC Investment Advisory Verfügbarkeit und Frequenz Der Kostentransparenz-Report wird in aller Regel auf jährlicher Basis produziert, um die Informationen für die Jahresrechnung zur Verfügung stellen zu können. Die erste Produktion des neuen Reports ist per 1. Januar 2013 für das Jahr 2012 vorgesehen. Erste Erkenntnisse aus der Praxis Der UBS Kostentransparenz-Report wurde bereits mit der Pensionskasse Post pilotiert. Andres Haueter, Leiter Vermögensverwaltung Pensionskasse Post, nimmt im Interview Stellung zu seinen ersten Erfahrungen: Herr Haueter, Sie haben 2010 an der BSV Studie zu den Vermögensverwaltungskosten teilgenommen. Zudem haben Sie auch für das Jahr 2011 die Gesamtkosten Ihrer Pensionskasse erhoben. Was ist Ihre wichtigste Erkenntnis, die sie aus diesen zusätzlichen Kosteninformationen ziehen können? A. Haueter: Die Erhebungen haben uns bestätigt, dass die grobe Kostenschätzung, welche wir seit Jahren anstellen, recht nahe an der Realität liegt. Was waren die grössten Schwierigkeiten bei der Erhebung und Darstellung der Kosten? Lagen diese Schwierigkeiten eher in der Definition und Abgrenzung der auszuweisenden Kostenelemente oder in der Datenbeschaffung bei den Anbietern der betroffenen Anlagen? A. Haueter: Die Definition der auszuweisenden Elemente haben wir den Spezialisten überlassen. Einen gewissen Standard hatte ja die BSV-Studie bereits gesetzt. Die grösste Herausforderung ist ganz klar die Datenbeschaffung bei den Anbietern, insbesondere in Fund-of-Fund-Gefässen. Hier haben wir bis jetzt nur mit Annahmen gearbeitet. Ziel wäre, auch bei diesen Produkten die volle Transparenz zu erhalten. Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung im Gebiet der Kostentransparenz ein? Werden die Informationen aus der erweiterten Kostentransparenz in den Entscheidungsgremien einen Einfluss auf die Anlagestrategie bzw. das Anlageverhalten haben? Oder braucht es noch detailliertere Auswertungen, die diese Kosten in Relation zu Rendite und Risiko stellen? A. Haueter: In unserem Falle wird das kaum Einfluss auf das Anlageverhalten haben, waren doch die Kosten aufgrund von Schätzungen schon immer bekannt. Es ist zu erwarten, dass der Quervergleich mit anderen Pensionskassen zu Diskussionen führt. Pensionskassen mit hohem Anteil an teuren Produkten (z. B. Hedge Funds) werden aus diesen wohl rascher aussteigen, wenn die Erwartungen nicht erfüllt sind. Im Geschäftsbericht für das Jahr 2012 werden nun alle Vorsorgeeinrichtungen aufgefordert sein, bezüglich der Kosten in der Vermögensverwaltung zusätzliche Transparenz zu schaffen. Das wird für die einzelnen Einrichtungen mit Aufwand verbunden sein. Können Sie Ihren Kollegen einen Tipp geben, wie eine Kasse, die diese Erhebung zum ersten Mal macht, den Aufwand in vernünftigen Grenzen halten kann? A. Haueter: Die Erhebung der beim Global Custodian verfügbaren Kostendaten nimmt einem die UBS zum Glück ab. Den Aufwand sehe ich wie oben erwähnt bei den Fondsgefässen im alternativen Bereich. Die genauen Anforderungen sind schliesslich noch nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass man mit entsprechenden Erläuterungen im Anhang des Geschäftsberichtes auch weiterhin Annahmen ausweisen und damit den Aufwand minimieren kann. Je mehr man sich Richtung effektive Zahlen und hohe Transparenz bewegt, desto grösser der Aufwand. 4
5 Weitere Informationen Bei Fragen oder für ein Beratungsgespräch steht Ihnen Ihr Anlageberater oder Ihr regionaler Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Verschiedene Publikationen für institutionelle Anleger können Sie bestellen unter Weitere Informationen erhalten Sie unter ubs.com/institutionelle-anleger Ihre Kontaktperson in Ihrer Region Bern, Oberwallis, Solothurn Ulrich Jutzi, Tel Zürich Philippe Ryffel, Tel Ostschweiz Marc Mächler, Tel Tessin Bruno Arrigoni, Tel Basel Thomas Gloor, Tel Zentralschweiz, Aargau Yves Braun, Tel Französischsprachige Schweiz Philippe Troesch, Tel Nur für Institutionelle Kunden (Pensionskassen, Versicherungen, Firmen, aber keine Family Offices) mit Domizil Schweiz. Herausgeberin des vorliegenden Dokuments ist die unter schweizerischem Recht registrierte UBS AG. Die Verteilung des vorliegenden Berichts ist nur unter den in dem anwendbaren Recht abgefassten Bedingungen gestattet. Das Dokument wurde unabhängig von spezifischen Anlagezielen, einer besonderen finanziellen Situation oder speziellen Bedürfnissen eines bestimmten Adressaten erstellt. Das Dokument dient reinen Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch eine Einladung zur Offerterstellung, zum Vertragsabschluss, zum Kauf oder Verkauf von irgendwelchen Wertpapieren oder verwandten Finanzinstrumenten dar. Die im vorliegenden Dokument beschriebenen Produkte bzw. Wertpapiere können in verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder für gewisse Anlagegruppen für den Verkauf ungeeignet oder unzulässig sein. Die im vorliegenden Dokument zusammengetragenen Informationen und erlangten Meinungen basieren auf vertrauenswürdigen Angaben aus verlässlichen Quellen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit hinsichtlich der im Dokument erwähnten Wertpapiere, Märkte und Entwicklungen. Die in der Vergangenheit registrierte Performance irgendwelcher Investitionen (ob simuliert oder effektiv) ist nicht zwingend ein Massstab für deren zukünftige Performance. Alle Informationen und Meinungen sind nur im Zeitpunkt der Erstellung aktuell und können sich ohne Ankündigung ändern. Anlageinstrumente und Finanzdienstleistungen sind mit Risiken behaftet. Einige Anlagen können möglicherweise nicht ohne Weiteres liquidiert werden. Anlagen können plötzlichen und erheblichen Wertverlusten unterworfen sein. Bei einer Liquidation Ihrer Anlagewerte kann es vorkommen, dass der Anleger weniger zurückerhält, als er investiert hat. Weicht die Währung eines Anlageinstruments oder einer Finanzdienstleistung von der Währung Ihres Heimatlandes ab, können Preis, Wert und/oder Ertrag infolge von Währungsschwankungen steigen oder sinken. Wechselkursschwankungen können sich negativ auf den Preis, Wert oder den Ertrag einer Anlage auswirken. Sowohl UBS AG als auch die übrigen Mitglieder der UBS-Gruppe sind zu Positionen in den in diesem Dokument erwähnten Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten sowie zu deren Kauf bzw. Verkauf berechtigt. Das vorliegende Dokument darf ohne schriftliche Erlaubnis von UBS AG zu welchem Zweck auch immer weder reproduziert noch weiterverteilt oder neu aufgelegt werden. Ausgabe vom 19. Juli 2012 UBS Alle Rechte vorbehalten. 5
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