KATKOM ANALYSE. Rettungsdienstlicher Katastrophenschutz Österreich

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1 KATKOM ANALYSE Rettungsdienstlicher Katastrophenschutz Österreich Juni 2014

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Das Burgenland - Kurzprofil Das österreichische Gesundheitssystem Stationäre Versorgung Ambulante Versorgung Zur Situation im Burgenland Rettungsdienst in Österreich Professionalität und Ehrenamt - Spezifika in Österreich RETTUNGSWESEN - SITUATION IM BURGENLAND Die Rettungsorganisationen Einsatzzahlen und Einsatzanalysen des ÖRK Burgenland Struktur des Notarztrettungsdienstes Personal im Bereich der Flugrettung Die Landessicherheitszentrale (LSZ Burgenland) Länderübergreifende Zusammenarbeit Zusammenarbeit innerhalb der Ostregion Grenzüberschreitende bzw. internationale Zusammenarbeit Katastrophenschutz in Österreich Phasen des Katastrophenmanagements Rettungsdienstlicher Katastrophenschutz Technische Ausrüstung ÖRK Burgenland Schnelleinsatztruppen Hilfseinheit Not- und Katastrophenfunk Hilfseinheit Verpflegung ÖRK Suchhunde Burgenland Krisenintervention Personal und Qualifizierung

3 11.1. Ausbildung und Tätigkeitsbereich des Rettungsdienstpersonals Ausbildung für Mitarbeiter des Roten Kreuzes Flugrettung Ausbildung des Leitstellenpersonals ANHÄNGE ANHANG A - Rettungsmittel ANHANG B - Katalog zur Notarztanforderung ANHANG C - Leitfaden zum Einsatz von Notarzthubschraubern

4 1. Das Burgenland - Kurzprofil Das Burgenland ist seit 1921 eines von 9 Bundesländern, liegt im Osten Österreichs und grenzt im Nordosten an die Slowakische Republik, im Osten an Ungarn und im Südosten an Slowenien. Mit einer Fläche von km 2 ist das Burgenland flächenmäßig das drittkleinste Bundesland, hinsichtlich der EinwohnerInnen (2013: Einwohner) aber das kleinste Bundesland Österreichs. Das Burgenland ist vorwiegend von Dörfern und Klein(st)städten geprägt. Das Burgenland gliedert sich in 7 Bezirke und 171 Gemeinden, wobei die Landeshauptstadt Eisenstadt mit knapp über Einwohnern die bevölkerungsstärkste Gemeinde des Landes ist.die ehemals regionalen städtischen Zentren wie Sopron ( Ew.) oder Szombathely ( Ew.) verblieben nach der Grenzziehung 1921 bei Ungarn. Wenngleich in den letzten Jahrzehnten ein wirtschaftlicher Aufholprozess stattgefunden hat, so ist das Burgenland immer noch durch beträchtliche regionale Entwicklungsunterschiede, die sich in einem Nord-Süd-Gefälle niederschlagen, gekennzeichnet. Während das Nordburgenland, speziell die Region Eisenstadt und der Bezirk Mattersburg, als zentral im Hinblick auf Erreichbarkeit und Standortattraktivität gilt, sind das Mittel- und Südburgenland in weiten Teilen sogar als extrem peripher einzustufen. Erst Anfang der 1960er Jahre erfolgte der zügige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur innerhalb des Landesgebietes. Durch die Öffnung der Grenzen zu den Nachbarstaaten Anfang der 1990er Jahre und deren EU-Beitritt hat sich die geopolitische Lage des Burgenlandes neuerlich verändert. Das Land ist gemeinsam mit den Bundesländern Niederösterreich und Wien Teil der dynamischen Ostregion und versteht sich als Teil der Region CENTROPE (mit seinen Zentren Wien, Bratislava, Györ, Brno), der Zukunftsregion Süd-Ost (Kärnten, Steiermark, Burgenland, Ungarn, Slowenien, Italien). Ostösterreich umfasst rd. 28 % der Fläche Österreichs (23.562,71 km 2 ), und 43 % der Wohnbevölkerung ( ). Der Raum ist vom Zentralraum Wien und Umgebung geprägt. Trotz der hohen urbanen Struktur befinden sich in dieser Region aber auch die wichtigsten land- und forstwirtschaftlichen Flächen Österreichs. Die Wirtschaftsdaten zeigen hier ein starkes Gefälle zwischen Zentralraum und den peripheren Regionen mit deutlichen Strukturschwächen zu denen auch das südliche Burgenland gehören. Innerhalb der Ostregion ist das Burgenland sowohl einwohnermäßig als auch in Bezug auf Wirtschaftsniveau das kleinste Bundesland und nicht zuletzt daher über intensive Pendlerbeziehungen auch eng verbunden mit den Nachbarregionen. Die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Investitionen in das hochrangige Straßennetz (A2, A3, A4, S31) haben nicht nur zu einem starken Anstieg des Warenaustausches sowie zu einer Verbesserung Erreichbarkeit und zu 4

5 Verkürzungen der Fahrzeit geführt, sondern auch eine Ausweitung des (internationalen) Verkehrsaufkommens mit sich gebracht. Vom Ausbau des hochrangigen Straßennetzes besonders profitiert hat das Nordburgenland. Ungünstig ist die Situation hingegen für den äußersten Süden des Landes. Bevölkerungsstruktur und -entwicklung Im Burgenland lebten laut Statistik des Bevölkerungsstandes im Jahr Personen. Dies entspricht rd. 3,4% der gesamten österreichischen Wohnbevölkerung. Im österreichischen Vergleich ist die Altersstruktur im Burgenland ungünstig.der Anteil der Unter-15-Jährigen lag 2013 im Burgenland mit 13,2% unter dem österreichischen Vergleichswert von 14,4%, jener der Über-65- Jährigen mit 19,9% darüber (Österreich: 18,1%). Die bevölkerungsstärksten Städte und Gemeinden sind Eisenstadt ( EW) sowie Neusiedl am See (7.488 EW), Oberwart (7.241EW) und Mattersburg (7.118 EW), gefolgt von Pinkafeld (5.545 EW). Die längerfristige Bevölkerungsentwicklung des Burgenlandes zeigt nach einem Rückgang in den 1970er Jahren seit der Volkszählung 1981 kontinuierliche Bevölkerungszuwächse, die allerdings nicht so stark ausfielen wie die Anstiege im Österreichvergleich. Der Bevölkerungsanstieg ergibt sich aus den positiven Wanderungsbilanzen, die Geburtenbilanzen waren durchwegs negativ. Die positive Entwicklung hat sich auch nach 2001 fortgesetzt. Zwischen 2002 und 2013 ist die Bevölkerungszahl (laut Statistik des Bevölkerungsstandes) im Burgenland um weitere 3,6% gestiegen (Österreich: +4,8%), wobei die positive Bevölkerungsentwicklung nach wie vor ausschließlich durch die positiven Wanderungsbilanzen bestimmt ist. Die Bevölkerung der gesamten Ostregion wird laut Bevölkerungsprognose bis 2030 auf rund 4 Millionen Menschen anwachsen. Wenn diese Prognose zutrifft, werden in etwa 25 Jahren rund Menschen mehr in dieser dynamischen Region leben. Die Veränderung der Wohnbevölkerung nur durch Wanderungsbewegungen betrug im Burgenland seit 2002 rund 7,0%, davon entfielen 3,3% auf Binnenwanderung (Wohnsitzwechsel innerhalb der Grenzen Österreichs). Die Veränderung durch Außenwanderung (Wanderungsbewegungen über die Staatsgrenze) betrug 3,6%, wobei über 80% der Außenwanderungsfälle (Zuzüge und Wegzüge) auf ausländische Staatsangehörige entfielen. Zu Beginn des Jahres 2014 lebten im Burgenland Personen, die in der Slowakei geboren sind, mehr als die Hälfte dieser Bevölkerungsgruppe entfällt auf nur 4 Gemeinden nämlich Gattendorf, Parndorf, Neusiedl am See und Kittsee. In Kittsee ist der Anteil der in Slowaken mit über 31% am höchsten. Vielfach werden die an die Slowakei angrenzenden Gemeinden schon als Vororte von Bratislava bezeichnet. Der anhaltende Zustrom slowakischer StaatsbürgerInnen in dieser Region stellt damit auch das Rettungswesen vor neue Aufgaben. 5

6 Tabelle: Slowakische Bevölkerung im Grenzraum 2014 Gemeindename gesamt absolut Bevölkerung Geburtsland:SK in % Gesamtbevölkerung Potzneusiedl ,4 Nickelsdorf ,7 Pama ,8 Gattendorf ,9 Deutsch Jahrndorf ,7 Edelstal ,8 Kittsee ,5 Quelle: Statistik Austria 6

7 2. Das österreichische Gesundheitssystem Das wichtigste Grundprinzip des österreichischen Gesundheitssystems ist, allen Einwohnerinnen und Einwohnern unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sozialem Status oder Einkommen das gleiche Recht auf hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Das Gesundheitswesen beruht auf einem durch Pflichtversicherung gekennzeichneten Sozialversicherungsmodell. Der Zugang zu den einzelnen Leistungen wird über das Sozialrecht geregelt. Alle Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf solidarisch finanzierte Leistungen. Österreich verfügt mit rund 4,75 Ärztinnen und Ärzte (exkl. Zahnärztinnen u. Zahnärzte) über eine hohe Ärztedichte (Ärzte auf EW). Die Gesamtzahl der aktiven Ärzte betrug Österreich. Davon waren Personen als Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner und als Fachärztinnen und Fachärzte (inkl. Mehrfachausbildungen) sowie als Zahnärztinnen und Zahnärzte tätig. Weitere rund Ärztinnen und Ärzte befanden sich im Jahr 2013 in Ausbildung. Die leichte Zugänglichkeit zu Gesundheitseinrichtungen wird durch ein flächendeckendes Rettungsund Transportdienstwesen unterstützt, so stehen österreichweit rund Fahrzeuge und rund 35 Rettungshubschrauber bereit. Die Versorgungsdichte mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (exkl. Zahnärztinnen und Zahnärzten) ist in Österreich regional unterschiedlich. So weist etwa das Burgenland eine Ärztedichte von 2,1 Ärzten pro Einwohner/innen auf, während in Wien eine Ärztedichte von 3,2 zu verzeichnen ist. Die Gesundheitsversorgung ist eine gemeinsame nationale und regionale Aufgabe und ist durch das Zusammenspiel zahlreicher Akteure geprägt. Hauptakteure auf nationaler Ebene sind das Parlament, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), die Sozialversicherung(en) sowie die Interessenvertretungen (Sozialpartner: Arbeitgeber- und Arbeitnehmernehmerverbände und berufliche Interessenvertretungen). Der Bund übernimmt mit Gesetzgebung und Vollziehung eine zentrale Rolle. Aufgaben des Bundes werden von den Ländern im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung und von den Sozialversicherungsträgern als Selbstverwaltungsorgane wahrgenommen. Das BMG ist insbesondere für die allgemeine Gesundheitspolitik und den Schutz des Gesundheitszustands der Bevölkerung zuständig. Weiters bereitet dieses Ministerium Gesetze vor und fungiert als Entscheidungsträger, Aufsichtsbehörde sowie auch als Koordinator zwischen den wichtigsten Akteuren im Gesundheitssystem. Für die ambulante Versorgung (außerhalb von Spitälern) obliegt die Gesetzgebung dem Bund. Im Spitalsbereich allerdings liegt die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung bei den Ländern. Gesundheitsstrukturpolitik und -planung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Die Regelungen der Gesundheitsberufe und des Apotheken- und Arzneimittelwesens obliegen hingegen ausschließlich dem Bund/BMG. 7

8 Das öffentliche Gesundheitswesen bzw. der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Gesundheitsverwaltung sind ein geteilter Aufgabenbereich von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Länder sind auch für das Sicherstellen der stationären Versorgung zuständig und bieten Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention an. Die Gemeinden sind die Träger der Sozialhilfe und -fürsorge. Die österreichische Sozialversicherung beruht auf den Prinzipien der Pflichtversicherung, Solidarität und Selbstverwaltung und wird überwiegend durch Versicherungsbeiträge finanziert und umfasst die Zweige der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Es gibt 22 Sozialversicherungsträger mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger als Dachorganisation. Im österreichischen Gesundheitssystem gibt es zahlreiche Instrumente und Ansätze, um die Koordination und Zusammenarbeit der Akteure und Versorgungsebenen zu verbessern. So wird die Kooperation von ambulantem und stationärem Bereich durch einen zwischen Bund und Ländern vereinbarten Koordinations- und Sanktionsmechanismus gefördert. Die Grundlage bilden innerstaatliche Staatsverträge (Vereinbarungen gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz), die zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der Sozialversicherung abgeschlossen werden. Weitere zentrale Planungsinstrumente sind der Österreichische Strukturplan Gesundheit(ÖSG) und die Regionalen Strukturpläne (RSG) der Länder. Sie widmen sich einer sektorenübergreifende Ressourcenplanung. Die zwischen den regionalen Krankenversicherungsträgern und den regionalen Ärztekammern abgeschlossenen Stellenpläne für Vertragsärztebilden weitere Planungsinstrumente. Auf Bundesebene wurden die Bundesgesundheitsagentur (mit dem Organ der Bundesgesundheitskommission) und auf Landesebene die Landesgesundheitsfonds (mit dem Organ der Landesgesundheitsplattform) geschaffen, die eine gemeinschaftliche und sektorenübergreifende Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens fördern sollen. Aufgabe der Bundesgesundheitsagentur ist es, Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen zu verfolgen und mithilfe von Grundsätzen planend und steuernd einzugreifen sowie Qualitätsvorgaben für Gesundheitsleistungen zu erarbeiten. In der Bundesgesundheitskommission sind der Bund, die Bundesländer, die Sozialversicherung, Interessenvertreter der Städte und Gemeinden, der konfessionellen Krankenanstalten, der Patientenvertretungen und der Österreichischen Ärztekammer sowie einige weitere Institutionen repräsentiert. Auf Ebene der Länder ist es Aufgabe der Landesgesundheitsfonds etwaige Vorgaben und Grundsätze der Bundesgesundheitsagentur näher zu spezifizieren und die Finanzmittel an die öffentlichen und die privaten gemeinnützigen Krankenanstalten zu verteilen. In den Landesgesundheitsplattformen sind Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Landes, die Träger der Sozialversicherung, Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (ohne Stimmrecht), der Ärztekammer, der Interessenvertretungen der Städte und Gemeinden und der Krankenanstaltenträger repräsentiert. 8

9 Weitere relevante Akteure sind, neben den bisher erörterten, Gesundheitsdienstleister und - einrichtungen, weitere Behörden, Patientenvertreter, Selbsthilfegruppen, karitative Einrichtungen, Nicht-Regierungsorganisationen (NGO), Interessenvertretungen oder Planungs- und Forschungseinrichtungen wie die Gesundheit Österreich GmbH Stationäre Versorgung Traditionell ist die Gesundheitsversorgung in Österreich krankenhausorientiert. So wurden im Jahr ,8 Millionen stationäre Aufenthalte (inklusive sogenannter Ein-Tages-Pflegen ) verzeichnet. Österreich lag im Jahr 2010 mit einer Krankenhaushäufigkeit von rund 26,1 Entlassungen pro 100 Einwohner/innen (ohne Ein-Tages-Pflegen ) im europäischen Vergleich an der Spitze. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 6,6 Tage (EU-15-Durchschnitt: 6,0 Tage). Für die stationäre Versorgung standen im Jahr 2013 rund Krankenhausbetten in 273 Krankenanstalten (davon 129 öffentliche und/oder gemeinnützige Spitäler) zur Verfügung, davon ca Betten der Akutversorgung zuzurechnen waren. Die Akutbettendichte pro Einwohner/innen betrug 5,5. Österreich verfügt über rund Plätze für rehabilitative Maßnahmen und über mehr als Plätze in Alten- und Pflegeheimen Ambulante Versorgung Die Bevölkerung wird zu einem großen Teil von frei praktizierenden, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten versorgt. Rund die Hälfte davon verfügt über einen Kassenvertrag, diese Ärzte leisten den Großteil der ambulanten Versorgung. Mit Jahresende 2013 gab es in Österreich rund Ärztinnen und Ärzte, die im niedergelassenen Bereich tätig waren (inklusive Zahnärzte). Daneben existieren nahezu 900 Ambulatorien, die teilweise von den Krankenversicherungsträgern selbst, mehrheitlich aber privat geführt werden. Einen weiteren Teil der ambulanten Versorgung übernehmen Spitalsambulanzen, die finanziell und organisatorisch jedoch dem intramuralen Bereich zuzuordnen sind. 9

10 3. Zur Situation im Burgenland Das Burgenland verfügt über zwei Schwerpunktkrankenhäuser in Eisenstadt und Oberwart und über Standardkrankenhäuser in Kittsee, Oberpullendorf und Güssing. Weiters gibt es in Frauenkirchen eine Unfall-Ambulanz (ohne Bettenkapazität). Tabelle: Krankenhäuser im Burgenland Name Träger Abteilungen A.Ö. Krankenhaus Kittsee Hauptplatz Kittsee KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Ges.m.b.H.) Chirurgie Interne Abteilung Anästhesie und Intensivmedizin Fachschwerpunkt Urologie A.Ö. Krankenhaus Eisenstadt - Unfallchirurgie Frauenkirchen Orden der Barmherzigen Brüder Unfallchirurgische Ambulanz Gynäkologie und Geburtshilfe Radiologie Chirurgie Interne Abteilung Anästhesie und Intensivmedizin A.Ö. Krankenhaus Eisenstadt Unfallchirurgie Esterhazystrasse Eisenstadt Orden der Barmherzigen Brüder Neurologie Pathologie Urologie Kinderabteilung Zentrallabor HNO-Abteilung Orthopädie Psychiatrie A.Ö. Krankenhaus Oberpullendorf Spitalstrasse 31 KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Ges.m.b.H.) Gynäkologie und Geburtshilfe Radiologie 10

11 7350 Oberpullendorf Chirurgie Interne Abteilung Anästhesie und Intensivmedizin Gynäkologie und Geburtshilfe Radiologie Chirurgie Interne Abteilung A.Ö. Krankenhaus Oberwart Dornburggasse Oberwart KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Ges.m.b.H.) Anästhesie und Intensivmedizin Unfallchirurgie Neurologie Pathologie Urologie Kinderabteilung Zentrallabor Radiologie A.Ö. Krankenhaus Güssing Grazer Strasse Güssing KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Ges.m.b.H.) Chirurgie Interne Abteilung Anästhesie und Intensivmedizin Fachschwerpunkt Orthopädie Gynäkologie und Geburtshilfe Für die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung sind im Burgenland fünf Fonds-Krankenanstalten zuständig. Diese verfügten im Jahr 2011 über insgesamt systemisierte und tatsächlich aufgestellte Betten. Bei regionaler Betrachtung zeigt sich, dass das Südburgenland (5,2 pro Einwohner) über eine höhere Bettendichte verfügt als das Nordburgenland (3,5 pro Einwohner). Im Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern weist das Burgenland die geringste Anzahl an Betten pro Einwohner auf. Für Burgenlands Krankenanstalten waren im Jahr 2011 insgesamt Vollzeitäquivalente Personalstand ausgewiesen. Dies entspricht 209 Personen pro 100 Betten. Obwohl die Anzahl an Angestellten seit 2006 ansteigt, stellt das Burgenland nach Vorarlberg das Bundesland mit der zweitniedrigsten Beschäftigtenzahl pro 100 Betten dar. Mit Stand waren im Burgenland 544 niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, davon KassenärztInnen, tätig. Dabei zeigt sich seit 2006 ein steigender Trend. Grundsätzlich verfügt das Nordburgenland über mehr Allgemeinmediziner pro Einwohner, während im Südburgenland 11

12 nahezu alle Facharztrichtungen stärker vertreten sind. Im Österreichvergleich zeigt sich, dass das Burgenland hinsichtlich der ärztlichen Versorgungseinheiten im Bereich Allgemeinmedizin deutlich über dem Österreich-Schnitt liegt. In den Bereichen Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Augenheilkunde und Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde zeigen sich hinsichtlich ärztlicher Versorgungseinheiten kaum Unterschiede zwischen Burgenland und Gesamtösterreich. Lediglich im Bereich Dermatologie ist die Versorgungsdichte geringer ist als in Rest-Österreichs verzeichnete jeder burgenländische Arzt bzw. jede burgenländische Ärztin im Durchschnitt Fälle. Bei Allgemeinmedizinern waren es Fälle. Vor allem Ärzte und Ärztinnen der Augenheilkunde sowie Dermatologie weisen hohe Fallzahlen auf. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl behandelter Fälle bei Chirurgen und Ärzten der Inneren Medizin vergleichsweise niedrig. Die niedergelassenen Ärzte spielen eine sehr wichtige Rolle, sie erbringen eine hohe Versorgungsleistung und arbeiten sehr eng mit den beiden Rettungsleitstellen zusammen. Seit einigen Jahren wird über die Ärzterufnummer 141 über die Rettungsleitstelle Nord des Burgenländischen Roten Kreuzes der Ärztebereitschaftsdienst gemeinsam durchgeführt. Dabei werden die diensthabenden Ärzte bekanntgegeben und bei Notfällen zu den Patienten bzw. Notfallorten entsendet. In der Regel beginnt dieser Dienst um Uhr und endet um Uhr des nächsten Tages. An Wochenenden und an Feiertagen wird dieser Dienst rund um die Uhr angeboten. Dabei ist das Burgenland in 29 Sprengel eingeteilt, wo ein Arzt zu den Bereitschaftsdienstzeiten immer erreichbar ist. Karte: Sprengeleinteilung des Burgenlandes: Bezirke Eisenstadt und Mattersburg 9 Sprengel Bezirk Neusiedl/See 5 Sprengel Bezirk Oberpullendorf Bezirk Oberwart 3 Sprengel 7 Sprengel Bezirke Güssing und Jennersdorf 5 Sprengel 12

13 4. Rettungsdienst in Österreich Das Rettungswesen liegt in Österreich im Kompetenzbereich der Gemeinden, wobei die Gemeinden diese Aufgabe anerkannten Hilfsorganisationen übertragen. Die beiden größten bundesweit tätigen Organisationen sind hier das Österreichische Rote Kreuz bzw. der Arbeiter-Samariter-Bund. Daneben gibt es noch das Grüne Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe, den Malteser Hospitaldienst, den Sozialmedizinischen Dienst sowie diverse private (Flug-)Rettungsorganisationen. Die Rettungsorganisationen sind nach dem Vereinsgesetz statuiert. Nur die Gemeinde Wien betreibt als einzige einen eigenen Berufs-Rettungsdienst die Magistratsabteilung 70, Rettung und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien. Die Gemeinden unterliegen Bundes- und Landesgesetze, haben allerdings Freiheiten in ihrem eigenen Wirkungsbereich. Das Rettungswesen liegt zur Gänze in der Gesetzgebungskompetenz der Länder ausgenommen davon ist jedoch die Regelung der Ausbildung, welche dem Bund vorbehalten ist. Die Grundlage für nichtärztliches Personal stellt dabei das Sanitätergesetz (Bundesgesetz) aus dem Jahre 2002 dar. Dieses regelt u.a. Tätigkeiten, Aufgaben, Kompetenzen und Beruf der Sanitäter sowie deren Aus- und Fortbildung. Daneben gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Landesrettungsgesetz, welches die Durchführung im Detail regelt. Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, somit hat jedes Bundesland einen gewissen Handlungsspielraum hinsichtlich der Ausgestaltung des Rettungswesens, was teilweise zu bedeutsamen Unterschieden in den Bundesländern führt. Von den Gemeinden selbst ist sicherzustellen, dass der Rettungsdienst die notwendigen Ressourcen, sowie die erforderliche Qualität und Verfügbarkeit gewährleisten. Es muss vor allem sichergestellt werden, dass, basierend auf geeigneten Entsendungsroutinen, das geeignete Einsatzmittel innerhalb der notwendigen Einsatzzeit am Notfallort eintrifft. Die Länder sind sowohl für ihre Landesrettungsgesetze als auch dafür zuständig, dass Rettungsorganisationen anerkannt und überwacht werden. Zusätzlich muss das Land Rettungsverträge, die zwischen Gemeinden und Rettungsorganisationen abgeschlossen wurden, bewilligen, sowie überregionale Tätigkeiten bei Großschadenslagen übernehmen. Die neun Landesrettungsgesetze sind durchaus unterschiedlich. Jedoch zieht sich durch fast alle die Forderung, dass eine Rettungsorganisation gemeinnützig tätig sein muss. Einige sehen sogar vor, dass die Aufgaben vorwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeitern abgedeckt werden muss. Österreich hat ein Rettungsdienstsystem, das auf nichtärztlichem Sanitätspersonal mit Unterstützung durch Notärzte basiert. Die Notärzte kommen dann zum Einsatz, wenn (akute) Lebensbedrohung nicht auszuschließen ist. Sie werden entweder gleich direkt nach Entgegennahme des Notrufs über die Leitstelle alarmiert oder vom Sanitätspersonal nachgefordert. 13

14 Das Standard-Einsatzmittel ist ein Rettungswagen oder Rettungstransportwagen (RTW). Dieser ist für die Versorgung, den Transport welcher liegend möglich sein muss sowie für die Überwachung von verletzten und erkrankten Patienten ausgelegt. Die europaweite Norm EN 1789, die es analog auch als DINNorm und ÖNORM gibt, definiert einen Rettungswagen als Mobile Intensive Care Unit bzw. Typ C. In Österreich entsprechen allerdings nur wenige Fahrzeuge diesem Standard. Die Norm dient jedoch als Vorgabe für Mindeststandards. Der überwiegende Anteil der überwiegend eingesetzten Fahrzeuge landläufig unter dem Begriff Rettungsauto bekannt fallen in die Kategorie EN 1789 Typ B Emergency Ambulance bzw. Notfallkrankenwagen (NKW) oder sogar Typ A Patient Transport Ambulance. Im Sanitäter-Gesetz ist geregelt, dass die Betreuung und der sanitätsdienstliche Transport von Notfallpatienten den Notfallsanitätern vorbehalten ist. Daraus ergibt sich, dass ein RTW, der vorwiegend bei Notfallpatienten zum Einsatz kommt, mit mindestens einem Notfallsanitäter/einer Notfallsanitäterin besetzt sein muss. Der Notarzt/die Notärztin kommt entweder im Notarztwagen (NAW) oder im Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatz. Ein NAW ist ein Fahrzeug des Typs C nach DIN/ÖNORM EN 1789, meist mit zusätzlicher medikamentöser Ausstattung. D.h., es handelt sich rein technisch um einen Rettungswagen, der erst durch die Besetzung mit einem Notarzt/einer Notärztin zu einem Notarztwagen wird. Zusätzlich zum notärztlichen Personal besteht die Besatzung aus mindestens einem Notfallsanitäter/einer Notfallsanitäterin, sowie einem/ einer Notfall- oder Rettungssanitäter/in als Fahrer. Das NEF dient im Rendez-Vous-System als Zubringerfahrzeug des Notarztes/der Notärztin, ist mit mindestens einem Notfallsanitäter/einer Notfallsanitäterin besetzt und führt ebenso medizinische, bzw. notärztliche Ausrüstung mit. Der Rettungsdienst ist in Österreich überall über den kostenfreien Notruf 144 erreichbar, mit dem man in die regional zuständige Rettungsleitstelle kommt. Diese entscheidet je nach der Art des Notfalls, welche Rettungsmittel zum Notfallort entsandt werden. Die Leitstellen in Österreich sind miteinander verbunden, so dass im Grenzbereich zwischen 2 Leitstellen die Informationen rasch an die "richtige" Rettung weitergegeben können. Im Gegensatz zu manch anderen Ländern gelangt man mit dem europaweiten Euro-Notruf 112 nicht zu den Rettungsleitstellen, sondern zu denen der Polizei, die dann die Informationen an den Rettungsdienst weitergibt. Die Leitstellen werden in der Regel von den einzelnen Hilfsorganisationen geführt. In Wien ist das die Magistratsabteilung 70, in Niederösterreich und im Burgenland gibt es eine eigene Betreibergesellschaft etwa Notruf Niederösterreich bzw. die Landessicherheitszentrale Burgenland 14

15 4.1. Professionalität und Ehrenamt - Spezifika in Österreich In Österreich ist der Bereich Katastrophenhilfs- und Rettungsdienste einer der größten Bereiche, die auf freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit beruhen. Mit mehr als Personen steht dieser Bereich - was die Zahl der Beteiligten betrifft - nach den Bereichen Kultur und Sport an dritter Stelle in der formellen Freiwilligenarbeit in Österreich. Bezieht man auch die geleisteten Arbeitsstunden mit ein, dann rückt der Bereich an die zweite Stelle, noch vor Sport. Laut Berechnungen von Studien leisten Freiwillige im Bereich Katastrophenhilfe bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei den Rettungsdiensten knapp 1,6 Millionen Arbeitsstunden wöchentlich. Allein beim Österreichischen Roten Kreuz gibt es bundesweit neben den über hauptberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fast Personen, die freiwillig im Rettungs- und Krankentransportdienst unentgeltlich Dienste ableisten sowie rd Zivildienstleistende. Diese Spezifika finden sich auch im Sanitäter-Gesetz wieder. Im Laufe seiner Entwicklung wurden Bestimmungen zu Gunsten der Freiwilligkeit und zu Lasten einer intensiveren höherwertigen Ausbildung eingeführt. Das Sanitäter-Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Kompetenzen nicht zwischen beruflichem, freiwilligem oder Zivildienst leistendem Personal. Das heißt, ein Zivildiener, der seine Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in abgeschlossen hat, besitzt dieselben Kompetenzen wie ein beruflicher Rettungssanitäter auch wenn dieser/diese schon langjährige Einsatzerfahrung aufweist. Ähnlich verhält es sich bei freiwilligen Mitarbeitern, die nur selten Dienst machen und dadurch nur sehr geringe Einsatzerfahrung haben. Eine Mindestanzahl von abzuleistenden Stunden (für Ehrenamtliche) wird im Sanitäter-Gesetz nicht vorgeschrieben. Fast alle Rettungsorganisationen schreiben daher eine minimal abzuleistende Anzahl von Stunden bzw. Diensten vor. Der angesprochene Zivildienst wurde in Österreich im Jahr 1975 eingeführt und verzeichnet seither steten Zuwachs. Im Durchschnitt sind in rund Einrichtungen wie zum Beispiel Rettungswesen, Altenheime, Krankenhäuser usw. Zivildienstleistende in Österreich im Einsatz. Im Jahr 2011 waren in Österreich insgesamt Zivildiener tätig, davon beim Österreichischen Roten Kreuz. Das ÖRK setzt die meisten seiner Zivildiener im Rettungs- und Krankentransportdienst ein. Dazu absolvieren diese am Beginn ihres Zivildienstes auf eine zweimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter. 15

16 5. RETTUNGSWESEN - SITUATION IM BURGENLAND Gemäß dem Burgenländischen Landesrettungsgesetzes 1995 wird der Rettungs- und Krankentransportdienst unter dem Titel Örtlicher Rettungsdienst zusammengefasst und fällt damit in die Zuständigkeit der Gemeinden. Aufgaben des örtlichen Rettungsdienstes sind: 1. Personen, die eine erhebliche Gesundheitsstörung erlitten haben, Erste Hilfe zu leisten, sie transportfähig zu machen und sie unter sachgerechter Betreuung mit geeigneten Verkehrsmitteln in eine Krankenanstalt zu bringen oder sonst der ärztlichen Versorgung zuzuführen; 2. Krankentransporte durchzuführen, wenn den betreffenden Personen a) eine andere Transportgelegenheit nicht rechtzeitig zur Verfügung steht oder b) die Benützung einer anderen Transportgelegenheit und die Zurücklegung des Weges zu Fuß aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist; 3. das für die Aufgaben gemäß Z 1 und 2 erforderliche Personal und die hiefür erforderlichen Einrichtungen - bei Veranstaltungen auf Kosten des Veranstalters erforderlichenfalls auch an Ort und Stelle - in ausreichendem Maße bereitzustellen; 4. den Gemeindemitgliedern Schulungen in Erster Hilfe anzubieten. Zur Erfüllung der Leistungen des örtlichen Rettungsdienstes hat sich die Gemeinde einer anerkannten Rettungsorganisation zu bedienen, sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt oder die Gemeinde die Aufgaben des örtlichen Rettungsdienstes nicht durch eigene Einrichtungen sichergestellt hat. Durch diesen Text, insbesondere Absatz vier, ist eindeutig zu erkennen, dass das Land nur einer anerkannten Rettungsorganisation die Aufgaben des Rettungs- und Krankentransportdienstes überlässt. Im Gegenzug behalten sich die Gemeinden vor, diesen Dienst selbst durchzuführen. Im Burgenland gibt es derzeit zwei anerkannte Rettungsorganisationen Die Rettungsorganisationen Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Burgenland Mit der Einführung des Landesrettungsgesetzes im Jahre 1995 ist das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Burgenland anerkannte Rettungsorganisation. Diese im Jahr 1946 gegründete Organisation hat im Burgenland einen sehr hohen Stellenwert und auch eine fast monopolistische Marktstellung. Der große Vorteil des Roten Kreuzes ist, dass neben dem Rettungs- und Krankentransportdienst noch andere Aufgaben, wie die Katastrophenhilfe, Gesundheits- und Soziale Dienste, Jugendrotkreuz, Blutspendedienst, Suchdienst, Verbreitung des humanitären Volkerrechts und die Breitenausbildung (Erste-Hilfe-Kurse für die Bevölkerung) durchgeführt wird. 16

17 Das Rote Kreuz ist als Verein registriert, Sitz des Landesverbandes ist Eisenstadt. Strukturell wird der Rettungs- und Krankentransportdienst von sieben Bezirksstellen und drei Rettungsstellen mit insgesamt 57 Rettungsfahrzeugen und fünf Notarztwägen organisiert. Abbildung: Rettungsdienststellen des Roten Kreuzes Arbeitersamariterbund Burgenland Der Arbeitersamariterbund Burgenland wurde erst 2006 anerkannte Rettungsorganisation. Im Burgenland werden die 15 Rettungsfahrzeuge von vier Stützpunkten organisiert. Die Leitstelle befindet sich in Großhöflein. 17

18 Abbildung: Rettungsdienststellen des Arbeitersamariterbundes Burgenland Stützpunkt Andau Stützpunkt Weppersdorf Die Zusammenarbeit der beiden Rettungsorganisationen erfolgt in regelmäßigen Gesprächen. insbesondere im Rahmen der Landessicherheitszentrale und der des burgenländischen Bündelfunksystem TETRA, bei dem eine Zusammenschaltung beider Organisationen per Funk im Bedarfsfall möglich ist Einsatzzahlen und Einsatzanalysen des ÖRK Burgenland In der folgenden Tabelle werden qualifizierte Krankentransporte (mit zwei Sanitätern), Krankentransporte (mit einem Sanitäter) und Rettungstransporte (Blaulicht) aufgelistet und analysiert. 18

19 Abbildung : Anzahl der Rettungs- und Krankentransporte 2013 Bezirke Qualifizierte Krankentransporte Krankentransporte Rettungstransporte Eisenstadt Neusiedl/See Mattersburg Oberpullendorf Oberwart Güssing Jennersdorf Gesamt Quelle: ÖRK Burgenland Berechnet man diese Transporte auf die Wohnbevölkerung so ergibt sich folgendes Bild: Abbildung: Transporte pro 1000 Einwohner Bezirke Qualifizierte Krankentransporte pro 1000 Einwohner Krankentransporte pro 1000 Einwohner Rettungstransporte pro 1000 Einwohner Eisenstadt 196,8 15,7 14,9 Neusiedl/See 189,8 3,4 19,7 Mattersburg 192,5 1,7 17,4 Oberpullendorf 208,1 95,7 3,3 Oberwart 214,6 64,6 8,4 Güssing 200,7 26,3 3,3 Jennersdorf 300,2 8,4 16,3 Quelle: ÖRK Burgenland, Statistik Austria Bei der Analyse der Rettungstransporte fällt auf, dass in den Bezirken Oberpullendorf und Güssing die geringste Anzahl an Rettungstransporten pro 1000 Einwohner anfallen. Der Rettungsdienst ist somit fast nicht existent. Mit Sicherheit werden hier bei fraglichen Rettungseinsätzen die Notarztwägen disponiert. Ebenso im Bezirk Oberwart, wenngleich die Einsatzfrequenz von Rettungseinsätzen etwas höher ist. Verknüpft man diese Zahlen nun mit den Einsätzen der Notarztwägen, so wird die oben erwähnte Begründung dadurch erhärtet. Der Grund liegt sicherlich in der Entscheidung der Rettungsleitstelle bei unklaren Situationen eher ein Notarztmittel zu entsenden. 19

20 Was die qualifizierten Krankentransporte betrifft, so zeigt sich mit Ausnahme von Jennersdorf im gesamten Bundesland ein einheitlicheres Bild. Begründet wird dies mit dem nicht vorhandenen Notarztrettungsmittel und der Tatsache, dass im Bezirk Jennersdorf kein Krankenhaus zur Verfügung steht. Sehr unterschiedlich ist die Situation bei den Krankentransporten. Hier kann man ganz deutlich erkennen, dass in den Bezirken, wo die Rettungsorganisationen auf einfache Behelfskrankentransportwagen (VW Passat, Skoda Oktavia, ) zurückgreifen können, diese Transporte am höchsten sind. Auch sogenannte Serientransporte (mehrere Transporte mit gehenden Patienten zur Dialyse oder Strahlentherapie) sind hier zu berücksichtigen Struktur des Notarztrettungsdienstes Der Notarztrettungsdienst wird dem Überörtlichen Rettungsdienst zugeordnet und ist somit Aufgabe des Landes. Der 5 Überörtlicher Rettungsdienst- lautet: (1) Die Angelegenheiten des überörtlichen Rettungsdienstes sind vom Land zu besorgen. (2) Aufgabe des überörtlichen Rettungsdienstes ist es, die Leistungen im Sinne des 2 Abs. 2 in jenen Fällen sicherzustellen, in denen die Erbringung solcher Leistungen nach deren Art oder Ausmaß die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde als Träger des örtlichen Rettungsdienstes übersteigt. Zu diesen Leistungen gehören insbesondere 1. Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungsdienste bei Großunfällen und Katastrophen, 2. der Betrieb von Rettungsleitstellen, 3. die Aus- und Weiterbildung der im Rettungsdienst tätigen Personen sowie (4) Mit der Erbringung der Leistungen des überörtlichen Rettungsdienstes hat das Land eine anerkannte Rettungsorganisation zu beauftragen. Dies gilt nicht bei: 1. Gefahr im Verzug oder 2. der Erbringung durch eigene Einrichtungen des Landes oder 3. der Beauftragung befugter, zuverlässiger und leistungsfähiger Einrichtungen mit bestimmten Leistungen des überörtlichen Rettungsdienstes, die von der mit der Erbringung der Leistungen des überörtlichen Rettungsdienstes beauftragten anerkannten Rettungsorganisation nicht erbracht werden können. (4) Die mit der Erbringung der Leistungen des überörtlichen Rettungsdienstes gemäß Abs. 4 beauftragte anerkannte Rettungsorganisation kann zur Besorgung einzelner Aufgaben des überörtlichen Rettungsdienstes mit Zustimmung des Landes andere geeignete Einrichtungen heranziehen. 20

21 (4) Die Rettungsorganisation oder die mit der Rettungsdienstleistung beauftragte Einrichtung hat zwecks laufender Evaluierung der getätigten Einsätze und Dienste eine Einsatzdokumentation gemäß den Vorgaben der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst ( 5a) zu führen Bodengebundener Notarztrettungsdienst Das Burgenland war das erste Bundesland in Österreich, das flächendeckend einen Notarztrettungsdienst installiert hat. Unter Notarztrettungsdienst wird lt. Richtlinie eine ärztliche Tätigkeit verstanden, die die notwendige notärztliche Versorgung von verletzten oder erkrankten Personen sicherstellt. Notärztliche Versorgung ist die unmittelbare, dringende, durch besonders geschulte Notärztinnen und Notärzte vorzunehmende medizinische Versorgung solcher Personen wegen einer akuten lebensbedrohenden Gesundheitsgefährdung. Dabei sind bedarfsorientiert geeignete Rettungstransportmittel - wie Notarztwägen, Notarzteinsatzfahrzeuge oder Notarzthubschrauber - einzusetzen. Beginnend ab dem Jahre 1977 wurden in den späten 70er Jahren fünf Notarztwagenstützpunkte eingerichtet. Betreiber dieser Notarztwagen-Stützpunkte ist das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Burgenland in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern. Die Einsatzfahrer und Notfallsanitäter werden vom Roten Kreuz gestellt, die Notärzte kommen aus den jeweiligen Krankenhäusern. Bodengebundene Notarztmittelstützpunkte sind lt. der gesetzlichen Grundlage auf Grund von Bedarfsanalysen zu installieren. Das Rote Kreuz hat in drei Bezirksstellen Notarztwägen in Betrieb. Weiters gibt es in Frauenkirchen und Oberwart ein Notarzteinsatzfahrzeug, das den Vorteil größerer Flexibilität mit sich bringt. Die im Burgenland verfügbaren Notarzt-Einsatzmittel des Roten Kreuzes sind in folgenden Orten stationiert und betreuen dabei flächenmäßig folgende Gebiete. Tabelle: Standorte der Notarztwagen-Stützpunkte Notarztwagen Gebiet zu betreuende Fläche in km 2 Notarztwagen Eisenstadt Freistadt Eisenstadt; Freistadt Rust; Bezirk Eisenstadt; Bezirk Mattersburg; 753,8 Notarztwagen Neusiedl/See Bezirk Neusiedl/See 1.038,7 Notarztwagen Oberpullendorf Bezirk Oberpullendorf 701,5 Notarztwagen Oberwart Bezirk Oberwart 732,6 Notarztwagen Güssing Quelle: ÖRK Burgenland Bezirk Güssing; Bezirk Jennersdorf 738,8 21

22 Der Notarztwagen (NAW) muss unverzüglich nach der Alarmierung durch die Rettungsleitstelle zu einem Einsatz starten, wobei bei Primäreinsätzen zwischen Alarmierung und Einsatzbeginn maximal drei Minuten vergehen dürfen. Alle im Burgenland vorhandenen Notarztrettungsmittel sind nach einheitlichen Einsatzindikationen zu entsenden. Diese Einsatzindikationen sind nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft auszuarbeiten und sind diesem stets anzupassen. Die Gerätetechnik der Notarztrettungsmittel hat sich auf den aktuellen allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und der Technik zu stützen. Die Einrichtung der Fahrzeuge ist laut NORM (EN 1789, EN 1865, ÖNORM V 5105) vorgegeben. Im Jahr 2013 waren die Notarzt-Einsatzmittel des Roten Kreuzes Burgenland Mal im Einsatz. Die durchschnittliche Dauer des Notarzteinsatzes betrug im Jahr Minuten. Die meisten Einsätze sind im Bezirk Eisenstadt zu verzeichnen Der Betreiber oder die Betreibergemeinschaft des Notarztstützpunktes hat eine medizinisch verantwortliche ärztliche Leiterin bzw. einen medizinisch verantwortlichen ärztlichen Leiter zu benennen und bekannt zu geben. Diese bzw. dieser ist für die Auswahl und Ausbildung der ärztlichen MitarbeiterInnen, für die Aufrechterhaltung des ärztlichen Dienstbetriebes, insbesondere für den Dienstplan und für die Einhaltung der medizinischen und organisatorischen Standards verantwortlich. Der Betreiber oder die Betreibergemeinschaft des Notarztstützpunktes hat eine rettungsdienstlich verantwortliche Leiterin bzw. einen rettungsdienstlich verantwortlichen Leiter zu benennen und bekannt zu geben. Diese bzw. dieser ist für die Auswahl und Ausbildung der rettungsdienstlichen MitarbeiterInnen und für die Aufrechterhaltung des rettungsdienstlichen Dienstbetriebes und für die Einhaltung der organisatorischen und sanitätsdienstlichen Standards verantwortlich. Abbildung 10: Gebiets- und Flächenbetreuung der Notarztwägen 22

23 Tabelle: Notarzteinsätze Bezirksstelle Gesamt Eisenstadt Mattersburg 7 Neusiedl/See 785 Oberpullendorf 683 Oberwart 921 Güssing 496 Jennersdorf 12 Gesamt Quelle: ÖRK Burgenland Das Einsatzteam eines Notarztwagens besteht aus einer Fahrerin bzw. einem Fahrer (Qualifikation Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter oder höher), einer Notfallsanitäterin bzw. einem Notfallsanitäter und einer Notärztin bzw. einem Notarzt (gemäß Ärztegesetz 1998). Zusätzlich kann das Team durch eine Sanitäterin bzw. einem Sanitäter (Qualifikation Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter oder höher) ergänzt werden. Zu Ausbildungszwecken kann maximal eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender mitgenommen werden, wobei das Team aus maximal vier Personen bestehen darf. Jeder Einsatz eines Notarztrettungsmittels ist mittels Notarztprotokolls genauestens zu dokumentieren. Alle im Burgenland vorhandenen bodengebundenen Notarztrettungsmittel dokumentieren nach einheitlichen Notarztprotokollen (z.b. NACA-X). Statistiken und Auswertungen sind dem Betreiber oder der Betreibergemeinschaft auszuhändigen. Rettungsorganisationen bzw. Betreiber oder Betreibergemeinschaften haben zu gewährleisten, dass jeder an einer Straße liegende Notfallort in der Regel (95% aller Fälle) innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist von 15 Minuten (Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung in der zuständigen Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Notfallort) erreicht werden kann Flugrettungsdienst Seit der Eröffnung des Notarzthubschrauber-Stützpunktes im Jahr 1984 in Wr. Neustadt werden Flugrettungseinsätze im Burgenland durchgeführt. Durch Kooperationsverträge des ÖAMTC mit dem Land Burgenland und dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Burgenland, wird sehr eng zusammengearbeitet. Im Jahr 2005 wurde in Oberwart, nach umfangreichen Analysen und Gesprächen, ein eigener Stützpunkt für den Notarzthubschrauber Christophorus 16 beschlossen und 1 Quelle: Statistik ÖRK, LV Burgenland 23

24 2006 vom ÖAMTC gebaut. Dieser Stützpunkt ist für die notärztliche Versorgung des gesamten Südburgenland und der angrenzenden Steiermark äußerst wichtig. Im Bedarfsfall werden auch die Notarzthubschrauber aus Wien und Graz alarmiert. Für Sekundäreinsätze steht der Intensivtransporthubschrauber mit Standort Wr. Neustadt zur Verfügung. Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) startete seinen Betrieb im Juli 1999 als Pilotprojekt. Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung der Krankenhäuser wurden insbesondere im Osten Österreichs in den Jahren bereits davor 20 bis 30 % aller Einsätze von Notarzthubschraubern zum Zwecke der Verlegung eines Patienten von einem Krankenhaus in ein anderes durchgeführt. Nachdem solche Transporte jedoch relativ zeitaufwändig sind, stand der in Wiener Neustadt stationierte Christophorus 3 immer öfter nicht für Primäreinsätze (Flüge zur Erstversorgung direkt an den Notfallort) zur Verfügung. Aus diesem Grund stationierte der Christophorus Flugrettungsverein einen zusätzlichen Notarzthubschrauber in Wr. Neustadt, der ausschließlich für Verlegungsflüge genutzt wird. Um für Überstellungsflüge zwischen zwei Krankenhäusern, die die Bundeslandgrenze überschreiten und für echte intensivmedizinische Verlegungstransporte, sowie Rückholungen von Österreichern aus dem benachbarten Ausland gerüstet zu sein, hat der ÖAMTC Anfang September 2008 das Angebot des Intensivtransporthubschraubers neu organisiert. Nunmehr wird er durch die Helicopter Air Transport GmbH betrieben. Durch dieses System stellt die Flugrettung des ÖAMTC 24 Stunden am Tag sicher, dass auch kritisch kranke Patienten ohne Unterbrechung der lebensnotwendigen Intensivbehandlung transportiert werden können Bei jedem Notarzthubschraubereinsatz befinden sich neben dem Piloten ein Notarzt und ein Sanitäter bzw. Bergretter an Bord. Nach Alarmierung zu einem Notfalleinsatz erfolgt der Start des Hubschraubers innerhalb von drei Minuten. Die Zusammenarbeit der Notarztwägen mit der Flugrettung funktioniert seit 1984 reibungslos. Man ergänzt sich sehr gut und arbeitet bei gemeinsamen Einsätzen ausgezeichnet zusammen. Gefördert wird diese Zusammenarbeit sicher auch dadurch, dass burgenländische Ärzte und Sanitäter sowohl im bodengebundenen System als auch in der Flugrettung mitarbeiten. 24

25 Tabelle: Notarzthubschraubereinsätze 2013 im Einzugsgebiet des Burgenland/ Westslowakei NAH Standort Einsätze Christophorus 3 Wr. Neustadt 268 Intensivhubschrauber Wr. Neustadt Christophorus 9 Wien 115 Christophorus 12 Graz 4 Christophorus 16 Oberwart 476 Gesamt 863 Abbildung 11: Standorte der Notarzthubschrauber-Stützpunkte 25

26 Profile Flugrettungsstandorte Christophorus 16 Oberwart Auf Ersuchen des Burgenlandes übernahm Anfang Mai 2005 die ÖAMTC-Flugrettung den Standort, mit 1. Dezember 2005 wurde Christophorus 16 zur Dauereinrichtung. Stützpunktleiter: Cpt. Friedrich Wallner Leitender Flugrettungsarzt: OA Dr. Manfred Beham (Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin am Krankenhaus Oberwart) Leitender Flugrettungssanitäter: Hans Peter Polzer (Österr. Rotes Kreuz, Bezirksstelle Oberwart) Christophorus 9 Wien - Aspern Die Flugeinsatzstelle Wien/Meidling des Bundesministeriums für Inneres besteht seit Am 1. April 2001 übernahm der Christophorus Flugrettungsverein mit Christophorus 9 den 26

27 Notarzthubschrauberdienst für den Raum Wien im Rahmen eines Assistenzvertrages mit dem Bundesministerium für Inneres. Stützpunktleiter: Cpt. Robert Holzinger Leitender Flugrettungsarzt: Dr. Herbert Heissenberger Leitender Flugrettungssanitäter: Georg Schrattenbacher Christophorus 3 Wr. Neustadt Christophorus 3 wurde am 15. September 1984 in Dienst gestellt. Das Einsatzgebiet des Christophorus 3 umfasst das südliche und östliche Niederösterreich und das nördliche Burgenland. Auf einer verbauten Fläche von Quadratmetern stehen nun vier Hangar sowie Räumlichkeiten für die Einsatzcrews von Christophorus 3 und dem ITH-Ost sowie für die Hubschrauber-Techniker zur Verfügung. Ein Hangar ist für den Primärhubschrauber reserviert, im zweiten steht der Intensivtransporthubschrauber (ITH) und im dritten die Reservemaschine für die Osthälfte 27

28 Österreichs. Im vierten Hangar wird die Hubschrauberwartung entsprechend den europäischen Luftfahrtrichtlinien durchgeführt. Stützpunktleiter: Cpt. Thorsten Kremsner Leitender Flugrettungsarzt: Prim. Dr. Helmut Trimmel (Vorstand der Abteilung für Anästhesie, Notfall- und Allgemeine Intensivmedizin am Landesklinikum Wiener Neustadt) Stellvertretende leitende Flugrettungsärzte: Prim. Dr. Günther Frank OA Dr. Markus Dittrich Christophorus- 12 Graz, Steiermark Am 1. Juli 2001 übernahm der Christophorus Flugrettungsverein mit Christophorus 12 den Notarzthubschrauberdienst für den Raum Graz im Rahmen eines Assistenzvertrages mit dem Bundesministerium für Inneres. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben werden weiterhin von der BMI- Flugeinsatzstelle Graz übernommen. 28

29 Stützpunktleiter: Cpt. Helmut Holler Leitender Flugrettungsarzt: OA Dr. Thomas Raber (Anästhesist an der Universitätsklinik Graz) Leitender Flugrettungssanitäter: Gerhard Hubmann 5.4. Personal im Bereich der Flugrettung Im Bereich der Flugrettung sind Piloten, Flugrettungssanitäter und Flugrettungsärzte sowie allenfalls sonstiges erforderliches Personal bereitzustellen. Für den Fall des Ausfalls von Personal hat der Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch binnen sechs Stunden Ersatzpersonal bereitzustellen und den Ausfall des Personals sowie das Eintreffen des Ersatzpersonals jeweils unverzüglich schriftlich der Rettungsleitstelle mitzuteilen. Die Piloten haben die folgenden Voraussetzungen zwingend zu erfüllen: gültiger Berufspilotenschein gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung (insbesondere Luftfahrtgesetz) sowie alle sonstigen gesetzlich in der jeweiligen Fassung vorgeschriebenen Voraussetzungen. Die Flugrettungssanitäter haben die folgenden Voraussetzungen zwingend zu erfüllen: abgeschlossene Notfallsanitäterausbildung und -weiterbildung laut Sanitätergesetz, körperliche Fitness und Eignung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, regelmäßige Dienste am NAH Die Flugrettungsärzte haben die folgenden Voraussetzungen zwingend zu erfüllen: gültige Notarztqualifikation gemäß 40 Abs. 1 bis 3 Ärztegesetz 1998, körperliche Fitness und Eignung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, regelmäßige Dienste am NAH 29

30 6. Die Landessicherheitszentrale (LSZ Burgenland) Die Landessicherheitszentrale Burgenland ist eine integrierte Leitstelle der Blaulichtorganisationen mit Sitz im Landhaus Neu in Eisenstadt. Sie disponiert die Rettungs-, Krankentransportdienste (Notruf 144)- und die burgenländischen Feuerwehren (Notruf 122). Weiters ist sie für den Notruf der Ärzteund Apothekenbereitschaft (Nummer 141) zuständig und löst die Sturmwarneinrichtungen für den Neusiedler See aus und ist Ansprechstelle bei Katastrophen (Notruf 130 Landeswarnzentrale) Die Landessicherheitszentrale Burgenland ist als Privatwirtschaftskörper organisiert (Landessicherheitszentrale Burgenland Gesellschaft mbh - LSZ GmbH), an der neben dem Land Burgenland (60%) auch der Landesverband Burgenland des Österreichischen Roten Kreuzes (20%) und der Landesfeuerwehrverband Burgenland (20%) beteiligt sind. Quelle: LSZ Burgenland Als integrierte Leitstelle erhebt die LSZ Burgenland den Anspruch, alle Einsatzorganisationen des Landes (Rotes Kreuz, Arbeitersamariterbund, Notarzthubschrauber C16, Feuerwehren, Wasserrettung, Rettungshundebrigade, Kriseninterventionsdienst) zentral zu alarmieren. Mittel- bis langfristig wird angestrebt, alle im Burgenland tätigen Einsatzkräfte (z.b. auch jene des Bundes) zu alarmieren um eine rasche und erfolgreiche Hilfeleistung vor Ort sicherzustellen. Die Leitstelle hat festzustellen, welcher Kategorie eine Anforderung zuzuordnen ist: Notarztrettungsdienst, Rettungsdienst, Krankentransportdienst, 30

31 Großunfallereignis, Katastrophenereignis, Ambulanzdienste, Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Rufhilfe oder andere Einsatzkategorien (Feuerwehr, Exekutive, Wasserrettungsdienst, etc.). Notfalleinsätze haben gegenüber anderen Aufträgen Priorität und sind möglichst schnell durchzuführen, wobei die kürzeste Eintreffzeit des Rettungsmittels (bzw. der Notärztin bzw. des Notarztes) zu berücksichtigen ist. Die international anerkannte Hilfsfrist von 15 Minuten ist einzuhalten. Dabei ist ein strukturiertes Abfrageschema zu verwenden. Die Rettungsleitstelle lenkt, koordiniert und überwacht alle Einsätze und alle Aufträge des Rettungsund Krankentransports in ihrem Einsatzbereich. Durch entsprechende Verständigung mit der Besatzung des eingesetzten Rettungsmittels ist sicherzustellen, dass dieses auf dem schnellsten Weg zum Einsatzort gelangt. Die Rettungsleitstelle hat sicherzustellen, dass bei Notfalleinsätzen das für die Aufnahme der Patientin bzw. des Patienten vorgesehene Krankenhaus informiert und nach Möglichkeit die voraussichtliche Ankunftszeit und die Art der Verletzung, Erkrankung oder Vergiftung (Symptome) angegeben werden. Auch die Rettungsorganisationen haben sicherzustellen, dass jeder an einer Straße liegende Notfallort in der Regel (95% aller Fälle) innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist von 15 Minuten (Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung in der zuständigen Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Notfallort) erreicht werden kann. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der verschiedenen örtlichen Gegebenheiten (Bevölkerungsdichte, Topographie, Straßennetz und verhältnisse, Wetterverhältnisse, Gefahrenschwerpunkte etc.) die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer flächendeckenden Zahl von Dienststellen mit einer Mindestausstattung von Rettungsmitteln. Um diese Aufgaben erfüllen zu können verfügt die Leitstelle über ein modernes Swissphone - Einsatzleitsystem mit der neu entwickelten Notrufabfrage-Software (enab) sowie 2 Ausfall- und Rückfallebenen. Auf 7 Arbeitsplätzen werden in der LSZ Burgenland von mehrsprachigen und mit der Arbeitspraxis der Einsatzorganisationen vertrauten Disponentinnen und Disponenten rund um die Uhr (24 Stunden, 365 Tage im Jahr) die einlangenden Notrufe und sonstigen Sicherheitsanliegen der Bevölkerung entgegengenommen. Mit Hilfe von weiteren 10 vollwertigen Arbeitsplätzen (je 5 am Standort Landesfeuerwehrkommando Burgenland und am Standort Oberwart) und 10 zusätzlichen Calltaker - Arbeitsplätzen ist sichergestellt, dass auch bei Extremereignissen (Katastrophen, sonstige Großschadensereignisse) eine ausreichende Kapazität für die Notrufannahme zur Verfügung steht. Im entsprechenden Gesetzt heißt es im 9: Die Rettungsleitstelle ist die ständig besetzte Einsatzzentrale für den gesamten Rettungs- und Krankentransportdienst sowie den Notarztdienst. Sie koordiniert und lenkt den Einsatz der Rettungsmittel im Burgenland. Alle Rettungsorganisationen sind dabei einzubinden. 31

32 Als Mindestanforderungen wurden festgelegt: Die Entgegennahme einer Notrufnummer aus dem gesamten Einsatzbereich Burgenland, Die Abwicklung aller Funk- und Notrufe ausschließlich in der Leitstelle mit der geforderten technischen Ausstattung, Die Gewährleistung einer permanenten Erreichbarkeit und ausreichender Besetzung durch geschultes Personal, Das Vorhandensein aller notwendigen Informationsunterlagen, die dem Personal griffbereit zur Verfügung stehen und Die Disposition aller in diesem Bereich vorgehaltenen Rettungsmittel Die in einer Leitstelle eingehenden Anforderungen werden in 3 Hauptkategorien unterteilt: Einsätze (Notfälle aller Art, Großunfälle, Katastrophen), Aufträge (Krankentransport, Arztvisiten,...) und Auskünfte (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken,...). Die Leitstelle ist mit fachlich geeignetem Personal in ausreichender Anzahl ständig zu besetzen. Als Mindestbesetzung gelten zwei Disponenten gleichzeitig rund um die Uhr. Gemäß 10 ist die Leitstelle neben der allgemeinen Disposition auch zuständig für die Alarmpläne für den Einsatzbereich. Demnach ist die Leitstelle verpflichtet, Alarmpläne für Großunfälle und Katastrophen vorzuhalten und in regelmäßigen Abständen (zumindest einmal pro Jahr) zu überprüfen. Die Leitstelle hat auf Basis einer Vereinbarung eng mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. mit anderen Rettungsdiensten (z.b. Bergrettungsdienst, Höhlenrettung, usw.) zusammenzuarbeiten. Sämtliche in der Leitstelle eingehende Notruf- und Funkgespräche, die den Dienstbetrieb betreffen, sind auf Tonträger oder Datenträger aufzuzeichnen. Der kurzfristige Zugriff der DisponentInnen auf die Dokumentation der letzten 60 Minuten Realzeit muss gewährleistet sein. Die Aufzeichnungen sind mindestens acht Wochen manipulationsgeschützt aufzubewahren. Bei Einsätzen mit besonderen Vorkommnissen (z.b. Großeinsätze oder Einsätze, die zu öffentlichem Aufsehen geführt haben) beträgt der Aufbewahrungszeitraum mindestens sechs Monate (auf Anweisung). Alle Rettungsdiensteinsätze und -aufträge sind zu protokollieren. Die relevanten Protokolle der Leitstelle sind zehn Jahre aufzubewahren. Was ist aufzunehmen: Ein Einsatz ist frühestens dann auszulösen, wenn mindestens der Einsatzort und die Einsatzart festgestellt wurden. Folgende Zeiten sind während eines Einsatzes (Auftrages) zu dokumentieren: 32

33 Entgegennahme des Anrufes (automatisch bei EDV), Alarmauslösung bzw. Weitergabe an das Einsatzmittel, Abfahrt des Einsatzmittels, Eintreffen am Einsatzort, Abfahrt vom Einsatzort, Eintreffen am Zielort und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Einsätze mit besonderen Vorkommnissen sind an die jeweilige Vorgesetzte bzw. den jeweiligen Vorgesetzten unverzüglich weiterzuleiten. Großunfälle und Katastrophen, welche die Kapazität des Einsatzbereiches übersteigen, sind spätestens nach Einlangen des ersten brauchbaren Lageberichtes der jeweiligen Vorgesetzten bzw. dem jeweiligen Vorgesetzten zu melden und ist nach Alarmplan vorzugehen. Für Großunfälle und Katastrophen hat die Leitstelle nach eigens dafür entwickelten Vorschriften vorzugehen. Der Notruf "Landessicherheitszentrale - wollen Sie einen Notfall melden?" Diesen Satz hört man als Erstes, wenn man den Notruf 144 wählt. Gleich als nächstes erkundigen sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Leitstelle, die die Anrufe entgegennehmen, genau, was passiert ist. Noch während der Mitarbeiter mit dem Anrufer spricht, verschafft er sich einen Überblick über das nächstgelegene Rettungsfahrzeug. Innerhalb weniger Sekunden wird dieses alarmiert, und das Fahrzeug ist auf dem Weg zum Unfallort. Mit aktuellem Kartenmaterial, Luftbildaufnahmen, Hausnummern aller Bauobjekte sowie sämtlichen Straßendaten Österreichs ist es möglich, die Retter genau zum Notfallort zu dirigieren. Was geschieht während Ihres Anrufs in der Leitstelle? Verständigung der erforderlichen Rettungsmittel Verständigung von Spezialkräften (Feuerwehr, Exekutive, Bergrettung, Krisenintervention, Sondereinheiten) evtl. Erste Hilfe Unterweisungen am Telefon Eingabe in ein Erfassungssystem und Dokumentation Wegbeschreibungen Alle Leitstellendisponenten der Landessicherheitszentrale sind ausgebildete Rettungssanitäter und können Anweisungen für lebensrettende Sofortmaßnahmen via Telefon übermitteln. 33

34 Die Rettungsleitstelle wird von einer Leitstellenleiterin bzw. einem Leitstellenleiter geführt, dessen Aufgaben sind: Zentrale Kommunikationsdrehscheibe intern und extern, Koordination und Dokumentation der Einsätze und Aufträge, Unmittelbare Dienstaufsicht des im RKT-Dienst befindlichen Personals, Dienstplanaufsicht und Dienstplankontrolle (Tagesdienstplan), Unmittelbare Dienstaufsicht der Leitstellendisponenen, Dienstplanerstellung und kontrolle für die jeweilige Leitstelle, Administration und Wartung der Leitstelleninfrastruktur, Administration der Arbeitsabläufe, Überwachung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht, Aktualisieren von Alarmplänen, Durchführung regelmäßiger Leitstellenbesprechungen, Qualitätsmanagement und Vereinheitlichung des Kenntnisstands der Leitstellendisponenten. Die in der Leitstelle eingesetzten Sanitäter werden als Disponenten bezeichnet. Sie bedürfen besonderer Schulungen und Kenntnisse, um die nötige Fertigkeit auch unter Notfallsituationen zu erlangen. Die wichtigsten Eigenschaften und Kenntnisse liegen in den Bereichen Entscheidungsfreudigkeit, Arbeiten unter Stresssituationen, Geografisches Vorstellungsvermögen, Sensible Telefongesprächsführung, Einsatztaktische und logistische Fähigkeiten, Sprachliches Ausdrucksvermögen (wenn möglich auch in einer gängigen Fremdsprache) und Grundkenntnisse im Bereich des Verwaltungsablaufs. 34

35 7. Länderübergreifende Zusammenarbeit Die länderübergreifende Zusammenarbeit gestaltet sich nicht immer einfach, verschiedene gesetzliche Regelungen - jedes Bundesland hat seine eigenen Landesrettungsgesetze und verschiedene funktechnische Systeme erschweren diese Zusammenarbeit innerhalb der Ostregion Im Nordburgenland wird hauptsächlich mit dem Rettungsdienst aus Niederösterreich in folgenden Bereichen zusammengearbeitet: Rettungs- und Krankentransportdienst Notarztrettungsdienst Ambulanzdienste Die Kommunikation läuft in den meisten Fällen zwischen den Rettungsleitstellen, wo Fahrtenübermittlungen und grenzüberschreitende Rettungs- und Notarztrettungseinsätze disponiert werden. Hauptansprechpartner ist hier die LEBIG (Leitstellen- Entwicklungs-, Betriebs- und Integrations Ges.m.b.H.) mit den Standorten Baden und Wr. Neustadt. Seitens des Roten Kreuzes wird mit den Rettungsdiensten aus Hainburg, Bruck/Leitha, Götzendorf, Ebenfurth, Baden Kirchschlag und Wr. Neustadt, seitens des Samariterbundes wird mit dem Rettungsdienst aus Ebreichsdorf zusammengearbeitet. Nicht so intensiv ist die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst Wien. Viele burgenländische Rettungsfahrzeuge sind in den verschiedensten Gesundheitseinrichtungen in Wien anzutreffen, jedoch wird hier in den seltensten Fällen im Bereich der Fahrtendisponierung zusammengearbeitet. Das deshalb, weil burgenländische Rettungsfahrzeuge Patienten nach Wien bringen, auf diese Patienten warten und wieder zurück ins Burgenland fahren. Wenn verschiedene ärztliche Untersuchungen oder Therapien länger andauern, so fährt das Rettungsfahrzeug gleich wieder ins Burgenland zurück, um die hier anstehenden Einsätze durchzuführen. Seitens des Roten Kreuzes wird mit dem Wiener Roten Kreuz, seitens des Samariterbundes mit dem Wiener Samariterbund zusammengearbeitet. Lediglich im Bereich der Ambulanzdienste wird immer enger zusammengearbeitet. Sei es, dass burgenländische Sanitäter in Wien Ambulanzdienste versehen oder umgekehrt, hier rückt man doch - aus Gründen der Personalknappheit - näher zusammen. Im Südburgenland wird naturgemäß hauptsächlich mit dem Rettungsdienst aus der Steiermark in folgenden Bereichen zusammengearbeitet: Rettungs- und Krankentransportdienst Notarztrettungsdienst 35

36 Die Kommunikation läuft hier ebenfalls nur über die Leitstellen, wo mehrheitlich Fahrtenübermittlungen disponiert werden. Seitens des Roten Kreuzes wird mit den Rettungsdiensten aus Hartberg, Vorau, Fürstenfeld und Feldbach zusammengearbeitet. Problematisch erscheint hier, dass in der Steiermark derzeit noch keine regionalen, bezirksübergreifende Leitstellen existieren. Jede Rettungsstelle hat in der Steiermark noch eine eigene Leistelle. Das ist prinzipiell kein Problem, erschwert aber den täglichen Arbeitsaufwand insofern, weil viele Telefonate notwendig sind, die mitunter zeitaufwendig sein können. Genauso wie in der Zusammenarbeit mit Niederösterreich, sind burgenländische Rettungsfahrzeuge oft in Fürstenfeld, Feldbach oder Graz, um Patienten zu einer Therapie oder ärztlichen Abklärung zu bringen. In den meisten Fällen werden Wartezeiten in bestimmtem Ausmaß einkalkuliert, um den Patienten gleich wieder mitnehmen zu können. 36

37 8. Grenzüberschreitende bzw. internationale Zusammenarbeit Seit dem Jahre 2003 obliegt dem BM.I auch die Aufgabe der innerstaatlichen Koordination von internationalen Katastrophenhilfsmaßnahmen. Österreich ist dabei in die Informations- und Hilfeleistungssysteme auf bilateraler Ebene mit Nachbarstaaten der Europäischen Union der NATO/PfP und der Vereinten Nationen eingebunden. Das Bundesministerium für Inneres koordiniert in diesem Zusammenhang Österreichs Beiträge zur internationalen Katastrophenhilfe auf Ersuchen eines Staates oder einer der erwähnten Organisationen; in Zusammenarbeit mit allen Ministerien, Bundesländern, den Einsatzorganisationen und unter Nutzung nationaler Ressourcen des Katastrophenschutzes. Als direkte Gegenüber fungieren für das BM.I bei der EU die Mitarbeiter im Monitoring and Information Centre (MIC) der Generaldirektion ECHO in Brüssel; bei der NATO das Personal im Euro Atlantic Disaster Response Coordination Centre (EADRCC) im NATO Hauptquartier in Brüssel und bei den Vereinten Nationen die Zentrale von UN-OCHA (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) in Genf. Im Bundesministerium für Inneres bearbeitet die Fachabteilung II/4 in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit unter anderem auch alle Angelegenheiten der internationalen Katastrophenhilfe. Österreich verfügt darüber hinaus über keine eigene Einrichtung und hält keine gesonderten Ressourcen hierfür vor. Für die operative Abwicklung von Hilfsmaßnahmen arbeitet das BM.I eng mit dem bestehenden Netzwerk an überwiegen ehrenamtlichen Hilfs- und Rettungsorganisationen in Österreich zusammen. Werden Ressourcen benötigt, werden diese rasch aus vorhandenen Beständen bereitgestellt und durch das BM.I unverzüglich wieder ersetzt. Das BM.I organisiert dabei die operative Abwicklung dieser Hilfseinsätze und bereitet deren Durchführung vor; klärt Fragen des Transports, Grenzübertritts, von Maut- und Zollangelegenheiten; hält dann laufend Kontakt mit den oben erwähnten Kontaktstellen der EK, NATO, UN und dem betroffenen Land; informiert die Medien; erstellt abschließend einen Bericht an die Bundesregierung in Form eines Ministerratsvortrages und stellt die Finanzierung des Einsatzes sicher. Mit Beschluss der Bundesregierung vom 20. Januar 2004 wurde ein Koordinationsausschuss für das SKKM eingerichtet, der alle Bundesministerien und Bundesländer sowie Einsatzorganisationen und 37

38 Medien unter dem Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit einschließt. Für die operative Abwicklung der Hilfseinsätze werden in den Mitgliedsstaaten strukturierte Hilfseinheiten, sogenannte Module, vorgehalten. Im Katastrophenfall kann das betroffene Land ein Hilfeersuchen an das ERCC schicken (den Mechanismus aktivieren), das dann das Ersuchen an die Mitgliedsländer weiterleitet und die einlangenden Hilfsangebote koordiniert. Das ÖRK besitzt ebenfalls entsprechende Module (Medizinische Versorgung und Trinkwasseraufbereitung), die über den Staat Österreich im Rahmen des EU-Mechanismus für betroffene Länder zur Verfügung gestellt werden können. Bilaterale Zusammenarbeit Neben den Aktivitäten auf Ebene der Europäischen Union und der NATO Partnerschaft für den Frieden sowie der Vereinten Nationen bestehen auch bilaterale Katastrophenhilfeabkommen mit allen Nachbarstaaten außer Italien sowie auch mit Kroatien und Jordanien. Diese Abkommen regeln die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zur Vorbeugung möglicher und Bekämpfung eingetretener Katastrophen. Darüber hinaus wurden auch bilaterale Nuklearinformationsabkommen mit Deutschland, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn, Slowenien, der Schweiz, Polen, der Russischen Föderation, Tadschikistan, der Ukraine und Weißrussland abgeschlossen, die den Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Staaten über Störfälle regeln, die mit nuklearen Anlagen oder Tätigkeiten zusammenhängen, in deren Folge es zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe über das Hoheitsgebiet der Vertragspartei hinaus kommt oder kommen kann und die für die andere Vertragspartei Folgen haben könnten. Weiters erfolgt in diesem Format ein reger Informationsaustausch über die Nuklearprogramme der Vertragsstaaten, die aus dem Betrieb von nuklearen Anlagen gewonnenen Erfahrungen und über die Rechtsgrundlagen für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Auch hier ist das Bundesministerium für Inneres im Rahmen der Aufgaben als Nationale Kontaktstelle für diese Abkommen und für Belange des Staatlichen Krisen und Katastrophenschutzmanagements vertreten. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums (BMEIA). Das Österreichische Bundesheer hält im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) rund um die Uhr Soldaten bereit, die im Notfall binnen weniger Stunden oder Tage zum Einsatz kommen. Bei großen und länger andauernden Katastrophenfällen können die Helfer des Bundesheeres die zivilen Einsatzkräfte unterstützen und Schutz und Hilfe für die Bevölkerung gewährleisten. Ausgehend von ursprünglich rein bilateralen Abkommen gibt es mittlerweile differenzierte Ansätze der gegenseitigen Hilfe/Unterstützung bei Großschadensfällen, zivilen Katastrophen oder Krisenfällen. Neben den Strukturen im Rahmen der Vereinten Nationen (weltweit), der NATO Partnerschaft für den Frieden (PfP) und dem Unions-Mechanismus stellt die bilaterale Kooperation nach wie vor die Basis einer raschen und effizienten Hilfeleistung dar. Kooperation im Rahmen multilateraler Abkommen (EU, NATO/PfP) bieten erweiterten Zugriff auf Ressourcen und national verfügbare Kapazitäten (EU:28+, NATO: 59) 38

39 Bilaterale Abkommen bieten die Basis für erhöhte Rechtssicherheit in Bezug auf Haftungsfragen, Kostentragungen, Wiedergutmachung bei eingetretenen Schäden. Zu den ungelösten Problemfeldern zählen derzeit allerdings: Anerkennung von Befähigungen, rechtliches Umfeld im Rahmen internationaler Operationen (Ärzte, Sanitäter, Gutachtertätigkeiten, HNS) 39

40 9. Katastrophenschutz in Österreich Der Begriff des Zivilschutzes ist einer der ältesten Begriffe im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz. In den meisten europäischen Staaten ist dieser Begriff ( civil protection ) in Gebrauch, jedoch wird darunter Verschiedenes verstanden. In Österreich wird unter Zivilschutz laut Landesverteidigungsplan als ein Teil der Zivilen Landesverteidigung gesehen, der den Schutz der Zivilbevölkerung in den Anlassfällen Krisen-, Neutralitäts- und Verteidigungsfall zum Ziel hatte. Zivilschutz war demnach im historischen Kontext ein Maßnahmenkonzept, bestehend aus Einsatzvorsorgen, Warnung und Alarmierung, Strahlenschutz, Schutzraumbau, veterinärmedizinische Vorsorgen und anderen. Zivilschutz umfasste Aufgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurden aber für den Zivilschutz nie eigene Einsatzmittel oder eine Organisation aufgebaut. Obwohl eine verfassungsrechtliche Klärung bzw. Kompetenzabgrenzung niemals herbeigeführt wurde, ging die Bundesregierung davon aus, dass die Einsatzvorsorgen der Länder für den Katastrophenschutz auch für den Zivilschutz herangezogen werden können. Beispielhaft kommt dies etwa in der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über das gemeinsame Warn- und Alarmsystem des Bundes und der Länder zum Ausdruck. Gegenwärtig wird Zivilschutz daher praktisch als Synonym für den Katastrophenschutz verstanden, wenngleich systematisch betrachtet der Zivilschutz noch immer über den Katastrophenschutz hinaus auch den Schutz der Bevölkerung im Falle bewaffneter Konflikte mit umfasst. Aufgrund des sicherheitspolitischen Umfeldes kommt diesem Aspekt des Zivilschutzes derzeit jedoch keine praktische Bedeutung mehr zu. Der Begriff wird synonym auch für Katastrophenvorsorge bzw. Katastrophenhilfe verwendet. Am 3. November 1986 wurde in Österreich aufgrund der Erfahrungen mit der Reaktorkatastrophe Tschernobyl erstmals beim Bundeskanzleramt die Einrichtung eines staatlichen Krisenmanagements beschlossen. Als Reaktion auf die Lawinenkatastrophe von Galtür, das Grubenunglück von Lassing und den Tauerntunnelbrand wurde im Jahr 2000 im Bundesministerium für Inneres ein staatliches Katastrophenschutzmanagement eingerichtet. Im Jahr 2003 wurden schließlich diese beiden Zuständigkeiten im BM.I fusioniert und die Strukturen als SKKM - Staatliche Katastrophenschutz und Krisenmanagement vereinheitlicht. Bei einer Katastrophe obliegen die behördliche Katastrophenhilfe und Einsatzleitung in der Regel den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den Bürgermeistern, sofern Lokalereignisse vorliegen. Bei Großkatastrophen geht die Zuständigkeit auf die Landesregierungen über. In Österreich kann ein Notstand von der jeweils zuständigen Behörde für das betroffene Gebiet ausgerufen werden. Damit treten spezielle gesetzliche Regelungen in Kraft, um die Auswirkungen für die betroffenen Menschen leichter in den Griff zu bekommen. Die Ämter der Landesregierungen übernehmen im Auftrag der Landeshauptleute die Koordination der Katastrophenhilfe. 40

41 In operativer Hinsicht stützen sich die Länder überwiegend auf die freiwilligen Einsatzorganisationen, die teils im behördlichen Auftrag und teils aus eigenem Ermessen an der Bewältigung der Katastrophenhilfe mitarbeiten und von der Behörde unterstützt werden. In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen in Österreich Aufgabe der Feuerwehr, des Roten Kreuzes, das für die gesamte Sanitätslage zuständig ist, und der anderen Rettungsorganisationen. Um auch Freiwillige unter der Zivilbevölkerung einbinden zu können, wurde 2007 das Team Österreich unter der Leitung des Roten Kreuzes und Ö3 gegründet. Ziel dieser Aktion ist es, jenen Menschen eine Plattform zu bieten, die in Notsituationen nicht Geld, sondern ihre eigene Zeit spenden möchten. Das Team Österreich organisiert diese Menschen zu einer Mannschaft, die den Einsatzprofis Arbeit abnimmt, ohne ihnen im Weg zu stehen. Jeder, der volljährig ist, kann aufgenommen werden. Die Anmeldung zum Team Österreich erfolgt ohne Verpflichtungen. In einer Datenbank werden alle Helfer erfasst und bei Bedarf rasch verständigt. Zusätzlich können die Teammitglieder angeben, welche speziellen Fähigkeiten sie haben. Wenn Sie das Team braucht, werden Sie gefragt, ob Sie Zeit haben und helfen können. Alles Weitere wird vom Roten Kreuz organisiert. Jedes Teammitglied ist im Einsatz versichert und erhält vom Roten Kreuz einen Kurs in Katastrophenhilfe, um für den Einsatzfall gerüstet zu sein Phasen des Katastrophenmanagements Katastrophenmanagement besteht aus folgenden Phasen: Vermeidung Vorsorge Bewältigung Wiederherstellung Grafik: Austrian Standards Institut 41

42 Vermeidung Maßnahmen zur Vermeidung von Katastrophen sind umfangreich und schwer abgrenzbar. Im Bereich der Naturgefahren dienen vor allem die Maßnahmen der Wildbach- und der Lawinenverbauung und der Schutzwasserwirtschaft der Vermeidung von Katastrophen. Dafür zuständig ist auf Bundesebene das Lebensministerium. Maßgeblich ist auch die Raumordnung, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt. Zahlreiche Rechtsvorschriften im Bundes- und Landesrecht schreiben Sicherheitsmaßnahmen und -standards sowie Regeln vor, die der Vermeidung von Gefahren dienen, die zu Katastrophen führen können. Vorsorge Katastrophenvorsorge ist eine Aufgabe, die sowohl die Behörden als auch die Einsatzorganisationen (Katastrophenhilfsdienste) betrifft. Wesentliche Aspekte der Katastrophenvorsorge sind: Erstellung von Katastrophenschutzplänen Ausbildung, Schulungen Durchführung von Katastrophenschutzübungen Vorbereitung auf die Einsatzführung Information der Bevölkerung Bewältigung Als Katastropheneinsatz wird die Phase von der behördlichen Feststellung (Ausrufung) der Katastrophe bis zu deren Beendigung gesehen. In der Phase des Katastropheneinsatzes obliegt die Einsatzführung der zuständigen Katastrophenbehörde (idr. Bezirksverwaltungsbehörde). Dem Katastropheneinsatz geht in der Regel ein Notruf, eine Alarmierung und ein Rettungs- und/oder Feuerwehreinsatz (örtliches Rettungswesen, örtl. Feuer- und Gefahrenpolizei) voraus. Mit der Feststellung (in manchen Bundesländern auch Kundmachung) der Katastrophe durch die Behörde geht die Einsatzführung auf diese Behörde über, und es kommen subsidiär die besonderen Befugnisse der Einsatzleitung nach den Katastrophenhilfegesetzen zur Anwendung. An den Katastropheneinsatz schließt in der Regel eine Phase der Nachbereitung und Evaluierung an. Wiederherstellung Um nach entstandenen Katastrophenschäden die Wiederherstellungsmaßnahmen finanzieren zu können, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Mittel aus dem Katastrophen- bzw. EU- Solidaritätsfonds zu erhalten. Als Katastrophenfonds wird in Österreich eine Budgetvorsorge 42

43 bezeichnet, die zur Finanzierung von Katastrophenvorsorgemaßnahmen, zur Abwendung von Katastrophen oder nach deren Eintritt zur Beseitigung der Folgen von Katastrophen eingesetzt wird. Für die Abwicklung der Ansuchen und Auszahlungen der Beträge sind jeweils die Bundesländer zuständig, wobei vom Katastrophenfonds jeweils 60 Prozent der Kosten übernommen und der Rest von den Bundesländern aufgebracht werden muss. Aus dem österreichischen Katastrophenfonds werden neben Schäden im Privateigentum als auch Schäden an öffentlicher Infrastruktur teilweise finanziert. 43

44 10. Rettungsdienstlicher Katastrophenschutz Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht im Notfall die Mobilisierung ausreichender Personalreserven. Im 5 Abs. 2 Z. 1 Bgld. Rettungsgesetz wird diesbezüglich der Einsatz bei Großunfällen und Katastrophen folgendermaßen geregelt: Die Rettungsorganisation hat sich in den überörtlichen Rettungsdienst, insbesondere bei Großunfällen und Katastrophen, einzubinden. Personal und Material sind entsprechend den eigenen Vorschriften und Alarmplänen vorzuhalten. Das Österreichische Rote Kreuz und seine Landesverbände haben sich in ihren Satzungen die Vorbereitung auf Katastrophenfälle, den Katastrophenschutz und die Bewältigung von Katastrophen zur Aufgabe gestellt. Dafür stehen Ärztinnen und Ärzte, Helferinnen und Helfer in allen Bereichen, die Rotkreuz-Schwesternschaft, diplomiertes Krankenpflegepersonal, gewählte Funktionäre sowie Materialreserven, finanzielle Reserven und die Infrastruktur des Österreichischen Roten Kreuzes (Netz von Dienststellen und technische Einrichtungen) bereit. Im Mittelpunkt des rettungsdienstlichen Katastrophenschutzes steht für die Betroffenen die Erfüllung ihrer Bedürfnisse, etwa nach Schutz, Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinischer und sozialer Fürsorge und Information. Das Ziel der Katastrophenhilfe des ÖRK ist es, das Leben der Opfer zu retten und ihnen das Überleben zu sichern ob durch Suchhundeeinsätze, schnelle Lieferung von dringend benötigten Hilfsmaterialien (Zelte, Feldbetten, Decken, Medikamente...), Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln, Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen in Zeltlagern, Gefangenenbesuche, den Austausch von Familiennachrichten oder die Hilfe beim Wiederaufbau. Darüberhinaus kann das ÖRK auf umfangreiches Know-how der Tausenden freiwilligen Katastrophenhelfer zurückgreifen, das bei (inter)nationalen Einsätzen zum Tragen kommt, sei es in Form von Trinkwasseraufbereitung, Technik und Stromversorgung, Telekommunikation oder Patientenversorgung. Außerdem kümmern sich die Rotkreuz-Profis um Hilfstransporte, stellen mobile Verpflegungseinheiten zur Verfügung oder leisten psychosoziale Erste Hilfe für Betroffene und Einsatzkräfte Technische Ausrüstung ÖRK Burgenland Materialreserven und Materialreserven und technisches Equipment sind im Katastrophenhilfelager des Landesverbandes und in den Bezirksstellen gelagert. 44

45 Tabelle: Neben zahlreichen Mannschaftszelten verfügt das Rote Kreuz Burgenland auch über eine medizinische Basisversorgungseinheit. Je nach Art des Aufbaues können in diesem Zeltkomplex 30 bis 50 Verletzte oder Erkrankte versorgt werden. Abbildung Schnelleinsatztruppen Die Schnelleinsatzgruppen wurden mit dem Ziel gegründet, rasch verfügbare Einsatzgruppen für Großereignisse zu schaffen. Die Gruppen wurden in jedem Bezirk etabliert. Eine spezielle Ausbildung sowie Ausrüstung ist Grundvoraussetzung, ebenso wie die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft mittels Postpiepsers. 45

46 Tabelle: Hilfseinheit Not- und Katastrophenfunk Aufgabe dieser Hilfseinheit ist das Betreiben der Amateurfunkstelle des Landesverbandes. Immer Ultrakurzwelle und Kurzwelle sind äußerst gute Alternativen zu (Mobil)Telefon, die fast immer funktionieren. Ob national oder international es ist immer sehr wichtig, Verbindungen zu unseren Mitarbeitern in Katastrophengebieten zu haben. Die Hilfseinheit Not- und Katastrophenfunk eine kommt ausschließlich in Katastrophenfällen zum Einsatz.Im Jahr 2013 verfügte die Hilfseinheit Not- und Katastrophenfunk über neun ehrenamtliche Mitarbeiter Spezialkräfte mit entsprechender Ausbildung. Tabelle Hilfseinheit Verpflegung In Katastrophenfällen erfolgt die Versorgung der Betroffenen wie auch der eigenen Hilfskräfte durch die Feldküchen des Roten Kreuzes. Diese können rasch alarmiert werden und sind in der Lage, innerhalb kürzester Zeit viele Essensportionen pro Tag zuzubereiten. Die Feldküchen des Landesverbandes Burgenland sind stationiert in Eisenstadt, Oberpullendorf und Oberwart. Diese regionale Aufteilung ist aufgrund der Geographie des Burgenlandes nötig und ermöglicht eine flächendeckende Versorgung aller Landesteile innerhalb einer kurzen Hilfsfrist ÖRK Suchhunde Burgenland Die Suchhundestaffel Horitschon wurde am 1. März 2004 gegründet und gehört seit 16. Oktober 2006 dem Roten Kreuz an. Die Hunde sind in der Lage, Personen in einem Wald auf einige hundert Meter Distanz zu riechen und aufzufinden. Um einen lächerlich kleinen Jungwald von 100 m Breite 46

47 und 300 m Länge mit einer 10-Personen-Suchkette abzusuchen, benötigt man beispielsweise mind. 15 Minuten (= 2,5 Mannstunden). Mit Hunden benötigt man lediglich zwei Teams, Dauer ca. 5 Minuten, unabhängig davon, welche Sicht- und Wetterbedingungen herrschen. Für Hunde ist auch unwegsames Gelände kein Problem (Klettergrade bis Stufe 2 bewältigen Hunde laufend und springend). Zudem wittert der Hund Personen bis zu 400 Meter Entfernung bei optimalen Bedingungen Krisenintervention Im Burgenland ist das Rote Kreuz bei der Psychosozialen Betreuung in drei Bereichen tätig: Krisenintervention Burgenland (KI-B) Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen (SvE) ÖBB-Lokführerbetreuung Die Krisenintervention ist eine kurzfristige psychosoziale Hilfestellung für Opfer und Angehörige nach traumatischen Ereignissen wie Unfällen, plötzlichen Erkrankungen und Todesfällen. Die Burgenländische Landesregierung hat die flächendeckende Versorgung des Landes mit Krisenintervention ins Leben gerufen und das Rote Kreuz mit der Durchführung und Trägerschaft beauftragt. Seit Dezember 2009 gibt es in jedem Bezirk ausgebildete Kriseninterventionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich in ihrer Freizeit verrichten. Die Teams setzen sich multiprofessionell aus Mitgliedern verschiedener Organisationen zusammen (Rotes Kreuz, Feuerwehr, Polizei, Notfallseelsorge, Hospizdienst usw.). Angefordert werden die Teams von den Einsatzkräften (Rettung, Polizei, Feuerwehr, Ärzte). 47

48 11. Personal und Qualifizierung Ausbildung und Tätigkeitsbereich des Rettungsdienstpersonals Zum Rettungsdienst gehören Notärzte (NA) und Sanitäter. Bei den Sanitätern unterscheidet man die Rettungssanitäter (RS), die die unterste Ausbildungsstufe darstellen, Notfallsanitäter (NFS), Notfallsanitäter mit allgemeiner (Notkompetenz Arzneimittelgabe NKA, Notkompetenz Venenzugang NKV) und Notfallsanitäter mit besonderer Notfallkompetenz (Notkompetenz Intubation NKI). Die Ausbildungsstufen bauen aufeinander auf, d.h. sie müssen nacheinander in chronologischer Reihenfolge unter bestimmten Voraussetzungen absolviert werden. Rettungssanitäter Dem Rettungssanitäter ist die eigenverantwortliche Anwendung von Maßnahmen der qualifizierten Ersten Hilfe, Sanitätshilfe und Rettungstechnik erlaubt. Die Ausbildung setzt sich aus 100 Stunden Theorie, sowie 160 Stunden Praktikum zusammen, umfasst also eine Gesamtsumme von 260 Stunden. Berufliche Mitarbeitern müssen zusätzlich das 40-stündige Berufsmodul absolvieren. Ein Rettungssanitäter darf mit dieser Ausbildung alleine und eigenverantwortlich kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen betreuen, welche medizinischer Betreuung bedürfen, vor und während des Transportes, sofern diese keine Notfallpatienten sind. Ebenfalls eingeschlossen ist die fachgerechte Aufrechterhaltung und Beendigung liegender Infusionen nach ärztlicher Anordnung sowie die Blutentnahme aus der Kapillare zur Notfalldiagnostik (Blutzuckermessung). Diese Kompetenz wurde erst im Jahr 2007 eingeführt. Dies ist jedoch nicht in allen Rettungsorganisationen üblich, weil sie von den Organisationen nicht darin geschult werden und auch nicht über die notwendige Ausrüstung verfügen. Rettungssanitäter dürfen selbstständig PatientInnen im Rahmen eines Transportes übernehmen, übergeben, bei auftretenden Akutsituationen Hilfestellung leisten und bei Bedarf Sauerstoff verabreichen. Des Weiteren sind sie zur qualifizierten Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie zur sanitätsdienstlichen Durchführung von Sondertransporten befugt. Der Sanitäter hat die volle Verantwortung für seine gesetzten Maßnahmen zu tragen ebenso für unterlassene. Die im Gesetz vorgegebenen Kompetenzen begrenzen das Tätigkeitsfeld des Rettungssanitäters. Ärzte dürfen Sanitätern somit nur Anordnungen geben, welche in ihrem Kompetenzbereich liegen. Eine Überschreitung dieser hat straf- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge. Für Rettungssanitäter wurde gesetzlich keine Mithilfe bei ärztlichen Maßnahmen verankert. Sie sind zwar zur Unterstützung des (not-)ärztlichen Personals berechtigt, aber nur soweit es ihr Tätigkeitsbereich zulässt. Unter besonderen Umständen darf ein Arzt einen Rettungssanitäter außerhalb seines Tätigkeitsbereiches jedoch als sogenannte Hilfsperson einsetzen, welche nach klar gegebenen Anordnungen des Arztes und unter ständiger Aufsicht handelt. Das wäre in der Praxis beispielsweise das Aufziehen eines Medikamentes, Vorbereiten einer Infusionslösung, Bereitstellung 48

49 von sämtlichen Intubationsmaterialien etc. So eine Situation kann auftreten, wenn beispielsweise ein nur mit Rettungssanitäter besetztes Fahrzeug zu einem Notfall kommt, wo auch ein Arzt anwesend ist oder bei dem suboptimalen Fall, dass eine Transportbegleitung durch den Notarzt erfolgt und sich kein Notfallsanitäter im Rettungsfahrzeug befindet. Die in der Rettungssanitäter-Ausbildung erworbenen Kenntnisse bilden hierbei die Grenze, definiert das SanG doch notärztliche Assistenz als Tätigkeitsbereich des Notfallsanitäters. Bei Notfallpatienten muss zwingender Weise ein Notarzt nachalarmiert werden. Solche sind im Sinne des Sanitätergesetzes PatientIen, bei denen im Rahmen einer Erkrankung oder eines Traumas eine lebensbedrohliche Störung einer vitalen Funktion eingetreten ist, einzutreten droht oder nicht sicher auszuschließen ist. Sofern diese Umstände nicht gegeben sind und ein Notarztmittel alarmiert worden ist, darf dieser vom Rettungssanitäter auf eigene Verantwortung storniert werden. NotfallsanitäterInnen Sie sind der geringste Anteil des Rettungsfachpersonals im österreichischen Rettungsdienst. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter kann nach 160 Stunden absolvierter Tätigkeit als Rettungssanitäter sowie einem Einstiegstest begonnen werden und beinhaltet 160 Stunden Theorieunterricht, 40 Stunden Krankenhauspraktikum sowie 280 Stunden Praktikum auf einem Sonderrettungsmittel wie zum Beispiel auf einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder Notarztwagen (NAW). Somit kommt man auf eine Summe von 940 Stunden, rechnet man die Rettungssanitäter-Ausbildung dazu. Dabei kann das Praktikum auch mit 160 Stunden innerklinisch und 160 Stunden auf einem Sonderrettungsmittel absolviert werden. Die Allgemeine Notfallkompetenz erfordert insgesamt 90 Stunden Ausbildung: 40 Stunden Theorie für NKA, 10 Stunden Theorie und 40 Stunden Krankenhaus-Praktikum für NKV. Die höchste in Österreich erreichbare Ausbildungsstufe NKI kann mit 30 Stunden Theorie, sowie 80 Stunden OP- / Intensivpraktikum erreicht werden, Voraussetzung sind mindestens 500 Stunden, welche in einem Notarztdienst absolviert wurden. Summiert ergibt diese Ausbildungsstufe eine Stundenanzahl von 1640 rechnet man auch die abzuleistenden Stunden mit ein. Das Aufgabengebiet des Notfallsanitäters umschließt zusätzlich zu den Aufgaben des Rettungssanitäters, die im Gegensatz zum Rettungssanitäter die zum Teil eigenverantwortliche Versorgung von Notfallpatienten, sowie deren Transport und die Unterstützung des Notarztes. Dabei wollte man das bestehende System nicht in eines mit sogenannten Paramedics wie in angloamerikanischen Ländern umwandeln, wo Ärzte im Rettungsdienst kaum vorhanden sind. Man wollte mit dem Notfallsanitäter eine hochwertige Fachkraft für den Rettungsdienst schaffen, welche eigenverantwortlich agieren darf und ebenso dem Notarzt als hochqualifizierte Assistenzkraft zur Verfügung stehen kann. NotfallsanitäterInnen wenden bei der Erstversorgung akut verletzter oder erkrankter PatientInnen diagnostische Tätigkeiten an und verwenden dabei Pulsoxymeter, EKG, Blutdruckmesser, Blutzuckermessgeräte, und kontrollieren die Pupillen. Zusätzlich sind Tätigkeiten zur notwendigen 49

50 Gefahrenabwehr zu setzen wie die Verabreichung von Arzneimitteln, Beatmung, Herzdruckmassage und das Absaugen der oberen Atemwege. Allgemeine Notfallkompetenzen können von Notfallsanitätern zusätzlich erworben werden, in dem sie o.g. Ausbildungen absolvieren. Die Notfallkompetenz Arzneimittellehre (NKA) erlaubt die Gabe von durch den verantwortlichen ärztlichen Leiter der Organisation freigegebenen Arzneimitteln (=Arzneimittelliste 2). Die Notfallkompetenz Venenzugang und Infusion (NKV) berechtigt zur Punktion peripherer Venen und Infusion von kristalloiden Lösungen. Die Notfallkompetenzen sind allerdings nur zulässig um unmittelbare Gefahren für Leben oder Gesundheit des Notfallpatienten abzuwenden, sofern keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Sie dürfen auf Anweisung des ärztlichen Personals angewandt werden oder dann, wenn der Notfallsanitäter die Verständigung des Notarztes/ durchgeführt oder veranlasst hat. Dabei führt das Gesetz nicht näher aus, welche Konsequenz diese Verständigung haben soll. Eine ausdrückliche Nachalarmierung ist nicht gefordert, jedoch wird dies die übliche Reaktion sein. Die besondere Notfallkompetenz NKI berechtigt zur Durchführung der endotrachealen Intubation (Einbringen eines Luftschlauches zur künstlichen Beatmung) ohne Prämedikation und der endotrachealen Vasokonstriktorapplikation. Diese Notfallkompetenz muss vom ärztlichen Leiter der jeweiligen Rettungsorganisation schriftlich freigeben werden. Fortbildung und Rezertifizierung Das Sanitätergesetz gibt im 50 eine Fortbildungspflicht aufgrund der ständigen medizinwissenschaftlichen Weiterentwicklung vor. Somit ist die Qualitätssicherung gesetzlich verankert. Sanitäter sind einerseits verpflichtet, sich selbstständig über die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen und Erkenntnisse zu informieren und andererseits auch die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten innerhalb von jeweils zwei Jahren zu vertiefen. Dies erfolgt durch den Besuch von Fortbildungen mit einem Mindeststundenausmaß von 16 Stunden da ansonsten die Tätigkeitsberechtigung erlischt. Zusätzlich wird in 51 festgelegt, dass Sanitäter ihre Kenntnisse im Bereich der Herz-Lungen- Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten binnen zwei Jahren durch qualifiziertes ärztliches Personal überprüfen lassen müssen. Das Bestehen dieser Rezertifizierung berechtigt zur weiteren Durchführung der Tätigkeit für zwei Jahre, ansonsten ruht sie bis zur erfolgreichen Absolvierung. Notfallsanitäter mit der besonderen Notfallkompetenz (NKI) müssen ihr Wissen und ihre Fertigkeiten ebenfalls alle zwei Jahre von einem qualifizierten Arzt überprüfen lassen. Für Lehrsanitäter definiert das SanG nur folgende Vorgaben: Ausbildung im betreffenden Unterrichtsfach, fachliche und pädagogische Eignung, abgeschlossene Ausbildung zum Sanitäter in 50

51 der zu unterrichtenden Stufe, eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit und die Absolvierung von 40 Stunden einschlägiger Fortbildung innerhalb von fünf Jahren. Die Rolle des ärztlichen Personals in der Notfallrettung Der Notarzt ist die medizinisch hochwertigste Fachkraft im Rettungsdienst. Er wird sowohl inner- als auch präklinisch für die Akutversorgung von Notfallpatienten herangezogen. Die Ausbildung zum Notarzt dauert insgesamt mindestens 60 Stunden, ist in Form eines Lehrgangs aufgebaut, ist aber keine eigene fachärztliche Ausbildung. In diesem Zeitraum werden spezielle notfallmedizinische Themen behandelt. Nach absolviertem Lehrgang und bestandener Prüfung darf das ärztliche Personal die Bezeichnung Notarzt führen. Zum Teil müssen Notärzte bei diversen Organisationen auch noch weitere interne Schulungen absolvieren. Dabei geht es auch um den Umgang mit Rettungsgeräten und Medizinprodukten. Auch Notärzte müssen auf allen medizinischen Geräten, die sie benutzen, nach dem Medizinproduktgesetz MPG eingeschult worden sein. Um die Tätigkeitsberechtigung als Notarzt aufrecht zu erhalten, muss alle zwei Jahre eine von der Ärztekammer anerkannte theoretische und praktische zweitägige Fortbildung ( Notarzt-Refresher ) besucht werden. Ein Notarzt kann nach dreijähriger Tätigkeit auch die Ausbildung zum leitenden Notarzt (LNA) absolvieren, was ihn zur Bewältigung von Großschadensfällen im organisierten Rettungsdienst befähigt. Der LNA ist im Einsatz gegenüber anderen dort tätigen Ärzten und Sanitätspersonal weisungsbefugt. Der leitende Notarzt muss durch die zuständige Einrichtung bzw. Behörde in die Funktion berufen werden Ausbildung für Mitarbeiter des Roten Kreuzes Das ÖRK führt regelmäßig entsprechend Ausbildungskurse durch. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das Kursangebot des ÖRK Burgenland. 51

52 11.3. Flugrettung Mit Ausnahme der Piloten sind die Crew-Mitglieder keine Angestellten des Christophorus Flugrettungsvereins. Das Sanitätspersonal rekrutiert sich aus Mitgliedern diverser Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Bergrettungsdienst, Wiener Rettung). Die Flugrettungsärzte sind Spitals- bzw. teilweise auch niedergelassene Ärzte. Aufnahmebedingungen für den Piloten: a) Mindesterfahrung 2000 Flugstunden; b) Einschlägige Hochgebirgs- und Außenlasterfahrung; c) JAR-FCL Lizenz und Nachtsichtflugberechtigung Aufnahmebedingungen für den Flugrettungssanitäter: a) abgeschlossene Notfallsanitäter-Ausbildung; b) abgeschlossene Bergrettungs-Ausbildung; c) mindestens 4 Jahre Tätigkeit im Rettungsdienst; d) medizinischer Eignungstest. 52

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