Geladener Realisierungswettbewerb

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1 Geladener Realisierungswettbewerb zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Kindergarten Elisabethinum Axams Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil Ausloberin, Wettbewerbsbüro Gegenstand des Wettbewerbes Art des Verfahrens Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln Termine Formale Bedingungen und Kennzeichnung Vergütung Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung Absichtserklärung des Auftraggeberin Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht... 9 Besonderer Teil Aufgabenstellung Planungsrichtlinien und Planungshinweise Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Beurteilungskriterien...14 Allgemeiner Hinweis Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden! ao-architekten ZT-GmbH Seite 1

3 Allgemeiner Teil 1. Ausloberin, Wettbewerbsbüro Ausloberin Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH Gumppstraße Innsbruck Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH Olympiastraße Innsbruck T F office@ao-architekten.com Bürozeiten: MO DO 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr 2. Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau des Kindergarten Elisabethinum in Axams. 3. Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als geladener 1-stufiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, erhalten. 4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungsgründe 4.1. Teilnahmeberechtigt sind: Architekt Dipl.Ing. Dr.techn. Georg Cernusca, Axams Architektin Dipl.Ing. Astrid Dahmen, Innsbruck Ingenieurgemeinschaft Gebhart-Leis OG, Axams gritsch.haslwanter architekten zt gmbh, Silz Bmst.Dipl.Ing. Andrea Lichtblau, Axams Architekt Dipl.Ing. Michael Lukasser, Innsbruck Architekt Dipl.Ing. Stephan Neumair, Innsbruck Architekt Dipl.Ing. Albrecht Prokop, Innsbruck von der Kammer nominiert von der Kammer nominiert ao-architekten ZT-GmbH Seite 2

4 Architekt Dipl.Ing. Thomas Schnizer, Innsbruck Architekt Schwärzler ZT-GmbH, Innsbruck Architekt Vogl-Fernheim ZT-GmbH, Innsbruck von der Kammer nominiert 4.2. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten: Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit nicht zugeladenen Büros sind zur Freigabe der Ausloberin und der Kammer bis zum bekannt zu geben. Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt ist. Varianten sind nicht zulässig Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen: Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Projektes mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden von der Ausloberin bei der Veröffentlichung angeführt Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe: Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß 2 der WSA Es gelten die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß 17 der WSA Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 5.1. Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings b) der Auslobungstext samt ergänzenden Unterlagen c) der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. 5.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. ao-architekten ZT-GmbH Seite 3

5 Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. 5.3 Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 24/15 bekundet und ihre Preisrichter nominiert. 6. Termine Ausgabe der Unterlagen: Konstituierende Sitzung, 13:00 Uhr Örtliche Begehung und Hearing: Treffpunkt: 14:00 Uhr Vorplatz Elisabethinum, Axams Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro: Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): Abgabe Pläne: :00 Uhr Abgabe Modell: :00 Uhr Abgabeort: ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck Bürozeiten: MO DO 08:00 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr Beurteilungssitzung des Preisgerichts voraussichtlich: Ausstellung: im Anschluss 6.1. Ausgabe der Unterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden am durch das Wettbewerbsbüro an die Teilnehmer übermittelt. Die Modelleinsatzplatten mit angrenzender Bebauung erhalten alle Teilnehmer direkt vom Modellbauer Helmut Kern per Post bis Konstituierende Sitzung: Die konstituierende Sitzung der Jury mit Wahl des Juryvorsitzenden, des Schriftführers und deren Stellvertreter erfolgt vor der örtlichen Begehung und dem Hearing am Das Wahlergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern bekanntgegeben. Die Freigabe der gegenständlichen Wettbewerbsausschreibung durch die Jurymitglieder erfolgte schriftlich vor Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 4

6 6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung: Am findet für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und Begehungstermin mit anschließendem Hearing vor Ort statt. Treffpunkt: 14:00 Uhr, Vorplatz Elisabethinum Axams Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per mail an das Wettbewerbsbüro zu richten. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden bis den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes per mail übermittelt Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Projekte müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens :00 Uhr (Pläne) bzw :00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck unter Wahrung der Anonymität einlangen. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zum oben angeführten Termin im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es wird ein schriftlicher Bericht für das Preisgericht verfasst, welcher lediglich den Jurymitgliedern zur Kenntnis gebracht wird und nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen ist Beurteilungssitzung des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte voraussichtlich am zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht. ao-architekten ZT-GmbH Seite 5

7 Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen nach Bedarf anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis übermittelt. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes ca. 3-5 Tage ausgestellt. Details dazu werden noch rechtszeitig bekannt gegeben. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Präsentationspläne (im pdf-format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; - Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, ) im jpg-format; - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB); - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.b. Kennziffer.pdf ; - Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-dokumente. ao-architekten ZT-GmbH Seite 6

8 6.9. Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme des Siegerprojektes), so sie die Ausloberin nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber, im Wettbewerbsbüro abholen. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt (entsprechende Fristen werden noch bekanntgegeben). 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 7.1. Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit (bei Mappen bitte nur auf Titelblatt) rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Kindergarten Elisabethinum Axams zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist: Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und beigezogenen Fachplaner (gemäß Beilage C06) Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. 8. Vergütung Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 5.000,00. ao-architekten ZT-GmbH Seite 7

9 Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung): 1.Rang = Gewinner Euro 5.000,00 2.Rang Euro 4.000,00 3.Rang Euro 3.000,00 1.Anerkennung Euro 1.500,00 2.Anerkennung Euro 1.500,00 In zu begründenden Ausnahmefällen bleibt es dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der ausgesetzten Preisgelder vorzunehmen. Dabei ist aber die Gesamtsumme in jedem Fall zu vergeben. Die Vergütung wird unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten unmittelbar nach Rechnungslegung ausbezahlt. 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung 9.1. Preisrichter: Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S) Architekt Dipl.Ing. Rainer Köberl (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Mario Ramoni Architekt Dipl.Ing. Wolfgang Pöschl (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Joseph Bleser MMag. Franz Tichy (S), slw Soziale Dienste GmbH Ersatz: Mag. Kristin Vavtar Klaus Springer (S), slw Elisabethinum Ersatz: Carmen Neuner GF Hannes Gschwentner (S), Neue Heimat Tirol Ersatz: Ing. Engelbert Spiss 9.2. Berater ohne Stimmrecht: Sylvia Hörtnagl, Obfrau des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales der Gemeinde Axams und Mitglied des Kinderbetreuungsausschusses der Gemeinde Axams Susanne Martini, Obfrau Elternverein Stefanie Reinheimer MSc, fokus elementar Matthias Riedl, Bauamt Gemeinde Axams 9.3. Vorprüfung: Bmst. Ing. Elmar Draxl, Neue Heimat Tirol ao-architekten ZT-GmbH ao-architekten ZT-GmbH Seite 8

10 10. Absichtserklärung des Auftraggeberin Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Vergabe des Planungsauftrages Architektur an den Wettbewerbssieger, zu den üblichen Bedingungen der Neuen Heimat Tirol, vorzunehmen. Das Honorar wird auf Basis der HOA 2002, Abschnitt A, 3, verhandelt. Das Preisgeld gem. Pkt. 8 wird vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich dieser nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderungen gelten die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlung der Jury. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Ausloberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben beim Verfasser. Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 9

11 Besonderer Teil 12. Aufgabenstellung Allgemein: Im Zentrum der Gemeinde Axams soll ein neues Kinderbetreuungszentrum (Kinderkrippe und Kindergarten) für Kinder im Alter von 1,5 bis 6 Jahren errichtet werden, da ein deutlicher Fehlbestand an Kindergarten- und Kinderbetreuungsplätzen besteht. Vorgesehen ist ein Angebot mit ganztägiger und ganzjähriger Betreuung. Betrieben wird der Kindergarten vom Verein slw Soziale Dienste der Kapuziner. Da der Verein bereits Kindergärten in Innsbruck betreibt, hat sich das slw in Absprache entschlossen, auf einem im Besitz des slw befindlichen Grundstücks, in unmittelbarer Nachbarschaft des Elisabethinums, einen neuen Kindergarten mit Kinderkrippe zu errichten. Der Verein slw wurde 1889 vom bayerischen Kapuzinerpater Cyprian Fröhlich als Seraphisches Liebeswerk (SLW) ins Leben gerufen. 19 Jahre später wurde das SLW Tirol (Meran) gegründet, das in der Folge des 1.Weltkriegs in das SLW für (Nord-)Tirol und Salzburg und in das SLW Südtirol geteilt wurde gründet Pater Magnus Kerner das Elisabethinum in Innsbruck für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen. Zur Betreuung erwachsener Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf wird 1974 das Elisabethinum in Axams eröffnet. Aus dieser Entwicklung heraus sind Inklusion, Partizipation, Begegnung, Vernetzung aber auch Orte des Rückzugs Aspekte, die sowohl im Raumkonzept als auch in der architektonischen Umsetzung zum Tragen kommen sollen. Die konkreten Nutzungen sind im Raumprogramm (Beilage C04) ausgewiesen Wettbewerbsareal: Das Wettbewerbsgebiet für die Errichtung des Kindergartens befindet sich auf der Grundparzelle 2050/2 und 2050/3, welche eine Größe von insgesamt ca m² aufweisen. Es ist vorgesehen, die beiden Grundparzellen im Zuge der Einreichung zu vereinen. Erschlossen wird das Wettbewerbsareal vom Süden über die Sylvester-Jordan-Straße und davon abzweigend über den Mailsweg, der östlich entlang des Wettbewerbsareals geführt ist. Nördlich an das Wettbewerbsareal angrenzend befindet sich das Elisabethinum, westlich davon befinden sich ein Bauernhof und dahinter das Friedhofsareal. Die weitere angrenzende Bebauung ist geprägt von Einfamilienhäusern. Darüber hinaus befindet sich in mittelbarer Nähe des Wettbewerbsareals die Neue Mittelschule und das Wohn- und Pflegeheim Axams. Entlang der Sylvester-Jordan-Straße und des Mailswegs befinden sich PKW-Abstellplätze, die erst vor relativ kurzer Zeit errichtet wurden und daher erhalten werden müssen. Die infrastrukturelle Anbindung ist der Beilage C03 zu entnehmen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 10

12 12.3. Kostenrahmen: Die einzuhaltenden Zielkosten werden von der Ausloberin mit Netto Euro 3,5 Mio. incl. Tiefgarage (Bauwerkskosten und Außenanlagen laut ÖNORM Kostengruppen 2-4+6) angegeben Zeitrahmen: Der Baubeginn für den Kindergarten soll Mitte 2016 erfolgen. Die Inbetriebnahme (incl. Einrichtung) ist mit Ende Juni 2017 fixiert. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. 13. Planungsrichtlinien und Planungshinweise Vorschriften, Richtlinien, Normen: Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB- Richtlinien), Tiroler Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG - incl. der zugehörigen Verordnung (insbesondere die Arbeitsstättenverordnung AStV), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN, das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), die ÖNORMEN B1600 und B1601 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung Bebauungsbestimmungen: Das Grundstück ist als Sonderfläche Kinderbetreuungszentrum und Nebeneinrichtungen gewidmet. Eine Bebauung mit drei oberirdischen Geschoßen (E+2) ist möglich. Die Abstände laut TBO (0,6 x der Höhe, mindestens 4 m) sind einzuhalten, entlang der Sylvester-Jordan-Straße und des Mailswegs können die Abstände im Rahmen eines Bebauungsplans festgelegt werden Erläuterungen zum Raumprogramm: Erläuterungen zum Raumprogramm sind der Beilage C04 zu entnehmen. Die darin angeführten Angaben zu den einzelnen Räumen differieren zum Teil mit den Angaben im auszufüllenden Datenblatt. Bei Widersprüchen gelten die Vorgaben des Datenblattes (excel). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das gesamte Gebäude barrierefrei auszuführen ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 11

13 Eingangsbereich: Der Eingangsbereich mit Windfang und Foyer kann als gemeinsame Lösung angeboten werden, grundsätzlich sind jedoch die Bereiche des Kindergartens und der Kinderkrippe klar voneinander zu trennen. Kinderkrippe: Für die Kinderkrippe sind 2 Gruppenräume zu planen, davon ist eine als integrative Gruppe vorgesehen. In der Kinderkrippe werden Kinder im Alter von 1,5 bis 3 Jahren betreut. Eine Gruppe besteht aus 8-12 Kindern, abhängig von der Altersstruktur und dem Förderbedarf. Die Mindestraumanforderung pro Kind ist lt. Gesetz mit 2,5 m² vorgeschrieben. Für Möblierungen sind zusätzlich 5 m² pro Gruppenraum vorzusehen. Die Ausloberin wünscht jedoch die Gruppenräume in der Größe von je 60 m². Kindergarten: Für den Kindergarten sind 6 Gruppenräume zu planen, davon sind 3 als integrative Gruppen vorgesehen. Im Kindergarten werden Kinder ab 3 Jahren bis zur Volksschulzeit betreut. Eine Gruppe besteht aus ca. 20 Kindern, eine integrative Gruppe besteht aus 15 Kindern. Die Mindestraumanforderung pro Kind ist lt. Gesetz mit 2,5 m² vorgeschrieben. Für Möblierungen sind zusätzlich 5 m² pro Gruppenraum vorzusehen. Die Ausloberin wünscht jedoch die Gruppenräume in der Größe von je 60 m². Die lichten Raumhöhen richten sich nach der Arbeitsstättenverordnung (Arbeitsinspektorat). Anzustreben ist eine lichte Höhe von 3,0 m. Daher werden zur Vergleichbarkeit der Projekte die Geschoßhöhen mit 3,6 m vorgegeben. Aufgrund der Erweiterbarkeit der Haustechnik sollen die Leitungsführungen zugänglich (z.b. abgehängte Decken) geplant werden. Tiefgarage / Parkplätze: In einer Tiefgarage sind, zu den bestehenden oberirischen Stellplätzen entlang des Mailswegs und der Sylvester-Jordan-Straße, noch zusätzlich ca. 9 oberirdische und 25 Stellplätze in einer Tiefgarage einzuplanen. Die neuen zusätzlichen oberirdischen Stellplätze sind als Bring- und Hohlplätze (Kiss and Ride) für den Kindergarten vorgesehen und daher so zu planen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen für die Kinder möglich ist. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll vom Mailsweg aus erfolgen. Zur Information liegt ein Verkehrsplan vom Ingenieurbüro Huter-Hirschhuber OG (Beilage C02) der Ausschreibung bei. Außenanlagen / Gärten: Ein möglichst direkter Zugang zu den Grünflächen von den Gruppenräumen aus ist generell erwünscht. Der Außenspielbereich soll eine Größe von ca m² aufweisen (ca. 8 m² je Kind bei gesamt ca. 125 Kindern) und naturnah und vielfältig gestaltet sein. Der Charakter von Restflächen die sich aus den Abstandsbestimmungen ergeben, soll möglichst vermieden werden. Technikflächen / Heizung: Die Beheizung des Gebäudes soll voraussichtlich mit Pellets erfolgen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 12

14 13.4. Ökonomie und Ökologie: Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes des Kindergartens wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt. Eine Errichtung als Passivhaus (HWB BGF von 10 kwh/m²a) ist vorgesehen. Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.). Es ist geplant das Gebäude mit einer Solarthermie-Anlage auszustatten. Auf eine architektonisch qualitätsvolle Integration der Kollektoren soll geachtet werden. Wie auch der Beilage C04 Was soll ein Bauwerk vermitteln? entnommen werden kann, sind bei der Auswahl der Materialien besonders ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Dabei ist neben der Optimierung des Raumklimas durch diffusionsoffene Außenwandkonstruktionen (Ziegel, evtl. Holz), Wärmedämmungen (Vermeidung von EPS), Hinterlüftungen usw. auch der Gedanke der Nachhaltigkeit durch wartungsfreundliche Konstruktionen und der Auswahl von natürlichen und regional vorhandenen Materialien zu beachten. 14. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. C01 C02 C03 C04 C05 C06 C07 Lage- und Höhenplan Flächenwidmungsplan, Verkehrsplan Ingenieurbüro Huter-Hirschhuber OG Leitungsauskunft (Gas, Strom, Wasser und Kanal) Erläuterungen zum Raumkonzept, Grundgedanken und Ansprüche des Betreibers Datenblatt mit Raumprogramm Verfasserbrief Architektenwerkvertrag zur Information, Vertrag ist mit der Kammer nicht abgestimmt Modell 1:500: Den Teilnehmern wird eine Modelleinsatzplatte mit angrenzender Bebauung zur Verfügung gestellt. Diese erhalten alle Teilnehmer direkt vom Modellbauer Helmut Kern per Post. 15. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Präsentationspläne mit: - Lageplan 1:500, genordet mit Landschaftsplanung und Verkehrskonzept - Grundrisse 1:200 Untergeschoß, Erdgeschoß mit Außenanlagen und Obergeschoße - Schnitte und Ansichten 1:200 mit Angabe der Bezugshöhe +/- 0,00 ao-architekten ZT-GmbH Seite 13

15 und dem Bestandsgelände Zur Vergleichbarkeit der Projekte sind die Außenwandstärken mit 45 cm, die Deckenstärken incl. Fußbodenaufbau mit 40 cm und Geschoßhöhen mit 3,60 m anzunehmen. Präsentationspläne verkleinert auf A3 Fluchtwegkonzept (kann auch in Grundrisse eingearbeitet sein) Erläuterungsbericht mit Angaben zur Entwurfsidee, zur Fassadenkonstruktion, zur Materialisierung, zum statischem- und haustechnischem Konzept sowie zum Energiekonzept Datenblatt gemäß Beilage C05 Verfasserbrief gemäß Beilage C06 (mit verkleinertem Wettbewerbsplan) Modell 1:500 Für die bessere Vergleichbarkeit ist das Modell in weißer Farbe auszuführen. Verzeichnis der Unterlagen 1 CD mit: - den Wettbewerbsplänen als pdf (mit entsprechend geringer Auflösung für die Veröffentlichung auf der Homepage Architekturwettbewerbe der Kammer) - Prüfpläne als dwg oder dxf (ohne Schaubilder). Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen - Datenblatt (excel) ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Hinweise, die die Identität des Verfassers preisgeben können, entsprechend EDV-technisch entfernt werden. Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von zwei Blättern im Format DIN A0 (Querformat die Pläne werden übereinander aufgehängt) zur Verfügung. Die Pläne sind bitte gerollt abzugeben. 16. Beurteilungskriterien Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden gleich gewichteten Kriterien bewertet: Städtebauliche und architektonische Kriterien: - Städtebauliche Qualität - Architektonische Qualität im Innen- und Außenraum - Freiraumqualität ao-architekten ZT-GmbH Seite 14

16 Funktionale Kriterien: - Äußere Erschließung, innere Erschließung - Die Organisation und Verknüpfung der verschiedenen Funktionsbereiche - Funktionalität der Gesamtlösung/Erfüllung Raumprogramm Ökonomische Kriterien: - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb - Wirtschaftlichkeit des Statisch/Konstruktiven Systems - Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen - Energieeffizienz und -effektivität ao-architekten ZT-GmbH Seite 15

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