Wettbewerb Graz Petersgasse 106

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1 Graz Petersgasse 106 Architekturbüro Kreutzer & Krisper

2 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINER TEIL Seite 3 A1. Auslober... Seite 3 A2.1 Administration... Seite 3 A2.2 Vorprüfung.. Seite 3 A3. Gegenstand des es... Seite 3 A4. Art des es... Seite 3 A5. Teilnehmer... Seite 3 A6. Ausschließungsgründe... Seite 4 A7. Rechtsgrundlagen... Seite 4 A8. Nachweis der Urheberschaft... Seite 4 A9. Aufwandsentschädigung für alle Teilnehmer (zuzügl. 20 % USt.)... Seite 4 A10. Beauftragung / Anrechnung des Preisgeldes... Seite 4 A11. Preisgericht... Seite 5 A12. Aufgaben des Preisgerichtes... Seite 5 A13. Termine... Seite 5 A14. Beurteilungskriterien... Seite 6 A15. Kennzeichnung der Unterlagen... Seite 6 A16. Ausstellung der Projekte... Seite 6 A17.. Seite 6 B. BESONDERER TEIL Seite 7 B1. Bauplatz... Seite 7 B2. Planungsrichtlinien... Seite 7 B3. Planungshinweise... Seite 7 B4. Aufgabenstellung... Seite 8 B5. Verzeichnis der beigestellten Unterlagen... Seite 8 B6. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen... Seite 8 B7. Statistisches Blatt... Seite 9 B8. Verfasserblatt... Seite 10 Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 2 von 10

3 A. ALLGEMEINER TEIL A1. Auslober MWG Wohnbaugesellschaft mbh Puchstraße 214, 8055 Graz A2.1 Administration Architekturbüro Kreutzer & Krisper Schumanngasse 18, 8010 Graz Tel. 0316/ A2.2 Vorprüfung wird noch bekannt gegeben A3. Gegenstand des es Vorentwurf für eine Bebauung mit folgenden Nutzungen: Erdgeschoss: Geschäfte, Büros Obergeschosse: Wohnungen A4. Art des es Einstufiger, nicht offener, baukünstlerischer A5. Teilnehmer A5.1 Nominierung durch Auslober bkp Architektur ZT GmbH Arch. DI Guido Strohecker Arch. o. Univ. Prof. DI Dr. tech. Hansjörg Tschom Alberstraße Graz Tel A5.2 Nominierung durch Stadt Graz Arch. DI Armin Haghirian Arch. DI Walter Sametinger Arch. DI Wilfried Kassarnig Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 3 von 10

4 A6. Ausschließungsgründe A6.1 Von der Beurteilung durch die Jury werden jene Arbeiten ausgeschlossen, deren Verfasser versuchen, ein Mitglieder der Jury in seiner unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen oder an irgendeiner Stelle eine unmittelbare oder mittelbare Anmerkung hinsichtlich ihrer Identität zu machen. A6.2 Sollte ein Projekt dezidiert in der Ausschreibung geforderte Planungsauflagen nicht erfüllen, kann es von der Jury durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. A6.3 Das verspätete Einlangen der Rolle mit den Plänen und den schriftlichen Unterlagen und/oder des Modells führt zum Ausschluss des Projektes und zum Verfall des Anspruches auf die Aufwandsentschädigung. A6.4 Laut Punkt B6.1 und B6.2 sind die Grundrisse genordet auf den Plänen zu situieren, da dies die Arbeit des Preisgerichtes erleichtert. Die Nichteinhaltung dieser formalen Bedingung führt zu einer Reduzierung der Aufwandsentschädigung. A7. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen dieses es sind in nachstehender Reihenfolge die sordnung Architekten (WOA) mit Ausnahme der 13, 19, 21, 22, 23, der Inhalt der vorliegenden sunterlagen, das Protokoll der Vorbesprechung und die Fragenbeantwortung. Mit der Einreichung seines sprojektes nimmt jeder steilnehmer sämtliche in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Juryentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. A8. Nachweis der Urheberschaft Die Teilnehmer erklären mit der Unterfertigung des Verfasserblattes ihre eigene Urheberschaft für das vorgelegte Projekt. A9. Aufwandsentschädigung für alle Teilnehmer (zuzüglich 20 % USt.), (vorbehaltlich der Bestimmungen des Punktes A6) 3.000,-- A10. Beauftragung / Anrechnung des Preisgeldes A10.1 Der Auslober beabsichtigt, weitere Planungsleistungen und zwar (1) Vorentwurf (2) Entwurf (3) Einreichung (4) künstlerische Oberleitung (5) technische Oberleitung anteilig sowie das im Punkt B3.2 genannte Gutachten betreffend Dichteüberschreitung an einen der drei Erstgereihten zu vergeben und wird zu diesem Zweck in Verhandlungen eintreten. A10.2 Die als Entschädigung empfangene Summe wird auf das Planungshonorar angerechnet. Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 4 von 10

5 A11. Preisgericht Hauptpreisrichter A11.1 Auslober GF Ing. Gerald Gollenz Arch. DI Erich Schifko Ersatzpreisrichter Ing. Wolfgang Friesenbichler wird nachnominiert A11.2 Stadt Graz DI Mag. Bertram Werle DI Michael Redik DI Kai-Uwe Hoffer DI Bernhard Inninger A11.3 Vorsitzender wird nachnominiert wird nachnominiert A12. Aufgaben des Preisgerichtes A12.1 Die Teilnahme an der örtlichen Besichtigung und der Vorbesprechung A12.2 Die Beurteilung der sarbeiten und die Auswahl eines 1., 2. und 3. Ranges A12.3 Die Angabe von Empfehlungen an den Auslober aufgrund des sergebnisses A13. Termine A13.1 Der Versand der sunterlagen erfolgt in der 24. Kalenderwoche durch die Administration. A13.2 Am um 13:00 Uhr findet auf dem sareal eine örtliche Besichtigung und anschließend eine Vorbesprechung für Fragestellung und Fragebeantwortung statt. Die Vorbesprechung findet anschließend im Gebäude auf dem Grundstück statt. A13.3 Schriftliche Anfragen der Teilnehmer sind möglich bis zum (Poststempel, Faxbzw. datum) an das Architekturbüro Kreutzer & Krisper, Schumanngasse 18, 8010 Graz. A13.4 Abgabe: Die sarbeiten gemäß Punkt B B 6.6 sind am , das Modell laut Punkt B 6.7 am , jeweils bis 12:00 Uhr, im Architekturbüro Kreutzer & Krisper,, gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung abzugeben. A13.5 Die Vorprüfung der eingelangten sarbeiten wird anschließend vorgenommen. Durch die Vorprüfung werden die eingereichten Arbeiten insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der formalen Rahmenbedingungen, Vollständigkeit der Unterlagen, Einhaltung der Ausschreibungsrichtlinien und baugesetzlichen Vorschriften sowie der Einhaltung der Planungsrichtlinien überprüft. Das Ergebnis der Vorprüfung wird in einem Bericht schriftlich festgehalten und den Mitgliedern des Preisgerichtes übergeben Die Preisgerichtssitzung findet am ab 9:00 Uhr im statt. A14. Beurteilungskriterien Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 5 von 10

6 A14.1 Städtebauliche Kriterien Gliederung und Gestaltung der Baukörper Einbindung in die Umgebung Gestaltung der Außenräume Verkehrslösung A14.2 Baukünstlerische Kriterien Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität Beitrag zur modernen Baukultur A14.3 Funktionelle Kriterien Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Interne Erschließung Orientierbarkeit A14.4 Ökonomische Kriterien Wirtschaftlichkeit der Errichtung, des Betriebes und der Erhaltung siehe Pkt. B4.2 A15.5 Ökologische Kriterien Umweltverträglichkeit Nachhaltigkeit A15. Kennzeichnung der Unterlagen Jedes einzureichende Projekt ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1,0 cm Höhe und 6,0 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift zu tragen. WETTBEWERB GRAZ PETERSGASSE Dem Projekt ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die gleiche Kennzahl trägt und das Blatt zur Eintragung des Verfassers der sarbeit enthält. Pläne (nicht aufkaschiert) und die sonstigen Beilagen sind in einer Rolle abzugeben, das Modell in einer entsprechend widerstandsfähigen Verpackung, die Verpackung ist jeweils mit der Kennzahl und mit folgender Bezeichnung zu versehen: WETTBEWERB GRAZ PETERSGASSE A16. Ausstellung der Projekte Nach Abschluß des es werden die sarbeiten unter Anführung der Verfassernamen ausgestellt, und zwar vom. jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr im.. A17. Die sarbeiten verbleiben beim Auslober. Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 6 von 10

7 B. BESONDERER TEIL B1. Bauplatz B1.1 Der Bauplatz besteht aus den Grundstücken 2360, 2361/1, 2361/4 und 2581/6, EZ 1126, KG Jakomini. B1.2 Daten: Bauplatzgröße m² Ausweisung im Flächenwidmungsplan: WA 0,2 1,2 B2. Planungsrichtlinien B.2.1 die Planunghinweise, B2.2 allfällige zusätzliche Festlegungen im Protokoll der Vorbesprechung bzw. in der Fragebeantwortung, B2.3 einschlägige Gesetze, insbesondere: B2.3.1 Steiermärkisches Baugesetz 1995 / 2003 B2.3.2 Arbeitsstättenverordnung B3. Planungshinweise B3.1 Siehe Stellungnahme des Stadtplanungsamtes. B3.2 Zur max. Bebauungsdichte von 1,2 gemäß Flächenwidmungsplan erfolgt von Seiten des Auslobers folgender Hinweis: Nach 29 Abs. 2 BauG besteht auf die Ausschöpfung der für Baugebiete im Flächenwidmungsplan festgesetzten höchstzulässigen Bebauungsdichte ein Rechtsanspruch, sofern nicht ein Bebauungsplan, Bebauungsrichtlinien oder die Belange des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes dem entgegenstehen (für das gegenständliche Grundstück liegt weder ein Bebauungsplan noch eine Bebauungsrichtlinie vor). Auf der anderen Seite: Nach 3 der Bebauungsdichteverordnung 1993 können die im Flächenwidmungsplan bzw. in 2 der Verordnung angegebenen Höchstwerte der Bebauungsdichte unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Im Gegenstand kann die Überschreitung im Baubewilligungsverfahren auf Grund eines Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Raumplanung bewilligt werden, wenn dies aus städtebaulichen Gründen tunlich und im Sinne des Ortsbildes ( 43 Abs. 2. Z 7 Stmk. BauG) zweckmäßig ist. Hiezu führt die Verordnung im Klammerausdruck Beispiele für die Anwendung dieser Bestimmung an, z. B. Wiedererrichtung, Einfügung in die umgebende Bebauung oder sonstige Ensemble-Komplettierung, städtebauliche Schwerpunktsetzung, Zu- und Umbauten, Dachraumausbauten diese Aufzählung ist eine beispielhafte ohne Anspruch auf Vollständigkeit der möglichen Anwendungsfälle. Ergäbe sich aus einem Projekt eine Überschreitung dieses vorgenannten max. Dichtewertes, so wäre eine solche Überschreitung gesondert und nachvollziehbar zu begründen, nämlich dahingehend, ob bzw. dass eine solche Überschreitung aus städtebaulichen Gründen tunlich und im Sinne des Schutzes des Ortsbildes ( 43 Abs. 2 Z 4 BauG) zweckmäßig ist. Eine solche gesonderte und nachvollziehbare Begutachtung wäre Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Dichteüberschreitung. Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 7 von 10

8 Der Auslober strebt im sverfahren eine Überschreitung der im Fläwi vorgegebenen max. Bebauungsdichte von 1,2 an, sofern und soweit dies im Rahmen der sonstigen Vorgaben der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes möglich ist. B4. Aufgabenstellung B4.1 Wie schon im Punkt A3 erwähnt, beabsichtigt der Auslober die Errichtung einer Bebauung mit gemischter Nutzung wie folgt: Straßentrakt EG: gewerbliche Nutzung, Geschäfte und Büros Straßentrakt OG1 OG2: Anlegerwohnungen, m², 2 getrennt erschlossene Zimmer je min. 12 m², Erschließungszone mit Kochnische, Bad u. WC getrennt Straßentrakt OG3 und Penthouse: Maisonette-Typen, große Terrassen Hoftrakt: 3- und 4-Zimmer-Wohnungen generell B4.2 Teil der Leistung ist die Ermittlung und Bekanntgabe der Baukosten gemäß ÖNORM B , ohne Pkt. 5 Einrichtung in folgender Form (beispielhaft): m² Nutzfläche (lt. WBF) x 985,-- / m² = ,-- 50 Tiefgaragenabstellplätze x 9.700,--/Platz = ,-- Baukosten gem. ÖNORM B ,-- ohne Pkt. 5 Einrichtung (exkl. USt.) =========== Im Fall der Beauftragung wird diese Kostenangabe Vertragesgegenstand, sie wird Kostendeckel mit einer max. zulässigen Überschreitung von 10 %. Der beauftragte Architekt hat in jeder Planungsstufe mit Kostenberechnungen, wie sie in der HOA vorgesehen sind, die Einhaltung des Kostendeckels nachzuweisen und falls erforderlich ohne zusätzliche Vergütung Maßnahmen zu ergreifen, die die Einhaltung gewährleisten. B5. Verzeichnis der beigestellten Unterlagen (B5.1 - B5.4 per ) B5.1 Ausschreibungstext B5.2 Statistisches Blatt B5.3 Verfasserblatt B5.4 Lage- und Höhenplan B5.5 Städtebauliches Gutachten des Stadtplanungsamtes B5.6 Modelleinsatzplatte B6. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung (max. 3 Pläne A0 Hochformat) B6.1 Lageplan (Dachdraufsicht) genordet, M 1 : 500 B6.2 Grundrisse aller Geschosse M 1:200 genordet mit Raumbezeichnungen und Flächenangaben, im Erdgeschossgrundriss sind die Außenanlagen darzustellen. B6.3 Schnitte M 1:200 im erforderlichen Ausmass zur Klarstellung des Entwurfes B6.4 alle Ansichten M 1:200 B6.5 Schaubilder B6.6 Erläuterungsbericht (auch als DIN A4) B6.7 Angabe aller Daten im statistischen Blatt B6.8 Massenmodell M 1:500 B6.9 eine 2. Parie Pläne auf dünnem Papier für das Vorprüfen Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 8 von 10

9 B7. Statistisches Blatt Bezeichnung Planer Prüfer Grundstücksfläche Bebaute Fläche Bebauungsgrad Geschossfläche gem. Bebauungsdichte VO Bebauungsdichte Geschossanzahl Straßentrakt Geschossanzahl Hoftrakt 2 ZI-WE Stück / Gesamtfläche / / 3 ZI-WE Stück / Gesamtfläche / / 4 ZI-WE Stück / Gesamtfläche / / Penthouse Maisonetten Stück / Gesamtfläche Gesamtfläche WE / / Gesamtfläche gewerblich PKW Tiefgarage Fahrrad- u. Kinderwagenabstellräume (Gesamtfläche) Abfall- und Reststoffstellen bzw. räume (Gesamtfläche) Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 9 von 10

10 B8. Verfasserblatt W E T T B E W E R B G R A Z P E T E R S G A S S E 106 Kennzahl des Projektes: (6 stellige Zahl) Projektverfasser: Stampiglie Name: Adresse: Tel:... Fax:... Konto des Bevollmächtigten: Mitarbeiter:... Architekturbüro Kreutzer & Krisper Seite 10 von 10

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