GELADENER EINSTUFIGER STÄDTEBAULICHER IDEEN- UND BAUKÜNSTLERISCHER REALISIERUNGSWETTBEWERB NACH DEM GRAZER MODELL

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1 GELADENER EINSTUFIGER STÄDTEBAULICHER IDEEN- UND BAUKÜNSTLERISCHER REALISIERUNGSWETTBEWERB NACH DEM GRAZER MODELL THALIA NEU Auftraggeber und Auslober: THALIA Errichtungs- und Vermietungsges.m.b.H

2 TEIL A ALLGEMEINER TEIL WETTBEWERBSBEDINGUNGEN Seite 2 TEIL B BESONDERER TEIL AUFGABENSTELLUNG Seite 9 TEIL C BEILAGENTEIL BEARBEITUNGSUNTERLAGEN Seite 12 Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 1

3 TEIL A ALLGEMEINER TEIL - Wettbewerbsbedingungen A.1. AUSLOBER / AUFTRAGGEBER / BETREUER 1.1. Auslober / Auftraggeber: THALIA Errichtungs- und Vermietungsgesellschaft m.b.h Puchstrasse Graz 1.2. Wettbewerbsbetreuer/Verfahrensorganisator: Arch.DI Barbara Strenitz Schumanngasse Graz Tel Fax office.strenitz@aon.at 1.3 Vorprüfung: Arch. DI Dr.techn. Roland Heyszl Sparbersbachgasse Graz Tel heyszl.arch@aon.at A.2. GEGENSTAND des WETTBEWERBES Ist die Erlangung von städtebaulichen Vorentwürfen für den gesamten Trakt der Vereinigten Bühnen Graz an der Girardigasse einschließlich Thalia sowie von baukünstlerischen Vorentwürfen für die Aufstockung der Thalia mit der Nutzung Fitnesscenter. A.3. ART DES WETTBEWERBES Geladener, einstufiger, städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Gesamtkomplex an der Girardigasse und baukünstlerischer Realisierungswettbewerb für den Bereich Thalia. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren mit dem Gewinner des Wettbewerbes für die Übertragung der Architekturleistung für die Aufstockung der Thalia. A.4. RECHTSGRUNDLAGEN/VERFAHRENSREGELN Es gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens deutsch Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der in den Pkt. A.4.1 bis A.4.4 angeführten Reihenfolge: A.4.1. A.4.2. A.4.3. A.4.4 Die schriftliche Fragebeantwortung Das schriftliche Protokoll der örtlichen Begehung Der Ausschreibungstext samt Beilagen Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) in der gültigen Fassung mit Ausnahme der 4, 13 (3, 4 und 6), 19, 21, 22 und 23 Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 2

4 A.4.5. A.4.6. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ausschließungsgründe / Gründe für das Ausscheiden von eingereichten Projekten: Ausschließungsgründe gem. 8 WOA Das verspätete Einlangen der Rolle mit den Plänen und den schriftlichen Unterlagen führt zum Ausscheiden des Projektes und zum Verfall des Anspruches auf die Aufwandsentschädigung Sollte ein Projekt in der Ausschreibung geforderte Leistungen nicht erfüllen, obliegt es der Jury, darüber zu entscheiden, ob das Projekt ausgeschieden werden muss oder nicht, siehe auch 36 (4) WOA. A.5. TERMINE Terminübersicht: A.5.1. Ausgabe der Unterlagen bis A.5.2. Konstituierende Jurysitzung , 13:00 A.5.3 Örtliche Begehung / Vorbesprechung mit den Teilnehmern , 14:00 A.5.4 Versendung des Protokolls der Jurysitzung und des Hearings bis A.5.5. Schriftliche Anfragen bis A.5.6. Fragebeantwortung bis A.5.7. Abgabe der Pläne bis 12:00, A.5.8 Abgabe des Modells bis 12:00, A.5.9. Vorprüfung bis A Preisgericht und, wenn notwendig, A Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses nach Abschluss des Preisgerichtes A Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse bis A.5.1. A.5.2. A.5.3. A.5.4. A.5.5. Ausgabe der Unterlagen: Diese Ausschreibung wird digital aufgelegt und allen Teilnehmern als CD bis per Post zugesandt Konstituierende Jurysitzung: findet am um13:00 statt. Der Treffpunkt ist Thalia 1.Stock, Eingang an der Nordseite Thalia Örtliche Begehung / Vorbesprechung mit den Teilnehmern Die örtliche Begehung findet am um 14:00 statt. Der Treffpunkt ist Thalia 1.Stock, Eingang an der Nordseite Thalia Versendung des Protokolls der konstituierenden Jurysitzung und des Hearings: bis per Schriftliche Anfragen: Fragen zur Ausschreibung, zur Aufgabe und zur Verfahrensabwicklung können schriftlich per bis spätestens an die für den Wettbewerb zuständige Bearbeiterin, Arch. Barbara Strenitz gestellt werden. Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 3

5 A.5.6. A.5.7. A.5.8. A.5.9. A A A A Fragebeantwortung: Fragen zur Ausschreibung, zur Aufgabe und zur Verfahrensabwicklung, schriftlich per bis spätestens eingereicht, werden bis beantwortet. Die Zusendung an alle Teilnehmer und Preisrichter erfolgt per . Abgabe der Pläne und Schriftstücke: Die Pläne müssen bis zum , 12:00 bei der Vorprüfung, DI Roland Heyszl, unter Wahrung der Anonymität einlangen. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung, dass mit der Post übersandte Arbeiten bis spätestens , 12:00 bei der Vorprüfung eintreffen. Bei Übersendung mit der Post ist als Absender die örtliche Standesvertretung des Teilnehmers anzugeben. Abgabe des Modells: Das Modell muss bis zum , 12:00 bei der Vorprüfung, DI Roland Heyszl, unter Wahrung der Anonymität einlangen. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung, dass ein mit der Post übersandtes Modell bis spätestens , 12:00 bei der Vorprüfung eintrifft. Bei Übersendung mit der Post ist als Absender die örtliche Standesvertretung des Teilnehmers anzugeben. Vorprüfung: Für die Tätigkeit der Vorprüfung ist der Zeitraum von bis in Aussicht genommen. Tagung des Preisgerichtes: Die Tagung des Preisgerichtes ist am und, wenn notwendig am vorgesehen. Ort: Thalia 1.Stock Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Die Wettbewerbsergebnisse werden den Wettbewerbsteilnehmern nach Abschluss des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden allen Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern und Ersatzpreisrichtern zugesandt. Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes von bis in der Thalia, 1.Stock ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern und Ersatzpreisrichtern bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten: Die Unterlagen der Wettbewerbsteilnehmer verbleiben beim Auslober. Architekturbüro Barbara Strenitz 4

6 A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMER A.6.1. Nominierung durch Auslober: 1.) BWM Architekten und Partner Bernard Walten Moser ZT GmbH Margaretenstraße 4/L 1 A-1050 Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) erich.bernard@bwm.at 2.) Ederer und Haghirian Architekten ZT-OEG Gleisdorfergasse 11/2 Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) office@keh.at 3.) Hofrichter Ritter Architekten ZT-GmbH Färbergasse 6 Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) office@hofrichter-ritter.at 4.) Arch. DI Wilfried Kassarnig Franckstrasse 19 Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) office@hussa-kassarnig.at 5.) Architekten Kreutzer&Krisper Schumanngasse 18 Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) office@akk.at 6.) Arch. DI Ernst Giselbrecht Brockmanngasse 48 Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) office@giselbrecht.at 7.) Arch. DI Dietmar Feichtinger Starhemberggasse 21b A-8020 Graz Tel.: +43 (0) d.feichtinger@feichtingerarchitectes.com A.6.2. Nominierung durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten und die Stadt Graz: 8.) Arch. DI Andreas Gratl Technikerstrasse 11 Tel.: +43 (0) gratl@balloon-rgw.at Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 5

7 9.) Arch. Zeljka Hajsok- Momic Gartengasse 1/ Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) ) Arch. DI Andrea Röthl Max Tendler Strasse 12 A-8700 Leoben Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) A.6.3. Nominierung durch die ASVK: 11.) Querkraft Architekten ZT GmbH Mariahilfer Straße 51 A-1060 Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) office@querkraft.at 12.) Plasma Studio ( Eva Castro, Holger Kehne, Ulla Hell) Lanerweg 18 I Sexten Tel.: uh@plasmastudio.com 13.) Arch. J. Mayer H. (Jürgen Hermann Mayer) Bleibtreustraße 54 D Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) contact@jmayerh.de A.7. FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG: A.7.1 Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken ist nur das Titelblatt mit der Kennzahl zu versehen. Varianten sind nicht zugelassen Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 6

8 A.7.2 Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A.7.3 Verfasserbrief: Der Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief (siehe Formblatt C08 im Beilagenteil) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die -Adresse zu enthalten. Die Teilnehmer erklären mit der Unterfertigung des Verfasserblattes ihre eigene Urheberschaft für das vorgelegte Projekt A.8. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A.8.1. Preisgeld / Preisgeldaufteilung: Aufwandsentschädigung 7.000,-- pro Wettbewerbsteilnehmer, dessen Projekt nicht lt. 36 Abs. (4) WOA ausgeschieden wurde. Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Im Falle der Beauftragung wird die als Aufwandsentschädigung empfangene Summe auf das Planungshonorar angerechnet, sofern sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheidet. A.8.2 Nachrücker: Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht führt zu diesem Zwecke eine Reihung durch. Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 7

9 A.9. PREISGERICHT und VORPRÜFUNG Zusammensetzung des Preisgerichtes: A.9.1. Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Prof. Arch.DI Thomas Herzog Arch.DI Helmut Dietrich Imhofstraße 3a Arlbergstraße 17 D München A-6900 Bregenz Tel.: +49 (0) Tel.: +43 (0) Fax: +49 (0) Fax: +43 (0) Arch. DI Roman Delugan Arch. DI Elke Delugan Meissl Mittersteig 13/4 Mittersteig 13/4 A-1040 Wien A-1040 Wien Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Fax: +43 (0) Mail: Mail: Arch. DI Ernst Hubeli Arch. DI Hannes Mesnaritsch Wielandgasse 56/II Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) DI Helmut Strobl Hochgrassnitzberg 68 Stiegergasse 2 A-8471 Spielfeld A-8020 Graz DI Ernst Pogöschnik Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) helmut.strobl@gmx.at ernst.pogoeschnik@kunsthausgraz-gmbh.at DI Mag. Bertram Werle DI Christian Probst Stadtbaudirektor Stadtbaudirektion Europaplatz 20 Europaplatz 20 A-8011 Graz A-011 Graz Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) stadtbaudirektion@stadt.graz.at christian.probst@stadt.graz.at DI Michael Redik DI Klemens Klinar Leiter des Stadtplanungsamtes Stadtplanungsamt Europaplatz 20 Europaplatz 20 A-8011 Graz A-8011 Graz Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) michael.redik@stadt.graz.at klemens.klinar@stadt.graz.at Sachpreisrichter: Ing. Gerald Gollenz Puchstrasse 214 Elisabethstraße 8/7 A-8055 Graz Sachpreisrichter: Mag. Günther Holler Schuster Tel.: +43 (0) Tel.: +43 (0) gerald.gollenz@alpine.at guenther.holler-schuster@museum-joanneum.at Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 8

10 A.9.2 Berater des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt): Für das Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für Steiermark: Dr. Christian Brugger Schubertstrasse 73 Tel. +43 (0) Für die ASVK: Dr. Gertrude Celedin Tel. +43 (0) A.9.3 Vorprüfer: Arch. DI Dr.techn. Roland Heyszl Sparbersbachgasse 18 Tel. +43 (0) Die Wettbewerbsarbeiten werden von der Vorprüfung ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: 1. Einhaltung der Anonymität und der formalen Rahmenbedingungen 2. Einhaltung der Ausschreibungs- und Planungsrichtlinien 3. Einhaltung des Raum- und Funktionsprogrammes 4. Vollständigkeit und Überprüfung der Datenblätter A.9.4 Preisgericht /Grundsätze/Geheimhaltungspflicht: Grundsätze gem. 12 WOA. Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet. A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG/BEAUFTRAGUNG A Absichtserklärung des Auftraggebers: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit dem Verfasser des vom Preisgericht erstgereihten Projektes unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes im Anschluss an den Wettbewerb in ein Verhandlungsverfahren über die Planungsleistungen einzutreten. Hiezu wird der Verfasser des erstgereihten Projektes in erster Runde zur Abgabe eines Honorarangebotes für folgende Planungsleistungen eingeladen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, Künstlerische Oberleitung und Technische Oberleitung, Leistungsumfang gemäß HOA-A Dem Auslober bleibt es frei im Falle eines nicht in Graz ansässigen Preisträgers ein ortsansässiges Planungsbüro beizuziehen. Es besteht die Option, bei ergebnisloser Verhandlung mit dem Erstgereihten in Verhandlung mit dem Verfasser des jeweils nächstgereihten Projektes zu treten. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städte- Architekturbüro Barbara Strenitz 9

11 baulichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung vom beauftragten Projektverfasser zu verlangen. A.11 EIGENTUMS und URHEBERRECHT A.12 VERÖFFENTLICHUNGSRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober/Auftraggeber über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfaßt ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Der Auslober besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seine Arbeit zu. Architekturbüro Barbara Strenitz 10

12 TEIL B. BESONDERER TEIL - Aufgabenstellung B.1.0 AUFGABENSTELLUNG/ZIELSETZUNG (siehe auch Gutachten der Stadtplanung, Stellungnahme der Altstadt-Sachverständigenkommission, Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes und Informationsplan, Beilagen C02, C09, C10 und C11) 1.0 Ziel dieses Wettbewerbs ist es, den nach mehreren Umbauten inhomogen wirkenden Gesamtkomplex entlang der Girardigasse neu zu ordnen. Zunächst ist der gesamte Komplex in einem städtebaulichen Wettbewerbsteil zu behandeln. Städtebauliche Rahmenbedingungen siehe Gutachten des Stadtplanungsamtes (Beilage C09) und Informationsplan (Beilage C02). Westlich des Bühnenturms soll über der Thalia ein Fitnesscenter in einem baukünstlerischen Wettbewerbsteil entworfen werden. Die Aufstockung muss an der Nordseite eine spürbare Zäsur zur Fassade des alten Stadttheaters bilden. Insgesamt ist die neue Kubatur so gering wie möglich zu halten. Die im Plan und angegebene schematische Darstellung der statischen Konstruktion ist unbedingt einzuhalten, vor allem was die Lage des Schwimmbades betrifft. Die geforderte Dachterrasse muss mindestens 200m² groß sein. Der östlich des Bühnenturms liegende Komplex soll ebenfalls aufgestockt werden, für diesen Teil existiert kein Raumprogramm. Die hier darzustellende Kubatur soll eine logische Fortführung der vorgeschlagenen Überbauung der Thalia bilden, siehe auch Gutachten des Stadtplanungsamtes (Beilage C09). Es sind in diesem Teil lediglich Ansichten darzustellen, wobei bei der Neugestaltung der Fassade die dahinterliegenden bestehenden Räume hinsichtlich Belichtung nicht beeinträchtigt werden dürfen. Mitzubehandeln ist auch die zwischen Thalia und dem östlichen Teil liegende sehr inhomogene Fassade im Bereich Büroturm, Bühnenturm, Geschäftsflächen. 1.1 Historische Grundlagen: Dort wo sich heute der Bühnenturm der Vereinigten Bühnen Graz befindet, wurde in den Jahren 1859 bis 1861 nach den Plänen von Karl Ohmeyer ein Zirkus errichtet wurde er zum Theater (zuerst Thalia-, danach Stadttheater) umgebaut. Weitere Umbauten erfolgten 1882/1883. Reste des Altbaus im Stil des romantischen Historismus sind an der Nordseite erhalten wurde die Thalia (Kino mit Cafe und Bar) nach Plänen des Architekten Rudolf Vorderegger am westlichen Ende der Girardigasse errichtet, dieses Gebäude stellt ein bedeutendes Zeugnis der Architektur dieser Zeit dar. In den Räumen des ehemaligen Kinos befindet sich heute das zu den Vereinigten Bühnen Graz gehörende Theater Next Liberty 1985 fand ein baukünstlerischer Wettbewerb für das Betriebs- und Verwaltungsgebäude des Opernhauses statt. Das Projekt Arch. Gunther Wawrik wurde östlich des ehemaligen Stadttheaters realisiert. Nach einem weiteren Wettbewerb erfolgen mehrere Umbauten (Büroturm und Bühnenturm an der Girardigasse, Umbau Eingang Theater Next Liberty, Umbauten im Bereich 1.und 2.OG an der Nordseite der Thalia, Neugestaltung des Restaurantbereichs im Erdgeschoss und zuletzt Umbau der Passage am westlichen Ende des Komplexes. Ein genehmigtes Hotelprojekt wurde nicht realisiert. (Siehe auch Gutachten Stadtplanungsamt und Rahmenbedingungen der Altstadtsachverständigenkommission) Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 11

13 Theater am Stadtpark 1899 B.2.0 PLANUNGSRICHTLINIEN 2.1 Siehe Gutachten des Stadtplanungsamtes (Beilage C09) 2.2 Baurechtliche Vorgaben: Abstände lt. Stmk BauG Projektbezogene einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Normen: Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG), OIB Richtlinien 2, 4 und 6, Arbeitsstättenverordnung (AStV), Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) Denkmalschutzgesetz (DMSG) Download unter und B.3.0. TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN 3.1 Bautechnische Anforderungen: Fitnesscenter: Um den Betrieb im Theater Next Liberty nicht zu beeinträchtigen wird die Aufstockung einerseits auf bereits errichteten statisch wirksamen Scheiben bzw. auf 2 zu errichtenden Stützen erfolgen (siehe Informationsplan und Schnitt A-A). B 4.0 RAUMPROGRAMM U. FUNKTIONSPROGRAMM 4.1 Siehe Beilage C06 B.5.0. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN 5.1. Kostenobergrenze lt. ÖNORM B : Baukosten 4, , Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb B.6.0. BEWERTUNGSKRITERIEN: Für eine Überprüfung ist die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen maßgebend. Außerdem ist festgelegt, dass Verfahrensbeiträge, die in einem der nachstehenden, nach ihrer Wertigkeit gereihten und gewichteten Bewertungskriterien nach Ermessen des Preisgerichts kein Ergebnis erreichen können, nicht zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 12

14 Städtebauliche Kriterien Gliederung und Gestaltung der Baukörper Baukünstlerische Kriterien: Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität Beitrag zur modernen Baukultur Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz Funktionelle Kriterien: Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Interne Erschließung Orientierbarkeit Ökonomische Kriterien: Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung im Betrieb und bei der Erhaltung Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens Konstruktionssysteme Ökologische Kriterien Umweltverträglichkeit Nachhaltigkeit (hier ist vor allem die OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie der Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden, Version 2.6 vom April 2007 zu beachten) B.7.0 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN: Folgende Unterlagen werden gefordert: Über das geforderte Maß hinausgehende Ausarbeitungen und Unterlagen werden dem Preisgericht nicht vorgelegt. 7.1 Verzeichnis der Beilagen: 7.2 Graphischer Teil: (in Art und Umfang geeignet zur eingehenden Prüfung) Grundrisse aller Geschosse im Bereich westlich des Bühnenturms (M 1:200, EG mit Außenanlagen). In sämtlichen Räumen sind die Raumbezeichnungen und Flächen einzutragen, die Räume sind mit dem im Raum- und Funktionsprogramm dargestellten Farbcode zu versehen. Systemschnitte (1:200), zumindest aber wie Schnitt A-A. Fassadenschnitt Fitnesscenter (M 1:20) Ansichten vom Gesamtkomplex (M 1:200) 2 Schaubilder (Grundlage Foto 26 und Foto 27) 7.3 Entwurfsbeschreibung: Die Entwurfsbeschreibung hat folgende Punkte zu berücksichtigen: Architektonische Zielsetzungen Erfüllung des Raum- und Funktionsprogrammes Behindertengerechtigkeit Äußere Gestaltung Innere Gestaltung Konstruktion und Bauweise Dachkonstruktion Fassadenkonstruktion Innengestaltung (Fußböden, Wände, Decken ) Wirtschaftlichkeitsüberlegungen Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 13

15 7.4 Formblatt Gebäudedatenblatt Beilage C07): DIN A4-Blatt (gemeinsam mit Pkt. 7.3 geheftet) Das ordnungsgemäße, sorgfältige Ausarbeiten der Netto bzw. Bruttogrundflächen der Tabelle Gebäudedatenblatt ist besonders wichtig. Bei der Berechnung der Nettogrundfläche-Verkehrsfläche sind Gänge, Stiegen und Stiegenpodeste mit einzubeziehen. 7.5 Das Verfasserblatt in verschlossenem Kuvert ist der Einreichung in einem gesonderten, verschlossenen und mit der Projektkennzahl versehenen Umschlag beizuschließen (lt. Beilage C08) 7.6 Nachvollziehbare Kostenschätzung Baukosten nach ÖNORM B nach Gewerken gegliedert. 7.7 Sämtliche Unterlagen sind auch in digitaler Form auf CD abzugeben (Pläne im dwg- und pdf- oder plt- Format). In den digitalen Plänen ist die Fläche jedes Raumes für die Vorprüfung auf einem eigenen Layer als Polygon darzustellen, ebenso ist die Bruttogrundfläche nachvollziehbar auf einem eigenen Layer darzustellen. Die CD ist in einem zusätzlichen verschlossenen Kuvert gesondert beizulegen. 7.8 Layout: Die Präsentationsblätter sind ungefaltet und unkaschiert abzugeben. Das angegebene Format DIN A0 darf nicht verändert werden. Eine 2. Parie der Pläne ist auf einfachem Papier gedruckt für die Arbeit der Vorprüfung abzugeben.max. Anzahl der Blätter: 3 DIN A0 Hochformat 7.9: Einsatzmodell M1:500: über den gesamten Komplex an der Girardigasse, Farbe weiß, die Einsatzplatte erhalten die Teilnehmer bei der Vorbesprechung. TEIL C BEILAGENTEIL C01 Ausschreibungstext C02 Informationsplan (dwg, Plotfile) C03 Bestandspläne bis (dwg, Plotfile) C04 Fotos (pdf) C05 Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan C06 Raum- und Funktionsprogramm C07 Datenblatt (Formblatt) C08 Verfasserbrief (Formblatt) C09 Gutachten Stadtplanungsamt C10 Stellungnahme Altstadt-Sachverständigenkommission C11 Stellungnahme Bundesdenkmalamt C12 Schreiben der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten vom Architekturbüro Barbara Strenitz office.strenitz@aon.at 14

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