Pflichtenheft. Architekturwettbewerb nach dem Grazer Modell. Wohnhausanlage 8010 Graz, Laimburggasse

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1 Pflichtenheft für den geladenen Architekturwettbewerb nach dem Grazer Modell Wohnhausanlage 8010 Graz, Laimburggasse Raiffeisen-Leasing Wohnbauerrichtungs GmbH Stand:

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINER TEIL WETTBEWERBSBEDINGUNGEN 1.1 AUSLOBER UND VERFAHRENSORGANISATOR Auslober Verfahrensorganisator 1.2 GEGENSTAND DES ARCHITEKTURWETTBEWERBES 1.3 ART DES VERFAHRENS 1.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Bundesvergabegesetz BVergG Schriftliche Fragebeantwortung Protokoll der Jury Pflichtenheft samt Beilagen Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Entscheidung der Jury Vergabe einer fortlaufenden Nummer 1.5 TERMINE Konstituierende Jurysitzung Ausgabe des Pflichtenheftes Örtliche Begehung Schriftliche Anfragen Fragebeantwortung Abgabe der Pläne und Schriftstücke Abgabe Modell Vorprüfung Jurysitzung Bekanntgabe des Juryergebnisses Ausstellung der eingereichten Projekte Eingereichte Unterlagen 1.6 WETTBEWERBSTEILNEHMER UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnehmer Trennung von Planung und Ausführung Arbeitsgemeinschaften Mehrfachteilnahme Varianten Mitarbeiter Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Verfahrenssprache Ausschließungsgründe 1.7 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG Kennzeichnung der Unterlagen Beilagenverzeichnis Verfasserbrief und Honoraranbot 1.8 PREISE UND AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Aufwandsentschädigung Nachrücker Seite 2 von 21

3 1.9 JURYMITGLIEDER UND VORPRÜFUNG Zusammensetzung der Jury (stimmberechtigt) Beratende Mitglieder (nicht stimmberechtigt) Vorprüfer Formale Erfüllung Ausscheiden von Leistungen Werte für die Beurteilung durch die Jury Prüfblätter Keine Beurteilung durch Vorprüfer Geheimhaltungspflicht 1.10 ABSICHTSERKLÄRUNG UND BEAUFTRAGUNG Absichtserklärung des Auftraggebers Vergütung der Leistungen 1.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT 2. BESONDERER TEIL - AUFGABEBSTELLUNG 2.1 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG Bauplatz und Situationsbeschreibung Problemstellung Zielsetzung 2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN Städtebauliche Vorgaben Baurechtliche Vorgaben 2.3 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN Bautechnische Anforderungen Errichtung in Bauabschnitten Haustechnische Erfordernisse 2.4 RAUMPROGRAMM Gesamtprogramm Wohnungsmix PKW Stellplätze Kinderspielplatz am Grundstück Ausstattungsstandards 2.5 FUNKTIONSPROGRAMM 2.6 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Kostenrahmenfestlegung lt. ÖNORM B Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb 2.7 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN Lageplan 1: Grundrisse 1: Systemschnitte 1: Ansichten 1: Schaubilder Einrichtungsvorschläge 1: Modell 1: Datenblatt Baukosten Seite 3 von 21

4 2.7.9 Datenblatt Außenwandflächen Datenblatt Flächenaufstellung Datenblatt Technischer Bericht Datenblatt Verfasserbrief Datenblatt Honoraranbot Erläuterungsbericht Verzeichnis der eingereichten Unterlagen PDF 2.8 BEURTEILUNGSKRITERIEN Städtebauliche Kriterien Ausnützung des Grundstückes Gliederung und Gestaltung der Baukörper Einbindung in die Umgebung Gestaltung der Außenräume Energieoptimierung Baukünstlerische Kriterien Qualitäten der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualitäten Funktionelle Kriterien Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Innere Erschließung, Wegenetz Orientierbarkeit Ökonomische Kriterien Wirtschaftlichkeit in der Errichtung, im Betrieb und in der Erhaltung Seite 4 von 21

5 3. BEILAGENTEIL BEARBEITUNGSUNTERLAGEN PFLICHTENHEFT 3.1 STELLUNGSNAHMEN LANDESHAUPTSTADT GRAZ (Beilage 01) Flächenwidmungsplanänderung Stellungnahme Stadtplanungsamt Stellungnahme Verkehrsplanung Stellungnahme Grünraum und Gewässer Photogrammetrische Luftbildauswertung Luftbild Laimburggasse 3.2 LAGE- UND HÖHENPLÄNE (Beilage 02) Orientierungsplan als Übersicht Teilungsplan M 1:500 des Vermessungsbüros Kukuvec ZT-GmbH Lageplan mit Gebäudehöhen der Nachbarbebauung 3.3 FOTOS PLANUNGSGEBIET (Beilage 03) Fotos Bauplatz Laimburggasse 3.4 EINBAUTENPLÄNE (Beilage 04) Lage Straßenkanal Stadt Graz Kanalbauamt Lage Stromversorgung Energie Graz Strom Lage Wasserleitung Graz Wasser Leitungsführung Erdgas Energie Graz Leitungsführung Fernwärme Energie Graz Baumbestand Straßenzug Laimburggasse 3.5 BODENGUTACHTEN Geologistics, TB für Geologie, Mag. Hartmut Hiden 3.6 DATENBLATT BAUKOSTEN (Beilage 06) 3.7 DATENBLATT AUSSENWANDFLÄCHEN (Beilage 07) 3.8 DATENBLATT FLÄCHENAUFSTELLUNG (Beilage 08) 3.9 DATENBLATT TECHNISCHER BERICHT (Beilage 09) 3.10 DATENBLATT VERFASSERBRIEF (Beilage 10) 3.11 DATENBLATT HONORARANBOT (Beilage 11) 3.12 MUSTER ARCHITEKETNVERTRAG (Beilage 12) Seite 5 von 21

6 1. ALLGEMEINER TEIL - WETTBEWERBSBEDINGUNGEN 1.1 AUSLOBER UND VERFAHRENSORGANISATOR Auslober Raiffeisen-Leasing Wohnbauerrichtungs GmbH Dr. Auner Straße Raaba-Graz Verfahrensorganisator Arch. DI Raoul Proché Utendofgasse 2b/2/ Wien Ansprechpartner: Arch. DI Raoul Proché Telefon: 01/ Fax 01/ Mobil: 0676/ raoul.proche@inode.at 1.2 GEGENSTAND DES ARCHITEKTURWETTBEWERBES Auf den im Pflichtenheft noch näher bezeichneten Grundstücken in der Stadt Graz, KG Geidorf 63103, EZ 128, Gst. Nr.: 277/1, soll eine Wohnbebauung geplant werden. Ziel des Projektes ist die Errichtung einer Wohnhausanlage mit frei finanzierten Eigentums- und Vorsorgewohnungen und einer Garage für die Eigennutzung der Bewohner. 1.3 ART DES VERFAHRENS Das Verfahren wird als geladener, einstufiger Architekturwettbewerb nach dem Grazer Modell ausgeschrieben und durchgeführt. 1.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge Bundesvergabegesetz BVergG 2006 Kommt nicht zur Anwendung Schriftliche Fragebeantwortung Protokoll der Jury Pflichtenheft samt Beilagen Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) Seite 6 von 21

7 1.4.6 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Entscheidung Jury Mit der Einreichung seines Projektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Jurysitzung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen der Jury in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind Vergabe einer fortlaufenden Nummer Die fortlaufenden Nummern werden nach Einlangen vom Verfahrensorganisator (siehe Punkt 1.1.2) vergeben. 1.5 TERMINE Konstituierende Jurysitzung Die konstituierende Jurysitzung wurde am Freitag, abgehalten Ausgabe des Pflichtenheftes Die Ausgabe des Pflichtenheftes erfolgt per Post in der KW 2010/08 an die geladenen Teilnehmer Örtliche Begehung Um den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben die Grundstücke und die Umgebung zu begehen, findet ca. eine Woche vor der schriftlichen Fragebeantwortung folgender Besichtigungstermin statt: Mittwoch, , 10:00 Uhr Graz, Laimburggasse Schriftliche Anfragen Offenen Fragen der Teilnehmer sind bis spätestens Mittwoch, , 12:00 Uhr im Büro des Verfahrensorganisators in schriftlicher Form per Brief, mail oder Fax einzureichen Fragebeantwortung Das Ergebnis der Fragebeantwortung wird allen Teilnehmern per übermittelt Abgabe der Pläne und Schriftstücke Die Wettbewerbsunterlagen müssen in der geforderten Form inkl. aller Beilagen bis spätestens Montag, :00 Uhr beim Verfahrensorganisator, Arch DI Raoul Proché, Utendorfgasse 2b/2/5, 1140 Wien unter Wahrung der Anonymität persönlich abgegeben oder eingelangt sein. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. Als Absender ist die zuständige Standesvertretung des Teilnehmers anzugeben Abgabe Modell Die Abgabe des Modells hat bis spätestens Montag, bis 12:00 Uhr beim Verfahrensorganisator, Arch DI Raoul Proché, Utendorfgasse 2b/2/5, 1140 Wien unter Wahrung der Anonymität persönlich abgegeben oder eingelangt sein. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. Als Absender ist die zuständige Standesvertretung des Teilnehmers anzugeben. Seite 7 von 21

8 1.5.8 Vorprüfung Für die Tätigkeit der Vorprüfer und die Sitzung der Jury ist der Zeitraum von KW 2010/16 bis KW 2010/17 vorgesehen Jurysitzung Als Termin für die Jurysitzung ist Donnerstag, vorgesehen Bekanntgabe des Juryergebnisses Die Juryergebnisse werden den Teilnehmern so bald wie möglich nach Abschluss der Arbeit der Jurysitzung bekannt gegeben. Das Protokoll der Jury wird allen planenden Teilnehmern, allen stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Jurymitgliedern und der AIK Steiermark vorab per E- Mail und im Anschluss per Post zugesandt Ausstellung der eingereichten Projekte Alle eingereichten Projekte werden nach Abschluss der Jurysitzung ca. zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der Verfasser der eingereichten Projekte sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen Teilnehmern und allen Jurymitgliedern bekannt gegeben. Das vollständige und von den Jurymitgliedern unterzeichnete Juryprotokoll wird in dieser Ausstellung aufgelegt Eingereichte Unterlagen Alle Unterlagen verbleiben beim Auslober. 1.6 TEILNEHMER UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnehmer Folgende befugte, leistungsfähige und zuverlässige Teilnehmer wurden vom Auslober zum Wettbewerb geladen: ArchitekturConsult ZT GmbH; 8010 Graz Gangoly & Kristiner Architekten ZT GmbH; 8020 Graz Arch. DI Alexander Gurmann; 8010 Graz Arch. DI Harald Kloiber; 8010 Graz Nussmüller Architekten ZT GmbH; 8010 Graz Arch. DI Caroline Rodlauer; 8983 Bad Mitterndorf Arch. DI Roland Schatz; 8010 Graz Arch. DI Hans-Walter Tanos;8045 Graz Trennung von Planung und Ausführung Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen Arbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Seite 8 von 21

9 1.6.4 Mehrfachteilnahme Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich Varianten Es sind keine Varianten zugelassen Mitarbeiter Die Teilnehmer am Wettbewerb dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, welche über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch Ausschließungsgründe Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: Unternehmer, die an der Erarbeitung der Unterlagen für den Wettbewerb unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, sowie mit diesen verbundene Unternehmen sind, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre, von der Teilnahme am Vergabeverfahren um die Leistung auszuschließen, es sei denn, dass auf deren Beteiligung in begründeten Ausnahmefällen nicht verzichtet werden kann. Weiters ausgeschlossen sind die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene, Lebensgefährten und eingetragene Partnerschaften). deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werde); Personen die zu einem Mitglied der Jury in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied der Jury in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied der Jury in seiner Entscheidung als Jurymitglied zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Seite 9 von 21

10 Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. Ausschließungsgründe die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende Mitarbeiter beziehen. Das Bilden einer Arbeitsgemeinschaft zwischen den teilnehmenden Architekten im Rahmen des gegenständlichen Wettbewerbes ist nicht zulässig. 1.7 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG Kennzeichnung der Unterlagen Sämtliche Unterlagen des Wettbewerbs und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, welche aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von mindestens 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Architekturwettbewerb Wohnhausanlage 8010 Graz, Laimburggasse zu enthalten, bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt Beilagenverzeichnis Den Unterlagen des Wettbewerbes ist ein Verzeichnis aller eingereichten Pläne und Beilagen beizulegen Verfasserbrief und Honoraranbot Den Unterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, welcher außen die Kennzahl trägt und den Verfasserbrief (siehe Formblatt Beilage 10) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E- Mail-Adresse sowie die Bankverbindung des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Dem Verfasserbrief ist der Nachweis der Befugnis beizulegen. Des Weiteren ist dem Verfasserbrief das Honoraranbot (siehe Formblatt Beilage 11) beizulegen. Seite 10 von 21

11 1.8 PREISE UND AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Aufwandsentschädigung Für die zu prämierenden Arbeiten sind als Aufwandsentschädigung jeweils 3.000,00 (zzgl. 20% USt.) vorgesehen: Mit dem Projektanten des Siegerprojektes werden konkrete Verhandlungen über den Auftrag geführt. Sollte keine wirtschaftliche Einigung mit dem Projektanten des erstgereihten Projektes zustande kommen, werden Verhandlungen mit dem Verfasser des nächstgereihten Projektes aufgenommen. Diese Verhandlungen werden nach Nichteinigung mit den jeweils nächstgereihten Projektanten geführt, bis eine wirtschaftliche Einigung erzielt wurde. Die Jurymitglieder sind verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Teilnehmerarbeiten herbeizuführen. Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen von max ,00 zuzüglich 20% Umsatzsteuer und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Allenfalls freiwerdende Aufwandsentschädigungen werden auf die Teilnehmer gemäß Juryentscheid aufgeteilt. Die Jurymitglieder sind ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Juryergebnisses abzugeben Nachrücker Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Projektverfasser (Verfasserbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch die Jury heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Arbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Die Jury führt zu diesem Zwecke eine Reihung der Nachrückergruppe (2 Projekte) durch. 1.9 JURYMITGLIEDER UND VORPRÜFUNG Zusammensetzung der Jury (stimmberechtigt) Zusammensetzung der Jury Arch. DI Danijela Gojic; 8020 Graz, Juryvorsitzende Arch. DI Albert Wimmer; 1150 Wien, stellvertretender Juryvorsitzender DI Kai-Uwe Hoffer; 8010 Graz Mag. Karlheinz Sandler; 1020 Wien DI Friedrich Schenn; 8010 Graz Juryersatzmitglieder im Verhinderungsfall: Arch. DI Elisabeth Anderl; 8111 Judendorf, Juryvorsitzende Arch. DI Monika Purschke; 1150 Wien, stellvertretende Juryvorsitzende DI Christian Probst; 8010 Graz, für DI Hoffer Ing. Erwin Steiger; 1020 Wien, für Mag. Sandler DI Michael Mayer; 8010 Graz, für DI Schenn Seite 11 von 21

12 1.9.2 Beratende Mitglieder (nicht stimmberechtigt) Mag. Karl Götschl; 8074 Graz-Raaba DI Bernhard Herzog; 1020 Wien Mag. Johannes Hubmaier; 1020 Wien VDir. Mag. Johann Jauk, 8074 Graz-Raaba DI Harald Pallausch; 1020 Wien Ing. Erwin Steiger; 1020 Wien Vorprüfer Arch DI Raoul Proché, 1140 Wien Die eingereichten Unterlagen werden von der Vorprüfung ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: Formale Erfüllung Formale Erfüllung der eingelangten Unterlagen lt. Pflichtenheft Ausscheiden von Leistungen Ausscheiden von Leistungen, die nicht im Pflichtenheft gefordert wurden Werte für die Beurteilung durch Jury Zählbare und messbare Werte sowie Merkmale der eingereichten Unterlagen, die für die Beurteilung durch die Jury von Belang sein könnten, sind festzustellen Prüfblätter entfällt Keine Beurteilung durch Vorprüfer Der Vorprüfer enthält sich jeglicher direkten und indirekten wertenden Beurteilung der eingereichten Projekte Geheimhaltungspflicht Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z. B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet. Seite 12 von 21

13 1.10 ABSICHTSERKLÄRUNG UND BEAUFTRAGUNG Absichtserklärung des Auftraggebers Vom Auslober ist im Realisierungsfall beabsichtigt, das vom Preisgericht erstgereihte Projekt mit den nachfolgend angeführten Teilleistungen zu beauftragen. Die Leistungsbilder orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten, Ausgabe Vorentwurf Entwurf Einreichplanung Künstlerische Oberleitung Technische Oberleitung 3/5 Über die Vergabe weiterführender Leistungen wird der Auslober spätestens nach Abschluss der Einreichplanung entscheiden. Folgende weiterführende Leistungen sind ohne Präjudiz auf eine allfällige Auftragsvergabe anzubieten: Kostenberechnungsgrundlage Ausführungsplanung Technische Oberleitung 2/5 Die geschäftliche Oberleitung wird in jedem Fall vom Auslober selbst wahrgenommen Vergütung der Leistungen Zur Information wird in der Beilage 12 der Architektenvertrag als Muster beigelegt EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an den Auslober über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Pläne, Skizzen, Modelle und sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) verbleiben bei den Verfassern. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Der Auslober ist berechtigt, die Arbeiten vollinhaltlich oder auszugsweise in eigenen Medien oder in Medien Dritter zu veröffentlichen, ohne daß dem Auslober daraus Kosten entstehen. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. Seite 13 von 21

14 2. BESONDERER TEIL - AUFGABENSTELLUNG 2.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung Aufgabe ist es, eine Wohnbebauung mit Tiefgarage mit wirtschaftlicher Ausnutzung des Grundstücks unter Beachtung der Rahmenbedingungen und Vorgaben der Stadt Graz auszuarbeiten. Die bestehende Anrainerverbauung und städtebauliche Konfiguration ist zu beachten Bauplatz und Situationsbeschreibung Das Grundstück befindet sich an der Laimburggasse in der Katastralgemeinde Geidorf 63103, auf dem Grundstück EZ 128, Gst. Nr. 277/1. Die Grundstücksgrenze ist aus dem Teilungsplan M 1:500 (Beilage 02), des Vermessungsbüro Kukuvec ZT-GmbH ersichtlich. Die Grundstücksfläche beträgt 5.661m² Problemstellung Bei der Planung ist auf den, durch ein Servitut geregelten Geh- und Radweg von der Laimburggasse zum angrenzenden Bischöfliches Knabenseminar Carolinum- Augustineum der Diözese Graz-Seckau (Grundstück 337), Rücksicht zu nehmen. Die Anbindung an das Grundstück 337 sollte abweichend von der Darstellung im Vermessungsplan beim Vermessungspunkt (auf der Verbindungslinie zwischen Vermessungspunkt und 10168) erfolgen. Die Breite des Geh- und Radweges muss mind. 3,50 M betragen; Sollte der Projektverfasser aus gestalterischen oder technischen Gründen eine andere Situierung wählen, so ist dies grundsätzlich möglich. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage hat lt. Stellungnahme der Stadt Graz, Verkehrsplanung über die Laimburggasse im Kreuzungsbereich mit der Wilhelm Kienzl Gasse zu erfolgen. Neben den für die Wohnungen geforderten Stellplätzen ist eine Erweiterungsmöglichkeit für zusätzliche etwa 70 Stellplätze in der Planung darzustellen. Sämtliche Stellplätze sind in der Tiefgarage unterzubringen. Stellplätze im Freien sind nicht vorgesehen Zielsetzung Eine optimale Ausnutzung des Grundstücks, die Einbeziehung der Umgebungsund Ensemblequalität und die Einfügung in die städtebauliche Bebauungs- und Gesamtstruktur ist zu erzielen. Auf die gesamte Grundstücksfläche ist in städtebaulicher und vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht Bedacht zu nehmen. Die gesamte Wohnbebauung ist barrierefrei lt. ÖNORM B 1601 zu planen. Seite 14 von 21

15 2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN Städtebauliche Vorgaben Siehe Stellungnahme Landeshauptstadt Graz (Beilage 01) Baurechtliche Vorgaben Siehe Stellungnahme Landeshauptstadt Graz (Beilage 01) 2.3 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN Bautechnische Anforderungen Sämtliche lokalen Gesetze und Bestimmungen, die Bauordnung sowie die OIB- Richtlinien sind bei der Ausarbeitung des Wettbewerbsprojektes einzuhalten. Die gegenständliche Wohnhausanlage soll einen spezifischen Heizwärmebedarf entsprechend der Klasse B (Niedrigenergiestandard) gemäß derzeit geltender OIB-Richtlinie Nr. 6 ausweisen Errichtung in Bauabschnitten Es sind keine Bauabschnitte vorgesehen Haustechnische Erfordernisse Das Grundstück wird über öffentliche Einrichtungen mit Energie und Wasser versorgt bzw. entsorgt. Für die Beheizung ist der Anschluss an die Fernwärme vorgesehen. Das Projekt soll so gestaltet werden, dass der Einsatz erneuerbarer Energieformen wie z.b. Solarthemie und Fotovoltaik wirtschaftlich sinnvoll ermöglicht wird. 2.4 RAUMPROGRAMM Gesamtprogramm In den beiden obersten Geschossen sind Eigentumswohnungen mit einem gehobenen Ausstattungsstandard vorzusehen. Die restlichen Wohnungen sind als Vorsorgewohnungen zu konzipieren Wohnungsmix Vom Auslober wird der Rahmen für den zu erzielenden Wohnungsmix wie folgt grob vorgegeben. Wohnungstyp 1 Größe bis ca. 50m² ca. 30 % Wohnungstyp 2 Größe bis ca. 75m² ca. 50 % Wohnungstyp 3 Größe ab ca. 120m² ca. 20 % Es sind sämtliche erforderlichen Nebenflächen wie Müllräume, Haustechnik etc. auszuweisen. Seite 15 von 21

16 2.4.3 PKW Stellplätze Die Größe der Tiefgarage ergibt sich aus dem für die Wohnungen im Verhältnis 1:1,1 erforderlichen Stellplätze. Die Erweiterungsmöglichkeit für ca. 70 Stellplätze ist einzuplanen Kinderspielplatz am Grundstück Der gemäß 10 Stmk. Baugesetz gesetzlich geforderte Kinderspielplatz ist auf dem Areal zu planen. Die Außenanlagen sind attraktiv zu begrünen Ausstattungsstandards Der nachfolgend angeführte Ausstattungsstandard bildet die Basis für die Kostenschätzung des Teilnehmers. Für den Wohnungstyp 1 ist eine dem Verwendungszeck angepasste Standardausstattung vorzusehen. Ein Küchenblock ist einzurechnen. Alle Wohnungstypen sollen folgende Ausstattungsstandards ausweisen: Holzfußboden stumpfe Zargen und Türblätter Holz/Alufenster Fußbodenheizung Außenjalousie, abhängig von Himmelsrichtung mit Handantrieb Für Typ 2 und 3 Es sind nur die erforderlichen Anschlüsse für die Küche vorzusehen Für Typ 3 zusätzlich: Tür- und Fensterbeschläge Grundmann Modell 2554 o.ä., Terrassenschiebetür, Großformatige qualitativ hochwertige Fliesen in den Nassräumen Handtuchheizkörper in den Bädern gehobene Haustechnikausstattung (Armaturen, Sanitärgegenstände) Außenjalousie, abhängig von Himmelsrichtung, E-Antrieb 2.5 FUNKTIONSPROGRAMM entfällt 2.6 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Kostenrahmenfestlegung lt. ÖNORM B Der vom Teilnehmer ermittelte Kostenrahmen ist auf dem beiliegenden Datenblatt Baukosten (Beilage 06) mit den Wettbewerbsunterlagen abzugeben. Die Erweiterung der Garage um 70 Stellplätze ist gesondert auszuweisen Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist neben dem Kostenrahmen eine vollständige Topografie auf dem beiliegenden Datenblatt Flächenaufstellung (Beilage 08) nach ÖN B1800 einzureichen. Seite 16 von 21

17 Folgende Flächen sind getrennt nach Geschossen und summiert auszuweisen: Brutto Geschossfläche (BGF) Brutto Rauminhalt (BRI) Nutzfläche (NF) Hauptnutzfläche (HNF) Nebennutzfläche (NNF) Verkehrsfläche (VF) Überschlägige Ermittlung der Wärmetransmissionsflächen Weiters die unter- und oberirdischen Hüllflächen, getrennt nach transparenten und nicht transparenten Bauteilen auf dem beiliegenden Datenblatt Aussenwandflächen (Beilage 07). Seite 17 von 21

18 2.7 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN Sämtliche Planunterlagen sind im Format A1 quer abzugeben Lageplan, 1:200 Mit Gestaltungskonzept der Außenanlagen, farbige Darstellung Grundrisse 1:200 Alle Geschoße incl. Eintrag der Wohnungstypennummer Systemschnitte 1:200 Ein Längsschnitt und ein Querschnitt, eine Schnittführung durch die Treppenhäuser Ansichten 1:200 Alle Ansichten Schaubilder Schaubilder und Perspektiven (einfache Darstellung, kein Rendering erforderlich) nach Wahl des Teilnehmers. Ein Schaubild muss die Anpassung an die vorhandene Bebauung unter besonderer Berücksichtigung des halböffentlichen Fuß- und Radweges von der Laimburggasse auf das Grundstück des Konvikts zeigen Einrichtungsvorschläge 1:100 Für beispielhafte Wohnungsgrundtypen soll ein Möblierungsvorschlag beigelegt werden Modell 1:500 Es wird die Abgabe eines einfachen weißen Einsatzbaumassennmodell M 1:500 gefordert. Den Planern wird eine Einsatzplatte vom Auslober am Donnerstag, (Besichtigung vor Ort) zur Verfügung gestellt Datenblatt Baukosten Beilage Datenblatt Außenwandflächen Beilage Datenblatt Flächenaufstellung Nachvollziehbare Ermittlung der Bruttogrundrißflächen, Geschoßflächenzahl und Bebauungsdichte hinsichtlich Bauteile und Nutzung. Flächenaufstellung nach ÖNORM B1800 wie in Punkt beschrieben. Kennzahl-Bezugsgrößen nach ÖNORM B1801-3, Punkt 4.4 Beilage Datenblatt Technischer Bericht Beilage Datenblatt Verfasserbrief Beilage 10 Seite 18 von 21

19 Datenblatt Honoraranbot Beilage Erläuterungsbericht Verzeichnis der eingereichten Unterlagen PDF Sämtliche zu erbringende Unterlagen sind unter Wahrung der Anonymität (siehe auch Punkt 1.7.1) auch als offene PDF-Datei auf einem Datenträger abzugeben. Seite 19 von 21

20 2.8 BEURTEILUNGSKRITERIEN Für die Beurteilung der eingereichten Arbeiten wurden nachfolgende Kriterien festgelegt. Die Juryabstimmung wird in offener Rede und freier Abstimmung getroffen. Die Auflistung der Punkte stellt keine Gewichtung dar! Städtebauliche Kriterien Ausnutzung des Grundstückes Gliederung und Gestaltung der Baukörper Einbindung in die Umgebung Einbeziehung der Umgebungs- und Ensemblequalität, Gebäudeorientierung Gestaltung der Außenräume Energieoptimierung Baukünstlerische Kriterien Qualitäten der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualitäten Funktionelle Kriterien Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Interne Erschließung, Wegenetz Orientierbarkeit Ökonomische Kriterien Wirtschaftlichkeit in der Errichtung, im Betrieb und bei der Erhaltung Seite 20 von 21

21 3. BEILAGENTEIL - BEARBEITUNGSUNTERLAGEN Vom Auslober werden folgende Unterlagen digital auf CD-Rom zur Verfügung gestellt: PFLICHTENHEFT 3.1 STELLUNGNAHMEN LANDESHAUPTSTADT GRAZ (Beilage 01) Flächenwidmungsplanänderung, 15. Änderung Stellungnahme Stadtplanungsamt vom GZ.: A 14_027553_2009_1, Stellungnahme Verkehrsplanung GZ: A10/ /2009-1, Stellungnahme Grünraum und Gewässer GZ.: A10/ / 2009, Photogrammetrische Luftbildauswertung Luftbild Laimburggasse 3.2 LAGE- UND HÖHENPLAN (Beilage 02) Orientierungsplan als Übersicht Teilungsplan M 1:500 des Vermessungsbüros Kukuvec ZT-GmbH Lageplan mit Gebäudehöhen der Nachbarbebauung 3.3 FOTOS BAUPLATZ (Beilage 03) Fotos Bauplatz Laimburggasse 3.4 EINBAUTENPLÄNE (Beilage 04) Lage Straßenkanal, Stadt Graz Kanalbauamt Lage Stromversorgung, Energie Graz Strom Lage Wasserleitung, Graz Wasser Lage Erdgas, Energie Graz Erdgas Lage Fernwärme, Energie Graz Fernwärme Baumbestand Straßenzug Laimburggasse 3.5 BODENGUTACHTEN (Beilage 05) 3.6 DATENBLATT BAUKOSTENERMITTLUNG (Beilage 06) 3.7 DATENBLATT AUSSENWANDFLÄCHEN (Beilage 07) 3.8 DATENBLATT FLÄCHENAUFSTELLUNG (Beilage 08) 3.9 DATENBLATT TECHNISCHER BERICHT (Beilage 09) 3.10 DATENBLATT VERFASSERBRIEF (Beilage 10) 3.11 DATENBLATT HONORARANBOT (Beilage 11) 3.12 MUSTER ARCHITEKTENVERTRAG (Beilage 12) Seite 21 von 21

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