Leitfaden zur Auftragsvergabe

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1 Leitfaden zur Auftragsvergabe Pichler; Leitfaden

2 Leitfaden zur Auftragsvergabe Auf den folgenden Seiten finden Sie einen kurzen Leitfaden zum. Dieser soll Sie dabei unterstützen, die gesetzlichen Bestimmungen rund um das einzuhalten, die Nichtbeachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen kann unter Umständen (Uebergehung des Bestbieters) zu Schadenersatzansprüchen führen. Benützen Sie den Leitfadens um anhand Ihrer Informationen festzulegen: ob anzuwenden ist, in welchem Bereich des s Ihr Auftrag liegt, zwischen welchen Vergabeverfahren Sie auswählen können und wie sich diese Verfahren, grob skizziert, darstellen. Die jeweiligen Folien sind so miteinander verbunden, dass Sie bei anklicken des gewählten Datenfeldes auf die nächste Detailinformation kommen. Hinweis: Bei der vorliegenden Darstellung handelt es sich nur um einen Überblick. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung. Pichler; Leitfaden

3 Inhalt des Auftrags zurück Anwendbarkeitsüberprüfung Lieferauftrag Bauauftrag Dienstleistungsauftrag Keiner der genannten Aufträge Ausnahmebestimmungen: z.b. Kauf einer Immobilie, Arbeitsvertrag, Von den Bestimmungen des s ausgenommen Geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer unter Bestimmungen über die Direktvergabe Gesch. Auftragswert unter Gesch. Auftragswert unter Gesch. Auftragswert unter Bestimmungen für den Unterschwellenbereich Geschätzter Auftragswert mind Geschätzter Auftragswert mind Geschätzter Auftragswert mind Bestimmungen für den Oberschwellenbereich Pichler; Leitfaden

4 Wahl des Vergabeverfahrens im Oberschwellenbereich Ohne zusätzliche Voraussetzungen (= immer möglich) Wenn ein vorher durchgeführtes offenes / nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung oder ein durchgeführter wettbewerblicher Dialog kein für den Auftraggeber geeignetes Angebot gebracht hat und die ursprünglichen Bedingungen nicht grundlegend geändert wurden oder Der Bau/Liefer/Dienstleistungsauftrag keiner globalen Preisgestaltung unterliegt oder Sonderfälle z.b. geistige Leistung Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Wenn ein vorher durchgeführtes offenes / nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung oder ein durchgeführter wettbewerblicher Dialog kein im Sinne des Gesetzes geeignetes Angebot gebracht hat und die ursprünglichen Bedingungen nicht grundlegend geändert wurden und der Kommission auf Wunsch Bericht erstattet wird oder Beschleunigtes Verfahren Sonderfälle, die den Vertragsinhalt betreffen ( z.b. Forschung, Ausschließlichkeitsrechte, technische und künstlerische Besonderheiten oder Folgeauftrag ) Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Pichler; Leitfaden

5 Wahl des Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich Ohne zusätzliche Voraussetzungen (=immer möglich) Zu den im Oberschwellenbereich angeführten Ausnahmebestimmungen treten im Unterschwellenbereich folgende hinzu: Bauauftrag unter ,Liefer-/ Dienstleistungsauftrag unter sofern genügend geeignete Unternehmer für freien und lauteren Wettbewerb bekannt sind Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung Liefer- und Dienstleistungsaufträge ohne Einschränkung Bauaufträge unter Wenn ein vorher durchgeführtes offenes / nicht offenes Verfahren kein im Sinne des Gesetzes geeignetes Angebot gebracht hat und die ursprünglichen Bedingungen nicht grundlegend geändert wurden oder Auftragssumme unter ( Liefer- und Dienstleistungsaufträge), (Bauaufträgen) oder Auftrag betrifft börsenotierte Waren, Gelegenheitskauf (besonders günstig), Kauf aus Konkursmasse Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Pichler; Leitfaden

6 Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich, durch Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Nach Ablauf der Angebotsfrist (mind.52 Tage) wird nach Durchführung einer formalen Angebotsöffnung und Bewertung der eingelangten Angebote der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist von 14 Tagen an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

7 Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich, im Amtsblatt der Europäischen Union zur Abgabe von Teilnahmeanträgen innerhalb einer Frist von mind. 37 Tagen aufgefordert. Aus diesen Teilnahmeanträgen werden die am besten geeigneten Unternehmer (mind. 5) ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Nach Ablauf der Angebotsfrist (mind. 40 Tage) und Durchführung einer formalen Angebotsöffnung, werden die Angebote bewertet und der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist (mind. 14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

8 Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich, im Amtsblatt der Europäischen Union zur Abgabe von Teilnahmeanträgen innerhalb einer Frist von mind. 37 Tagen aufgefordert Mindestens 3 befugte befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer werden aus den Teilnahmeanträgen ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots eingeladen Nach Ablauf der Angebotsfrist ( ausreichend ca.10 Tage) wird mit den Bietern verhandelt- (nicht ausschließlich über den Preis) und der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist (mind.14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

9 Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich Mindestens 3 befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer werden zur Abgabe eines Angebots eingeladen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ( ausreichend ca.10 Tage) wird mit den Bietern verhandelt- (nicht ausschließlich über den Preis) und der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist (mind. 14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

10 Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich Beim offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich, durch Ausschreibung im Österreichischen Lieferanzeiger,zur Abgabe von Angeboten aufgefordert Nach Ablauf der Angebotsfrist (mind. 22 Tage) wird nach Durchführung einer formalen Angebotsöffnung und Bewertung der eingelangten Angebote der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist ( 14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

11 Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich, im Österreichischen Lieferanzeiger zur Abgabe von Teilnahmeanträgen innerhalb einer Frist von mind.14 Tagen aufgefordert. Aufgrund dieser Teilnahmeanträge werden die am besten geeigneten Unternehmer (mind. 5) ausgewählt und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert Nach Ablauf der Angebotsfrist (mind.22 Tage) und Durchführung einer formalen Angebotsöffnung werden die Angebote bewertet und der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist (mind. 14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

12 Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich Eine beschränkte Anzahl von Unternehmern wird zur Abgabe von Angeboten aufgefordert Die Auswahl dieser Unternehmen darf nicht diskriminierend sein, Nach Ablauf der Angebotsfrist (mind.22 Tage) und Durchführung einer formalen Angebotsöffnung werden die Angebote bewertet und der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist ( 14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

13 Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich, im Österreichischen Lieferanzeiger zur Abgabe von Teilnahmeanträgen innerhalb einer Frist von mind. 14 Tagen aufgefordert. Aus diesen Teilnahmeanträgen werden die am besten geeigneten ausgewählt- (mindestens 3) und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert Nach Ablauf der Angebotsfrist ( ausreichend ca.10 Tage) wird nach Durchführung einer formalen Angebotsöffnung und Bewertung der eingelangten Angebote der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist ( 14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

14 Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich Mindestens 3 befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer werden zur Abgabe eines Angebots eingeladen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ( ausreichend ca.10 Tage) wird mit den Bietern verhandelt- (nicht ausschließlich über den Preis) und der Zuschlag unter Einhaltung einer Stillhaltefrist (mind. 14 Tage) an das beste/ billigste Angebot erteilt. Pichler; Leitfaden

15 Direktvergabe Bei der Direktvergabe wird eine Leistung formfrei unmittelbar von einem ausgewählten Unternehmer gegen Entgelt bezogen, dieser muss lediglich befugt, leistungsfähig und zuverlässig sein Die für die Durchführung einer Direktvergabe maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten. Die bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholten Preisauskünfte sind entsprechend zu dokumentieren Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfiehlt es sich solche Preisauskünfte einzuholen. Pichler; Leitfaden

16 Berechnung des Auftragswerts Geschätzter Betrag ohne USt Bei befristeten Verträgen der Gesamtbetrag der während der Vertragsdauer voraussichtlich zu leistenden Entgelte Bei unbefristeten Verträgen oder bei unklarer Vertragsdauer das Vierfache des voraussichtlich zu leistenden Jahresentgeltes Pichler; Leitfaden

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