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2 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts 4. Vorbereitung und Ablauf europaweiter Vergabeverfahren 5. Rechtsschutz im Europäischen Vergaberecht 6. Tipps für erfolgreiche Vergabeverfahren Thema Seite 2

3 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts: Primärrecht: Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft (EG) wesentliche Einzelregelungen: Diskriminierungsverbot, vgl. Artikel 12 EG Dienstleistungsfreiheit, vgl. Artikel 49 EG Kapitalverkehrsfreiheit, vgl. Artikel 56 EG Garantie des Binnenmarktes, vgl. Artikel 14 EG Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen, vgl. Artikel 28 EG Thema Seite 3

4 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts: Sekundärrecht: EU-Gesetzgeber Vergaberichtlinien (RL) RL zur Regelung des Verfahrens zur öffentlichen Auftragsvergabe Rechtsmittel-RL RL 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge Umsetzung der RL durch die Mitgliedstaaten Thema Seite 4

5 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts: Umsetzung der RL am Beispiel Deutschland 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Vergabeverordnung (VgV) VOB VOL VOF Thema Seite 5

6 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts: Öffentlicher Auftrag Entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben,..., vgl. Titel I Artikel 1 Absatz 2 a) der RL 2004/18/EG + Überschreitung des Schwellenwertes Verordnung (EG) 1422/2007, in Kraft seit 01. Januar 2008 Bauleistungen Titel 1 Kap. II Abschn. 1 Art. 7 c) RL 2004/18/EG Dienst- und Lieferleistungen Titel 1 Kap. II Abschn. 1 Art. 7 b) RL 2004/18/EG Leistungen im Rahmen freiberuflicher Tätigkeit Titel 1 Kap. II Abschn. 1 Art. 7 b) RL 2004/18/EG Thema Seite 6

7 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts: Grundlagen: Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen gemäß Titel I Artikel 2 RL 2004/18/EG + Grundsatz des freien Warenverkehrs gemäß 3. Teil Titel I EU-Vertrag, Grundsatz der Niederlassungsfreiheit gemäß 3.Teil Titel III Kapitel 2 EU- Vertrag, Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gemäß 3. Teil Titel III Kapitel 3 EU-Vertrag Vergabegrundsätze: - Wettbewerbsgrundsatz - Transparenzgebot - Gleichbehandlungsgrundsatz - Berücksichtigung mittelständischer Interessen - Eignung der Unternehmen - Zuschlagskriterium wirtschaftlichstes Angebot - subjektive Bieterrechte Thema Seite 7

8 4. Vorbereitung und Ablauf europaweiter Vergabeverfahren Wesentliche Schritte der Vorbereitung: Bestimmung des zu vergebenden Auftrages als Ausgangspunkt im Hinblick auf Leistungsart (Bau-, Liefer- und/oder Dienstleistungen) und umfang (geschätzter Auftragswert) Festlegung der Vergabeart (Art des Vergabeverfahrens) offenes Verfahren (Grundsatz) nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren (Ausnahmen) wettbewerblicher Dialog Titel II Kapitel V Artikel 28 RL 2004/18/EG Erstellung ggf. der Vergabebekanntmachung sowie der Verdingungsunterlagen Thema Seite 8

9 4. Vorbereitung und Ablauf europaweiter Vergabeverfahren Wesentliche Schritte des Ablaufs: Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, vgl. Titel II Kapitel VI Artikel RL 2004/18/EG (Fristsetzung für die Einreichung der Angebote bei der Vergabestelle und Benennung der wesentlichen Vergabeund Vertragsmodalitäten) Angebotseingang/-öffnung bei der Vergabestelle, vgl. Titel II Kapitel VI Artikel RL 2004/18/EG Angebotsauswertung/ggf. Bietergespräche, vgl. Titel II Kapitel VI Artikel RL 2004/18/EG Zuschlagserteilung und Vertragsschluss, vgl. Titel II Kapitel VI Artikel RL 2004/18/EG V E R G A B E V E R M E R K Thema Seite 9

10 4. Vorbereitung und Ablauf europaweiter Vergabeverfahren Achtung: Fristen in europaweiten Vergabeverfahren Vorinformation spätestens 52 Tage vor Absendung der Bekanntmachung Bekanntmachung Bewerbung (nichtoffene Verfahren) mind. 37 Tage ab Versand der Bekanntmachung Angebotseinreichung und -auswertung mind. 52 Tage bei offenen und mind. 40 Tage bei nichtoffenen Verfahren ab Versand der Bekanntmachung Information nicht berücksichtiger Bieter mind. 14 Kalendertage vor Vertragsschluss Zuschlagserteilung Bekanntmachung der Auftragserteilung im EU- Amtsblatt innerhalb 48 Kalendertagen nach Auftragsvergabe FRIST FRIST FRIST FRIST FRIST Titel II Kapitel VI Abschnitt 2 Artikel 38 f. RL 2004/18/EG Thema Seite 10

11 5. Rechtsschutz im Europäischen Vergaberecht: Primärrechtsschutz Ziel: Zuschlag an Konkurrenten verhindern Vgl. EuGH, Urteil vom , Rechtssache C-433/93 Ziel: Schadenersatz Sekundärrechtsschutz Thema Seite 11

12 5. Rechtsschutz im Europäischen Vergaberecht: Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte Bieter A Nachprüfungsantrag (NA) Vergabekammer (VK) Zustellung an AG Beiladung Bieter B Stellungnahme des AG zum NA AE des Bieters A in die Vergabeakten mündliche Verhandlung bei VK Beschluss der VK (binnen 5 Wochen) Bieter B öffentlicher Auftraggeber (AG) Thema Seite 12

13 5. Rechtsschutz im Europäischen Vergaberecht: EG-Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte Bieter A Beschwerde EG-Kommission Vertragsverletzungsverfahren BRD Thema Seite 13

14 6. Tipps für erfolgreiche Vergabeverfahren: Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten, Aufbau- und Ablauforganisationen Beachten Sie die Vergabegrundsätze Halten Sie sich auf dem aktuellen Stand des Vergaberechts Informieren Sie alle Interessenten/Bieter gleichzeitig Achten Sie auf korrekte, verständliche Vergabeunterlagen Betrachten Sie Rügen als Hilfestellung und Verbesserungsvorschlag Prüfen Sie vor der Vergabe die einzuhaltenden Fristen Stellen Sie Regeln für die Annahme und Verwahrung der Angebote auf Prüfen Sie die Angebote auf Vollständigkeit Unterscheiden Sie hinsichtlich der Folgen unvollständiger Angebote Dokumentieren Sie jeden Verfahrensschritt im Vergabevermerk Achten Sie auf die Liquidität der Angebotspreise Informieren Sie die Bieter über ihre Entscheidungen Planen Sie Strategien im Fall von Nachprüfungsverfahren Thema Seite 14

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