Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht
|
|
- Berthold Voss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011
2 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht Nationales Recht GWB Teil 4 Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO VgV Verw.-Vorschriften Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A, VOF
3 Zur Rechtsnatur des Vergaberechts Verwaltungsverfahren?
4 Zur Rechtsnatur des Vergaberechts Obwohl Ausschreibungsverfahren streng formalisiert sind, handelt es sich nicht um Verwaltungsverfahren. 1 Der Einkauf von Leistungen vollzieht sich nicht nach dem öffentlichen Recht. Stattdessen werden zivilrechtliche Verträge geschlossen. 1 Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande. 1) Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß. Praxiskommentar Vergaberecht, S. 19, 2. Auflage 2008
5 Ausschreibungsverfahren Veröffentlichung einer Ausschreibung = Einladung an die Bieter Angebote abzugeben
6 Ausschreibungsverfahren Die Angebote der Bieters im Ausschreibungsverfahren sind Angebote im Sinne des Zivilrechts und es gelten BGB.
7 Ausschreibungsverfahren Der Zuschlag durch den Auftraggeber stellt die Annahme des Angebotes dar ( 150 ff. BGB).
8 pacta sunt servanda Der Grundsatz pacta sunt servanda gehört zu den unverzichtbaren Grundstrukturen des Vertragsrechts. Die Vertragsparteien können sich nicht durch einseitige Erklärung von der Bindung an den abgeschlossenen Vertrag lösen. Zur Aufhebung bedarf es wie beim Abschluss des Vertrages grundsätzlich einer Willensübereinstimmung der Parteien. Palandt. Bürgerliches Gesetzbuch
9 Können Angebote zurückgezogen werden??
10 Können Angebote zurückgezogen werden? 10 Abs. 2 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in allen für deren Einreichung vorgesehenen Formen zurückgezogen werden. 12 EG Abs. 10 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in allen für deren Einreichung vorgesehenen Formen zurückgezogen werden.
11 Wie lange gelten die Angebote? Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist. Angebotsfrist Wertung Bindefrist Wartefrist Abgabetermin Angebotsöffnung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung
12 Bindefrist 12 EG Abs. 1, Satz 2 VOL/A: Die Auftraggeber bestimmen eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist).
13 Bindefrist Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist?
14 101a GWB Informations- und Wartepflicht Information der betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per FAX oder elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
15 101b GWB Unwirksamkeit De-Facto-Vergabe Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.gegen 101a verstoßen hat oder 2.einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
16 101b GWB Unwirksamkeit De-Facto-Vergabe Die Unwirksamkeit gilt aber nur dann, wenn sie 1.innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht wurde, maximal jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss 2.innerhalb von 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union im Nachprüfungs-verfahren geltend gemacht wurde.
17 9, 11 EG VOL/A Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) sind grundsätzlich zum Vertragsgegenstand zu machen. Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen dürfen der VOL/B nicht widersprechen.
18 AGB Die Beifügung eigener AGB, die von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen, auf der Rückseite des dem Angebot beigefügten Begleitschreibens führt zum Angebotsausschluss. Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken Beschluss vom : , 21.VK /09
19 EVB-IT Ergänzende Vertragsbedingungen für die beschaffung von IT-Leistungen. In den Verwaltungsvorschriften zu den Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder ist bestimmt, dass für Verträge im IT- Bereich die EVB-IT anzuwenden sind. Geltung zwischen den Vertragspartnern erlangen sie jedoch nur, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.
20 EVB-IT EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstvertrag EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Überlassung Typ B EVB-IT Instandhaltung EVB-IT Pflege S EVB-IT System EVB-IT Systemlieferung
21 DANKE
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Angebotsfrist Angebotsfrist Wartefrist Wertung Bindefristen Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung MO DI MI DO FR SA SO Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 MO DI
MehrGrundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber
Thomas Ferber Darmstadt, Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
MehrFristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,
Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.
MehrFristverkürzungen beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOL/A und VOB/A
Fristverkürzungen beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOL/A und VOB/A Thomas Ferber Darmstadt, Was ist eine Frist? Eine Frist ist ein abgegrenzter, d. h. ein bestimmt bezeichneter oder bestimmbarer Zeitraum.
MehrFristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist Thomas Ferber Darmstadt, Fristen im Vergabeverfahren Angebotsfrist Wartefrist Frist für Teilnahmeantrag Frist zur Bekanntmachung über
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrEuropäisches Vergaberecht Thema Seite 1
Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts
MehrGeschichte und Struktur des Vergaberechts und seine Auswirkung auf die Vergabepraxis
Rechtsanwalt Martin Liebert Eisenacher Straße 2, 10777 Berlin Dozent der Fachhochschule für Verwaltung und Recht Berlin, BBA Berlin, IAPH Berlin, MCI Innsbruck Geschichte und Struktur des Vergaberechts
MehrVOL/A - Zuschlags- und Bindefrist
166. 19 VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist Zuschlags- und Bindefrist 1. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist ( 18). 2. Die Zuschlagsfrist ist so kurz wie möglich und nicht länger
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrEntscheidungen der Vergabekammern. Thomas J. Ferber, Januar 2010,
Entscheidungen der Vergabekammern Thomas J. Ferber, Januar 2010, http://www.ferber-scientific.com Abgabetermin Der Bieter hat grundsätzlich das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen Eingangs seines
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht III Rechtsschutz Vergaberecht Rechtsschutz Rechtsschutz Oberhalb der Schwellenwerte Unterhalb der Schwellenwerte Primärrechtsschutz (Erteilung des Zuschlags wird
MehrVergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04
Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 11.02.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-51/04 Leitsatz: Entspricht ein Angebot nicht den in den Verdingungsunterlagen festgelegten Zahlungsbedingungen,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz
MehrVOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007
VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 Nürnberg 90402 Telefon:
MehrA. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1
Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......
MehrRundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes
Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Aus aktuellem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: 1. Vergabe von Leistungen
MehrDie neuen Schwellenwerte ab 2012
Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte
MehrDas neue Vergaberecht
Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei
MehrVgV 2016 (VergabeVerordnung) VOL unterhalb der Schwelle. VOF oberhalb der Schwelle. Landesvergabegesetze
Seite 1 03.05.2016 Neuerungen im Vergaberecht 2016 Dipl. Ing. J. Junkers 1 Neuerungen im Vergaberecht 2016 gültig ab 18.04.2016 RL 2014/24/EU 2014/25/EU 2014/23/EU 2009/81/EG GWB 2016 (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Mehr9. Fachtagung IT-Beschaffung ITDZ Berlin. Struktur oder Chaos. Uwe Peitz - ITDZ Berlin. 9. Fachtagung IT-Beschaffung 2013
ITDZ Berlin Der IT-Dienstleister Standardisierung von des IT-Beschaffungen Landes Berlin Struktur oder Chaos Uwe Peitz - ITDZ Berlin 1 Einflussgrößen bei IT-Beschaffungen Agenda IT-Dienstleistungszentrum
MehrVom 14. Juni Az.: /39 -
Anlage Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrDeutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S Auftragsbekanntmachung.
1 / 8 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:391533-2016:text:de:html Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S
MehrVergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17
Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,
MehrVOL/A - Form und Frist der Angebote
163. 18 VOL/A - Form und Frist der Angebote Form und Frist der Angebote 1. (1) Für die Bearbeitung und Abgabe der Angebote sind ausreichende Fristen vorzusehen. Dabei ist insbesondere der zusätzliche Aufwand
MehrLANGUAGE: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: COUNTRY: PHONE: / NOTIFICATION TECHNICAL: NOTIFICATION PUBLICATION:
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S02 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: ECAS_ngroebdi NO_DOC_EXT: 2017-176165 SOFTWARE VERSION: 9.6.5 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: dirk.groebe@uba.de
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen er Feuerwehr Nikolaus-Groß-Weg 2 13627 Kontaktstelle(n): Vergabestelle der
MehrRechtliche Grundlagen des Vergaberechts
Ministerium des Innern Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts Birgit Gründel 27. Mai 2013 1 Inhalt 1. Definition Vergaberecht 2. Überblick Rechtsgrundlagen 3. Schwellenwerte 4. Anwendungsvoraussetzungen
MehrImpulsvortrag: Aktuelles Vergaberecht und wie ich gewinne! 10. Kongress Bundesverband ProHolzfenster Zeulenroda 18./19.
Impulsvortrag: Aktuelles Vergaberecht und wie ich gewinne! 10. Kongress Bundesverband ProHolzfenster Zeulenroda 18./19. September 2014 Vergaberecht in Deutschland Agreement on Government Procurement (GPA)
MehrVorblatt offenes Verfahren
Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. 1. elektronische Vergabeunterlagen und Bekanntmachung 1.1 Vergabeunterlagen im Projektraum des Vergabemarktplatzes Bbg (VMP Bbg) eingestellt: Ja. Die Vergabeunterlagen
MehrNeues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO
Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft
Mehr1. Muss die Gemeinde ein Vergabeverfahren durchführen?
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 100373# letzte Aktualisierung: 19. Februar 2010 GWB 97 ff. Vergaberecht; Pflicht der öffentlichen
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 6 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen GKV-Spitzenverband Reinhardtstr. 28 Berlin 10117 Deutschland Kontaktstelle(n):
MehrDeutschland-Berlin: Kraftfahrzeuge 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:242842-2018:text:de:html Deutschland-Berlin: Kraftfahrzeuge 2018/S 106-242842 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
Mehr96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb
96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Nils Wiese TELEFON 089
MehrVergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2
Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6
MehrDeutschland-Berlin: Kraftfahrzeuge 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:238486-2018:text:de:html Deutschland-Berlin: Kraftfahrzeuge 2018/S 104-238486 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag
MehrDeutschland-Freilassing: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser 2018/S Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:55983-2018:text:de:html -Freilassing: Abdichtungsarbeiten gegen Wasser 2018/S 026-055983 Bekanntmachung vergebener
Mehra VOL/A - Formen und Fristen
164. 18a VOL/A - Formen und Fristen Formen und Fristen 1. (1) Beim Offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 52 Tage (6), gerechnet vom Tage der Absendung der Bekanntmachung an. (2) Die Frist
MehrDas EVB-IT-Vertragswerk - Feintuning und Projektablauf
Das EVB-IT-Vertragswerk - Feintuning und Projektablauf Juristisches IT Projektmanagement, WiSe 17/18 Dozent: Dr. Frank Sarre Referentin: Iryna Matviienko Datum: 30.01.2018 Inhalt Einkauf der öffentlichen
MehrDeutschland-Göttingen: Boden- und Fliesenarbeiten 2019/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:2561-2019:text:de:html -Göttingen: Boden- und Fliesenarbeiten 2019/S 003-002561 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Legal Basis: Richtlinie 2014/24/EU
MehrKAPITEL 3. Fristen und Termine Die Dimension der Zeit
KAPITEL 3 Fristen und Termine 3.1. Die Dimension der Zeit Die Dimension der Zeit gehört zu den Grundlagen des menschlichen Lebens. Die Einteilung der Zeit ist seit der frühsten Menschheitsgeschichte durch
MehrAusschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe
MehrDeutschland-Vechta: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:33673-2017:text:de:html -Vechta: Personensonderbeförderung (Straße) 2017/S 020-033673 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
MehrRegionales Einkaufszentrum Südwest
Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover
Mehr6. Fachtagung IT-Beschaffung 2010 im Bundespresseamt. Alles neu in der UfAB? Per Wiegand, INFORA GmbH
6. im Bundespresseamt Alles neu in der UfAB? Per Wiegand, INFORA GmbH Grundlegendes VOL/A 2009 in Kraft seit 11.06.2010 Anpassung an die VOB/A: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Oberhalb der
MehrVergabe öffentlicher Aufträge
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg
MehrStand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung
Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung Innovationsschauplatz E-Vergabe und Digitalisierung der Beschaffung Dr. Thomas Solbach 27. September 2017 Berlin Bundesministerium
MehrDeutschland-Göttingen: Bodenbelagsarbeiten 2018/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:523293-2018:text:de:html -Göttingen: Bodenbelagsarbeiten 2018/S 229-523293 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Legal Basis: Richtlinie 2014/24/EU
MehrRdErl. d. MW v ,-32574, VORIS
Öffentliches Auftragswesen; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B, C Ausgabe 2012; Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 und Teil B (VOL/B);
Mehrb GWB Unwirksamkeit
13. 101b GWB Unwirksamkeit Unwirksamkeit (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen
MehrEnergietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009
1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse
MehrInstitut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel
Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.v. - BVpDW Relevanz und Perspektiven des öffentlichen
MehrWie gewonnen, so zerronnen! VGH Bayern, Beschluss vom ZB , vpr 2017,190
WAGNERWAGNER RECHTSANWÄLTE Prof. Dr. Christian-David Wagner VERÖFFENTLICHUNGEN Wer schreibt, der bleibt: Widerruf von Zuwendungen bei unzureichender Dokumentation, VG Magdeburg, Beschluss vom 19. 06. 2017
MehrDeutschland-Regensburg: Netzkomponenten 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:270393-2018:text:de:html -Regensburg: Netzkomponenten 2018/S 119-270393 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie
MehrDeutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442
MehrVorblatt übrige EU-Vergabeverfahren
Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Vorblatt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (I) Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (II) Wettbewerblicher Dialog (III) Innovationspartnerschaft
MehrAuftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 14
Mehr2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000
Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher
MehrEU-Schwellenwert = 5.000.000 Euro für Bauleistungen
KAPITEL 6 Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß VOB Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren VOB/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert
MehrGüntzer/Hammacher Handbuch der Auftragsabwicklung. 2.4 Annahmefristen
Güntzer/Hammacher Handbuch der Auftragsabwicklung 2.4 Annahmefristen Die verspätete Annahme eines Angebots gilt als neuer Antrag, 150 BGB. Die Annahme eines Angebotes ist unter Anwesenden (auch telefonisch)
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
MehrKAPITEL 8. Fristen beim offenen Verfahren
KAPITEL 8 Fristen beim offenen Verfahren Das offene Verfahren wird in 101 Abs. 2 GWB als eine Verfahrensart definiert, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von n aufgefordert
MehrVergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10
Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen
MehrVergaberechtsreform Änderungen in GWB und VOB/A. Dr. Christian Scherer-Leydecker Dr. Stefan el-barudi
Vergaberechtsreform 2009 Änderungen in GWB und VOB/A Dr. Christian Scherer-Leydecker Dr. Stefan el-barudi Grundstruktur und Fahrplan der Reform Seite 2 Grundstruktur Beibehaltung des Kaskadenprinzips bei
MehrLeitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium in Darmstadt 69d VK 66/2008 Leitsätze Beschluss 69d VK - 66/2008 Spruchkörper: 2.Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium
MehrVergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben
Vergabe von IT-Leistungen Aktuelle Entwicklung der vergaberechtlichen Vorgaben DGRI - Fachausschuss Vertragsrecht Berthold F. Mitrenga Frankfurt am Main, den 4. April 2008 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht
MehrVV zu 55 LHO. Zu 55:
55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrDeutschland-Regensburg: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 2018/S
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:371967-2018:text:de:html -Regensburg: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
MehrKurzüberblick Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge
1 Kurzüberblick Vergabeverfahren für öffentliche Dienstleistungsaufträge Auftrag oder Zuwendung Zunächst ist zu überprüfen, ob die von externen Einrichtungen zu erledigenden Aufgaben über Verträge nach
MehrDeutschland-Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:27730-2017:text:de:html -Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 017-027730 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen
MehrVergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller
Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrAusschreibungsbestimmungen und Erläuterungen. Teil A (Allgemeines)
STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 01/2017/011 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Vergabe einer Dienstleistung Unterstützung bei
MehrHandbuch der Auftragsabwicklung
Handbuch der Auftragsabwicklung Bearbeitet von Karl Heinz Güntzer, Dr. Peter Hammacher 5., vollständig überarbeitete Auflage 2018. Buch. Rund 880 S. Hardcover ISBN 978 3 00 056989 0 Recht > Zivilrecht
MehrDie (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen
CORNELIUS BARTENBACH HAESEMANN & PARTNER Die (neue) Rolle des Vergaberechts bei der Ausführung von Bauaufträgen 1. September 2017 1. Deutscher Baubetriebs- und Baurechtstag Rechtsanwalt FACHANWALT FÜR
MehrDeutschland-Ursberg: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 9 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:237600-2018:text:de:html Deutschland-Ursberg: Personensonderbeförderung (Straße) 2018/S 104-237600 Auftragsbekanntmachung
MehrDiese Bekanntmachung auf der TED-Website:
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:36822-2016:text:de:html Deutschland-Saarbrücken: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern,
MehrVergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Luminex FlexMap 3D
Vergabeunterlagen Seite 1 / 8 Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung NMI Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen Tel. 07121-51530- 0 Fax. 07121-51530-16
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort des Herrn Bundesministers 3. Vorwort der Autoren 11. Die Gesetzeslage 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort des Herrn Bundesministers 3 Vorwort der Autoren 11 Die Gesetzeslage 13 L Europäische und nationale Gesetzgebung 13 1. Europäische und internationale Rechtsnormen 13 1.1. Der
MehrVertragsunterlagen (Teil II der Vergabeunterlagen)
(Teil II der Vergabeunterlagen) I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Allgemeine Vergabebestimmungen...3 2 Art und Umfang der Leistungen...3 3 Anhang...3 4 Erklärungen...4 2 1 Allgemeine Vergabebestimmungen
MehrDeutschland-Gera: Schneeräumung 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen
1 / 11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:272176-2017:text:de:html Deutschland-Gera: Schneeräumung 2017/S 133-272176 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrVergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?
Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,
MehrLANGUAGE: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: 9.5.4
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S02 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: ECAS_ngescale NO_DOC_EXT: 2017-124733 SOFTWARE VERSION: 9.5.4 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: alexandra.gesch@kg.berlin.de
Mehr6/ne Vergabekammer Nordbayern
Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und
MehrVergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng vertraulich. GDEKK Handeln aus Verantwortung.
Vergabe 2016+ Nach der Reform ist vor der Reform: Überblick, Ausblick und grundlegende Anforderungen an den Auftraggeber bei Einführung der elektronischen Vergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng
MehrKAPITEL 8. Bieterfragen
KAPITEL 8 Bieterfragen Beim Bearbeiten der Vergabeunterlagen können Unklarheiten und Missverständnisse auftreten, oder der Bieter stellt in den Unterlagen nicht eindeutige Formulierungen, Widersprüche,
Mehr