Prüfung öffentlicher Auftragsvergaben

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1 Prüfung öffentlicher Auftragsvergaben Mechthild von Maydell Leiterin der EU Prüfbehörde des Sachsen Anhalt für den EFRE und des ESF Magdeburg, 16. März 2011

2 Vorgaben der EU Art. 81 EGV Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen; Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken Abs. 1: Alles was den Wettbewerb einschränkt ist unzulässig und unwirksam Abs. 3: Ermächtigungsgrundlage der EU KOM, Gruppenfreistellungsverordnungen zu erlassen: Gruppenfreistellungsverordnungen erklären Art. 81 Abs. 1 EGV für unwirksam

3 Umsetzung von EU Recht in nationales Recht Nach Abschluss des GPA in D zunächst weiterhin nur Regelungen im Haushaltsgrundsätzegesetz tzegesetz und in den Vergabeverordnungen (kein subjektiver Bieterschutz) Rüge durch den EUGH

4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 26. August 1998 Einfügung eines IV. Teils ( 97 ff) Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich Arten der Vergabe

5 Allgemeine Grundsätze I Wettbewerbsgrundsatz Transparenzgebot Diskriminierungsverbot Berücksichtigung mittelständischer Interessen Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen

6 Allgemeine Grundsätze II Grundsatz des wirtschaftlichsten Angebots subjektive Bieterrechte (Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen des Vergaberechts)

7 Anwendungsbereich Öffentliche Auftraggeber sind nach 98 GWB u.a. Gebietskörperschaften juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, die im Allgemeininteresse Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllen und von der öffentlichen Hand beherrscht oder finanziert werden

8 Anwendungsbereich II natürlich oder juristische Personen des Privatrechts bei Aufträgen, für die sie zu mehr als 50 % öffentliche Mittel erhalten natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasser oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, wenn ihnen von der zuständigen Behörde hierzu eine Erlaubnis erteilt wurde oder aber wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts auf dieses Unternehmen beherrschenden Einfluss ausübt

9 Arten der Vergabe oberhalb der Schwellenwerte Offene Verfahren Eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen wird öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert Nichtoffenes Verfahren Es wird öffentlich zur Teilnahme aufgefordert. Aus dem Bewerberkreis wird eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

10 Arten der Vergabe oberhalb der Schwellenwerte - Wettbewerblicher Dialog Ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge. In diesem Verfahren erfolgt eine Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb. Anschließend werden Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags geführt.

11 Arten der Vergabe oberhalb der Schwellenwerte Verhandlungsverfahren Verfahren, bei denen sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.

12 Vergabeverordnung (VgV) Die Vergabeverordnung trifft die näheren Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die in 2 geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigen.

13 Vergabeverordnung (VgV) 2 VgV: EU-Schwellenwerte ohne Umsatzsteuer vom bis Bauaufträge ab Euro davon dürfen bis zu 20 v. H. des Gesamtauftragswertes national ausgeschrieben werden, jedoch kein Einzelauftrag ab Euro

14 Vergabeverordnung (VgV) 2 VgV: EU-Schwellenwerte ohne Umsatzsteuer vom bis Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab Euro davon dürfen bis zu 20 v.h. des Gesamtauftragswertes national ausgeschrieben werden, jedoch kein Einzelauftrag ab Euro

15 Vergabeverordnung (VgV) EU-Schwellenwerte ohne Umsatzsteuer vom bis Bauaufträge ab Euro davon dürfen bis zu 20 v.h. des Gesamtauftragswertes national ausgeschrieben werden, jedoch kein Einzelauftrag ab Euro Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab Euro

16 Erste Prüfungshandlungen I Prüfung der Anwendbarkeit des Vergaberechts Zuwendung > EUR (Nr. 3 ANBestP) Auftraggeber öffentliche Einrichtung gem. GWB Feststellung des gültigen EU Schwellenwertes Liefer und Dienstleistungsaufträge = EUR / / Bauaufträge = EUR / /

17 Erste Prüfungshandlungen II Feststellung der zusätzlich anzuwendenden Verordnungen: Bauleistungen Lieferungen /Dienstleistungen > VOB/A Abschnitt 2 VOL/A Abschnitt 2 < VOB/A Abschnitt 1 VOL/A Abschnitt 1 Freiberufliche Leistungen: > VOF, < LHO

18 Prüfung der Auftragsvergabe Wurde im Zuwendungsbescheid auf die Anwendung des Vergaberechts hingewiesen? Sind besondere Auflagen für die Vergabe erlassen? Wurde der Auftragswert richtig ermittelt ( 3 VgV)? Erfolgte ggf. eine Aufteilung in Lose und ist diese rechtmäßig erfolgt ( 5 VOB/A, VOL/A) Prüfung der Wahl des Vergabeverfahrens

19 Prüfung der Auftragsvergabe II Prüfung der Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze: Gleichbehandlung aller Bieter Wirtschaftlichkeit Transparenz Ein wichtiges Instrument bei der Prüfung der Auftragsvergabe ist der Vergabevermerk (seit 2009: die Dokumentation ) Erfolgte eine Nachbeauftragung? Und wenn ja, wurde diese nachvollziehbar begründet?

20 Prüfung des offenen Verfahrens Beispielhafter Prüfpfad: Wurde die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU veröffentlicht? Wurde bei der Veröffentlichung auf die EU Mitfinanzierung hingewiesen? Wurde eine Vorinformation im Amtsblatt der EU veröffentlicht? Wurden die Zuschlagskriterien in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben und gewichtet?

21 Prüfung des offenen Verfahrens II Falls die Zuschlagskriterien nicht gewichtet wurden, sondern nur in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung genannt sind: Konnte der Auftraggeber nachvollziehbar begründen, warum ihm eine Gewichtung nicht möglich war? Wurden Nebenangebote zugelassen und wurden die Mindestanforderungen für solche Nebenangebote angegeben? Wurden die Angebotsfrist und die Zuschlagsfrist richtig festgesetzt? Wurden von einem oder mehreren Bietern während der Angebotsfrist Fragen gestellt und wurden die Antworten fristgemäß erteilt und allen Bietern mitgeteilt?

22 Prüfung des offenen Verfahrens III Wurde bei Ausschreibung nach VOL/A eine Niederschrift über die Öffnung der Angebote angefertigt und haben mindestens 2 Personen an der Öffnung der Angebote teilgenommen? Wurde bei Ausschreibung nach VOB/A eine Niederschrift über die Angebotseröffnung (Submission) angefertigt und haben mindestens 2 Personen und ggf. Bieter oder deren Bevollmächtigte an der Öffnung der Angebote teilgenommen? Enthält diese Niederschrift alle notwendigen Angaben?

23 Prüfung des offenen Verfahrens IV Wurden Bieter von der Wertung ausgeschlossen und war der Ausschluss rechtmäßig? Wurden alle Angebote auf Vollständigkeit, rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft und das Ergebnis der Prüfung schriftlich dokumentiert? Wurden die Angebote auf Rechenfehler und auf Auffälligkeiten (unzulässige Korrekturen) geprüft? Gab es unzulässige Verhandlungen mit den Bietern nach Öffnung der Angebote? Wurden bei der Wertung der Angebote nur die vorher bekannt gemachten Zuschlagskriterien berücksichtigt?

24 Prüfung des offenen Verfahrens V Wurde der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt? Wurde der Zuschlag auf ein Nebenangebot erteilt? War die Abgabe von Nebenangeboten zugelassen? Wurde die Zuschlagerteilung im Vergabevermerk/in der Dokumentation schriftlich begründet? Wurden die nicht berücksichtigten Bieter unverzüglich benachrichtigt? Wurde eine Bekanntmachung über die Auftragsvergabe veröffentlicht?

25 Prüfung des nicht offenen Verfahrens I Beispielhafter Prüfpfad: Liegt eine nachvollziehbare und vergaberechtskonforme Begründung für die Wahl dieser Vergabeart vor? Wurde eine Bekanntmachung, die zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auffordert, veröffentlicht und enthält sie alle notwendigen Angaben? Wurde die Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen richtig festgesetzt? Wurde eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden?

26 Prüfung des Verhandlungsverfahrens Liegt eine nachvollziehbare Begründung für die Wahl dieser Vergabeart vor? Erfolgte eine öffentliche Bekanntmachung und enthält sie alle notwendigen Bestandteile? Wenn nein: War der Verzicht auf eine öffentliche Bekanntmachung rechtmäßig? Wurden die Frist für die Teilnahmeanträge richtig festgesetzt? Wurden Bewerber von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen und war der Ausschluss rechtmäßig? Wurde eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde? Wurde den Bewerbern der Verfahrensverlauf mitgeteilt? Wurden die nicht berücksichtigten Bieter unverzüglich benachrichtigt? in der Bekanntmachung/ Verdingungsunterlagen alle Zuschlagskriterien angegeben? Wurde ein Vergabevermerk erstellt? Wurde eine Bekanntmachung über die Auftragsvergabe veröffentlicht?

27 Prüfung des nicht offenen Verfahrens Wurden die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter in Einklang mit dem EU Recht ausgewählt? Wurde die Angebotsfrist richtig festgesetzt? II Alle weiteren Schritte wie bei der Prüfung des offenen Verfahrens

28 Prüfung des Verhandlungsverfahrens I Beispielhafter Prüfpfad: Liegt eine nachvollziehbare und vergaberechtskonforme Begründung für die Wahl dieser Vergabeart vor? Wurde eine Bekanntmachung, die zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auffordert, veröffentlicht und enthält sie alle notwendigen Angaben? Wenn nein: War der Verzicht auf eine öffentliche Bekanntmachung rechtmäßig? Wurde die Frist für die Teilnahmeanträge richtig festgesetzt? Wurden Bewerber von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen und war der Ausschluss rechtmäßig?

29 Prüfung des Verhandlungsverfahrens II Wurde eine Höchstzahl von Bewerbern bestimmt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde? Wurde den Bewerbern der Verfahrensverlauf mitgeteilt? Wurden die nicht berücksichtigten Bieter unverzüglich benachrichtigt? Alle weiteren Schritte entsprechend der Prüfung des offenen Verfahrens

30 Prüfung der Öffentlichen Ausschreibung Erfolgte die Bekanntmachung der Ausschreibung? Enthält die Bekanntmachung alle notwendigen Bestandteile? Wurden Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen und war ein Ausschluss rechtmäßig? Liegt eine Niederschrift über die Verhandlung zur Öffnung der Angebote vor?

31 Rechtliche Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im nationalen Bereich 55 Bundeshaushaltsordnung 55 Länderhaushaltsordnungen 31 Gemeindehaushaltsverordnung Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe rechtfertigen.

32 Rechtliche Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im nationalen Bereich - Landesvergabegesetze - Verwaltungsvorschriften/Bekanntmachungen der Länder zu den Landeshaushaltsordnungen, darunter - in der Regel unter den VV zu 44 der Landeshaushaltsordnung Auflagen, welche die Empfänger öffentlicher Zuwendungen bei der Vergabe von Aufträgen einzuhalten haben; - in den VV zu 55 die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, VOB/A und VOL/A anzuwenden; - Mittelstandsförderungsgesetze; - Mittelstandsförderungsrichtlinien

33 Rechtliche Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im nationalen Bereich Beschleunigung der Investitionen durch Vereinfachung Vergaberecht (Konjunkturprogramme): Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe ohne nähere Begründung zulässig. Bevorzugte Berücksichtigung präqualifizierter Unternehmen gilt auch für dieses Programm. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt.

34 Rechtliche Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im nationalen Bereich Beschleunigung der Investitionen durch Vereinfachung Vergaberecht (Konjunkturprogramme): Unverzüglich nach Erteilung des Auftrags Veröffentlichung im Internet, wenn Auftragswert ohne Umsatzsteuer bei Bauleistungen bei Beschränkten Ausschreibungen , bei Freihändigen Vergaben bzw. bei Liefer- und Dienstleistungen bei Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben erreicht oder übersteigt.

35 Rechtliche Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im nationalen Bereich Ende Konjunkturpaket II: 31. Dezember 2011 Nach diesem Zeitpunkt keine Zahlungen des Bundes mehr, ohne Rücksicht auf bestehende Verpflichtungen gegenüber Auftragnehmern

36 Prüfung der Öffentlichen Ausschreibung I Beispielhafter Prüfpfad: Wurde die öffentliche Ausschreibung bekannt gemacht (überregional)? Wurden Nebenangebote ausgeschlossen? Wurden eine angemessene Angebotsfrist und Zuschlagsfrist festgesetzt? Enthält die Bekanntmachung alle notwendigen Informationen? Wurde bei Ausschreibung nach VOL/A eine Niederschrift über die Öffnung der Angebote angefertigt und haben mindestens 2 Personen an der Öffnung der Angebote teilgenommen? Wurde bei Ausschreibung nach VOB/A eine Niederschrift über die Angebotseröffnung (Submission) angefertigt und haben mindestens 2 Personen und ggf. Bieter oder deren Bevollmächtigte an der Öffnung der Angebote teilgenommen?

37 Prüfung der Öffentlichen Ausschreibung II Enthält diese Niederschrift alle notwendigen Angaben? Wurden Bieter von der Wertung ausgeschlossen und war der Ausschluss rechtmäßig? Wurden alle Angebote auf Vollständigkeit, rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft und das Ergebnis der Prüfung schriftlich dokumentiert? Wurden die Angebote auf Rechenfehler und auf Auffälligkeiten (unzulässige Korrekturen) geprüft? Gab es unzulässige Verhandlungen mit den Bietern nach Öffnung der Angebote?

38 Prüfung der Öffentlichen Ausschreibung III Wurde der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt? War die Abgabe von Nebenangeboten zugelassen? Wurde der Zuschlag auf ein Nebenangebot erteilt? Wurde die Zuschlagerteilung im Vergabevermerk/in der Dokumentation schriftlich begründet? Wurden die nicht berücksichtigten Bieter unverzüglich benachrichtigt? Wurde eine Bekanntmachung über die Auftragsvergabe veröffentlicht?

39 Prüfung der Beschränkten Beispielhafter Prüfpfad Ausschreibung I Liegt eine nachvollziehbare und vergaberechtskonforme Begründung für die Wahl dieser Vergabeart vor? Wurde eine Bekanntmachung, die zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auffordert, veröffentlicht und enthält sie alle notwendigen Angaben? Wurde die Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen richtig festgesetzt? Wurde eine Höchstzahl von Unternehmen bestimmt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden?

40 Prüfung der Beschränkten Ausschreibung I Wurden die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter in nachvollziehbar ausgewählt? Wurde eine angemessene Angebotsfrist festgesetzt? Alle weiteren Schritte wie bei der Prüfung der öffentlichen Ausschreibung

41 Prüfung der Freihändigen Vergabe I Beispielhafter Prüfpfad: Liegt eine nachvollziehbare und vergaberechtskonforme Begründung für die Wahl dieser Vergabeart vor? Wurde eine Bekanntmachung, die zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auffordert, veröffentlicht und enthält sie alle notwendigen Angaben? Wenn nein: War der Verzicht auf eine öffentliche Bekanntmachung rechtmäßig? Wurde eine angemessene Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen festgesetzt? Wurden Bewerber von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen und war der Ausschluss rechtmäßig?

42 Prüfung der Freihändigen Vergabe II Wurden mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert? Ist die Begründung, warum weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, nachvollziehbar und vergaberechtlich in Ordnung? Wurden die nicht berücksichtigten Bieter unverzüglich benachrichtigt? Alle weiteren Schritte entsprechend der Prüfung der öffentlichen Ausschreibung

43 Vorgaben der EU Erfahrungen mit der EU KOM Die EU KOM erwartet eine konsequente Anwendung der Ausschreibungs und Vergaberegelungen Die EU KOM prüft die Einhaltung dieser Regelungen sehr genau Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen droht pauschale finanzielle Berichtigung

44 Von der EU Kommission empfohlene Folgen von Verstößen gegen das Vergaberecht Festgestellter Verstoß/Unregelmäßigkeit Verstoß gegen die Bekanntmachungspflichten Auftragsvergabe ohne entsprechende Ausschreibung Vergabe von zusätzlichen Leistungen, die den Wert des ursprünglichen Auftrages um mehr als 50 % überschreiten, aufgrund von unvorhersehbaren Umständen Unvollständige Angabe der Auswahl oder Vergabekriterien in der Leistungsbeschreibung oder in der Vergabebekanntmachung Empfohlene Korrektur a) 100 % b) 25 % a) 100 % b) 25 % a) 100 % des Betrages, der den ursprünglichen Auftragswert um mehr als 50 % übersteigt b) 100 % des Gesamtwerts der Zusatzaufträge 25 % vom Auftragswert, der ein eigenes Bauwerk bzw. eine eigenständige Dienstleistung bildet 25 % vom Auftragswert

45 Folgen von Verstößen gegen das Vergaberecht II Festgestellter Verstoß Anwendung unzulässiger Vergabekriterien Rechtswidrige Auswahl und/oder Vergabekriterien für das Ausschreibungsverfahren Unzureichende oder diskriminierende Festlegung des Auftragsgegenstands Verhandlungen bei laufenden Vergabeverfahren Minderung des physischen Vertragsgegenstands Unzureichende Dokumentation des Vergabevorgangs Empfohlene Korrektur 25 % vom Auftragswert, ggf. Verminderung auf 10 % oder 5 % 25 % vom Auftragswert, in einzelnen Fällen ist auch eine 100 % Finanzkorrektur möglich 25 % vom Auftragswert 25 % vom Auftragswert Betrag entsprechend der Minderung des physischen Vertragsgegenstands 10 % vom Auftragswert

46 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit Magdeburg, 16. März 2011

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