BAW Baugrundseminar. Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Baugrundaufschlüssen. Gründungsgutachten. BDir Wolfgang Feist WSD Mitte
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1 BAW Baugrundseminar Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Baugrundaufschlüssen sowie Baugrund- und Gründungsgutachten BDir Wolfgang Feist WSD Mitte
2 Inhalte Einführung Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundaufschlüssen Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundgutachten Fazit
3 Inhalte Einführung Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundaufschlüssen Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundgutachten Fazit
4 Entwicklung des Verdingungswesens 1926 Verabschiedung der VOB/A, VOB/B, VOB/C 1952 Neufassung der VOB/A, VOB/B 1965 Überarbeitung der VOB/A, VOB/B, VOB/C 1973 Überarbeitung der VOB/A, VOB/B 1979 Überarbeitung der VOB/A, VOB/B, VOB/C 1988 Überarbeitung der VOB/C 1990 Überarbeitung der VOB/A 1992 Überarbeitung der VOB/A 1996 Überarbeitung der VOB/B, VOB/C 1998 Überarbeitung der VOB/B, VOB/C 2000 Überarbeitung der VOB/A, VOB/B, VOB/C 2002 Überarbeitung der VOB
5 Randbedingungen für öffl. Auftraggeber Nationale Vergaben EU-weite Vergaben
6 Randbedingungen für öffl. Auftraggeber Nationale Vergaben EU-weite Vergaben
7 Randbedingungen für nationale Vergaben 7 BHO:... sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. 55 BHO: Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.
8 Umsetzung der nationalen Vergaberegelungen 30 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) 55 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) VOB Abschnitt 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Abschnitt 1 VOF (sinngemäße Anwendung) Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistung Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
9 Randbedingungen für öffl. Auftraggeber Nationale Vergaben EU-weite Vergaben
10 Schwellenwerte VOB: Euro VOL: Euro VOF: Euro
11 Umsetzung der EG-Vergaberegelungen in das nationale Vergaberecht Beschaffungsübereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) EG-Vergaberichtlinien (u.a. BKR, LKR, DLR) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV-) VOB Abschnitt 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Abschnitt 2 VOF Bundeshaushaltsordnung Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
12 Umsetzung der EG-Vergaberegelungen in das nationale Vergaberecht Beschaffungsübereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) EG-Vergaberichtlinien (u.a. BKR, LKR, DLR) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV-) VOB Abschnitt 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Abschnitt 2 VOF Bundeshaushaltsordnung Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
13 GWB Subjektiver Rechtsschutz Rechtsanspruch der Bewerber und Bieter auf Einhaltung der Bestimmungen zum Vergaberecht durch die Vergabestellen
14 Grundsätze des Vergaberechts Wettbewerbsgebot Wirtschaftlichkeitsgebot Gleichbehandlungsgebot aller Bewerber und Bieter Bewerber- und Bieterschutz Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung
15 101 GWB 101 Nr. 5: Öffentliche Auftraggeber haben das offene Verfahren anzuwenden...
16 Nachprüfungsverfahren Oberhalb der Schwellenwerte: Vergabestelle Vergabekammer Bonn OLG Düsseldorf Unterhalb der Schwellenwerte Vergabestelle Nachprüfungsstelle (WSDen) BMVBW Bonn
17 Umsetzung der EG-Vergaberegelungen in das nationale Vergaberecht Beschaffungsübereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) EG-Vergaberichtlinien (u.a. BKR, LKR, DLR) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV-) VOB Abschnitt 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Abschnitt 2 VOF Bundeshaushaltsordnung Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
18 Informationspflicht 13 VgV Information aller Bieter, die nicht den Auftrag erhalten Name des Bieters, der den Zuschlag erhält Gründe für die Nichtberücksichtigung Information 14 Kalendertage vor Vertragsabschluss Kein Vertragsabschluss ohne Information und vor Fristablauf
19 Umsetzung der EG-Vergaberegelungen in das nationale Vergaberecht Beschaffungsübereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) EG-Vergaberichtlinien (u.a. BKR, LKR, DLR) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV-) VOB Abschnitt 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Abschnitt 2 VOF Bundeshaushaltsordnung Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
20 Wahl der Verdingungsordnung VOB: Bauleistungen VOL: Lieferungen und Leistungen Dienstleistungen sind eindeutig und erschöpfend beschreibbar VOF: Dienstleistungen freiberuflich Tätiger, deren zu erbringende Leistungen nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind
21 Inhalte Einführung Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundaufschlüssen Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundgutachten Fazit
22 Vergabe von Baugrundaufschlüssen Gemäß Definition: Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird. ( 1 VOB/A) Der Baugrund ist eine bauliche Anlage Baugrundaufschlüsse sind gemäß VOB auszuschreiben
23 Vergabearten EU-weit/national: Offenes Verfahren/ Öffentliche Ausschreibung Nicht-Offenes Verfahren/ Beschränkte Ausschreibung Verhandlungsverfahren/ Freihändige Vergabe
24 Hierarchie der Vergabearten Öffentliche Ausschreibung als Regelfall Abweichungen hiervon müssen begründet und im Vergabevermerk dokumentiert werden Baugrundaufschlüsse sind im Regelfall im Offenen Verfahren bzw. durch eine Öffentliche Ausschreibung zu vergeben
25 Vergabeverfahren Aufstellen der Vergabeunterlagen Bekanntmachung Zusendung der Vergabeunterlagen an Bewerber Entgegennahme der Angebote der Bieter Eröffnungstermin Prüfung und Wertung der Angebote Erteilung des Zuschlags / Vertragsabschluß
26 Vergabeverfahren Aufstellen der Vergabeunterlagen Bekanntmachung Zusendung der Vergabeunterlagen an Bewerber Entgegennahme der Angebote der Bieter Eröffnungstermin Prüfung und Wertung der Angebote Erteilung des Zuschlags / Vertragsabschluß
27 Fachliche und wirtschaft. Prüfung Prüfung der Eignung der Bieter Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit Referenzobjekte nachprüfen
28 Vergabeverfahren Aufstellen der Vergabeunterlagen Bekanntmachung Zusendung der Vergabeunterlagen an Bewerber Entgegennahme der Angebote der Bieter Eröffnungstermin Prüfung und Wertung der Angebote Erteilung des Zuschlags / Vertragsabschluß
29 Vertragsabwicklung Grundlage: Alle vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner Beispiele: VOB/B, VOB/C, LB, ZVB, ZTV
30 Pflichten des AG 4 VOB/B beachten AG ist verpflichtet dem AN alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen vor Baubeginn zu übergeben Beispiele: Zeichnungen Genehmigungen Erlaubnisse Betretungsrechte etc.
31 Rechte des AG 4 VOB/B beachten AG hat das Recht zur Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung Beispiele: Kontrolle der Bohrarbeiten Kontrolle der Bohrgeräte Kontrolle der Lagerstätten für Bohraufschlüsse etc.
32 Pflichten des AN 4 VOB/B beachten Auf Verlangen des AG ist der AN verpflichtet Leistungen auszuführen Beachtung der anerkannten Regeln der Technik keine Gefährdung für die Umwelt durch die Leistungserfüllung: Geräte Materialien Erschütterungen etc.
33 Kontrolle der zeitgemäßen Leistungserbringung 5 VOB/B beachten Kontrolle durch Bauaufseher und Baubevollmächtigten Kontrolle der Vertragsfristen Kontrolle des vereinbarten Bauzeitenplans Ständige und umfassende Dokumentation der Vertragsabwicklung
34 Mängel bei der Leistungserbringung Kontrolle durch Bauaufseher und Baubevollmächtigten Mangelhafte und vertragswidrige Leistungen sofort schriftlich beanstanden Ständige und umfassende Dokumentation der Mängel
35 Inhalte Einführung Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundaufschlüssen Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundgutachten Fazit
36 Randbedingungen für das Einschalten Dritter Einschaltkriterien für Architekten und Ingenieure (Erlass vom ) VOF 2002 VV-WSV 2108
37 Randbedingungen für das Einschalten Dritter Einschaltkriterien für Architekten und Ingenieure (Erlass vom ) VOF 2002 VV-WSV 2108
38 Grundsatz Alle erforderlichen Leistungen sind von den Dienststellen der WSV selbst zu erbringen
39 Grundsatz Alle erforderlichen Leistungen sind von den Dienststellen der WSV selbst zu erbringen Erhalt der Fachkompetenz
40 Grundsatz Alle erforderlichen Leistungen sind von den Dienststellen der WSV selbst zu erbringen Erhalt der Fachkompetenz Für folgende Fälle ist die Vergabe zulässig: mangelnde personelle Kapazität notwendige spezielle Fachkenntnisse fehlende technische Ausstattung
41 Einsatz von Dritten nicht möglich Nicht vergabefähig: hoheitliche Aufgaben z.b. Genehmigung von Ausführungsunterlagen, Baupolizei fiskalische Tätigkeiten: z.b. Bewerberauswahl, abschließende Wertung von Angeboten, Bauoberleitung
42 Einsatz von Dritten möglich Vergabefähig: Aufstellen von Teilen von Entwürfen Teilaufgaben der Bauüberwachung Teilaufgaben der BI u.s.w.
43 Randbedingungen für das Einschalten Dritter Einschaltkriterien für Architekten und Ingenieure (Erlass vom ) VOF 2002 VV-WSV 2108
44 Definition der VOF Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden. ( 1 VOF)
45 VOF Art des Wettbewerbs Leistungswettbewerb kein Preiswettbewerb Zuschlag an das Angebot, das die bestmögliche Leistung erwarten lässt
46 VOF Art des Wettbewerbs Leistungswettbewerb kein Preiswettbewerb Zuschlag an das Angebot, das die bestmögliche Leistung erwarten lässt Das Honorar entscheidet nicht allein über die Vergabe!!!
47 Vergabe von Baugrundgutachten Baugrundgutachten: eine Dienstleistung Leistung wird von freiberuflich Tätigen erbracht i.d.r. nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar
48 Freiberuflich Tätige Definition 18 Abs.1Nr.1 EStG:... Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören... die Rechtsanwälte,..., die Ingenieure,..., die Architekten...
49 Nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar Vertragliche Spezifikationen sind nicht hinreichend genau festzulegen keine detaillierte Leistungsbeschreibung (LV etc.) möglich auf Basis der Angebote kann ohne Verhandlungen mit den Bewerbern kein Auftrag vergeben werden
50 Wahl der Vergabeart Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung Ausnahme: Verhandlungsverfahren ohne vorheriger Bekanntmachung
51 Ablauf des Vergabeverfahrens Vergabeverfahren teilt sich auf: - Auswahlphase ( VOF) - Verhandlungsphase ( 16, 24 VOF)
52 Auswahlkriterien Kriterien, die der Bewerber erfüllen muss, um sich für das weitere Vergabeverfahren zu qualifizieren z.b. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ( 12 VOF); Fachliche Eignung ( 13 VOF);
53 Wertungskriterien Gemäß 16 (2) VOF: insbesondere... Qualität, fachlicher und technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder-frist und Preis/Honorar... Auswahl des Bewerbers, der bestmögliche Leistung erwarten lässt
54 Vergabeverfahren Aufstellen Vergabeunterlagen Bekanntmachung Eingang der Teilnahmeanträge Zusendung der Vergabeunterlagen an die ausgewählten Bewerber Auftragsgespräch gemäß 24 VOF Entgegennahme der Angebote der Bewerber/Bieter Prüfung der Angebote Erteilung des Zuschlags / Vertragsabschluß
55 Vergabeverfahren Aufstellen Vergabeunterlagen Bekanntmachung Eingang der Teilnahmeanträge Zusendung der Vergabeunterlagen an die ausgewählten Bewerber Auftragsgespräch gemäß 24 VOF Entgegennahme der Angebote der Bewerber/Bieter Prüfung der Angebote Erteilung des Zuschlags / Vertragsabschluß
56 Auftragsgespräche gemäß 24 VOF vertiefte Verhandlung der Auftragsbedingungen Prüfung und Bewertung der einzelnen Bewerber auf Grund der Wertungskriterien für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung
57 Vertragsabschluss Zuschlagserteilung unter Berücksichtigung von 13 VgV (Bieterinformation) nur oberhalb der Schwellenwerte! Vertragsabschluss Vertragsabwicklung
58 Vertragsabwicklung Grundlage: Alle vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner Beispiele: BGB, AVF Die VOF enthält keine Regelungen zur Vertragsabwicklung
59 Kontrolle der zeitgemäßen Leistungserbringung Kontrolle durch das Setzen von Zwischenterminen Kontrolle der vereinbarten Vertragsfristen Ständige und umfassende Dokumentation der Vertragsabwicklung
60 Mängel bei der Leistungserbringung Mangelhafte und vertragswidrige Leistungen sofort schriftlich beanstanden Ständige und umfassende Dokumentation der Mängel Die Gesamtleistung gilt als erfüllt: Gesamtleistung ist erbracht Gesamtleistung ist mängelfrei
61 Randbedingungen für das Einschalten Dritter Einschaltkriterien für Architekten und Ingenieure (Erlass vom ) VOF 2002 VV-WSV 2108
62 Inhalte Einführung Neuerungen im Vergaberecht Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundaufschlüssen Vergabe und Vertragsabwicklung von Baugrundgutachten Fazit
63 Verschlankung des Vergaberechts Vergabekoordinierungsrichtlinie der EU muss bis zum umgesetzt werden Zusammenfassung aller Verdingungsordnungen
64 Fazit Bewerber und Bieter besitzen einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vergaberegeln Baugrundaufschlüsse werden auf Grundlage der VOB vergeben Baugrundgutachten werden i.d.r. auf Grundlage der VOF vergeben Die Verschlankung des Vergaberechts bleibt abzuwarten
65 ... niemals aufgeben!!!
66 Bei Rückfragen BDir Wolfgang Feist 0511/
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