Vergaberecht für Gemeinden
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- Oskar Achim Kohler
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1 Vergaberecht für Gemeinden Unterstützung der Tiroler Gemeinden im Vergabeverfahren Stand Jänner 2013 Vergaberecht Gemeinden 1
2 Volumen öffentlicher Aufträge Österreich: 35 Mrd. Euro Deutschland: 250 Mrd. Euro EU: Mrd. Euro Vergaberecht Gemeinden 2
3 Rechtsquellen Europäische Richtlinien 2004/17/EG u. 2004/18/EG Bundesvergabegesetz 2006 Verordnung BGBl. II Nr. 461/2012, Schwellenwerte Tiroler Vergabepublikationsund Vergabegebührenverordnung Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2006 Vergaberecht Gemeinden 3
4 Die Schwellenwerte Maßstab ist der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer und die Art des Auftrages Auftragsarten: Bauauftrag/Baukonzessionsvertrag Lieferauftrag Dienstleistungsauftrag/Dienstleistungskonzessionsvertrag Vergaberecht Gemeinden 4
5 Oberschwellenbereich Liefer- und DL-Aufträge ,-- Bau- und Baukonzessionsaufträge 5, ,-- Unterschwellenbereich Alle Verfahren, bei denen der geschätzte Auftragswert die oben genannten Beträge nicht erreicht. Vergaberecht Gemeinden 5
6 Schwellenwerte ab ! Die Schwellenwerte für Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung werden aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 461/2012 wie folgt festgelegt: Direktvergabe ,-- Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung für Bauaufträge Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung 1, , , ,-- Hinweis: Diese Verordnung tritt mit wieder außer Kraft! Vergaberecht Gemeinden 6
7 Bekanntmachung USB: Bote für Tirol OSB: Bote für Tirol + EU-Amtsblatt (Formulare über Vergaberecht Gemeinden 7
8 Verfahrensarten Unterschwellenbereich offenes Verfahren nicht-offenes Verfahren mit/ohne Bekanntmachung Verhandlungsverfahren mit/ohne Bekanntmachung Dynamisches Beschaffungssystem Rahmenvereinbarung Wettbewerblicher Dialog Oberschwellenbereich offenes Verfahren nicht-offenes Verfahren mit Bekanntmachung Verhandlungsverfahren mit/ohne Bekanntmachung Dynamisches Beschaffungssystem Rahmenvereinbarung Wettbewerblicher Dialog Direktvergabe mit/ohne Bekanntmachung Vergaberecht Gemeinden 8
9 Vorbereitung der Ausschreibung Rechtzeitige Genehmigung der Ausschreibung Gemeinderatsbeschluss Die fehlende Genehmigung kann zum Widerruf des Verfahrens und zur Schadenersatzpflicht führen! Vergaberecht Gemeinden 9
10 Dauer des Verfahrens den geschätzten Auftragswert ermitteln (USB/OSB) Beispiele: Bauauftrag im OSB Vergaberecht Gemeinden 10
11 Bauauftrag im OSB offenes Verfahren Vorbereitung Angebotsfrist ab Bekanntmachung 52 Tage Prüfung der Angebote Stillhaltefrist 14 Tage evt. Nachprüfungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung mehrere Monate Vergaberecht Gemeinden 11
12 Ermittlung des geschätzten Auftragswertes Sachkundige Ermittlung (eigenes Know-How oder Beiziehung eines SV) Der geschätzte Auftragswert ist maßgeblich für die Schwellenwerte (OSB, USB) und die Wahl des Verfahrens Dokumentation des geschätzten Auftragswertes Fehlende Sachkunde kann bei Anfechtung zur Aufhebung des gesamten Verfahrens führen kann Schadenersatz begründen Beispiele Vergaberecht Gemeinden 12
13 Sonderfragen zur Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen: Vergabe an einen Generalunternehmer Auftragswert zusammenrechnen! gilt auch bei mehreren Losen (Gewerken) Vergaberecht Gemeinden 13
14 Auftragsvolumen 7 Mio. Euro - OSB bei 20 % des Auftragsvolumens: - vereinfachte Verfahrensarten - Direktvergabemöglichkeit - AW pro Los jedoch unter 1 Mio. Euro 14 BVergG 2006 Vergaberecht Gemeinden 14
15 Ausschreibung von Bauleistungen Gemeinde als AG und ausschreibende Stelle Gemeinde als AG, für die Abwicklung wird eine vergebende Stelle eingesetzt (zb Technisches Büro) Übertragung der Projektabwicklung auf Dritte Vergaberecht Gemeinden 15
16 Beispiel Gründung einer GmbH (100 % Gemeinde) Bauprojekt an die GmbH (zulässige In-House-Vergabe) GmbH muss gem. BVergG ausschreiben Eigentümerin des Bauwerkes ist die GmbH Vergaberecht Gemeinden 16
17 Achtung! Bei ausgegliederten Gesellschaften darf kein privates Unternehmen auch nicht mit einem Minderheitsanteil beteiligt sein! Vergaberecht Gemeinden 17
18 Beispiel Die Gemeinde plant die Errichtung ein Gemeindezentrums Beauftragung eines Bauträgers Vorherige Ausschreibung und Vergabe an einen Bauträger Vergaberecht Gemeinden 18
19 Beispiel Errichtung eines Gebäudes durch einen privaten Bauträger Gemeinde mietet Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf das Planungs- und Errichtungsstadium keine Bauleistung durch Dritte gem. BVergG Vergaberecht Gemeinden 19
20 Verträge über den Erwerb oder die Miete von oder Rechte an Grundstücken sind vom Geltungsbereich des BVergG ausgenommen. Vergaberecht Gemeinden 20
21 Wann liegt ein ausschreibungspflichtiger Bauauftrag vor? Leitlinie: Nimmt die Gemeinde vor Errichtung des Bauwerks auf das Ergebnis der Bauleistungen in welcher Form auch immer Einfluss? Vergaberecht Gemeinden 21
22 DL-Auftrag im USB Verhandlungsverfahren Vorbereitung keine best. Angebotsfrist ca. 14 Tage (einfacher Leistungsgegenstand) Prüfung der Angebote Stillhaltefrist 7 Tage bis zur Zuschlagserteilung ca. 5 Wochen ohne Nachprüfungsverfahren Vergaberecht Gemeinden 22
23 Beispiele für vereinfachte Verfahrensarten im USB Direktvergabe mit/ohne Bekanntmachung Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer Vergaberecht Gemeinden 23
24 Weitere vereinfachte Verfahrensarten für den Oberund Unterschwellenbereich Beispiel: Bauauftrag im OSB Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungen Vergaberecht Gemeinden 24
25 Die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen Teil I Verfahrensbestimmungen Teil II Vertragsbedingungen Teil III Leistungsverzeichnis Literaturhinweise: Stempkowski, Die Gemeinden als Auftraggeber Wiener Vertragshandbuch, Bd. I., Wirtschaftsrecht Vergaberecht Gemeinden 25
26 Eignungskriterien Zuschlagskriterien unternehmensbezogen Auszug aus dem Gewerberegister UB der Sozialversicherungsanstalt Bankerklärung Lastschriftanzeige FA Beispiel auftragsbezogen Qualität Preis Technischer Wert Umwelteigenschaften Betriebskosten Kundendienst Lieferzeitpunkt Vergaberecht Gemeinden 26
27 Beispiel für unrichtige Gewichtung Preis 70% Fertigstellungstermin 12% usw. Richtige Gewichtung von Zuschlagskriterien Bewertungsschlüssel Beispiel Vergaberecht Gemeinden 27
28 Tipp! Es empfiehlt sich, bereits bei der Erstellung der Ausschreibung anhand fiktiver aber möglichst realitätsnaher Angebote zu berechnen, ob die gewählten Zuschlagskriterien auch tatsächlich das gewünschte Ergebnis liefern. Vergaberecht Gemeinden 28
29 Rechenbeispiel für die Festlegung von Zuschlagskriterien: Der Auftraggeber vergibt für den Preis insgesamt 60 Punkte, für verschiedene Qualitätskriterien 40 Punkte, jeweils mit einer nachvollziehbaren Bewertungsformel. Ergebnis: Bieter A Preis ,00 = 60 Punkte Qualität 10 Punkte insgesamt 70 Punkte Bieter B Preis ,00 = 35 Punkte Qualität 40 Punkte insgesamt 75 Punkte Ergebnis: Den Zuschlag erhält Angebot B mit einem 80 % über Angebot A liegenden Preis Vergaberecht Gemeinden 29
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