Rechtsinfo. Vergaberecht in Fragen und Antworten

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1 Rechtsinf Vergaberecht in Fragen und Antwrten Inhaltsverzeichnis 1. Was bedeutet öffentliche Auftragsvergabe? 2 2. Welche Rechtsgrundlagen finden Anwendung? 2 3. Welche vergaberechtlichen Grundsätze sind einzuhalten? 3 4. Wer gilt als öffentlicher Auftraggeber? 3 5. Wie wird der geschätzte Auftragswert ermittelt, wfür ist er relevant? 4 6. Ist jede Anschaffung öffentlich auszuschreiben? 4 7. W liegt die Wertgrenze für den Unter- bzw. Oberschwellenbereich? 4 8. Welche Verfahrensart kann / sll gewählt werden? 5 8.a. Direktvergabe (bis EUR ,--) 5 8.b. Direktvergabe mit Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) 5 8.c. Verhandlungsverfahren hne Bekanntmachung (bis EUR ,--) 6 8.d. Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) 6 8.e. Nicht ffenes Verfahren hne Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) 7 8.f. Nicht ffenes Verfahren mit Bekanntmachung (stets zulässig) 7 8.g. Offenes Verfahren mit Bekanntmachung (stets zulässig) 7 8.h. Rahmenvereinbarung 7 8.i. Wettbewerblicher Dialg 8 8.j. Innvatinspartnerschaft 8 9. Warum ein- der zweistufige Verfahren? Wie viel Zeit muss für ein Vergabeverfahren einkalkuliert werden? Was bedeutet Stillhaltefrist? Wertgrenzen im Unterschwellenbereich - bis Wertgrenzen im Unterschwellenbereich - ab Wertgrenzen im Oberschwellenbereich 11 1 / 11

2 1. Was bedeutet öffentliche Auftragsvergabe? Öffentliche Auftraggeber unterliegen aufgrund der zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel speziellen gesetzlichen Regelungen. Im Bundesvergabegesetz (BVergG) wurden zahlreiche Kriterien festgelegt, um die Vergabe vn Aufträgen transparent zu gestalten, teilnehmende Unternehmen gleich zu behandeln und Angebte vergleichbar zu machen. Um diesen Grundsätzen entsprechen zu können, ist bereits ausreichend Zeit für die Aufbereitung einzuplanen, um Verfahren gesetzesknfrm und rascher abwickeln zu können. Vr Erstellung vn Unterlagen und Terminplänen swie zur Auswahl der Verfahrensart sind zumindest flgende Fragen abzuklären: Wird ein Bau-, Liefer- der Dienstleistungsauftrag vergeben? Wie kann die Leistung für einen bjektiven Dritten verständlich definiert werden? Wie hch ist der geschätzte Auftragswert = der Nett-Gesamtbetrag? Liegt dieser Auftragswert im Unter- der Oberschwellenbereich? Muss nur eine natinale der auch eine EU-weite Bekanntmachung erflgen? Welche Verfahrensarten kmmen in Frage? Welche Eignungskriterien müssen ptentielle Auftragnehmer erfüllen? Welche Auswahl- bzw. Zuschlagskriterien sind neben dem Preis für die Auftragserteilung ausschlaggebend? Welche gesetzlichen Fristen sind einzuhalten? Wann sll der Zuschlag erteilt werden? 2. Welche Rechtsgrundlagen finden Anwendung? Rechtsgrundlagen des österreichischen Vergabewesens sind das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG), basierend auf den entsprechenden EU-Richtlinien, swie natinale Verrdnungen wie die Schwellenwerte-Verrdnung, die bis höhere Wertgrenzen für öffentliche Auftragsvergaben zulässt. Knkret können smit Aufträge bis zu einem Auftragswert vn EUR ,-- im Zuge vn Direktvergaben, Verhandlungsverfahren hne 2 / 11

3 Bekanntmachung der nicht ffenen Verfahren hne Bekanntmachung erteilt werden. Ab finden wieder die gesetzlich festgelegten Wertgrenzen (Punkt 13.) Anwendung. 3. Welche vergaberechtlichen Grundsätze sind einzuhalten? Öffentliche Auftragsvergaben dürfen nur nach einem im BVergG definierten Verfahren durchgeführt werden (Punkt 8.), müssen transparent sein, dürfen niemanden diskriminieren, d.h., ein freier und lauterer Wettbewerb muss sichergestellt sein, sämtliche Unternehmer sind gleich zu behandeln (Infrmatinsfluss, Bewertung, etc.), dürfen nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen erflgen, müssen auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht nehmen (z.b. durch Berücksichtigung vn öklgischen Aspekten), können szialplitische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen (z.b. Beschäftigung vn Frauen, arbeitslsen, älteren der beeinträchtigten Persnen, ebens innvative Leistungen, etc.), sind s auszugestalten, dass sich auch für KMUs Möglichkeiten zur Teilnahme bieten. 4. Wer gilt als öffentlicher Auftraggeber? Bund, Länder und Gemeinden Einrichtungen, die zu dem Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen und zumindest teilrechtsfähig sind und überwiegend vn Auftraggebern wie Bund, Länder der Gemeinden finanziert der beherrscht werden. Verbände, die aus einem der mehreren öffentlichen Auftraggebern bestehen. 3 / 11

4 5. Wie wird der geschätzte Auftragswert ermittelt, wfür ist er relevant? Als Auftragswert ist der vraussichtliche Gesamtwert hne Umsatzsteuer heranzuziehen. Bei befristeten Verträgen richtet sich der Wert nach der gesamten Laufzeit, bei unbefristeten Verträgen bzw. Verträgen über 48 Mnate ist das 48-fache Mnatsentgelt anzusetzen. Ein Splitten vn Leistungen zur Umgehung des Vergaberechts ist unzulässig und macht den geschlssenen Vertrag nichtig! Der geschätzte Auftragswert ist für die Art und den Umfang des zu wählenden Vergabeverfahrens bzw. für die Bekanntmachung auf natinaler der internatinaler Ebene ( Unter- / Oberschwellenbereich ) ausschlaggebend. 6. Ist jede Anschaffung öffentlich auszuschreiben? Bis können Aufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert vn EUR ,- auch direkt, als hne frmelles Vergabeverfahren, erteilt werden. Für darüber hinausgehende Aufträge sind die Vrschriften des BVergG einzuhalten. Werden beispielsweise Leistungen gesplittet der bleiben Teile des Auftrages bei der Berechnung des Auftragswertes unberücksichtigt, liegt eine ffenkundig unzulässige Direktvergabe vr und der Vertrag wird zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung nichtig! Hinweis: Werden Aufträge durch natinale der eurpaweite Förderprgramme gestützt, sind die entsprechenden Förderrichtlinien zu beachten, u.u. sind auch im Bereich der Direktvergabe Vergleichsangebte einzuhlen. 7. W liegt die Wertgrenze für den Unter- bzw. Oberschwellenbereich? Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind bis zu einem geschätzten Auftragswert vn EUR ,-- (= Unterschwellenbereich) österreichweit und über EUR ,-- (= Oberschwellenbereich), auch auf EU-Ebene bekanntzumachen. Bei Bauaufträgen liegt dieser Schwellenwert bei EUR ,--. 4 / 11

5 Bestimmte Verfahrensarten stehen nur im Unterschwellenbereich zu, während nicht ffene Verfahren mit Bekanntmachung swie ffene Verfahren mit Bekanntmachung auch im Oberschwellenbereich zulässig sind. 8. Welche Verfahrensart kann / sll gewählt werden? Je nach Auftragsart und -wert stehen im Wesentlichen flgende Verfahren zur Auswahl: a. Direktvergabe (bis EUR ,--) b. Direktvergabe mit Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) c. Verhandlungsverfahren hne Bekanntmachung (bis EUR ,--) d. Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) e. Nicht ffenes Verfahren hne Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) f. Nicht ffenes Verfahren mit Bekanntmachung (stets zulässig) g. Offenes Verfahren mit Bekanntmachung (stets zulässig) h. Rahmenvereinbarung (spezielle Vraussetzungen) i. Wettbewerblicher Dialg (spezielle Vraussetzungen) j. Innvatinspartnerschaft (spezielle Vraussetzungen) 8.a. Direktvergabe (bis EUR ,--) Bis können Aufträge bis EUR ,-- direkt vergeben werden. Übersteigt der geschätzte Auftragswert diesen Betrag ist ein frmales Vergabeverfahren gemäß den nachflgenden Bestimmungen durchzuführen. Zu den Rechtsflgen bei ffenkundig unzulässigen Direktvergaben siehe Punkt 6. 8.b. Direktvergabe mit Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) Hintergrund dieser Verfahrensart ist u.a. den Transparenzvrschriften nachzukmmen und gleichzeitig die grundsätzlich frmfreie direkte Auftragsvergabe beizubehalten. Das Verfahren ist weitgehend frmfrei und die Ausgestaltung liegt grßteils im Ermessen des Auftraggebers. Dennch sind neben der zwingend öffentlichen Bekanntmachung bestimmte Vrgaben zu erfüllen und u.a. Kriterien für die Auswahl der Unternehmer festzulegen. 5 / 11

6 Ein weiterer Vrteil ist das Fehlen vn Stillhaltefristen - nach interner Auswahl kann der Zuschlag sfrt erteilt werden. Die weiteren Interessenten sind lediglich darüber zu infrmieren, an wen der Auftrag zu welchem Preis vergeben wurde. 8.c. Verhandlungsverfahren hne Bekanntmachung (bis EUR ,--) Hier wird eine beschränkte Anzahl vn geeigneten Unternehmen (mindestens 3) zur Angebtsabgabe eingeladen und über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt. Dieses Verfahren ist nur unter bestimmten Vraussetzungen zulässig, wie z.b. nach einem ffenem bzw. nicht ffenem Verfahren mit Bekanntmachung hne geeignetem Angebt der wenn der Auftrag nur vn einem bestimmten Unternehmer ausgeführt werden kann. 8.d. Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) Eine unbeschränkte Anzahl vn Unternehmen wird öffentlich zur Abgabe vn Teilnahmeanträgen eingeladen (1. Stufe), vn denen mindestens 3 ausgewählt und zur Abgabe vn Angebten aufgefrdert wird (2. Stufe). In der Flge wird mit jedem Einzelnen über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt. Diese Verfahrensart kann gewählt werden, wenn: Anfrderungen nicht hne Anpassungen vn bereits verfügbaren Lösungen erfüllt werden können; Aufträge knzeptinelle der innvative Lösungen umfassen; Aufträge derart kmplex sind der rechtliche bzw. finanzielle Bedingungen nicht hne vrherige Verhandlungen vergeben werden können; bei technische Spezifikatinen vn Leistungen nicht auf Nrmen verwiesen werden kann. Hier müssen Mindestanfrderungen definiert werden, die aber nicht Gegenstand der Verhandlungsgespräche sein dürfen. Den Bietern wird die Abgabe eines Erstangebtes (dem auch weitere Angebte flgen dürfen) ermöglicht, über das idf (mit Ausnahme der Mindestanfrderungen) verhandelt werden darf. Ein Zuschlag aufgrund des Erstangebtes und smit hne Verhandlungsgespräch ist nur dann zulässig, wenn dies im Zuge der Bekanntmachung mitgeteilt wurde. 6 / 11

7 Dieses Verfahren ist nur im Unterschwellenbereich zulässig. 8.e. Nicht ffenes Verfahren hne Bekanntmachung (bis EUR ,-- bzw ,--) Auch hier wird eine beschränkte Anzahl vn Unternehmen (mindestens 3) schriftlich zur Abgabe vn Angebten eingeladen und aufgrund der Unterlagen der Zuschlag erteilt - d.h., über den Auftrag darf nicht verhandelt werden. Diese Verfahrensart steht ebenfalls nur im Unterschwellenbereich zur Auswahl. 8.f. Nicht ffenes Verfahren mit Bekanntmachung (stets zulässig) Bei diesem 2-stufigen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl vn Unternehmen öffentlich zur Abgabe vn Teilnahmeanträgen aufgefrdert und mindestens 3 ausgewählte Bewerber im Unterschwellenbereich bzw. 5 im Oberschwellenbereich zur Abgabe vn Angebten eingeladen. Der Auftraggeber darf mit den Bietern nicht verhandeln, d.h. Basis für die Zuschlagsentscheidung ist nur das jeweilige Angebt. 8.g. Offenes Verfahren mit Bekanntmachung (stets zulässig) Kern dieses Verfahrens ist, dass eine unbeschränkte Anzahl vn Unternehmen öffentlich zur Abgabe vn Angebten aufgefrdert wird und die Auswahl aufgrund der eingelangten Angebte erflgt. Auch hier gilt wiederum Verhandlungsverbt. 8.h. Rahmenvereinbarung Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung hne Abnahmeverpflichtung mit dem Ziel, die Bedingungen für die Aufträge, festzulegen. Aufträge können im Zuge einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, wenn vrab ein ffenes Verfahren, nicht ffenes Verfahrens mit Bekanntmachung der Verhandlungsverfahren abgeschlssen wurde. 7 / 11

8 8.i. Wettbewerblicher Dialg Auch hier wird eine unbeschränkte Anzahl vn Unternehmern öffentlich zur Abgabe vn Teilnahmeanträgen aufgefrdert; im Anschluss führt der Auftraggeber mit ausgewählten Bewerbern einen Dialg über alle Aspekte des Auftrags. Ziel ist die Ermittlung einer entsprechenden Lösung auf deren Grundlage die jeweiligen Bewerber zur Angebtsabgabe aufgefrdert werden. Diese Verfahrensart kann gewählt werden wenn die Aufträge besnders kmplex sind und eine Vergabe im Zuge eines ffenen der nicht ffenen Verfahrens nicht möglich ist. 8.j. Innvatinspartnerschaft Hat der öffentliche Auftraggeber Bedarf an innvativen Waren, Bau- der Dienstleistungen und sind diese Waren bzw. Leistungen nch nicht am Markt verfügbar, kann er mit einem der mehreren Partnern unter Einhaltung bestimmter Kriterien einen entsprechenden Entwicklungsprzess starten. Wichtig ist das Leistungsniveau swie die Kstenbergrenze zu definieren und einzuhalten swie dafür zu srgen, dass der Wert der Waren / Dienstleistungen im Verhältnis zu den erfrderlichen Investitinen steht. Der geschätzte Auftragswert umfasst die Frschungs- und Entwicklungstätigkeiten in sämtlichen Phasen der geplanten Partnerschaft, aber auch die in diesem Rahmen zu entwickelnden und in der Flge zu beschaffenden Waren bzw. Leistungen. Die Ausschreibungsunterlagen müssen s präzise ausfrmuliert sein, dass für Unternehmer Art und Umfang der gefrderten Lösung erkennbar sind und sich klare Regelungen hinsichtlich des geistigen Eigentums darin finden. 9. Warum ein- der zweistufige Verfahren? Bei zweistufigen Verfahren werden Teilnahmeanträge mit definierten Auswahlkriterien angefrdert (1. Stufe) und eine begrenzte Anzahl vn Unternehmern zur Angebtslegung eingeladen (= 2. Stufe). Diese Verfahren sind zwar zeitintensiver, ermöglichen aber den Auftraggeber aus einer Vielzahl am Markt agierenden Unternehmen / Bietern eine Auswahl zu treffen und den Bestbieter aus einem kleineren Kreis zu ermitteln. 8 / 11

9 Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung und nicht ffene Verfahren mit Bekanntmachung müssen, Direktvergaben mit Bekanntmachung können zweistufig abgewickelt werden. 10. Wie viel Zeit muss für ein Vergabeverfahren einkalkuliert werden? Das hängt grs. vn der Art des Auftrages und der gewählten Verfahrensart ab und kann insbesndere bei 2-stufigen der EU-weiten Vergaben mehrere Mnate in Anspruch nehmen. Nicht zu unterschätzen ist die Vrlaufzeit in der die Unterlagen erstellt und der Leistungsinhalt s knkret wie möglich definiert werden muss. Wie die Erfahrungen zeigen, srgen ausreichend Zeit im Vrfeld swie klare und aussagekräftige Unterlagen für einen flüssigeren Verfahrensablauf. Sind gesetzlichen Mindestfristen vrgegeben, müssen diese eingehalten werden. Sieht das Gesetz keine knkreten Fristen vr, müssen sie s bemessen sein, dass den Unternehmern ausreichend Zeit für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebtsunterlagen zur Verfügung steht, wbei auch Umstände, die die Ausarbeitung erschweren können, zu berücksichtigen sind. Wird einem Unternehmer beispielsweise eine längere Ausarbeitungsfrist zugesagt, s ist diese Verlängerung auch den weiteren Unternehmern zu gewähren. 11. Was bedeutet Stillhaltefrist? Der Auftraggeber darf den Zuschlag erst erteilen, wenn er den verbliebenen Bietern mitteteilt hat, an wen der Auftrag vergeben werden sll (= beabsichtigte Zuschlagsentscheidung) und eine bestimmte Frist (= Stillhaltefrist) eingehalten hat. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern das Ende dieser Stillhaltefrist, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebtes, der Gesamtpreis swie die Merkmale und Vrteile des erflgreichen Angebtes bekannt zu geben. 9 / 11

10 Die Stillhaltefrist beginnt mit der Übermittlung dieser beabsichtigten Zuschlagsentscheidung und beträgt 15 Tage bei pstalischer bzw. 10 Tage bei elektrnischer Übermittlung. Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Zuschlag - bei snstiger Nichtigkeit - erteilt werden. 12. Wertgrenzen im Unterschwellenbereich - bis Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis EUR (nett) Direktvergabe ,-- Direktvergabe mit Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren hne Bekanntmachung ,-- Nicht ffenes Verfahren hne Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) ,-- Bauaufträge bis EUR (nett) Direktvergabe ,-- Direktvergabe mit Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren hne Bekanntmachung ,-- Nicht ffenes Verfahren hne Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) , Wertgrenzen im Unterschwellenbereich - ab Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis EUR (nett) Direktvergabe ,-- Direktvergabe mit Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren hne Bekanntmachung ,-- Nicht ffenes Verfahren hne Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) ,-- Bauaufträge bis EUR (nett) Direktvergabe ,-- Direktvergabe mit Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren hne Bekanntmachung ,-- 10 / 11

11 Nicht ffenes Verfahren hne Bekanntmachung ,-- Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) , Wertgrenzen im Oberschwellenbereich Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab EUR (nett) Nicht ffenes Verfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) ,-- Offenes Verfahren mit Bekanntmachung (1-stufig) ,-- Bauaufträge ab EUR (nett) Nicht ffenes Verfahren mit Bekanntmachung (2-stufig) ,-- Offenes Verfahren mit Bekanntmachung (1-stufig) ,-- Bei dieser Rechtsinfrmatin handelt es sich um eine unverbindliche Infrmatin im Überblick. Der Inhalt wurde mit größter Srgfalt recherchiert und ausgearbeitet und erhebt keinen Anspruch auf Vllständigkeit und Richtigkeit. Die Infrmatin kann jederzeit abgeändert und aktualisiert werden. Eine Haftung für den Inhalt swie für weiterführende Links ist ausdrücklich ausgeschlssen. August 2018 Mag. Alexandra Fally, LL.B. 11 / 11

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