Kunstprojekt Energie Stadtwerke Schwaz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kunstprojekt Energie Stadtwerke Schwaz"

Transkript

1 Kunstprojekt Energie Stadtwerke Schwaz Wettbewerbsbedingungen Terminübersicht Auslobung 6. Dezember 2012 Kolloquium vor Ort 25. Jänner 2013, 14:00 Uhr Abgabe Pläne/Modell 15. März 2013 Preisgerichtssitzungen März 2013 Realisierung April-Juni 2013 Wettbewerbsbedingungen 1) Auslober 2) Koordinierungsstelle 3) Gegenstand und Thema des Wettbewerbes 4) Art des Wettbewerbes 5) Rechtsgrundlagen der Ausschreibung 6) Teilnahmeberechtigung 7) Wettbewerbsunterlagen 8) Ausgabe der Unterlagen 9) Geforderte Leistungen 10) Rückfragen und Begehung 11) Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 12) Beurteilungsverfahren 13) Budget und Preise 14) Auftragserteilung, Urheberrecht und Realisierung 15) Veröffentlichung der Ergebnisse 16) Ausstellung der Projekte 17) Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten

2 1) Auslober Ausloberin des Wettbewerbes: Stadtwerke Schwaz GmbH, Hermine-Berghofer-Straße 31, 6130 Schwaz 2) Koordinierungsstellen Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Koordinierung des Wettbewerbes: Kulturamt Stadt Schwaz, Franz-Josef-Str. 2, 6130 Schwaz, 05242/ ) Gegenstand und Thema des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Realisierung eines skulpturalen Kunstwerks vor der Firmenzentrale der Stadtwerke Schwaz, auf den Haupteingang blickend, vorrangig im rechten Schotter-/Grünbereich. Die linke Insel vor dem Haupteingang steht nicht zur Verfügung. Alternativ kann als Standort für das Kunstwerk auch der südliche Bereich des Verwaltungsgebäudes zur Bundesstraße in Erwägung gezogen werden, wobei der rechten Schotter-/Grüninsel vor dem Haupteingang der Vorzug gegeben wird. Die Stadtwerke beschäftigen sich mit dem Thema Energie und technische Infrastruktur. Das Betätigungsfeld reicht von der Stromerzeugung und- -verteilung über die Wasserver- und entsorgung sowie reinigung bis hin zu Wärmeversorgung, Informationstechnologie, elektrotechnischem Anlagenbau und Garagenbetrieb. Eine zentrale Kompetenz stellt die Stromerzeugung aus Wasserkraft dar. Diese Gedanken sollen sich im Werk widerspiegeln, daher soll das skulpturale Kunstwerk in frei interpretierbarer Form das Thema Energie widerspiegeln. 4) Art des Wettbewerbes Der Realisierungswettbewerb wird im Versorgungsgebiet der Stadtwerke (Schwaz, Vomp, Terfens und Pill) und nur gezielt darüberhinaus ausgeschrieben. Einlangende Projektvorschläge werden im Eingangsbereich der Stadtwerke ausgestellt. Die Werke dürfen auch vor der Jurysitzung unter bekanntem Namen gesichtet und diskutiert werden, auch sind Nachfragen bei der Künstlerin/beim Künstler möglich. 2

3 5) Rechtsgrundlagen der Ausschreibung Rechtsgrundlage für die Abwicklung des Wettbewerbes ist die vorliegende Ausschreibung mit den Wettbewerbsunterlagen und Beilagen. 6) Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle KünstlerInnen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Schwaz GmbH (Gemeinden Schwaz, Vomp, Terfens, und Pill), die in den Gemeinden hauptwohnsitzlich gemeldet sind und Erfahrung und Realisierungskompetenz nachweisen können, wobei sich die Ausloberin vorbehält, darüberhinaus auch KünstlerInnen gezielt und persönlich einzuladen. Die Umsetzung des Kunstwerks geschieht im Verantwortungsbereich des Künstlers, muss jedoch nicht zwingend von ihm/ihr selbst ausgeführt werden. Alle teilnehmenden KünstlerInnen stimmen durch ihre Einsendung den Wettbewerbsbedingungen stillschweigend zu und sind mit einer potentiellen Beauftragung und Bearbeitung einverstanden. Der beauftragte Künstler erklärt sich ferner bereit, die Realisierung seines Projektes baldmöglichst nach dem Juryentscheid in Koordination mit den Stadtwerken Schwaz zu beginnen. Dem Künstler steht es frei, Mitarbeiter und/oder Berater eigenverantwortlich mit zu benennen. Es steht jedem Künstler frei, mehr als einen Vorschlag für ein realisierbares Kunstwerk einzureichen. Bei Einreichung verschiedener, unzusammenhängender Ideen sind diese in den Unterlagen deutlich voneinander zu trennen. 7) Wettbewerbsunterlagen Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten folgende Unterlagen: 1. Auslobungstext 2. Übersichtsplan des Aufstellungsstandortes 3. fotografische Ansichten 8) Ausgabe der Unterlagen Die Ausschreibungsunterlagen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden ab 6. Dezember 2012 vom Kulturamt der Stadt Schwaz ausgegeben. 3

4 9) Geforderte Leistungen Das Kunstwerk soll als Skulptur ausgebildet sein und sich von der Basis des rechts vom Haupteingang der Stadtwerke befindlichen Schotter-/Grünbereichs nach oben ausbilden. Nachdem sich die Stadtwerke mit Energie ganz allgemein und im Speziellen mit Wasser, Strom, Wärme, Elektrotechnik und Informationstechnologie beschäftigen, sollen sich diese technikorientierten Themen im Überbegriff Energie im Werk widerspiegeln. Die Art und Form der Darstellung jedoch, wie die Themen umgesetzt werden, sind der Künstlerin/dem Künstler frei gestellt. Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen verlangt: 1. Darstellung als Skizze, Ansicht, Malerei, Fotomontage, etc. 2. Projektbeschreibung mit Angabe der verwendeten Materialien, des Materialfinish und des Gewichtes bzw. der Gewichtsverteilung 3. Realisierungsplan (der selbständigen oder selbständig beauftragten Realisierung) 4. Kostenaufstellung bzw. Kalkulation (die Kalkulation muss klaren Aufschluss geben über voraussichtlichen Materialkosten und Fremdleistungsanteil. Keine Berücksichtigung dürfen Nebenkosten finden wie z.b. Reisegebühren, Übernachtungen, Verpflegung, nicht unmittelbar zur Werkserstellung gehörige Aufwendungen, etc.). Die Kostenangaben müssen nachvollziehbar realistisch sein. 5. Modell (wenn möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich) Die geforderten Leistungen müssen die Aufschrift "Kunstprojekt Energie Stadtwerke Schwaz" tragen. Kosten, die dem Künstler für die Erstellung seiner Präsentationsunterlagen entstehen, sowie Reisekosten und sonstige Kosten im Zuge des Wettbewerbes und auch während der Realisierungsphase, sofern nicht unmittelbar zur Realisierung gehörig, können nicht in Rechnung gestellt werden. 4

5 10) Rückfragen und Begehung Rückfragen können bis 8. März 2013 mündlich oder schriftlich an die Koordinierungsstelle gerichtet werden. Mündliche und telefonische Anfragen, die sich auf die Art der Ausführung des Kunstwerks beziehen, können nicht beantwortet werden. Am Freitag, 25. Jänner 2013 findet um 14:00 Uhr direkt am Bestimmungsort des Wettbewerbes ein Kolloquium statt. Es bietet den TeilnehmerInnen Gelegenheit zu weiteren Rückfragen und Abklärungen. Treffpunkt ist um 14:00 Uhr beim Eingangsbereich der Firmenzentrale der Stadtwerke Schwaz, Hermine-Berghofer-Str. 31 (gegenüber Klärwerk). 11) Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die geforderten vollständigen Leistungen (siehe 9) müssen die Aufschrift "Kunstprojekt Energie Stadtwerke Schwaz" tragen. Jede einzelne Unterlage muss namentlich gekennzeichnet sein. Bei Einreichung mehrerer Entwürfe durch einen Künstler, sind die Unterlagen mit einem zusätzlichen A, B, C, etc. zu kennzeichnen. Die gesamten Unterlagen sind zusammenzufassen und zusammengefasst zu versenden. Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten muss bis spätestens Freitag, 15. März 2013 erfolgen. Ort der Abgabe sind die Stadtwerke Schwaz, Büro ebenerdig, Hermine-Berghofer-Str. 31. Die Abgabe ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr möglich. Bei Post- und Kuriersendungen gilt als termingerechte Abgabe das Eintreffen der Wettbewerbsarbeit am Bestimmungsort innerhalb des vorgesehenen Abgabetermins. Die Zustellung erfolgt auf ausschließliche Gefahr des Wettbewerbsteilnehmers. Die Wettbewerbsarbeiten sind an folgende Adresse zu senden: Stadtwerke Schwaz GmbH DI Helmut Mainusch Hermine-Berghofer-Str Schwaz 5

6 12) Beurteilungsverfahren Das Beurteilungsverfahren erfolgt in drei Stufen: Zunächst werden in einer Formalprüfung durch die Stadtwerke und das Kulturamt formal fehlerhafte Einreichungen ausgeschlossen. Das Preisgericht wird jedoch auf diese Einreichungen aufmerksam gemacht. Mitglieder des Preisgerichtes sind: 1. Dipl.-Ing. Helmut Mainusch, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwaz GmbH 2. Kulturreferent der Stadt Schwaz GR Martin Schwarz 3. Baureferent und Gebäudearchitekt GR DI Christoph Prem 4. Barbara Zitterbart, Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Schwaz GmbH 5. Mag. Eva-Maria Stadler 6. Bürgermeister Dr. Hans Lintner Das Preisgericht wird sich zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten in erster Linie auf die Qualität und Eignung des Kunstwerks im Umfeld sowie auf die künstlerische Idee und die praktische Machbarkeit konzentrieren. Es steht dem Preisgericht frei, die Beurteilungskriterien genauer zu definieren. Sollte ein Jurymitglied verhindert sein, wird eine Stellvertretung nominiert. Es bleibt dem Preisgericht freigestellt, nach welchem Modus (Abstimmung, Punktevergabe, etc.) es zu einem Ergebnis gelangt. Getroffene Entscheidungen des Preisgerichts sind unanfechtbar. 6

7 13) Budget und Preise Der Wettbewerb inkl. Projektausführung ist insgesamt mit einem Budget von ,-- netto budgetiert. Dies beinhaltet Realisierungskosten, Künstlerhonorar und Preisgelder. Das Preisgericht wird drei Preise vergeben, die aus obigem Budget Bedeckung finden: 1. Preis: 1.500,--, 2. Preis: 1.000,--, 3. Preis: 700,-- Mit den verbleibenden ,-- wird, mit Ausnahme der Kostenübernahme für ein einfaches Basisfundament und der möglichen Stromzuleitung durch die Stadtwerke, die Skulptur durch den Künstler/die Künstlerin realisiert. Weitere Gelder über das Realisierungsbudget von ,-- netto stehen nicht zur Verfügung. In der aktiven körperlichen Realisierungsphase können ,-- als Vorfinanzierung und Vorhonorar ausgeschüttet werden. Weitere Gelder stehen unmittelbar nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe zur Verfügung. Die Verrechnung mit Firmen und Personen, die den Künstler beim Entwurf oder bei der Realisierung des Kunstwerks unterstützen, obliegt ausschließlich dem Künstler. 7

8 14) Auftragserteilung, Urheberrecht und Realisierung Der Ausloberin steht das Recht zu, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Angabe der Verfasser, ohne weitere Vergütung, zu veröffentlichen. In jedem Fall behalten die Künstler das Urheberrecht auf ihre Projekte und können ihre Arbeiten ohne Einschränkungen veröffentlichen. Die Jury entscheidet sich aus allen ordnungsgemäß eingereichten Künstlervorschlägen für ein Siegerprojekt. Alternativ werden zwei weitere Vorschläge ausgewählt, die zur Realisierung anstehen, sofern zwingende Befähigungsmängel oder technische, ethische, funktionsbehindernde, finanzielle, gesetzliche oder sonstige Gründe der Realisierung des Siegerprojektes im Wege stehen. Die Umsetzung des erstgereihten Projektes ist Sinn der Ausschreibung und generelles Vorhaben, jedoch nicht verpflichtend für die Ausloberin. Die bestplatzierten drei Projektvorschläge verbleiben im Besitz der Ausloberin. Nach Realisierung oder auf Entscheid der Stadtwerke- Führung können nicht umgesetzte Projektvorschläge aus den drei ausgewählten auf Wunsch zurückgegeben werden. Die Einreichungsunterlagen für das Siegerprojekt, bzw. das realisierte Projekt gehen in das Eigentum der Ausloberin über. Das zu realisierende Siegerprojekt, sofern die Realisierbarkeit nach Prüfung derselben im Rahmen des Budgets inkl. Künstlerhonorar gegeben ist, wird unter der Leitung und Organisation des Künstlers nach seinen Plänen in direkter Abstimmung mit den Stadtwerken realisiert. Technische Voraussetzungen: Die Stadtwerke Schwaz stellen auf Wunsch und außerhalb des genannten Realisierungsbudgets ein einfaches leicht erhöhtes, oder ebenerdiges Fundament, sowie eine Stromzuführung zur Verfügung. Für Wasser-Zu- und -ableitung kann nicht gesorgt werden, daher soll kein Wasserkunstwerk entstehen. Die grundsätzliche Erarbeitung der Skulptur kann nicht am Endstandort erfolgen. Der vorgesehene Standort steht erst im Montagezeitraum und zur Endfertigung zur Verfügung. Der beauftragte Künstler verpflichtet sich, die Realisierung nach dem Juryentscheid und der Benachrichtigung baldmöglichst in Angriff zu nehmen. Das Kunstwerk soll bis Ende Juni 2013 fertiggestellt sein. 15) Veröffentlichung der Ergebnisse Alle Teilnehmer werden über den Ausgang des Wettbewerbes schriftlich verständigt. Die Verfasser der drei erstgereihten Projekte werden unmittelbar nach der letzten Preisgerichtssitzung mündlich (bei Erreichbarkeit) und schriftlich benachrichtigt. 8

9 16) Ausstellung der Projekte Dem Auslober steht das Recht zu, alle Wettbewerbsarbeiten unter Nennung der Verfasser und Mitarbeiter öffentlich auszustellen und Teile als Auszug in einem Ausstellungskatalog oder in anderen Veröffentlichungen zu publizieren. 17) Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Mit Ausnahme der bestplatzierten Projekte können alle Wettbewerbsarbeiten innerhalb von zwei Monaten ab entsprechender Benachrichtigung bei den Stadtwerken abgeholt werden. Es erfolgt keine Rücksendung. Nach abgelaufener Frist übernimmt der Auslober keine Haftung. 9

Deutscher Brückenbaupreis 2016 Wettbewerbsunterlagen

Deutscher Brückenbaupreis 2016 Wettbewerbsunterlagen Deutscher Brückenbaupreis 2016 Wettbewerbsunterlagen BUNDESINGENIEU R KAMMER Wettbewerb zur Würdigung herausragender Ingenieurleistungen Brücken sind als Teil der technischen Infrastruktur Ausdruck der

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro. GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die

Mehr

Der IntraNET-Award 2014. Der IntraNET-Award 2014 1

Der IntraNET-Award 2014. Der IntraNET-Award 2014 1 Der IntraNET-Award 2014 Der IntraNET-Award 2014 1 Der IntraNET-Award 2014 Der erste Eindruck ist entscheidend! Und dies gilt auch für das Intranet. Aus diesem Grunde möchten wir beim vierten IntraNET-Award

Mehr

WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF!

WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! Regeln WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! ist ein monatlich von der Webredaktion der Website des Europäischen Parlaments ausgeschriebenes Projekt. Jeden Monat wird im Rahmen

Mehr

Auslobung des Hessischen Familienpreises 2016

Auslobung des Hessischen Familienpreises 2016 Auslobung des Hessischen Familienpreises 2016 1. Ziele des Hessischen Familienpreises Familienstrukturen ändern sich. Das Zusammenleben von Großeltern, Eltern und Kindern unter einem Dach ist nicht mehr

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

AUSSCHREIBUNg 3 TAGE KUNST. Ausschreibung. Messe für Gegenwartskunst. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

AUSSCHREIBUNg 3 TAGE KUNST. Ausschreibung. Messe für Gegenwartskunst. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Kultur Kommunale Galerie Berlin Hohenzollerndamm

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

s Kreissparkasse Göppingen Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe

s Kreissparkasse Göppingen Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe s Kreissparkasse Göppingen Sparkassen-Finanzgruppe Ausschreibung Förderpreis für Schulen 2010. Preisgeld bis zu 25.000 Euro Einsendeschluss Sparkassen-Finanzgruppe Förderpreis der Kreissparkasse Göppingen

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR LIEFERANTEN AUSSCHREIBUNG

BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR LIEFERANTEN AUSSCHREIBUNG BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR LIEFERANTEN AUSSCHREIBUNG 1. Ihre persönliche Startseite... 2 2. Teilnahmeaviso abgeben... 2 3. Ausschreibungsunterlagen abrufen... 3 4. Angebot erstellen / Leistungsverzeichnis

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

Die ausgezeichnete Besuchereinladung

Die ausgezeichnete Besuchereinladung Pre-Marketing: ist unbestritten das am meisten unterschätzte Messeinstrument. Dabei fungiert sie als Startschuss für das Gesamtereignis Messeauftritt. Der m+a Verlag lädt ausstellende Unternehmen aller

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Bestes familienfreundliches Employer Branding

Bestes familienfreundliches Employer Branding Bestes familienfreundliches Employer Branding Sonderpreis 2016 zum Staatspreis Unternehmen für Familien 1. TEILNEHMENDER BETRIEB Firmenname Bitte geben Sie den Namen sowie Ihre Firmendaten vollständig

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem

Mehr

(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung:

(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung: An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien Antragsteller: [Firma oder Name] [Firmenbuchnummer/Handelsregisternummer bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften,

Mehr

Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb um die. Hamburger Förderpreise für Literatur. und die

Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb um die. Hamburger Förderpreise für Literatur. und die Kulturbehörde Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb um die Hamburger Förderpreise für Literatur und die Hamburger Förderpreise für Literarische Übersetzungen 2015 Bitte füllen Sie auch den

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015

ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015 ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015 Ihr Kontakt: BVDW Jennifer N. Morgan Leiterin Messen und Kooperationen T: 0211-600-456-22 E: morgan@bvdw.org Messe Berlin Rita Schönberg Project

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v.

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. Stand: Oktober 2013 Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. - Stand: 27.Sept. 2013 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Landeskader... 3 3 Altersklasseneinteilung... 3

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Lions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte. Zuschussantrag

Lions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte. Zuschussantrag Lions Clubs International Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte Zuschussantrag Das Zuschussprogramm für Leo Führungskräfte soll Multidistrikte, Subdistrikte sowie Einzeldistrikte (die keinem Multidistrikt

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage

Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und J. Ebner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.

Mehr

Anmelden und Vorträge einreichen auf der JBFOne-Website Inhalt

Anmelden und Vorträge einreichen auf der JBFOne-Website Inhalt Inhalt 1. Schritt: Anmelden 2 Anmelden mit Daten von 2014... 3 Neu anmelden... 3 Maske 1: Persönliche Angaben... 3 Maske 2: Angaben über Ihr Unternehmen... 3 Maske 3: Teilnahme und Rechnungsangaben...

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Studierendenwettbewerb Innovate Teaching! Umsetzungsplan

Studierendenwettbewerb Innovate Teaching! Umsetzungsplan ! Studierendenwettbewerb Innovate Teaching! Umsetzungsplan Ideentitel: Namen: Portal für Nachilfevermittlung unter dem Namen der ETH Daniel Niederberger, Timo Looser! 1. Bestehendes Problem Aus meiner

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Postanschrift: 40200 Düsseldorf 41/22. Anmeldung zum Künstlerhandbuch im Internet unter www.duesseldorf.

Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Postanschrift: 40200 Düsseldorf 41/22. Anmeldung zum Künstlerhandbuch im Internet unter www.duesseldorf. Seite 1 von 5_Anmeldung_ Künstlerhandbuch im Interne Kulturamt Postanschrift: 40200 Düsseldorf 41/22 Anmeldung zum Künstlerhandbuch im Internet unter www.duesseldorf.de Alle in Düsseldorf lebenden bildenden

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

MultiCopter-Cup 2016 Regelwerk

MultiCopter-Cup 2016 Regelwerk MultiCopter-Cup 2016 Leistungsschau, Präsentation und Prämierung innovativer Entwicklungen rund um den Einsatz von Multikoptern und Flugsicherheit im Multikoptereinsatz. 2 / MUTICOPTER-CUP / 2016 MultiCopter-Cup

Mehr

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)

Mehr

Künstlervertrag Kunst am Bau

Künstlervertrag Kunst am Bau Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen

Mehr

Bewerbungsformular (1)

Bewerbungsformular (1) Bewerbungsformular (1) Ich habe ein Unternehmerisches Herz und möchte mich bewerben. Seite 1 von 8 Bewerbungsformular (1) Unternehmerisches Herz Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. 1. Keyfacts*

Mehr

Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn

Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn 05.03.2012 Folie 0 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1. Verfahren der

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

1. ORTENAUER MARKETINGPREIS BEWERBUNGSFORMULAR

1. ORTENAUER MARKETINGPREIS BEWERBUNGSFORMULAR 1. ORTENAUER BEWERBUNGSFORMULAR ORTENAUER Teilnahmebedingungen 1. Ortenauer Marketingpreis Marketing-Club Ortenau/Offenburg 2013 Was wird prämiert? Prämiert werden herausragende Marketingleistungen unabhängig

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Designwettbewerb für Sitzmöbel mit Werbung:

Designwettbewerb für Sitzmöbel mit Werbung: Designwettbewerb für Sitzmöbel mit Werbung: Grundgedanke: Die Stadt Moskau versucht einen Großteil der riesengroßen Werbeplakate, welche innerhalb des äußeren Ringes stehen zu ersetzen. Die großen Plakate

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!)

Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!) Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!) Hinweis: Umweltidee Best Green Innovation Ideenförderer Idea Angel Trendidee Ideas For Upcoming Challenges Internationale Idee International Idea Die feierliche

Mehr

Anlage 1. Leistungsbeschreibung

Anlage 1. Leistungsbeschreibung Anlage 1 Leistungsbeschreibung Vertrag über die Gestaltung des Veranstaltungsdesigns der Jahrestagung im Rahmen des BMBF-Programms Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

D a s P r i n z i p V o r s p r u n g. Anleitung. E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows)

D a s P r i n z i p V o r s p r u n g. Anleitung. E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows) D a s P r i n z i p V o r s p r u n g Anleitung E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows) 2 Inhalt Inhalt 1. E-Mail-Einrichtung 3 1.1 E-Mail-Einrichtung in Windows 3 2. SMS-Einrichtung 5 2.1

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software ab Version 5.xx

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software ab Version 5.xx Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software ab Version 5.xx Hier wird dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert werden und wie SEPA-Lastschriften neu angelegt

Mehr

Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission)

Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) 1. Grundlagen

Mehr

Raiffeisen-Volksbank Wemding eg

Raiffeisen-Volksbank Wemding eg Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 In dieser Anleitung wird dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA- Lastschriften konvertiert werden und wie SEPA-Lastschriften angelegt

Mehr

Wr. Neustadt/Wohnen am Akademiepark. 31 Wohnungen

Wr. Neustadt/Wohnen am Akademiepark. 31 Wohnungen Wr. Neustadt/Wohnen am Akademiepark 31 Wohnungen frei finanzierte Wohnungen mit Eigentumsoption ARWAG HWB: 25 kwh/m² a fgee: 0,80 Baubeginn: Sommer 2014 Voraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2015 Beratung

Mehr

Anmeldung Tonträgerproduktion

Anmeldung Tonträgerproduktion Anmeldung Tonträgerproduktion Tarif PI Mit diesem Gesuch beantragen Sie eine Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Tonträgern. Das Gesuch muss mindestens 10 Tage vor der Herstellung bei der SUISA eintreffen.

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Ausschreibung. Teilnahmeberechtigt sind KünstlerInnen, die das 35. Lebensjahr zum Stichtag 1. Juni 2015 noch nicht beendet haben.

Ausschreibung. Teilnahmeberechtigt sind KünstlerInnen, die das 35. Lebensjahr zum Stichtag 1. Juni 2015 noch nicht beendet haben. Ausschreibung Seite 1 Veranstalter Der Veranstalter des Walter Koschatzky Kunst-Preis ist der Rotary Club Wien-Albertina Renngasse 4, 1010 Wien, Österreich, Email: office@koschatzkykunstpreis.at, Teilnahmeberechtigte

Mehr

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5

Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 Anleitung SEPA-Lastschriften mit VR-NetWorld Software 5 Ergänzend zur Anleitung VR-NetWorld Software 5 wird hier dargestellt, wie bestehende Lastschriften in SEPA-Lastschriften konvertiert und wie SEPA-Lastschriften

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden

Mehr

Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.

Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Wenn nur alles so einfach wäre! easykaution die Kautionsbürgschaft für Wohnräume. easykaution statt

Mehr

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit. Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign

Mehr

für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren

für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren Ambulanter Dienst der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.v. für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von

Mehr