BILDUNGSCAMPUS VORCHDORF
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- Otto Grosser
- vor 6 Jahren
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1 MARKTGEMEINDE VORCHDORF ZWEISTUFIGER, EU-WEITER REALISIERUNGSWETTBEWERB ZUR ERLANGUNG VON BAUKUENSTLERISCHEN VORENTWURFSKONZEPTEN MIT ANSCHLIESSENDEM VERHANDLUNGSVERFAHREN FUER DAS PROJEKT BILDUNGSCAMPUS VORCHDORF AUSSCHREIBUNGSTEXT TEIL A WICHTIGE TERMINE: REGISTRIERUNG AB SPAETEST MOEGLICHE REGISTRIERUNG , 12:00 UHR SCHRIFTLICHE FRAGEN BIS , 17:00 UHR KONSTITUIERENDE SITZUNG , 11:00 UHR KOLLOQUIUM , 14:00 UHR ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN DER ERSTEN STUFE , 12:00 UHR PREISGERICHT 1. STUFE DIE WETTBEWERBSDURCHFUEHRUNG ERFOLGT IN KOOPERATION MIT DER KAMMER DER ARCHITEKTEN UND INGENIEURKONSULENTEN FUER OBEROESTERREICH UND SALZBURG VORCHDORF, IM SEPTEMBER
2 INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINER TEIL.. 3 A.1 Ausoberin, Auftraggeberin, Vorpruefung A.2 Gegenstand des Realisierungswettbewerbes.. 3 A.3 Art des Verfahrens... 3 A.4 Teilnahmeberechtigung A.5 Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln... 5 A.6 Wettbewerbssprache... 6 A.7 Termine... 6 A.8 Formale Bedingungen, Kennzeichnung der Unterlagen... 8 A.9 Preisgericht... 9 A.10 Verguetung A.11 Absichtserklaerung der Auftraggeberin B. BESONDERER TEIL... B.1 Allgemeine Aufgabenstellung... B.2 Besondere Aufgabenstellung... B.3 Leistungsumfang erste Wettbewerbsstufe... B.4 Leistungsumfang zweite Wettbewerbsstufe... B.5 Beurteilungskriterien... C. BEILAGEN C.1 Lage des Planungsgebietes im Ortsgebiet von Vorchdorf C.2 Abgrenzung des Planungsgebietes C.3 Katasterplan mit Hoehenlinien C.4 Schwarzplan C.5 Flachenwidmungsplan der C.6 Bestandsplaene der Schule C.7 Fotodokumentation C.8 Masterplan C.9 Formular VerfasserInnenbrief 2
3 A. ALLGEMEINER TEIL A.1. A.1.1 AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN UND VORPRUEFUNG AUSLOBERIN UND AUFTRAGGEBERIN Schlossplatz 7, 4655 Vorchdorf A.1.2 WETTBEWERBSORGANISATION, VORPRUEFUNG, VERFASSER DER AUS- SCHREIBUNG Arch. Dipl.-Ing. Ernst Pitschmann Museumstraße 20, A-4643 Pettenbach Tel.: , Mail: Arch. Dipl.-Ing. Heinz Ploederl Atelier: Bernardingasse 14, 4600 Wels Tel.: , Mail: A.2. GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Die beabsichtigt die Umsetzung des Projektes Bildungscampus Vorchdorf auf einem Areal, welches unmittelbar noerdlich der Ortsmitte liegt. Dieser Bildungscampus Vorchdorf umfasst die Volksschule und den Hort, die Neue Mittelschule, die Polytechnische Schule, die Landesmusikschule und außerschulische Nutzungen. Gegenstand des Architekturwettbewerbes ist die Erarbeitung von Vorentwurfskonzepten fuer diese Anlage. A.3. ART DES VERFAHRENS Der Architekturwettbewerb wird als zweistufiger, EU-weiter Realisierungswettbewerb zur Erlangung von baukuenstlerischen Vorentwurfskonzepten mit anschließendem Verhandlungsverfahren fuer die Vergabe von Architekturleistungen gemaeß Bundesvergabegesetz (BVergG) durchgefuehrt. Die Anonymitaet der TeilnehmerInnen wird ueber die Dauer des Architekturwettbewerbes bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung Aufheben der Anonymitaet - sichergestellt. In der 1. Stufe waehlt das Preisgericht aus den eingereichten Arbeiten 8 bis 12 Wettbewerbsarbeiten aus, die zur vertiefenden Bearbeitung in die 2. Stufe eingeladen werden. Zusaetzlich koennen 1 bis 2 gereihte Nachruecker ausgewaehlt werden. Das Preisgericht erstellt fuer jede dieser ausgewaehlten Wettbewerbsarbeiten eine schriftliche Beurteilung. An der 2. Stufe nehmen nur mehr die durch das Preisgericht in der 1. Stufe ermittelten Wettbewerbsteilnehmer teil. 3
4 A.4 TEILNAHMEBERECHTIGUNG A.4.1 TEILNAHMEBERECHTIGT ZUR ABGABE IN DER 1. WETTBEWERBSSTUFE SIND: - Oesterreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen fuer Hochbau und ZT- Gesellschaften (mit ueberwiegendem Anteil Befugnis Architektur); Befugnisse gemaeß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. - Staatsangehoerige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat des EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/einer freiberuflichen Architekten/Architektin befugt ausueben. - Natuerliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbstaendigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat der TeilnehmerInnen besitzen. - Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsmaeßiger Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und eine/r der vertretungsbefugten GeschaeftsfuehrerInnen bzw. der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeit die an natuerliche Personen gestellten Anforderungen erfuellt. Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages und zum Zeitpunkt der Abgabe des Wettbewerbsbeitrages gegeben sein. Die TeilnehmerInnen haben ihre Teilnahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu pruefen. Bei Teilnehmergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) muessen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung fuer den ihnen konkret zufallenden Leistungsteil nachweisen. Jede/r TeilnehmerIn an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss saemtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich. Bedingung fuer die Teilnehmeberechtigung ist die Registrierung mittels Formblatt Teilnehmerinnen- und Teilnehmeranmeldung. Werden BewerberInnen zur Abgabe einer Wettbewerbsarbeit (2. Stufe) eingeladen, so hat die Bearbeitung in der 2. Stufe in derselben Zusammensetzung wie in der 1. Stufe zu erfolgen. MitarbeiterInnen von TeilnehmerInnen und Fachleute, die am Zustandekommen des Projektes mitgearbeitet haben, koennen im Verfasserbrief unter MitarbeiterInnen genannt werden und werden von der Auftraggeberin bei der Veroeffentlichung angefuehrt. ArchitektInnen mit aufrechter Befugnis duerfen nicht als MitabeiterInnen angefuehrt werden. Fuer nichtoesterreichische TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht gem. 32 ZTG hingewiesen. 4
5 A.4.2 TEILNAHMEBERECHTIGT ZUR ABGABE IN DER 2. WETTBEWERBSSTUFE Teilnahmeberechtigt zur Abgabe in der 2. Wettbewerbsstufe sind nur mehr die vom Preisgericht aus den TeilnehmerInnen der 1. Stufe ausgewaehlten und durch den Notar verstaendigten BewerberInnen. Seitens des Preisgerichtes koennen auch noch zwei gereihte NachrueckerInnen ausgewaehlt werden. Die ausgewaehlten TeilnehmerInnen haben innerhalb einer Frist, die bei der Verstaendigung bekannt gegeben wird, ihre Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe zu bestaetigen; ist dies nicht der Fall, wird ein/e Nachruecker/in zur Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe eingeladen. Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe in der zweiten Stufe erfolgt anhand des von der Ausloberin freigegebenen Raum- und Funktionsprogrammes. A.4.3 AUSSCHLIESSUNGSGRUENDE Es gelten die Ausschließungsgruende gemaeß 2 und 17 der Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2010), herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Karlsgasse 9, A-1040 Wien. Die Ausschließungsgruende gemaeß 68 des BvergG. A.5 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Rechts- und Verfahrensgrundlage sind diese Verfahrensbedingungen als Vereinbarung im Sinn der Ausschreibung. Diese sind: - die schriftliche Fragebeantwortung (Kolloquiumsprotokoll); - der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen; - die Wettbewerbsordnung Architektur WOA 2010 mit Ausnahme von 8 Abs. 18 und 20, Abs Bei Widerspruechen gelten die Unterlagen in der angefuehrten Reihenfolge. Mit der Teilnahme an diesem Verfahren nimmt jede/r TeilnehmerIn saemtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jede/r TeilnehmerIn ist bis zur Veroeffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdruecklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgueltig und unanfechtbar ist. Als am Verfahrensort zustaendige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten fuer Oberoesterreich und Salzburg die Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der TeilnehmerInnen ueberprueft. Die Wettbewerbsdurchfuehrung erfolgt in Kooperation mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten fuer Oberoesterreich und Salzburg. 5
6 A.6 WETTBEWERBSSPRACHE In allen Phasen des Verfahrens gilt Deutsch als Wettbewerbssprache. A.7 TERMINE 1. WETTBEWERBSSTUFE Registrierung der TeilnehmerInnen ab spaetest moegliche Registrierung , 12:00 Uhr Schriftliche Fragen ausschließlich per an bis spaetestens , 17:00 Uhr Konstituierende Sitzung , 11:00 Uhr Kolloquium mit den TeilnehmerInnen , 14:00 Uhr Abgabe der Wettbewerbsarbeiten der 1. Stufe , 12:00 Uhr Preisgericht, 1. Stufe Benachrichtigung der ausgewaehlten TeilnehmerInnen ab Abgabeort: Marktgemeindeamt Vorchdorf Schlossplatz 7, 4655 Vorchdorf Die Plaene und Modelle koennen zu folgenden Zeiten abgegeben werden: Montag Freitag: 8:00 12:00 Uhr Vorpruefung: unmittelbar nach der Abgabe Preisgericht / 1. Wettbewerbsstufe: A.7.1 AUSGABE DER UNTERLAGEN UND REGISTRIERUNG Die Registrierung zum Wettbewerb erfolgt ueber das Formblatt Teilnehmerinnen- und Teilnehmeranmeldung. Das Formular zur Registrierun ist abrufbar unter: Dieses Formular ist von den TeilnehmerInnen auszufuellen, zu stempeln und zu unterfertigen und dann per Mail an das Wettbewerbsbuero (archpi@gmx.at) bis spaetestens , 12:00 Uhr, zu uebermitteln. Erst mit Einlangen dieses Formulars beim Wettbewerbsbuero gilt ein/e TeilnehmerIn als registriert und ist zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Die weitere Ausschreibungsunterlagen (Teile B und C) Beilagen wie Plaene, Fotos und sonstige Unterlagen sind dann fuer die registrierten Teilneh-merInnen ueber einen zugesandten Downloadlink abrufbar. Jede/r Teilnehmer/in hat im Formular Registrierung eine adresse anzugeben, ueber die Nachrichten vorrangig uebermittelt werden koennen. Nachrangig gilt der Postweg. A.7.2 SCHRIFTLICHE FRAGEN, KOLLOQUIUM, RUECKFRAGEN Anfragen zur Wettbewerbsausschreibung sind bis spaetestens , 17:00 Uhr ausschließlich per an das Architekturbuero Pitschmann (archpi@gmx.at) zu richten. Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht einlangen, gemeinsam mit den Fragen, die waehrend des Kolloquiums gestellt werden, beantwortet. Spaeter einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. 6
7 Am findet um 14:00 Uhr das Kolloquium mit den WettbewerbsteilnehmerInnen statt. Treffpunkt: Veranstaltungszentrum Kitzmantelfabrik, Laudachweg 15, 4655 Vorchdorf. Es wird den TeilnehmerInnen empfohlen, vor dem Kolloquium das Planungsgebiet selbstaendig zu besichtigen, da keine gemeinsame Begehung des Areals vorgesehen ist. Ueber das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst. A.7.3 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN Die Wettbewerbsarbeiten der 1. Stufe sind spaetestens bis , 12:00 Uhr bei der, Schlossplatz 7, 4655 Vorchdorf gegen Erhalt einer Uebernahmebestaetigung entsprechend verpackt abzugeben. Mit der Post, Paket- oder Botendienst uebersendete Wettbewerbsarbeiten muessen spaetestens bis zum oben angefuehrten Termin an der angegebenen Adresse eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens traegt ausschließlich der/die TeilnehmerIn. Auch wenn ein verspaetetes Einlangen von Unterlagen durch Verschulden des Transporteurs von diesem bestaetigt wird, ist es dem Preisgericht nicht moeglich, den Wettbewerbsbeitrag zur Bewertung zuzulassen. A.7.4 VORPRUEFUNG Die Vorpruefung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgefuehrt und hierueber ein schriftlicher Vorpruefungsbericht fuer das Preisgericht verfasst. A.7.5 PREISGERICHT Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte fuer die erste Wettbewerbsstufe am zusammentreten. Die Sitzungen des Preisgerichtes sind nicht oeffentlich. Nach dem Bericht der Vorpruefung erfolgt die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht. Das Preisgericht waehlt aus den eingereichten Projekten der ersten Stufe 8 bis 12 Wettbewerbsarbeiten und 2 NachrueckerInnen anhand der angegebenen Auswahlkriterien aus, die zur vertiefenden Bearbeitung in die zweite Stufe eingeladen werden. Das Preisgericht erstellt fuer jede dieser ausgewaehlten Wettbewerbsarbeiten eine schriftliche Beurteilung und formuliert gegebenenfalls Vorschlaege fuer die Zielvorstellung der naechsten Wettbewerbsstufe. Um die Anonymitaet der WettbewerbsteilnehmerInnen zu wahren, erfolgt die Oeffnung der VerfasserInnenbriefe, die Ueberpruefung des Nachweises der Befugnis sowie die Weiterleitung der schriftlichen Empfehlungen bzw. der Weiterbearbeitungshinweise des Preisgerichtes durch einen Notar. Die zur zweiten Stufe Eingeladenen sowie die uebrigen TeilnehmerInnen werden ebenfalls vom Notar ueber die Entscheidung des Preisgerichtes verstaendigt. Alle Wettbewerbsbeitraege werden bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens geheim gehalten und vom Wettbewerbsbuero fuer niemanden zugaenglich verwahrt. Nach Ende der Ausstellung der Wettbewerbsbeitraege kann das Modell abgeholt oder auf Antrag und gegen Kostenersatz postalisch retourniert werden. 7
8 Zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe wird das Preisgericht voraussichtlich Ende Maerz 2018 zusammentreffen. Nach der Preisgerichtssitzung erfolgt die Aufhebung der Anonymitaet durch das Oeffnen der bis dahin vom Notar verwahrten VerfasserInnenkuverts. A.7.6 WETTBEWERBSERGEBNIS UND OEFFENTLICHE AUSSTELLUNG DER ARBEITEN Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten der zweiten Wettbewerbsstufe werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten sowie deren MitarbeiterInnen werden bei dieser Ausstellung angegeben. Zeitpunkt und Ort der Ausstellung werden allen zugelassenen WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen, den ErsatzpreisrichterInnen sowie der Kammer fuer Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Die Wettbewerbsarbeiten koennen innerhalb einer Woche nach Beendigung der Ausstellung bei der, Schlossplatz 7, 4655 Vorchdorf, abgeholt werden. Davon ausgeschlossen sind die Unterlagen des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Projektes. A.7.7 PUBLIKATION DER WETTBEWERBSARBEITEN Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind aufgefordert, an der Publikation ihrer Wettbewerbsbeitraege durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Uebergabe publikationsfaehiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Beitraege ohne weitere Bearbeitung zu veroeffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: Publikationsdatei im pdf-format fuer die eingereichten Plaene bei 300 dpi Aufloesung auf CD-ROM oder USB-Stick (lesbar unter Microsoft- oder Mac- Betriebssystemen). A.8 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG DER UNTERLAGEN A.8.1 PLAENE, SCHRIFTSTUECKE, MODELL Alle Einzelstuecke (Plaene, Schriftstuecke, Modell) sind wie folgt zu kennzeichnen: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Groeße von ca. 1 cm Hoehe und 6 cm Laenge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstueck der Arbeit rechts oben anzubringen ist. TeilnehmerInnen, die fuer die 2. Stufe des Wettbewerbes ausgewaehlt werden, haben in der 2. Stufe die gleiche Kennzahl wie in der 1. Stufe zu verwenden. Alle Stuecke der Wettbewerbsarbeiten haben die Aufschrift Wettbewerb Bildungscampus Vorchdorf zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten (Plaene, sonstige Unterlagen und das Modell) sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die aeußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Wettbewerb Bildungscampus Vorchdorf zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufuegen. 8
9 Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket- oder Botendienst versendet, ist als Absender die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Kaarstraße 2, 4040 Linz anzufuehren. A.8.2 VERFASSERINNENBRIEF (BEILAGE C.9) Dem Wettbewerbsbeitrag ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift VerfasserInnenbrief traegt und folgenden Inhalt aufweist (VerfasserInnenbrief gemaeß Vorlage): - Identitaetsnachweis mit Namen und Anschrift des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bzw. der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft unter Anfuehrung der MitarbeiterInnen (siehe beiliegendes Formblatt); - bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen; - der VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer, die adresse und die Bankverbindung (Kontonummer) des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bzw. des/der Vertretungsbefugten zu enthalten. - im VerfasserInnenbrief duerfen als ProjektverfasserIn nur jene Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften genannt werden, die im Teilnehmerantrag angefuehrt sind. A.9 PREISGERICHT A.9.1 PREISRICHTER/INNEN Sachpreisrichter: FachpreisrichterInnen: Ziviltechnikerkammerkammer Ziviltechnikerkammerkammer Land Oberoesterreich Buergermeister DI Gunter Schimpl Thomas Edtmeier Johannes Huemer Arch. Dipl.-Ing. Prof. Florian Nagler Arch. Dipl.-Ing. Josef Fink Hofrat DI Manfred Sabo A.9.2 A.9.3 ERSATZPREISRICHTER/INNEN (Die Ersatzmitglieder koennen an den Sitzungen auch bei Anwesenheit der PreisrichterInnen teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht). SachpreisrichterInnen: FachpreisrichterInnen: Ziviltechnikerkammerkammer Ziviltechnikerkammerkammer Land Oberoesterreich Vizebuergermeister Johann Mitterlehner Bettina Hutterer Josef Scherleitner wird nachgenannt wird nachgenannt Dipl.-Ing. ObauR Elke Handstanger BERATENDE MITGLIEDER (ohne Stimmrecht): Matthaeus Radner, Amtsleiter ; Gerald Spalt, Bauamtsleiter ; Wolfgang Puehringer, Schulwart; Vertreter und Vertreterinnen der Vorchdorfer Schulen: Elisabeth Strassmair, Direktorin VS Pamet; Michaela Ohler, Direktorin VS Vorchdorf; Helga Berndorfer, Direktorin NMS Vorchdorf; Wilhelm Zelch, Direktor LMS; Otmar 9
10 Richter, Privatschule Moos an der Alm. Vertreter der Nutzer im Schulzentrum: Margit Thallinger, Leitung Hort; Martin Hollinetz, Genossenschafter Otelo. Vertreter der Projektbegleiter: Michael Zinner, Kunstuniversitaet Linz; Caren Ohrhallinger, nonconform architektur vor ort zt kg; Johanna Treberspurg, nonconform architektur vor ort zt kg; Katharina Forster, nonconform architektur vor ort zt kg. Vertreter des Landes Ooe: Kurt Leitenmueller, Landesmusikschulwerk; Guenther Winkler, Direktion Bildung; Martin Berndorfer, Direktion Bildung. A.9.4 ARBEITSWEISE DES PREISGERICHTES Die Arbeitsweise des Preisgerichtes erfolgt in Uebereinstimmung mit der WOA Das Preisgericht wird die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten nach den angegebenen Auswahlkriterien vornehmen. Die beratenden Mitglieder des Preisgerichtes koennen bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstuetzung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen beigezogen werden, sind aber nicht stimmberechtigt. A.10 VERGUETUNG A WETTEBWERBSSTUFE Fuer die Teilnahme an der 1. Wettbewerbsstufe werden von der Ausloberin keine Preise oder Aufwandsentschaedigungen ausbezahlt. A WETTBEWERBSSTUFE Fuer das Wettbewerbsverfahren der 2. Stufe werden von der Ausloberin Preisgelder von insgesamt ,-- netto ausbezahlt. In der 1. Stufe werden 8 bis 12 Projekte ausgewaehlt, deren VerfasserInnen zur weiteren Ausarbeitung fuer die zweite Wettbewerbsstufe eingeladen werden. Jede/r TeilnehmerIn an der 2. Stufe erhaelt eine fixe Aufwandsentschaedigung. Die Summe der Aufwandsentschaedigungen betraegt netto; die Aufwandsentschaedigung fuer die einzelnen TeilnehmerInnen errechnet sich aus dividiert durch die Anzahl der ausgewaehlten TeilnehmerInnen, die auch einen regulaeren Wettbewerbsbeitrag abgeben. Zusaetzlich werden folgende Preisgelder ausbezahlt: 1. Preis: 6.000,-- netto 2. Preis: 4.000,-- netto 3. Preis: 2.000,-- netto Das Preisgericht wird eine mit einer Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit als NachrueckerIn fuer die Preisraenge sowie eine weitere Wettbewerbsarbeit, die keine Verguetung erhaelt, als NachrueckerIn fuer eine Anerkennung auswaehlen. In begruendeten Ausnahmefaellen behaelt sich das Preisgericht eine andere Aufteilung der Preisgelder bzw. Aufwandsentschaedigungen vor. Die Verguetung wird - unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den WettbewerbsteilnehmerInnen und deren MitarbeiterInnen - nur an den/die Teilnahmeberechtigte/n gegen Rechnungslegung ausbezahlt. Die Gesamtentschaedigung umfasst somit (excl. Umsatzsteuer) ,--. Unabhaengig von der Anzahl der abgegebenen Wettbewerbsbeitraege bzw. der zu honorierenden TeilnehmerInnen ist die ganze 10
11 Gesamtentschaedigung auszubezahlen. Die Aufwandsentschaedigung wird nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen erbracht werden. A.11 ABSICHTSERKLAERUNG DES AUFTRAGGEBERS A.11.1 VERGABE VON LEISTUNGEN Die Ausloberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes (2. Stufe) im Falle der Realisierung des Projektes, den/die VerfasserIn des mit dem 1. Platz (SiegerIn) ausgezeichneten Projektes bzw. des vom Preisgericht zur Ausfuehrung empfohlenen Projektes unter Beruecksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Der Leistungsvertrag der Auftraggeberin mit dem/der GewinnerIn des Wettbewerbes wird in einem gesonderten Verhandlungsverfahren geschlossen. Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt unter noch zu vereinbarenden Bedingungen auf der Basis des Vertrags der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten mit dem Land Oberoesterreich (so genannter 'Gemeindevertrag'). Die Festlegung der Vertragsbedingungen und des Leistungsumfangs fuer diese Beauftragung erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2006 in der gueltigen Fassung). Der/die WettbewerbsteilnehmerIn hat keinen Anspruch auf Beauftragung mit Leistungen von Sonderfachleuten (z.b. Haustechnik, Statik etc.) oder auf die Beauftragung mit der Oertlichen Bauaufsicht nach (1)4 (Oertliche Bauaufsicht) des Besonderen Teils der Honorarordnung fuer Architekten (HOA 2004). Von der Ausloberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gruenden verlangte Aenderungen des im Wettbewerb eingereichten Projekts sowie die Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu beruecksichtigen. Es ist beabsichtigt die kompletten Planungsleistungen zu vergeben mit Ausnahme der geschaeftlichen und technischen Oberleitung. Das Preisgeld wird auf das Honorar angerechnet. A.11.2 URHEBERRECHTE Das sachliche Eigentumsrecht an Plaenen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der praemierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Verguetung auf die Auftraggeberin ueber. Der/die ProjektverfasserIn behaelt das geistige Eigentum an den eingereichten Unterlagen und das Werknutzungsrecht bis zur Einreichung, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Die Ausloberin hat das Recht der Veroeffentlichung unter Verpflichtung der Namensnennung des/der Verfassers/Verfasserin. 11
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