EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen

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1 EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Erweiterung u. Funktionssanierung BG/BRG Sillgasse Innsbruck am Standort Sillgasse 10, 6020 Innsbruck Innsbruck, Juli 2015 Ort, Datum

2 INHALTSVERZEICHNIS A ALLGEMEINER TEIL... 3 A.1 Auftraggeberin und Wettbewerbsbüro... 4 A.1.1Ausloberin / Auftraggeberin... 4 A.1.2Wettbewerbsbüro und Modellbau... 4 A.2 Gegenstand des REALISIERUNGSWettbewerbes...5 A.3 Art des Verfahrens... 6 A.3.1Teilnahmeberechtigung... 6 A.3.2Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und Registrierung...7 A Ausschreibungsunterlagen und Registrierung...7 A Modelleinsatzplatte... 7 A.3.3 Ausschließungsgründe... 7 A.4 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln... 8 A.5 Wettbewerbssprache...8 A.6 Termine...8 A.6.1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts... 9 A.6.2 Fragebeantwortung, Informationsgespräch und Örtliche Begehung...9 A.6.3 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle... 9 A.6.4 Sitzung des Preisgerichtes A.6.5 Wettbewerbsergebnisse und öffentliche Ausstellung der Arbeiten...10 A.6.6 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet A.7 Formale Bedingungen und Kennzeichnung der Unterlagen...10 A.7.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen A.7.2 Verfasserbrief A.7.3 Eignungsnachweise A.8 Zusammensetzung des Preisgerichts A.8.1 HauptpreisrichterInnen A.8.2 ErsatzpreisrichterInnen A.8.3 BeraterInnen des Preisgerichtes A.9 ORGANISATION, VERFAHRENSABWICKLUNG UND VORPRÜFUNG...15 A.10 Gewinner, Vergütung A.11 Absichtserklärung der Auftraggeberin A.11.1 Vergabe von Leistungen A.11.2 Urheberrechte A.11.3 Einverständniserklärung B BESONDERER TEIL...18 B.1 ZIELSETZUNG Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 2 von 37

3 B.1.1 Einzuhaltende Richtlinien B.1.2 Kostenrahmen B.1.3 Terminrahmen B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN B.2.1 Bebauungsbestimmungen B.2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen B.2.3 Vorgaben Bundesdenkmalamt B.2.4 Erschließung B.2.5 Energetische Aspekte und Gebäudetechnik B.2.6 Fahrrad- und KFZ-Abstellplätze B.2.7 Brandschutz und Barrierefreiheit: B.3 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN...23 B.3.1 Basis für die zu erbringenden Leistungen B.3.2 Geforderte Unterlagen B Lageplan M 1: B Geschossgrundrisse M 1: B Schnitte M 1: B Ansichten M 1: B Schaubild...24 B Baumassenmodell M 1: B Projektbeschreibung B Statistische Vergleichswerte B Verfasserblatt B Daten für Wettbewerbsportal B.4 AUSFÜHRUNGSART DER LEISTUNGEN...26 B.5 BEURTEILUNGSKRITERIEN C AUFGABENSTELLUNG C.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen und Vorgaben C.1.1 Auszug aus dem Informationsblatt MAIII vom C.2 Erfüllung und Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms...32 C.3 Erläuterung zur Beilage D.1.12 Raum- u. Funktionsprogramm:...35 D BEILAGEN: D.1 Planbeilagen/Schriftstücke...36 D.2 Modell...37 Die Beilagen werden nach erfolgter Registrierung zum Download bereitgestellt. Die Zusendung der Pläne und sonstigen Unterlagen auf einer CD/DVD erfolgt jeweils gegen Kostenersatz. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 3 von 37

4 A ALLGEMEINER TEIL Präambel Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) betrachtet den Architekturwettbewerb als ein entscheidendes Instrument zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Baukultur in Österreich; als einer der bedeutendsten Auftraggeber in Österreich, erkennt sie ihre besondere Verantwortung und die damit verbundenen Möglichkeiten, richtungsweisend und beispielgebend zu wirken. Dementsprechend fordert sie alle an diesen Zielen interessierten Architektinnen und Architekten auf, sich produktiv an den Verfahren zu beteiligen. Das gilt nicht nur für weitblickende Experten und Expertinnen in der jeweils konkreten Themenstellung, sondern für alle, die ihre umfassende baukünstlerische Kompetenz im Rahmen der Verfahren einbringen wollen. In diesem Zusammenhang ist es der BIG ein Anliegen, auch junge Architektinnen und Architekten in die Wettbewerbe einzubeziehen. Ziel ist es, ein möglichst breites Spektrum an hochwertigen Arbeiten zu erlangen, die nicht nur den gegenwärtigen Stand der Entwicklungen reflektieren, sondern auch überzeugend neue Wege aufzeigen. Wesentlich ist, dass es gelingt, auf die in der Regel hochkomplexen Sachverhalte architektonisch eigenständig, innovativ, wirkungsvoll und wirtschaftlich vertretbar zu reagieren. Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) ist daher an unterschiedlichen baukünstlerischen Positionen und Haltungen interessiert. Demzufolge wird im Zuge der Einreichung des Wettbewerbsprojektes eine knappe und überzeugende Formulierung dieser bezogen auf die gestellte Aufgabe erwartet. In der Wettbewerbsphase sind Handlungsspielraum und möglicher Einfluss auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eines Bauvorhabens am größten. Viele der Entscheidungen, die im Rahmen des Wettbewerbes und in den ersten Phasen der Planung getroffen werden, legen diese Parameter für das spätere Gebäude fest. Die BIG versteht unter Nachhaltigkeit 3 Komponenten: ökologische Komponente ökonomische Komponente soziokulturelle Komponente bautechnische Aspekte architektonische Aspekte ökologische Aspekte Kosten Anschaffung und Betriebsphase Kosten am Ende des Lebenszyklus Definition des Leistbaren Nutzen und Funktion(Adaptibilität) Aufenthaltsqualität In Bezug auf die Energieeffizienz eines Gebäudes legt die BIG besonderen Wert darauf, dass dieser Gedanke bereits im Wettbewerbsprojekt durch abgestimmte Fassaden-, Klima-, Gebäudetechnik- und Energiekonzepte berücksichtigt wird. Energieffizienz ist dabei ganzheitlich als Beziehung zwischen Raumklima (hochwertige thermische Behaglichkeit und Raumluftqualität) und dem Gesamtenergiebedarf unter Berücksichtigung des energetischen Aufwands während der Herstellung-, Betriebs- und Entsorgungphasen zu betrachten. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 4 von 37

5 Das Bundesministerium für Bildung und Frauen (BM:BF) schließt sich dieser Präambel inhaltlich an. A.1 AUFTRAGGEBERIN UND WETTBEWERBSBÜRO A.1.1 Ausloberin / Auftraggeberin Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. (BIG) Hintere Zollamtsstraße 1, 1031 Wien Unternehmensbereich Schulen S, T, Vlbg Adresse: Kapuzinergasse 38, 6020 Innsbruck Telefon: Fax: gerhard.isser@big.at A.1.2 Wettbewerbsbüro und Modellbau Wettbewerbsbüro und Ansprechstelle im Wettbewerb: Florian Lutz. Daniela Amann. Architekten ZT-OG Adresse: Sonnenstraße 18, 6020 Innsbruck Telefon: Fax: office@amann-lutz.at Bankverbindung: Institut: RRB Hall i. Tirol Adresse: Kto.Nr.: BLZ: IBAN: AT BIC: RZTIAT22362 lautend auf: Amann Lutz Architekten Modellbau (Einsatzplatte): steck modellbau DI Christoph Steck Adresse: Weiherburggasse 5a Telefon: Fax: steck@modellarchitektur.at Bankverbindung: Institut: Raiffeisenkasse Rum Adresse: Rum Kto.Nr.: 4606 BLZ: IBAN: AT BIC: lautend auf: RZTIAT22310 DI Christoph Steck Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 5 von 37

6 A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES Gegenstand des Realisierungswettbewerbes (im Folgenden kurz Wettbewerb genannt) ist die Erlangung von architektonischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) für die Erweiterung und Funktionssanierung des BG/BRG Sillgasse Innsbruck. Es werden detaillierte Ausarbeitungen und Vorschläge zur gegenständlichen Bauaufgabe, sowohl in städtebaulicher/baukünstlerischer als auch in funktionaler/ökonomischer Hinsicht, erwartet. Die Funktionalität eines Vorschlages muss in den im Wettbewerb verlangten Ausarbeitungen gem. Pkt. B.3 so dargestellt werden, dass sie eindeutig ablesbar ist. A.3 ART DES VERFAHRENS Der Wettbewerb wird als EU-weites, offenes, einstufiges Verfahren im Oberschwellenbereich zur Erlangung von architektonischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) mit anschließendem Verhandlungsverfahren für die Vergabe von GeneralplanerInnenleistungen gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) durchgeführt, wobei die Anonymität der TeilnehmerInnen über die Dauer des Verfahrens bis zum Abschluss der Jurysitzung erhalten bleibt. A.3.1 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind: - Österreichische Architektlnnen, Zivilingenieurlnnen für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. - Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerIn gleichzuhalten ist, befugt ausüben. - Natürliche Personen die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat der Teilnehmenden besitzen. - Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und eine der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsarbeit aufrecht sein. Bei Teilnahmegemeinschaften müssen alle Mitglieder die jeweilige Teilnahmeberechtigung besitzen. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 6 von 37

7 Jede/r TeilnehmerIn an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich. MitarbeiterInnen von Teilnehmern/-innen und Fachleute, wie KonsulentInnen, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, können genannt werden und werden von der Ausloberin bei der Veröffentlichung angeführt. Für die nichtösterreichischen Teilnehmer/innen wird auf die Informationspflicht der Dienstleisterlnnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die DienstleistungsempfängerIn gemäß 32 ZTG hingewiesen. Anmerkung: Gemäß 32 ZTG ist der/die Dienstleister/in verpflichtet, vor Erbringung der Dienstleistung die DienstleistungsempfängerIn über Folgendes zu informieren: 1. das Register, in dem er/sie eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register, 2. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates, 3. die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der/die Dienstleister/in angehört, 4. die Berufsbezeichnung oder seinen/ihren Befähigungsnachweis, 5. die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABI. L 145 vom S 1 zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABI. L 168 vom S. 35 und 6. Einzelheiten zu seinem/ihrem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht. A.3.2 Ausschreibungsunterlagen, Modelleinsatzplatte und Registrierung A Ausschreibungsunterlagen und Registrierung Die Ausloberin hat eine Homepage unter der Adresse eingerichtet, über welche die Ausschreibungsunterlagen abgerufen und heruntergeladen werden können. Die allgemeinen Teile (A, B, C) der Ausschreibungsunterlagen sind im Extranet ohne Registrierung zugänglich. Der spezielle Teil ( Beilagen ), Pkt. D.1 (Pläne und sonstige Unterlagen) ist den registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen nach erfolgter Registrierung und Bezahlung einer Schutzgebühr von 50.- inkl. USt vorbehalten. Die Registrierung erfolgt über das Formular TEILNAHMEANMELDUNG, das ebenfalls herunter geladen werden kann ( Dieses Formular ist von den TeilnehmerInnen zu stempeln, zu unterfertigen und dann an das Wettbewerbsbüro zu senden. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 7 von 37

8 Erst mit Einlangen dieses Faxes beim Wettbewerbsbüro und nach dem erfolgten Zahlungseingang der Schutzgebühr für Pläne und sonstige Unterlagen (spesenfrei für den Empfänger) auf dem Konto des Wettbewerbsbüros, gilt der/die TeilnehmerIn als registriert. Den registrierten TeilnehmerInnen wird dann der Teil D.1 ( Planbeilagen/Schriftstücke") der Ausschreibungsunterlagen mittels zum Download freigegeben. Auf Wunsch können die Unterlagen auf Kosten der TeilnehmerIn auf CD-ROM zugesendet werden. Die Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen (z.b. Fragebeantwortung) werden auf der Homepage ( verlautbart. Die registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen werden optional per oder Fax über Aktualisierungen der Homepage informiert. Der Unkostenbeitrag wird den registrierten TeilnehmerInnen bei Abgabe einer vollständigen Wettbewerbsarbeit gemäß Pkt. B.3. nach Abschluss des Verfahrens rückerstattet. A Modelleinsatzplatte Die Modelleinsatzplatte gemäß Teil D ( Beilagen ), Pkt. D.2 wird den registrierten TeilnehmerInnen auf dem Postweg übermittelt. A.3.3 Ausschließungsgründe Eine Wettbewerbsarbeit muss vom Preisgericht - bei Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß der WOA, i.d.g.fassung. - bei verspäteter Einreichung der Wettbewerbsarbeit oder des Modells - bei Verletzung der Anonymität - und kann - bei Fehlen zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen - bei Nichteinhaltung von Vorgaben in den Wettbewerbsunterlagen, soweit diese als einzuhalten bezeichnet sind, über Beschluss des Preisgerichtes von der Beurteilung ausgeschlossen werden. Weiters können einzelne Unterlagen zur Wettbewerbsarbeit, die nicht gefordert sind und nicht in den Vorgaben zur Art der Darstellung entsprechen, über Beschluss des Preisgerichtes und begründet ausgeschieden werden. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 8 von 37

9 A.4 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinn der Ausschreibung: 1) die schriftliche Fragebeantwortung 2) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen. Subsidiär gelten: die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i. d. g. F. ( die Wettbewerbsordnung Architektur WOA 2010 i. d. g. F. ( die Bestimmungen des ABGB 860 ff. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. Mit der Registrierung nimmt jede/r TeilnehmerIn sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jede/r TeilnehmerIn ist bis zur Veröffentlichung durch die Auftraggeberin zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom hat die Kammer ihre Kooperation mit der Auftraggeberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 11/14 bekundet und ihre PreisrichterInnen nominiert. A.5 WETTBEWERBSSPRACHE In allen Phasen des Verfahrens gilt Deutsch als Wettbewerbssprache als vereinbart. A.6 TERMINE Konstituierende Sitzung des Preisgerichts: Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen Teil A, B, C ab: KW 29 Download der Pläne und sonstigen Unterlagen Teil D, Pkt. D.1 ab: Ausgabe der Modelleinsatzplatte Teil D, Pkt. D.2 ab: ab Schriftliche Fragen an das Wettbewerbsbüro bis spätestens: Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 9 von 37

10 Informationsgespräch und Örtliche Begehung: Dienstag ab Uhr Treffpunkt: BG/BRG Sillgasse Haupteingang/Foyer Beantwortung der schriftlichen Fragen bis spätestens: Anmeldung zur Teilnahme bis spätestens: Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (außer Modell) bis spätestens: Uhr Abgabe des Modells bis spätestens: Uhr Vorprüfung: von bis Sitzung des Preisgerichts: und Ort der Preisgerichtssitzung: BG/BRG Sillgasse Innsbruck. A.6.1 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte: Architektin Univ. Prof. Mag.arch. Elsa Prochazka zur Vorsitzenden Architektin Dipl. Ing. Hemma Fasch zur stellvertretenden Vorsitzenden DI Bernd Wiltschek zum Schriftführer DI Bernhard Falbesoner zum Schriftführer Stellvertreter A.6.2 Fragebeantwortung, Informationsgespräch und Örtliche Begehung Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich ( Post, Fax, ) bis zum unter Pkt. A.6 genannten Zeitpunkt (einlangend beim Wettbewerbsbüro) zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für die TeilnehmerInnen und das Preisgericht findet ein Informationsgespräch sowie eine örtliche Begehung statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen TeilnehmerInnen, dem Auftraggeberin und den Mitgliedern des Preisgerichtes per oder Telefax bekannt gegeben und im Bereich Wettbewerbe der Homepage der BIG veröffentlicht ( A.6.3 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten und Modelle Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle (Ausführung generell weiß ) sind bis spätestens zu den unter Pkt.A.6 jeweils genannten Terminen im Wettbewerbsbüro gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung entsprechend verpackt (siehe Pkt.A.7) abzugeben. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 10 von 37

11 Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten (Ausarbeitungen, Unterlagen) und Modelle müssen spätestens bis zu den oben angeführten Terminen im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der/die TeilnehmerIn (siehe dazu Pkt. A.3.3.). A.6.4 Sitzung des Preisgerichtes Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zusammentreten (siehe Pkt. A.6). Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts. A.6.5 Wettbewerbsergebnisse und öffentliche Ausstellung der Arbeiten Die Wettbewerbsergebnisse werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens in den Medien und im Amtsblatt der EU bekannt gegeben. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren MitarbeiterInnen, werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen zugelassenen WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen sowie den ErsatzpreisrichterInnen bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Ergebnisse auf der Homepage der BIG ( bekannt gegeben. A.6.6 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals " der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; Dateigrößen möglichst klein (~1 MB); inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.b. Kennziffer.pdf ; Erläuterungsbericht etc. als gesonderte pdf-dokumente. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 11 von 37

12 A.7 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG DER UNTERLAGEN A.7.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen Alle Einzelstücke (Pläne, Schriftstücke, Modell) sind wie folgt zu kennzeichnen: Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit haben ferner die Aufschrift Wettbewerb BG/BRG Sillgasse zu enthalten. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. Die Wettbewerbsarbeit ist doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Wettbewerb BG/BRG Sillgasse zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket- oder Botendienst versendet, ist als Absender die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Karlsgasse 9, 1040 Wien anzuführen. A.7.2 Verfasserbrief Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist: Verfasserbrief gemäß Vorlage Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des/der TeilnehmerIn (der Mitglieder der Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der MitarbeiterInnen (siehe beiliegendes Formblatt). Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die -Adresse, sowie die Kontonummer der TeilnehmerIn (Vertretungsbefugten) zu enthalten. Dem Verfasserbrief ist der (die) Nachweis(e) der Befugnis gem. 71 BVergG (siehe A.7.3.a) beizufügen. Der (Die) Nachweis(e) der Befugnis hat durch Vorlage der im Herkunftsland der UnternehmerIn zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderlichen Berechtigung oder einer Urkunde betreffend die im Herkunftsland der UnternehmerIn zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation zu erfolgen (bspw. Vorlage der aufrechten Befugnis gem. Ziviltechnikergesetz (ZTG), Vorlage der erforderlichen Nachweise im Sinne des 1 Abs.3 der EWR-Architektenverordnung (EWR-ArchV, BGBI 1995/694) bzw. der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung (EWR-Ing-KonsV, BGBl 1995/695), ). Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 12 von 37

13 A.7.3 Eignungsnachweise a) Nachweis der Befugnis gem. 71 BVergG (siehe A.7.2.). Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden, erforderlichen Eignungsnachweise hat auf Verlangen der Auftraggeberin - erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens zu erfolgen. b) Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit gem. 72 ivm 68 (1) BVergG: Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus einem Berufs- oder Handelsregister gem. Anhang VII BVergG 2006, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes der UnternehmerIn aus dem/der hervorgeht, dass keine rechtskräftige Verurteilung gegen die UnternehmerIn oder sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen vorliegt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation, Bestechung, Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch oder Geldwäscherei bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der/die UnternehmerIn seinen Sitz hat gegen sie kein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtliches Ausgleichsverfahren, kein Vergleichsverfahren oder kein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde sie sich nicht in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen oder nicht eingestellt haben gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt. Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder der letztgültigen Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes, aus dem hervorgeht, dass sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 13 von 37

14 in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, erfüllt haben. c) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. 74 BVergG: Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich erbrachter (General)PlanerInnenleistungen Angaben über die Anzahl der Beschäftigten d) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gem. 75 BVergG: Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen des GeneralplanerInnenteams über Art und Umfang entsprechend der jeweiligen Wettbewerbsaufgabe; z.b. GeneralplanerInnenabwicklung, Ausführungsplanung, Ausschreibungs- und Vergabewesen, etc. für Projekte vergleichbarer Größe und Komplexität zu erbringen. A.8 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS (F) FachpreisrichterInnen, (S) SachpreisrichterInnen A.8.1 Hauptpreisrichter Innen Architektin Dipl. Ing. Hemma Fasch (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol u. Vorarlberg) Architekt Dipl. Ing. DI Harald Höller (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol u. Vorarlberg) Architektin. Univ. Prof. Mag.arch. Elsa Prochazka (Vertreterin des BIG Architektur Beirates) DI Bernhard Falbesoner (Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) DI Bernd Wiltschek (Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) DI Fritz Seda (Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) Dr. Wolfgang Souczek (Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Frauen) Dr. Reinhold Raffler (Vertreter des Landesschulrates für Tirol) Architektin DI Schmeissner-Schmid (Vertreterin der Stadtplanung Innsbruck) Stadtrat Mag. Gerhard Fritz (Vertreter der Stadt Innsbruck) Architekt DI Ernst Beneder (Vertreter des Gestaltungsbeirat d. Stadt Innsbruck) (F) (F) (F) (F) (F) (F) (S) (S) (F) (S) (F) Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 14 von 37

15 A.8.2 ErsatzpreisrichterInnen Architekt DI Michael Anhammer (Vertreter der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol u. Vorarlberg) Architektin Dipl. Ing. Susanne Fritzer (Vertreterin der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol u. Vorarlberg) Architektin Mag. arch. Gabu Heindl (Vertreterin des BIG Architektur Beirates) Arch. DI Guido Mitteregger (Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) DI Heike Schellenegger (Vertreterin der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) DI Michael Schmidle (Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) Thomas Mühleder (Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Frauen) Ing. Michael Wörgartner (Vertreter des Landeschulrates f. Tirol) DI Philipp Heinricher (Vertreter der Stadtplanung Innsbruck) Architekt DI Michael Pfleger (Vertreter der Stadt Innsbruck ) Arch. DI Gerhard Sailer (Vertreter des Gestaltungsbeirat Innsbruck) (F) (F) (F) (F) (F) (F) (S) (S) (F) (F) (F) A.8.3 BeraterInnen des Preisgerichtes Berater des Preisgerichts (ohne Stimmrecht): Bmst. Ing. Gerhard Isser (Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) Mag. Gabriele Graf (Vertreterin der Bundesimmobiliengesellschaft mbh) Mag. Gabriele Neumann (Vertreterin des Bundesdenkmalamtes) Dir. Mag. Harald Pittl (Vertreter des Nutzers) GF Bernhard Hopfgartner (Geschäftsführer der Caritas Tirol) (S) (S) (S) (S) (S) Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 15 von 37

16 Arbeitsweise des Preisgerichtes Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen, eine andere Aufteilung der Ränge und Anerkennungen erfolgen. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Die ErsatzpreisrichterInnen können an allen Sitzungen des Preisgerichtes dann teilnehmen, wenn sie ihre Ersatzfunktion ausüben. Die BeraterInnen des Preisgerichtes werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, anwesend sein. A.9 ORGANISATION, VERFAHRENSABWICKLUNG UND VORPRÜFUNG Organisation: Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. Unternehmensbereich Schulen Abwicklung: Florian Lutz. Daniela Amann Architekten Ziviltechnikergesellschaft OG Sonnenstraße 18, 6020 Innsbruck Telefon: Vorprüfung: Florian Lutz. Daniela Amann. Architekten Ziviltechnikergesellschaft OG Sonnenstraße 18, 6020 Innsbruck A.10 GEWINNERIN, VERGÜTUNG Die Auftraggeberin hat für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Vergütung (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Rang = GewinnerIn EURO ,- 2. Rang EURO ,- 3. Rang EURO ,- Anerkennung EURO 9.000,- Anerkennung EURO 9.000,- Anerkennung EURO 9.000,- Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 16 von 37

17 Die Vergütungen werden nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen erbracht wurden. Die Vergütungen werden in diesem Fall zur Gänze ausbezahlt. Die Rechnungslegung erfolgt an die Adresse der Ausloberin. A.11 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUFTRAGGEBERIN A.11.1 Vergabe von Leistungen Die Auftraggeberin beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß 30 (2) Z 6 BVergG über eine GeneralplanerInnenbeauftragung zu führen. Thema dieser Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams (insbesondere FachplanerInnen), die geplante Projektabwicklung und das Honorar sein (siehe dazu auch Pkt. A.7.3.c + d). Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen: Architekteninnen-/Architektenleistungen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailzeichnungen, Kostenberechnungsgrundlagen, künstlerische Oberleitung der Bauausführung, technisch-geschäftliche Oberleitung, Bestandspläne, Orientierungspläne, Brandschutzpläne, Raumbuch Statisch konstruktive Bearbeitung: Statisch konstruktiver Vorentwurf, Konstruktionsentwurf, Einreichplanung, Ausführungsplanung, technisch-geschäftliche Oberleitung, Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen. Haustechnikleistungen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Details, Führungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Schlussabnahme ohne Leistungsmessung, Leistungsmessung, Leitung und Koordinierung Bauphysikalische Grundleistungen: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Detailplanung, Mitwirkung bei der technisch-geschäftlichen Oberleitung Gestaltung der Außenanlagen und Außenanlagenplanung Projektleitung und Planungskoordination gemäß BauKG Technisch-geschäftliche Oberleitung Sonstige GeneralplanerInnenleistungen Die Auftraggeberin behält sich vor, in Ausnahmefällen einzelne dieser Leistungen gesondert zu vergeben. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 17 von 37

18 Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu verlangen. Die Auftraggeberin kann weitere Änderungen im Zuge der Bearbeitung nach der Auftragserteilung verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. A.11.2 Urheberrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Auftraggeberin über. Die ProjektverfasserInnen behalten das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten. Die Auftraggeberin hat das Recht der Veröffentlichung aller im Wettbewerbsverfahren eingereichten Wettbewerbsarbeiten unter Verpflichtung der Namensnennung der VerfasserIn. Die Wettbewerbsunterlagen prämierter Projekte sind von der Rückgabe an den/die VerfasserIn ausgeschlossen. Die Wettbewerbsunterlagen nicht prämierter Projekte können bis spätestens eine Woche nach Ende der Ausstellung beim Wettbewerbsbüro abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden vernichtet. A.11.3 Einverständniserklärung Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb im Beauftragungsfall zur verbindlichen Nennung eines GeneralplanerInnenteams. Die Gewinnerin / der Gewinner des Wettbewerbes erklärt mit ihrer / seiner Teilnahme am Wettbewerb ausdrücklich ihr / sein Einverständnis auf Aufforderung durch die Auftraggeberin die entsprechenden Empfehlungen und Vorgaben des Preisgerichts für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsarbeit in der Planungsphase zu berücksichtigen. Die Nennung und Beibringung der erforderlichen Eignungsnachweise (siehe Pkt. A.7.3.b; A.7.3.c; A.7.3.d) hat im Zuge des Verhandlungsverfahrens zu erfolgen. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 18 von 37

19 B BESONDERER TEIL B.1 ZIELSETZUNG Kurzbeschreibung der Bauaufgabe Am BG/BRG Sillgasse werden derzeit in 34 Klassen maximal 850 SchülerInnen von etwa 100 PädagogInnen unterrichtet. Die Schule muss auf Grund bestehender Raumnot und funktioneller Mängel erweitert und saniert werden. Durch die innerstädtische zentrale Lage, die städtebauliche Situation des Bestandsgebäudes und die zur Verfügung stehende Bauplatzgröße ergeben sich räumlich sehr beengte Rahmenbedingungen. Betrachtungen im Zuge der Vorbereitung des gegenständlichen Wettbewerbsverfahrens lassen erwarten, dass eine Unterbringung des Raum- und Funktionsprogramms ausschließlich durch Aufstockung des derzeitigen Bestandes unter den gegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich einer verträglichen Höhenentwicklung der Gebäude, nicht umsetzbar ist. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe auszuloten ob die bestehende Gebäudesubstanz nur teilweise oder zur Gänze abgebrochen werden muss. Luftbild (Quelle-tiris) Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 19 von 37

20 Bestand BG/BRG Sillgasse: Möglicher Abbruch: Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 20 von 37

21 B.1.1 Einzuhaltende Richtlinien Grundsätzlich sind die vorgegebenen Rahmenbedingungen, das vorgegebene Funktionsprogramm und die Planungsrichtlinien, die technischen Normen und Fachnormen einzuhalten. Das Projekt ist unter Beachtung der städtebaulichen Empfehlungen, der Ansprüche der NutzerInnen, sowie Einhaltung einer inneren Organisationsstruktur zu erstellen (siehe Kapitel C und Beilagen D.1.1 bis D.1.21). Darüber hinaus sind alle angeführten Planungsrichtlinien (siehe Pkt.B.2) einzuhalten. B.1.2 Kostenrahmen Das Gesamtbudget (Nettobaukosten) beträgt maximal (Preisbasis Mai 2015). Diese Kosten sind Nettobaukosten lt. ÖNORM B1801-1, Kostenbereiche 1 (Abbruch Bestand), 2-4 und 6. Dieser Kostenrahmen gilt als Obergrenze bei der Verwiklichung der Bauabsicht und muss als solcher bei der Ausarbeitung eines Wettbewerbsprojektes berücksichtigt werden. Die Kostenobergrenze stellt das maximal zur Verfügung stehende Budget für das gegenständliche Projekt dar; wobei die notwendige Reserven inkludiert sind Mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit nehmen die Teilnehmenden den Kostenrahmen zur Kenntnis und bestätigen, dass ihr Beitrag im Kostenrahmen realisiert werden kann. B.1.3 Terminrahmen Dem Projekt liegt folgender Terminplan in Planung und Ausführung zugrunde. Wettbewerbsergebnis: Ende 2015 Baubeginn: Sommer 2017 Inbetriebnahme Herbst 2019 Die Einhaltung der Termine ist Grundlage für alle weiteren Schritte. Mit der Teilnahme am Wettbewerb und Abgabe der Unterlagen bestätigt der/die TeilnehmerIn in Kenntnis des vorliegenden Terminplanes zu sein und bestätigt ferner in seinem Aufgabenbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 21 von 37

22 B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN B.2.1 Bebauungsbestimmungen Information: Die derzeit gültige rechtlichen Rahmenbedingungen sehen folgendes vor: Örtliches Raumordnungskonzept / ÖROKO (v ): vorwiegende Nutzung des Baulandes innerstädtische Kernzone mit Wohnen mit hoher Dichte D3 (Geschossflächendichte von 1,5 bis 2,0), Bereich mit qualitätvollen städtebaulichen Strukturen und hohem Anteil von baukulturell und historisch wertvollem Baubestand Flächenwidmungsplan Nr. 80/jk (v ): Widmung Kerngebiet Allgemeiner Bebauungsplan Nr. IN-B11 (v ): Mindestbaumassendichte 1,0 Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B11 (v ): Geschlossene Bauweise, Abstände 0,4 straßenseitiges Gebäude: höchstens 5 Vollgeschoße, Straßen- und Baufluchtlinie am Gebäude, den Bestand festlegend Innenhofbereich: höchstens 4 Vollgeschoße, Baugrenzlinie am Gebäude, den Bestand festlegend Westlicher Zubau: höchstens 1 Vollgeschoß, Baugrenzlinie am Gebäude, den Bestand festlegend Siehe dazu Beilage D1.15 (derzeit gültiger Bebauungsplan). Im Einvernehmen mit der Stadtplanung Innsbruck soll auf Basis des Wettbewerbsprojektes ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. B.2.2 Vorschriften, Richtlinien, Normen Als Grundlagen für Planung und Ausführung dieses Bauvorhabens gelten alle einschlägigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, wie z.b.: die einschlägige Bauordnung (Tiroler Bauordnung/OIB Richtlinien) letzten Standes sowie alle anhängigen Gesetze und Verordnungen, einschließlich der technischen Normen und fachtechnischen Richtlinien. Weiters sind z.b.: das Bundesbedienstetenschutzgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und die Richtlinien des ÖISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) zu beachten. B.2.3 Vorgaben Bundesdenkmalamt Im Zuge der Vorbereitung des gegenständlichen Wettbewerbsverfahrens wurden Betrachtungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit des Raumprogramms auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück angestellt. Es wurden in vereinfachter Form zwei Vorstudien für den Fall einer Aufstockung der beiden Anbauten aus den 1970er Jahren und die in etwa zu erwartende Kubatur im Falle eines Totalabbruchs dargestellt. Diese beiden Varianten wurden durch das Bundesdenkmalamt begutachtet und kommentiert. Die Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes - Landeskonservatorats für Tirol liegt der Wettbewerbsauslobung bei (Beilage D.1.13.). Der Bestand steht nicht unter Denkmalschutz. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 22 von 37

23 B.2.4 Erschließung Das BG/BRG Sillgasse ist auf Grund seiner Innenstadtlage hervorragend an die öffentlichen Verkehrsnetze angeschlossen. Der Hauptbahnhof und Busbahnhof befinden sich in unmittelbarer Nähe. Entlang der Museumstrasse befinden sich Haltestellen für zahlreiche öffentliche Buslinien und Straßenbahnlinien bzw. für die zukünftige Regionalbahn. Der Haupteingang erfolgt derzeit von der stark frequentierten Sillgasse aus und wird als ungünstig wahrgenommen. B.2.5 Energetische Aspekte und Gebäudetechnik Siehe Präambel aus Teil A B.2.6 Fahrrad- und KFZ-Abstellplätze Es sind auf dem Wettbewerbsareal gemäß beiliegenden Verkehrsgutachten (D1.20) 150m² für Fahrräder und 200m² für 50 einspurige KFZ also in Summe 350m²- vorzusehen. Für Liefertätigkeiten, Instandhaltung etc. sind Stellflächen für 4 PKW im Hofbzw. Zugangsbereich vorzusehen. Diese Stellflächen werden nicht von den Unterrichtenden oder den SchülerInnen genutzt. Siehe dazu Verkehrsgutachten Beilage D.1.20 B.2.7 Brandschutz und Barrierefreiheit: Brandschutz: Hinsichtlich der Belange des Brandschutzes und der Fluchtwegsituation sind die Anforderungen der OIB Richtlinien (in der geltenden Fassung) und der einschlägigen TRVB's zu erfüllen. Barrierefreiheit. Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit sind die Vorgaben der Tiroler Bauordnung, der OIB Richtlinien und der Ausloberin einzuhalten. In den Wettbewerbsprojekten müssen die oben angeführten Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit mit ihren wesentlichen baulichen Voraussetzungen dargestellt sein. B.2.8 Grundwasserpegel: Der Grundwasserspiegel liegt im Bereich des Bauplatzes zwischen dem Minimum 566,13m (02/2008) und dem Maximum 568,98m (06/1999) gemessen an der Messstelle Innsbruck Bl (Klara-Pölt Weg). Das Eingangsniveau an der Sillgasse befindet sich derzeit auf einer Höhe 578,22m.Für eine unterirdische Bebauung stehen somit ca. 7,5 bis 9m zur Verfügung. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 23 von 37

24 B.3 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN B.3.1 Basis für die zu erbringenden Leistungen Basis sind die Unterlagen der Wettbewerbsausschreibung samt erläuternden Beilagen sowie das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm. B.3.2 Geforderte Unterlagen B Lageplan M 1:500 genordet Bebauungsvorschlag mit Darstellung der Erschließung. Nachvollziehbarkeit der Einhaltung der Bebauungsvorgaben. Erschließung und vorzusehende Stellflächen für PKW und Fahrräder bzw. einspurigen KFZ müssen dargestellt werden. Darstellung der fußläufigen Erschließung sowie der Gebäudezugänge. Durchwegung und Verbindung zum Akademischen Gymnasium. Darstellung der Radwegeverbindungen und Fahrradabstellplätze, Darstellung der Freiflächen, B Geschossgrundrisse M 1:200 Darstellung aller Geschossgrundrisse. Raumbezeichnungen und flächen sind in den Geschossgrundrissen einzutragen. Die Räume sind entsprechend dem Raum- u. Funktionsprogramm zu kennzeichnen. Die Funktionsbereiche und deren Zusammenhänge sollen in geeigneter Weise gekennzeichnet bzw. für das Preisgericht ablesbar sein. Neu zu errichtenden Bauteile, gegebenenfalls der Bestand und/oder gegebenenfalls von Umbauarbeiten betroffene Räume oder Bauteile müssen grafisch voneinander unterschieden und gekennzeichnet werden. Für das Preisgericht muss nachvollziehbar und ablesbar sein, welche Gebäudeteile neu errichtet werden sollen, welche bestehen bleiben bzw. adaptiert und angepasst bzw. zur Gänze abgebrochen oder neu errichtet werden müssen. Dies kann auch z.b.: durch Skizzen oder verkleinerte Übersichten erfolgen. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 24 von 37

25 B Schnitte M 1:200 Alle zum Verständnis des Lösungsansatzes erforderlichen Schnitte M = 1:200, Die Schnitte sind mit Gebäude-, Geschoss- und Raumhöhen sowie geländebezogenen Höhenkoten zu versehen. B Ansichten M 1:200 Alle entwurfsrelevanten Ansichten mit Höhenkoten. angrenzenden begleitenden Bebauung sind darzustellen. Die Höhen der B Schaubild maximal 2 Schaubilder sind zugelassen. B Baumassenmodell M 1: 500 Zur Verdeutlichung der Bearbeitung ist ein Baumassenmodell (Ausführung generell weiß) gefordert. B Projektbeschreibung Eine kurz gefasste Beschreibung der Entwurfsidee unter Berücksichtigung der unten angeführten Aspekte. Allenfalls angedachte Abweichungen vom geforderten Raum-/ Funktionsprogramm (mit Angabe der betroffenen Räume, bzw. Bereiche) sind hier zu erläutern und zu begründen. Städtebauliche, architektonische, funktionale, ökonomisch und ökologische Aspekte. Beschreibung des baulichen Ausstattungsstandards (Konstruktion, Mauerwerk, Dach, Wand, Fußboden etc.). Beschreibung des vorgeschlagenen statisch konstruktive System. Darstellung /Beschreibung eines plausiblen Energiekonzepts. Dieser Bericht sollte sich auf maximal 2 DIN A4 Seiten beschränken. B Statistische Vergleichswerte Die im Projekt erzielten Flächen und Rauminhalte, sowie die Flächen des Raum- und Funktionsprogramms sind in nachvollziehbarer und überprüfbarer Form anzugeben. Dies einschließlich der Darstellung und Begründung allfälliger Abweichungen. Berechnungsgrundlage ÖNORM B 1800 Ausgabe Die Werte sind auf dem beiliegenden statistischen Blatt einzutragen (Beilage D 1.12). B Verfasserblatt Die Beilage D 1.21 ist unterfertigt, zusammen mit dem Nachweis der Befugnis gemäß A.7.3.a, in einem verschlossenen Briefumschlag, der außen nur die sechsstellige Kennzahl trägt, den Unterlagen beizulegen. Eine Verkleinerung des Lageplans auf das Format A4 ist beizulegen. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 25 von 37

26 B Daten für Wettbewerbsportal Je Plan ist eine pdf-datei zwecks Veröffentlichung im Wettbewerbsportal der Bundeskammer mitzuliefern. Wenn möglich kleine Dateien idealerweise etwa 1MB. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 26 von 37

27 B.4 AUSFÜHRUNGSART DER LEISTUNGEN Sämtliche Pläne sind auf Papier ungefaltet und nicht aufkaschiert abzugeben (in Rolle). Eine Auflistung sämtlicher abgegebener Unterlagen ist beizulegen. Das Planformat wird auf max. 3 DIN A0 Hochformat - Blätter festgelegt. Farbige Gestaltung ist erlaubt. (Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht zur Beurteilung herangezogen). Eine Version der Pläne und Beilagen ist in Form einer Mappe (A3, 1-fach) beizulegen. Ein zweiter Satz Pläne ist für die Vorprüfung beizulegen. Sofern CAD Dateien im dwg/dxfformat mitgeliefert werden, müssen diese Pläne nicht bemaßt werden. 1 CD mit den gesamten angeführten Projektunterlagen für die Vorprüfung und für die Veröffentlichung in digitaler Form ( Statistik als xls und pdf, Pläne und Texte im.pdf Format, Pläne zusätzlich dwg od.dxf). Es ist darauf zu achten, dass die digitalen Unterlagen keine Hinweise auf den Verfasser enthalten. B.5 BEURTEILUNGSKRITERIEN Die Bewertung und Reihung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht erfolgt anhand der nachfolgend angeführten, gleich gewichteten Beurteilungskriterien: Städtebauliche Kriterien Konfiguration der Baukörper und Außenräume (Freiraumgestaltung) im städtebaulichen Kontext. Verträgliche und qualitätsvolle Einbindung in die hochsensible Umgebung Bewältigung der Herausforderungen durch das Grundstück Berücksichtigung der Durchwegung des Bauplatzes Architektonische Kriterien Entwurfsansatz und -idee: Konzeption der Grundrisse, Fassaden etc. Architektonische Qualität im Außen- und Innenraum Innovative Potenziale des Entwurfsansatzes Funktionale Kriterien Funktionalität der Gesamtlösung in allen Teilbereichen Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 27 von 37

28 Umsetzung der in der Beilage pädagogisches Konzept D 1.17 und unter Abschnitt C.2. angeführten Entwicklungszielen der Auftraggeberin Ökonomische, ökologische Kriterien Wirtschaftlichkeit/Energieeffizienz/mittel und langfristige Adaptierbarkeit der Gesamtlösung in Herstellung und Betrieb Flexibilität hinsichtlich Erweiterung und Änderung der Nutzungsanforderung Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 28 von 37

29 C AUFGABENSTELLUNG C.1 STÄDTEBAULICHE RANDBEDINGUNGEN UND VORGABEN Durch die Stadt Innsbruck und den Innsbrucker Gestaltungsbeirat wurden Randbedingungen und Zielsetzungen für den Wettbewerb, Änderung des Bebauungsplanes für das gegenständliche Bauvorhaben mit dem Informationsblatt vom bekanntgegeben. Das Informationsblatt wird als Beilage beigefügt, hier auszugsweise wiedergegeben und stellt die Beschlusslage der Stadt Innsbruck dar. Informationsblatt MAIII vom (Beilage D 1.24). Rechtliche Situation siehe Pkt. B.2.1 * Hinweis: hinsichtlich dieses Abschnittes wird auf den Abschnitt C.2 Erfüllung und Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms, den Abschnitt B.2. Vorgaben des Bundesdenkmalamtes mit Beilage D1.13, den Abschnitt B.2.4 und B.2.6 sowie die Beilage D1.1 verwiesen. STADT-, GRÜN- UND VERKEHRSPLANERISCHE RANDBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB: Die Herausforderung besteht darin, in einem hochsensiblen innerstädtischen Bereich auf einem von Baudenkmälern, öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen und zum Teil Wohnbebauung umgebenen grundsätzlich äußerst beengten Schulstandort ein Verdichtungsprojekt zu entwickeln, welches sowohl für das Umfeld verträglich und qualitätvoll ist, als auch für die NutzerInnen qualitätsvolle pädagogisch adäquate Räumlichkeiten schafft. Kriterien sind Städtebau und Architektur, Aufenthaltsqualität und pädagogischer Anspruch an das Bauwerk, sowie die zugehörigen Freiflächen im Innen- wie im Außenraum. Aufgrund der Funktion als Schulbau kommt dem Projekt eine besondere Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung zu. Das Bundesdenkmalamt weist auf die Qualität der gründerzeitlichen Fassade und die Wirkung mit dem Ensemble des Jesuitenkollegs und der Sillgasse hin, welche für einen Erhalt des Stammgebäudes sprechen. Aus Sicht der Stadtplanung hat das Stammgebäude eine wichtige Rolle für die Identitätsstiftung der Schule. Deshalb und im Bezug auf das Orts- und Straßenbild erscheint ein Erhalt erstrebenswert und hätte Vorbildwirkung hinsichtlich des Umgangs mit Baubestand. Anmerkung : In diesem Zusammenhang wird auf die Aufgabenstellung gemäß Punkt B1 und die Beilage D.1.24 mit dem vollständigen Text des Innsbrucker Gestaltungsbeirates verwiesen. Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 29 von 37

30 Grundstück, Baustruktur, Grünstruktur: Das bestehende Lichtraumprofil der Sillgasse sollte aus Rücksicht auf die Umgebung und die Baustruktur nicht wesentlich verringert werden. Die Ausbildung der Anschlüsse an die Nachbarbebauung (Dach und Fassade) insbesondere nach Süden ist von besonderer Bedeutung. An die Straßenfluchtlinie entlang der Sillgasse kann grundsätzlich herangebaut werden. Sollte der Bestand nicht erhalten werden, soll die Chance ergriffen werden, im Erdgeschoß die Fußgängerflächen zu vergrößern und zu attraktivieren. Im nördlichen Hof kann die Bebauung grundsätzlich anders als im Bestand konfiguriert werden. Die Grenzabstände zu den NachbarInnen (0,4- fache Wandhöhe ) sind einzuhalten, darüber hinaus ist die städtebauliche Verträglichkeit zur Wohnbebauung und den denkmalgeschützten Gebäuden der Jesuiten zu berücksichtigen. Im westlichen Innenhofbereich besteht in Hinblick auf die räumliche Qualität und in Hinblick auf Grenzabstände kaum Spielraum einer Bebauung über den Bestand hinaus. Insgesamt können die bestehenden Kubaturen bei Abbruch in Fläche und Höhe neu errichtet werden. Darüber hinaus gilt prinzipiell der Mindestabstand (0,4- fache Wandhöhe ) bzw. muss die Zustimmung der jeweiligen NachbarInnen zu einer Unterschreitung der Mindestabstände vorliegen (vom Projektbetreiber im Vorfeld abzuklären). Hinweis: Diese Gespräche wurden mit den Vertretern des Konservatoriums geführt. Seitens der Nutzer bestehen keine Bedenken gegen das Heranbauen eines Neubaus an die Fassadenfluchten des Bestandes. Hinsichtlich der Höhen gibt es prinzipiell keine Vorgaben, viel mehr muss sich die Höhe an den städtebaulichen, denkmalpflegerischen sowie Anforderungen aus Nutzung und Funktion orientieren, der sensiblen Umgebung und den planungsrechtlichen Vorgaben gerecht werden. Allenfalls könnte eine differenzierte Höhenentwicklung der vielfältigen Umgebung gerecht werden. Seitens des Bundesdenkmalamtes wird ein Baukörper welcher an der Paul-Hofhaimer-Gasse hinter dem Dach des Konservatoriums hervortritt problematisch gesehen, von nachteiliger Wirkung auf diesen qualitätvollen Platzraum östlich des Landesmuseums. Grundsätzlich hängt dies aber von der konkreten jeweiligen Lösung ab. Die Dachlandschaft im Nahbereich zu mehreren Denkmälern und die einzigartige Stadtsilhouette stellen besonders hohe Ansprüche in Hinsicht auf eine durchaus differenziert denkbare Kubatur und Volumen. Einer qualitätvollen Gestaltung der Dächer samt den Dachaufbauten und Anschlüssen als fünfte Fassade wird jedenfalls große Bedeutung Wettbewerb_BRG-Sillgasse-IBK.odt Seite 30 von 37

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