Der Ausschreibungstext

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1 1 Der Ausschreibungstext Gliederung und Formulierung von Ausschreibungstexten für den geladenen, offenen und nicht offenen Wettbewerb anhand der Hinweis: Dieser Mustertext ist als Hilfestellung zur Erstellung einer Auslobung zu verstehen. Es wird keinerlei Haftung für Inhalt bzw. Vollständigkeit übernommen.

2 MUSTERAUSLOBUNG FÜR ARCHITEKTURWETTBEWERBE 2 Gliederung TEIL A ALLGEMEINER TEIL - WETTBEWERBSBEDINGUNGEN Die allgemeinen Wettbewerbsbedingungen sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Verfahren. Die Gliederungsstruktur sollte für alle Ausschreibungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und Überprüfbarkeit beibehalten werden. TEIL B BESONDERER TEIL - AUFGABENSTELLUNG Der besondere Teil enthält alle für den/die Teilnehmer/in notwendigen Angaben um die Wettbewerbsaufgabe bearbeiten zu können. Dieser Teil ist projektbezogen zu erstellen. TEIL C BEILAGENTEIL - BEARBEITUNGSUNTERLAGEN Dieser Teil beinhaltet alle zur Bearbeitung der Aufgabe erforderlichen planlichen, fotografischen und textlichen Ausarbeitungen wie z.b. Situationspläne, Lagepläne, Bestandsaufnahmen, Formular für Verfasserbrief, Tabellen und Listen zur Eintragung von verlangten rechnerischen Größen und Kennwerten.

3 TEIL A ALLGEMEINER TEIL - Wettbewerbsbedingungen 3 A.1. AUSLOBER/AUSLOBERIN WETTBEWERBSBETREUER/WETTBEWERBSBETREUERIN 1.1. AusloberIn/AuftraggeberIn/Zuständige Dienststelle 1.2. WettbewerbsbetreuerIn/VerfahrensorganisatorIn A.2. GEGENSTAND des WETTBEWERBES Kurzbeschreibung der Wettbewerbsaufgabe A.3. ART DES WETTBEWERBES Offener Wettbewerb Nicht offener Wettbewerb Geladener Wettbewerb A.4. RECHTSGRUNDLAGEN/VERFAHRENSREGELN 4.1. BVergG 2006 i.d.g.f. 4.2 Fragebeantwortung 4.3. Protokoll des Hearings 4.4. Inhalt der Wettbewerbsunterlagen 4.5. Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) 4.6. Geheimhaltungspflicht + Anerkennung der Entscheidung des Preisgerichtes 4.7. Überprüfung durch die zuständige Länderkammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten A.5. TERMINE 5.1. Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 5.2. Ausgabe der Unterlagen Örtliche Begehung / Hearing 5.4. Schriftliche Anfragen 5.5. Fragebeantwortung 5.6. Abgabe der Unterlagen 5.7. Vorprüfung 5.8. Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes 5.9. Tagung des Preisgerichtes Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse Rücksendung Wettbewerbsunterlagen

4 A.6. WETTBEWERBSTEILNEHMER/WETTBEWERBSTEILNEHMERIN TEILNAHMEBERECHTIGUNG 4 Alternativtexte nach Wettbewerbsarten 6.1. Angaben zur Auswahl der TeilnehmerInnen (im nicht offenen Wettbewerb) 6.1. Teilnahmeberechtigung/Einladungen (im geladenen Wettbewerb) 6.1. Teilnahmeberechtigung (im offenen Wettbewerb) 6.2. Besondere Anforderungen (im offenen Wettbewerb) Fixtexte für alle Wettbewerbsarten 6.3. Trennung von Planung und Ausführung 6.4 Arbeitsgemeinschaften 6.5 Mehrfachteilnahme 6.6 Varianten 6.7. MitarbeiterInnen 6.8. Mitarbeit anderer ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen 6.9. Wettbewerbssprache Ausschließungsgründe A.7. FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG 7.1. Kennzeichnung der Unterlagen 7.2. Beilagenverzeichnis 7.3. Verfasserbrief A.8. PREISE/AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG 8.1. Preisgeldberechnung nach der Wettbewerbsordnung (WOA) 8.2. Preisaufteilung 8.3. Ankäufe und Nachrücker A.9. PREISGERICHT/VORPRÜFUNG 9.1 Haupt- und ErsatzpreisrichterInnen/Fach- und SachpreisrichterInnen 9.2 Nicht stimmberechtigte BeraterInnen 9.3 Vorprüfung 9.4 Geheimhaltungspflicht A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG/BEAUFTRAGUNG Absichtserklärung des Auftraggebers/der Auftraggeberin Vergütung der Leistungen A.11. EIGENTUMS- und URHEBERRECHT

5 TEIL B BESONDERER TEIL - Aufgabenstellung 5 B.1. AUFGABENSTELLUNG/ZIELSETZUNG Beschreibung der Situation (Städtebau, Verkehrsanbindung, etc.) Problemstellung aus der Sicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin Beschreibung der Projektziele B.2. PLANUNGSRICHTLINIEN Städtebauliche Vorgaben (Widmung, Dichte, Bebauungsplan etc.) Baurechtliche Vorgaben (Abstände, Brandschutz, Schallschutz, Behindertengerechtigkeit etc.) Projektbezogene einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Normen (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, etc.) B.3. TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN und ANFORDERUNGEN Bautechnische Anforderungen Errichtung in Bauphasen Haustechnische Erfordernisse B.4. RAUMPROGRAMM Gesamtprogramm Raumgruppen Raumprogramm im Detail B.5. FUNKTIONSPROGRAMM Funktionsbeschreibung Funktionsschema Übersicht B.6. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Kostenrahmenfestlegung lt. ÖNORM B Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb Flexibilität und Erweiterbarkeit B.7. ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN Pläne Projektbeschreibung Formblätter Modell B.8. BEURTEILUNGSKRITERIEN Städtebauliche Baukünstlerische Funktionelle Ökonomische Ökologische

6 TEIL C BEILAGEN (Projektgrundlagen vom Auslober/von der Ausloberin zur Verfügung gestellt) 6 Planbeilagen Schriftstücke Fotodokumentation Formulare Digitalisierte Unterlagen

7 7 Stand: September 2004 (überarbeitet Februar 2009)

8 TEIL A ALLGEMEINER TEIL - Wettbewerbsbedingungen 8 A 1. AUSLOBER/AUSLOBERIN / WETTBEWERBSBETREUUNG A 1.2. AusloberIn/AuftraggeberIn/zuständige Dienststelle: Name:... Adresse:... AnsprechpartnerIn:... Tel, Fax, ... (Anmerkung: Der/Die Auslober/in muss nicht zwingend der/die Auftraggeber/in sein. Der/Die Auslober/in ist für die Wettbewerbsdurchführung und Bezahlung des Preisgeldes zuständig, der/die Auftraggeber/in für die konkrete Beauftragung der weiteren Leistungen). A1.2. WettbewerbsbetreuerIn/ VerfahrensorganisatorIn: Name:... Adresse:... AnsprechpartnerIn:... Tel, Fax, ... Web-Kontakt und Download-Service:... A 2. GEGENSTAND DES WETTBEWERBES: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von (städtebaulichen, baukünstlerischen...) Vorentwürfen für den/die Neubau (Umbau, Gestaltung) eines...(kurzbeschreibung des Bauvorhabens). A.3. ART DES WETTBEWERBES: Der Wettbewerb wird als...(eu-weit offener, EU-weit nicht offener, geladener, einstufiger oder mehrstufiger...ideen-, Realisierungs-) Wettbewerb ausgeschrieben und durchgeführt. (Anmerkung: Sinnvoll ist eine Kurzbeschreibung der einzelnen Stufen bei mehrstufigen Verfahren). Aus den nach EU-weiter Bekanntmachung einlangenden Teilnahmeanträgen werden in einem Auswahlverfahren anhand von Eignungs- und Auswahlkriterien (mindestens)... TeilnehmerInnen ausgewählt. (Anmerkung: Dieser Absatz gilt nur für den nicht offenen Wettbewerb). Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2006 mit dem/der Gewinner/in des Wettbewerbes für die Übertragung der... (ArchitektInnenleistung, GeneralplanerInnenleistung etc.). (Anmerkung: Reine Ideenwettbewerbe zielen nicht auf die Vergabe von Planungsleistungen ab, wie z.b. eine städtebauliche Strukturplanung, wogegen Realisierungswettbewerbe auf die konkrete Planungsleistung zur Realisierung eines Objektes abzielen.) (Anmerkung: Zur Klarstellung der Verfahrenswahl ist zu empfehlen, an dieser Stelle eine kurze Begründung mit Angabe vergaberechtlicher Normen (Schwellenwerte) oder maßgebender Gründe (Motive des Auslobers/der Ausloberin...) anzugeben.)

9 A.4. RECHTSGRUNDLAGEN und VERFAHRENSREGELN 9 A.4.1. A.4.2. A.4.3. A.4.4. A.4.5. Bundesvergabegesetz BVergG 2006 i.d.g.f. bzw. in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Schriftliche Fragebeantwortung Protokoll des Hearings/Kolloquiums Ausschreibungstext samt Beilagen Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. A.4.6. A.4.7 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r Teilnehmer/in sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fachund Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Prüfung durch die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung gemäß 31 der WOA überprüft und mit Schreiben vom...ihre PreisrichterInnen nominiert. (Anmerkung: Die Stellungnahme der zuständigen Länderkammer zum gegenständlichen Wettbewerbsverfahren sollte den Ausschreibungsunterlagen beigelegt werden.) A.5. TERMINE (Anmerkung: Im BVergG 2006 sind Fristen für die Durchführung von Wettbewerben ab der Veröffentlichung nicht explizit angeführt. Um unterschiedlichen Rechtsauffassungen entgegenzutreten wird empfohlen, zumindest die in den 59 ff BVergG 2006 angeführten Verfahrensfristen für die Teilnahmeanträge bzw. Abgabe der Wettbewerbsbeiträge einzuhalten. Z.B.: im Oberschwellenbereich: Antragsfristen: EU-weit offen und nicht offen mind. 37 Tage Abgabefristen: EU-weit offen mind. 52 Tage EU-weit nicht offen mind. 40 Tage im Unterschwellenbereich: Antragsfristen mind. 14 Tage Abgabefristen mind. 22 Tage Laut WOA 2000 ist die Laufzeit des Wettbewerbes vom Tag der Bereitstellung der Unterlagen bis zum Abgabetermin entsprechend der gestellten Aufgabe festzulegen, in der Regel beträgt sie mind. 8 Wochen. Fristen können verlängert, nicht jedoch verkürzt werden!)

10 10 Terminübersicht: Abgabe der Teilnahmeanträge:... Sitzung des Auswahlgremiums:... (Anmerkung: Die beiden ersten Zeilen finden nur beim nicht offenen Wettbewerb Verwendung!) Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes:... Ausgabe der Unterlagen/Registrierung:... Örtliche Begehung/Hearing/Kolloquium:... Schriftliche Anfragen bis:... Fragebeantwortung:... Abgabe Pläne:... Abgabe Modell:... Vorprüfung:... Preisgericht:... (Anmerkung: Bei mehrstufigen Verfahren sind entsprechend den weiteren Stufen Vorprüfung und Preisgericht mehrfach anzusetzen!) Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten:... A.5.1. A.5.2. A.5.3. A.5.4. A.5.5. A.5.6. Konstituierende Sitzung des Preisgerichtes Die konstituierende Sitzung des Preisgerichtes ist am...vorgesehen. (Anmerkung: Die Konstituierung sollte vor der Ausgabe der Unterlagen erfolgen!) Ausgabe der Unterlagen/Registrierung: Die Wettbewerbsunterlagen können ab...bei...persönlich abgeholt oder schriftlich per Fax oder angefordert werden bzw. durch Download über die Internetadresse werden. Die TeilnehmerInnen haben ihre Teilnahmevoraussetzung eigenverantwortlich zu prüfen. Mit der Registrierung als TeilnehmerIn ist ausdrücklich keine Eignungsprüfung verbunden. Örtliche Begehung/Hearing/Kolloquium Die örtliche Begehung findet am...um...statt. Der Treffpunkt ist... (Anmerkung: ca. 1 bis 2 Wochen nach Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ansetzen!) Schriftliche Anfragen: Fragen zur Wettbewerbsausschreibung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich bis spätestens...an...gestellt werden. (Anmerkung: Rückfragemöglichkeit für die TeilnehmerInnen möglichst lang vorsehen. Die Fragen sind vom Wettbewerbsbetreuer/von der Wettbewerbsbetreue/in anonymisiert an den/die Auslober/in und an das Preisgericht weiterzuleiten.) Fragebeantwortung: Die Fragebeantwortung wird allen EmpfängerInnen der Wettbewerbsunterlagen auf dem Postwege, per Fax oder per übermittelt. (Anmerkung: Für die Fragebeantwortung sind 14 Tage vorzusehen. Die Fragebeantwortung muss bis zur Hälfte der Laufzeit des Wettbewerbes den TeilnehmerInnen übermittelt werden). Abgabe der Unterlagen (Pläne und Schriftstücke): Die fertigen Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens am...(tag der Abgabefrist)... bei...(ort der Abgabe) um...uhr, unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer/bei der Teilnehmerin. (Anmerkung: Als AbsenderIn ist die zuständige Standesvertretung des/der Teilnehmers/in anzugeben.)

11 11 A.5.7. Abgabe Modell : Das Wettbewerbsmodell muss spätestens am... bei...(ort der Abgabe)...um...Uhr, unter Wahrung der Anonymität einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer/bei der Teilnehmerin. (Anmerkung: In der Regel 1 Woche nach Abgabe der Wettbewerbsunterlagen siehe Pkt. A.5.6.) A.5.8. A.5.9. A A Vorprüfung: Für die Tätigkeit der VorprüferInnen und die Sitzung des Preisgerichtes ist der Zeitraum von...bis... in Aussicht genommen. Tagung des Preisgerichtes: Die Tagung des Preisgerichtes ist am... vorgesehen. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Die Wettbewerbsergebnisse werden den WettbewerbsteilnehmerInnen sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes und der Vorprüfungsbericht werden allen WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zugesandt. (Anmerkung: Der/Die Auslober/in muss bekannt geben, mit wem der/die Auftraggeber/in in das Verhandlungsverfahren eintritt. Dies ist eine gesondert anfechtbare Entscheidung lt. BVergG 2006 mit 14 bzw. 7 Tage- Frist.) Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens zwei Wochen ausgestellt. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen eingeschriebenen WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters soll das Verfahren nach Vorliegen des Ergebnisses im Internetportal Wettbewerbe der Bundeskammer präsentiert werden. Zu diesem Zweck sollte in der Ausschreibung eine Formulierung aufgenommen werden, wonach sich die WettbewerbsteilnehmerInnen mit der Publikation des Wettbewerbsergebnisses und ihrer Projekte auf dem Wettbewerbsportal einverstanden erklären. Formulierungsvorschlag: Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:

12 12 je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD- ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac- Betriebssystemen lesbar sein; für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, ) im jpg-format; Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB); inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.b. Kennziffer.pdf ; Erläuterungsbericht, Kostenschätzung etc. als gesonderte pdf-dokumente. A Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten: Die Unterlagen der PreisträgerInnen verbleiben beim Auslober/bei der Ausloberin. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten werden den VerfasserInnen auf dem Postweg per Nachnahme zugesandt, wenn sie nicht innerhalb von...tagen nach Ende der Ausstellung abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet).

13 A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMER/WETTBEWERBSTEILNEHMERIN TEILNAHMEBERECHTIGUNG 13 (Anmerkung: Folgende Positionen (A A ) gelten nur für den nicht offenen Wettbewerb!) A.6.1. A Angaben zur Auswahl der TeilnehmerInnen Auswahlverfahren Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung von... (gem. 154 BVergG mind. 3) WettbewerbsteilnehmerInnen. Das Verfahren soll eine objektive Bewertung der eingehenden Anträge ermöglichen. Die Erfassung, Zusammenstellung und Auswertung der eingehenden Anträge erfolgt durch den/die Auslober/in. Die Auswahl selbst bzw. die Reihung der Anträge für die Teilnahme am Wettbewerb wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen. Dieses besteht aus folgenden Mitgliedern: (Anmerkung: Das Auswahlgremium soll denselben Kriterien entsprechen wie das Preisgericht.) Bei der Auswahl der WettbewerbsteilnehmerInnen werden folgende Grundsätze angewendet: Nicht vollständig abgegebene Bewerbungen (= Bewerbungen, die einen unbehebbaren Mangel aufweisen) werden aus formalen Gründen ausgeschlossen und nicht weiter berücksichtigt. Die Bewertung der zugelassenen Bewerbungen wird auf Basis der unten genannten Auswahlkriterien vorgenommen. Über den gesamten kommissionellen Auswahlvorgang wird ein Protokoll geführt, welches eine auf Grundlage der Auswahlkriterien nachvollziehbare Einstufung von sämtlichen nicht aus formalen Gründen ausgeschiedenen BewerberInnen enthält. Jede/r Bewerber/in hat das Recht auf Einsichtnahme in dieses Protokoll, aber nur hinsichtlich der eigenen Einstufung durch das Auswahlgremium. A A Vorprüfung Die Vorprüfung der Teilnahmeanträge wird von... im Hinblick auf Erfüllung der formalen Wettbewerbsbedingungen (termingerechte Abgabe, Vollständigkeit) vorgenommen. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind: - Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT- Gesellschaften mit entsprechender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. - Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt ausüben. - Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der Teilnehmers/in besitzen. - Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der

14 14 vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw. der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die DienstleistungsempfängerInnen gemäß 32 ZTG hingewiesen. Anmerkung: Gemäß 32 ZTG ist der/die Dienstleister/in verpflichtet, vor Erbringung der Dienstleistung den/die Dienstleistungsempfänger/in über Folgendes zu informieren: 1. das Register, in dem er/sie eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register, 2. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates, 3. die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der/die Dienstleister/in angehört, 4. die Berufsbezeichnung oder seinen/ihren Befähigungsnachweis, 5. die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom S. 35 und 6. Einzelheiten zu seinem/ihrem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht. Weiters wird auf den Nachweis der Eignung gemäß 68 ff BVergG hingewiesen. (Anmerkung: Eignungskriterien sind die vom Auslober/Auftraggeber / von der Ausloberin/Auftraggeberin festgelegten, nicht diskriminierenden Mindestanforderungen an den/die Bewerber/in, die gemäß den Bestimmungen des BVergG 2006 nachzuweisen sind.) (Anmerkung: Die Befugnis, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit muss beim nicht offenen Wettbewerb zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten vorliegen. Die Überprüfung erfolgt vor der Bewerberauswahl durch den/die Auslober/in.) A Auswahlkriterien Der/Die Auslober/in / Auftraggeber/in hat Auswahlkriterien im Sinne von 2 Z. 20 lit.a festzulegen. (Anmerkung: Auswahlkriterien sind die vom Auslober/Auftraggeber / von der Ausloberin/Auftraggeberin in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden, unternehmerbezogenen Kriterien, nach denen die Qualität der BewerberInnen beurteilt wird.) A A Fragenbeantwortung Der/Die Bewerber/in hat in Bezug auf das Auswahlverfahren keine Möglichkeit Fragen zu stellen. Es werden auch keine sonstigen Auskünfte erteilt. Begehungen und Fragebeantwortungen sind ausschließlich für das eigentliche Wettbewerbsverfahren vorgesehen. Teilnahmeunterlagen Als Teilnahmeunterlagen werden, neben dem Teilnahmeantrag mit den dort geforderten Beilagen (vgl. Teilnahmeantrag), alle Beilagen anerkannt und in die Bewertung einbezogen, die den unter Pkt. A genannten

15 15 Auswahlkriterien entsprechen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet abgegeben werden. A Termine Die Bewerbungen müssen bis spätestens...,... UHR, im..., mit dem Vermerk... in einem verschlossenen Kuvert eingelangt sein. Zu spät eingelangte Bewerbungen werden beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. (Anmerkung: Die folgende Position A.6.1. gilt nur für geladene Wettbewerbe) A.6.1. Einladungen Folgende befugte, leistungsfähige und zuverlässige TeilnehmerInnen wurden vom Auslober/von der Ausloberin zum Wettbewerb geladen: (Namen und Adressen der TeilnehmerInnen) 1.)... 2.)... 3.)... 4.)... 5.)......) (Anmerkung: Die Befugnis, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit muss beim geladenen Wettbewerb zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten vorliegen. Die Überprüfung erfolgt auf Basis einer Marktübersicht vor den Einladungen durch den/die Auslober/in.) (Anmerkung: Die folgenden Positionen A A.6.2. gelten für offene Wettbewerbe!) A Teilnahmeberechtigt sind: Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT- Gesellschaften mit entsprechender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in oder eines/r freiberuflichen Ingenieurkonsulenten/in auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. Befugnisträger gleichzuhalten ist, befugt ausüben. Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der Teilnehmers/in besitzen. Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an die DienstleistungsempfängerInnen gemäß 32 ZTG hingewiesen. Anmerkung: Gemäß 32 ZTG ist der/die Dienstleister/in verpflichtet, vor Erbringung der Dienstleistung den/die Dienstleistungsempfänger/in über Folgendes zu informieren:

16 16 1. das Register, in dem er/sie eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende Angaben aus diesem Register, 2. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates, 3. die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der/die Dienstleister/in angehört, 4. die Berufsbezeichnung oder seinen/ihren Befähigungsnachweis, 5. die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach Art. 22 Abs. 1 ABl. L 145 vom S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/66/EG, ABl. L 168 vom S. 35 und 6. Einzelheiten zu seinem/ihrem Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht. (Anmerkung: Die Befugnis, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit muss beim offenen Wettbewerb zum Zeitpunkt der Vorlage der Wettbewerbsarbeiten vorliegen.) A.6.1.2: Besondere Anforderungen/Eignungsnachweise: (Anmerkung: Gemäss 70 BVergG kann der/die Auslober/in besondere Nachweise der Eignung von den TeilnehmerInnen verlangen, soweit dies durch die Aufgabenstellung des Wettbewerbes sachlich gerechtfertigt ist. Die geforderten Nachweise sind in der Bekanntmachung anzugeben, z.b.: Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit ( 72) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ( 74) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ( 75): Referenzprojekte im thematischen und nichtthematischen Zusammenhang, Referenzprojekte für GeneralplanerInnenleistungen etc.) (Anmerkung: Die Überprüfung der Eignung erfolgt beim offenen Wettbewerb nach dessen Abschluss, also erst zu Beginn eines evtl. Verhandlungsverfahrens!) (Anmerkung: Die folgenden Positionen A A gelten für offene, nicht offene und geladene Wettbewerbe!) A.6.3. Trennung von Planung und Ausführung Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen. A.6.4 Arbeitsgemeinschaften: Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. A.6.5 Mehrfachteilnahme: Jede/r Teilnehmer/in ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der/die Verfasser/in beteiligt ist, nach sich. A.6.6 Varianten: Grundsätzlich sind Varianten tunlichst zu vermeiden. Varianten, das sind Abwandlungen ein- und derselben Grundidee, sind nur dann zugelassen, wenn sie in den Wettbewerbsunterlagen ausdrücklich vorgesehen sind. Varianten sind vom Verfasser gemäß 34 Abs. 1 WOA als solche zu kennzeichnen.

17 A MitarbeiterInnen: Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/r oder mehrerer MitarbeiterInnen, die über keine aufrechte Befugnis eines/r Architekten/in oder Zivilingenieurs/in für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. (Anmerkung: Bei der Mitarbeit von ArchitektInnen und ZiviltechnikerInnen mit aufrechter Befugnis sollte vor der Wettbewerbsteilnahme eine ARGE gegründet werden, um im Auftragsfalle allfällige Urheberschafts- und Beauftragungsstreitigkeiten zu vermeiden). A.6.8 A.6.9 ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen: ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterIn des Wettbewerbsteilnehmers/der Wettbewerbsteilnehmerin genannt werden. Wettbewerbssprache: Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens...(Deutsch, English...etc) A.6.10 Ausschließungsgründe gem. 8 WOA (1) Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen: a) Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Wettbewerb oder der Wettbewerbsunterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung seitens der Bundes- bzw. Länderkammer keinen Ausschließungsgrund darstellt; (Anmerkung: In 20 Abs. 5 Bundesvergabegesetz 2006 ist folgende Formulierung maßgebend: Unternehmer, die an der Erarbeitung der Unterlagen für das Vergabeverfahren unmittelbar oder mittelbar beteiligt waren, sowie mit diesen verbundene Unternehmen sind, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre, von der Teilnahme am Vergabeverfahren um die Leistung auszuschließen, es sei denn, dass auf deren Beteiligung in begründeten Ausnahmefällen nicht verzichtet werden kann). b) Die VorprüferInnen, PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen sowie: deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); deren TeilhaberInnen an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werde); c) Personen die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei UniversitätsprofessorInnen die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;

18 18 d) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner/ihrer Entscheidung als Preisrichter/in zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. (2) Ausschließungsgründe gem. Abs.1 die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (3) Ausschließungsgründe gem. Abs. 1 werden auch dann für den/die Teilnehmer/in wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen beziehen.

19 A.7. A FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG: Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift...(Architekturwettbewerb) zu enthalten. (Anmerkung: Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt.) Die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung...(Architekturwettbewerb) zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. A.7.2 Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A.7.3 VerfasserInnenbrief: Der Wettbewerbsunterlagen ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den VerfasserInnen-brief (siehe Formblatt im Beilagenteil) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der MitarbeiterInnen enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiteres die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die -Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers/der Teilnehmerin (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Dem VerfasserInnenbrief ist der Nachweis der Befugnis gem. BVergG 2006 beizulegen. (Anmerkung: Als Nachweis der Befugnis gemäß 71 BVergG kann der/die Auftraggeber/in eine beglaubigte Abschrift des Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes, des Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung verlangen.)

20 A PREISE / AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A.8.1. Preisgeldaufteilung: Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind entspr. 19 WOA insgesamt als Preise (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: (Anmerkung: Bei geladenen Wettbewerben kann das gesamte Preisgeld zu gleichen Teilen als Aufwandsentschädigung an die WettbewerbsteilnehmerInnen ausbezahlt werden, deren Projekte nicht gemäß 36 Abs. 4 der WOA ausgeschieden werden.) 1. Preis Preis Preis und Anerkennungspreise zu je Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Aner-kennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem/der Auslober/in Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. A.8.2 Nachrücker: Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die Verfasser/in einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht führt zu diesem Zwecke eine Reihung der Ankäufe und der Nachrückergruppe (2 Projekte) durch.

21 A.9. PREISGERICHT und VORPRÜFUNG 21 Zusammensetzung des Preisgerichtes: A.9.1. HauptpreisrichterIn: ErsatzpreisrichterIn: FachpreisrichterIn: FachpreisrichterIn: SachpreisrichterIn: SachpreisrichterIn: (Anmerkung: lt. WOA mehr als die Hälfte FachpreisrichterInnen lt. BVergG mindestens 1/3 FachpreisrichterInnen) A.9.2 BeraterIn des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt):... A.9.3 VorprüferIn:... Die Wettbewerbsarbeiten werden von der Vorprüfung ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: A.9.4 Geheimhaltungspflicht: Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle VorprüferInnen und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.b. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet.

22 22 A.10. ABSICHTSERKLÄRUNG/BEAUFTRAGUNG A Absichtserklärung des Auftraggebers/der Auftraggeberin: Der/Die Auftraggeber/in beabsichtigt den/die Verfasser/in des vom Preisgericht erstgereihten Projektes (Anmerkung: = WettbewerbsgewinnerIn) im Anschluss an den Wettbewerb mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäss 30 (2) Z. 6 BVergG zu beauftragen. A Vergütung der Leistungen: Die Honorierung der ArchitektInnenleistungen erfolgt gemäß dem von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebenen Leistungsbild (entsprechend der Umsetzung des 33 ZTKG i.d.g.f.). Der/Die Auftraggeber/in behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Realisierung von beauftragten ProjektverfasserInnen auf Basis der Leistungsbeschreibung zu verlangen. A.11 EIGENTUMS und URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober/Auftraggeber / die Ausloberin/Auftraggeberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den VerfasserInnen. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der/die Auftraggeber/in das Recht, das Werk des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.

23 23 TEIL B. BESONDERER TEIL - Aufgabenstellung (Anmerkung: Dieser Teil ist jeweils projektbezogen in Abstimmung mit dem/der Auslober/in und unter Einbeziehung der nominierten PreisrichterInnen noch vor der Auslobung zu erstellen! Die angeführten Punkte sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.) B.1.0 AUFGABENSTELLUNG/ZIELSETZUNG (Anmerkung: Allgemeine Beschreibung der Entwurfsaufgabe:) 1.0 Bauplatz, Situationsbeschreibung 1.1 Problemstellung 1.2 Zielsetzung (Qualität, Zeitablauf, Kostenrahmen etc.) B.2.0 PLANUNGSRICHTLINIEN 2.1 Städtebauliche Vorgaben (Widmung, Dichte, Bebauungsplan Verkehrsaufschließung etc.) 2.2 Baurechtliche Vorgaben (Abstände, Brandschutzanforderungen Schallschutzanforderungen etc.) 2.3 Projektbezogene einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Normen B.3.0. TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN und ANFORDERUNGEN 3.1 Bautechnische Anforderungen (z.b. besondere Fundamentierungserfordernisse aufgrund schlechter Bodenverhältnisse) 3.2 Errichtung in Bauabschnitten 3.3 Haustechnische Erfordernisse (z.b. Klimatisierung, Belichtung) B 4.0 RAUMPROGRAMM 4.1 Gesamtprogramm 4.2 Raumgruppen 4.3 Raumprogramm im Detail (Raumbezeichnung, Nutzflächen, besondere Anforderungen etc.) B.5.0. FUNKTIONSPROGRAMM 5.1 Funktionsbeschreibung (An- + Zuordnungen der einzelnen Bereiche) 5.2 Funktionsschema Übersicht B.6.0. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN 6.1. Kostenrahmenfestlegung lt. ÖNORM B Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb 6.3. Flexibilität und Erweiterbarkeit

24 24 B.7.0. ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN (Anmerkung: Der Umfang der geforderten Unterlagen ist abhängig von der Art des Wettbewerbes bzw. den Wettbewerbsstufen und ist daher projektbezogen festzulegen. Der Maßstab der Plandarstellungen ist individuell auf das Projekt abzustimmen.) z.b.: Lageplan (1:500), Gestaltungskonzept (farbige Darstellung) Grundrisse aller Geschosse (1:200) (EG mit Außenanlagen) Systemschnitte (1:200) Ansichten (1:200) Schaubilder (Anmerkung: Nur falls erforderlich verlangen!) Modell (1:500) Beilagen: Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Erläuterungsbericht (Anmerkung: Der Erläuterungsbericht sollte entsprechend den Beurteilungskriterien aufgebaut werden. Für den technischen Bericht ist eine Formalisierung sinnvoll). Datenblatt mit Flächen- und Rauminhalten (Kennzahl-Bezugsgrößen z.b. nach ÖNORM B Pkt. 4.4) Berechnungspläne (Nachvollziehbare Flächenberechnungen nach ÖNORM B1800.) (Nachvollziehbare Kostenschätzung) (Anmerkung: Sollte aus Gründen der objektiven Vergleichbarkeit in der Regel durch die Vorprüfung auf der Basis der Kennzahl- Bezugsgrößen erfolgen.) VerfasserInnenbrief, Nachweis der Befugnis Sonstige Nachweise

25 25 B.8.0. BEURTEILUNGSKRITERIEN (Anmerkung: Die Beurteilungskriterien sollen in Abstimmung mit dem/der Auslober/in und dem Preisgericht festgelegt und müssen gemäß BVergG 2006 entsprechend Ihrer Bedeutung gereiht angegeben werden. Bei mehrstufigen Verfahren sind sie getrennt für die jeweilige Stufe anzuführen. Eine Gewichtung in Prozentsätzen ist nicht erforderlich.) 8.1 Städtebauliche Kriterien: z.b.: Gliederung und Gestaltung der Baukörper Einbindung in die Umgebung Gestaltung der Außenräume Verkehrslösung 8.2 Baukünstlerische Kriterien: z.b.: Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität Beitrag zur modernen Baukultur 8.3 Funktionelle Kriterien: z.b.: Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Interne Erschließung Orientierbarkeit Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit des Projektes 8.4 Ökonomische Kriterien: z.b.: Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung im Betrieb und bei der Erhaltung Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens Konstruktionssysteme 8.5 Ökologische Kriterien: z.b.: Umweltverträglichkeit Nachhaltigkeit

26 TEIL C BEILAGENTEIL (vom Auslober/von der Ausloberin zur Verfügung gestellte Unterlagen) 26 (Anmerkung: Die zur Verfügung gestellten Dateien müssen von jedem/r Wettbewerbsteilnehmer/in mit den jeweiligen Programmen benützt werden können. Es sind daher nur allgemein anerkannte Datenformate wie: DWG, DXF,PLT, JPG,TIF, PDF, XLS,DOC zu verwenden.) Ausschreibungstext (Papier und/oder digital) Lagepläne (Papier und/oder digital) Bestandspläne (Papier und/oder digital) Fotos (Papier und/oder digital) Gutachten, Stellungnahmen etc. Richtlinien Datenblätter VerfasserInnenbrief weitere Unterlagen. Auslobungstexte, Protokolle, Gutachten, Bescheide etc.: Word-Datei konvertiert mit Adobe Acrobat (5.0, 6.0) als PDFgeschützte Dokumente; daher nur drucken erlaubt. Digitale Planunterlagen: DWG DXF.- Format (rückkonvertiert bis AUTOCAD 14) Plotfiles Digitale Fotos: JPG+TIF- Dateien (mit geringerer Auflösung) Vom Teilnehmer/Von der Teilnehmerin auszufüllende Formulare: Tabellen: Excel-Datei mit geschützten und freigegebenen Zellen; Technischer Bericht: Word-Datei; VerfasserInnenerklärung: Word-Datei.

27 27 TECHNISCHER BERICHT Formblatt Kurzbeschreibung der Kostenbereiche nach Grobelementen lt. ÖNORM B (kostenschätzungsrelevante, projektbezogene Angaben). 1 AUFSCHLIESSUNG Beschreibung der Erschließung, allgemeine bzw. besondere Maßnahmen 2 BAUWERK ROHBAU Beschreibung der Baukonstruktion. Gründung, Außenwände, Innenwände, Decken, Dächer, Einbauten 3 BAUWERK TECHNIK Beschreibung der technischen Anlagen: HKLS/ E/nutzungsspezifische Anlagen 4 BAUWERK AUSBAU Angaben zum Ausbau 5 EINRICHTUNG Angaben zur Einrichtung falls erforderlich 6 AUSSENANLAGEN Beschreibung der geplanten Außenanlagen: Geländeveränderung und Gestaltung, Pflanzungen, Strassen, Wege, Parkplätze, Stützmauern, technische Anlagen

28 Bezeichnung des Wettbewerbes: VERFASSERINNENBRIEF Kennzahl: Der/Die Projektverfasser/in bekundet mit seiner/ihrer Unterschrift: UrheberIn des Wettbewerbsprojektes zu sein, die Verfahrensbedingungen anzuerkennen, teilnahmeberechtigt im Sinne der Wettbewerbsbedingungen zu sein. ProjektverfasserIn:... Datum und Unterschrift Adresse:... (Langstempel)... Telefon + Fax Bankverbindung des/der Bevollmächtigten: Geldinstitut:... Bankleitzahl:... Kontonummer: MitarbeiterInnen: Der/Die Projektverfasser/in ist mit der Nennung seines/ihres Namens auch dann einverstanden, wenn das Projekt nicht prämiert wurde. (Den VerfasserInnenbrief in einem neutralen, undurchsichtigen, verschlossenen Kuvert, mit Angabe der Kennzahl außen auf dem Umschlag, der Wettbewerbsarbeit beilegen!)

29 29 Teilnahmeantrag für den nicht offenen Wettbewerb Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Ansprechperson: Stv. Ansprechperson: Unbescholtenheitserklärung Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt der/die Bewerber/in ausdrücklich, dass gegen ihn/sie, sein/ihr Büro, seine/ihre Partner/innen kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder jemals durchgeführt worden ist. Ebenfalls erklärt er/sie seine/ihre straf- und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit. Einverständniserklärung Mit Abgabe der Bewerbung erklärt sich der/die Bewerber/in mit der vorgenommenen Vorgehensweise der Ausschreibung, Bewertung und Durchführung des Auswahlverfahrens einverstanden. Die Bewerbung erfolgt unentgeltlich Ort/Datum Langstampiglie, rechtsgültige Unterschrift Beilagen: Nachweis der Teilnahmeberechtigung Sämtliche Referenzen, die zur Erfüllung der Auswahlkriterien dienen

30 30 VERWENDETE LITERATUR, QUELLENANGABEN Bundesvergabegesetz 2006 BVergG ÖNORM A 2050 Vergabe von Aufträgen über Leistungen ( ) ÖNORM B 1800 Ermittlung von Flächen und Rauminhalten ( ) ÖNORM B Kosten im Hoch- und Tiefbau Kostengliederung ( ) WOA 2000 Wettbewerbsordnung Architektur ( ) HO-VV Honorarordnung zur Verfahrensbetreuung bei der Vergabe von geistig-schöpferischen Dienstleistungen im Zuge von Wettbewerben und Verhandlungsverfahren ( ) HOA 2002 Honorarordnung für Architekten ( ), herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ( ) Kurs zur Ausbildung von WettbewerbskoordinatorInnen, veranstaltet von der Kammer der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der autonomen Provinz Bozen, publiziert als Broschüre, Jänner 2002

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