Umbau und Adaptierung Campus Schendlingen - Vorkloster

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1 Amt der Landeshauptstadt Bregenz Rathausstraße Bregenz Umbau und Adaptierung Campus Schendlingen - Vorkloster Architekturwettbewerb zur Erlangung von Vorentwürfen für den Umbau und die Adaptierung Campus Schendlingen Vorkloster. Nicht offener Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung und Teilnehmerauswahl mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich für die Vergabe von Architekturplanungsleistungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 idgf. Stufe 1 Bewerbungsverfahren Teilnahmeantrag Firmenrechtlicher Name Ansprechperson Straße PLZ / Ort Telefon FAX Campus Schendlingen Vorkloster 1/20

2 1. ALLGEMEINE INFORMATION AUSGANGSLAGE BESCHREIBUNG DER AUFGABE ENERGETISCHE UND ÖKOLOGISCHE QUALITÄT DES BAUVORHABENS TECHNISCHE ANGABEN / VORAUSSICHTLICHE REALISIERUNGSTERMINE AUSLOBER DES VERFAHRENS / EINSENDESCHLUSS GEGENSTAND DES WETTBEWERBES ART DES WETTBEWERBES / VERFAHRENSABLAUF VERFÜGBARKEIT DES AUFTRAGNEHMERS RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN ZEITPLAN Auswahlphase (Phase 1) Wettbewerbsphase (Phase 2) - vorläufige Termine PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG VORINFORMATION ZUR EINREICHUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN Leistungsumfang der Wettbewerbsarbeit Vorgangsweise des Preisgerichtes (2. Phase) Preisgelder und Vergütungen Verwendungs- und Verwertungsrechte Beurteilungskriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung Preisgeldaufteilung Mehrfachteilnahme Trennung von Planung und Ausführung Sonderfachleute Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Mitarbeiter KRITERIEN FÜR DIE BEWERBER ANGABEN ZUR BEWERBUNG (1. Phase) TEILNEHMERAUSWAHL (1. Phase) EINREICHEN DER TEILNEHMERANTRÄGE REFERENZBLÄTTER / NACHWEISE AUSWAHL DER TEILNEHMER REFERENZPROJEKTE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ARCHITEKTONISCH ERKLÄRUNG DES BEWERBERS Campus Schendlingen Vorkloster 2/20

3 1. ALLGEMEINE INFORMATION 1.1 AUSGANGSLAGE Die Landeshauptstadt Bregenz plant den Umbau und die Adaptierung des Schulstandortes Schendlingen in Bregenz - Vorkloster. Das Bearbeitungsgebiet umfasst die Teilflächen GP 339/2, 332 und 328/2 KG Vorkloster im Besitz der Landeshauptstadt Bregenz. 1.2 BESCHREIBUNG DER AUFGABE Im vergangenen Jahr wurden die Schulstandorte intensiv evaluiert und in diesem Zusammenhang auch das pädagogische Konzept diskutiert. Es ist vorgesehen, am Schulstandort Rieden/Vorkloster eine Volksschule und eine Mittelschule zu führen, wobei der Volksschulstandort Rieden aufgelassen werden soll. Als erster Schritt ist geplant, den Schulstandort Schendlingen zu adaptieren, d.h. dass die Dreifachturnhalle mit den Nebenräumlichkeiten erhalten bleibt sowie der Schultrakt geschliffen und durch einen Neubau ersetzt wird. In diesem Neubau sollen die Volksschule Schendlingen und die Mittelschule Vorkloster untergebracht werden, sodass es möglich ist, einen Schulstandort im Quartier für die 6- bis 14-jährigen auszubilden. Um die notwendige pädagogische Offenheit zu haben, ist vorgesehen, 8 Cluster mit je 3 Klassenräumen und einer Mitte in der Größe von 80 m², die für Individualunterricht bzw. Begegnung und Ganztagsaktivitäten gemeinsam genutzt wird, sowie ein Lehrerbüro, Sanitärbereiche und die Garderobe unterzubringen. Das Herz der Schule soll die großzügige Mensa, die sowohl für die Mittagsbetreuung als auch als Versammlungsraum und Bibliothek genutzt wird, darstellen. Des Weiteren sind die Fachräume für Textil/Kunst, Chemie/Physik, Werken und Schulküche im Schulkomplex anzuordnen. Für die Integration des Musikunterrichts sind ein großer Musikraum und 4 Kleinproberäume vorgesehen, die sowohl von der Musikschule als auch von der Schule genutzt werden können. Ergänzend gibt es einen Direktionsbereich sowie die Angebote für Sozialarbeiter, Arzt, Sport und den Außenbereich. Campus Schendlingen Vorkloster 3/20

4 Übersicht 1.3 ENERGETISCHE UND ÖKOLOGISCHE QUALITÄT DES BAUVORHABENS Die Landeshauptstadt Bregenz ist e5-gemeinde und Mitglied beim Klimabündnis und bekennt sich zur ökologischen Nachhaltigkeit. Die Stadt verfolgt bei der Realisierung von Bauvorhaben die Minimierung des Massenstromes, der grauen Energie, des Treibhauspotenzials sowie des Schadstoff- und Chemikalieneinsatzes allgemein. Auch bei der Planung (Wettbewerb) des Campus Schendlingen - Vorkloster sollen diese Prinzipien beachtet werden. Für den Umbau und die Adaptierung Campus Schendlingen - Vorkloster ist eine sehr hohe energetische und ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel und eine konkrete Anforderung an die Planer. Die Mauer- und Deckenstärke für die Gebäudehülle ist in der Wettbewerbsphase generell mit 50 cm darzustellen. 1.4 TECHNISCHE ANGABEN / VORAUSSICHTLICHE REALISIERUNGSTERMINE Netto Nutzfläche: ca m2 Errichtungskosten: werden in der 2. Phase fixiert. Beginn Planungsarbeiten: Herbst 2014 Baubeginn: Herbst 2015 Baufertigstellung: Sommer 2017 Campus Schendlingen Vorkloster 4/20

5 1.5 AUSLOBER DES VERFAHRENS / EINSENDESCHLUSS Auslober / Auftraggeber / Ansprechpartner Name Landeshauptstadt Bregenz Adresse Rathausstraße Bregenz Ansprechpartner DI. Dr. Bernhard Fink, Abt. Planung und Bau, Belruptstr. 1, 6900 Bregenz Wettbewerbsbetreuer / Verfahrensorganisator Name DI Martin Längle Adresse Amt der Landeshauptstadt Bregenz Hochbau Belruptstraße 1, 6900 Bregenz Telefon Fax 0043 (0) ; 0043 (0) martin.laengle@bregenz.at Abgabeort: Sekretariat Hochbau, Sandra Nocko, Belruptstraße 1, 2.OG., Zimmer E2.7 Einsendeschluss der Teilnahmeanträge: Freitag, , 11:00 Uhr Der Teilnahmeantrag muss vollständig ausgefüllt, rechtsgültig unterfertigt und zusammen mit den geforderten Beilagen bis spätestens zum Ende der Einreichfrist beim Verfahrensorganisator einlangen. Verspätet eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 1.6 GEGENSTAND DES WETTBEWERBES Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Umbau und die Adaptierung Campus Schendlingen Vorkloster. 1.7 ART DES WETTBEWERBES / VERFAHRENSABLAUF Nicht offener Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung und Teilnehmerauswahl mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich für die Vergabe von Architekturplanungsleistungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 idgf. Das Verfahren gliedert sich in eine Auswahlphase (Bewerbungsverfahren) sowie in eine Wettbewerbsphase. 1. Auswahlphase Nach Bewerbungsschluss erfolgt anhand der Eignungs- und Auswahlkriterien der vorliegenden Ausschreibung eine Prüfung der fristgerecht eingelangten Bewerbungsunterlagen / Teilnahmeanträge. In weiterer Folge wählt die Beurteilungskommission ca. 30 Bewerber aus, welche an der Wettbewerbsphase (Stufe 2) teilnehmen und die Planungsaufgabe bearbeiten. Es bestand kein Rechtsanspruch auf eine Einladung zum Wettbewerb. Campus Schendlingen Vorkloster 5/20

6 2. Wettbewerbsphase Anschließend werden die ermittelten Teilnehmer zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten eingeladen. Der Wettbewerb ist einstufig vorgesehen. Falls das Preisgericht zu keiner Entscheidung gelangt, sind die vom Preisgericht bestimmten Projekte zu überarbeiten. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß 26 Abs. 3 BVergG mit dem Gewinner des Wettbewerbes für die Übertragung der Architektenleistung sowie der Ausführungsplanung. Sollte eine Einigung mit dem Verfasser des erstgereihten Projektes nicht zustande kommen, wird mit dem Nächstgereihten verhandelt. Verhandlungsziel ist der Abschluss eines Vertrages, welcher die für den Umbau und Adaptierung Campus Schendlingen Vorkloster notwendigen Planungsleistungen zum Gegenstand hat. Das Verhandlungsverfahren und auch das daraus resultierende Vertragsverhältnis bilden keinen Bestandteil dieses Wettbewerbes. Die Honorierung der Planungsleistungen folgt sinngemäß dem von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebenen jeweiligen Leistungsbilder für Architekten gemäß HOA-A, Stand unter Berücksichtigung von 10% Nachlass. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderlichen Änderungen im Zuge der Realisierung vom beauftragten Projektverfassern auf Basis der Leistungsbeschreibung zu verlangen, wobei die Honorierung gemäß HOA-A, Stand erfolgt. 1.8 VERFÜGBARKEIT DES AUFTRAGNEHMERS Der nach dem Wettbewerb ermittelte Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit notwendig seine Leistungen in Bregenz zu erbringen. Insbesondere hat er ab Beginn der Planungsarbeiten nachweislich sicherzustellen, dass seine Mitwirkung bei den vor Ort erforderlichen Planer-, Nutzer- und Bauabstimmungsbesprechungen usw. kurzfristig gewährleistet ist. Eine solche kurzfristige Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Anreisezeit seiner Entscheidungsträger nach Aufforderung durch Vertreter des Auftraggebers höchstens drei Stunden beträgt. 1.9 RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Es ist österreichisches Recht mit Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN- Kaufvertragsrechts anzuwenden. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht am Standort des Auslobers vereinbart. Bei Widersprüchen von Rechtsgrundlagen gelten in nachstehender Reihenfolge: Bundesvergabegesetz Es gilt das Bundesvergabegesetz BVergG BGBl. I Nr. 17/2006 idgf. Wettbewerbsunterlagen (Phase 1 und 2) Schriftliche Fragebeantwortung durch den Auslober Wettbewerbsordnung für diesen Wettbewerb Campus Schendlingen Vorkloster 6/20

7 Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010) Es gilt die Wettbewerbsordnung Architektur (WSA 2010) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seiner Bewerbungs- und Teinahmeunterlagen nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Vergabe einer fortlaufenden Nummer durch die zuständige Länderkammer der Archtekten und Ingenieurkonsulenten Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen überprüft und unter der Verfahrensnummer 32/13 freigegeben. Wettbewerbssprache Deutsch ist in allen Phasen des Verfahrens Wettbewerbs- und Korrespondenzsprache. Werden von einem Bewerber Unterlagen oder Nachweise in einer anderen Sprache als Deutsch vorgelegt, sind beglaubigte deutsche Übersetzungen beizulegen. Allgemeine Hinweise Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsbezogenen Form zu verwenden. Für die Teilnahme an der Auswahlphase 1 erhalten die Bewerber keine Unkostenbeiträge oder sonstigen Zahlungen. In der Wettbewerbsphase 2 sind für prämierte Wettbewerbsarbeiten Preisgelder vorgesehen. Bewerber und Teilnehmer haben für die Einhaltung von Terminen und Fristen Sorge zu tragen. Zusendungen müssen für den Auslober porto- und spesenfrei sein. Transport und Versand von mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Mitteln erfolgen ausschließlich auf Risiko der Bewerber bzw. Teilnehmer. Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen verbleiben beim Auslober. Den Wettbewerbsbestimmungen widersprechende, fehlerhafte oder unvollständige Teilnahmeanträge und Wettbewerbsarbeiten führen zum Ausscheiden des betreffenden Bewerbers oder Teilnehmers, wenn deren Mängel nicht behoben wurden oder nicht behebbar sind. Reicht ein Bewerber oder Teilnehmer Unterlagen nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist ein, wird er unmittelbar und zwingend ausgeschieden. Campus Schendlingen Vorkloster 7/20

8 1.10 ZEITPLAN Auswahlphase (Phase 1) Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU Einsendeschluss der Teilnahmeanträge / 11:00 Uhr Teilnehmerauswahl für die Wettbewerbsphase durch die Beurteilungskommission KW 7/ Wettbewerbsphase (Phase 2) - vorläufige Termine Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen KW 9 / 2014 Hearing / Örtliche Begehung KW 12 / 2014 Abgabe der Wettbewerbsunterlagen KW 20 / 2014 Preisgericht KW 24 / 2014 Allfällige Terminänderungen werden rechtzeitig per bekannt gegeben! 1.11 PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG Zusammensetzung des Preisgerichtes: Hauptpreisrichter: Fachpreisrichter: Dipl.-Ing. Mario Ramoni, Innsbruck Daniele Marques, Luzern (CH) Bruno Spagolla, Bludenz Reinhold Wetschko, Klagenfurt Dr. Bernhard Fink (Leiter der Abt. Planung und Bau, Landeshauptstadt Bregenz) Ersatz Fachpreisrichter: Rainer Köberl, Innsbruck Bei der konstituierenden Sitzung des Preisgerichtes wird der Vorsitzende der Beurteilungskommission gewählt. Bei der Sitzung der Jury zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten wird dem Vorsitzenden bei Stimmengleichheit das zweifache Stimmrecht eingeräumt. Campus Schendlingen Vorkloster 8/20

9 Sachpreisrichter: Ingrid Hopfner, Baustadträtin der LHSt. Bregenz Mag. Michael Rauth, Stadtrat für Schulen und Familien der LHSt. Bregenz Alexandra Kargl M.S.M., (Leiterin der Abt. Soziales und Gesundheit, LHSt. Bregenz) Christian Kompatscher, Bezirkschulinspektor Beratende Mitglieder: (ohne Stimmrecht) Bruno Jagg, Volksschuldirektor Tobias Albrecht, Mittelschuldirektor sowie zwei weitere Pädagogen Der Modus betreffend das Stimmrecht bleibt jedoch gleich. Fällt einer der oben genannten Sachpreisrichter aus, erfolgt dessen Vertretung durch den jeweiligen Berater, welcher dann als Ersatzpreisrichter stimmberechtigt ist. Neben den Beurteilungskommissionsmitgliedern ist auch die Anwesenheit der genannten Vorprüfer sowie Schreibkräften und anderen Personen zur Auskunftserteilung und Versorgung der Beurteilungskommission zugelassen. Diese Personen haben kein Stimmrecht VORINFORMATION ZUR EINREICHUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN (2. Phase) Der detaillierte Leistungsumfang ergibt sich aus den Wettbewerbsunterlagen für die 2. Phase, die ausschließlich den ausgewählten Teilnehmern zugesendet werden. Diese Unterlagen werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Modellgrundplatte wird beim Hearing ausgegeben. Ein Versand der Modellgrundplatte erfolgt auf Gefahr der Wettbewerbsteilnehmer Leistungsumfang der Wettbewerbsarbeit Ausarbeitung eines Vorentwurfes im Maßstab 1:200 mit Darstellung der städtebaulichen, architektonischen und innenräumlichen, funktionellen und konstruktiven Lösungen, der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms, der Umsetzung eines Lüftungskonzeptes, sowie Angaben über die Wirtschaftlichkeit - bei Errichtung und Nutzung und des energetischen und ökologischen Konzepts. Erstellen eines Massenmodells im Maßstab 1:500 auf der bereitgestellten Modellgrundplatte Vorgangsweise des Preisgerichtes (2. Phase) Die Beurteilungskommission wird nach Abschluss der Vorprüfung der zur Beurteilung eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen der Beurteilungskommission sind geheim. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüfer und Mitglieder der Beurteilungskommission sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen der Beurteilungskommission, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.b. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb verpflichtet. Das Preisgericht ist bei der Auswahl des oder der Wettbewerbsgewinner unabhängig. Es hat diese Auswahl auf Grund von Wettbewerbsarbeiten, die anonym vorgelegt werden, nur auf Grund der Beurteilungskriterien zu treffen. Campus Schendlingen Vorkloster 9/20

10 Preisgelder und Vergütungen Das zur Auszahlung gelangende Preisgeld beträgt insgesamt ,-- (exkl. 20% MWSt.). 1. Preis ,-- 2. Preis ,-- 3. Preis ,-- und drei Anerkennungspreise zu je 8.000,-- Siehe dazu auch Pkt Preisgeldaufteilung Verwendungs- und Verwertungsrechte Mit der Abgabe der Wettbewerbsunterlagen gehen das sachliche Eigentumsrecht sowie das Recht für die Veröffentlichung und Publikation aller eingereichten Unterlagen auf den Auslober über, sofern er die Verfasser nennt. Das Recht des geistigen Eigentums sowie das Werknutzungsrecht an den ausgearbeiteten Unterlagen verbleiben bei den jeweiligen Projektverfassern. Die Auslobungsunterlagen dürfen nur für das gegenständliche Projekt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder Wettbewerbsteilnehmer nimmt durch ihre Teilnahme am Wettbewerb ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Information zum Wettbewerbsstand, die Veröffentlichung und Publikation der Ergebnisse sowie der eingereichten Unterlagen bis zur schriftlichen Freigabe ausschließlich dem Auslober obliegen. Der Auslober behält sich die Art und den Umfang der Veröffentlichung und Publikation des Ergebnisses des Verfahrens vor Beurteilungskriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung 1. Städtebauliche Kriterien Gliederung und Gestaltung der Baukörper Anbindung an angrenzende öffentliche Bereiche 2. Funktionelle Kriterien: Funktionelle Gesamtlösung Zuordnung der Funktionsbereiche Interne Erschließung Orientierbarkeit 3. Baukünstlerische Kriterien: Qualität der äußeren Gestaltung Innenräumliche Qualität Beitrag zur modernen Baukultur 4. Ökonomische Kriterien: ökonomischer Planungsansatz gem. Anforderungen des Raumprogrammes Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung, im Betrieb und bei der Erhaltung Konstruktionssysteme 5. Ökologische Kriterien Erfüllung der Ökologischen und Energetischen Richtlinien der Landeshauptstadt Bregenz zur Errichtung und Sanierung öffentlicher Gebäude. Campus Schendlingen Vorkloster 10/20

11 Preisgeldaufteilung Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. eine Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise erfolgen. Das Preisgericht kann aufgrund der Qualität der vorgelegten Wettbewerbsunterlagen eine Nachbearbeitung empfehlen. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Rahmen der Empfehlungen des Preisgerichtes zur unentgeltlichen Überarbeitung ihrer Unterlagen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, dem Auslober Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Sofern sich das Ausführungsprojekt nicht wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheidet, wird das Preisgeld auf das verhandelte Honorar angerechnet. Über das Preisgeld hinaus wird keine Vergütung für irgendeine Leistung gewährt Mehrfachteilnahme Jeder Teilnehmer ist nur berechtigt eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich Trennung von Planung und Ausführung Die Planung und Ausführung wird getrennt. D.h., dass mit der Teilnahme am Wettbewerb jeder Wettbewerbsteilnehmer auf Aufträge, welche die Ausführung der Umbau und Adaptierung Campus Schendlingen Vorkloster betreffen, verzichtet Sonderfachleute Die Beiziehung von Sonderfachleuten (z.b. HLS, Bauphysiker, Bauökologische Berater, Tragwerksplaner, Geotechniker, Vermessungstechniker, etc.) für die Bearbeitung des Wettbewerbsbeitrages liegt im Ermessen des Wettbewerbsteilnehmers. Falls der Wettbewerbsteilnehmer solche Sonderfachleute einsetzt, resultiert dem Auslober daraus keine Verpflichtung diese Sonderfachplaner zu beauftragen. Die Sonderfachleute werden durch den Auslober separat beauftragt Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. Falls der Wettbewerbsteilnehmer solche Mitarbeiter nennt, resultiert dem Auslober daraus keine Verpflichtung diese zu beauftragen Mitarbeiter Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. Campus Schendlingen Vorkloster 11/20

12 2. KRITERIEN FÜR DIE BEWERBER 2.1 Zur Antragstellung zur Teilnahme sind zugelassen: a) Österreichische Architektlnnen und Ziviltechniker-Gesellschaften der zur Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe zugelassenen Befugnisbereiche mit aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz idgf. Ein/e GewinnerIn bzw. mit ruhender Befugnis hat zur Auftragsverhandlung die aufrechte Befugnis nachzuweisen. b) Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen Architekten/in befugt ausüben. c) Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Wettbewerbsgegenstands in ihrem Sitzstaat besitzen. d) Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und eine/r der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bevollmächtigter Vertreter Ansprechperson Straße PLZ / Ort Telefon FAX Der bevollmächtigte Vertreter ist insbesondere berechtigt, für die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich Erklärungen abzugeben und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen sowie Mitteilungen und Post zu empfangen. Campus Schendlingen Vorkloster 12/20

13 Bewerbergemeinschaften müssen eine Erklärung abgeben, dass sie im Auftragsfall die Leistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen werden und die Leistungserbringung dem Auftraggeber solidarisch schulden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb müssen auch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewinner des Wettbewerbes aufrecht sein. Jede Person ist an diesem Verfahren nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft oder juristischen Person). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. Personen, die am Zustandekommen der Wettbewerbsarbeit mitgearbeitet haben, dürfen genannt werden. Bei der Veröffentlichung werden sie vom Auslober angeführt. 2.2 Ausschlussgründe Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ungeachtet dessen, in welcher Phase sich der Wettbewerb befindet, insbesondere Bewerber ausgeschlossen, deren Teilnahmeantrag oder Wettbewerbsarbeit verspätet einlangt oder bei denen ein Ausschlussgrund gemäß 2 WSA 2010 vorliegt oder die im Sinne von 154 Abs. 3 BVergG 2006 nicht als befugt, leistungsfähig oder zuverlässig anzusehen sind. Campus Schendlingen Vorkloster 13/20

14 3. ANGABEN ZUR BEWERBUNG (1. Phase) 3.1 Nachweis der beruflichen Befugnis (siehe dazu Abschnitt 2.) Bewerber und die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen die im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderliche Berechtigung oder eine Urkunde betreffend der im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation dem Teilnahmeantrag als Beilage anschließen. Befugnis Inhaber Aussteller PLZ / Ort / Datum 3.2 Nachweis der Zuverlässigkeit Über Aufforderung sind vom Bewerber innerhalb von zwei Wochen folgende aktuelle Nachweise beizubringen (vgl. 72 und 68 BVergG 2006): Amtliche Bescheinigung, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, welche die allgemeine berufliche Zuverlässigkeit betrifft (Auszug aus dem Strafregister oder bestimmten anderen Registern) Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes) Letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertiges Dokument (oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes) 3.3 Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Über Aufforderung sind vom Bewerber innerhalb von zwei Wochen folgende aktuelle Nachweise beizubringen (vgl. 74 BVergG 2006): einen Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Eine Bestätigung einer Versicherung ist beizubringen, dass im Falle der Beauftragung der Architekturplanungsleistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR ,00 gewährt wird. Der Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung über die oben stehende Deckungssumme ist spätestens bis zum Beginn der Auftragsvergabeverhandlung beizubringen. Campus Schendlingen Vorkloster 14/20

15 3.4 Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Angaben zur Personalkapazität und qualifikation Als Mindestanforderung für dieses Projekt wird ein Personaleinsatz von zwei Fachkräften verlangt, welche eine Ausbildung in der Fachrichtung Architektur oder Bauwesen aufweisen und für eine leistungs- und termingerechte Ausführung herangezogen werden können. Der Nachweis kann als Einzelfirma oder als Bietergemeinschaft erbracht werden. Nachstehende Angaben sind verpflichtend: Name des / der Beschäftigten Titel Funktion Ausbildung Alter Eintrittsdatum in das Unternehmen Über Aufforderung sind vom Bewerber innerhalb von zwei Wochen folgende aktuelle Nachweise beizubringen (vgl. 75 BVergG 2006): Angaben über die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlichen Personen. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Unternehmer für die Ausführung des Auftrages verfügt. Campus Schendlingen Vorkloster 15/20

16 4. TEILNEHMERAUSWAHL (1. Phase) 4.1 EINREICHEN DER TEILNEHMERANTRÄGE Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift Umbau und Adaptierung Campus Schendlingen - Vorkloster Teilnahmeantrag an den Verfahrensorganisator zu übermitteln. Amt der Landeshauptstadt Bregenz Hochbau, 2.OG., Zimmer E2.7 Belruptstraße 1 A-6900 Bregenz Folgende Unterlagen müssen in Papierform und in digitaler Form auf CD ( PDF-Format ) vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt bis zum Ende der Einreichfrist beim Verfahrensorganisator eingelangt sein: PDF-Format ein minimaler Randabstand von 7 mm an jedem Seitenrand (nicht bedruckbaren Bereich) ist einzuhalten! Teilnahmeantrag (vollständig) Nachweis der Befugnis Referenzblätter 4.2 REFERENZBLÄTTER / NACHWEISE Mit dem Teilnahmeantrag sind zwei Referenzprojekte, die max. 10 Jahre alt sein dürfen, vorzulegen. Wenn ein Bewerber mehr als zwei Referenzprojekte einreicht, werden nur die Referenzprojekte 1 und 2 vorgelegt und bewertet. Bei den Referenzprojekten muss der Bewerber zumindest die wesentlichen Leistungen wie Entwurf, Einreichung und Ausführungsplanung sowie die künstlerische Oberleitung erbracht haben. Eines der beiden Referenzprojekte muss bereits fertiggestellt sein, das zweite Referenzprojekt kann frei gewählt werden. Beim ersten Referenzprojekt, das bereits fertiggestellt sein muss, ist der Nachweis der Planung und Umsetzung einer Schule/eines Kindergartens (Neubau oder Generalsanierung) oder eines Gebäudes mit mindestens gleichwertiger Schwierigkeitsklasse 5 laut Honorarordnung für Architekten (Stand ) gefordert. Die Baukosten (KB 1-6 laut ÖNORM B ) müssen für dieses Projekt mind ,- (exkl. USt.) betragen. Der Bewerber muss die Bescheinigung des Auftragsgebers vorlegen. (siehe Pkt. 4.4) Das zweite Referenzprojekt kann frei gewählt werden. Es kann auch ein Wettbewerbsbeitrag für eine vergleichbare Bildungseinrichtung eingereicht werden. Jedes Referenzprojekt ist auf einem eigenen Referenzblatt zu charakterisieren. Campus Schendlingen Vorkloster 16/20

17 Zu jedem vorgelegten Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung und Projektbeschreibung (Lageplan, Fotos, Schnitte, verbale Kurzbeschreibung etc.) beschränkt auf ein DIN A3 Blatt beizulegen. Innerhalb der Maße des Papierformates DIN A3 kann die Darstellung des Referenzprojektes frei gewählt werden. Andere Formate sind nicht zugelassen und werden dem Preisgericht nicht vorgelegt. Die Projektdarstellungen und Referenzblätter sind zusätzlich auf CD als PDF-Datei digital einzureichen und dürfen beim Ausdruck das Papierformat DIN A3 nicht überschreiten. Aus den Referenzblättern dürfen keine Hinweise auf die Identität des Bewerbers hervorgehen. Der Verfahrensorganisator anonymisiert die Projekte mittels einer Kennzahl. 4.3 AUSWAHL DER TEILNEHMER Die Teilnahmeanträge jener Bewerber, die keinen Ausschlussgrund aufweisen und alle Eignungskriterien gemäß Pkt. 2 erfüllen, werden nach folgenden Auswahlkriterien bewertet: Die vom Bewerber eingereichten Referenzprojekte werden dem Preisgericht zur Beurteilung der architektonisch-gestalterische Qualität vorgelegt. Das Preisgericht schlägt dem Auslober ca. 30 Bewerber vor. Sollten Bewerber bis zur Aussendung der Wettbewerbsunterlagen der 2. Phase aus welchen Gründen immer aus dem Kreis der Bewerber ausscheiden, rückt eine dementsprechende Anzahl von nächstgereihten Bewerbern nach. Qualitätsmerkmale: Städtebauliche Qualitäten (Gestaltung der Außenräume, Bezug zur Umgebung) Architektonische Qualitäten (Entwurfsidee, Gesamtstruktur) Funktionelle Qualitäten (Erschließung, Zuordnung der Funktionsbereiche, Funktionalität der Gesamtlösung, Umgang und Nutzung von ev. vorhandenen Bestandsgebäuden) Campus Schendlingen Vorkloster 17/20

18 4.4 REFERENZPROJEKTE FÜR DIE BEURTEILUNG DER ARCHITEKTONISCH GESTALTERISCHEN QUALITÄT ERKLÄRUNG - NACHWEIS REFERENZPROJEKTE 1 Nachweis Referenzprojekt 1 Der Nachweis ist anhand von einem Referenzprojekt für eine Schule/eines Kindergartens (Neubau oder Generalsanierung) oder eines Gebäudes mit mindestens gleichwertiger Schwierigkeitsklasse 5 laut Honorarordnung für Architekten (Stand ) gefordert. Der Bewerber muss beim Referenzprojekt zumindest die wesentlichen Leistungen wie Entwurf, Einreichung und Ausführungsplanung sowie die künstlerische Oberleitung erbracht haben. Als Referenz sind für das Referenzprojekt 1 nur fertiggestellte Projekte zugelassen, die max. 10 Jahre alt sind und deren Baukosten (KB 1-6 laut ÖNORM B ) mind ,- (exkl. Ust. betragen). Name und Art des Referenzprojektes: (Kurzbeschreibung und Schwierig- keitsgrad) Leistungsumfang: Baukosten in Euro: (KB 1-6 lt. ÖNORM B exkl. USt.) Auftraggeber und Kontaktperson: (jeweils Name, Adresse, Telefonnummer) Bearbeitungszeitraum: Beginn Ende (Monat/Jahr) Erklärung des Auftraggebers: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die oben stehenden Angaben sowie die Termineinhaltung und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Leistungserbringung Campus Schendlingen Vorkloster 18/20

19 ERKLÄRUNG - NACHWEIS REFERENZPROJEKTE 2 Nachweis Referenzprojekt 2 Name und Art des Referenzprojektes: (Kurzbeschreibung und Schwierig- keitsgrad) Leistungsumfang: Baukosten in Euro: (KB 1-6 lt. ÖNORM B exkl. USt.) Auftraggeber und Kontaktperson: (jeweils Name, Adresse, Telefonnummer) Bearbeitungszeitraum: Beginn Ende (Monat/Jahr) Campus Schendlingen Vorkloster 19/20

20 5. ERKLÄRUNG DES BEWERBERS Ich/Wir bestätige/n und erkläre/n ausdrücklich, die in dieser Wettbewerbsunterlage festgelegten Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben und dagegen keinerlei Einwände vorzubringen; auf jede nachträgliche Einrede des Irrtums über diese Wettbewerbsgrundlage oder einer darin enthaltenen Verpflichtung verzichten zu wollen; zuzustimmen, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist; die gemäß Pkt. 2 verlangten Eignungskriterien zu erfüllen und dass ich/wir über die geforderten Befugnisse verfüge/n und die darin festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen kann/können. dass alle Angaben dieser Bewerbung gewissenhaft ermittelt und wahrheitsgetreu gemacht wurden bzw. dies auch künftig erfolgen wird; dass gegen mich/uns weder ein abgeschlossenes noch ein laufendes Insolvenz oder Liquidationsverfahren jeglicher Art vorliegt; isd. 68 bis 77 BVergG 2006 befugt, leistungsfähig und zuverlässig sowie strafrechtlich und isd. Ausländerbeschäftigungsgesetzes unbescholten zu sein; die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften im Falle einer Beauftragung einzuhalten; im Falle einer Beauftragung als Bietergemeinschaft die Leistung als Arbeitsgemeinschaft zu erbringen und dem Auftraggeber die Leistungserbringung solidarisch zu schulden; diese Erklärungen frei und ernstlich abzugeben und beantragen die Teilnahme am gegenständlichen Wettbewerb. Ort, Datum und rechtsgültige Unterfertigung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) Campus Schendlingen Vorkloster 20/20

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