LANDESMUSEUM JOANNEUM MUSEUMSQUADRANT VERFAHRENSAUSSCHREIBUNG VORABZUG STAND

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1 LANDESMUSEUM JOANNEUM MUSEUMSQUADRANT VERFAHRENSAUSSCHREIBUNG VORABZUG STAND Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zur Vergabe der Architektenleistungen Auslober Landesimmobiliengesellschaft mbh Wartingergasse 43

2 Gliederung: TEIL A ALLGEMEINER TEIL VERFAHRENSBEDINGUNGEN A 1. Auslober/Verfahrensbetreuung A 2. Verfahrensgegenstand A 3. Verfahrensstruktur A 4. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln A 5. Termine A 6. Beratungsgremium und Vorprüfung A Stufe: Bewerberkreisermittlung A Stufe: Verhandlungsverfahren A 9. Aufwandsentschädigung A 10. Umstände der Beauftragung A 11. Umstände der Leistungserbringung A 12. Eigentums- und Urheberrecht SEITE A/ 3 SEITE A/ 3 SEITE A/ 3 SEITE A/ 3 SEITE A/ 4 SEITE A/ 6 SEITE A/ 8 SEITE A/11 SEITE A/12 SEITE A/13 SEITE A/14 SEITE A/14 TEIL B BESONDERER TEIL AUFGABENSTELLUNG B 1. Generelle Zielsetzung B 2. Bearbeitungsumfang im Verhandlungsverfahren B 3. Raum- und Funktionsprogramm B 4. Erschließung B 5. Rahmenbedingungen B 6. Einzureichende Ausarbeitungen B 7. Normen, Gesetze, Richtlinien, Nutzungseinschränkungen B 8. Links SEITE B/ 1 SEITE B/ 1 SEITE B/ 1 SEITE B/ 3 SEITE B/ 3 SEITE B/ 5 SEITE B/ 6 SEITE B/ 6 BEILAGENVERZEICHNIS SEITE B/ 7 LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 2

3 Teil A Allgemeiner Teil - Verfahrensbedingungen A 1. AUSLOBER / VERFAHRENSBETREUUNG A 1.1 Auslober: Landesimmobiliengesellschaft mbh Wartingergasse 43 A 1.2 Verfahrensbetreuung: Landesimmobiliengesellschaft mbh Wartingergasse 43 und Architektur Consult ZT GmbH Körblergasse 100 Alle Anfragen und die gesamte Abwicklung des Verfahrens wird ausschließlich über abgewickelt. wettbewerbe@lig-stmk.at Web-Kontakt und Download-Service: / Ausschreibungen / Architektenleistungen Museumsquadrant A 2. VERFAHRENSGEGENSTAND Verfahrensgegenstand ist die Vergabe der baulichen Planungsleistungen für das Projekt Landesmuseum Joanneum Museumsquadrant. A 3. VERFAHRENSSTRUKTUR Das Vergabeverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Stufe ist eine EU-weite Bewerberkreisermittlung mit Auswahl von 10 Bewerbern nach den unter Pkt. A.7 angeführten Eignungs- und Auswahlkriterien. Die zweite Stufe ist ein Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich, wobei die Zuschlagsentscheidung nach den unter Pkt. A.8 angeführten Zuschlagskriterien mit der angegebenen Gewichtung erfolgt. Alle Textpassagen dieser Ausschreibung, die für die zweite Verfahrensstufe gültig sind, werden im Text in kursiver Schrift dargestellt. A 4. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHRENSREGELN Die im Auslobungstext festgelegten Verfahrensbestimmungen sollen die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Teilnehmer, des Beratungsgremiums und des Auslobers regeln und dafür sorgen, dass das Verfahren für alle Beteiligten unter transparenten Bedingungen einen fairen Wettbewerb bietet. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 3

4 A 4.1 Als Rechtsgrundlagen gelten in nachfolgender Reihenfolge: Schriftliche Fragenbeantwortung Protokoll des Hearings / Kolloquiums Auslobungstext samt Beilagen Bundesvergabegesetz BvergG 2006 in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verfahrensausschreibung gültigen Fassung. A 4.2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Entscheidung des Beratungsgremiums: Mit der Einreichung seiner Bewerbung nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur endgültigen Zuschlagsentscheidung auch zur Geheimhaltung der eigenen Ausarbeitungen verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Beratungsgremiums in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. A 4.3 Freigabe durch die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurden die Verfahrensunterlagen zur Kenntnis gebracht und diese hat mit Schreiben vom... ihre Mitglieder des Beratungsgremiums nominiert. A 4.4 Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. A 5. TERMINE Terminübersicht: Veröffentlichung, Beginn der Bewerbungsfrist Ausgabe der Unterlagen: Die Unterlagen stehen ab Mi auf der Homepage der LIG unter / Ausschreibungen / Architektenleistungen Museumsquadrant zum Download bereit. Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis :00 Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum angeführten Zeitpunkt in der Landesimmobiliengesellschaft,, Wartingergasse 43, 8. Halbgeschoss- Geschäftsführung in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Bauliche Planungsleistungen beim Projekt 323_01 Landesmuseum Joanneum Museumsquadrant!!BITTE NICHT ÖFFNEN!! einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 4

5 Konstituierende Sitzung des Beratungsgremiums :00 Auswahl der 10 Teilnehmer am Verhandlungsverfahren durch das Beratungsgremium ( bei Bedarf) 13:00 Ort: Landesmuseum Joanneum GmbH, Neutorgasse 45, A- Verständigung der Teilnehmer und Versand der Unterlagen für das Verhandlungsverfahren Die nicht berücksichtigten Bewerber erhalten lediglich die Information über das Ausscheiden aus dem Vergabeverfahren mit entsprechender Begründung. Die Namen der ausgewählten Teilnehmer werden erst nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben. Örtliche Begehung / Hearing Ort: Landesmuseum Joanneum GmbH, Neutorgasse 45, A- Treffpunkt: Hauptportal Schriftliche Anfragen bis ausschließlich an: wettbewerbe@lig-stmk.at Fragebeantwortung und Protokoll der Begehung ab abzurufen unter / Ausschreibungen / Architektenleistungen Museumsquadrant Abgabe der Unterlagen für das Verhandlungsverfahren bis Die Unterlagen müssen spätestens bis zum angeführten Zeitpunkt in der Landesimmobiliengesellschaft,, Wartingergasse 43, 8. Halbgeschoss- Geschäftsführung einlangen. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. Vorprüfung Sitzung des Beratungsgremiums mit Hearing Ort: Landesmuseum Joanneum GmbH, Neutorgasse 45, A- Der Zeitplan des Hearings wird bekannt gegeben. Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung Die Ankündigung der Vergabe an den Bestbieter wird den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren nach Abschluss der Vergabeverhandlungen per Telefax bekannt gegeben. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 5

6 Bekanntgabe des Ergebnisses des Vergabeverfahrens Das Ergebnis des gesamten Vergabeverfahrens wird nach Ablauf der Stillhaltefrist (voraussichtlich ab ) veröffentlicht und unter / Wettbewerbsergebnisse / Museumsquadrant abrufbar sein. Ausstellung der eingereichten Arbeiten ab :00 Ort: Landesmuseum Joanneum GmbH, Neutorgasse 45, A- A 6. BERATUNGSGREMIUM UND VORPRÜFUNG A 6.1 Zusammensetzung des Beratungsgremiums: Mitglieder des Beratungsgremiums Vertreter: für die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Nennung Kammer für zugesagt. 1 Architekt N.N. Architekt N.N. für den Auslober: angefragt sind: 1. Hans Hollein (Staus: nähere Info telefonisch eingeholt, bisher weder Zu- noch Absage) 2. Dietmar Eberle (abgesagt per am ) 3. Roger Diener (bis dato keine Reaktion) 4. Pierre De Meuron (bis dato keine Reaktion) 5. Dietmar Feichtinger (bis dato keine Reaktion) 6. András Palffy: zugesagt per am Architekt N.N. Architekt N.N. 3 Architekt N.N. Architekt N.N. 4 Architekt Mag. Arch. Johannes Axel Justin Landesimmobiliengesellschaft mbh Dipl.-Ing. Barbara Binder Büro LHStv. Flecker 5 HR. Dr. Wolfgang Muchitsch Landesmuseum Joanneum GmbH 6 Peter Pakesch Landesmuseum Joanneum GmbH 7 Dr. Gertrude Celedin Altstadtsachverständigenkommission Dr. Elisabeth Fiedler Landesmuseum Joanneum GmbH Dr. Bernd Moser Landesmuseum Joanneum GmbH Architekt Dipl.-Ing. Michael Szyskowitz Altstadtsachverständigenkommission LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 6

7 A 6.2 Nicht stimmberechtigte Berater HR. Dr. Christoph Binder, Leiter der Landesbibliothek N.N., Stadt Graz, Stadtbaudirektion/Stadtplanung (Vorschlag: Stadtbaudirektor Dipl.-Ing. Werle) N.N., Museumsexperte (Vorschlag: Dr. Dieter Bogner) N.N., Bundesdenkmalamt A 6.3 Grundsätze des Beratungsgremiums Das Beratungsgremium setzt sich aus den unter A 6.1 genannten Berater oder deren Vertretern zusammen und ist beschlussfähig wenn mindesten zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Das Beratungsgremium entscheidet in allen Fach- und Ermessensfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Die Sitzungen des Beratungsgremiums sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen der Vergabeentscheidung sind alle Vorprüfer und Mitglieder des Beratungsgremiums sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Beratungsgremiums, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw., anwesend waren (z.b. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmung im Zusammenhang mit dem Verfahren verpflichtet. Das Beratungsgremium ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Vergabeverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem Auslober und den Teilnehmern. Das Beratungsgremium und dessen Mitglieder handeln weisungsfrei. Die Berater üben ihre Funktion in allen Abschnitten des Verfahrens persönlich aus. Das Beratungsgremium erstellt von jeder Sitzung ein Protokoll mit den wesentlichen Beschlüssen und Begründungen für die Bewertungen gemäß den festgelegten Kriterien. Das Beratungsgremium kann in der konstituierenden Sitzung weitere Geschäftsordnungspunkte diskutieren und darüber Beschlüsse fassen A 6.4 Aufgaben des Beratungsgremiums Das Beratungsgremium trifft die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, nimmt an der örtlichen Begehung und am Hearing teil und wird an der Beantwortung von auftretenden Fragen mitwirken. Das Beratungsgremium tritt nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Beiträge in einer Sitzung zusammen und hat die Vergabeentscheidung herbeizuführen. Die Aufgaben des Beratungsgremiums sind im Detail: Beurteilen der Teilnahmeanträge nach den vereinbarten Auswahlkriterien Beurteilen der Beiträge nach vereinbarten Kriterien und Vorgangsweisen Vergabe der in den Zuschlagskriterien festgelegten Punktebewertung Ausgabe von detaillierten Empfehlungen an den Auslober auf Grund der Vergabeentscheidung Erstellung eines Sitzungsprotokolls A 6.5 Vorprüfer: Architektur Consult ZT GmbH, Körblergasse 100, Die Ergebnisse der Vorprüfung in beiden Verhandlungsstufen wie unten angeführt werden dem Beratungsgremium in Form eines Prüfberichtes vorgelegt und mündlich referiert. Das Beratungsgremium kann während seiner Arbeitssitzung die Verfahrensbetreuung mit der Erarbeitung weiterer vertiefter Prüfungen über die vorliegenden Ausarbeitungen betrauen. Darüber hinaus wird eine Auswertung nach festgelegten Beurteilungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien zusammen mit dem Beratungsgremium vorbereitet und eine schematische, nach sachlichen Gesichtspunkten geordnete Darstellung der in den Ausarbeitungen enthaltenen Vorschläge ausgearbeitet. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 7

8 A STUFE: BEWERBERKREISERMITTLUNG A 7.1 Eignungskriterien Österreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in einem Mitgliedsstaat des EWR zur Ausübung des Berufes eines selbständigen Architekten berechtigt sind. Natürliche Personen, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind und eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des Verfahrensgegenstandes im Sitzstaat des Teilnehmers besitzen. Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten Geschäftsführer bzw. der Verfasser der Arbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Für die nichtösterreichischen Teilnehmer wird auf die Notwendigkeit der Erwirkung einer Dienstleistungsanzeige mit entsprechenden Nachweisen lt. EWR Architektenverordnung (BGBl. 694/1995) hingewiesen. Die Befugnis muss bei Abgabe des Antrages zur Teilnahme vorliegen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. A 7.2 Trennung von Planung und Ausführung Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch die Teilnahme, und damit der Anerkennung dieser Auslobung, und durch Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag sichergestellt. A 7.3 Ausschließungsgründe (1) Von der Teilnahme am Verfahren sind ausgeschlossen: a) Alle Personen, die an der Erstellung von Vorprojekten für das Vergabeverfahren oder der Auslobungsunterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Prüfung der Auslobungsunterlagen durch die Bundes- bzw. Länderkammer keinen Ausschließungsgrund darstellt; b) Die Vorprüfer, Mitglieder des Beratungsgremiums und deren Vertreter sowie: deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene). deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur solange als aufrechte Ziviltechnikergesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); c) Personen die zu einem Mitglied des Beratungsgremiums in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Beratungsgremiums in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; d) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Beratungsgremiums in seiner Entscheidung zu beeinflussen. (2) Ausschließungsgründe gem. Abs. 1, die erst während des Verfahrens entstehen, sind denen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (3) Ausschließungsgründe gem. Abs. 1 werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf am Verfahren mitwirkende Mitarbeiter beziehen. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 8

9 A 7.4 Anzahl der Bewerber, die zur Angebotslegung aufgefordert werden Aus den einlangenden Bewerbungen werden aus zwei Kategorien insgesamt 10 Bieter zum Verhandlungsverfahren eingeladen, welche bei den Auswahlkriterien (siehe unten) jeweils die höchste Punktebewertung erreichen. Die Auswahl erfolgt in zwei Kategorien: a) Start-Ups: Kategorie für Bieter, deren Befugnisverleihung durch die zuständige Standesvertretung weniger als fünf Jahre zurückliegt. Es gelten die u.a. Auswahlkriterien. Aus dieser Kategorie werden auf Basis der unter A 7.6 genannten Auswahlkriterien 3 Bieter ausgewählt. b) Routiniers: In dieser Kategorie können sich Bieter bewerben, deren Befugnisverleihung bereits mehr als fünf Jahre zurückliegt. Aus dieser Kategorie werden auf Basis der unter A 7.6 genannten Auswahlkriterien 7 Bieter ausgewählt. A 7.5 Auswahlkriterien Referenzen: Jeder Bewerber hat mindestens ein und maximal drei selbst und mit der vorgelegten Befugnis durchgeführte Referenzprojekte mit folgenden Spezifikationen nachzuweisen: Umfang: mind. 1, max. 3 DIN A4-Seite pro Projekt Für Kategorie lt. A 7.5 b) Routiniers gilt die Einschränkung, dass nur realisierte Arbeiten als Referenzen eingereicht werden dürfen Realisierungszeitraum: Projektfertigstellung innerhalb der letzten 7 Jahre Darstellung: Projektbezeichnung Projektadresse Auftraggeber mit Ansprechperson Bearbeiteter Leistungsumfang mit genauer Angebe der personellen Besetzung Angabe der Baukosten gem. ÖNORM B1801, soferne dies vom Projektauftraggeber gestattet ist Projektkennzahlen in m² BGF und m³ BRI lt. ÖNORM B 1800 Planungs- und Errichtungszeitraum kurze Projektbeschreibung mind. eine aussagekräftige Abbildung (Pläne, Fotos, Schaubilder) Kriterien bei der Bewertung der Referenzen: Qualitätskriterien: Architektonische Qualität allgemein 30 Punkte und im Umgang mit historischer Bausubstanz 25 Punkte Funktionelle Qualität allgemein 25 Punkte und im Hinblick auf die geforderte Museumsnutzung 20 Punkte gesamt max. 100 Punkte Berücksichtigung der Projektgröße: Die Kennwerte Projektkosten, BRI und BGF werden jeweils durch die Kennwerte des gegenständlichen Projektes dividiert und durch Multiplikation mit 100 der Prozentsatz ermittelt. Aus allen drei Prozentsätzen wird das arithmetische Mittel gebildet. Die Punktebewertung erfolgt nach folgendem Stufenschema: bis 49 % der Projektgröße 0 Punkte 50 % bis 64 % der Projektgröße 5 Punkte 65 % bis 79 % der Projektgröße 10 Punkte ab 80 % der Projektgröße 15 Punkte (=Maximum) LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 9

10 Punktemaximum pro Projekt: 115 Punkte Bei mehreren Referenzprojekten wird die Durchschnittspunkteanzahl herangezogen Zuschlag für die Anzahl der Referenzen (mind. 1, max. 3) Punktemaximum insgesamt: 15 Punkte 130 Punkte A 7.6 Arbeitsgemeinschaften Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Bewerbergemeinschaften müssen die Erfordernis der Referenzen gemeinsam und insgesamt erfüllen, da unter einem Bewerber im Sinne dieser Unterlagen sowohl ein einzelner Bewerber als auch eine sich bewerbende Bewerbergemeinschaft (in der geforderten Rechtsform) zu verstehen ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft kann seine Referenzen in den Referenz- Pool der Bewerbergemeinschaft beitragen. Unabhängig davon hat jeder einzelne Bewerber oder jedes einzelne Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise der Eignung zu erbringen. A 7.7 Mehrfachteilnahme Jeder Teilnehmer ist berechtigt, nur eine Bewerbung einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen, an denen der Verfasser beteiligt ist, nach sich. A 7.8 Teilnahmeanträge Für die Teilnahmeanträge sind ausschließlich die Formblätter laut Anhang zu verwenden. Die Formblätter sind in zweifacher Ausfertigung wie folgt beizulegen: - Ein Exemplar gebunden und gegen Austausch gesichert mit dem Vermerk Original - Ein Exemplar nicht gebunden mit dem Vermerk Kopie - Die Darstellungen der Referenzprojekte sind darüber hinaus als pdf-datei auf CD-ROM abzugeben. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen geforderten Nachweisen versehene Teilnahmeanträge bewertet werden. Der Bewerber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeanträgen gemachten Angaben. Fehlende Angaben werden nicht gewertet, falsche Angaben führen zum sofortigen und unwiderruflichen Ausschluss des Teilnehmers vom Vergabeverfahren. A 7.9 Vorprüfung in der ersten Verfahrensstufe Die Einreichungen in der ersten Verfahrensstufe werden von der Vorprüfung ausschließlich nach folgenden objektiv feststellbaren Kriterien geprüft: Vollständigkeit der Unterlagen Einhaltung der formalen Rahmenbedingungen Prüfung der Eignungskriterien LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 10

11 A STUFE: VERHANDLUNGSVERFAHREN A 8.1 Zuschlagskriterien Die eingereichten Beiträge werden nach folgenden Zuschlagskriterien mit insgesamt maximal 100 Punkten bewertet: 1. Architektonische, konstruktive, baukünstlerische Aspekte (max. 75 Punkte) Baukünstlerische und städtebauliche Gestaltungsqualität unter besonderer Einbindung bzw. Berücksichtigung des Bestandes (max. 17 Punkte) Erfüllung der funktionalen Rahmenbedingungen (max. 14 Punkte) Innere und äußere Erschließung (max. 17 Punkte) Gestalterische Qualität der Innen- und Außenräume (max. 17 Punkte) Bewertung der Technischen Spezifikationen (max. 10 Punkte) 2. Wirtschaftliche Aspekte (max. 15 Punkte) Bewertung der geforderten Kostenermittlung (max. 8 Punkte) Zur Erreichung der Zielkostenvorgaben des gedeckelten Kostenrahmens bedarf es einer detaillierten Kostenverfolgung im Projektverlauf. Die Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit der Kostenermittlung stellt für die Entscheidungsfindung der Vergabe der Architektenleistung einen wesentlichen Aspekt des Auslobers dar. Die Einhaltung des geforderten Kostenrahmens wird auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit einer qualitativen Beurteilung und Bewertung unterzogen. Es erfolgt jedoch im Zuge der Beurteilung keine mathematisch ermittelte Gewichtung in Relation zur Höhe der ermittelten Kosten. Zu erwartende Effizienz in Betrieb und Wartung (max. 7 Punkte) 3. Honorarangebot (max. 10 Punkte). Bewertung des geforderten Honorarangebots Nach rechnerischer Prüfung wird der Gesamtpreis des nicht ausgeschiedenen Billigstbieters durch den Gesamtpreis des jeweiligen Bieters dividiert. Das Ergebnis wird mit dem o.a. Gewichtungsfaktor von 10 Punkten multipliziert. A 8.2 Kennzeichnung der Unterlagen für die zweite Verfahrensstufe Sämtliche Unterlagen sind mit dem Namen des Verfassers zu bezeichnen. Alle Einzelstücke haben ferner die Aufschrift: LANDESMUSEUM JOANNEUM MUSEUMSQUADRANT zu enthalten. A 8.3 Beilagenverzeichnis Es ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizulegen. A 8.4 Varianten Varianten sind nicht zugelassen. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 11

12 A 8.5 Mitarbeiter Die Verfahrensteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind in den Verlautbarungen des Verfahrensergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. A 8.6 Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Verfahrenssteilnehmers genannt werden. A 8.7 Vorprüfung in der zweiten Verfahrensstufe Für die 2. Verfahrensstufe (Verhandlungsverfahren) werden die Beiträge anhand der Zuschlagskriterien nach folgenden objektiven feststellbaren Kriterien geprüft: Prüfung der Einhaltung der Rahmenbedingungen und der Vorgaben des Raum- und Funktionsprogramms. Prüfung der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Kostenermittlung. Inhaltliche Prüfung des Honorarangebots. A 9. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG A 9.1 Aufteilung der Aufwandsentschädigung Alle 10 Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, erhalten bei vollständiger Erfüllung der Aufgabenstellung und Teilnahmekriterien je eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 7.000, % MWSt. A 9.2 Auszahlung der Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigung wird nach Vorlage einer Rechnung mit allen erforderlichen Angaben gemäß Umsatzsteuergesetz ausbezahlt. Erforderliche Angaben (Auszug): Leistungszeitraum UID-Nr. des Ausstellers UID-Nr. des Rechnungsempfängers Rechnungsadresse: Landesimmobiliengesellschaft mbh Wartingergasse 43 A 9.3 Anrechnung der Aufwandsentschädigung Für den Fall der Beauftragung durch den Auslober mit den nachfolgenden Planungsleistungen wird die Aufwandsentschädigung vom künftigen Planungshonorar abgezogen, wenn sich das Ausführungsprojekt vom eingereichten Projekt nicht wesentlich unterscheidet. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 12

13 A 10 UMSTÄNDE DER BEAUFTRAGUNG A 10.1 Beabsichtigte Beauftragung Das Gesamtprojekt Landesmuseum Joanneum Museumsquadrant umfasst wie in Teil B näher beschrieben 5 Module: Modul I Modul II Modul III Modul IV Modul V Eingangszentrum mit Tiefspeicher Joanneum Raubergasse Joanneum Neutorgasse Landesbibliothek Kalchberggasse Außenanlagen Der Auslober beabsichtigt die Vergabe der baulichen Planungsleistungen für das Gesamtprojekt mit einem gedeckelten Kostenrahmen von rd ,- netto ohne Mwst für die Leistungsgruppen gem. ÖNORM B : LG 2 Bauwerk-Rohbau LG 3 Bauwerk Technik LG 4 Bauwerk-Ausbau LG 6 Außenanlagen A 10.1 Vergütung der Leistung/Grundlage für die Beauftragung Gemäß dem der Auslobung beigelegten Architektenwerkvertrag (Beilage C 03) ist die Beauftragung folgender Teilleistungen der Planungsleistungen gemäß HOA, Stand , vorgesehen: 3 Teilleistungen der Planung (1) Vorentwurf 13 % (2) Entwurf 17 % (3) Einreichung 10 % (4) Ausführungsplanung 33 % (6) Künstlerische Oberleitung 5 % Gesamt 78 % Die Teilleistungen (5) Kostenermittlungsgrundlagen, (7) Technische Oberleitung und (8) Geschäftliche Oberleitung können zur Gänze oder in Teilen an dritte Auftragnehmer vergeben werden oder können nachbeauftragt werden. Folgende Klassen des Schwierigkeitsgrades gelten: Bestandsadaptierung: Klasse 9 - Umbauarbeiten Neubau: Klasse 6, Spezielle Hochbauten mit erhöhten Anforderungen (...Ausstellungsbauten...). Nebenkosten lt. 9 HOA werden mit einer Pauschale von 3 % des Planungshonorars abgegolten, unabhängig davon, wo der Planungsbeauftragte seinen Bürositz hat. Der Auslober behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen erforderliche Änderungen vom Planungsbeauftragten zu verlangen, wobei die Honorierung hiefür gemäß HOA erfolgt. Eine allfällige Überarbeitung des Beitrages im Sinne der Juryempfehlung wird nicht gesondert vergütet. Eine mögliche Beauftragung für weitere Planungsleistungen für feste und bewegliche Einrichtungen würde gegebenenfalls auf dem Verhandlungswege und gesondert erfolgen. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 13

14 A 10.2 Verpflichtung des Verfahrensteilnehmers im Auftragsfall Der Verfahrenssteilnehmer versichert: dass er gemäß den Verfahrensbedingungen planungs- und berufsausübungsberechtigt ist. dass er für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach- und termingerechten Durchführung in der Lage ist. dass sich der abgegebene Beitrag im vorgegebenen Kostenrahmen befindet. dass er ausreichend berufshaftpflichtversichert ist. A 11 UMSTÄNDE DER LEISTUNGSERBRINGUNG A 11.1 Projektstruktur Vom Auslober und Bauherren wird für das Gesamtprojekt ein zentrales Projektmanagement eingerichtet, welches die Koordination zwischen dem Planungsteam, dem Projektbesteller (Land Steiermark, Abteilung 9 Kultur) und den Nutzern (Landesmuseum Joanneum GmbH, Landesbibliothek) übernimmt. Dem Planer steht somit ein definierter Ansprechpartner gegenüber und der er ist in das Projektteam mit klar definierten Rollenbeschreibungen und Entscheidungsabläufen eingebunden. A 11.2 Voraussichtlicher Projektzeitplan Der beiliegende Ablaufplan für das Gesamtprojekt stellt einen Rahmenterminplan aus heutiger Sicht dar, Anpassungen an veränderte Anforderungen im Projektverlauf bleiben vorbehalten. A 12 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Verfahrensteilnehmer geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an den Auslober über. Das geistige Eigentumsrecht (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.b. Pläne, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern. Der Auslober hat das Recht der Veröffentlichung der Ausarbeitungen. Die VerfasserInnen sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch dem Teilnehmer nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu. LIG Steiermark LandesimmobiliengesellschaftmbH, Seite A/ 14

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